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Dörte Schall

28.01.2026 Sitzungen 18/101

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich sehr, dass Sie gerade noch einmal die ehrenamtlich tätigen Menschen begrüßt haben, die uns von der Tribüne aus zuschauen. Es ist mir ein großes Anliegen, gerade im Bereich der Bildungszeit und des neuen Landesbildungszeitgesetzes darauf hinzuweisen, dass Rheinland-Pfalz ein Ehrenamtsland ist. Bei der Weiterentwicklung des Bildungsfreistellungsgesetzes als Instrument, das es seit über 30 Jahren gibt, geht es eben darum, auch das Ehrenamt mitzunehmen. Es geht nicht nur um Detailfragen. Es geht um die Zukunftsfähigkeit unseres Arbeits- und Wirtschaftsstandorts. Es geht darum, die Qualifikation von Beschäftigten sicherzustellen. Natürlich hören wir den Verbänden zu und haben das auch in der langen Anpassung des Gesetzes getan. Deswegen werden auch weiterhin betriebliche Gründe bei der tatsächlichen Inanspruchnahme von Bildungszeit berücksichtigt. Es gibt keine automatische Freistellung. Es gibt keine Bewilligungsfunktion, und es gibt keinen Eingriff in betriebliche Organisation. Die oft zitierte Inanspruchnahmequote von 1,8 % ist seit Jahren stabil. Ich muss sagen, leider; denn wir wollen die Weiterbildungsbereitschaft erhöhen. Es wird keine explosionshafte massenhafte Inanspruchnahme geben; denn wir lassen das nicht zu. Wir wissen aber, dass gerade kleine Betriebe die Bildungszeit nutzen, um Selbstqualifizierung möglich zu machen, die sie selbst nicht finanzieren können. Ich war in vielen Unternehmen und habe mir das erklären und beschreiben lassen, wie sie dieses Instrument nutzen, um ihre eigenen Beschäftigten gut zu qualifizieren. Wir sind mit der Ehrenamtsqualifikation zudem keine Ausnahme, sondern leider das achte Land, das damit kommt. Zur Kostenaufteilung kann ich Ihnen sagen: Sie ist sinnvoll, und sie ist übrigens auch wirtschaftlich vernünftig. Die Beschäftigten tragen die Kosten für die Weiterbildung. Sie investieren in ihre eigene Qualifikation, in ihre Beschäftigungsfähigkeit. Gleichzeitig werden sie für die Dauer vom Arbeitgeber freigestellt. (Abg. Michael Ludwig, CDU: Und das kostet nichts? – Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Wer bezahlt das?) Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben natürlich organisatorischen und finanziellen Aufwand. Die Landesregierung erkennt das ausdrücklich an, und wir beteiligen uns an der pauschalisierten Erstattung der Kosten. (Zuruf aus dem Hause: Ja, für die Kleinstunternehmer!) Die Bildungszeit ist aber kein Sonderopfer. Sie ist eine Investition in die Menschen und damit eben auch in Betriebe, in die Fachkräftesicherung und in die Qualität unseres Standorts. Wir setzen auf klare Kriterien, auf Qualitätssicherung und auf Transparenz. Wie bisher wird es natürlich einen Bericht im Landtag geben, in dem jedes Jahr überprüfbar und verantwortungsvoll über die Gesetzgebung berichtet wird. Die Einbeziehung von Qualifizierung für die ehrenamtliche Tätigkeit ist eine gezielte und sinnvolle Ergänzung. Diese in den Qualifizierungen erworbenen Fähigkeiten – Führungsqualität, Organisationsqualität, Verantwortungsübernahme, Teamfähigkeit – wirken immer in Betriebe hinein. Jeder, der schon einmal ein Bewerbungsgespräch geführt und jemanden eingestellt hat, weiß, dass die Frage nach ehrenamtlicher Tätigkeit ein wesentliches Kriterium bei der Entscheidung für Beschäftigte ist. Deswegen profitieren auch die Unternehmen weiterhin davon, dass Menschen ehrenamtlich tätig sind und sich im Ehrenamt weiterqualifizieren. Rheinland-Pfalz berücksichtigt das in Zukunft, und wir wissen aus den Erfahrungen der anderen Bundesländer, dass der Anteil ehrenamtlicher Qualifikation überschaubar ist. Sie ist praxisbewährt und wirtschaftlich verantwortbar, und sie nutzt den Unternehmen. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten bleibt die Weiterbildung unerlässlich. Wir erleben – natürlich wissen wir das – in den Gesprächen große wirtschaftliche Herausforderungen. Wir sehen den Druck auf die Unternehmen und die Beschäftigten. Umso wichtiger ist es, in diesen Zeiten nicht an der Weiterbildung und Qualifizierung der Beschäftigten zu sparen. Das ist der falsche Weg. Weiterbildung ist kein beliebiger Kostenblock. Sie ist eine strategische Investition in die Produktivität, in die Innovationskraft und in die Wettbewerbsstärke. (Beifall bei der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Wer in der Krise Qualifizierung zurückfährt, verschärft die Probleme von morgen. Unternehmen müssen gerade in schwierigen Zeiten die Qualifik ation ihrer Beschäftigten sehen. Sie müssen in diese investieren. Sie sichern sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil. (Zuruf des Abg. Michael Ludwig, CDU) Das Landesbildungszeitgesetz schafft dafür einen modernen, einen verlässlichen und einen planbaren Rahmen; denn die Planung ist von Vorteil. Transformation gelingt eben nicht durch Stillstand. Transformation gelingt nur durch Qualifikation, durch Perspektiven und durch Mitmachen und Anschieben. Wir setzen uns immer und ausdrücklich im Dialog mit den Sozialpartnern und Bildungsträgern auseinander. Natürlich wird auch in Zukunft die Zusammenarbeit mit dem Begleitgremium eine wichtige sein. Gerade dieser partnerschaftliche Ansatz zeugt von Verlässlichkeit. Wir wissen, dass dieses Gesetz praxistauglich ist, und es wird Akzeptanz finden – für Beschäftigte, für die Betriebe und für den Arbeits- und Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz. Lernen hält den Geist jung und die Zukunft offen. Ich bitte Sie daher um Zustimmung. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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