Dirk Herber
Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ende letzten Jahres haben wir unseren Gesetzentwurf in erster Lesung eingebracht und wollten damit nichts weniger als ein Versprechen geben. Ein Versprechen an die Frauen und Männer im Vollzugsdienst: Mit diesem Antrag bekommt Ihr endlich die Ausbildung, die Ihr für Euren gefahrvollen Alltag braucht. Ein Versprechen an die Polizei: Ihr bekommt einen starken Partner, der Euch von Aufgaben entlastet, die Ihr nicht länger allein erfüllen müsst. Vor allem aber ein Versprechen an die Bürgerinnen und Bürger in RheinlandPfalz: Ihr könnt Euch darauf verlassen, dass der Staat seine Kernaufgabe, nämlich den Schutz der Menschen, die in ihm leben, auf allen Ebenen ernst nimmt. (Beifall der CDU) Heute sind wir hier zur abschließenden Beratung über unsere Idee der Fortentwicklung des Kommunalen Vollzugsdienstes, (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Über welche denn eigentlich? – Weiterer Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und zwar mit den Erkenntnissen aus einer intensiven Anhörung im Innenausschuss im Gepäck. Wer diese Anhörung aufmerksam verfolgt hat, wird heute unweigerlich feststellen, dass es in der Ausbildung beim Kommunalen Vollzugsdienst unbedingten Handlungsbedarf gibt. Die Anzuhörenden haben uns die Mängel des aktuellen Systems mit einer Deutlichkeit ins Stammbuch geschrieben, die man nicht ignorieren kann: Die bisherige Ausbildung in Form eines nur zehnwöchigen Lehrgangs reicht für die heutigen Anforderungen an kommunale Vollzugsbedienstete nicht mehr aus. Das ist kein Satz aus dem CDU-Wahlprogramm, sondern dieser stammt von Dr. Dietrich Rühle, der es damit in der Anhörung auf den Punkt gebracht hat. Wer heute im Kommunalen Vollzugsdienst Dienst verrichtet, braucht mehr als nur einen Crashkurs. Er braucht ein Fundament. Wir haben zugehört, und wir haben verstanden. Ich hoffe, Sie auch, Herr von Heusinger. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich habe verstanden, ja!) Wir haben die Hinweise vom Direktor der Hochschule der Polizei, Herrn Lederer, ernst genommen, der völlig zu Recht sagt: Wir sind keine Berufsschule. – Ebenfalls haben wir die Sorgen der kleinen Verbandsgemeinden gehört, dass sie eine solche umfassende Ausbildung nicht für ihren Vollzugsdienst gewährleisten könnten. Genau deshalb legen wir Ihnen heute unseren weitreichenden Änderungsantrag vor. (Heiterkeit und Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ein neues Gesetz) Er ist eine Antwort auf das, was wir gehört haben, und beinhaltet die Expertise der Praktiker. Wir bewegen uns weg von unserer Idee eines eigenständigen Ausbildungsberufes hin zur Einführung eines einheitlichen, staatlich anerkannten Ausbildungsgangs nach Landesrecht. Das ist pragmatisch, rechtssicher und hält die Türen für die bewährten Strukturen vor Ort offen. Ich darf Ihnen ein paar Einblicke in die Ausführungen der Anzuhörenden geben. Der Oberbürgermeister David Langner aus Koblenz – das ist wirklich niemand, der allzu verdächtig ist, dass er der CDU nahesteht – unterstützt unser Ansinnen ausdrücklich. Er schreibt in seiner Stellungnahme – ich darf zitieren –: Es wird „sehr begrüßt und unterstützt, dass […] nunmehr eine einheitliche Grundlage für die Qualifizierung neuer Kolleginnen und Kollegen im Bereich des Kommunalen Vollzugsdienstes in Rheinland-Pfalz geschaffen wird.“ Weiter betont er: „Gerade das Zusammenspiel mit der Hochschule der Polizei […] verspricht hierbei eine fundierte und den enormen Anforderungen gerecht werdende Vorbereitung […].“ Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn schon der sozialdemokratische Oberbürgermeister der drittgrößten Stadt des Landes sagt, dass dieser Weg richtig ist, dann können Sie heute sicherlich auch ohne schlechtes Gewissen zustimmen. (Beifall der CDU) Auch die Polizeigewerkschaft hat klargestellt, dass die Polizei entlastet würde, wenn der KVD professioneller aufgestellt wäre. Wir konnten deutlich machen, dass wir damit einen Partner aufwerten wollen und keine Polizei light schaffen. Sogar aus der Bundesstadt Bonn haben wir Rückenwind bekommen. Sascha Hessenbruch nannte unseren Entwurf eine solide Grundlage, um dem Vollzugsdienst in Rheinland-Pfalz mehr Möglichkeiten für eine zeitgemäße Ausund Fortbildung zu geben. Er spricht sogar davon, dass Rheinland-Pfalz damit eine Vorreiterrolle einnehmen würde. Jetzt weiß ich, dass wir in Rheinland-Pfalz nicht für allzu viele Vorreiterrollen bekannt sind, (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) aber wir wollen es doch einmal versuchen. Ich bin davon überzeugt, Sie hätten Ihren Spaß daran. Sie werden vielleicht gleich sagen: Lassen Sie es uns evaluieren. Dazu sage ich Ihnen aber auch jetzt schon gern deutlich, die Realität auf der Straße wartet nicht auf den nächsten Arbeitskreis im Innenministerium. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Was bedeutet unsere Änderung also konkret? Wir schaffen mit einem neuen § 109a im POG einen klaren Rahmen. Die Ausbildung soll praxisnah und dual aufgebaut sein, ein Teil in der kommunalen Behörde, ein Teil in der Berufsschule oder einer vergleichbaren Einrichtung, und für die zentralen, für die sensiblen Inhalte, die Eigensicherung, die Deeskalation, der Einsatz von unmittelbarem Zwang, setzen wir weiterhin auf die unverzichtbare Expertise der Hochschule der Polizei. Gleichzeitig soll die Kommunalakademie Rheinland-Pfalz, die von den kommunalen Spitzenverbänden getragen ist, die theoretische Ausbildung in Ordnungsrecht und Verwaltungshandeln übernehmen. Ein solches Kooperationsmodell – genau so eines wird von Experten wie Herrn Dr. Rühle gefordert – verbindet die einsatztaktische Höchstqualität der Polizeiausbildung mit der verwaltungsrechtlichen Tiefe und der kommunalen Nähe. So wird aus unserer Idee ein funktionierendes, praxistaugliches System. Wir lassen auch die Flexibilität gerade für kleine Verbandsgemeinden. Ein Soll im Gesetz und eine Ausnahmemöglichkeit stellen sicher, dass Quereinstiege möglich bleiben und die Personalhoheit der Kommunen gewahrt wird. Aber wir setzen den neuen, hohen Standard als Regel. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Ampelkoalition, wir liefern Ihnen eine Blaupause – ausgearbeitet, rechtssicher und von der Praxis abgenickt. (Heiterkeit und Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist traurigerweise davon auszugehen, dass Sie dieses Gesetz heute ablehnen werden, aber die Notwendigkeit einer Änderung können Sie nicht einfach wegstimmen. Die Professionalisierung des Kommunalen Vollzugsdienstes ist eine Frage des Respekts vor diesen Menschen in Uniform, eine Frage der Eigensicherung und eine Frage darüber, was ich den Menschen in unserem Land Bestmögliches an Sicherheit und damit auch an Freiheit bieten kann. (Beifall der CDU) Wenn Sie heute wieder einmal nicht den Mut haben, um diesen Schritt mit uns zu gehen, dann verwalten Sie wie so oft nur den Status quo, aber damit beweist man keinen Führungsanspruch. Damit kann man keine ersten Plätze erreichen. Das ist nur ein Ausdruck festgefahrener Kapitulation auf Raten. Wir wissen, dass die Mehrheitsverhältnisse in diesem Haus noch 53 Tage gegen uns sprechen. Aber wir kämpfen nicht nur um diese Abstimmung, sondern für unsere Idee. Die ist vielleicht nur kurz vorm Tisch, aber sie wird wiederkommen, spätestens in der nächsten Legislaturperiode; denn die Realität wird weiter an die Tür dieses Hauses klopfen, und die Menschen in unserem Land verdienen einen Staat, der seine Versprechen hält. Danke schön. (Beifall der CDU)
