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Plenarprotokoll 8/105

14.05.2025 · 324 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (40)SPD (28)Die Linke (25)CDU (24)GRÜNE (16)fraktionslos (11)

Birgit Hesse

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte, Platz zu nehmen. Ich begrüße Sie zur 105. Sitzung des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die vorläufige Tagesordnung der 105., 106., 107. Sitzung liegt Ihnen vor. Wird der vorläufigen Tagesordnung widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Tagesordnung der 105., 106. und 107. Sitzung gemäß Paragraf 73 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung festgestellt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Abgeordnete Sandy van Baal ist mit Wirkung vom 10. Mai 2025 aus der Fraktion der FDP ausgetreten und von diesem Tage an fraktionslose Abgeordnete im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern. Mit dem Austritt der Abgeordneten Sandy van Baal hat die Fraktion der FDP nicht mehr die in Artikel 25 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vorausgesetzte Mindeststärke für die Bildung und den Bestand einer Fraktion von vier Mitgliedern des Landtages, sodass sie damit ihren Fraktionsstatus verloren hat. Frau van Baal hat bekundet, weiterhin als Schriftführerin zur Verfügung zu stehen. Die Fraktionen haben sich im Ältestenrat dazu verständigt, diesen Platz weiterhin mit Frau van Baal zu besetzen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte darauf hinweisen, dass der Ältestenrat aufgrund erneut auftretender Fragen zu den Instrumenten der Zwischenfrage und der Kurzintervention folgende Festlegungen getroffen hat: Wenn ein Redner eine Zwischenfrage nicht zulässt, dann darf auch nicht im Rahmen einer sich anschließenden Kurzintervention eine Frage formuliert werden. Darüber hinaus wurde im Ältestenrat vereinbart, dass eine Zwischenfrage ausnahmsweise am Ende einer Rede zugelassen werden kann, wenn dies ausdrücklich vom Redner gewünscht wird beziehungsweise er das zulässt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte noch auf die zurückliegenden Geburtstage kommen, und zwar gratuliere ich recht herzlich nachträglich zum Geburtstag Nils Saemann, Katy Hoffmeister, Enrico Schult, Martina Tegtmeier, Jens-Holger Schneider, Horst Förster und Rainer Albrecht zu ihren zurückliegenden Geburtstagen. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sandy van Baal, fraktionslos, Barbara Becker-Hornickel, fraktionslos, René Domke, fraktionslos, David Wulff, fraktionslos, und auf der Regierungsbank) Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1 : Aktuelle Stunde. Die Fraktion der SPD hat gemäß unserer Geschäftsordnung eine Aktuelle Stunde zu dem Thema „Neue Chancen für unser Land – Mit Investitionen, Verlässlichkeit und Zusammenhalt“ beantragt. Aktuelle Stunde Neue Chancen für unser Land – Mit Investitionen, Verlässlichkeit und Zusammenhalt Gemäß Paragraf 66 Absatz 4 unserer Geschäftsordnung beträgt die Aussprachezeit für die Aktuelle Stunde 51 Minuten. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der SPD der Fraktionsvorsitzende Herr Barlen.

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Julian Barlen SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hinter uns liegen intensive, spannende Wochen, Monate seit der vorgezogenen Neuwahl im Bund am 23. Februar. Inzwischen ist ein neuer Koalitionsvertrag besiegelt mit viel Futter drin für Mecklenburg-Vorpommern, mit der klaren Handschrift unserer Ministerpräsidentin. Deutschland hat einen neuen Kanzler, eine neue Bundesregierung, die sich nun an die Arbeit macht. Es gilt jetzt, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen für das ganze Land. Kurz gesagt, Deutschland steht in diesen Tagen am Beginn einer neuen politischen Etappe. Und das ist immer auch ein wichtiger Punkt, der uns hier in Mecklenburg-Vorpommern und für Mecklenburg-Vorpommern bewegt, wo wir große Potenziale, aber eben auch die aktuellen Probleme und die aktuellen Krisen sehen, die uns sehr bewusst sind und wo wir den Menschen auch an dieser Stelle seitens der SPD-geführten Koalition sagen: Lassen Sie uns gemeinsam die Chancen für unser Land nutzen! Lassen Sie uns den Krisen, den Sorgen, den Stürmen dieser Tage gemeinsam entgegentreten! (Jens-Holger Schneider, AfD: Bla, bla, bla, bla, bla, bla, bla!) Lassen Sie uns anpacken! (Jens-Holger Schneider, AfD: Bla, bla, bla!) Lassen Sie uns unser Land gemeinsam voranbringen mit starken Investitionen in die Zukunft, mit Solidität und Verlässlichkeit in der politischen Führung, mit festem Zusammenhalt in der Gesellschaft und zwischen den Menschen hier im Land! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Das, meine Damen und Herren, soll das Thema dieser Aktuellen Stunde sein. Und wenn man im Duden unter dem Begriff „Chance“ nachschaut, dann findet man da eine Definition, die eigentlich treffender nicht beschreiben könnte, worum es uns als Demokratinnen und Demokraten in der Verantwortung für unser Land gehen muss. Eine Chance, wie sie im Duden steht, ist nämlich zunächst mal erstens die „günstige Gelegenheit“ und „Möglichkeit, etwas Bestimmtes zu erreichen“, und zweitens die „Aussicht auf Erfolg“. Und genau so schauen wir auch, meine Damen und Herren, auf den Start der neuen Bundesregierung, die tatsächlich jede Gelegenheit nutzen will und nutzen muss, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Um die Bürger weiter zu gängeln, zu schröpfen.) die ihr gesteckten Ziele zu erreichen, damit es in Deutschland wieder einen Aufschwung gibt, damit Arbeitsplätze gesichert werden und neue entstehen, (Zurufe von Michael Meister, AfD, und Jan-Phillip Tadsen, AfD) damit die Menschen in einem sozialen und demokratischen Miteinander (Zuruf von Michael Meister, AfD) gut und gerne hier leben und damit die Infrastruktur in Deutschland und damit auch in Mecklenburg-Vorpommern gewappnet ist für die ökologischen, die ökonomischen und auch die sicherheitspolitischen Anforderungen für die Zukunft, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und diese Ziele erreichen sich nicht von alleine. (Horst Förster, AfD: Ach ne!) Dafür müssen wir gemeinsam kämpfen und Verantwortung tragen. Und deshalb zunächst mal zu den Investitionen. Deutschland hat viele Baustellen, ja, (Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Dank Ihnen!) aber Deutschland hat als drittgrößte Volkswirtschaft – Achtung – der Welt nach den Vereinigten Staaten und China eben auch einen großen materiellen, aber auch ideellen Reichtum, den wir eben nicht schwarz- beziehungsweise, besser müsste man sagen, blaumalen oder kleinreden sollten, wie das einige aus Eigennutz immer wieder versuchen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Das ist ein Chancenreichtum, den wir durch gezielte, massive Investitionen nutzen können, wenn wir gemeinsam pragmatisch vorangehen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und Dank des neuen Koalitionsvertrages – und da konnte sich Deutschland übrigens wie immer auf die SPD und da konnte sich auch Mecklenburg-Vorpommern auf seine Ministerpräsidentin verlassen – (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja, genau!) haben wir eine Grundlage geschaffen, um genau das zu tun: massive Investitionen mit einem 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen, (Heiterkeit bei Michael Meister, AfD: Die Schulden! – Zurufe von Horst Förster, AfD, und Thomas de Jesus Fernandes, AfD) davon 100 Milliarden Euro für die Länder, unter anderem für die Infrastruktur in Bildung, Gesundheit, Mobilität und vieles mehr, davon 100 Milliarden Euro für den Klimatransformationsfonds und eine moderne Energieinfrastruktur, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Hören Sie, wie die Bürger „Hurra“ schreien? Ich nicht!) die die Wirtschaft und den Menschen Sicherheit, Verlässlichkeit und vor allem auch eine bezahlbare und verfügbare Energie bieten wird, (Petra Federau, AfD: Das glauben Sie doch selbst nicht!) mit Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) für das Deutschlandtempo, mit Bürokratieabbau, insbesondere für den Mittelstand und das Handwerk, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie verhöhnen ja die gesamte Bevölkerung, Herr Barlen!) meine Damen und Herren. Mecklenburg-Vorpommern, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Mecklenburg-Vorpommern wird von allen Säulen dieses Sondervermögens massiv profitieren, und darauf – aber vor allem auch gegen den Widerstand übrigens der CDU, der FDP und allen voran der AfD –, darauf, dass das im Bund geschieht, hat Mecklenburg-Vorpommern nicht gewartet. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Wir haben hier im Land längst die bundesweit höchste Investitionsquote mit gezielter Förderung für Digitalisierung, Mobilität, Bildung, maritime Industrie oder auch die Wasserstoffwirtschaft. (Zuruf von Michael Meister, AfD) Mecklenburg-Vorpommern hat nicht gewartet, (Zurufe von Michael Meister, AfD, und René Domke, fraktionslos) während im Bund CDU und FDP und die AfD und auch hier im Land dies blockiert haben, sondern wir haben das im Doppelhaushalt beschlossen. (Zuruf von René Domke, fraktionslos) Und, meine Damen und Herren, genau dieses klare Bekenntnis zu den Investitionen für die Zukunft unseres Landes werden wir ja heute im Nachtragshaushalt auch noch mal explizit untermauern, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und, meine Damen und Herren, der neue Koalitionsvertrag im Bund enthält aber, wen wundert das, noch eine ganze Menge weitere Vorhaben, ich nenne das einmal „MV-Style“, bei denen es ganz direkt um den Alltag der Menschen geht, wie zum Beispiel mehr Tarifbindung und den Mindestlohn. Da ist Mecklenburg-Vorpommern mit dem Tariftreue- und Vergabegesetz vorangegangen – da kann man auch mal die Frage stellen, wer war denn dagegen – oder dem Ausbau des Startchancen-Programms nicht nur auf Schulen, sondern auch in Kitas, ein Vorschlag hier aus dem Land, oder auch die Offensive beim Wohnungsbau für mehr bezahlbaren Wohnraum, um nur drei solche Initiativen zu nennen. Meine Damen und Herren, aber ganz grundlegend wichtig ist neben den richtigen Maßnahmen zur richtigen Zeit, dass es verlässlich zugeht in der politischen Führung, und das hat natürlich auch die Ampel noch mal bewiesen. Das ist definitiv ein Learning aus der letzten Legislatur, es muss verlässlich zugehen. Die beste politische Idee, die stärkste Festlegung in einem Koalitionsvertrag ist wenig wert, wenn die Menschen sich anschließend nicht darauf verlassen können, dass die Dinge auch solide umgesetzt werden. Verlässlichkeit ist ein menschlicher Wert, Verlässlichkeit ist demnach auch ein politischer Wert an sich. Und wir haben als MV-Koalition hier in Mecklenburg-Vorpommern mit Manuela Schwesig und Simone Oldenburg an der Spitze der Regierung gezeigt, dass wir auch in unruhigen, in schwierigen Zeiten genau das tun: solide, zuverlässig und stabil regieren mit zwei solide aufgestellten Doppelhaushalten, mit Wirtschaftswachstum, wo andere BIPs schrumpfen, und vor allem mit der eben schon erwähnten deutschlandweit höchsten Investitionsquote. Und genau diese Verlässlichkeit, meine Damen und Herren, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) genau diese Verlässlichkeit ist ein hohes Gut, dessen sind wir uns bewusst. Und das haben wir ja übrigens auch hier im Land am letzten Wochenende bei den Landratswahlen gesehen. Wer beispielsweise in Ludwigslust-Parchim am Sonntag Stefan Sternberg gewählt hat, der hat Verlässlichkeit gewählt. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Martin Schmidt, AfD: Und die anderen drei Landkreise?) Ein Landrat, der mit Ideen, der mit Nahbarkeit, der mit Verantwortungsbewusstsein überzeugt schon seit Jahren. Herzlichen Glückwunsch an dieser Stelle (Zuruf von Enrico Schult, AfD) noch einmal dem Landrat von Ludwigslust-Parchim! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Ministerin Bettina Martin) Meine Damen und Herren, ja, Verlässlichkeit, das ist irgendwie politisch nicht besonders spektakulär, aber das ist das, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) worauf die Menschen bauen und was sie auch zu Recht einfordern und was sie dann auch zu Recht honorieren. Und das führt mich, meine Damen und Herren, zur vierten Aussage unserer Aktuellen Stunde. Wenn man sich in einer Gruppe, wenn man sich in einer Gesellschaft aufeinander verlassen kann, dann stärkt das den Zusammenhalt. Und da geht es uns einerseits um Zusammenhalt im Sinne sozialer Sicherheit und Gerechtigkeit, aber da geht es auch um den Zusammenhalt im Sinne demokratischer, gemeinsamer Werte und einer demokratischen Widerstandsfähigkeit. So bleibt es auch mit dem neuen Koalitionsvertrag, und das ist uns sehr wichtig als SPD, dass das Rentenniveau stabil bleibt für Menschen, die ein Leben lang hart gearbeitet haben, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) dass man sich darauf verlassen kann, und dieser Zusammenhalt besteht. (Zuruf von Petra Federau, AfD) Da geht es uns darum, dass der Mindestlohn steigt und die Tarifbindung bundesweit gestärkt wird. Wie gesagt, wir sind in Mecklenburg-Vorpommern vorangegangen. Und dann geht es aber eben auch, Stichwort „Demokratische Resilienz“, darum, dass es dabei bleibt, das Programm „Demokratie leben“ fortzuführen, genau wie die Maßnahmen gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit insgesamt, um an dieser Stelle noch mal drei der sehr vielen Beispiele zu nennen. (Beifall Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD) Die Menschen sollen sich darauf verlassen können, dass ihre Lebensleistung anerkannt wird, ihre Arbeit sich lohnt. Und da gibt es übrigens eine weitere uns sehr wichtige Botschaft an diejenigen, die es übrigens auch mit dem sozialen Zusammenhalt, mit der Rente, mit den Tariflöhnen in diesem Land nicht gut und nicht ehrlich meinen. Wer die Gesellschaft spalten will, wer Hass predigt zum eigenen Vorteil und das regelrechte Schüren von Konflikten als politische Zielstellung verfolgt und damit auch aufkeimende Gewalt in Kauf nimmt, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) solche Kräfte wie die AfD haben keinen Plan, (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) sondern nur Parolen, (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Michael Meister, AfD) die nutzen keine Möglichkeiten für unser Land, sie sind der Chancentod unseres Landes. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Aufkeimende Gewalt? Haben Sie schlecht geschlafen heute?) Auf diese Leute kann sich Deutschland nicht verlassen, sondern mit diesen Leuten ist Deutschland verlassen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und dazu stehen wir auch, meine Damen und Herren, wenn wir sagen, wir stehen für ein offenes, demokratisches und solidarisches Mecklenburg-Vorpommern. Und deshalb lassen Sie uns gemeinsam gestalten und nicht dieses Land spalten, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Was unser Land, was die Menschen brauchen, ist eine Regierung, die anpackt. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Anpackt?!) Auf uns ist hier in Mecklenburg-Vorpommern Verlass in der MV-Koalition mit planvollen Investitionen, mit Verlässlichkeit im Handeln, mit festem Zusammenhalt. Und da sind wir sehr überzeugt, so nutzen wir gemeinsam die Chancen für unser Land. (Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das ist Mecklenburg-Vorpommern-Politik, das ist der Weg für Mecklenburg-Vorpommern in Richtung gemeinsam erfolgreich sein. Lassen Sie uns diesen Weg bitte gehen, nicht gegeneinander, sondern miteinander! – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Bevor ich die nächste Rednerin aufrufe, begrüße ich recht herzlich Schülerinnen und Schüler des Käthe-Kollwitz-Gymnasiums Rostock. Herzlich willkommen im Landtag! Schön, dass Sie heute hier sind! Ich rufe auf für die Landesregierung die Ministerpräsidentin Frau Schwesig.

