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Jutta Blatzheim-Roegler

GRÜNE 28.01.2026 Sitzungen 18/101

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir befassen uns heute in zweiter Lesung mit dem Landesgesetz zur Aufhebung landpachtverkehrsrechtlicher Vorschriften. Das bisherige Gesetz verpflichte t Verpächterinnen und Verpächter landwirtschaftlicher Flächen, ihre Pachtverträge bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Diese kann dann Verträge beanstanden, etwa bei einer sogenannten – wenn ich das jetzt zitiere, werden Sie vielleicht merken, dass das Gesetz schon älter ist – „ungesunde[n] Anhäufung von land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen“ oder auch bei unangemessen hohen Pachtzinsen. Aber in der Praxis spielt dieses Gesetz kaum eine Rolle, und das Kriterium der ungesunden Anhäufung ist infolge des Strukturwandels in der Landwirtschaft längst überholt. Gleichzeitig stehen heute andere, wirksame rechtliche Instrumente zur Verfügung, um mögliche Missstände zu verhindern. Was von diesem Gesetz übrig geblieben ist, sind vor allem Bürokratie, ein geringer Nutzen und zusätzlicher Verwaltungsaufwand sowohl für Betriebe als auch für die Verwaltung. Deshalb begrüßen wir Grüne, dass das Gesetz jetzt so behandelt wird, wie wir es vorhaben; denn der Abbau unnötiger Bürokratie bleibt auch in der Landwirtschaft und im Weinbau eine Daueraufgabe. Wir wollen, dass Landwirtinnen und Landwirte, Winzerinnen und Winzer mehr Zeit und Raum haben für das, was zählt, das heißt die Arbeit auf dem Feld, die Arbeit im Stall, im Weinberg, im Hofladen. Dazu sollen die Winzerinnen und Winzer, die Landwirtinnen und Landwirte die entsprechende Zeit haben und nicht ihre Zeit in der – jetzt komme ich noch einmal zu einem alten Ausdruck – Schreibstube verbringen. Wir werden dem Gesetz zustimmen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

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