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Kathrin Anklam-Trapp

28.01.2026 Sitzungen 18/101

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Schwab. Ich erinnere noch einmal daran, Sie haben 4 Minuten Redezeit. Bitte schön. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Nur 2 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nutzen ihr Recht, Bildungsurlaub zu nehmen. Schon allein deswegen ist es gut und richtig, die gesetzlichen Grundlagen zu evaluieren und gegebenenfalls zu aktualisieren. Dennoch bereitet uns das, was heute zur endgültigen Entscheidung vorgelegt wird, Bauchschmerzen. Wir haben bereits in der 97. Plenarsitzung am 13. November 2025 darauf hingewiesen, dass uns diese Novelle zu weit geht. Auch wenn sie angesichts der tatsächlichen Nutzung der gesetzlichen Möglichkeiten nur als Nebenthema erscheint, passt sie nicht in die derzeitige Zeit. Sie ist ein völlig falsches Signal an Betriebe, die mit schlechten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zurechtkommen müssen. Aus unserer Sicht kann es nicht sein, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für Weiterbildungsangebote bezahlt freigestellt werden müssen, die nichts mit der betrieblichen Praxis zu tun haben. Wir denken, dass Mitarbeiter, die sich in anderen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens engagieren wollen, die Organisation der erforderlichen Weiterbildung selbst in die Hand nehmen können. Es ist nicht zu viel verlangt, zu erwarten, dass bei Bedarf einige Abende oder eben auch ein Wochenende für ein Hobby geopfert werden muss. Das heißt nicht, dass Betriebe ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in diesem Punkt nicht entgegenkommen sollten oder dürfen. Doch dafür braucht es keine Erweiterung des Gesetzes. Das kann betriebsintern geregelt werden, zum Beispiel wenn eine saisonbedingte schlechtere Auftragslage an anderer Stelle Freiräume schafft. Wir FREIEN WÄHLER sagen aber auch, nur wer sich weiterbildet, kann auf Dauer mithalten. Wäre es deshalb nicht sinnvoller, besser für die bereits bestehenden Möglichkeiten zu werben, anstatt sie auszuweiten? Ich habe es im November gesagt: Wir sind froh, dass es ein Bildungsfreistellungsgesetz gibt, und das bereits seit 1993. Wir nehmen zur Kenntnis, dass die Ampel mit ihrem Gesetzentwurf einen Punkt umsetzen will, der im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Wir bleiben skeptisch, hoffen aber dennoch, dass die Novelle wie beabsichtigt tatsächlich das Ehrenamt stärkt und betriebliche Abläufe nicht beeinträchtigt. Wir sind aber – das sage ich noch einmal – nicht der Ansicht, dass das neue Gesetz wirklich zur aktuellen Lage passt. Lars Rieger hat dies in seiner Sachdarstellung perfekt beschrieben. Wir bleiben dabei, dass sich ein Landesbildungszeitgesetz an der Notwendigkeit der beruflichen Weiterbildung orientieren sollte. Wir werden ausschließlich deshalb gegen diese Gesetzesvorlage stimmen. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

Protokoll ↗