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Manuela Schwesig

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin dankbar für die Aktuelle Stunde, denn neue Chancen für unser Land mit Investitionen, Verlässlichkeit und Zusammenhalt erwarten wir von der neuen Bundesregierung. Und es ist gut, dass die Regierungsbildung so zügig vorangegangen ist. Wir werden heute vom neuen Bundeskanzler die Regierungserklärung bekommen. Und es ist wichtig, dass wir in diesen schwierigen internationalen Zeiten und auch in den schwierigen Zeiten in Deutschland eine stabile und handlungsfähige Regierung haben. Und das ist auch der Grund, warum wir uns als Landesregierung in die Koalitionsverhandlungen eingebracht haben, weil es uns wichtig war, die Interessen unseres Landes und die Themen, die wir hier diskutieren, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ihre Interessen, die Interessen der SPD, das andere interessiert Sie doch gar nicht!) die wir aber vor allem im Land diskutieren, mit einzubringen. Und an dieser Stelle gilt mein Dank Christian Pegel, Bettina Martin und Till Backhaus, die sich dort als Ministerinnen und Minister aktiv eingebracht haben. Vielen Dank dafür! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Ich bin überzeugt, dass der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD Inhalte hat, die uns in Mecklenburg-Vorpommern voranbringen und die vor allem den Frust der Menschen, den wir in den letzten Monaten massiv gespürt haben, auch abholen können. Das Wichtigste für uns als Land ist, dass wir dringend Investitionen bekommen. Wir als Landesregierung haben schon mehrfach dafür geworben, auch hier in Debatten, dass es auf Bundesebene ein großes Sondervermögen gibt, das in die Infrastruktur investiert, in unsere Wirtschaft, in die Energieinfrastruktur, in preiswerte Energiepreise, aber vor allem auch in die soziale Infrastruktur, in Krankenhäuser, Kitas und Schulen. Und deswegen will ich allen danken, die von Anfang an diesen Vorschlag unterstützt haben. Wir als Land haben das schon lange thematisiert, auch die Wirtschaft. Und deshalb ist es gut, dass jetzt diese Investitionsmöglichkeiten kommen und damit natürlich auch Investitionen in unserem Land auslösen werden. Die 500 Milliarden Euro, das ist eine neue Größenordnung. Und ja, es ist viel Geld, und deswegen muss man damit auch verantwortungsbewusst und demütig umgehen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Können Sie doch gar nicht!) Aber wir können mit dem Sondervermögen einen Investitionsstau angehen, den wir in Deutschland haben. Und es ist wichtig, dass wir der jungen Generation eben nicht Investitionsschulden hinterlassen, sondern jetzt investieren für Wirtschaft, Arbeitsplätze und vor allem für gute Bildung und gutes Aufwachsen von Anfang an. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Für uns ist der wichtigste Punkt dabei, dass in die Energieinfrastruktur investiert wird. Wir dürfen nicht länger zuschauen, wie die Kosten für eine moderne Energieinfrastruktur komplett auf Bürgerinnen und Bürger und Wirtschaft umgelegt werden, (Zurufe von Petra Federau, AfD, und Martin Schmidt, AfD) denn dann sind erneuerbare Energien nicht wettbewerbsfähig, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ach, ist ja ’n Ding!) dann sind erneuerbare Energien auch nicht akzeptiert. Und deshalb ist es für uns … (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist aber AfD-Sprech, was Sie hier machen!) Das ist kein AfD-Sprech, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja, aber selbstverständlich!) dass wir uns einmal gleich hier richtig verstehen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das wollten Sie nie hören!) Hören Sie einmal zu! Sie haben ja hier noch genug Zeit, nachher Ihr Gift zu verspritzen! Was uns unterscheidet, (Heiterkeit und Zurufe vonseiten der Fraktion der AfD: Oh! – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das überlassen wir Ihnen, Frau Schwesig! – Glocke der Präsidentin) was uns unterscheidet, ist, dass Sie den Klimawandel leugnen, (Michael Meister, AfD: Nee, nee, nee!) dass Sie nicht auf erneuerbare Energien setzen. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Wir setzen auf erneuerbare Energien. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Wir können das. Wir produzieren schon doppelt so viel Strom aus erneuerbaren Energien, als wir selbst verbrauchen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Michael Meister, AfD – Glocke der Präsidentin) Aber was wir brauchen, ist eine Energieinfrastruktur für grünen Strom, für Wasserstoff mit Netzen, (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) die eben nicht in ihren Kosten auf Bürger und Wirtschaft umgelegt werden, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das haben Sie doch gemacht die ganze Zeit!) sondern die unterstützt werden. Und deswegen ist es auch gut, dass die GRÜNEN bei den Verhandlungen für die Grundgesetzänderung die 100 Milliarden Euro für Klima- und Umweltschutz (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Natürlich! – Zuruf von Petra Federau, AfD) zur Verfügung gestellt haben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Da muss Ihnen ja schon ganz schwindlig werden bei den ganzen Pirouetten, die Sie hier drehen! – Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Wir haben außerdem verhandelt, dass es 100 Milliarden Euro gibt für die Investitionen in die Infrastruktur von Ländern und Kommunen. Und wir werden hier im Land einen Mecklenburg-Vorpommern-Plan 2035 vorlegen, (Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Da sind Sie doch gar nicht mehr im Amt!) den wir wie auch bei anderen wichtigen Themen, wie bei Corona, wie in der Energiekrise intensiv mit den Partnerinnen und Partnern besprechen werden mit den Kommunen, mit der Wirtschaft, mit den Gewerkschaften. Voraussetzung dafür ist, dass der Bund jetzt schnell die Bundesgesetze auf den Weg bringt, nicht nur für die 100 Milliarden Euro, sondern auch, wo wird er investieren aus den 400 Milliarden Euro, weil daran docken wir dann an mit den 100 Milliarden Euro. Für mich ist ganz klar, dass ein Schwerpunkt in der weiteren Sanierung und im Neubau von Schulen liegen muss. Das wird ein Schwerpunkt aus den 100 Milliarden Euro sein. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir haben hier im Landtag oft über die Schuldenbremse diskutiert, und es bleibt dabei, es ist richtig, die Staatsverschuldung zu begrenzen. (Zurufe von Martin Schmidt, AfD, und Jens-Holger Schneider, AfD) Es darf aber nicht dazu führen, dass eben dringende notwendige Investitionen in die Zukunft blockiert werden, weil wir in die Zukunft investieren müssen. Bundestag und Bundesrat haben hier zügig die Voraussetzungen dafür geschaffen, und das ermöglicht auch neue Chancen für M-V, denn das ermöglicht Millioneninvestitionen, und vor allem nicht nur kurzfristig spontan, sondern über einen langen Zeitraum von zwölf Jahren. Und darum geht es, dass wir Planungssicherheit haben für Investitionen in die nächsten Jahre. Und ich möchte mich noch mal bei allen ganz herzlich bedanken, die den Weg im Grundgesetz dafür freigemacht haben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir können auch davon ausgehen, dass diese Investition vor allem die Wirtschaft ankurbeln wird, nicht nur die Bauwirtschaft, sondern auch unsere maritime Industrie. Ich war vorgestern beim 30-jährigen Jubiläum von TAMSEN MARITIM in Rostock, wo wir eine mittelständische Werft haben, wo viele Marineschiffe gebaut und repariert werden. In Wismar werden demnächst U-Boote gebaut. Die Peene-Werft in Wolgast hat Aufträge für Fregatten und Flottendienstboote. Die Warnow-Werft ist der größte Wartungs- und Reparaturstandort des Marinearsenals der Bundeswehr an der Ostsee. Diese Entscheidungen stärken auch unseren Wirtschaftsstandort. Und ich will es hier deutlich sagen, weil ich weiß, dass die Frage der Aufrüstung und besseren Ausrüstung der Bundeswehr in der Bevölkerung sehr kontrovers diskutiert wird, wenn wir mehr für unsere Sicherheit tun müssen – und davon bin ich überzeugt –, dann ist es wichtig, dass die Aufträge in Deutschland ausgelöst werden, dann ist es wichtig, dass die Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern mit ausgelöst werden und dass unsere Wirtschaft und unsere Arbeitsplätze davon profitieren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ich will aber auch einer Propaganda entgegentreten, die jetzt verbreitet wird. Dass hier Wirtschaftswachstum nur durch Aufrüstung passiert, das stimmt nicht. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Wenn wir zum Beispiel auf die Werft in Wismar schauen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Um Gottes willen, reden Sie jetzt auch über die Milliarden, die Sie schon versemmelt haben?!) dann hat die Werft einen großartigen, großen, milliardenschweren Auftrag bekommen für die „Polarstern“. Wir sind stolz darauf, dass unsere Werft, unsere Schiffbauerinnen und Schiffbauer dieses tolle Forschungsschiff bauen werden, weil sie es auch können. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Wenn wir in die Gesundheitswirtschaft blicken, dann haben wir hier Wachstum. Ypsomed, ein wichtiges Gesundheitswirtschaftsunternehmen, wird die Produktion hier in Schwerin verdoppeln. Es werden weitere, wir werden insgesamt 1.000 Arbeitsplätze haben. Für uns ist wichtig, dass Mecklenburg-Vorpommern in der Wirtschaft weiter divers bleibt, dass wir Tourismus haben, Ernährungs- und Landwirtschaft, dass wir die Produktion haben, die maritime Industrie und auch die Gesundheitswirtschaft, die sich sehr gut entwickelt. Und ich freue mich auf das 20-jährige Jubiläum der Branche der Gesundheitswirtschaft, das wir in diesem Jahr feiern werden. Zum Wirtschaftswachstum will ich sagen, dass es wichtig ist, weiter unsere kleinen und mittelständischen Unternehmen zu unterstützen. Wir hatten im vorletzten Jahr gegen den Bundestrend über 3 Prozent, wir hatten im letzten Jahr nach Hamburg das zweithöchste Wachstum mit 1,3 Prozent. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja, weil davor alles am Boden lag wegen Corona, das ist die ganze Wahrheit.) Aber auch wir spüren, dass die wirtschaftlichen Probleme von Deutschland in unserem Land ankommen, zum Beispiel bei den Automobilzulieferbetrieben. Und deswegen ist es wichtig, dass jetzt die Wirtschaft in ganz Deutschland angekurbelt wird. Auch uns ist es nicht egal, wenn Industriearbeitsplätze in anderen Bundesländern wegbrechen. Wir wollen eine starke Industrie in ganz Deutschland, und deswegen ist es wichtig, dass der Bund jetzt die Wirtschaft unterstützt. Das ist das vordringlichste Thema. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und dazu gehören aus unserer Sicht drei Dinge: Erstens. Die Energiepreise müssen runter. Die Energiepreise müssen runter für Bürgerinnen und Bürger und für Wirtschaft, sonst werden wir nicht wettbewerbsfähig sein. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das klappt aber nicht mit Solar und Wind.) Dazu sind Instrumente im Koalitionsvertrag angelegt. Das muss jetzt zügig kommen. Zweitens. Wir brauchen Investitionen – darüber habe ich eben gesprochen –, aber auch weiter die regionale Wirtschaftsförderung. Das war etwas, wofür wir Ostländer uns sehr eingesetzt haben, dass wir weiter unsere regionale Wirtschaft unterstützen können. Und drittens. Wir brauchen auch Entbürokratisierung. Es ist wichtig, dass Dokumentationspflichten abgeschafft werden und dass wir mit einem Infrastrukturzukunftsgesetz dafür sorgen, dass die Investitionen unkomplizierter umgesetzt werden. So wie beim LNG-Tempo müssen jetzt die Investitionen aus dem Sondervermögen schneller umgesetzt werden. Planungs- und Genehmigungsbeschleunigungen stehen im Koalitionsvertrag. Und deswegen ist es wichtig, dass dieses Entbürokratisierungsgesetz zügig kommt, damit wir hier auch im Land loslegen können. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Sehr geehrte Damen und Herren, neben dem Thema Wirtschaft geht es natürlich um den sozialen Zusammenhalt. Und deswegen ist es sehr wichtig, dass wir zukünftig stärker investieren in den Wohnungsbau. Wir brauchen sozialen Wohnungsbau, wir brauchen aber auch mehr Eigentum, wir brauchen mehr bezahlbare Wohnungen. Da gilt es nicht, das eine gegen das andere auszuspielen, sondern wir brauchen Wohnraum für alle. Auch wenn das insbesondere Ballungszentren in Deutschland betrifft, auch wir spüren, dass der Wohnungsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern enger ist, dass er teurer wird, und wir wollen, dass unsere Menschen bezahlbaren Wohnraum finden. Und deswegen ist es gut, dass auch in den Wohnungsbau stärker investiert wird, vor allem auch schneller investiert wird mit Regelungen, die dafür auf den Weg gebracht werden. (Beifall Rainer Albrecht, SPD) Was uns auch wichtig war, ist, unsere Gastronomie zu unterstützen. Deshalb bin ich sehr froh, dass wir uns durchgesetzt haben – weil das nicht alle Bundesländer so sehen, muss man ehrlich sagen, mit dem niedrigen Mehrwertsteuersatz für die Gastronomie, auch das muss jetzt zügig kommen –, und vor allem für die Erhöhung der Pendlerpauschale. Ich weiß, das wird immer wieder diskutiert, aber ich will es deutlich sagen: Die Realität für viele Bürgerinnen und Bürger in unserem Land ist, zur Arbeit zu fahren mit dem eigenen Auto. Und deshalb ist es wichtig, diese Leute, die jeden Tag aufstehen, fleißig arbeiten, zu unterstützen mit der Pendlerpauschale. Wer den CO -Preis steigert, der muss auch auf der anderen 2 Seite für Entlastung sorgen. Wir sind von dieser Maßnahme überzeugt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE) Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Landesregierung hat massiv die Abschaffung der Rückvergütung des Agrardiesels kritisiert. Wir standen bei den Protesten an der Seite der Landwirtinnen und Landwirte und haben uns dafür eingesetzt, dass es eine Lösung gibt. Und deshalb ist es auch richtig, dass es jetzt im Zeichen des Respekts für unsere Landwirtinnen und Landwirte wieder die Regelung geben wird, dass der Agrardiesel rückvergütet wird. Das sind ganz konkrete Konsequenzen aus Fehlentscheidungen der Ampel. Wir sind froh, dass wir uns als Land damit durchgesetzt haben und von Anfang an der Seite der Landwirtinnen und Landwirte standen. Das ist ein wichtiges Signal, aber damit ist noch nicht alles gelöst. Wir müssen vor allem unsere Landwirtinnen und Landwirte von den Bürokratiekosten entlasten. Und deshalb möchte ich mich bei Till Backhaus ganz herzlich bedanken. Ich hatte die Aufgabe, mit Carsten Linnemann in den Spitzenverhandlungen für mehr Bürokratieabbau zu sorgen. Als da so vorverhandelt wurde, da waren wir alle noch ein bisschen enttäuscht. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU) Und gerade Till Backhaus war es, der in einer wirklichen Mitternachtsrunde mit uns Vorschläge erarbeitet hat, wie wir insbesondere im Bereich der Landwirtschaft zu Entlastungen kommen können. Und ich bin sehr froh, dass zwei wichtige EU-Verordnungen für uns nicht infrage kommen, weil sie dazu geführt hätten, dass wir das komplette Land, jeden Baum markieren hätten müssen. Und das ist einfach wichtig, dass unsere Landwirte nicht weiter sozusagen belastet werden. Zum Beispiel die Entwaldungsverordnung, die mag für Länder in der EU wichtig sein, aber für Deutschland nicht, weil wir nicht entwalden, sondern wir forsten auf. Und das sind konkrete Vorschläge, die wir auch aus der Praxis mitgenommen haben. Und damit zeigt es sich, wenn wir im Dialog sind mit den Verbänden, dann haben wir auch die Möglichkeit, ihre Vorschläge umzusetzen. Vielen Dank für dieses Engagement! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Zwei soziale Themen, die uns hier im Land sehr am Herzen liegen, das Thema „Stabile Renten“, und ich bin sehr froh, dass wir uns darauf verständigt haben, dass es beim stabilen Rentenniveau bleibt. Das ist sehr wichtig. 97 Prozent der Rentnerinnen und Rentner bekommen nur eine gesetzliche Rente. Und ich sage es ganz deutlich, unsere Landesregierung wird nicht dabei mitmachen, wenn die gesetzliche Rente – über welchen Weg auch immer – gekürzt wird, ob über längeres Arbeitsalter, ob über die Stabilisierung der Renten-, den Rentenfaktor. Wir können uns das nicht leisten. Die Rentnerinnen und Rentner können sich das nicht leisten. Die Rente muss stabil bleiben, und länger arbeiten als bis 67 ist eine Illusion für viele, die in unserem Land hart arbeiten. (Zuruf von René Domke, fraktionslos) Wichtig ist, das Arbeiten über das Renteneintrittsalter hinaus attraktiver zu machen. Und das kommt jetzt, weil diese Einkommen zukünftig in hohem Maße steuerfrei sein werden. So wird ein Schuh draus. Wer länger arbeiten möchte und kann als 67, der soll, und der soll dabei unterstützt werden. Aber die Leute dürfen nicht dazu gezwungen werden, weil es zu viele Menschen gibt, die dieses Alter nicht erreichen und dann eine Rentenkürzung hätten. Und das wäre für Pfleger, für Bauarbeiter, für Dachdecker, für Erzieher/-innen, für Lehrer zutiefst ungerecht. Da machen wir nicht mit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Ein wichtiger Punkt für unser Land ist, dass wir beim Thema Löhne vorankommen. Jeder Dritte in unserem Land, der arbeitet, bekommt weniger als 15 Euro. Und das kann so nicht bleiben. Die Menschen, die arbeiten, müssen mehr haben, als wenn sie nicht arbeiten würden. Und deswegen ist es richtig, dass die Mindestlohnkommission sich selber vorgenommen hat, dass der Mindestlohn sich daran orientieren soll, an 60 Prozent des Durchschnitts der Löhne. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Gibts denn jetzt auch Mindestlohn in den Behindertenwerkstätten?) Und das wird dazu führen, dass wir 15 Euro erreichen können. Und ich sage es hier deutlich, ich bin dafür, dass das die Mindestlohnkommission macht, (Daniel Peters, CDU: Sehr richtig!) weil Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Weg, wie sie die 15 Euro erreichen, selber beschreiten sollten. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nee, ne? Dachte ich mir.) Und deshalb ist es auch richtig, dass wir hier auf die Mindestlohnkommission setzen. Das heißt aber auch, dass das Ziel „15 Euro“ nicht zerredet werden darf, sondern das steht im Koalitionsvertrag, aber über den Weg der Mindestlohnkommission. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von René Domke, fraktionslos) Viel wichtiger sind für uns dazu Tariflöhne. Deswegen haben wir als Land ein Tariftreuegesetz eingeführt. Das ist ja hier auch heftig diskutiert worden, und viele haben sich auch dagegen ausgesprochen. Umso mehr freue ich mich, dass sich CDU, CSU und SPD (Julian Barlen, SPD: So ist es.) auf Bundesebene klar zum Bundestariftreuegesetz bekannt haben. Dieses Gesetz wird kommen. Und wenn man jetzt mal sieht, dass die Kommunen, die Länder und der Bund zukünftig Millionen/Milliarden investieren werden die nächsten zehn Jahre, dann müssen wir doch mit einem Gesetz dafür garantieren, dass diese Milliarden auch so ankommen, dass die Menschen, die das umsetzen, die dafür arbeiten, auch gute Tariflöhne bekommen. Und deswegen ist dieses Bundesgesetz richtig. Es bestätigt den Kurs der rot-roten Landesregierung, (Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU) mit dem Tariftreuegesetz auf dem richtigen Weg zu sein. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich finde, wir sollten der neuen Regierung, dem Kanzler, den Ministerinnen und Ministern eine Chance geben. Sie müssen jetzt anpacken, sie müssen jetzt loslegen. Klar ist, die Macht von Herrn Merz endet bei den Ländern. Dinge, die unserem Land guttun, werden wir aus vollem Herzen unterstützen. Das haben wir in den Koalitionsverhandlungen bewiesen. Aber Dinge, die unserem Land nicht guttun werden, werden wir auch nicht mitmachen. Und diese Regelung galt, die wird bleiben. Aber ich bin fest davon überzeugt, dass wenn die Dinge, die im Koalitionsvertrag verabredet sind, jetzt umgesetzt werden, dass dann sich viele Dinge auch in unserem Land weiter verbessern. Und darum geht es, gute Politik für die Menschen zu machen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerpräsidentin! Die Ministerpräsidentin hat die angemeldete Redezeit um zwei Minuten überschritten. Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Schmidt.

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Martin Schmidt AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Bürger! 1 Billion Euro neue Staatsschulden, das sind circa 12.000 Euro neue Schulden pro Einwohner, circa 22.000 Euro pro Erwerbstätigen. Zum Vergleich, der Median des Nettovermögens eines Haushalts in Ostdeutschland ist laut Bundesbank bei circa 43.400 Euro angesiedelt. Und wir alle wissen es doch, die Schulden von heute, das sind die Abgaben und die Inflation von morgen. Und Sie, Frau Schwesig, Sie persönlich haben jedenfalls rein wertmäßig jeden ostdeutschen Haushalt mit zwei Erwerbstätigen um sein Vermögen gebracht. Nein, danke, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) wir brauchen keine schuldenfinanzierten Sondervermögen, sondern weniger Finanzpolitik mit sonderbarem Unvermögen! Die Schuldenmacherei der Union und SPD ist ein Schuldeneingeständnis, ja, ein Schuldeingeständnis, dass Sie keine Lösungen haben, dass Sie komplett regierungsunfähig sind. Das Narrativ, das pflegen Sie doch immer bei der Opposition. Herr Barlen hat es ja eben wieder getan: Die AfD hätte keine Lösungen, die AfD kann gar nicht regieren, die AfD würde unser Land ruinieren, die AfD wolle die EU-Regeln missachten, die AfD könnte ihr Wahlprogramm gar nicht gegenfinanzieren. (Julian Barlen, SPD: Hab ich überhaupt nichts zu gesagt.) Kommen Sie nie wieder mit solchen Sprüchen um Ihre linke Ecke! Es ist genau andersrum: (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) SPD und Union haben keine Lösung, sondern griffen zur puren Verzweiflungstat und zur Wahllüge. (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) SPD und Union können nicht regieren, sie brauchen jede Menge Geld, um sich die Gunst der Bürger zu erkaufen. SPD und Union ruinieren unser Land mit einer historisch einzigartigen Schuldenorgie. SPD und Union treten die Maastricht-Kriterien und den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit Füßen und machen unser Land in Europa lächerlich, das Jahrzehnte Austerität anderer Länder verlangte. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) SPD und Union konnten ihre Wahlprogramme gar nicht finanzieren. Wo sind die parteinahen Wirtschaftsinstitute mit ihren bunten Grafiken dazu? Meine Damen und Herren, diese SchuKo ist jetzt schon unbeliebter als die Ampel. Rot-Rot bekommt hier im Land laut Umfragen vielleicht knapp ein Drittel der Stimmen noch zusammen. Die Bürger wissen es: Mit 1 Billion Euro Schulden, frisch vom Kapitalmarkt, da lässt es sich leicht regieren, mit den schweren Lasten der Enkel schultern, mit 1 Billion Euro Schulden kann jede Gruppe spielsüchtiger Trankler einen Infrastrukturplan aufstellen (Rainer Albrecht, SPD: Wann wollen Sie denn investieren? Zehn Jahre?) Mit 1 Billion Euro, Herr Albrecht, nein, damit sind Sie keine staatstragenden Parteien mehr. Das Einzige, wohin Sie unseren Staat tragen, ist zu Grabe. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Aber warum tun Sie das? Warum delegitimieren CDU und SPD unser Grundgesetz und unsere Landesverfassung? Warum werden 1 Billion Schulden über taktische Kniffe und Verfassungsputsch aufgenommen? Wegen Trump, wegen Putin? Klimawandel, Viren, andere nicht messbare, nicht sichtbare Gefahren zur emotionalen Gefügigmachung außerhalb? (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Nein, die Wahrheit ist ganz einfach, weil Sie unser Land vor so viele Probleme gestellt haben (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) durch Masseneinwanderungen, durch die Energiewende, durch sinnlose Bürokratie, durch absolute Geldverschwendung, durch Ihre Entscheidungen. Und nun sind die Kassen leer. Nicht Putin oder Trump, Sie waren das! (Beifall und Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Jawoll!) Und es reicht immer noch nicht. Im Anschluss an diesen TOP diskutieren wir einen Nachtragshaushalt über fehlende 560 Millionen Euro Steuereinnahmen nur für dieses Jahr. 4 Milliarden Euro circa fehlen in den kommenden vier Jahren, und das alles war vor den Grundgesetzänderungen. Hinzu kommen noch die Defizite der Landkreise und Gemeinden. Und jetzt könnte man natürlich sagen, wir drücken den Stoppknopf. Sie könnten sagen, ja, wir haben da Fehler gemacht, (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) ja, das mit den Windrädern und PV-Anlagen macht den Strom nachweislich der letzten 30 Jahre nicht günstiger, ja, wir brauchen keine Gendertoiletten an der Uni Greifswald, (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) ja, viele Willkommengeheißene verstehen wirklich keine Lateinbuchstaben, und die Eventmanager am Marienplatz sind nicht unbedingt förderlich für das BIP. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Aber das werden Sie nicht tun. Sie wollen lieber 1 Billion Schulden aufnehmen für offene Grenzen, für nutzlose netzlose Energie, Sie stecken lieber Geld in die Rüstung, um die Konjunktur der letzten drei Jahre Rezessionen auszugleichen, und erfinden angebliche Einmärsche morgen in Berlin. Sie wollen lieber weiter die Opposition mit politischen Kampfbegriffen kategorisieren, deren Stiftungen vom Geld ausschließen, die Parteienfinanzierung streichen und eine Partei verbieten. All diese Schulden, Tricksereien und Kampagnen, all diese House-of-Cards-Spielchen und Märchen, alles nur, weil Sie nicht zugeben können, dass Sie Fehler gemacht haben, die wir ansprechen! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und dann halten Sie hier eine Aktuelle Stunde ab über Verlässlichkeit und Zusammenhalt – völlig grotesk! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja.) Aber kann man sich denn auf Frau Schwesig verlassen? Denn Frau Schwesig ist es doch – das haben Sie ja gesagt –, ihre Handschrift ist es doch, die hinter der Massenverschuldung steckte (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) und dies zur Bedingung der Koalition machte. So war doch die Genese. Kommen Sie doch gerne nach vorne, Frau Schwesig, und korrigieren Sie mich, wenn ich falsch liege! Ganz vorne am Sondierungstisch war Ministerpräsidentin Schwesig. (Julian Barlen, SPD: Dafür braucht keiner vorzukommen, wenn Sie wissen, dass sie dabei war.) Zur Beratung dieser Parteiangelegenheit wurden sogar Landesangestellte eingebunden. Zuvor brachten Sie auch einen ähnlichen Antrag im Bundesrat im November, und bei den Sondierungen der SPD und Union wurde es dann thematisiert. Frau Schwesig ist dafür verantwortlich, dass wir über 1 Billion Euro Schulden aufnehmen. Sie persönlich sind mitverantwortlich, dass unsere Kinder und Enkel (Julian Barlen, SPD: Eine gute Zukunft haben!) ein Schuldenkorsett tragen werden, das jegliche finanzielle Freiheit in der Zukunft einschränken wird! (Julian Barlen, SPD: Ganz schönen Mist aufgeschrieben!) Sie haben unser Land an die Wand regiert, oder noch schlimmer, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Julian Barlen, SPD) unser Land wird von einer Wand regiert, von einer Brandwand, die wir uns buchstäblich nicht mehr leisten können. (Heiterkeit bei Julian Barlen, SPD: Die Brandwand regiert, ja?!) Deswegen, (Zuruf von Julian Barlen, SPD) deswegen leisten wir uns jetzt also einen sogenannten MV-Investitionsplan. (Enrico Schult, AfD: Was trifft, das trifft!) Mit sogenannten Investitionen wollen Sie die Gunst der Bürger zurückerobern, mit 155 Millionen jährlich aus dem Ländertopf. Dies wurde von den Hunderten Milliarden herausgehandelt. Ja, vielleicht gibt es noch ein paar Bundesprojekte der Rüstung oder der Bundesinfrastruktur, oder aus diesem grünen Klimatopf, der auch noch einfach mit raufgeworfen worden ist: 100 Milliarden. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Wir habens ja.) Ja, und auch durch die schuldenfinanzierte Konjunktur entstehen sicherlich Wirtschaftswachstum und neue Steuereinnahmequellen. Aber nein, Sie wissen es doch auch, dies ist alles künstlich. Ihre Staatsanleihen und die Zentralbank werden für Inflation und Preissteigerungen sorgen. Und in einem Jahrzehnt, da werden Sie lernen, dass U-Boote keine Wertschöpfung bringen und nichts produzieren, sondern gewartet werden müssen, anstatt Zinsen zu tilgen. Und Sie werden auch lernen, Schulen zahlen keine Steuern. Sie werden lernen, dass Wasserstoff kein guter Energieträger ist (Zuruf von Christian Winter, SPD) und ein Land, welches komplett aus Windrädern und PV-Anlagen besteht, nicht mehr attraktiv ist. Von daher können wir nur zur Umkehr appellieren: Hören Sie auf, sich selbst und den Bürgern einzureden, dass diese Schulden nur positive Effekte hätten! Hören Sie auf, die Tatsachen zu verdrehen, und erfinden Sie keine neuen Begriffe wie „Investitionsschulden“. (Unruhe bei Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist eine Umkehrung der Tatsachen, Frau Schwesig! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Niemals, wirklich niemals werden Sie die Wirtschafts- und Finanzkraft so steigern können, dass alle Zinsverpflichtungen dadurch ausgeglichen werden. Und eigentlich wollten wir auch keine Wenn-schondenn-schon-Debatte führen. Aber wenn Sie jetzt schon diese Schulden aufnehmen, dann verbrauchen Sie wenigstens nicht alles, was Sie können, so wie beim MV-Schutzfonds. Und wenn Sie investieren, weil es die Zwänge Ihrer eigenen Ideologien und Machtspielchen so hergeben, (Thomas Krüger, SPD: Falsch! Einfach falsch!) dann setzen Sie das Geld wenigstens sinnvoll ein, Herr Krüger! (Julian Barlen, SPD: Moderne Schulen.) Sorgen Sie dafür, (Zuruf von Julian Barlen, SPD) dass wir beispielsweise aus dem Bundessondervermögen ein grundlastfähiges Kernkraftwerk und eine Forschungsstätte bekommen, und setzen Sie die Windradflächenziele endlich runter statt ständig rauf! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Julian Barlen, SPD: Moderne Schulen.) Investieren Sie das Geld in unsere B 96 und weitere Schienen, (Zuruf von Julian Barlen, SPD) beispielsweise zwischen Rostock und Stralsund, um den Verkehr zu entlasten. Bringen Sie die Uniklinika und Kreiskrankenhäuser auf Vordermann! Schaffen Sie mehr Abschiebehaftkapazitäten und ein Ausreisezentrum an einem unserer zahlreichen, nicht ausgelasteten Flughäfen, beispielsweise in Parchim oder Laage! (Heiterkeit bei Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Stellen Sie Geld bereit für eine neue Lehrerfachhochschule, wie wir von der AfD das fordern, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) um dem Lehrermangel besser Herr werden zu können! Sorgen Sie dafür, dass wir wenigstens echte Investitionen tätigen! (Rainer Albrecht, SPD: Ja, läuft!) Meine Damen und Herren, es gibt kein richtiges Leben im falschen. Aber das wäre etwas Gutes im Schlechten. Und, Herr Barlen, wenn Sie schon den Duden fleißig bemühen, dann kann ich Ihnen auch nur empfehlen, mal im „Gabler Wirtschaftslexikon“ ein wenig zu stöbern, denn wenn man dort „Chancen“ nachliest, dann wird man auch sehen, dass zumindest in der Wirtschaftswissenschaft alle Chancen auch Risiken in sich tragen. Und für diese Risiken, da ist nach Ihrer eigenen Aussage die Handschrift von Frau Manuela Schwesig hinterlegt. Und wir hoffen wirklich darauf, dass wir davon profitieren am Ende und wir von der AfD Unrecht haben. Aber das ist zu bezweifeln, (Zurufe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE: Wahlen! – Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) dass Sie dieses Land noch nach vorne bringen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Fraktionsvorsitzende Herr Peters.

