Dirk Herber
Weil er es auch nicht gelesen hat!) Ich möchte ergänzend noch einen Punkt besonders hervorheben. Meine Damen und Herren, das Gesetz, das Sie ursprünglich vorgelegt hatten, hatte zum Gegenstand den Ausbildungsberuf. Nunmehr geht es um den Ausbildungslehrgang. Sie haben in Ihrem Artikel 1 Änderungen an den §§ 98 und 109 Abs. 4 POG vorgesehen. Bei der Änderung, die Sie jetzt vortragen, findet man eigentlich § 98 nicht mehr, § 109 Abs. 4 nicht, sondern stattdessen soll nach § 109 ein neuer § 109a eingeführt werden. (Abg. Marco Weber, FDP: Was?) Ich bin mir nicht sicher. Das müsste das Präsidium klären, ob das überhaupt ein Änderungsantrag sein kann, weil es materiell betrachtet eigentlich ein Aliud ist. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Absolut!) Das ist etwas anderes. Sie präsentieren uns hier in dem Gewand dieses formalen Gesetzgebungsverfahrens einen anderen Inhalt als den, der eingangs im Gesetzgebungsverfahren eingebracht wurde. Da sind wir bei dem formalen Problem an der Stelle; denn eigentlich hat zu dem, was jetzt beschlossen werden soll, gar keine Anhörung stattgefunden. Die Sachverständigen haben sich zu einem ganz anderen Gegenstand verhalten. Unabhängig von der formalen Frage, die sicherlich zu klären wäre, stellt sich mir natürlich auch die Frage, ob das, was Sie mit dieser Änderung jetzt inhaltlich bezwecken, das ist, was die Sachverständigen gesagt haben. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass Kritik daran geäußert wurde, dass zu Beginn der Ausbildung des Kommunalen Vollzugsdienstes wesentliche Änderungen herbeigeführt wurden. Die Hauptkritik richtet sich doch darauf, dass im Laufe der Zeit, dadurch, dass neue Zuständigkeiten auf den KVD zukommen, vielmehr darüber nachgedacht werden müsste, die Ausbildung letztlich mit einer modularen Bauweise zu verstetigen, dass also immer wieder Kurse stattfinden, in denen zu den neuen Aufgaben – sei es im Cannabisgesetz oder anderes – dann auch Schulungen erfolgen können. Dass der Zehn-Wochen-Lehrgang das nicht abschließend kann, ist klar. Ob das aber sinnhaft erscheint, sozusagen zu Beginn der Ausbildung alles hineinzupressen und dann die Jahre später nichts zu tun, das bezweifle ich doch sehr. Ich glaube, es ist besser, sich diesen Zehn-Wochen-Lehrgang anzuschauen – den kann man sicherlich optimieren –, im Nachgang dann aber in modularer Bauweise Lehrgänge anzubieten, die sich auf die aktuelle Gesetzeslage beziehen, um die Menschen dauerhaft zu schulen. Insofern können wir Ihrem Änderungsantrag weder formal noch inhaltlich folgen. Wir lehnen den ab, finden das Thema allerdings schon wichtig und glauben daran, dass es sinnvoll ist, sich dann – das ist Ihre Aufgabe in der nächsten Legislatur – mit der Frage noch einmal neu zu befassen. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER sowie der Abg. Benedikt Oster, SPD, und Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –
