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Nico Steinbach

SPD 28.01.2026 Sitzungen 18/101

Vielen Dank. – Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen in zweiter Lesung über das Landesgesetz zur Änderung fischereirechtlicher Vorschriften. Nach Feierabend am Wasser sitzen, den Blick über den Fluss schweifen lassen und den Alltag hinter sich lassen – für viele Menschen in unserem Bundesland ist das ein kleiner, aber wichtiger Ausgleich. Auch unser viel zu früh verstorbener Kollege Michael Simon war Angler und fand am Appelbach immer wieder Ruhe und neue Kraft, ein Ort, der ihm sehr am Herzen lag, auch weil ihm die Fischerei und der Naturschutz zum Beispiel in seiner Funktion als Bachpate sehr am Herzen lagen. Er wäre heute, in diesem Moment mit Sicherheit wieder sehr aufmerksam bei der Sache, weil es sein Herzensanliegen betrifft und er in diesem Bereich äußerst engagiert war. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Für Zehntausende Anglerinnen und Angler in Rheinland-Pfalz machen wir mit der Novellierung des Fischereigesetzes das Angeln spürbar einfacher. Wir bauen Bürokratie ab, modernisieren Verfahren und sorgen dafür, dass ein beliebtes Hobby unkomplizierter und zeitgemäßer ausgeübt werden kann. Ein Bestandteil des Gesetzes ist, dass der Fischereischein nun ein Leben lang gilt. In Zukunft entfällt damit der regelmäßige Gang zur Behörde grundsätzlich. Das bedeutet konkret eine enorme Entlastung für alle Beteiligten. Andere Bundesländer haben mit dieser Regelung bereits sehr gute Erfahrungen gemacht. Junge Menschen dürfen selbstverständlich auch weiterhin in Begleitung eines Fischereischeininhabers angeln gehen. Dafür brauchen sie in Zukunft keinen Jugendfischereischein mehr. Mit diesem Gesetzentwurf modernisieren wir das Fischereirecht konsequent. Digitale Fischereischeine, Onlineverfahren und digitale Abgaben reduzieren spürbar Bürokratie, beschleunigen Abläufe und verbessern die Datenverfügbarkeit. Gleichzeitig entlasten wir damit die Verbandsgemeinden bzw. insgesamt die Kommunen – es sind nicht nur die Verbandsgemeinden, auch die Stadtverwaltungen, aber in der Fläche sind es die Verbandsgemeinden, in den Städten sind es die Städte –, indem das Land die Fischereiabgabe künftig direkt einzieht. Die Anerkennung von Fischereischeinen aus anderen Bundesländern und von vergleichbaren ausländischen Prüfungen sorgt zudem für mehr Einheitlichkeit und Rechtssicherheit. Deswegen machen wir insgesamt das Angeln einfacher und zeitgemäßer. Als SPD-Fraktion halten wir den Gesetzentwurf der Landesregierung deswegen nicht nur für gelungen, sondern für einen wichtigen und notwendigen Schritt im Interesse der Anglerinnen und Angler in Rheinland-Pfalz. Er modernisiert das Fischereirecht und schafft spürbare Erleichterungen in der Praxis. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung für den Gesetzentwurf und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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