Matthias Lammert
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen zur Abstimmung, und zwar stimmen wir zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/14005 – ab. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Das neue Gesetz!) Wer dem seine Zustimmung erteilt, den darf ich um das Handzeichen bitten! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? Damit ist der Änderungsantrag mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der CDU bei Enthaltung der AfD abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den originären Gesetzentwurf – Drucksache 18/13373 – (Abg. Benedikt Oster, SPD: Das alte Gesetz!) in zweiter Beratung ohne Berücksichtigung der beantragten Änderungen. (Abg. Marcus Klein, CDU: Besser als nix!) Wer dem seine Zustimmung erteilen kann, den darf ich um das Handzeichen bitten! – (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist echt widersprüchliches Verhalten, aber egal!) Gegenstimmen? – Enthaltungen? Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der CDU bei Enthaltung der AfD abgelehnt. Damit entfällt nach unserer Geschäftsordnung die Schlussabstimmung, und der Gesetzentwurf ist in Gänze abgelehnt worden. Wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe, LWTG, und Einführung eines „Pflegeplatzfinders“ (Pflegeplatzfindergesetz) Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 18/13374 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Pflege und Transformation – Drucksache 18/13945 – Vereinbart ist eine Grundredezeit von 5 Minuten je Fraktion. Die CDU hat zusätzlich 3 Minuten, die AfD 1 Minute. Für die einbringende Fraktion spricht Abgeordnete Anette Moesta.