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Daniel Peters CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Schmidt, ich kann Ihnen eins schon mal vorwegnehmen, die AfD wird unrecht haben, und das haben Sie in Ihrem Beitrag, finde ich, (Zuruf von Horst Förster, AfD) auch relativ gut unter Beweis gestellt, indem Sie, nachdem Sie 95 Prozent Ihrer Rente dafür – „Rente“ sage ich schon, Rente wäre das, was ich Ihnen eigentlich schon empfehlen würde, zumindest die Politikrente, aber ich meinte natürlich Ihre Rede –, dass Sie 95 Prozent Ihrer Rede darauf verwendet haben hier. Wahrscheinlich haben Sie heute Morgen den falschen Stapel gegriffen, eine Parteitagsrede zu halten, um Ihre AfD-Jünger irgendwie auf Kurs zu bringen, (Jens-Holger Schneider, AfD: Die Leute zu informieren!) aber wenig zu dem Gesagten der Antragstellerinnen und Antragsteller hier gesagt haben. Das ist einfach zu wenig. Und das ist aber genau das, was mir immer wieder auffällt: Sie wollen a) nicht zuhören, Sie wollen b) keine Diskussion über inhaltliche Punkte. Sie gehen den Weg des Geschreis. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Aber das Geschrei ist eben nicht das, was dieses Land voranbringt. (Rainer Albrecht, SPD: So ist es.) Es führt sicherlich dazu, irgendeine Stimmungsmache anzuheizen, es führt aber nicht dazu, Probleme zu lösen. Und das ist die Erwartungshaltung (Horst Förster, AfD: Sie würden doch gerne dasselbe sagen, Herr Peters!) der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Ich will aber, ich will aber mit großer, (Zuruf von Horst Förster, AfD) mit großer Begeisterung sagen, dass hier natürlich im Wesentlichen der Koalitionsvertrag heute, der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD, Gegenstand dieser Aktuellen Stunde war, und das ist auch richtig so! (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD: Ich lache mich schlapp!) Ich freue mich auch, dass die LINKEN hier große Teile dieses Koalitionsvertrages beklatscht haben. Das ist ein erster Weg zur Besserung. Ich freue mich und ich hoffe halt nur, (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) dass das auch landespolitisch untersetzt wird. Und da bin ich, (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) da bin ich ganz, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) da bin ich ganz bei der Ministerpräsidentin, die hier noch mal auch die Chancen auch der Verteidigungsindustrie (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) und auch der Verbesserung der Verteidigungsfähigkeit hier und heute betont hat. Und da bin ich ganz bei Ihnen, dass das tatsächlich nicht nur mit Blick auf die maritime Industrie eine erhebliche Chance bedeutet, sondern insgesamt für die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Und deshalb braucht es aber auch die gesamte Unterstützung der Landesregierung und nicht nur eines Partners dieser Regierung. Dafür stehen wir aber bereit. Deswegen bin ich der Meinung, dass wir insgesamt viele Themen des Sondervermögens und alle Investitionen, die da vom Bund bereitgestellt werden, auch hier im Parlament zu diskutieren haben. Und ja, es ist richtig, natürlich über die Einbindung der gesellschaftlichen Vertreterinnen und Vertreter zu sprechen, wenn es um eine Strategie geht, wie wir diese Mittel verwenden. Da bin ich ganz dabei. Ich glaube und weiß, dass es noch wichtiger sein wird, dieses Parlament, was letztlich auch entscheiden muss, hier an der Stelle einzubinden. Da habe ich leider noch nichts gehört. Deswegen mein Appell noch mal ganz klar, der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern ist Haushaltsgesetzgeber und er muss auch in die Gespräche eingebunden werden, wenn es um die Verwendung der Mittel des Sondervermögens geht, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Herr Barlen, Sie haben, Sie haben vom „MV-Style“ gesprochen, (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) der sozusagen in diesen Koalitionsvertrag auf Bundesebene Einzug gehalten hat. Ja, das mag sein, dass Sie das Bundestariftreuegesetz da haben reinschreiben lassen, (Julian Barlen, SPD: Und Rente.) das Bundesvergabegesetz, wie auch immer Sie das bezeichnen wollen. Ich will nur sagen, dass unser Vergabegesetz in Mecklenburg-Vorpommern vielleicht nicht das beste Beispiel dafür ist, denn nach meiner Kenntnis ist dieses Gesetz ja noch gar nicht in seiner Wirkung entfaltet worden. Es ist zwar beschlossen worden hier im Parlament, aber es gibt wohl fehlende Erlasse. (Ministerpräsidentin Manuela Schwesig: Nein.) Und darüber freut sich im Übrigen die Wirtschaft, weil die Wirtschaft kritisiert dieses Vergabegesetz nämlich unisono. Das durften wir beide ja wahrscheinlich auch am Montag bei den Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeberseite erfahren, die noch mal deutlich darauf hingewiesen haben, dass sie dieses Bürokratiemonster bitte nicht als Beispiel für die Bundesebene haben wollen. Und da bin ich ganz bei denen bei der Wirtschaft, die natürlich weiß, dass das letztlich nur mehr Bürokratie bedeutet und weder für die Beschäftigten noch für sonst wen irgendeinen Vorteil bringt. Wahrscheinlich ist es auch der Grund dafür, dass dieses Gesetz immer noch an fehlenden Erlassen scheitert, meine Damen und Herren. (Julian Barlen, SPD: Sie haben einen falschen Stand.) Dann können Sie mich gerne, dann haben Sie darüber aber noch nicht informiert. Das wäre ja auch Ihre Pflicht gewesen. (Ministerpräsidentin Manuela Schwesig: Doch, natürlich!) Zumindest ist presseöffentlich, zwar schon einige Wochen her, das immer noch der Stand, dass da Erlasse fehlen. Aber ich will auch zum Mindestlohn einiges sagen. Der Mindestlohn ist ja auch hier sozusagen aus der, angeblich stammt es aus der Feder von Mecklenburg-Vorpommern. Dann frage ich aber auch, warum man das nicht rückgekoppelt hat mit der Wirtschaft in diesem Land, denn auch die sagt hier an der Stelle: Bitte Obacht! Man kann gern ein Ziel haben, 15 Euro Mindestlohn zu erreichen, (René Domke, fraktionslos: Aber warum macht ihr das dann mit?) und dieses Ziel ist sicherlich auch völlig in Ordnung, aber wir haben uns hier schon vor längerer Zeit auf der Bundesebene, aber auch hier darauf verständigt, dass die Mindestlohnkommission darüber entscheidet. (Zuruf von René Domke, fraktionslos) Und deswegen stelle ich noch einmal fest, es gab ja am Anfang auch Interpretationsschwierigkeiten, insbesondere bei den Sozialdemokraten, die gesagt haben, nein, der Mindestlohn von 15 Euro kommt, so oder so – nein, die Mindestlohnkommission, die Tarifpartner haben darüber zu entscheiden, und das ist auch gut so! (Thore Stein, AfD: Klang eben aber anders.) Deswegen wird es auch keine Entscheidung im Deutschen Bundestag dazu geben, 15 Euro Mindestlohn, und das gilt es zu unterstreichen, meine Damen und Herren. (Thore Stein, AfD: Abwarten!) Ich will einen, (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) ich will einen Umstand noch mal ganz klar hier ansprechen, dass wir natürlich hören, dieser MV-Plan 2035 ist angekündigt, es werden auch Schlagworte genannt, die wir auch unterstützen, insbesondere im Bildungsbereich. Beim Thema Schulbau braucht es einiges mehr als nur 25 Millionen Euro Landesmittel im Jahr. Und deswegen ist es richtig, diese Mittel dafür auch zu verwenden. Leider fehlt aber die Strategie. Diese Strategie haben wir Ihnen schon in der letzten Sitzungswoche hier im Landtag vorgeschlagen. Wir haben es Masterplan genannt. Wie es heißt, ist letztlich egal. Es ist wichtig, dass es eine Strategie gibt, und die gibt es leider noch nicht. Ich weiß, es braucht noch Bund-Länder-Vereinbarungen, völlig klar, aber trotzdem kann man sich und sollte man sich als Land Mecklenburg-Vorpommern schon jetzt darauf vorbereiten und jetzt auch sagen, was man will, natürlich in Absprache mit der Wirtschaft, mit den Sozialpartnern, vor allem aber auch mit dem Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Und wir haben in diesem Masterplan auch klare Schwerpunkte benannt. Das sind die Bildung, Kommunen, private Investitionen und auch die Gesundheitsversorgung. Wir haben das ganz klar untersetzt mit Vorschlägen und auch, wie wir schnell dazu kommen. Und deswegen sollte es beispielsweise im Bildungsbereich eine verstärkte Digitalisierung geben. Das Thema Schulbau habe ich schon genannt. Wir müssen in dem Bereich den Investitionsstau ganz dringend lösen. Und dann noch mal der Hinweis zu den Kommunen, wir kommen ja nachher noch zum Nachtragshaushalt, Schwerpunkt unseres Masterplans sind die Kommunen. Wir wissen, dass dort projektreife Vorhaben in den, ja, in den Zimmern liegen beziehungsweise parat stehen. Und deswegen, wenn wir Politikwechsel sichtbar machen wollen, dann sollten wir diese Mittel auch schnellstmöglich einbringen, investieren, und die Kommunen sind dazu am ehesten in der Lage. Unterstützen wir bitte die Kommunen bei ihren Investitionsvorhaben! Und ein weiterer wichtiger Punkt, das ist das Thema Industrie. Und einen Punkt hat Frau Schwesig ja genannt, das ist die maritime Industrie hier in Mecklenburg-Vorpommern. Auch die gilt es mit diesem Sondervermögen auszustatten, und zwar ideologiebefreit, Herr Koplin. Sie sagen, so ist es. Richtig, das finde ich gut, (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) dann aber bitte keine Gegenwehr von Ihnen, wenn es darum geht, dass wir hier die Verteidigungsfähigkeit in den Blick nehmen! (Torsten Koplin, DIE LINKE: Wir sind gegen Aufrüstung, nicht gegen Verteidigung.) Das lehnen Sie als Teil der Regierung leider konsequent ab, und das kann es einfach nicht sein. Dann sind Sie nämlich der Chancentod. Und heute ist sehr viel über Chancen gesprochen worden, (Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Hören Sie mal richtig hin, Herr Peters!) und wenn, sollten wir alle Chancen bitte anpacken, die uns dort gewährt werden, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Einen letzten Punkt möchte ich auch ordnungspolitisch noch mal deutlich herausstellen. Diese Bundesmittel, die jetzt durch das Agieren von CDU/CSU und SPD bereitgestellt werden, haben und tragen eine klare Überschrift, „Investitionen“, und keine parteipolitischen Spielwiesen. Das ist eine klare Botschaft und deswegen sind wir auch als Landtag von Mecklenburg-Vorpommern aufgerufen, genau darauf zu achten, dass die Mittel investiv verwendet werden und nicht für Vorhaben, die nur konsumtiv sind, die letztlich nicht wirklich Investitionsdinge vorantreiben, keinen Anreiz darstellen. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Darauf müssen wir zwingend achten, und das werden wir an der Stelle auch tun. Und deswegen, auch mit Blick auf die kommende Debatte zum Haushalt, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Horst Förster, AfD) wir brauchen trotz all der Mittel, die der Bund zur Verfügung stellt, auch ein Konsolidierungsprogramm. Wir können das nicht als Ruhekissen ansehen und sagen, na ja, der Bund gibt jetzt wahnsinnig viel Geld, jetzt brauchen wir keine Anstrengungen mehr zu unternehmen, um den Haushalt in den Griff zu bekommen. Doch, das brauchen wir! Und ich hatte gestern die Gelegenheit, mit dem Bürgermeister oder dem Stadtpräsidenten der Stadt Stettin zu sprechen. Wenn der mir sagt, dass sie es schon schaffen, die Verwaltungsarbeit zu 20 Prozent mit KI umzusetzen, dann sollten wir uns an den polnischen Freunden – von denen Sie nicht viel halten, das weiß ich –, (Horst Förster, AfD: Was ist das wieder für eine Unterstellung?) von denen sollten wir uns einiges abschauen. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Bösartige Unterstellung!) Und deswegen sollten wir das Thema Konsolidierung auch in den Blick nehmen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE ... (allgemeine Unruhe) Vielen Dank! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE die Fraktionsvorsitzende Frau Rösler. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Enrico Schult, AfD) Herr Schult, ich würde Sie bitten, jetzt von den Zwiegesprächen Abstand zu nehmen, denn das Wort hat jetzt die Rednerin, die ich gerade eben aufgerufen habe, und das ist die Fraktionsvorsitzende. Bitte schön!

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Jeannine Rösler Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Es lohnt sich, einen Moment innezuhalten, bevor wir auf Zahlen, auf Trends und auf Programme schauen. Es lohnt sich zu fragen: Worum geht es eigentlich im Kern? (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Na, wenn Sie das immer noch nicht wissen!) Es geht um Vertrauen und darum, ob sich für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern etwas bewegt. Es geht um ihren Alltag, um die Schule, in der das eigene Kind lernt, um den Bus, der wirklich fährt, um den Arbeitsplatz, der Sicherheit gibt, insbesondere für ein gutes Einkommen. Der Titel der Aktuellen Stunde ist daher keine abstrakte Losung, er ist ein Versprechen, dass wir hinschauen, dass wir zuhören und dass wir handeln, nicht, weil es einfach ist, sondern weil es darum geht, das Land voranzubringen. Und dafür sind Investitionen das Fundament, das Fundament, auf dem wir unsere Zukunft bauen, in der Bildung, in der Infrastruktur, in der Wirtschaft, im Klimaschutz. Gerade in einer Zeit, in der sich vieles unheimlich schnell wandelt, brauchen Menschen vor allem Verlässlichkeit und die Zuversicht, dass Chancen genutzt werden. Dafür stellen wir die Weichen, für ein solidarisches, gerechtes und zukunftsfestes Mecklenburg-Vorpommern, ganz konkret und mit Blick auf das, was den Alltag für alle besser macht. Das sind öffentliche Investitionen auf hohem Niveau. Sie sichern die Infrastruktur und setzen Impulse, die für die wirtschaftliche Entwicklung unerlässlich sind, aber auch und gerade für das tägliche Leben. Und ja, die Mittel des Bundes wie nunmehr auch das Sondervermögen Infrastruktur helfen ganz maßgeblich. Wir erwarten, dass die geplanten Gelder schnellstmöglich und unbürokratisch wirken können. Meine Damen und Herren, klug investieren heißt nicht allein, Geld für die Hardware auszugeben, Investitionen in die Köpfe sind mindestens genauso wichtig. Und deshalb stärken wir die frühkindliche Bildung und die Kernkompetenzen der Schülerinnen und Schüler. Wir stellen gezielt zusätzliches Personal ein. Wir verbessern die Arbeits- und Ausbildungsbedingungen für Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher. Es versteht sich von selbst, dass alle Kinder eine gute Lernatmosphäre und beste Lernbedingungen brauchen. Deshalb sind ja bereits massive Mittel in den Schulbau und in die Digitalisierung geflossen. Zwischen 2016 bis Ende 2026 sind es dann fast 1 Milliarde Euro allein für die Sanierung oder den Neubau von Schulen. Wir wissen, wir haben weiteren Bedarf im Land, den wir anpacken werden. Eine für alle chancengerechte Schule funktioniert nur im Paket, baulich und technisch modern sowie qualitativ und inklusiv stark. Meine Damen und Herren, ohne Mobilität läuft in einem Flächenland gar nichts. Und deshalb investieren wir in mehr Busse und Bahnen, in ein landesweites Rufbusnetz, in zusätzliche Regiobusverkehre, in Radwege, in die Sanierung von Straßen und Brücken. Und nicht zuletzt haben wir das Senioren- und Azubi-Ticket für 38 Euro. Mecklenburg-Vorpommern muss sich auch nicht verstecken, wenn es um das Wirtschaftswachstum geht. Da liegen wir erneut in Spitzenposition im Bundesvergleich, weil wir den Fachkräftebedarf angehen, weil wir in Ausbildung und attraktive Arbeitsplätze investieren, weil wir die berufliche Bildung und berufliche Orientierung starkmachen. Und auch die Unternehmen selbst können sich auf eine stabile Förderung verlassen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Meine Damen und Herren, wir investieren in erneuerbare Energien, haben den Ausbau beschleunigt und Verfahren gebündelt. Gleichzeitig ist es nur gerecht, dass die Menschen, die die Anlagen vor der Haustür haben, davon ganz besonders profitieren können. Deshalb ändern wir das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz. Generell ist es überfällig, Strom bezahlbar zu machen, die Netzentgelte so umzuverteilen, dass es bundesweit gerecht zugeht und die Verbraucher entlastet werden. Endlich werden vor allem die Stromkunden entlastet, die dort leben, wo ganz viel erneuerbare Energie produziert wird, also auch bei uns. Der jahrelange Druck, insbesondere aus unserem Land, zeigt endlich Wirkung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Meine Damen und Herren, es zahlt sich aus, nicht lockerzulassen, zu kämpfen, wenn es ungerecht zugeht. Es zahlt sich aus, hartnäckig und beharrlich um Lösungen zu streiten. Für uns stehen dabei die Menschen im Mittelpunkt, alle Menschen. Solidarität und Toleranz, was im Kleinkindalter noch wie selbstverständlich funktioniert und gelebt wird, wird von so manchem im Laufe des Lebens preisgegeben. Ich frage mich, was läuft da schief. Warum verliert sich der kindliche, der menschliche Kompass? Wer Menschen wegen Herkunft, Hautfarbe, Religion, sexueller Orientierung oder warum auch immer ausgrenzt, ihnen Rechte abspricht, wer Mitmenschen in Not Hilfe verweigert, der stellt sich gegen unsere Grundwerte, der stellt sich gegen unser Grundgesetz und gilt zu Recht als verfassungsfeindlich. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Meine Damen und Herren, Verlässlichkeit heißt, auch Sicherheit zu geben, dass unsere Demokratie standfest ist. Verlässlichkeit heißt, Haltung zu zeigen und keinen Millimeter zu weichen, wenn es darum geht, die Unantastbarkeit der Menschenwürde, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) den Rechtsstaat und die Demokratie zu verteidigen. (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Torsten Renz, CDU) Wir werden keinen einzigen Millimeter weichen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Seit Anfang dieses Jahres sind hierzulande staatliche Stellen verpflichtet, aktiv gegen Rassismus und Antisemitismus vorzugehen. Das ist keine symbolische Fußnote, das ist ein Paradigmenwechsel. Grundrechte müssen nicht nur verteidigt, sondern aktiv gelebt werden. Daher stehen wir an der Seite aller Engagierten, ob hauptamtlich oder ehrenamtlich, die sich tagtäglich für eine offene, tolerante und menschliche Gesellschaft einsetzen. Ihnen stärken wir den Rücken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Wir unterstützen die vielfältigen Projekte in der Integration. Wir fördern politische Bildung und Teilhabe, das breite bürgerschaftliche Engagement, den Sport in all seinen Facetten, Kunst und Kultur in ihrer unglaublichen Vielfalt. Unser Anspruch ist es, den Zugang allen zu ermöglichen. Und daran, meine Damen und Herren, wird sich auch die neue Bundesregierung messen lassen müssen. Zusammenhalt heißt für uns, allen Generationen gerecht zu werden und größtmögliche Teilhabe zu sichern. Zusammenhalt heißt auch, die Gleichstellung in allen Bereichen konsequent voranzubringen. Meine Damen und Herren, jede Investition, jeder Euro aus öffentlichen Töpfen muss so eingesetzt werden, dass er auch dort ankommt, wo er dringend gebraucht wird, im Alltag der Pflegekraft in Rostock, der Alleinerziehenden in Schwerin, beim Azubi in Anklam, bei der Rentnerin in Ludwigslust, bei unseren Kleinen in der Kita „Gänseblümchen“. „Neue Chancen für unser Land“, das ist kein Werbeslogan, das ist unser Auftrag für ein lebenswertes Mecklenburg-Vorpommern, das nicht den Rassisten und nicht den Hetzern gehört, sondern allen, die einfach Mensch sein wollen. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Fraktionsvorsitzende Frau Oehlrich.

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Mit dem beschlossenen 500-Milliarden-Investitionspaket der Bundesregierung eröffnen sich für Mecklenburg-Vorpommern völlig neue Perspektiven. Knapp 2 Milliarden Euro, verteilt über die nächsten zwölf Jahre, das ist nicht weniger als eine historische Chance für unser Bundesland. Diese Mittel sind kein Geschenk, das die Landesregierung nach Belieben ausgeben kann. Diese Mittel sollen Investitionen in unsere Zukunft finanzieren, und wir alle tragen gemeinsam die Verantwortung dafür, dass genau das auch passiert. Wohin das Geld fließen soll, will gut überlegt sein. Zugleich dürfen wir keine wertvolle Zeit verlieren. Den von ihr angekündigten „MV-Plan 2035“ muss die Landesregierung zeitnah mit Leben füllen und konkrete Maßnahmen folgen lassen. Dieses Land braucht keine Wahlgeschenke, sondern eine langfristige Strategie, die über das übliche Kurzfristdenken hinausgeht und dafür sorgt, dass die Mittel dort eingesetzt werden, wo sie nachhaltig wirken. (Beifall Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die entscheidende Frage lautet: Wofür sollen wir diese Mittel verwenden? Die Antwort kann nur sein: für Zukunftsinvestitionen, für Investitionen, die nicht nur kurzfristig Nutzen stiften, sondern die auch in 20/30 Jahren noch Früchte tragen. Hier braucht es Verlässlichkeit. Unternehmen, Kommunen, Bürger/-innen, sie alle müssen sich darauf verlassen können, dass die angekündigten Investitionen auch umgesetzt werden. Verlässlichkeit bedeutet, einen klaren Kurs zu halten, transparent, nachvollziehbar und mit langfristiger Perspektive, denn echte Zukunftsinvestitionen reichen über eine einzelne Legislaturperiode hinaus. Sie schaffen nachhaltige Wertschöpfung, sichern unsere natürlichen Lebensgrundlagen und ermöglichen soziale Teilhabe für alle Bürger/-innen. Kurzfristige Ausgaben mögen politisch verlockend sein, aber nur langfristige Investitionen in Klimaschutz, Bildung und Infrastruktur machen unser Land widerstandsfähig gegen künftige Krisen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir tragen Verantwortung für die Generationen, die nach uns kommen. Für sie müssen wir heute die richtigen Weichen stellen. Lassen Sie mich zunächst erklären, warum wir klare Prioritäten setzen müssen. Die knapp 2 Milliarden Euro sind eine beachtliche Summe, aber angesichts der vielfältigen Herausforderungen dennoch überschaubar. Die Landesregierung hat einiges an Entwicklungen verschlafen. Es gibt viel zu tun bei uns im Land. Darum dürfen wir diese Mittel auf keinen Fall nach dem Gießkannenprinzip verteilen. Stattdessen müssen wir sie gezielt dort einsetzen, wo sie die gleiche, die größte Wirkung entfalten und unser Land langfristig nach vorne bringen. Aus Sicht meiner Fraktion ist sonnenklar, höchste Priorität haben Klimaschutz und Dekarbonisierung der Wirtschaft, modernste Bildungseinrichtungen, soziale Sicherheit und eine leistungsfähige und nachhaltige Infrastruktur. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Klimaschutz, nicht deshalb, weil dies ein grünes Modethema ist, sondern weil wir damit unsere Lebensgrundlagen und die Gesundheit aller Menschen schützen. Klimaschutz bedeutet, Wälder, Moore und Gewässer zu bewahren, die Artenvielfalt zu erhalten und auch in Zukunft saubere Luft zu atmen. Auch in Mecklenburg-Vorpommern mit seiner einzigartigen Küstenlandschaft und den wertvollen Naturräumen spüren wir immer deutlicher die Auswirkungen der Klimakrise. Jede Investition in Klimaschutz ist eine Investition in unsere Zukunft und die künftiger Generationen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es geht nicht um abstrakte Umweltideale, sondern ganz konkret um Lebensqualität für uns und unsere Kinder. Aber Klimaschutz ist nicht nur eine sachliche Notwendigkeit, sondern auch eine riesige wirtschaftliche Chance. Erneuerbare Energien, emissionsarme Produktionsweisen und klimafreundliche Mobilität schaffen zukunftssichere, gut bezahlte Arbeitsplätze. Hier entsteht Wertschöpfung, die auch in 20/30 Jahren noch Bestand haben wird. Unternehmen, die frühzeitig auf Nachhaltigkeit setzen, sichern sich Wettbewerbsvorteile und erschließen neue Märkte. Die Nachfrage nach klimafreundlichen Produkten und Dienstleistungen wächst rasant, und zwar weltweit. Das bedeutet, wir können diese Technologien nicht nur nutzen, sondern auch exportieren, zumindest dann, wenn wir die Wertschöpfungspotenziale der erneuerbaren Energien ausschöpfen und die Chancen aus Klimaschutz und Dekarbonisierung aktiv nutzen, so, wie es im Industriepolitischen Konzept für Mecklenburg-Vorpommern aufgeschrieben ist. Die Länder und Unternehmen, die heute in diese Zukunftstechnologien investieren, werden morgen die Gewinner sein. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Spekulationen!) Ein zweiter Schwerpunkt muss die Bildung sein. Die Qualität von Kitas, allgemeinbildenden Schulen, Berufsschulen, Hochschulen und Universitäten wird maßgeblich über den zukünftigen Wohlstand unseres Landes entscheiden. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Wissenschaft ist sich einig, jeder Euro, der in Bildung investiert wird, insbesondere in frühkindliche Bildung, bringt später ein Vielfaches an volkswirtschaftlichem Nutzen. Wir müssen in moderne Kitas und Schulen investieren, in digitale Infrastruktur, in gut ausgebildete Erzieher/-innen und Lehrkräfte. Wir müssen dafür sorgen, dass kein Kind zurückgelassen wird und jedes seine Talente entfalten kann. Das ist nicht nur eine Frage der ökonomischen Vernunft, sondern auch und vor allem eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. (Beifall Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drittens brauchen wir eine moderne, klimafreundliche Infrastruktur, die unser Land zusammenhält. Das bedeutet Investitionen in die Schieneninfrastruktur und in einen verlässlichen öffentlichen Nahverkehr mit engen Taktungen. Die Landesregierung muss Bahnstrecken reaktivieren und auch den ÖPNV im ländlichen Raum weiter ausbauen. Gleichzeitig brauchen wir Ladesäulen für E-Mobilität und schnelles Internet bis in den letzten Winkel unseres Landes. Nur so können wir den ländlichen Raum stärken, den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern und gleichwertige Lebensverhältnisse für alle Bürger/-innen schaffen. Eine gute Infrastruktur verbindet nicht nur Orte, sondern auch Menschen. Sie bringt Stadt und Land zusammen, überwindet soziale Gräben und schafft Teilhabe und Begegnungsräume für alle Generationen und Bevölkerungsgruppen, unabhängig von Wohnort oder persönlichen Möglichkeiten. Eine gute Infrastruktur sorgt dafür, dass das Vertrauen in die demokratischen Institutionen steigt. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, diese langfristigen Investitionen sind die Grundlage für unseren zukünftigen Wohlstand. Ein gut gemachtes Investitionsprogramm trägt sich am Ende selbst. (René Domke, fraktionslos: Kann! Kann!) Das hat eine kürzlich erschienene Studie (René Domke, fraktionslos: Kann!) des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung eindrucksvoll gezeigt. (René Domke, fraktionslos: Kann! Das ist kein Automatismus!) Wer dagegen heute an der falschen Stelle spart oder die falschen Prioritäten setzt, zahlt morgen drauf, und zwar mit Zinsen. Die zusätzlichen Mittel für M-V sind eine Chance, die wir nutzen müssen. Wir müssen sicherstellen, dass das Geld dort ankommt, wo es am dringendsten gebraucht wird und es die größte Wirkung entfaltet. Das erfordert einen durchdachten Plan und, ja, auch Geschwindigkeit. Denn die Klimakrise ist längst da, und zukunftsfähig aufstellen sollten wir uns besser heute als morgen. Doch bislang fehlt es der Landesregierung an der notwendigen Geschwindigkeit, und einen wirklichen Plan hat sie auch nicht. (Julian Barlen, SPD: Das stimmt nicht! Ne, das stimmt nicht, Frau Oehlrich! Das ist falsch!) Und das sage ich Ihnen, Frau Schwesig, obwohl ich Ihnen gerade gut zugehört habe. (Julian Barlen, SPD: Sehr guter Plan!) Die Landesregierung braucht dringend eine konsistente Strategie dafür, wie sie die zusätzlichen Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes nutzen will. Dabei muss klar sein, es geht nicht darum, vorhandene Haushaltslöcher zu stopfen, sondern in die Zukunft dieses Landes zu investieren. Die Landesregierung sollte darum auch keinen Alleingang machen – der Kollege Peters hat es gesagt –, sondern mit Bürgerinnen und Bürgern, mit Unternehmen, mit Verbänden, (Julian Barlen, SPD: Ja, guten Morgen! Was glauben Sie denn, wie das läuft?!) mit Wissenschaft und Zivilgesellschaft ins Gespräch kommen und frühzeitig den Landtag einbeziehen. (Julian Barlen, SPD: Genau so läuft das doch! – Heiterkeit bei Marcel Falk, SPD) Ich bin überzeugt, mit Investitionen in Klimaschutz, in Bildung und in moderne Infrastruktur können wir ein M-V schaffen, das wirtschaftlich stark, sozial gerecht und ökologisch nachhaltig ist, ein M-V, in dem unsere Kinder und Enkelkinder gerne leben und arbeiten, ein M-V, das nicht nur von seiner schönen Landschaft lebt, sondern auch von innovativen Unternehmen und klugen Köpfen. Gestatten Sie mir als Innenpolitikerin noch einen weiteren Hinweis. Wir müssen auch dringend umfassender in den Schutz unserer Demokratie investieren. Sicherheitsbehörden, Präventionsarbeit, Opferberatung, politische Bildung, Medienkompetenz, all das kostet Geld, und all das ist ebenso wichtig wie die vorgenannten Punkte. All das, all das ist keine Utopie. All das ist erreichbar, wenn die Landesregierung jetzt handelt, wenn sie in die Zukunft investiert und sich nicht nur von Kurzfristigkeit verleiten lässt, wenn sie verlässliche Rahmenbedingungen schafft, die den Unternehmen Planungssicherheit geben, und wenn sie die Infrastruktur vor Ort stärkt und so den Menschen überall in unserem Land zeigt: Dieser Staat, diese Demokratie ist für euch, für sie alle da. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Bevor ich den letzten Redner aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Bürgerinnen und Bürger aus Treptow, Stavenhagen und Malchin. Herzlich willkommen! Schön, dass Sie heute im Landtag sind! Ich rufe auf den fraktionslosen Abgeordneten Herrn Domke.

