Michael Frisch
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Schauen wir auf die aktuelle Lage unseres Landes. Unsere Wirtschaft befindet sich in einer schweren Krise. Arbeitslosigkeit und Altersarmut steigen, die Geburtenrate ist auf historischem Tiefstand. Das Bildungssystem ist desolat. Innere und äußere Sicherheit sind gefährdet. Das Sozialsystem ist nicht mehr finanzierbar. Staatsschulden und Staatsquote steigen, Abgaben und Steuerlast sind auf Rekordniveau. Wuchernde Bürokratie lähmt Behörden und Wirtschaft. In dieser Lage bringen Sie dieses Gesetz ein, das geeignet ist, Verwaltungshandeln weiter zu erschweren und zu verlangsamen, (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) wieder einmal mitgetragen von einer FDP, deren liberale Handschrift hier genauso wenig zu finden ist wie die Partei in den jüngsten Umfragen zur Landtagswahl. (Beifall des Abg. Joachim Paul, AfD) Natürlich müssen Einzelne oder Gruppen vor Diskriminierung und staatlicher Willkür geschützt werden. Diesem Anspruch wird aber bereits mit Artikel 3 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, Artikel 17 Landesverfassung und den bestehenden Pflichten zur Gleichbehandlung in der Verwaltung Genüge getan. Darauf haben wir in der Anhörung insbesondere die Kommunalvertreter hingewiesen. Es gibt also schlichtweg keinen Regelungsbedarf. Verfassungsrechtlich ist Gesetzgebung jedoch nur dann zulässig, wenn sie geeignet, erforderlich und angemessen ist. Meine Damen und Herren, dieses Gesetz geht weit über legitime Interessen und vernunftgeleitete Politik hinaus. Es ist kein Antidiskriminierungsgesetz. Es ist ein politisch-ideologisches Steuerungsinstrument mit unklaren Rechtsbegriffen, überzogener Regelungstiefe und einem Aufbau, der Verwaltungsvorgänge verkompliziert und politisiert. Anders gesagt, er verwandelt politische Programme in justiziable Verwaltungspflichten. Wenn es in § 1 des Gesetzes heißt, Chancengleichheit sei „wesentliches Merkmal der Demokratie in Deutschland“, dann ist das rechtsphilosophisch höchst problematisch. Unsere Verfassung definiert Demokratie über freie Wahlen, Gewaltenteilung, Rechtsstaatlichkeit und Volkssouveränität. Von Chancengleichheit ist hier nicht die Rede. Zweifellos muss ein diskriminierungsfreier Zugang zu Rechten und Chancen gewährleistet sein. Ungerechte Strukturen und Benachteiligungen, die Menschen daran hindern, ihre Potenziale zu entfalten, müssen im Sinne von Chancengerechtigkeit abgebaut werden, aber eine umfassende Chancengleichheit zu schaffen, die sämtliche natürlichen, sozialen und individuellen Unterschiede nivelliert, ist unmöglich und schon gar nicht die Aufgabe des Staates. (Beifall der Abg. Martin Louis Schmidt, fraktionslos, und Joachim Paul, AfD) Würde er dennoch versuchen, dieses Ziel zu erreichen, wären Zwang und erhebliche Eingriffe in die persönliche Freiheit die unvermeidliche Folge. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein!) – Ich glaube Ihnen, Herr von Heusinger, das ist zu hoch, als dass Sie das verstehen könnten. Meine Damen und Herren, dieses Gesetz bringt eine breite, haftungsbewehrte Ausweitung des Diskriminierungsrechts auf das gesamte Verwaltungshandeln, die real zu mehr bürokratischer Absicherung, mehr Dokumentation und mehr Rechtsunsicherheit führen wird. Einige Stichworte: Unterlassen kann Diskriminierung sein. Für mittelbare Diskriminierung genügt der Anschein. Assoziierte Diskriminierung umfasst Unbeteiligte, die aber klageberechtigt sind. Anscheinend neutrale Kriterien können Diskriminierung sein. (Abg. Joachim Paul, AfD: Wahnsinn!) Das ist eine Komplexität, die Behörden real nicht verarbeiten können, ohne ihr Handeln massiv zu behindern. Hinzu kommt der Aufbau von neuen, klageberechtigten Antidiskriminierungsverbänden, wahrscheinlich weiteren steuerfinanzierten NGOs. (Abg. Joachim Paul, AfD: Genau!) Meine Damen und Herren, das ist kein Bürokratieabbau, das ist verbrannte Erde am Ende einer Legislatur. Was hat die öffentliche Verwaltung Ihnen angetan, dass Sie sie mit einem derartigen ideologischen Unsinn traktieren? Ich danke Ihnen. (Beifall der Abg. Martin Louis Schmidt, fraktionslos, und Joachim Paul, AfD)
