Michael Ebling
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Lassen Sie mich vor die Klammer ziehen, weil ich finde, dass es wichtig und geboten ist: Der Kommunale Vollzugsdienst und all die Männer und Frauen, die dafür arbeiten, auch in Rheinland-Pfalz, bei den Kommunen, leisten einen unglaublich wichtigen Beitrag für die Sicherheit. Wir haben ganz bewusst in Rheinland-Pfalz dem Kommunalen Vollzugsdienst Aufgaben zugeschrieben. Wir haben sie im Übrigen auch noch einmal im Blick gehabt, als es um die Veränderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes ging. In den vergangenen Monaten haben wir noch einmal deutlich gemacht, dass wir diesen Kommunalen Vollzugsdienst stärken, was seine Aufgabenbereiche angeht. Das ist auch richtig so, weil er in der Sicherheitsarchitektur eine klar zugewiesene und damit automatisch wichtige Rolle hat. Deswegen ist es mir wichtig zu betonen, dass jedes Bestreben, den Kommunalen Vollzugsdienst aufzuwerten oder ihn zu professionalisieren, zu unterstützen, immer auch ein ehrenwertes Bestreben ist. Das will ich ausdrücklich sagen. Dennoch wird der Gesetzentwurf dem in keinster Weise gerecht. Es ist zu konstatieren, dass schon der bisher vorliegende Gesetzentwurf, der Gegenstand der Anhörung war – das ist eben noch einmal im vorherigen Wortbeitrag angeklungen, aber auch Kollege Oster hat das deutlich gemacht, und ich sage es jetzt mit meinen Worten –, bei der Expertinnen- und Expertenanhörung schlichtweg durchgefallen ist. Er hat auch aus der kommunalen Praxis heraus, wenn man das aus der Fläche heraus betrachtet, null Zustimmung bekommen. Das beschreibt ein ganz entscheidendes Thema, nämlich dass es in der kommunalen Welt selbst dazu keine einheitliche oder übereinstimmende Auffassung gibt. Das ist im Übrigen auch der Grund dafür, warum bisherige Aufwertungen noch nicht zu dem Erfolg geführt haben. Diesen Punkt löst auch der neue Gesetzentwurf nicht auf. Ganz im Gegenteil: Er schafft am Ende eine Art von Bestimmung par ordre du mufti, die hier dem Haus vorgelegt wird, an den Kommunen und an den kommunalen Bedürfnissen vorbei. Das ist in der Anhörung auch schon beim alten Gesetzentwurf deutlich gewesen, dass es da andere Anforderungen gibt aus der Fläche, aus den Verbandsgemeinden heraus, und dass das letztendlich alles insgesamt zu kurz springt. Insofern gibt es – das ist eben deutlich geworden – gute Gründe, diesem Gesetzentwurf so nicht zuzustimmen, weil er dem Kommunalen Vollzugsdienst, der kommunalen Vollzugsdienstpraxis und am Ende auch der Sicherheit nicht hilft. Deshalb stehe ich ausdrücklich dafür, zu sagen: Das hilft niemandem. Wenn es niemandem hilft, dann muss man nach Antworten suchen. Die habe ich sehr klar gefunden in einer Pressemeldung, die zumindest Abgeordneter Herber hier vermutlich nicht bestreiten wird. In einer Pressemeldung vom 14. Januar der CDU-Landtagsfraktion konnte ich nämlich folgende drei Sätze lesen, zu Äußerungen, die einen anderen Gesetzentwurf betreffen. In dem Fall hat es die FDP getroffen. Da hat der Parlamentarische Geschäftsführer, der geschätzte Herr Abgeordnete Klein – mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich – das wie folgt beschrieben: (Abg. Marcus Klein, CDU: Das ist immer wertvoll!) „Symbolpolitik – kurz vor der Landtagswahl auf den letzten Drücker – (Abg. Benedikt Oster, SPD: Aha!) hilft hier niemandem; notwendig sind praxistaugliche und rechtssichere Lösungen mit Augenmaß. Deshalb werden wir uns weiterhin für eine Neuregelung mit Hand und Fuß einsetzen.“ (Abg. Benedikt Oster, SPD: Hört, hört! –