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René Domke fraktionslos

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, das war zu erwarten, als wir den Tagesordnungspunkt gesehen haben, den Titel „Neue Chancen … Mit Investitionen, Verlässlichkeit und Zusammenhalt“. Ja, meine Damen und Herren, ich habe viel darüber gehört, wie es verteilt werden soll, und die Verteilungskämpfe gehen hier schon quer durch den Saal. Ich habe aber wenig darüber gehört, dass es nicht nur Chancen gibt, sondern auch Risiken. Meine Damen und Herren, es ist einfach so, dass auch ab und zu mal das Prinzip Vorsicht walten sollte, dass nicht immer nur mit dem Füllhorn ausgeschüttet wird. Und ich mache mir große Sorgen, wenn wir alleine beim Beispiel Investitionen sind. Ja, Sie beschreiben einen Zustand, Frau Ministerpräsidentin, dass wir einen Investitionsstau haben. Wir haben aber auch einen Instandhaltungsstau. Das heißt, die Investitionen der Vergangenheit, da sind wir noch nicht einmal in der Lage gewesen, sie instand zu halten, (Beifall Barbara Becker-Hornickel, fraktionslos, und David Wulff, fraktionslos) verantwortungsvoll mit Investitionen umzugehen, dafür zu planen, dafür Sorge zu tragen, dass Investitionen in Zukunft auch wirklich noch tragfähig sind. Dazu habe ich hier gar nichts gehört, wie wir das eigentlich finanzieren wollen, wenn nämlich diese Schuldenorgie, wie sie heute bezeichnet wurde, vorbei ist. Das zweite Thema, was mich umtreibt, ist – Sie beschreiben es mit Verlässlichkeit –, wie kann man denn eine Verlässlichkeit postulieren, wenn man den größten Wahlbetrug, mit dem größten Wahlbetrug in eine Regierungsverhandlung geht. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD, Barbara Becker-Hornickel, fraktionslos, und David Wulff, fraktionslos) Wie will man da Verlässlichkeit zeigen? Das ist doch keine geeignete Überschrift aus meiner Sicht. Das haben die Bürgerinnen und Bürger doch nicht vergessen, dass wir Schulden in Rekordhöhe aufnehmen und alle schon wissen, wofür Sie es ausgeben, aber eigentlich nicht wirklich ein Plan da ist. Wie wollen wir denn schnell in Genehmigungsverfahren und in Planungsverfahren kommen? Wie wollen wir das denn, das Geld auf die Straße bringen? Und dann schauen Sie doch mal an, wie viel es wirklich für das Land bedeutet. So viel ist das nachher am Ende gar nicht. Also die Traumschlösser, die hier gerade aufgezeigt wurden, die sind dadurch gar nicht finanzierbar. Es ist ein Tropfen auf den heißen Stein, möchte ich meinen, wenn wir nicht auch insgesamt darüber nachdenken, wie wir sparsamer miteinander umgehen. (Beifall Barbara Becker-Hornickel, fraktionslos, und David Wulff, fraktionslos) Dann die Frage Zusammenhalt. Wie kann man denn von Zusammenhalt sprechen, wenn Sie eines in Kauf nehmen: Der Generationenvertrag ist gebrochen, die nachfolgenden Generationen, unsere Kinder, Enkel und die Nachkommen, die werden an diesem Schuldenberg arbeiten müssen, sie werden ihn abarbeiten müssen. Es mag sein, Frau Oehlrich, dass es aufgeht, dass am Ende genug reinkommt, aber es ist einfach nur eine Annahme, es ist einfach nur eine Annahme, (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Das ist ein Ziel.) und sie muss nicht kommen. Ich habe auf die Risiken hingewiesen. Sie dürfen nicht vergessen, wir werden die Tilgung und wir werden die Verzinsung erwirtschaften müssen und dazu eben auch noch die Instandhaltung. Und wir werden auch Rücklagen bilden müssen. Im Moment plündern wir die Rücklagen. (Beifall Barbara Becker-Hornickel, fraktionslos, und David Wulff, fraktionslos) Es braucht also eine Wirtschaftswende. Leider ist meine Redezeit schon abgelaufen. Ich hätte Sie doch gern weiter mit auf den Weg einer liberalen, …

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Birgit Hesse

Herr …

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René Domke fraktionslos

… zukunftsgewandten Politik genommen, …

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

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René Domke fraktionslos

… aber es ist nicht mehr möglich. (Beifall Barbara Becker-Hornickel, fraktionslos, und David Wulff, fraktionslos)

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Birgit Hesse

Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion der SPD Herr Winter. (Julian Barlen, SPD: Wir haben einen ganz niedrigen Schuldenstand im Vergleich zu ganz vielen anderen Ländern.)

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Christian Winter SPD

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen, (Zuruf von Julian Barlen, SPD) ich möchte jetzt noch einmal das Wort ergreifen, weil, glaube ich, auch aus wirtschaftspolitischer Sicht und im Rückblick der letzten Jahre, man vielleicht hier auch noch mal ein paar Dinge aufrollen muss, (Heiterkeit bei Julian Barlen, SPD) und dann stellen wir fest, was ist denn passiert. Und die Fehler sind doch nun mit Sicherheit nicht, dass wir jetzt die Energiewende entschieden angehen, sondern man muss sich auch mal fragen, was ist die letzten Jahre nicht passiert. Und da muss man auch sagen, dass die Schuldenregeln, die sogenannte Schuldenbremse, wie sie einmal erlassen wurde, einfach auch den öffentlichen Haushalten Fesseln angelegt hat, die dazu geführt haben, dass zu wenig investiert wurde. Und deswegen sind doch jetzt diese massiven Investitionen vor allem in Schulgebäude, in viele andere Investitionsprojekte, Straßen, Gleise, (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Verkehrsinfrastruktur, schauen Sie sich auch manche Brücken an, deswegen ist das doch jetzt notwendig, weil es jetzt mit Macht kommt, weil jahrelang kontinuierlich bestimmte Investitionen nicht stattfinden konnten. (René Domke, fraktionslos: Wer war denn dafür verantwortlich?) Und ich sage Ihnen das noch mal ganz klar, und das habe ich auch schon in anderen Debatten gesagt, auf einer guten Schuldenstandsquote kann kein Auto fahren, in einer guten Schuldenstandsquote kann kein Kind zur Schule gehen, kann kein Studierender etwas lernen, damit können Sie auch nichts bauen. Und daher braucht es diesen Mut voranzugehen. Und ich führe Ihnen gerne hier noch einmal wissenschaftliche Argumente an, weil Sie sagen immer, Sie vergleichen – und das ist natürlich perfide –, rechnen herunter, was würde diese Verschuldung pro Kopf bedeuten. Aber diese Analogie, zu sagen, der Staatshaushalt ist genauso wie ein Unternehmen oder ein privater Haushalt, das ist doch genau falsch. Weil es ist ja nicht so, dass sich der Staatshaushalt analog zu dem zum privaten Sektor verhält, sondern spiegelverkehrt. (Thomas Krüger, SPD: So ist es.) Das Geld, was der staatliche Sektor hat, das hat der private nicht und umgekehrt. Das heißt, wenn wir öffentlich investieren, dann heißt es nicht, dass wir die Verwaltung hier pushen, sondern dann heißt das in erster Linie, wir geben Geld in die Infrastruktur, das heißt, wir geben Bauaufträge aus, an denen Unternehmen natürlich auch Geld verdienen, mit denen Leute bezahlt werden. Das ist doch die Wahrheit, und das bitte ich Sie, hier auch mal klar zu erklären! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und wenn Sie jetzt hier vorgaukeln, schon zu wissen, dass es jetzt hier zu einer exzessiven Verschuldung an Kapitalmärkten et cetera kommt – also meinem Wissen nach wird noch über vieles, wie das Geld genau fließt, wer welche Investitionen bekommt, das ist alles gerade noch in der Aushandlung, das ist auch richtig, weil das muss seriös gemacht werden, das hat die Ministerpräsidentin ausgeführt. Und dass Sie jetzt schon wissen wollen, welche Anteile an Kassenkrediten, was in Form von Staatsanleihen verfolgt wird, das finde ich allerdings abenteuerlich. Und ich denke, hier gibt es natürlich auch intelligente Systematiken, wie der Staat seine Schulden aufnimmt und verwaltet. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Und das wird sinnvoll, seriös (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) und natürlich mit ordentlichem Handwerk erfolgen. Und da möchte ich wirklich noch einmal dafür sensibilisieren. Jetzt wird hier sozusagen die Schuldenbremse gelöst, die SPD mit all ihren Gremien, das wurde auf dem Bundesparteitag, auch bei uns auf den Landesparteitagen diskutiert. Wir haben lange uns dafür eingesetzt, wie man sinnvoll diese Regeln neu gestalten kann. (Julian Barlen, SPD: So ist es.) Das ist ein Prozess, der ist auch noch nicht abgeschlossen. Aber mit dieser Idee, dieser Schuldendogmatik, mit der man 2009/2010 mal Regeln erlassen hat – so geht es nicht weiter, auch weil die Zeiten sich massiv verändert haben, und das müssen Sie anerkennen. Aber wir haben auch gehört, Sie erkennen nicht mal einfachste, ja, wissenschaftlichen Konsens, einen wissenschaftlichen Konsens wie den menschengemachten Klimawandel an. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Das hören wir immer wieder, und ich glaube, deswegen bugsieren Sie sich auch außerhalb des politischen Diskurses. Mit den konstruktiven Kräften wollen wir anpacken und werden wir dafür sorgen, (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) dass nach dem politischen Stimmungswandel – und es gibt eine Aufbruchsstimmung mit der neuen Koalition im Bund – dann auch der wirtschaftliche Stimmungsumschwung kommt. In diesem Sinne Glück auf und Danke fürs Zuhören! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2 : a) Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes zum Nachtragshaushaltsgesetz 2025, Drucksache 8/4498, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses, Drucksache 8/4817, in Verbindung mit b) Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushalt für das Haushaltsjahr 2025, Drucksache 8/4499, und dem ZAHLENWERK zum Nachtrag zum Haushaltsplan 2025, Drucksache 8/4500, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses, Drucksachen 8/4818, 8/4819 und 8/4820. Hierzu liegen Ihnen Änderungsanträge der Fraktion der AfD auf den Drucksachen 8/4846 bis 8/4866, Änderungsanträge der Fraktion der CDU auf den Drucksachen 8/4911 bis 8/4931, Änderungsanträge der Abgeordneten René Domke, David Wulff und Barbara Becker-Hornickel auf den Drucksachen 8/4936 und 8/4937 und Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf den Drucksachen 8/4940 bis 8/4949 vor. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes zum Nachtragshaushaltsgesetz 2025 (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/4498 – Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (4. Ausschuss) – Drucksache 8/4817 – Änderungsantrag der Abgeordneten René Domke, David Wulff und Barbara Becker-Hornickel, fraktionslos – Drucksache 8/4936 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/4950 – Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushalt für das Haushaltsjahr 2025 (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/4499 – ZAHLENWERK zum Nachtrag zum Haushaltsplan 2025 – Drucksache 8/4500 – Beschlussempfehlungen und Bericht des Finanzausschusses (4. Ausschuss) – Drucksachen 8/4818, 8/4819 und 8/4820 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/4846 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/4847 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/4848 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/4849 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/4850 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/4851 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/4852 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/4853 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/4854 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/4855 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/4856 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/4857 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/4858 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/4859 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/4860 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/4861 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/4862 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/4863 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/4864 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/4865 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/4866 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 8/4911 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 8/4912 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 8/4913 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 8/4914 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 8/4915 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 8/4916 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 8/4917 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 8/4918 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 8/4919 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 8/4920 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 8/4921 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 8/4922 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 8/4923 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 8/4924 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 8/4925 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 8/4926 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 8/4927 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 8/4928 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 8/4929 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 8/4930 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 8/4931 – Änderungsantrag der Abgeordneten René Domke, David Wulff und Barbara Becker-Hornickel, fraktionslos – Drucksache 8/4937 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/4940 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/4941 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/4942 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/4943 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/4944 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/4945 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/4946 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/4947 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/4948 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/4949 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine verbundene Aussprache mit einer Dauer von bis zu 105 Minuten vorzusehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der SPD Herr Gundlack. (Torsten Renz, CDU: Die beiden Wichtigsten sind weg, der Fraktionsvorsitzende und MP.)

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Tilo Gundlack SPD

Ja, ich hatte sie gebeten, mal wegzugehen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU) Hat geklappt. (Zurufe von Daniel Peters, CDU, und René Domke, fraktionslos – Heiterkeit und Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Finanzminister stand ja auch schon auf und wollte reden.

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Birgit Hesse

Herr Gundlack, ich würde Sie bitten, Ihre Rede anzufangen. Danke schön!

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Tilo Gundlack SPD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Wir leben in einer Zeit, in der sich politisches Verantwortungsbewusstsein nicht in schönen Worten zeigt, sondern im Handeln. (Torsten Renz, CDU: So ist es.) Und genau deshalb ist dieser Nachtragshaushalt so notwendig und auch so wichtig, nicht, weil wir es wollen, sondern weil die Realität es verlangt. (Torsten Renz, CDU: Richtig!) Die wirtschaftliche Lage hat sich verschärft, die Konjunktur schwächelt, Lieferketten sind instabil, die Energiepreise bleiben hoch und dazu noch schwierige Signale jenseits des Atlantiks. Die Folge, weniger Steuereinnahmen auch für unser Bundesland, gleichzeitig steigen die sozialen Belastungen. Und dann kommen noch die Zensuszahlen mit erheblichen Auswirkungen auf die Finanzverteilung. Wer jetzt fordert, einfach den Gürtel enger zu schnallen, verkennt die Realität. Wir können uns keine Politik der kalten Zahlen leisten, wenn es um die Menschen geht in diesem Land. (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD) Was wir brauchen, ist eine klare Politik, und die MV-Koalition liefert eben diese. Ich möchte drei Punkte benennen, einmal die Investitionen in Bildung und Infrastruktur, stabile kommunale Finanzausstattung und einen handlungsfähigen Sozialstaat. Wer das blockiert mit ideologischen Debatten über Schuldenbremsen oder Sparfetisch, der handelt nicht im Sinne unseres Landes und deren Bürgerinnen und Bürger, der gefährdet Zusammenhalt, statt ihn zu stärken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Meine Damen und Herren, worüber reden wir beim Nachtragshaushalt? Ein Nachtragshaushalt ist ein ergänzender oder korrigierender Haushalt, der im Laufe eines Haushaltsjahres aufgestellt wird, wenn sich die ursprünglichen Annahmen oder Rahmenbedingungen des regulären Haushalts geändert haben. Bei den Änderungsanträgen habe ich das jetzt nicht verfolgen können, wo da eigentlich die Änderung war, sondern der Mehrbedarf herkommt, aber ich möchte es noch einmal sagen, die unerwarteten Mehrausgaben in der Eingliederungs- und Sozialhilfe, also im BTHG zum Beispiel, da kommt es zu Einnahmeänderungen durch den Zensus und auch zu Steuerrechtsänderungen, weniger Einnahmen auf allen staatlichen Ebenen. Ich möchte eines benennen hier mal, zum Beispiel die kalte Progression. Da wollten wir das alle, dass sie abgebaut wird, und die Vorgängerregierung hat mit der CDU zusammen das auch getan. Und nun können wir uns auch nicht beschweren, die Bürger haben mehr Geld in der Tasche, und das ist auch gut so. (René Domke, fraktionslos: Beschwert sich auch keiner.) Meine Damen und Herren, der Landtag hat in seiner 96. Sitzung am 29. Januar 2025 in Erster Lesung den Gesetzentwurf der Landesregierung – Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes zum Nachtragshaushaltsgesetz 2025, auf Drucksache 8/4498, und den Gesetzentwurf der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags für das Haushaltsjahr 2025, auf Drucksache 8/4499, in Verbindung mit dem ZAHLENWERK zum Nachtrag zum Haushaltsgesetz 2025, auf Drucksache 8/4500, beraten und federführend an den Finanzausschuss und mitberatend an fast alle Fachausschüsse überwiesen. Im Finanzausschuss wurde das Gesetzespaket am 6. März 2025 in der 82. Sitzung erstmals und am 3. April 2025 in seiner 84. Sitzung abschließend beraten. Im Zeitraum seiner Beratungen führte der Finanzausschuss am 27. Februar 2025 auf Antrag der Koalitionsfraktionen eine öffentliche Anhörung durch. Geladen waren als Anzuhörende die kommunalen Spitzenverbände dieses Landes, der DGB Bezirk Nord, die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in M-V, die IHK zu Schwerin, der Bund der Steuerzahler, die dbb beamtenbund und tarifunion, das Max-Planck-Institut für demografische Forschung, Arbeitsbereich Migration sowie Bevölkerungsdynamik und nachhaltiges Wohlbefinden, Herr Dietger Wille vom Landkreis Vorpommern-Greifswald und Steffen Bockhahn von der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Leider konnten nicht alle Anzuhörenden persönlich teilnehmen, sie reichten dem Finanzausschuss im Vorfeld jedoch eine schriftliche Stellungnahme zur Beratung. Meine Damen und Herren, in der Anhörung kam es zu einer breiten thematischen Auseinandersetzung, auch zum Austausch. Inhaltliche Diskussionen gab es zu den Themen Personal, Digitalisierung, globale Minderausgaben, Sondervermögen, Konjunkturausgleichsrücklage des Landes, Kredittilgungsplan, Sozialleistungen, Zensus und Abwanderung, Investitionen und zum Nachtragshaushalt nachher insgesamt. Rückblickend ist zu sagen, dass bei der Vielzahl der Sachverständigen deren Meinungen zum vorliegenden Nachtrag natürlich divergierten. Einige Sachverständige gingen in aller Tiefe auf bestimmte Themen ein. Sie betonten aber alle die Notwendigkeit des Nachtrags zur Finanzierung dringlicher Aufgaben, insbesondere im Kontext von Krisen und deren Auswirkungen, oder bestehende und kommunale wirtschaftliche Herausforderungen. Ähnlich äußerte sich auch der Landesrechnungshof. Er halte es für notwendig, dass das Land seine Aufgaben ernsthaft und kritisch einer Notwendigkeitsprüfung auch unterziehe. Die Anhörung hat deutlich gemacht, dass es keine einfachen Antworten gibt, aber sie hat auch die Bedeutung einer offenen und transparenten Debatte unterstrichen. Die unterschiedlichen Auffassungen spiegeln sich auch in den politischen Debatten wider. Ich darf nur an die Erste Lesung erinnern. Die Regierungsfraktionen sehen den Nachtrag als notwendig an, während die Oppositionsparteien teils alternative Lösungen fordern. Diese unterschiedliche Sichtweise liegt wohl in der Natur der Sache. Meine Damen und Herren, die Beratungen im Finanzausschuss haben die politischen Unterschiede verdeutlicht. Im Ergebnis gab es dann zahlreiche Änderungsanträge seitens der Regierungsfraktionen, aber auch aus den Reihen der Opposition. Im Wesentlichen möchten wir als Koalitionsfraktionen vier Dinge am Nachtragshaushalt heute ändern. Dafür müssen noch einmal 40 Millionen Euro in die Hand genommen werden. Diese Änderungen liegen mit der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses dem Landtag vor: – Nach der Aufstellung des Nachtragshaushalts hat sich gezeigt, dass sich mehr junge Menschen als angenommen für eine Erzieherin- oder Erzieherausbildung entscheiden wollen und auch haben, was auch gut ist. Das kostet aber 3,2 Millionen Euro mehr. – Zudem haben die Eingliederungs- und Sozialhilfeträger zwischenzeitlich mitgeteilt, dass die tatsächlichen Auszahlungen für die Eingliederungshilfe deutlich über den Prognosen liegen werden. Damit sind rund 29 Millionen Euro zusätzlich verbunden. – Dann müssen noch zusätzliche Bedarfe bei freien Schulen in Höhe von 6,2 Millionen Euro berücksichtigt werden. – Und nicht zuletzt muss auch die neue Bundesgesetzgebung zur SED-Opfer-Entschädigung veranschlagt werden. Hier ist der Kostenpunkt bei 1,1 Millionen Euro. Meine sehr geehrten Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich auch auf die Oppositionsanträge eingehen. Hier hat sich ein gemischtes Bild gezeigt. Während die AfD mit vielen Kürzungen auffällt, langt die CDU noch einmal richtig zu und hat offensichtlich die Gelddruckmaschine im Konrad-Adenauer-Haus aktiviert. (Torsten Renz, CDU: Mach mal Beispiele!) Die AfD will rund 100 Millionen Euro weniger ausgeben. Das betrifft unter anderem das Ehrenamt, das Azubi- und Seniorenticket, den Klimaschutz, die Erforschung und Entwicklung von Wasserstoff und so weiter, und so weiter. (Enrico Schult, AfD: Ja, richtig, mehr in Bildung.) Es betrifft damit Gelder für den sozialen Zusammenhalt (Julian Barlen, SPD: Kahlschlag!) und wichtige Zukunftsprojekte für unser Land. Das lehnen wir entschieden ab. Bei der CDU geht es in die andere Richtung, Wohltaten, wohin man sieht. Das kostet aber über 80 Millionen Euro. Woher das Geld kommen soll, ist unklar. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Verstärkungsmittel stehen einmal drin. Verstärkungsmittel im Titel anzugreifen, finde ich auch schwierig. Einige Forderungen sind durchaus wünschenswert. Wünschenswert ist aber finanziell nicht umsetzbar. Ich frage mich, wann die finanzpolitische Verantwortung bei der CDU auf der Strecke geblieben ist. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) Die Anträge der GRÜNEN, die wir heute Morgen bekommen haben, da sind manche wünschenswert und umsetzbar, natürlich aber heute viel zu kurzfristig. (Torsten Renz, CDU: Nehmt doch eine Auszeit! Ihr könnt doch noch beraten in Ruhe, wenn ihr so gut seid!) In den nächsten Haushaltsberatungen können wir sie einbinden. (Torsten Renz, CDU: Lasst euch doch zeitlich nicht unter Druck setzen! Noch eine Stunde Auszeit!) Im Ergebnis der Abstimmung hat der Finanzausschuss dann dem Nachtragshaushalt mit den Änderungen der Koalitionsfraktionen zugestimmt. Meine Damen und Herren, abschließend, der Nachtragshaushalt 2025 zeigt, Herr Renz, auch für Sie, wie wirtschaftliche Unwägbarkeiten und politische Entscheidungen die Finanzplanung unseres Landes beeinflussen können. Er verdeutlicht die Notwendigkeit, flexibel auf veränderte Rahmenbedingungen zu reagieren, um die finanzielle Stabilität und Handlungsfähigkeit unseres Landes zu gewährleisten. (Torsten Renz, CDU: Ja, das ist ja die Stärke der SPD.) Meine Damen und Herren, abschließend, die SPD-Fraktion wird den Beschlussempfehlungen zustimmen und die Änderungen der Opposition ablehnen, im Interesse unseres Landes und deren Bürgerinnen und Bürger. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Landesregierung der Finanzminister Herr Dr. Geue.

