Carl-Bernhard von Heusinger
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte auch ich mich ganz herzlich bei Christoph Spies bedanken. Er war tatsächlich ein sehr, sehr guter AK-Vorsitzender für uns. Gleichzeitig muss ich ehrlich gestehen, ich habe mich immer auf seine sehr fachlich versierten Reden, die er vor mir gehalten hat, verlassen und brauchte nicht so viel Vorbereitungszeit. Jetzt muss ich wieder genauer hinschauen. Vielen Dank, lieber Christoph. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der CDU) Wir haben die Voraussetzungen für dieses Gesetz am 19. Juni 2024 geschaffen, damals noch unter dem verstorbenen Justizminister Mertin, der die Verfassungsänderung auf den Weg gebracht hat, die wir nun heute in Gesetzestext umsetzen. Sie brauchten wir nämlich, damit wir diese amtlich elektronische Verkündung gesetzlich regeln können. Das tun wir hiermit. Damit kommen wir zu einem beschleunigten Ausgabeprozess, verbessern den Zugang zum geltenden Recht, und das Ganze wird unentgeltlich und barrierefrei, meine Vorredner haben es schon gesagt. Ich glaube, gerade für Menschen, die Schwierigkeiten haben, an Informationen zu kommen, ist diese elektronische und digitale Art viel leichter erreichbar. Darüber hinaus verzichten wir auf Papier, Versand und Druck. Das sind natürlich auch Kosten und Ressourcen, die wir einsparen. Mit qualifizierten elektronischen Siegeln, klaren Archivierungsregelungen sowie Not- und Ersatzverkündungen stellt das Gesetz sicher, dass Echtheit, Unveränderbarkeit und Rechtsverbindlichkeit jederzeit gewährleistet sind. In diesem Sinne ist dieses Gesetz ein sinnvoller, notwendiger und zeitgemäßer Schritt. Es stärkt Transparenz, schont Ressourcen und macht unseren Rechtsstaat digitaler. Die grüne Landtagsfraktion wird diesem Gesetz zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)
