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Dr. Claudia Eider

SPD 28.01.2026 Sitzungen 18/101

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit unserem vorliegenden Änderungsantrag wollen wir die Kinder- und Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz an drei entscheidenden Stellen konkret, praxisnah und unter Beachtung bundesrechtlicher Vorgaben noch weiter schärfen. Erstens: Wir stärken die Beteiligung junger Menschen. Mit der Neufassung des § 1a Abs. 3 stärken wir die Strukturen für den Landesjugendbeirat. Die Erfahrungen mit dem Landesjugendhilferat zeigen deutlich: Ehrenamtliches Engagement junger Menschen ist wertvoll, aber es braucht professionelle Begleitung, Unterstützung und Entlastung. Die gesetzliche Verankerung einer Geschäftsstelle für den Landesjugendbeirat ist daher kein Luxus, sondern eine notwendige Voraussetzung für wirksame, nachhaltige und gleichberechtigte Beteiligung. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Zweitens: Wir sorgen konsequent für Inklusion. Die Änderung in § 14 Abs. 3 rückt die Jugendhilfeplanung stärker in die Verantwortung, Teilhabe konkret zu gestalten. Künftig sollen Angebote für Mädchen und junge Frauen sowie inklusive Angebote für Kinder und Jugendliche mit und ohne Beeinträchtigungen gesondert dargestellt werden. Damit setzen wir den bundesrechtlichen Auftrag aus § 80 SGB VIII in eine verbindliche landesrechtliche Planung um. Die Jugendhilfeplanung wird so zum aktiven Instrument, um Bedarfe zu erkennen, Zugänglichkeiten zu prüfen und Angebote weiterzuentwickeln. Das ist ein wichtiger Schritt weg von Parallelstrukturen hin zu gelebter Inklusion. Drittens: Wir schaffen Rechtssicherheit bei Ombudsstellen. In § 19a Abs. 2 wird der Haushaltsvorbehalt in der Neufassung gestrichen. Das ist folgerichtig, denn § 9a SGB VIII verpflichtet die Länder bundesgesetzlich zur Sicherstellung von Ombudsstellen. Die drei bereits etablierten Ombudsstellen in Koblenz, Trier und Ludwigshafen sind ein zentrales Instrument zur Wahrung der Rechte junger Menschen und ihrer Familien. Ihre Existenz darf daher nicht unter Finanzierungsvorbehalt stehen, sondern muss verlässlich abgesichert sein. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Änderungsantrag stellt eine sinnvolle Präzisierung und Stärkung des vorliegenden Gesetzentwurfs dar. Er verbessert Beteiligung, fördert Inklusion und setzt Bundesrecht konsequent um. Deshalb bitte ich Sie herzlich um Unterstützung für diesen Änderungsantrag. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

Alle Reden von Dr. Claudia Eider Protokoll ↗