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Dr. Heiko Geue

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Der vorliegende Nachtrag für das aktuelle Haushaltsjahr ist notwendig geworden durch den Einwohnerrückgang infolge des Zensus, durch konjunkturelle Eintrübungen, durch Rechtsänderungen des Bundes und durch einen stark gestiegenen Finanzbedarf, insbesondere in der Eingliederungshilfe. Dem Land fehlen für dieses Jahr über 560 Millionen Euro. Um diesen finanziellen Herausforderungen wirkungsvoll zu begegnen, setzt die Landesregierung weiterhin auf vier Schwerpunkte: Wir sparen, wir investieren, wir modernisieren und wir unterstützen die kommunale Ebene weiterhin. (Torsten Renz, CDU: Das ist aber zu wenig!) Zu Erstens, die Landesregierung spart: Allein bei den Personalausgaben sind für dieses Jahr 142 Millionen Euro weniger angesetzt als ursprünglich geplant. Zudem … (Torsten Renz, CDU: Ja, nachdem Sie tausend Stellen mehr geschaffen haben.) Herr Renz, Sie fordern in Ihren Anträgen, ich soll mehr Stellen schaffen, dann lassen Sie doch diese Zwischenrufe! (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Zudem müssen die Ressorts in diesem Jahr rund 128 Millionen Euro einsparen, (Zuruf von Torsten Renz, CDU – Glocke der Präsidentin) ein Kurs, den wir auch in den kommenden Jahren konsequent fortsetzen werden. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU)

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Birgit Hesse

Einen Moment bitte, Herr Minister! Wir stoppen mal kurz die Zeit. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Wort hat jetzt der Minister. Insofern würde ich auch bitten, jetzt von Gesprächen über die Bänke hinweg abzusehen, damit wir dem Minister auch weiter zuhören können. Bitte, Herr Minister!

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Dr. Heiko Geue

Vielen Dank! Wir setzen dabei das allseits bekannte und deutschlandweit genutzte Instrument der globalen Minderausgabe ein. Während andere Bundesländer jedes Jahr den Notstand ausgerufen haben, auch direkte Nachbarn von uns, hat Mecklenburg-Vorpommern den MV-Schutzfonds ein Jahr früher als geplant abgewickelt und in dieser Legislaturperiode 900 Millionen Euro Schulden abgebaut, meine Damen und Herren. Von daher stimmt das nicht, Herr Schmidt, was Sie hier erzählen, alles falsch. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und der Corona-Kredit soll planmäßig ja auch in der nächsten Legislaturperiode weiter abgebaut werden. (Thomas Krüger, SPD: So ist es.) Allein für die nächste Legislaturperiode sind dafür 450 Millionen Euro an Schuldenabbau geplant, an Tilgungen geplant. Da passt es überhaupt nicht ins Bild, lieber Herr Peters, ich habe das gerne gehört, dass Sie gesagt haben, ein Konsolidierungsprogramm brauchen wir auch in Mecklenburg-Vorpommern. Das sehe ich auch so. Dann würde ich mir aber tatsächlich von der CDU auch Vorschläge dazu wünschen, und nicht, wie Sie heute gesagt haben, noch einmal eingegeben haben, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) für die Computerspielbranche noch neue Förderprogramme, also Gamesförderprogramme statt Haushaltskonsolidierung, mehr Stellen, mehr Geld für Veranstaltungen, mehr Mittel für den Denkmalschutz, für Wissenschaft, Krankenhäuser, Kommunen. Ja, das können wir auch alles. Wir können uns auch eine Wunschliste machen hier. Meine Erwartungshaltung auch an die CDU an der Stelle ist: Unterstützen Sie den Finanzminister bei einem Konsolidierungsprogramm, machen Sie bitte Vorschläge! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Marc Reinhardt, CDU: Machen wir.) Zu Zweitens, die Landesregierung investiert: Im dritten Jahr eines deutschlandweiten Nullwachstums kommt es darauf an, dass der Staat verstärkt in die wachstumsfördernde Infrastruktur investiert. Die Landesregierung steht in dieser Legislaturperiode stabil für hohe und höchste Investitionsquoten. Im letzten Jahr hatte Mecklenburg-Vorpommern mit 17,6 Prozent die höchste Investitionsquote aller Bundesländer, meine Damen und Herren. Fast 2 Milliarden Euro Investitionen in Forschung, Digitalisierung, Schulen und vieles mehr, das war ein Rekord für Mecklenburg-Vorpommern. Der Nachtragshaushalt ermöglicht, dass wir weiter auf hohem Niveau in Schulen, Krankenhäuser, Wissenschaft, Digitalisierung und Verkehr investieren. Also wir gehen in die wachstumsrelevante Infrastruktur. Dabei wird uns auch das neue 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen des Bundes helfen. Wir wollen das dazu nutzen, die Investitionen weiter zu stemmen und auch, wo es geht, zu erhöhen. Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben sich auf der Jahresfinanzministerkonferenz in Kiel darauf geeinigt, den Ministerpräsidenten den Königsteiner Schlüssel für die Verteilung der 100 Milliarden zu empfehlen, die an die Länder und Kommunen gehen sollen. Wenn es so käme, würden für Mecklenburg-Vorpommern in den nächsten zehn/zwölf Jahren 1,86/1,87 Milliarden Euro zur Verfügung stehen für Investitionen in diese Bereiche. Wichtig ist jetzt, dass das Gesetz, Bundesgesetz so schnell wie möglich verabschiedet wird, damit wir Planungssicherheit für die Investitionen schaffen und dankbar in Richtung Bund ermöglicht wird, in Mecklenburg-Vorpommern den Plan 2035 – die Ministerpräsidentin hat bereits darauf verwiesen – im Dialog mit Sozialpartnern, mit der kommunalen Ebene, mit dem Landtag zu entwickeln, so, wie wir das in Mecklenburg-Vorpommern immer machen und dafür auch schon sehr positive Rückmeldungen von den Sozialpartnern erhalten haben, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Andere Bundesländer gehen da nicht so vor. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Zu Drittens, die Landesregierung modernisiert: Erfolgreiches Sparen und Investieren muss kombiniert werden mit Staatsmodernisierung und Bürokratieabbau. Das machen wir in Mecklenburg-Vorpommern. Die zentrale Beratungseinheit MV-Beratung unterstützt die Ministerien und die Ämter bei der Modernisierung der Landesverwaltung mit dem Ziel, die innovativen Kräfte innerhalb der Verwaltung weiter zu stärken. Durch die verpflichtenden Modernisierungskonzepte mit entsprechender Ressourcensteuerung ist ein regelrechter Innovationswettbewerb in der Verwaltung um die besten Modellprojekte ausgelöst worden. Auf diese Weise treiben wir die Modernisierung voran und stellen die Handlungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung in Zeiten des Fachkräftemangels sicher. Hier wird nicht gespart. Zu Viertens, das Land unterstützt die kommunale Ebene: Die Zahlen sprechen für sich. 2013 erhielten die Kommunen noch etwa 2,2 Milliarden Euro vom Land. 2024, also elf Jahre später, waren es rund 4,3 Milliarden, (Torsten Renz, CDU: Ist das inflationsbereinigt?) über 2 Milliarden Euro mehr in elf Jahren. Das sind Zahlen, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vor elf Jahren hat das Land etwas über 31 Prozent der eigenen Einnahmen an die kommunale Ebene für die dort zu leistenden Aufgaben gegeben. Heute, 2024, waren es schon über 38 Prozent, fast 7 Prozent mehr. Dadurch konnte eine zunehmend große Anzahl von Kommunen ihre Haushalte konsolidieren, mithilfe des Landes Schulden abbauen. Es stimmt also nicht, was Herr Schmidt dauernd erzählt, das Land schlechtredet. Es stimmt schlichtweg nicht. Schulden sind abgebaut worden, sowohl auf der Landesebene als auch auf der kommunalen Ebene. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und was wichtig ist, das muss eben zusammengedacht werden, gleichzeitig sind die Investitionen erhöht worden, sowohl auf der Landesebene als auch auf der kommunalen Ebene. Erst dadurch wird ein ganzes Bild daraus. Das Land hat die Kommunen seit 2020 mit jährlich 50 Millionen bei der Beseitigung von Altschulden unterstützt. Es hat für Feuerwehren und für Feuerwehrgerätehäuser jeweils 50 Millionen zur Verfügung gestellt, also insgesamt fast 100 Millionen. Nee, hier hat niemand das Land vor die Wand regiert, Herr Schmidt, niemand, im Gegenteil! (Julian Barlen, SPD: Im Gegenteil! So ist das.) Ja. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Natürlich, darum kann man auch nicht herumreden, treffen die Mindereinnahmen, die das Land treffen, auch die kommunale Ebene. Deswegen haben wir zum einen mit den kommunalen Landesverbänden vereinbart, den Effekt der Mindereinnahmen mit diesem Nachtrag abzufedern. Wir haben zweitens eine Taskforce Sozialreform eingesetzt, intensiv gearbeitet mit der kommunalen Ebene, um die Kostendämpfung im Bereich vor allen Dingen der Eingliederungshilfe, aber auch beim KiföG zu erreichen. Und wir haben gemeinsam, (Torsten Renz, CDU: Nein, beim KiföG ist noch nichts passiert, alles geschoben.) und wir haben uns vereinbart, dass wir gemeinsam gegenüber dem Bund einfordern werden müssen, dass zukünftig bundesgesetzliche Aufgaben auch entsprechend vollständig kompensiert werden, wenn sie von der kommunalen Ebene umgesetzt werden müssen. Das kann so nicht weitergehen. Meine Damen und Herren, wir sind hier auf einem guten Weg, und ich danke den Kolleginnen und Kollegen in den Ausschüssen, insbesondere im Finanzausschuss, für die sorgfältige Beratung des Nachtragshaushaltes. Ein besonderer Dank gilt auch meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Finanzministerium, allen voran der Haushaltsabteilung. Trotz der laufenden arbeitsintensiven Vorbereitungen für den Doppelhaushalt 2026/2027 wurde die Aufstellung dieses Nachtragshaushaltes in kürzester Zeit bewältigt. Das war eine immense Leistung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Der Minister hat seine angemeldete Redezeit um vier Minuten überschritten. Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Schmidt.

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Martin Schmidt AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geehrte Abgeordnete! Liebe Steuerzahler! Die Megamassenverschuldung ist in vollem Gange, und als wir im Januar hier zur Ersten Lesung zusammentraten, da war ein so schweres Sondervermögen im Bund noch eine völlig absurde Idee der Ministerpräsidentin, dachten wir. Nun hat sie es inzwischen bei den Sondierungen gegenüber Herrn Merz durch- und umgesetzt. Und wir haben den Salat griechischer Art, die Austeritätssuppe dürfen unsere Kinder und Enkel dann auslöffeln. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Aber wer nun denkt, dass unser Land jetzt eine volle Landeskasse hat, der irrt, denn nach wie vor haben wir ein episches Defizit im Landeshaushalt. Über 560 Millionen Euro weniger Steuereinnahmen machen unserem Land zu schaffen. Nicht nur die Steuerflaute aufgrund der Rezessionsjahre und Ampelgesetze, sondern auch die Zensusschrumpfung und die ohnehin offenen Handlungsbedarfe werden uns die kommenden Jahre auch weiterhin quälend begleiten. Auf der anderen Seite bringt die Inflation Forderungen nach mehr Ausgaben hervor. Tariflöhne für das Personal sollen rauf, die Baukosten steigen, aber auch die Sozialausgaben explodieren, beispielsweise bei der Eingliederung. Und natürlich, das Land braucht noch mehr Geld für Asylzuwanderer. Wir müssen dem endlich einen Riegel vorsetzen. Wir haben genug für die Welt getan. Wie sagt man so schön, wer halb Kalkutta aufnimmt, der hilft nicht Kalkutta, sondern wird selbst dazu. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und auch die Wissenschaft hat das längst erkannt. Das Institute of Labor Economics aus den Niederlanden hat im Dezember eine Studie publiziert. Die Studie „The Long-Term Fiscal Impact of Immigrants in the Netherlands …“ von Jan van de Beek. Joop Hartog, Gerrit Kreffer und Hans Roodenburg, Sozialwissenschaftlern, untersucht die langfristigen fiskalischen Auswirkungen von Zuwanderern in den Niederlanden. Das Ergebnis, das jeder eigentlich innerlich kennt, Asylmigranten weisen deutlich negative fiskalische Nettobeiträge auf, und auch in der zweiten Generation erzielen sie bei gleichem Bildungsniveau geringere Einkommen. Und je größer die kulturelle Nähe zu protestantischen europäischen Ländern ist, desto höher die Korrelation mit positiven Nettobeiträgen in die Gesellschaft. Um das mit Zahlen zu untermauern, mehr als 200.000 Euro kosten Zuwanderer aus bestimmten Regionen ihr Leben lang den Staat. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Widerliche Rechnung! Schon mal was von Menschenrechten gehört?!) Beschäftigen Sie sich bitte damit, Herr Koplin! Hören Sie auf, so wissenschaftsfeindlich zu sein, und schauen Sie in den Haushalt! Von 290 Millionen Euro, die in diesem Jahr eingeplant waren, sollen jetzt 30 Millionen Euro noch mal rauf sich im Nachtragshaushalt auf 320 Millionen Euro steigern. Jeder Euro ins Asylsystem kostet uns am Ende noch mal 1 Euro drauf in der Gesellschaft. Schluss damit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Herr Pegel ist nicht da, aber die Abteilung 5 kann das bitte in ihren Bericht aufnehmen. Ja, Herr Dr. Geue, diese Strohmannargumente hier, die muss ich auch wirklich von mir weisen. Ich habe überhaupt nichts davon gesagt vorhin in der Aktuellen Stunde, dass das Land nicht auf kommunaler Ebene Schulden abgebaut hätte. Im Gegenteil, ich habe ja sogar angesprochen, dass Sie nicht komplett Gebrauch gemacht haben vom MV-Schutzfonds. Deswegen geht das völlig ins Leere, was Sie mir gerade unterstellt haben. Aber das, denke ich mal, ist dem geschuldet, dass das irgendwie von Ihrem Redenschreiber im Manuskript stand, (Thomas Krüger, SPD: Nee, wir haben das anders gesagt, wir haben das anders gesagt.) aber das wurde hier gar nicht von mir erwähnt. (Minister Dr. Heiko Geue: Genau das Gegenteil!) Und dann kommen wir aber mal zum Thema Schulden, denn um das Fehlverhalten nicht zugeben zu müssen und eine nationale Kraftanstrengung zur Remigration anzustoßen, wird jetzt lieber Bilanzkosmetik betrieben. Das mag auf die innere Rechtfertigung, die Gelegenheit und den Druck zurückzuführen sein, um hier noch mal ein bisschen Finanzmake-up zur Aufhellung zu benutzen, aber schauen wir doch mal rein: 122 Millionen Euro Schuldentilgung der Corona-Kredite wollen Sie ins kommende Kalenderjahr verschieben. Das ist ein ziemlich billiger buchhalterischer Trick, und so muss er auch gewertet werden, denn Sie wollen damit ja quasi nur die Fiskalregeln formal einhalten. Sachliche Gründe gibt es keine. Dass Sie das wissentlich machen, zeigt aber auch nur, dass Sie unsere Verfassung und Schuldenbremse delegitimieren wollen. Ein Nachtragshaushalt sollte das Prinzip der Sachlichkeit und der Jährlichkeit nicht verletzen und auch im selben Jahr vollständig umgesetzt werden, wie geplant. Diese Verschiebung trägt die finanzielle Last auch sowieso nur in die Zukunft, und hier wird wieder mal keine Lösungskompetenz gezeigt. Mit dieser Täuschung, Herr Dr. Geue, versuchen Sie den Eindruck zu erwecken, dass die Regierung besser wirtschaftet, als sie es tatsächlich tut. Und wenn ein solches Vorgehen, dass man einfach die Schulden immer auf die nächsten Jahre verschiebt, zu einer Praxis wird, dann kann das zu einer dauerhaften Aushöhlung der soliden Haushaltsführung führen. (Beifall Michael Meister, AfD) Also wer Schulden sorgsam tilgt, verdient Vertrauen. Wer Tilgung verschiebt, betreibt politische Schönfärberei auf Kosten der Zukunft. Kommen wir zum Thema Rücklagen. Es ist auch schon sehr gewagt, die letzten Reste der Rücklagen nun verbrauchen zu wollen, ebenso frech, das Gesetz zur Konjunkturrücklage anzufassen und einfach den Zweck anzupassen. Wir haben eine Konjunkturrücklage im Gesetz und keine Zensusrücklage. Welchen Sinn haben denn überhaupt Gesetze noch, wenn sie im Nachhinein komplett zweckentfremdet werden können? (Thomas Krüger, SPD: Schauen Sie sich die Konjunktur an! Genau auch dafür sind die Mittel zurückgelegt worden.) Und 175 Millionen Euro aus der Rücklage, Herr Krüger, das ist harter Tobak, das ist harter Tobak, das ist Steuergeld, (Thomas Krüger, SPD: Das ist sichere Haushaltspolitik.) was damals von Herrn Dr. Brodkorb in weiser Voraussicht (Julian Barlen, SPD: Professor Dr. Brodkorb bitte, so viel Zeit muss sein!) zurückgelegt worden ist, (Thomas Krüger, SPD: Genau dafür sind die Mittel zurückgelegt worden, genau dafür.) und Sie verplempern das. Und Sie wissen auch, Herr Krüger, das wird in den kommenden Jahren nicht mehr so weitergehen, denn dann sind auch die Ausgleichsrücklage und Konjunkturrücklage futsch. In dem Sinne haben Sie Ihren Nachtragshaushalt um die Kurve bekommen, aber keine nachhaltige Lösung hier heute präsentiert. Die Ressorteinsparungen hingegen, das ist ein richtiger Weg, 128 Millionen Euro pro Jahr. Da sind wir gespannt. Zumindest für 2024, wo es ja deutlich weniger an Einsparungen war, wurde es eingehalten. Das kann man auch mal lobend erwähnen. Wir hatten seiner Tage aber hier einen Gesetzentwurf eingebracht, die Landeshaushaltsordnung dahin gehend anzupassen, dass eben Einsparungen auch klar benannt werden müssen, dass man sich nicht hinter globalen Minderausgaben versteckt. In einigen Fällen ist das so beim Wohngeld, beim Berufsschulbau, bei der Städtebauförderung. Da benennen Sie die Kürzungen, und wir kritisieren das jetzt gar nicht inhaltlich, sondern im Gegenteil, hier kann der Bürger klar nachvollziehen, wo das Land runterschrauben muss. Bei den globalen Minderausgaben sonst ist dies aber nicht mehr nachvollziehbar. Hier versteckt sich die rote Koalition hinter der Verwaltung und lässt unpopuläre Streichungen und Entscheidungen in Hinterzimmern geschehen. Das ist intransparent, hier wollen wir eine Veränderung. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Ein weiterer großer Posten im Nachtragshaushalt ist das Thema Personal, und da ist das Land auch inzwischen erwachsen und nüchtern geworden in Form seiner Landesregierung. Was mussten wir uns von der AfD-Fraktion alles für einen Tilsiter anhören, weil wir als AfD ein neues Personalkonzept forderten und Einsparungen zum Ziel setzten! Bereits Anfang 2022, da hieß es hier im Plenum noch seitens des Finanzministers, die AfD wolle die Demokratie schwächen. (Thore Stein, AfD: Hört, hört!) Herr Koplin – ich werde es nie vergessen – behauptete, es wäre völlig obskur, hier Personal einzusparen. Also schauen wir jetzt rein, was jetzt geschieht! Hätten Sie damals Ihre Hausaufgaben gemacht, dann hätten wir einen sanften Weg gefunden. Stattdessen startete man Großkampagnen und wollte alles und jeden in den Staatsdienst holen. Viel Geld wurde für Doppelbesetzungen vergeudet, und nun will man in einem Nachtragshaushalt, nicht im ordentlichen Haushalt, das Personal um 142 Millionen Euro reduzieren. Das dürften Tausende Stellen sein, wo sicherlich viele Neubesetzungen einfach nicht getätigt werden oder unbesetzte Stellen rausgenommen werden. Aber da brauchen Sie hier auch gar nicht so zu tun, als ob das schon immer alles so geplant gewesen wäre! Der Nachtragshaushalt selbst ist ja Zeuge dafür, dass das vor anderthalb Jahren eben noch nicht so geplant war von der Landesregierung. Und nicht nur wir, sondern im Übrigen auch selbst der beamtenbund M-V fordert in seiner Stellungnahme zum Nachtragshaushalt, Zitat, „eine kompromisslose Aufgabenkritik (künftige Aufgaben mit perspektivisch weniger Beschäftigten) durchzuführen“. Zitatende. Aber kommen wir nun zu unseren Änderungsanträgen. Wir von der AfD-Fraktion meinen das alles ernst hier und machen uns wirklich Gedanken über diesen Nachtragshaushalt. Wir nehmen unsere staatspolitische Verantwortung auf uns und haben schon im Mai vergangenen Jahres einen Nachtragshaushalt mit Einsparplänen gefordert, wo andere nur abgewunken haben. Einige Punkte der Landesregierung, wie eben schon erwähnt die Einsparungen bei Ressorts und Personal, sind inzwischen umgesetzt worden. Aber wir sehen noch deutlichen Konsolidierungsbedarf und haben 21 Änderungsanträge vorgelegt. Knapp 200 Millionen Euro wollen wir mehr einsparen, vor allem durch Kürzungen bei den sogenannten Klimaschutz- und Energiewendeprojekten, bei Asyl, bei Wahlkampfgeschenketöpfen wie dem Vorpommernfonds und bei ineffizienten Mobilitätsprojekten wie dem Rufbussystem. Da kann ich beim Vorpommernfonds – weil ja eben das auch angesprochen worden ist, noch mal die Wahlergebnisse von Herrn Barlen, in der Aktuellen Stunde, das hat ihm nicht viel gebracht –, da kann man noch mal zusammenfassen: Herr Miraß hat, glaube ich, 13 Prozent bei der Wahl bekommen, und in Vorpommern-Greifswald, ich glaube in der Gemeinde Wilhelmsburg, hat der SPD-Kandidat 5 Prozent dort bekommen. Also es bringt Ihnen auch nicht viel, sparen Sie das doch einfach ein! (Thomas Krüger, SPD: Was sollen wir einsparen? Die Wahl oder was?!) Und wie Sie sehen, ist nicht immer alles, was wir einsparen wollen, populär, aber wir nehmen das ernst. Wir sind seriös, wir wollen Finanzlücken schließen. Auf der Ausgabenseite haben wir hingegen wenige Maßnahmen drin. Wir haben eine dringliche Maßnahme drin, denn wir brauchen dringend eine Erhöhung der Abschiebekapazitäten, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) wie ich Ihnen vorhin schon darlegte, denn das spart uns in Zukunft bares Geld. Neben unseren Änderungsanträgen gibt es noch die Änderungsanträge der CDU-Fraktion, die wir fast alle alleine schon aus haushaltstechnischen Gründen ablehnen. Wir haben hier einen Nachtragshaushalt, bei dem es vornehmlich aktuell darum geht, dass wir Einsparungen vollziehen und eben die fehlenden Steuereinnahmen kompensieren. Und Sie bringen hier, wie Herr Gundlack schon gesagt hat, allerlei Fantastereien und Wünsche hervor über 80 Millionen Euro. Da sind Sie uns noch deutlich schuldig, wo das ganze Geld herkommen soll. Das ist wirklich nicht sehr seriös. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und vor allen Dingen, der ordentliche Haushalt 2026/27 ist ja bereits in der Rohrleitung und wird in wenigen Monaten auf dem Tisch liegen. Da können wir dann uns auch wirklich inhaltlich damit auseinandersetzen. Warum die CDU-Fraktion nicht bis dahin warten kann, erschließt sich mir nicht. (Daniel Peters, CDU: Kann ich Ihnen erklären.) Lediglich bei wenigen Anträgen, wie beispielsweise beim Antrag zur Denkmalpflege, erkennen wir hier tatsächlich eine Dringlichkeit und werden zustimmen. Das zum Thema. (Marc Reinhardt, CDU: Es ist ja kein Dringlichkeitshaushalt, es ist ein Nachtragshaushalt.) Ja, aber ich schließe mich da wirklich auch Herrn Gundlack an. Ich bin ja selten mit ihm einer Meinung, aber ich glaube echt, dass die CDU völlig nicht mehr verstanden hat, wie solide Haushaltsführung geht. Da muss man tatsächlich selbst den LINKEN attestieren, dass sie sorgsamer mit dem Geld der Bürger umgehen als die CDU-Fraktion. Die Anträge der GRÜNEN kamen jetzt kurz spontan vor dem Tagesordnungspunkt – nehmen Sie es mir nicht übel, ich konnte sie nur kurz überfliegen –, da sehen wir jetzt auch keine Dringlichkeit, dem allem zuzustimmen. In Zukunft wäre es auch wirklich angenehmer, für alle, denke ich mal, wenn Sie die Anträge vielleicht eine Woche vorher rumschicken. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Dann hat auch jeder die Zeit, sie zu lesen. Ich weiß nicht, ob das irgendein taktischer Trick war oder so, dass die AfD die nicht lesen soll oder die CDU oder irgendwie, aber das bringt Ihnen dann auch wenig Zustimmung. Ich resümiere Bilanztäuschung, Schuldenverschleppung, und ein solches Finanzgebaren machen wir nicht mit, und wir lehnen den Nachtragshaushalt in seiner jetzigen Form ab. Ebenso lehnen wir die meisten anderen Oppositionsanträge ab, da es sich um populistische oder unseriöse Forderungen (Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Das sagt der Richtige!) ohne ernst zu nehmende Deckungsquelle handelt oder wir keine Dringlichkeit sehen, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) wir uns zudem in einem Nachtragshaushalt befinden, Herr Renz, kurz vor der neuen Mai-Steuerschätzung. (Torsten Renz, CDU: Jetzt haben wir Sie auch verstanden.) Lassen Sie uns gute Ideen, wie beispielsweise den kostenlosen Meister, den die AfD ja im ordentlichen Haushalt bereits einpflegen wollte, zum neuen Kalenderjahr 2026 dann auch sinnvoll umsetzen! (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Sie hatten ja zum ordentlichen Haushalt dagegengestimmt, (Torsten Renz, CDU: Verstehe ich nicht.) aber wir stimmen ihm, wenn Sie das zum ordentlichen Haushalt einbringen, dann natürlich gerne zu. (Torsten Renz, CDU: Wo ist denn der ordentliche Haushalt definiert?) Dann, wenn wir auch eine aktuelle Zahl zur Einnahmesituation haben nach der kommenden Maisteuerschätzung. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Ansonsten, Herr Renz, liegen Ihnen 21 Ideen meiner Fraktion vor, die unser Land besser machen und unser Geld zusammenhalten. (Torsten Renz, CDU: Kürzungsorgien!) Zusammenhalt war ja auch heute das Thema in der Aktuellen Stunde, deswegen können Sie da bedenkenlos zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Fraktionsvorsitzende Herr Peters. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

