Janick Pape
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Landesverkündungsgesetz ist ein sachlich gebotener Modernisierungsschritt für unser Land. Rheinland-Pfalz vollzieht damit, was auf Bundes- und Länderebene schon längst Standard ist: die amtliche elektronische Verkündung von Gesetzen und Verordnungen. Für uns als CDU-Fraktion sind dabei drei Punkte entscheidend. Erstens: Rechtssicherheit. Das Gesetz stellt klar, dass auch die elektronische Verkündung höchsten rechtsstaatlichen Anforderungen genügt. Echtheit, Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit werden eindeutig geregelt, ebenso Ersatz- und Notverkündigungen. Das schafft Vertrauen. (Beifall der CDU) Zweitens: Bürgernähe und Transparenz. Verkündungen sind künftig jederzeit kostenlos und barrierefrei zugänglich. Das stärkt die Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns und den offenen Zugang zum Recht. Drittens: Wirtschaftlichkeit und Verantwortung im Umgang mit Steuergeld. Der Wegfall der Papierausgabe spart dauerhaft Kosten, ohne neue finanzielle Belastungen insbesondere auf der kommunalen Ebene zu schaffen. Digitalisierung darf kein Selbstzweck sein. Hier ist sie aber sinnvoll. Das Gesetz ist verfassungsrechtlich abgesichert, praxistauglich und ausgewogen. Die CDU-Fraktion wird dem Gesetzentwurf daher zustimmen. Vielen Dank. (Beifall der CDU und vereinzelt bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
