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Peter Stuhlfauth

AfD 28.01.2026 Sitzungen 18/101

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Der Entwurf sieht vor, die bisherige papiergebundene Verkündung von Landesgesetzen und Verordnungen durch eine amtliche elektronische Ausgabe des Gesetzund Verordnungsblatts auf einer Internetplattform zu ersetzen. Landesgesetze werden vom Ministerpräsidenten künftig elektronisch oder schriftlich ausgefertigt und mit qualifizierter elektronischer Signatur gesichert. Bei Landesverordnungen erfolgt es durch die erlassenden Behörden ähnlich. Die elektronische Fassung besitzt volle Rechtswirkung und wird dauerhaft archiviert, ergänzt durch vier beglaubigte Papierausdrucke. Folgeänderungen betreffen unter anderem E-Government-, Bibliotheks- und Archivgesetze. Dieser Entwurf ist ein sinnvoller Schritt für die Modernisierung unserer Verwaltung. Er beschleunigt den Ausgabeprozess, verbessert den öffentlichen Zugang rund um die Uhr und spart Ressourcen – Vorgänge, die auf Bundesebene und in anderen Ländern bereits etablierter Standard sind. Die vorgesehene Nutzung bereits bestehender Strukturen sowie die Sicherungsarchivierung gewährleisten auch in Zukunft Sicherheit und Nachprüfbarkeit. Insgesamt stellt der Gesetzentwurf einen pragmatischen Lösungsvorschlag dar, die Verkündung neuer Gesetze und Verordnungen im Zeitalter der Digitalisierung in Rheinland-Pfalz auf die nächste Stufe zu heben, die Zugänglichkeit und Transparenz für interessierte Bürger zu verbessern, ohne auf den Sicherheitsfaktor der Papierform, wenn auch nur in ausgewählten Archiven, zu verzichten. Insofern begrüßen und unterstützen wir diesen Gesetzentwurf ausdrücklich. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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