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Daniel Peters CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Schmidt, ganz kurz zu Ihnen. Ich will Ihnen die Frage kurz beantworten, warum wir nicht warten können mit unseren Änderungsanträgen für den kommenden Doppelhaushalt: Weil manche Anliegen einfach dringlich sind. Und wenn Sie sich einer inhaltlichen Debatte verweigern, wie Sie es hier ausgeführt haben, dann ist das Ihr Problem! (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Aber das ist offensichtlich Ihr Umgang mit den Problemen dieses Landes, meine Damen und Herren. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie haben offensichtlich nicht zugehört, was er gesagt hat. – Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Ich will zunächst einige allgemeine Anmerkungen machen zu der finanzpolitischen Lage und zu diesem Nachtragshaushalt, der vorgelegt wurde, will dabei aber nicht die Debatte wiederholen, die wir in der Ersten Lesung ja hier geführt haben. Und ich möchte auch darauf verweisen, dass der eine oder andere Kollege meiner Fraktion hierzu auch noch mal fachpolitisch zu diesem Nachtragshaushalt Stellung nehmen wird. Ich will Herrn Geue gleich zu Beginn sagen, Sie haben gesagt, wir sollen Sie unterstützen als CDU, wenn es darum geht zu konsolidieren. Das kann ich Ihnen zusagen. Und ich kann Ihnen auch sagen, das haben wir in der Vergangenheit gemacht. Wir haben sogar ein ganzes Bündel an Maßnahmen vorgeschlagen, aber leider sind diese Maßnahmen allesamt abgelehnt worden. Insofern Unterstützung, ja, dann müssen Sie mir zusagen, dass wir Unterstützung für unsere Vorschläge von der Koalition bekommen, und schon sind wir im Geschäft! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Herr Geue, ich will vielleicht an der Stelle auch tatsächlich ein wichtiges Thema noch mal benennen, und das ist tatsächlich eine moderne Verwaltungsstruktur, modernes Verwaltungshandeln, denn an der Stelle gibt es enormes Potenzial, um zu konsolidieren. Und damit meine ich nicht, einfach zu sagen, wir wollen Personal reduzieren. Auch darüber müssen wir sicherlich an der einen oder anderen Stelle reden. Ich meine aber auch die Anwendung von Künstlicher Intelligenz. Ich habe es vorhin schon gesagt, dass das ein probates Mittel ist, das in anderen Ländern schon massiv dazu beiträgt, zu einer modernen Verwaltung, zu einem modernen Staat. Und das Ganze hat etwas mit Entwicklung von Digitalisierung zu tun. Und jetzt schauen wir mal ins Land, was haben wir hier bei dem Thema gemacht. Wir haben ein Amt gegründet, aber da ist eine inhaltliche Ausgestaltung nicht wirklich erkennbar. Und deswegen gerade an der Stelle müssen wir ganz massiv nachholen. Da müssen wir investieren, um solche Konsolidierungen auch erreichen zu können. Ich glaube, da sind wir uns alle einig, aber diese Einigkeit hier in diesem Haus reicht eben nicht aus, denn neben warmen Worten braucht es vor allem Taten, und diese liegen in der Form leider bei dem Thema nicht vor. Und dieser Haushalt, dieser Nachtragshaushalt lässt leider Antworten offen, wie wir in dem kommenden Doppelhaushalt auch strukturell einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen wollen. Und ich kann Sie da gern noch mal an die Ziele der Haushaltsgesetze der Jahre 2022, 2023 und 2024, auch 2025 erinnern. Dort steht immer drin, es braucht eine Prioritätensetzung, es braucht eine strukturelle Konsolidierung. Das haben Sie immer wortreich angekündigt für die folgenden Haushalte, aber das sind eben auch nur Worte. Und auch hier fehlen an der Stelle schlichtweg Taten. Und deswegen, glaube ich, ist das unzureichend, auch bei diesem Nachtragshaushalt. Das Motto kann nicht sein, nach mir die Sintflut. Und es ist im Finanzausschuss ja wohl deutlich geworden, wie mir die Kollegen berichtet haben, dass diese zusätzliche Verschuldungsmöglichkeit des Landes in Höhe von 0,35 Prozent des BIP wohl offensichtlich nur die Minderausgaben kompensieren kann, die dort in Rede stehen. Und deswegen ist es umso wichtiger, tatsächlich ein echtes Konsolidierungsprogramm vorzulegen. Daran werden wir Sie messen und auch immer wieder in regelmäßigen Abständen erinnern. Die Ergebnisse der Steuerschätzung sind ja schon angekündigt worden. Auch das lässt nichts Gutes erwarten, insofern wird der Druck an der Stelle nur noch größer. Und es ist natürlich wichtig, das hat sich ja auch die Bundesregierung vorgenommen, dass wir vor allem Wachstumspotenziale heben müssen, um sozusagen auch dieser Entwicklung entgegenzutreten. Beides ist richtig, einerseits Konsolidierung und andererseits Impulse setzen für mehr wirtschaftliches Wachstum. Ich kenne die Argumentation der Landesregierung, die da sagt, ja, die 17 Prozent Investitionsquote, damit sind wir an der Spitze der Bundesländer. Das will ich an der Stelle auch gar nicht bestreiten, ich will aber dafür werben, diese zusätzlichen Mittel, diese wohl geschätzten 165 Millionen Euro zusätzlichen Mittel aus dem Sondervermögen – wenn man den Königsteiner Schlüssel anlegt, das mache ich jetzt einfach mal für die nächsten zwölf Jahre, an diese 100 Milliarden Länderanteil, die der Bund da zur Verfügung stellt, dann sind das round about knapp unter 2 Milliarden für MeckPomm, runtergerechnet auf eine Jahresscheibe also 165 Millionen Euro –, und hier noch mal der klare Appell, das auch investiv zu verwenden und nicht zu sagen, na ja, wir haben ja schon so eine hohe Investitionsquote, lasst uns mal andere Dinge damit finanzieren. Und daran werden wir Sie auch erinnern, dass diese Mittel tatsächlich eingesetzt werden. Wir haben die Schwerpunkte ja schon genannt: Schulbau, Kommunen, wirtschaftliches Wachstum, Gesundheitsversorgung, und das muss dann auch die Maßgabe an der Stelle sein. Aber damit ist es insgesamt noch nicht getan. Es braucht Reformen – und da bin ich ja bei Ihnen, die haben Sie ja angedeutet –, Reformen in allen möglichen Politikfeldern. Wir brauchen Reformen in der Wirtschaftspolitik. Wir brauchen dort wieder ein klares marktwirtschaftliches, ordnungspolitisches Korsett. Und da bin ich froh, dass die neue Wirtschaftsministerin der Bundesregierung, Katherina Reiche – eine ausgewiesene Fachfrau, kommt aus der Wirtschaft –, hier schon mal klar den Kurs definiert hat, und dieser Kurs heißt, wir müssen wirtschaftliches Wachstum schaffen. (Heiterkeit bei Torsten Koplin, DIE LINKE) Und, Herr Koplin, darüber können Sie lachen (Torsten Koplin, DIE LINKE: Ich schmunzle.) oder schmunzeln, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) denn ich habe ja auch die Einlassung Ihrer Bundesvorsitzenden oder wie auch immer sich das da nennt, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Na, na!) Bundessprecherin, Frau Reichinnek, mir mal angehört, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Fraktionsvorsitzende!) und die will alles andere als Wirtschaftswachstum. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Die stellt sogar, (Zurufe von Torsten Koplin, DIE LINKE, und Michael Noetzel, DIE LINKE) die stellt sogar das bisherige Wirtschaftssystem dieses Landes infrage. (Torsten Renz, CDU: Richtig! – Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) Und sie sagt, das sei demokratiegefährdend. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Ja.) Deswegen passt das überhaupt nicht zu den Einlassungen von Ihrem Koalitionspartner. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Torsten Koplin, DIE LINKE: Das Grundgesetz lässt es offen, welches Wirtschaftssystem gewählt wird. Das ist auf dem Boden des Grundgesetzes, Herr Kollege!) Und da, muss ich sagen, da hat die Ministerpräsidentin recht, es braucht Wirtschaftswachstum, und es braucht keine Wirtschaftsbremse, Herr Koplin! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Es braucht keine politischen Kräfte, die an einer Deindustrialisierung arbeiten. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Und das tun Sie, das wollen Sie sogar, weil Sie glauben, Sie können damit irgendetwas gutmachen, Sie könnten die Wirtschaft dazu zwingen, irgendwelche Veränderungen vorzunehmen, die es gar nicht braucht. Und Umverteilungsfantasien braucht es an der Stelle schon mal gar nicht. (Michael Noetzel, DIE LINKE: Zum Beispiel gute Löhne, gute Arbeitsbedingungen, genau das brauchen wir alles nicht, ne?!) Wir brauchen keine sozialistischen Umverteilungsfantasien, sondern wir brauchen Anreize für wirtschaftliches Wachstum. (Michael Noetzel, DIE LINKE: Ein Hoch auf die Millionäre und Milliardäre! – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Das zeigt die Geschichte, und das sagen die allermeisten Wirtschaftswissenschaftler, sofern sie denn eben nicht Ihrer Partei angehören und pseudowissenschaftlich unterwegs sind. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und, meine Damen und Herren, ich will auch noch mal auf dieses wirtschaftliche Wachstum abstellen. Es reicht nicht aus, in einer Statistik irgendwo vorne zu liegen und ein Zwergenwachstum abzufeiern. Ich will noch mal deutlich machen, der Anteil Mecklenburg-Vorpommerns an dem Bruttoinlandsprodukt beträgt 1,4 Prozent. Wir sind damit auf Platz 14. Und ich will auch noch mal deutlich machen, diese ominösen 3,3 Prozent, das ist eine Zahl. Wir haben einen Rückgang der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, wir haben eine steigende Arbeitslosigkeit. Das sind doch alarmierende Parameter! Und deswegen ist es wichtig, sich nicht auf einer einzigen Statistik landespolitisch auszuruhen, sondern wirklich Hackengas zu geben und wirklich Reformen anzuschieben, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Der Nachtragshaushalt wäre eine Gelegenheit gewesen, diese haben Sie nicht genutzt. Sie haben nichts ausgeführt zur strukturellen Konsolidierung, sondern es ist ein Flickenteppich. Das reicht nicht aus, da sind uns andere Länder bei Weitem voraus. Und deswegen werden wir diesem Nachtragshaushalt nicht zustimmen, wenn nicht unsere Änderungsanträge angenommen werden, die im Übrigen alle ausfinanziert sind, ganz solide Änderungsanträge zu ganz verschiedenen Themen, die alle dringlich sind in Mecklenburg-Vorpommern, und deswegen ist das unser Votum. Ich bitte Sie daher, unseren Änderungsanträgen zuzustimmen, die meine Kollegen jetzt gleich noch mal erörtern werden. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Ich begrüße an dieser Stelle auf unserer Besuchertribüne Bürgerinnen und Bürger aus Neustrelitz. Seien Sie uns herzlich willkommen! Und ich rufe auf für die Fraktion DIE LINKE den Abgeordneten Torsten Koplin. (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Torsten Renz, CDU – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU und Michael Meister, AfD)

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Torsten Koplin Die Linke

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auf den Zuruf reagierend, also wer das Grundgesetz kennt, weiß, dass da kein Wirtschaftssystem festgeschrieben ist, aus gutem Grund. Und auch das hat sich bewährt, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Nun zum vorliegenden Nachtragshaushalt. Es ist kein Haushalt der großen Gesten, aber ein Haushalt der klugen Prioritäten. In Zeiten, in denen stagnierende Steuereinnahmen, der Zensus und wegbrechende Bundesmittel uns vor immense Herausforderungen stellen, zeigt diese Regierung, dass verantwortungsvolle Finanzpolitik nicht auf Kosten der Zukunftsfähigkeit gehen muss. Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Mit globalen Minderausgaben von 128,6 Millionen Euro in diesem Jahr und knapp 400 Millionen Euro über drei Jahre stemmen wir die Krise, ohne die Handlungsfähigkeit des Landes zu opfern. Die Verschiebung der Regeltilgung des Corona-Kredits auf 2028 und die Nutzung der Konjunkturausgleichsrücklage sind keine Notlösungen, sondern mittelfristige Entscheidungen. Ihnen liegt vorausschauendes Handeln zugrunde. Sie ermöglichen es uns, weiter in Digitalisierung und Bildung zu investieren und den Sozialbereich zu stärken, Bereiche, die das Rückgrat einer gerechten Gesellschaft bilden. Der 50-Millionen-Pakt für Schulen, über 1.160 zusätzliche Kräfte an den Schulen und die Verdopplung der sozialen Wohnraumförderung auf 127 Millionen Euro sind konkrete Antworten auf die drängenden Fragen unserer Zeit. Lassen Sie mich Ihnen nochmals ein paar Zahlen vor Augen führen. Zur Bildung: Mit 140 Millionen Euro sichern wir die Kitabeitragsfreiheit und geben Schulen in freier Trägerschaft sogar einen Nachschlag von 8,2 Millionen Euro. Das schafft Chancengleichheit von Anfang an und wird, so meine Wahrnehmung, von den Trägern der freien Schulen auch sehr gewertschätzt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Soziales: Die 118 Millionen auf die 657 Millionen Euro für Sozial- und Eingliederungshilfe obendrauf sind ein klares Signal, wir lassen niemanden in diesem Land zurück. Infrastruktur: Das 400-Millionen-Euro-Schulbauprogramm und die Mobilitätsoffensive für Bus, Bahn und vergünstigte Tickets sind Innovationen in die Lebensqualität aller Bürgerinnen und Bürger. Dass wir dies ohne neue Schulden schaffen, ist ein Erfolg. Doch der Investitionsstau in Deutschland bleibt ein Albtraum. Langfristig werden wir ihn nur mit einem klugen Mix aus Rücklagen, der Nutzung des Sondervermögens für Infrastruktur des Bundes und auch der zu novellierenden Schuldenbremse bewältigen können. Dass eine Neuverschuldung 2025 nicht nötig war, verdanken wir einzig der Haushaltsdisziplin der Mitte-Koalition aus SPD und LINKEN, … (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Mitte-Koalition, da müssen Sie selber lachen, oder?!) Ja, ja, war nicht der klügste Satz von mir, gebe ich zu. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) … also aus der Koalition von SPD und LINKEN. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Was schwebt uns vor? Das will ich Ihnen sagen: Unser Land muss seine Stärken nutzen, sie setzen. So setzen wir auf den Spezialschiffbau für die Erforschung der Meere. Der jüngste Vorstoß Chinas in der Tiefseeforschung, mit dem Plan, eine Tiefseeunterwasserstation zu bauen, sollte uns mehr als ein Ansporn sein. Es ist ja hinlänglich bekannt, dass wir mehr über die dunkle Seite des Mondes wissen als über unseren eigenen Meeresboden. (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Marc Reinhardt, CDU) Wenn wir einerseits etwas für den zivilisatorischen Fortschritt tun wollen und andererseits im globalen Wettbewerb nicht ins Hintertreffen geraten möchten, brauchen wir Hightechforschung und nachhaltige maritime Technologien. Hier liegt unsere Expertise. Hier können wir weltweit Standards setzen. Und auch beim Wasserstoff dürfen wir uns von anderen, etwa wie jüngst im Deutschlandfunk zu hören war, dem Land Niedersachsen, nicht den Rang ablaufen lassen und müssen die norddeutsche Wasserstoffstrategie konsequent umsetzen. Sehr geehrte Damen und Herren, dieser Haushalt beweist, Sparen und Investieren sind kein Widerspruch. Wir machen deutlich, soziale Errungenschaften bleiben unangetastet, die Investitionsquote liegt weiterhin auf Spitzenniveau, und wir schaffen Stabilität in unsicheren Zeiten. Lassen Sie uns heute nicht nur einen Haushalt beschließen, sondern ein Signal senden: Mecklenburg-Vorpommern handelt verantwortungsbewusst, sozial und mit Weitblick. Dieser Nachtragshaushalt setzt keinen Endpunkt, sondern er ist ein weiterer Schritt für ein wirtschaftlich starkes, sozial gerechtes und nachhaltiges Mecklenburg-Vorpommern, wie wir es mit unserem Koalitionsvertrag angepeilt haben. Die Schuldenbremse ist bislang ein Hindernis. Sie engt unseren Handlungsspielraum ein und zwingt uns zu Kompromissen. Die Investitionslücke im Bildungsbereich, in der Digitalisierung, Infrastruktur und sozialen Daseinsvorsorge ist über Jahre gewachsen. Sie lässt sich nicht allein durch Umschichtungen und Rücklagen schließen. Sehr geehrte Damen und Herren, eine Haushaltspolitik, wie wir sie langfristig konzipieren, soll die Einnahmeseite stärken. Wir brauchen endlich eine gerechte Besteuerung großer Vermögen und Unternehmensgewinne. Es kann nicht sein, dass die öffentliche Hand sparen muss, während einige wenige immer reicher werden. Und an dieser Stelle möchte ich gern auf den AfD-Politiker Herrn Schmidt eingehen, der ja hier beklagt hat, wie schwierig die Haushaltssituation ist. Wenn Sie das beklagen, ich habe aus Ihren Reihen und von Ihnen selbst nie gehört, dass Sie an die Reichen ranwollen, dass Sie an die Konzerne ranwollen. Sie geben immer wieder vor, Politik für die kleinen Leute zu machen, machen Sie aber nicht, weil Sie das nicht thematisieren. Und wir können die Probleme in dieser Gesellschaft nicht lösen, wenn es nicht eine Solidarität gibt, und die heißt, ist bekannt, (Zuruf von Thore Stein, AfD) starke Schultern müssen auch mehr tragen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Machen sie doch auch. – Zuruf von Thore Stein, AfD) Das ist Umverteilung, und die ist notwendig. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Große Vermögen dazu hinzuzuziehen, ist ein Gebot der Stunde. Da gehen Sie nicht ran. Sie gehören zur Fraktion der Reichtumspfleger, das ist Fakt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Die Haushaltspolitik soll die Investitionen als Zukunftssicherung begreifen. Investitionen in Schulen, Kitas, Krankenhäuser, den sozialen Wohnungsbau und den ökologischen Umbau sind kein Luxus, sondern Pflicht. Sie schaffen Arbeitsplätze, stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt und machen unser Land zukunftsfähig. Und sie soll soziale Sicherheit ausbauen. Wer Armut bekämpfen will, und das wollen wir, muss mehr tun, als nur verwalten. Wir brauchen eine Offensive gegen Kinderarmut, mehr Unterstützung für Alleinerziehende, bessere Löhne und sichere Renten. Das muss auch auf Bundesebene endlich begriffen werden, sehr geehrte Damen und Herren! Und sie soll Klimaschutz und Innovation verbinden. Die maritime Wirtschaft, der Spezialschiffbau und die Meeresforschung sind wichtige Zukunftsfelder. Aber auch die Energiewende, der Ausbau des ÖPNV und die Förderung nachhaltiger Technologien müssen noch stärker in den Mittelpunkt rücken. All das, was ich hier gerade als erstrebenswert aufgezählt habe, ist der direkte Gegenentwurf zur AfD-Dystopie, die uns diese Fraktion mit ihren Änderungsanträgen vorgelegt hat: Kosten sparen durch das Missachten von Menschenrechten, Reduktion der Mobilität durch Rückbau des Rufbussystems, auf Innovationen verzichten durch die Ablehnung der Wasserstofftechnologie, die Zukunft gefährden durch eine Vernachlässigung des Klimaschutzes, Moore zum Beispiel bräuchte es nicht und die dazugehörige Forschung erst recht nicht, nicht zuletzt Sparen durch Ausgrenzung statt Inklusion. All das ist Sinngehalt Ihrer Anträge. Warum sind die Änderungsanträge der AfD geradezu wahnwitzig? Die von der AfD geplanten Massenabschiebungen würden die Fachkräfteprobleme verschärfen und zugleich die Sozialkassen schwächen. Ich habe mich mal, das will ich gerne sagen, ich habe mich mal dafür interessiert, wie ist denn das eigentlich, 2015/2016 sind besonders viele Geflüchtete nach Deutschland gekommen, und wie viele von denen, die damals gekommen sind und geblieben sind, sind inzwischen in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen. (René Domke, fraktionslos: Das kann keiner genau sagen.) Es gibt doch beim Bayerischen Rundfunk, das können Sie auch nachschauen, der Bayerische Rundfunk hat jüngst Daten des Innenministeriums und Statistischen Bundesamts und weiterer zusammengefasst und hat das erhoben. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Von denen, die 2015/2016 zu uns gekommen und geblieben sind, haben 51 Prozent sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. (René Domke, fraktionslos: Auch in M-V? – Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Und – jetzt wird es interessant, Herr Domke – ich habe mich weiterhin dafür interessiert, wie viel, wie viele – (Michael Noetzel, DIE LINKE: Hört, hört!) das ist gut, und das ist besonders beachtlich, wenn Sie die nächste Zahl in Vergleich bringen –, wie viele Menschen in Deutschland, in der Relation, sind denn sozialversicherungspflichtig in der deutschen Bevölkerung. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Na acht Millionen?) 41 Prozent. Das heißt, es arbeiten viel mehr von den Geflüchteten jetzt hier als allgemein der Bevölkerungsdurchschnitt. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Warum ist das wichtig? (Zurufe von Martin Schmidt, AfD, und Michael Noetzel, DIE LINKE) Warum ist das wichtig? Weil all diejenigen … (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Na klar, im erwerbsfähigen Alter. Warum ist das wichtig? Weil es Ihre Behauptung Lügen straft, dass Sie sagen, also das wäre alles ein Kostenpunkt. Nein, diejenigen, die hier tätig sind, stärken unser Sozialsystem. (Michael Noetzel, DIE LINKE: Richtig! Die zahlen Steuern.) Diejenigen, die hier wirken, machen etwas, dass es den Menschen in diesem Land gut geht. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und Sie machen diese verächtlich. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und weil wir gerade dabei sind, Sie haben mir ja vorhin Wissenschaftsfeindlichkeit vorgeworfen (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) und haben eine Studie von holländischen Wissenschaftlern hier ins Feld geführt. Sie haben versucht, uns zu manipulieren, denn die Wissenschaftler haben zwei Punkte herausgearbeitet in ihrer Studie, nur zu dumm, dass wir die auch kennen. Und zwar haben Sie gesagt, Geflüchtete – die Worte, die Sie gebrauchen, will ich nicht nennen –, Geflüchtete würden hier auf einen Euro, den wir ausgeben, dann noch einen drauf kosten. Das ist die Studie, nur da, wo sie nicht arbeiten, und die, die arbeiten wollen, aber nicht dürfen, da ist das Problem. Die Wissenschaftler haben weiterhin herausgearbeitet, dass diejenigen, die arbeiten können und arbeiten dürfen, dass die ein Gewinn für die Gesellschaft sind. Das haben Sie uns vorhin verschwiegen. Deswegen will ich das hier mal zum Besten geben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) So, ein bisschen Zeit habe ich noch, weil ich möchte gerne Ihre Änderungsanträge mal auseinandernehmen. Also ich war schon verblüfft. Wir waren ja gerade im Landratswahlkampf, es sind ja Neustrelitzerinnen und Neustrelitzer hier, Mecklenburgische Seenplatte, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: War nicht sehr erfolgreich für euch.) und im Carolinum waren wir als Kandidierende alle angefragt. Und da war dann die Frage, also von den jungen Leuten, die das Rufbussystem toll finden, die haben gesagt, das Rufbussystem finden wir gut, aber für uns nicht ausreichend, weil wir nicht an Wochenenden und nicht zu später Stunde, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Was total unflexibel ist.) also da, wo wir unsere sozialen Kontakte pflegen wollen, können wir das nicht. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Unflexibel!) Und da haben die uns gefragt, die Jugendlichen, ja, wie halten Sie es denn mit einem Rufbussystem? Und wir haben Applaus gegeben, haben gesagt, ganz toll, finden wir ganz toll, haben alle gesagt, auch der AfD-Politiker an der Stelle, und jetzt lese ich in Ihren Anträgen, dass Sie das Rufbussystem mit 6,5 Millionen Euro flachlegen wollen, (Jeannine Rösler, DIE LINKE: So ist es.) dass Sie es streichen wollen. Sie lügen die Leute an, in diesem Wahlkampf ganz besonders. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie lügen die Leute an. Sie geben vor, für Mobilität zu sein, und wollen die hier streichen. Das ist Ihre Politik. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) So, und dann also das Ignorieren des Klimawandels, das halte ich geradezu für fatal. Und da sind Sie völlig verbohrt. Wenn Sie, „Focus“, keine linke Zeitschrift … (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nee, Sie sind da verbohrt!) „Focus“ hat vorgestern, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Festgestellt, dass die Polkappen so viel Schnee und Eis haben wie nie zuvor.) vorgestern festgestellt, dass wir in diesem Sommer mit mindestens zwei erheblichen Hitzewellen es zu tun haben. Und da frage ich mich, wenn Sie das immer wieder ignorieren, 40-Grad-Sommer, der ausbleibende Regen und so weiter, das Ansteigen der Meeresspiegel mit einer Dynamik, der Anstieg des Meeresspiegels hat sich in den letzten zehn Jahren gegenüber den zehn Jahren davor verdoppelt auf mittlerweile 4,5 Millimeter pro Jahr im Durchschnitt, wer das alles ignoriert, setzt die Existenz der Menschen aufs Spiel. (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Und das machen Sie, und das werfe ich Ihnen vor, sehr geehrte Damen und Herren. Wir werden, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wir werden Ihre Änderungsanträge mit Effet ablehnen.

