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Steven Wink

FDP 28.01.2026 Sitzungen 18/101

Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Grundsätzlich möchte ich einmal festhalten, dass wir in Zeiten von Transformation, als großer Überbegriff, in Zeiten, in denen Menschen auch mittleren Alters – 5 0, 55 Jahre – teilweise erneut auf Jobsuche gehen müssen, leben, und dass auch diese sich weiterbilden können müssen, weiterentwickeln und sich auch selbst entfalten können müssen. Auch wir Freien Demokraten stehen sehr hinter dem Bestreben, lebenslanges Lernen weiter voranzubringen. Ich selbst durfte über den zweiten Bildungsweg einen weiteren Beruf erlernen; von daher kann ich sagen, es ist nur vorteilhaft. Die Menschen brauchen für die Zukunft echte Chancen. Betriebe benötigen verlässliche und praktikable Regeln. Die Anhörung hat aber gezeigt, dass der eigentliche Kern, der eigentliche Grundgedanke dieses Gesetzes durchaus schon respektiert wird. Es gibt mehrere Punkte. Weiterbildung soll modern und flexibel sein, also in der Form, künftig vielleicht auch digitale Weiterbildungen zu ermöglichen, digitale Formen zu ermöglichen für Menschen in Schichtarbeit, Eltern oder für Menschen, die einfach nicht an Präsenzveranstaltungen teilnehmen können. Positiv wird gesehen, dass dies in Zukunft gefördert und berücksichtigt werden soll. Qualifizierung im Ehrenamt wie zum Beispiel der Rettungsdienst – auch das ist ein Ehrenamt – oder soziale Dienste halten das Land durchaus zusammen. Und klar, natürlich brauchen die auch klare Regeln und klare Rahmenbedingungen. Wir finden es daher richtig, dass in diesem Gesetz das Begleitgremium aktiviert wird. Wirtschaft, Gewerkschaften, Ministerium, Weiterbildungsträger kommen zusammen, definieren später natürlich auch: Was ist der Punkt? Was sind praktikable Regeln? Wo sind Ansätze, sich weiterbilden zu können? Was ist nützlich? Was nützt der Wirtschaft? Somit hat jeder den Fuß in der Tür, wenn es darum geht, zu definieren, welchen Weg man gehen oder beantragen kann. Das wurde hier gar nicht erwähnt: Es wird suggeriert, dass es in dem Gesetz gar nicht mehr der Fall wäre. Das ist aber nicht so. Es gibt auch künftig noch betriebliche Belange, betriebliche Gründe, die einen Ablehnungsgrund darstellen können. Wenn nämlich zum Beispiel in einer Abteilung zwei Leute krank sind, drei sind noch da, und einer will weg, dann funktioniert das nicht. Dann wird diese Maßnahme eben temporär verschoben. Dann kann sie jetzt nicht stattfinden. Das ist ein Ablehnungsgrund, und der bleibt bestehen. Das ist auch gut; denn das hält natürlich die Balance zum einen zwischen der Säule Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer und zum anderen den betrieblichen Belangen, damit es in der Wirtschaft vorangehen kann. Auch das gehört zur Wahrheit. Letztendlich geht es auch um die Evaluierung. Evaluierung schafft nämlich Transparenz. Wir überprüfen damit in Zukunft die Nutzung. Wir überprüfen die Wirkung, die Anträge, die Arbeit des Begleitgremiums, die Bezahlbarkeit und können es natürlich in Zukunft auch weiterentwickeln. Von daher sagen wir, es ist ein Gesetz, das individuelle Freiheiten und auch betriebliche Belange mit einer Überprüfbarkeit und Steuerung aller Partner berücksichtigt, und von daher ein Gesetz, das man heute mittragen kann. Danke. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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