Lars Rieger
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir debattieren heute erneut, nach der Auswertung des schriftlichen Anhörverfahrens im zuständigen Fachausschuss, über die Ausweitung des Landesbildungszeitgesetzes, konkret über die Einbeziehung von Qualifizierungen für ehrenamtliche Tätigkeiten. Ich möchte gleich zu Beginn klar sagen, die CDU lehnt diesen Gesetzentwurf ab, nicht weil wir Weiterbildung ablehnen, nicht weil wir das Ehrenamt geringschätzen, sondern weil dieser Gesetzentwurf zur falschen Zeit mit falschen Mitteln und zulasten der falschen Gruppe erfolgt. (Beifall der CDU und der Gruppe FREIE WÄHLER) In der Anhörung ist eines sehr deutlich geworden: Die wirtschaftlichen Bedenken sind real, breit gefächert und fundiert. Nahezu alle Wirtschaftsverbände, von der IHK bis zum Handwerk, haben diesen Gesetzentwurf abgelehnt, und das nicht aus Ideologie, sondern aus betrieblicher Erfahrung. Die Landesregierung spricht von einem kleinen Beitrag der Unternehmen. Meine Damen und Herren, wer so argumentiert, zeigt, wie weit er sich von den betrieblichen Realitäten entfernt hat. Das wundert mich insbesondere bei SPD und Grünen in keinster Weise; (Beifall des Abg. Dr. Helmut Martin, CDU) denn die Argumentation basiert auf einem statistischen Durchschnitt, der für viele Betriebe keinerlei Aussagekraft hat. Ja, aktuell nehmen durchschnittlich 1,4 % der Beschäftigten Bildungszeit in Anspruch. Entscheidend ist aber nicht der Landesdurchschnitt, sondern die konkrete Belastung im einzelnen Betrieb. In Schichtbetrieben, in kleinen und mittleren Unternehmen, im Handwerk oder in der Industrie kann die Quote deutlich höher liegen, mit erheblichen organisatorischen und wirtschaftlichen Folgen. Jede Arbeitsstunde zählt, jeder Ausfall muss kompensiert werden, und jede Freistellung verursacht Kosten, ganz gleich, ob diese statistisch klein sind oder schöngerechnet werden. (Beifall bei der CDU) Die Landesregierung selbst räumt in der Gesetzesbegründung ein, dass den Arbeitgebern finanzielle Belastungen entstehen und mit einer steigenden Inanspruchnahme zu rechnen ist. Vor diesem Hintergrund weiterhin mit der Zahl von 1,4 % zu argumentieren, ist schlicht nicht redlich. Wenn es sich, wie behauptet, um ein so geringfügiges Opfer handelt, dann stellt sich eine ganz einfache Frage: Warum übernimmt das Land die Kosten nicht vollständig? Warum gibt es nur eine teilweise Erstattung, und auch das nur für Kleinstbetriebe? Die Antwort ist offensichtlich: weil es eben kein kleines Opfer ist, sondern eine spürbare Belastung für den Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz. (Beifall der CDU sowie des Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER) Meine Damen und Herren, das Ehrenamt ist wichtig, darüber besteht fraktionsübergreifend Einigkeit. Aber genau deshalb muss man ehrlich bleiben. Ehrenamtliche Qualifizierung hat in der Regel keinen betrieblichen Bezug. Sie dient gesellschaftlichen, sozialen und politischen Zielen, nicht der unmittelbaren Wertschöpfung im Unternehmen. Wenn die SPD-geführte Landesregierung einen gesamtgesellschaftlichen Nutzen behauptet, dann muss die Gesellschaft auch die Kosten tragen. Was hier aber geschieht, ist etwas anderes: Ein Sonderopfer wird einseitig der Wirtschaft auferlegt. Unternehmen werden verpflichtet, Arbeitszeit freizustellen, Produktionsausfälle zu tragen und Organisationsprobleme zu lösen für Zwecke, die außerhalb ihres Einfluss- und Verantwortungsbereichs liegen. Das ist weder fair noch ordnungspolitisch vertretbar. (Beifall der CDU) Gerade in einer Zeit, in der wir über Rezession, Fachkräftemangel und steigende Arbeitslosigkeit sprechen, ist dieses Signal fatal. Die Wirtschaft braucht Entlastung, Planungssicherheit und Vertrauen und nicht zusätzliche gesetzliche Verpflichtungen mit unklarem Nutzen. Niemand bestreitet, dass Unternehmen ein großes Interesse an qualifizierten, motivierten Beschäftigten haben. Betriebliche Weiterbildung ist Teil unternehmerischer Verantwortung und findet tagtäglich statt. Aber sie erfolgt dort, wo sie sinnvoll, notwendig und wirtschaftlich tragfähig ist. Was wir entschieden ablehnen, ist die Annahme, der Gesetzgeber wisse besser als unsere rheinland-pfälzischen Unternehmer, welche Qualifizierung en für ihren Betrieb sinnvoll sind. Diese Haltung ist anmaßend und ignoriert die Erfahrung derjenigen, die Verantwortung für Arbeitsplätze tragen. Dazu passt, dass die SPD-Kollegin Anna Köbberling im Ausschuss die IHK abkanzelte, die sich ungefragt kritisch geäußert habe. (Zuruf von der SPD) Aber was soll man auch von einer Kollegin erwarten, die bis zu ihrem Einzug in den Landtag so gut wie keine wirtschaftspolitischen Erfahrungen sammeln konnte? (Unruhe bei der SPD) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, diese Debatte (Anhaltend Unruhe bei der SPD) – Sie können auf der Wiese blöken, jetzt lassen Sie mich einfach ausreden –, (Abg. Benedikt Oster, SPD: Unterirdisch, unterirdisch! Ei, ei, ei! –