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Beate Schlupp

Gestatten Sie eine Zwi…

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Torsten Koplin Die Linke

Herr Kollege, …

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Beate Schlupp

Ja, aber das ist meine Frage, Herr Koplin.

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Torsten Koplin Die Linke

Entschuldigung!

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Beate Schlupp

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Herrn Renz? (Der Abgeordnete Torsten Renz spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Ich habe noch keine Antwort gehört.

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Torsten Koplin Die Linke

Ach so, ich war ganz aufgeregt. (Heiterkeit auf der Regierungsbank)

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Beate Schlupp

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Torsten Koplin Die Linke

Ja.

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Beate Schlupp

Bitte schön, Herr Renz!

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Torsten Renz CDU

Danke, Herr Kollege! Als Fußballer würde ich mich ja fast herausgefordert fühlen, Sie nach der Definition eines Effet-Stoßes zu fragen, aber ich habe ein anderes Thema, was ich noch mal ansprechen möchte, was Sie zu Beginn vorgetragen haben. Sie haben ja die Auffassung vertreten, dass über unser Grundgesetz das Wirtschaftsleben sozusagen nicht geregelt ist und damit auch nicht die zuständige Wirtschaftsordnung. Gleichzeitig wissen wir von Ihrer Parteivorsitzenden, und möglicherweise teilen Sie die Auffassung, dass der Kapitalismus abgeschafft werden soll, obwohl mir nicht bekannt ist, dass wir in so einer Gesellschaftsordnung leben, sondern in der sozialen Marktwirtschaft. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE) Und daraus ergibt sich für mich folgende Frage. Im Grundgesetz sind in Artikel 12 die Berufsfreiheit, insbesondere in Artikel 14 die Eigentumsgarantie und in Artikel 2 die allgemeine Handlungsfreiheit festgeschrieben. Bei Ihrer Zielstellung, die Sie definieren, ich gehe davon aus, dass Sie dahinterstehen, bedeutet das dann nicht automatisch, dass Sie dann sozusagen das genau aushebeln wollen, was Sie versuchen, hier einfach mal so schwammig darzustellen, nämlich unsere erfolgreiche Wirtschaftsordnung in unserem Zusammenleben in Deutschland?

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Beate Schlupp

So, die Fragezeit ist abgelaufen, Herr Renz. (Michael Noetzel, DIE LINKE: Was hat das mit dem Nachtragshaushalt zu tun?)

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Torsten Koplin Die Linke

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich beantworte die Frage, obgleich sie nicht zum Nachtragshaushalt sich unmittelbar verhält. Ich will Ihnen gern Folgendes sagen: In dem Grundgesetz gibt es den wunderbaren Satz „Eigentum verpflichtet“, (Michael Noetzel, DIE LINKE: Richtig!) zugleich dem Allgemeinwohl, zugleich nicht irgendwann, wenn das und das geschehen ist. Und das ist der entscheidende Punkt, auf den wir uns beziehen. Diese Verpflichtung des Eigentums, zugleich dem Gemeinwohl zu dienen, ist eine Frage, die in diesen gesellschaftlichen Verhältnissen Raum greifen kann und praktiziert werden kann und die auch in den Verhältnissen eines demokratischen Sozialismus Raum greifen kann. (Zurufe von Michael Meister, AfD, und Marc Reinhardt, CDU) Ja, das macht Ihnen große, das macht Ihnen große Sorgen, aber da sitzen Sozialistinnen und Sozialisten, da sitzen Nationalisten. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Michael Meister, AfD: Ja, ich hab im Sozialismus gelebt.) Ja, so breit ist das Spektrum hier. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und ich habe darauf verwiesen, weil eben die Gesellschaftsordnung Kapitalismus oder Sozialismus im Grundgesetz aus gutem Grunde seinerzeit nicht … (Der Abgeordnete Torsten Renz spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Die soziale Marktwirtschaft steht drin, Sie haben es ja zitiert, aber das ist da nicht definiert. Im Übrigen, zu einer Zeit, als die CDU selbst den Sozialismus noch wollte, ihr Programm aus dem Jahr 1947spricht diesbezüglich, (Sebastian Ehlers, CDU: Das ist aber sehr lange her, ne?! Gehen Sie doch noch weiter zurück! – Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) ja, können Sie nachlesen, ist Zeugnis. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Herr Abgeordneter, zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion der AfD. Bitte schön, Herr Schmidt!

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Martin Schmidt AfD

Ja, vielen Dank für das Wort! Sehr geehrter Herr Koplin, ich finde es wirklich faszinierend, wie Sie uns quasi Unwahrheiten unterstellen, aber selber, (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Nachweisen, nachweisen!) und „Manipulation“ ist ja auch gefallen, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) aber selber halt dann auch nicht komplett erklären zum Beispiel, was es mit dem Änderungsantrag der AfD zum Rufbussystem auf sich hatte. Mitnichten haben wir den kompletten Rufbus gestrichen, sondern wir haben eine Kürzung vorgenommen. (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Genau! – Zuruf von Jeannine Rösler, DIE LINKE) Und deswegen kann auch mein Kollege Herr Schult, wenn er mit Ihnen da in der Podiumsdiskussion um den Landratswahlkampf kämpft, ruhig mitklatschen, denn wir haben niemals gesagt, wir wollen das komplette Rufbussystem lahmlegen, sondern nur das Anpassen an unsere haushälterischen Verhältnisse. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis! Ebenso immer diese Fantastereien vom Klimawandel, dass es quasi hier aufhaltbar wäre, hier in diesem Landtag. Ja, wenn Sie einen Wasserstoffelektrolyseur irgendwo hinklatschen in der Fläche, irgendwo in Mecklenburg-Vorpommern, dass sich dann irgendwie das Wetter hier ändert und wir dann irgendwie nicht mehr einen warmen Winter haben (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) oder hier die Trockenheit plötzlich aufhört, (Michael Noetzel, DIE LINKE: Also lassen wir es sein.) das ist doch alles völlig nicht zusammenhängend. (Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Was ist denn das für eine komische Argumentation?! – Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE – Glocke der Vizepräsidentin) Deswegen können wir doch auch wohl völlig legitim dazu angesichts dieser Haushaltslage Streichungsanträge hervorbringen, (Zurufe von Michael Noetzel, DIE LINKE, und Daniel Seiffert, DIE LINKE) dass wir eben anzweifeln, dass diese Wasserstoffprojekte über fast 700 Millionen Euro Steuergeld, wenn nicht sogar noch mehr, wir alle kennen diese ganzen Anschlussfinanzierungen, die dann immer laufen, und diese Fehlplanung, dass da einfach Geld in den Sand gesetzt wird, (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Stattdessen sollen wir Milliarden für Kernkraftwerke in den Sand setzen.) so, wie Sie das schon bei den Werften gemacht haben, bei zahlreichen Digitalisierungsprojekten. Und wir sagen da eben, nein, da wollen wir das Geld zusammenhalten, weil wir eben sonst keinen klaren Haushalt mehr bekommen. Und das ist alles völlig legitim und nicht irgendwie völlig übles Zeug, was wir da machen. Wenn Sie andere Ideen haben zur Haushaltseinsparung, benennen Sie die gerne! (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Machen Sie das, aber dann nennen Sie es halt nicht nur „globale Minderausgaben“, sondern benennen Sie bitte klar, wo Sie streichen wollen, …

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Beate Schlupp

Herr Schmidt, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Martin Schmidt AfD

… aber wir tun das. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Bevor ich Herrn Koplin das Wort gebe, möchte ich jedoch noch einmal an die Reihen appellieren, das ist eine Kurzintervention, keine Rede. Von daher sollten sich die Zwischenrufe doch soweit in Grenzen halten, dass diesem Instrument auch Rechnung getragen wird. Möchten Sie darauf eingehen, Herr Koplin?

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Torsten Koplin Die Linke

Ja, Frau Präsidentin, darauf möchte ich eingehen. Es sind ja zwei Punkte angesprochen worden. Zum Rufbussystem: Da wollen Sie 6,5 Millionen Euro streichen. „System“, das sagt der Name schon, das handelt sich um ein Netzwerk für die Mobilität in diesem Land, insbesondere im ländlichen Raum. Reiße ich da 6,5 Millionen Euro raus, zerstöre ich das ganze System. Das ist die Logik. (Jens-Holger Schneider, AfD: Funktioniert doch sowieso nicht. – Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Das taugt auch nichts.) Und der Anspruch war, das Rufbussystem auszurollen. Sie wollen es zurückdrehen, Sie wollen es flachlegen, weil Sie damit das System insgesamt zerstören. Das wollen wir nicht, das lassen wir nicht zu! Der zweite Punkt, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) der zweite Punkt hat etwas mit dem Denken zu tun. Und zwar ist ja ein Grundsatz, alles, was den Menschen in Bewegung setzt, muss zunächst durch seinen Kopf. Und in dem Sinne ist es richtig zu sagen, wir müssen global denken und lokal handeln. Und das machen wir, denn Klimaschutz und der Schutz unserer natürlichen Umwelt, faktisch unseres Lebens, damit wir nicht verbrennen, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) hat etwas damit zu tun, dass man vor Ort anfängt, nicht im Wolkenkuckucksheim, nicht abstrakt, sondern jeder macht, was er kann. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Das ist der Ansatz. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Dr. Terpe.

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte dieses Nachtragshaushaltes findet heute vor einem deutlich anderen Hintergrund statt als die Erste Lesung. Wir haben den Entwurf am 29.01. zum ersten Mal beraten, und seitdem ist viel passiert. Wir hatten eine Bundestagswahl. Seit Kurzem haben wir eine neue Regierung, und dazwischen gab es ja auch noch eine Grundgesetzänderung, und zwar eine, die nicht nur Milliarden für Investitionen im Bund ermöglicht, sondern auch die Schuldenbremse der Länder neu regelt. Da kann man natürlich schon fragen, ob es jetzt noch Sinn macht, einen Nachtragshaushalt zu beschließen, der all diese Änderungen nicht berücksichtigen kann. Aber natürlich ist es so, der Nachtragshaushalt ist ja nicht etwas, was sozusagen einfach ignoriert werden kann, sondern man muss ja reagieren zu dem Zeitpunkt, wo Defizite ausgeglichen werden müssen. Auch wenn jetzt noch darauf verzichtet wird, so wird spätestens im nächsten Doppelhaushalt die jüngste Grundgesetzänderung vermutlich eine wesentliche Rolle spielen, denn ohne einen Rückgriff auf zusätzliche Mittel aus dem Bund sind die steigenden Ausgaben wohl nicht zu finanzieren. Und um es noch mal klarzumachen, wir Bündnisgrüne haben diesen Weg mit möglich gemacht. (Jens-Holger Schneider, AfD: Taugt nichts. – Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Wir haben aber auch durchgesetzt, dass es sich um zusätzliche Investitionsmittel handelt, also nicht einfach Investitionen, die im Lande ohnehin getan werden, damit ersetzt werden, sondern es soll zusätzlich sein. Und das ist auch sehr vernünftig, denn wir haben es damit zu tun, dass wir eine doch über die Jahre marode Infrastruktur zu verbessern, zu erneuern haben. Damit das aber auch funktioniert, sollte vorher die Landesverfassung angepasst werden, wobei insbesondere die Regelungen zur Schuldenbremse so angepasst werden müssen, dass sie mit dem Grundgesetz harmonieren. Schauen wir aber in den Nachtragshaushalt: Auf den ersten Blick könnte man sagen, der Haushalt aktualisiert nur die Zahlen, die bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes noch nicht bekannt waren. Dazu ist ja auch ausgeführt worden. Nur ein paar Beispiele: eine aktualisierte Steuerschätzung, fast 452 Millionen Euro weniger Einnahmen als geplant, eine genauere Prognose der Personalkosten mit 142 Millionen weniger Ausgaben als geplant oder als Beispiel etwa mehr als 6 Millionen höhere Ausgaben durch Änderung des Schulgesetzes. Das ist nur eine Auswahl gewesen. Das sind alles Dinge, die lediglich eine Aktualisierung des Haushalts darstellen, die in der Höhe auch klar bezifferbar sind und denen man grundsätzlich zustimmen kann. Der Gesetzentwurf geht aber deutlich darüber hinaus und nimmt Änderungen im Haushaltsplan vor, die teilweise unbegründet, teilweise derart unbestimmt sind, dass es unmöglich ist zu sagen, was genau wir heute eigentlich beschließen sollen. Dazu zwei Beispiele: Das erste ist die geplante Änderung am Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Konjunkturausgleichsrücklage des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Wir haben schon im Januar die darin vorgesehenen erweiterten Zugriffsmöglichkeiten kritisiert, und daran hat sich auch durch die Beratungen nichts geändert. Man kann durchaus der Meinung sein, dass die Erweiterung des Nutzungszwecks der Rücklage auf die Möglichkeit der Deckung von Mindereinnahmen durch Zensusergebnisse sinnvoll ist. Da würden wir sogar mitgehen. Es gibt aber keinen sachlichen Grund dafür, bereits mit diesem Nachtragshaushalt den Zugriff auf den Mindestbestand von 200 Millionen Euro zu ermöglichen, (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Barbara Becker-Hornickel, fraktionslos, René Domke, fraktionslos, und David Wulff, fraktionslos) und zwar insbesondere, ohne dies mit dem eigentlichen Zweck der Rücklage, dem Ausgleich konjunkturbedingter Mindereinnahmen zu begründen. (René Domke, fraktionslos: Richtig! Endlich spricht es mal einer aus!) Genau das sieht das vorliegende Haushaltsgesetz aber vor. Wir haben daher einen Änderungsantrag gestellt, der die grundsätzliche Erweiterung des Nutzungszweckes beibehält, den Zugriff auf den Mindestbestand aber verhindern soll, denn dies ist aktuell nicht notwendig und auch sachlich nicht begründbar. Im Gegenteil, hier wird der Einsatzzweck dermaßen erweitert, dass die eigentliche Funktion des Sondervermögens gefährdet wird. Bitte stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu! (allgemeine Heiterkeit) Der zweite Punkt, den wir kritisieren müssen, ist der umfangreiche Rückgriff … Das passiert mal, dass das Bild verschwindet auf dem Computer, so was gibt es mal. (Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Wichtig ist, dass du dein Passwort kennst.) … auf die globale Minderausgabe zur Erreichung der Einsparvorgaben. Es gibt gute Gründe dafür, eine globale Minderausgabe vorzusehen, um erwartbare Minderausgaben in den Einzelplänen auch haushalterisch abzubilden. Mit diesem Nachtragshaushalt wird die globale Minderausgabe aber genutzt, um Einsparungen zu verschleiern, zu verstecken und damit einer parlamentarischen Kontrolle zu entziehen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Barbara Becker-Hornickel, fraktionslos, René Domke, fraktionslos, und David Wulff, fraktionslos) Dass es gelingt, 128 Millionen Euro allein im Jahr 2025 einzusparen, ohne dass die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes etwas davon merken, muss bezweifelt werden. Aber vielleicht ist die Unbestimmtheit des Gesetzentwurfes ja auch nur der Versuch der Fraktionen, der Regierung die Verantwortung zu delegieren, um am Ende die Hände in Unschuld waschen zu können, getreu dem Motto, also dass gerade bei diesem wichtigen Projekt gespart wird, das konnten wir ja nicht wissen. Verantwortung für dieses Land, liebe Kolleginnen und Kollegen, die sieht anders aus. Auch in schwierigen Zeiten muss ein Haushalt so klar sein, dass man erkennen kann, worüber man beschließen will. (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und René Domke, fraktionslos) Dass das Sparen, liebe Kolleginnen und Kollegen, bei den Menschen im Land nicht nur eine Vermutung ist, sondern genauso kommt, davon zeugten die ersten Berichte von sozialen Trägern. Immer wieder wird berichtet, dass die Projekte, die für 2025 geplant sind, nicht in der vorgesehenen Form durchgeführt werden können, weil das Land die Mittel gestrichen hat. Dabei muss doch klar sein, dass soziale Infrastruktur, die einmal kaputtgespart wird, nicht so einfach wieder aufgebaut werden kann. Bei allem Verständnis für die Notwendigkeit des Sparens, das Hilfenetz im Land muss ausgebaut und nicht ausgedünnt werden. Ähnlich äußert sich ja auch ein Änderungsantrag der CDU, dem wir in diesem Punkt natürlich zustimmen. (Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Machen wir jetzt auch.) Und nicht zuletzt weist auch der Nachtragshaushalt einige Schwächen auf, die er bereits bei seinem Beschluss im Dezember 2023 hatte. Wir haben überlegt, ob es Sinn macht, hier die einzelnen Anträge, die wir damals aufgeführt haben, noch einmal einzureichen, und uns in weiten Teilen dagegen entschieden. Einige Punkte, einige Änderungsanträge haben wir jedoch eingereicht. Und noch mal zur Erklärung: Ein Ganzteil dieser Änderungsanträge hat etwas mit der Wirtschaftsentwicklung infolge der Entwicklung erneuerbarer Energien und des Klimaschutzes zu tun. Und da ist unsere Einschätzung sehr pragmatisch. Wenn man eine Wirtschaft ankurbelt an der Stelle, dann hat man am Ende auch mehr in der Haushaltskasse durch Steuern und durch Gebühren. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja, aber nur, wenn es läuft.) Und das ist unser Gedanke, im Nachtragshaushalt solche Anträge auch zu bringen, weil das die Einnahmesituation verbessert. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: An den Einnahmen liegt es doch gar nicht. An den Ausgaben!) Die Landesregierung tut nach wie vor nicht genug, um für Mecklenburg-Vorpommern im zentralen Bereich des Ausbaus der erneuerbaren Energien voranzukommen. Die Bedarfe sind bekannt und sind auch im Jahr 2024 nicht kleiner geworden. Jede weitere Verzögerung schadet dem Ausbau der erneuerbaren Energien, dem Netzausbau und schmälert die Wertschöpfung und vergibt damit die Zukunftschancen für unser Land. Und ich hatte es schon gesagt, es geht haushalterisch um Gebühren und die Verbesserung der Einnahmesituation. Apropos nächste Jahre, wenn demnächst vom Bund Mittel für zusätzliche Investitionen kommen, dann ist die Aufgabe der Regierung, unser Land so aufzustellen, dass wir aus den zusätzlichen Mitteln auch tatsächlich zusätzliche Investitionen machen. Ich hatte es schon angedeutet. Unser Finanzminister lobt sich ja auch nicht völlig zu Unrecht regelmäßig für die hohen Investitionsquoten von aktuell 17 Prozent. Damit ist aber auch klar, kreditfinanzierte Investitionen müssen auch im Land zusätzlich sein, müssen also über das hinausgehen, was ohnehin investiert worden wäre. Wie man es nicht machen sollte, sieht man an den Änderungsanträgen der AfD. Ich glaube, dazu ist genügend gesagt worden. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie machen es sich aber leicht jetzt!) Und ich glaube auch, dass der wirtschaftspolitische Sachverstand nicht so sehr ausgeprägt ist, (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Das müssen die GRÜNEN gerade sagen!) auch bei den Ausführungen, die gemacht worden sind, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Es ist zumindest nicht vergleichbar mit Habeck, da haben Sie recht.) dass man Kredite aufnehmen kann, Schulden machen kann, um am Ende ein Wachstum zu erzeugen, das zu mehr Einnahmen führt und das über die investierte Summe hinaus zu Gewinnen beiträgt. (Jens-Holger Schneider, AfD: Das ist eine Sichtweise.) Unser Fazit zu diesem Nachtragshaushalt: Da wäre mehr drin gewesen. So, wie der Haushalt heute vorliegt, wird er den aktuellen Herausforderungen nicht gerecht.

