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Benedikt Oster

SPD 28.01.2026 Sitzungen 18/101

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das war schon eine stark subjektive Einschätzung der Anhörung, die von dem abweicht, was, glaube ich, auch schriftlich von den Anzuhörenden in den Protokollen festgehalten ist. (Beifall des Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER) Deshalb will ich erst einmal so anfangen und positiv herausstellen: Ja, es war eine sehr fachliche und sehr gute praxisbezogene Anhörung. Ich glaube, bis dahin können wir alle mitgehen. Aber was Sie ganz verschwiegen haben – das habe ich in der Anhörung und zum Schluss in der Auswertung auch schon gesagt –: In der Auswertung ging es in keinster Art und Weise um Ihren eigentlich vorgelegten Gesetzentwurf. Die Anhörung ist völlig abgedriftet in eine Gesamtdebatte über den KVD, die inhaltlich gut war. Aber kein Anzuhörender ist irgendeine Nuance auf irgendeinen Paragrafen oder sonst irgendetwas eingegangen. (Abg. Dirk Herber, CDU: Ei, natürlich! Oberbürgermeister Langner!) Sie selbst haben dies am Ende eingestanden. Im Rechtsausschuss haben Sie dann angekündigt, Sie stellen noch einen Änderungsantrag. Also, bei uns im Ausschuss war das überhaupt kein Thema. Weiter stimmt auch die Perspektive, dass alles einstimmig war und alle Anzuhörenden das in Einklang gesagt hätten, de facto nicht. Ich glaube, gerade diejenigen, die aus der Praxis gesprochen haben, haben eine komplett andere Perspektive präsentiert als diejenigen, die in der Verwaltung dafür zuständig sind. Man muss es so deutlich sagen: Die Mehrheit der Anzuhörenden hat Ihren Gesetzesentwurf abgelehnt. Es ist auch so – das habe ich Ihnen in der ersten Lesung bereits gesagt –, wir haben den Eindruck, dass Sie sehr dünn über die Thematik gehen, (Abg. Dirk Herber, CDU: Sagen Sie doch mal was zum Änderungsantrag!) ganz nach dem Motto: Wir regeln das später irgendwann mal in einer Verordnung. – Auf Ihren Änderungsantrag gehe ich auch ein. Das ist kein Änderungsantrag, das ist ein komplett neu geschriebenes Gesetz. (Beifall des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Allein daran sieht man, wie schlecht Ihr erster eingebrachter Gesetzentwurf war. (Abg. Dirk Herber, CDU: Daran sieht man, dass wir darüber nachdenken können, im Gegensatz zu Ihnen!) Meine Damen und Herren, es ist ein subjektiver Schnellschuss, den Sie vor den Landtagswahlen bewusst versuchen. Das haben auch die kommunalen Vertreter, gerade die Verbandsbürgermeister, selbst gesagt. Sie haben gesagt, es würde zu einer Verschlechterung führen. Zur Wahrheit muss man sagen: Wir haben Städte wie Mainz mit über 200.000 Einwohnern, da wird der KVD sicherlich anders betrachtet als in einer Verbandsgemeinde wie Kelberg mit 7.000 Einwohnern. Ich glaube, man sieht, das sind Parallelwelten, und da hat das eine mit dem anderen letztendlich nichts zu tun. Zur Wahrheit gehört – das haben wir nie abgestritten –, dass sich das Aufgabenbild des KVD sicherlich in den letzten Jahren verändert hat. Sie sind stärker in Präsenz, stehen mehr in der Öffentlichkeit. Deshalb ist es gut, dass wir über die Thematik sprechen. Wir sagen nicht, wir lehnen es, aber wir sagen, wir wollen es schrittweise, Stück für Stück weiterentwickeln und nicht so pauschal in einem Schnellschuss, wie Sie es hier tun. Einen Punkt will ich in aller Deutlichkeit sagen: Wenn wir so als regierungstragende Fraktion vorgehen würden, die betroffenen Kommunen in diesem Verfahren, an diesem Gesetzentwurf, den Sie heute vorlegen, nicht beteiligen würden und hinter ihrem Rücken über eine solche kommunale Auswirkung sprechen würden, die Sie herbeiführen wollen, dann würde ich gern einmal hören, was Sie uns vom Rednerpult aus vorwerfen würden, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dann will ich noch ergänzen, Sie haben es gerade so dargestellt, als wäre Einigkeit gewesen, wie man es ausgestalten soll, aber bei der Zeit, wie lange die Ausbildung dauern soll, gab es keine Einstimmigkeit im Ausschuss. Manche haben gesagt, drei Jahre, manche haben gesagt, die zehn Wochen sollen verlängert werden. Das gehört zur Wahrheit. Weiter: Wo sollen wir es ansiedeln? Ein Anzuhörender sagte, es gehört zur Kommunalakademie, der andere sagte, es gehört zur HöV nach Mayen. Es gab aber auch welche, die gesagt haben, es soll zur Polizeihochschule auf dem Hahn gehen. – Drei unterschiedliche Aussagen, die Sie in Ihrer Rede überhaupt nicht wahrgenommen haben. (Zuruf des Abg. Dirk Herber, CDU) Meine Damen und Herren, man sieht, das ist ein Bild, das Sie hier zeichnen, welches nicht zur Anhörung passt. Deshalb lautet unser Appell – so sollten Sie eigentlich aus meiner Sicht auch verfahren –: Ziehen Sie Ihren Antrag zurück. Gehen Sie noch einmal tief in die Materie hinein. Wichtig: Suchen Sie das Gespräch mit den Kommunen; denn um deren Interessenlage geht es. Und dann sollten Sie einen abgestimmten und praxisnahen Vorschlag auf den Tisch legen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –

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