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Beate Schlupp

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Schmidt?

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Gern.

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Beate Schlupp

Bitte schön!

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Martin Schmidt AfD

Vielen Dank für das Zulassen! Herr Dr. Terpe, wenn Sie einen Kredit aufnehmen, um ein U-Boot zu bauen und eine Schule zu errichten, welche Steuereinnahmen fließen dann als Mehrwert zurück, wenn die fertig sind? Was zahlt ein U-Boot an Steuern? (Tilo Gundlack, SPD: Mehrwertsteuer, Einkommensteuer.)

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Frau Präsidentin, darf ich darauf antworten? (Tilo Gundlack, SPD: Lohnsteuer.)

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Beate Schlupp

Bitte!

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Das ist im Übrigen auch der Grund gewesen, warum ich genau diesen wirtschaftspolitischen Sachverstand angezweifelt habe. Weil Sie in Ihrer Ausführung hier so getan haben, als ob eine Schule Beiträge sozusagen direkt abwerfen müsste, also einen direkten Gewinn machen müsste, und den Umweg, diesen Gedanken, den lege ich Ihnen ans Herz: Es geht in Schulen beispielsweise um die Ausbildung und Bildung der jüngeren Generation, gegenüber der wir ja auch verantwortungspflichtig sind und weswegen wir auch in Schulen investieren. Und darüber werden der Mehrwert für die Gesellschaft und die Gewinne der Zukunft realisiert. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und das ist bei der Verteidigung in vergleichbarer Weise die Sicherstellung, also der Sicherheit des Landes.

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Martin Schmidt AfD

Die kosten einfach Geld.

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Ja, sicher kosten die Geld, das ist klar, (Der Abgeordnete Martin Schmidt spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) aber das erarbeiten wir, weil wir wirtschaften können in einer sicheren Gesellschaft und mit gut ausgebildeten Leuten. Und dass Sie jetzt da verschwunden sind, zeigt, dass Sie das nicht mehr hören wollen. (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und um das auch noch mal auszuführen, natürlich ist auch klar, investiert werden muss nicht nur in Infrastruktur und Verteidigung, sondern insbesondere auch in Natur, Umwelt- und Klimaschutz, das hatte ich schon gesagt, denn damit erhalten wir unser Land lebenswert, auch für kommende Generationen. Und das ist unser Verständnis für die Generationengerechtigkeit, die wir im Lande haben und der wir auch immer politisch nachgekommen sind. Und deswegen sind wir auch Befürworter dieser Grundgesetzänderung und der Möglichkeit, dass wir sozusagen die Schuldenbremse reformiert haben. Alles in allem mehr Nachhaltigkeit, mehr Klimaschutz, mehr Generationengerechtigkeit und Impulse für die Entwicklung der Wirtschaft im Land, das zum Abschluss meiner Rede. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Reinhardt.

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Marc Reinhardt CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben es heute schon von vielfacher Stelle gehört, wir stehen auch mit diesem Nachtragshaushalt vor großen Herausforderungen, über 500 Millionen an Einnahmen fehlen. Der Finanzminister hat es schon gesagt. Blicken wir aber auch mal drei Jahre in die Zukunft. Da erleben wir ja auch quasi in der Mittelfristigen Finanzplanung, dass die Lage nicht besser wird, eher sogar schwieriger. Von 2026 bis 2028 haben wir einen jährlichen Konsolidierungsbedarf von 1 Milliarde Euro, das heißt, allein im nächsten Doppelhaushalt 2 Milliarden Euro. Es kann natürlich sein, dass es durch die neue Maisteuerschätzung – ich glaube, in dieser Woche oder in der nächsten Woche –, dass sich dort etwas verbessert, es kann natürlich auch sein, dass es sich noch weiter verschlechtert, weil tatsächlich ein Wirtschaftswachstum nicht zu erkennen ist, ein signifikantes. Und bisher, Herr Finanzminister, ist mir auch beim Agieren der Landesregierung nicht tatsächlich aufgefallen, wie die Koalition auf diese Herausforderungen, die ja noch mal gewaltiger sind, in dem nächsten Doppelhaushalt tatsächlich reagieren wird. Aber das werden wir ja mit der Debatte zum Doppelhaushalt, der ja im Entwurf ist oder in der Mache ist, sicherlich in diesem Jahr noch fortsetzen können. Wir haben heute auch schon einiges von unseren Änderungsanträgen gehört, die, wie wir finden, noch 2025 umgesetzt werden müssen, damit wir hier einen soliden und auch einen mit Prioritäten gespickten Haushalt haben. Die sind alle, auch wenn der Finanzminister versucht, immer das Gegenteil zu suggerieren, solide gegenfinanziert. Und ich will einige Sachen daraus vielleicht kurz vorstellen. Zum einen, Herr Schmidt, die kostenlose Meisterausbildung, Sie haben sie angesprochen. Was Sie vergessen haben, ist, dass wir auch schon beim letzten Doppelhaushalt diesen Antrag eingebracht haben und insofern Sie damals schon unserem Antrag zustimmen konnten und Sie es auch heute, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie hätten letzte Legislatur schon zustimmen können, haben Sie auch nicht gemacht.) Sie es auch heute tatsächlich ohne Schaum vor dem Mund tun können. Ich glaube, es ist ein wichtiger Antrag. Wir sehen das gerade bei unseren Handwerksbetrieben, dass dort die Nachwuchssorgen sehr groß sind. Ich sehe das allein in meinem Bereich, was es an Tischlereien, was es an Bäckereien, was es auch an anderen Handwerksbetrieben gibt, die vor ungewisser Zukunft stehen und die in der Regel, wenn der Inhaber aufhört, dann auch schließen. Insofern, glaube ich, wäre das hier und heute ein gutes Signal an unser Handwerk und an die Meister und an die Beschäftigten im Handwerk, wenn wir diese Meisterprämie einführen würden. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Sie waren doch Mitglied der Regierung, hätten Sie doch machen können.) Dann habe ich einen weiteren Punkt herausgesucht, die Sicherung der Hochschulstandorte, so will ich es mal überschreiben. Was hat die Landesregierung gemacht? Mit Blick auf die Hochschulen versucht sie, den Landeshaushalt zu konsolidieren, indem sie in die Rücklagen der Hochschulen greift. Wir finden, das ist der falsche Weg. Wer zukunftsfähige Hochschulen bei uns im Land will, darf nicht ihre Zukunft verfrühstücken. Und deshalb richten wir uns ganz klar gegen diesen Schritt und sind dagegen, dass in die Rücklagen der Hochschulen gegriffen wird. (Jens-Holger Schneider, AfD: Taschenspielertricks.) Da versündigen wir uns mit an der Zukunft. Deshalb werden wir dem nicht zustimmen und bitten auch hier Sie um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. (Beifall Katy Hoffmeister, CDU) Danke, liebe Frau Hoffmeister! Ein weiteres Thema, was die Landesregierung auch in diesem Nachtragshaushalt verschläft, auch das haben wir schon öfter besprochen, ist das Zukunftsthema „Künstliche Intelligenz“. Während in 13 Bundesländern es zu massiven Aufstockungen kommt, ist bei uns tatsächlich nichts davon zu merken. Dieses Zukunftsthema ist – wir merken das in allen Bereichen – von sehr, sehr großer Bedeutung. Wir haben nicht mal an einer Universität einen Professorenstuhl. Allein Bayern hat mehrere Hundert. Insofern ist das etwas, wo wir sehr stiefmütterlich sind bei uns im Land. Und ich glaube, hier ist unser Änderungsantrag sehr richtig. Natürlich können wir uns wahrscheinlich nicht mit den großen Ländern vergleichen, aber das, was zum Beispiel Schleswig-Holstein oder Brandenburg machen können, sollte auch in Mecklenburg-Vorpommern sein. (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Deshalb bitten wir auch hier um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag, damit wir auch als Land uns dieser zukunftsträchtigen Technologie widmen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Die arbeiten genauso wie die Landesregierung.) Und ich habe einen fünften Punkt, sehr geehrter Herr Finanzminister, das sind die Kommunalfinanzen. Sie haben ja darüber gesprochen – und Ihrer Vergangenheitsbetrachtung, der will ich weitgehend zustimmen –, es war ja vor allem immer unter der Federführung der CDU, dass wir das neue FAG 2019/2020 auf den Weg gebracht haben, darin auch enthalten die Entschuldungsprogramme für die normalen Haushalte, darin enthalten die Entschuldungsprogramme für Wohnungsbaualtschulden, die ja auch in der jetzigen Landesregierung sehr beliebt sind. Also jeder Minister hat ja bisher in seinem Wahlkreis irgendwelche Fördermittelbescheide übergeben, obwohl er mit dem Thema eigentlich gar nichts zu tun hat. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Insofern, ja, das ist richtig, es ist schön, dass Sie unser Programm so fortsetzen und dafür dann auch das so machen. Das ist sehr interessant. (Martin Schmidt, AfD: Das hat Herr Ehlers in Schwerin aber auch gemacht. – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Aber ich will Ihnen auch ehrlich sagen, wenn Sie heute in die Haushalte der Kommunen gucken, allein in die sechs Landkreise, rechnen wir in diesem Jahr mit einem Minus von 200 Millionen Euro. Da ist quasi das, was wir an Gutem alles in der letzten Legislaturperiode mit der SPD zusammen gemacht haben, wieder verfrühstückt. Wir sind wieder bei null. In vielen kommunalen Haushalten arbeiten wir mittlerweile mit negativem Eigenkapital. Und deshalb ist es richtig, dass wir uns mit unserem Antrag dafür einsetzen, dass die kommunale Investitionspauschale noch mal deutlich erhöht wird. Das brauchen wir zum einen, um den Investitionsstau, von dem ja auch Herr Koplin gesprochen hat, deutlich abzubauen. Und wir brauchen es noch für eine andere Sache, wir müssen Planungen voranbringen. Wenn nämlich das Infrastruktursondervermögen des Bundes greifen soll, dann brauchen wir in unseren Kommunen Planungen. Und die müssen wir jetzt angehen, damit wir auch rechtzeitig die Gelder investieren können und es nicht dazu kommt, dass die Gelder irgendwo liegen bleiben. Sie sehen also, meine Damen und Herren, wer aus diesem Nachtragshaushalt etwas Solides mit richtigen Prioritäten machen will, der muss den Änderungsanträgen der CDU-Fraktion zustimmen. Wenn Sie das tun, werden wir selbstverständlich auch dem Nachtragshaushalt zustimmen. Insofern, es gibt nichts Gutes, außer man tut es. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Domke. (Martin Schmidt, AfD: Fraktionsloser.)

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René Domke fraktionslos

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, den Zuruf hätte man sich jetzt gerade sparen können. Unsere Kritik aus der Ersten Lesung im Januar, die bleibt leider weiterhin gültig, denn wie reagiere ich auf Krisen. Meine Damen und Herren, ich habe mal gelernt von meinen Großeltern: Augen auf und Taschen zu, wenn ich sparen will. Hier gilt aber das Prinzip: Taschen auf und Augen zu. Und wenn man dann nichts mehr in den Taschen findet, dann greift man in die der anderen. Und wenn man auch dort nichts mehr findet, dann holt man sich frisches Geld. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Oder man haut einfach die Taschen voll. – Jens-Holger Schneider, AfD: Alles Sozialismus.) Wir haben es ja schon gehört, es wird teuer aufgenommen werden und es wird uns über Jahrzehnte beschäftigen. Auch die nachfolgenden Generationen werden da in Mithaftung genommen. Der Nachtragshaushalt hat zwei systematische Kritikpunkte, erfährt er bei uns: Erstens. Mit dem Nachtragshaushalt trifft die Landesregierung die Vorbereitung, um leichter an die letzten Reserven heranzugehen, namentlich das Sondervermögen Konjunkturausgleichsrücklage. Das soll jetzt geplündert werden, nicht nur in diesem Jahr. (Beifall Barbara Becker-Hornickel, fraktionslos, und David Wulff, fraktionslos) Und mein Kollege Harald Terpe hat darauf hingewiesen, nicht nur in diesem Jahr, sondern, und das finde ich ungewöhnlich in einem Nachtragshaushalt, dass wir jetzt schon die Vorbereitung auf die Zukunft festschreiben wollen. Und allein aus diesem Grund werden wir diesem Nachtragshaushalt nicht zustimmen können. Wir haben einen entsprechenden Antrag eingebracht, einen Änderungsantrag eingebracht, der genau das korrigieren soll. Der eigentliche Zweck … (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wer ist dieses „Wir“?) Es gibt drei Abgeordnete, die das gemeinsam getragen haben. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ach so!) Wenn Sie den Änderungsantrag lesen würden, Herr de Jesus Fernandes, dann steht das dort auch. Nicht nur in diesem Jahr, das hatte ich schon gesagt. Der eigentliche Zweck des Sondervermögens war eben, diese konjunkturellen Einnahmeschwankungen auszugleichen. Wenn Sie die Reserve jetzt aufbrauchen, wenn Sie sie jetzt aufbrauchen, die für die konjunkturelle Krise gedacht war, dann laufen Sie doch sehenden Auges in ein finanzpolitisches Risiko. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Über Risiken haben wir heute schon gesprochen. Gerade jetzt, wo es doch ein Sondervermögen auf Bundesebene gibt und ja alle schon wissen, wofür es verwendet werden soll, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Kampf gegen rechts.) und eine Strukturkomponente auf Landesebene, die Sie erstritten haben, dann werden doch sowieso neue Schulden entstehen. Und deswegen verstehe ich diese Voreiligkeit nicht, denn, meine Damen und Herren, auf die strukturellen Fragen kann ja dann geantwortet werden, wenn Sie die Komponente doch umsetzen wollen. Die Zukunftsaussichten sind unsicher genug, zumindest was diese Rücklagen zur Krisenbewältigung anbelangt. Wir werden sie wahrscheinlich noch mal dringend brauchen. Zweitens. Mit dem Haushaltsentwurf offenbaren Sie ja tatsächlich auch in vielen, vielen Ausschüssen, nicht im Finanzausschuss allein, sondern auch in anderen Ausschüssen, wo ich teilgenommen habe, einmal mehr die Ideenlosigkeit. Immer dann, wenn man fragt, wo soll denn nun konkret eingespart werden, was ist denn nun hinter den globalen Minderausgaben, dann war doch wirklich sehr, sehr viel Schweigen oder Annahme oder Hoffnung. Aber so richtig unterfüttert, meine Damen und Herren, konnte es nicht werden. Sogar Sie aus dem Finanzministerium schrieben ja Ende des letzten Jahres an die anderen Ministerien: „Für die kommende Haushaltsaufstellung … sind strukturelle Einsparungen unausweichlich, um die vorgesehenen Einsparbeträge zu erbringen und einen Haushaltsausgleich darstellen zu können und Spielräume für zusätzliche, zukunftsgerichtete Maßnahmen zu schaffen.“ Das haben Sie selber formuliert. Und wenn es nicht gelingt, befürchte ich, dass die zusätzlichen Mittel des Bundes – und dann kommen wir mal zur Wahrheit, ich habe nämlich sehr, sehr viel gehört heute – für Investitionen verwendet werden. Aber wenn man mal genauer hinschaut, dann werden die geplanten Verschuldungsmöglichkeiten des Landes eben nicht nur für Investitionen verwendet werden, sondern ich gehe fest davon aus, dass Haushaltslöcher gestopft werden sollen. Und das, finde ich, ist verwerflich, weil das geht auf Kosten der nachfolgenden Generationen. (Beifall Barbara Becker-Hornickel, fraktionslos, und David Wulff, fraktionslos) Da müssen wir verdammt noch mal aufpassen, dass wir so nicht vorgehen! Der Nachtragshaushalt enthält überhaupt keinerlei konkrete Einsparungen, sondern immer diese globale Minderausgabe, die überall festgeschrieben wird. Der Betrag ist genannt worden. Ich bin gespannt, welche Zumutungen Sie den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber erbringen wollen. Sie haben es ja bis jetzt verschwiegen. Ich bin auch fast bei dem Verdacht von Harald Terpe, dass ich sage, Sie wollen es vielleicht auch gar nicht wissen, weil Sie sich da nicht den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber erklären müssen, was dann an Liebgewonnenem wegfallen soll. Meine Damen und Herren, Geld, also ich bin grundsätzlich nicht gegen globale Minderausgaben, Geld, das ein Ministerium nicht benötigt, das sollte ihm dann auch nicht weiter zur Verfügung gestellt werden, daher auch der andere Änderungsantrag. Es ist sinnvoll, diese Mittel abzuschöpfen. Die müssen nicht im Haushalt stehen, die müssen nicht gebunden werden. Aber Sie haben keine Anhaltspunkte genau dafür geliefert. Stattdessen müssen wir davon ausgehen, dass es eben unspezifisch ist, dass es eben um eine Verschleierung von Deckungslücken geht, dass es dafür genutzt werden soll. Und das zeigt nicht nur, dass Sie keinen Ansatz haben, wo Sie Geld sparen können, also nicht konkret werden können, es widerspricht nach meiner festen Überzeugung dem Budgetrecht und der Budgetpflicht des Landtages. Ich will mal den Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz zitieren. Er spricht davon, dass es auch „Pflicht des Parlaments“ ist, „sich selbst und der Öffentlichkeit in einer den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechenden Weise Rechenschaft über die Einnahmen und Ausgaben des Landes abzulegen“. Das heißt, Abgeordnete, auch Abgeordnete der LINKEN und der SPD, müssen sich selbst in der Öffentlichkeit vertreten und können diese Verantwortung nicht einfach auf die Verwaltung übertragen. Und das wundert mich, dass wir das zulassen, dass diese globalen Minderausgaben immer weiter aufgebaut werden und dass damit eine Sparpolitik umgesetzt werden soll, die intransparent ist, wo der Haushaltsgesetzgeber doch ein Mitspracherecht haben müsste, wo die Prioritäten liegen. Und dass Sie das mitmachen als Parlamentarier, das ist tatsächlich enttäuschend, weil die Fragen werden ja irgendwann kommen, wie soll das alles erbracht werden. (Beifall Barbara Becker-Hornickel, fraktionslos, und David Wulff, fraktionslos) Meine Damen und Herren, ich bin am Ende meiner Redezeit. Wir werden dem Nachtragshaushalt nicht zustimmen können, haben Ihnen aber gute Änderungsanträge an die Hand gegeben. – Vielen Dank! (Beifall Barbara Becker-Hornickel, fraktionslos, und David Wulff, fraktionslos)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Renz.

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Torsten Renz CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Viel Nebel im Raum, insofern müssen wir mal ein bisschen dafür sorgen, dass sich das Ganze lichtet, insbesondere auch für DIE LINKE. In deren Interesse will ich das, was an Nebel sozusagen erzeugt wird, insbesondere durch die SPD, hier mal versuchen etwas aufzulösen, damit der Blick auch etwas klarer wird, wie sich überhaupt die realistische Lage verhält. Es wird ja immer so getan, als wenn die Einzigen, die in diesem Lande sind, die mit Geld umgehen können, die Sozialdemokratie ist, (Tilo Gundlack, SPD: Richtig!) und deswegen wahrscheinlich auch die Nebeltaktik. Ich will mal auf ein paar Punkte eingehen und wäre wirklich sehr froh, wenn entweder der Finanzminister oder der Fachpolitiker dann im Anschluss auch alles dann noch mal klarstellt, was möglicherweise von mir falsch gesehen wird. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das wird nicht passieren.) Als Erstes fangen wir mal an mit Bundesteilhabegesetz und KiföG. Da wird hier berichtet, was da alles getan wird, damit die Kosten im Griff gehalten werden, dass das alles sinkt. Und es wird gesagt, es wird eine Taskforce eingerichtet. Wer sich ein bisschen auskennt, wer bei den Gesetzgebungsverfahren die letzten Male dabei war, was KiföG betrifft, der weiß, bis auf eine Kaffeerunde ist da bisher noch nichts zustande gekommen. (Marc Reinhardt, CDU: Sehr richtig!) Und das wird hier als erster großer Erfolg verkauft, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Punkt zwei, Corona-Schutzfonds, das will ich mal so als Beispiel hier bringen, damit man auch mal weiß, wovon man spricht. Für 2,85 Milliarden Euro wurden Kredite aufgenommen. Herr Koplin nickt, der kennt nämlich nur die Zahl. Ich kenne aber auch Zeitzeugen, unter anderem den jetzigen Finanzminister, damals als Chef der Staatskanzlei. Wir waren nicht unwesentlich beteiligt an diesem Prozedere, und wir wissen alle ganz genau, die damals dabei waren, dass diese 2,85 Milliarden recht großzügig angesetzt waren. Und das hat sich dann auch im Laufe der Zeit gezeigt, dass dieses großzügige Ansetzen, ein praktisches Handeln nachher dazu geführt hat, dass diese 875 Millionen auch nicht in Anspruch genommen werden mussten und dass man die dann zurückgezahlt hat. Aber die Ursache ist nicht gutes Handeln der SPD-Landespolitik, (Tilo Gundlack, SPD: Doch!) sondern die Ursache ist das sehr, sehr großzügige Kalkulieren dieser Summe. So viel muss mal zur Wahrheit dazugehören. Und dann hatten Sie nachher gar keine andere Möglichkeit aufgrund des Urteils des Verfassungsgerichts, als das auch zu tätigen. Und jetzt kommen Sie und sagen, wie großartig Sie unterwegs sind. Herr Koplin nimmt das auch noch mal auf, indem er sagt, die Situation ist so schwierig, und deswegen müssen wir die Tilgung aussetzen. Nein, wir haben einfach noch gar nichts getan in diesem Bereich. Und es kommt jetzt dazu, Sie setzen für drei Jahre die Tilgung aus. Das heißt also, finanztechnisch haben Sie nichts, aber auch gar nichts bewegt. Und da sollten Sie aus meiner Sicht etwas realistischer sein und nicht diesen Nebel hier produzieren. (Tilo Gundlack, SPD: Sehr viel Nebel bei dir!) Dann kommt der Finanzminister und spricht jetzt, im Personalbereich, da wollen Sie jetzt aber richtig ranklotzen. Und da habe ich mir jetzt noch mal einen Artikel hier rausgesucht. Ich kann jetzt nicht gleich – das kann ich nachher gerne noch mal nachliefern – die Zeitung wiedergeben. In der „Süddeutschen“, da steht es. Die „Süddeutsche Zeitung“ hat das mal aufgearbeitet, was Personalpolitik in Mecklenburg-Vorpommern bedeutet. Im Jahre 2019 waren es 32.841 Jobs, im Jahre 2024 35.867, ein Plus von 9,2 Prozent. Und das haben Sie durch den letzten Doppelhaushalt auf den Weg gebracht, über 1.000 Stellen in 2025 beziehungsweise 2026 erst mal geschaffen, über 1.000 Stellen geschaffen. Und jetzt tun Sie so, als wenn Sie die Finanzpolitiker schlechthin sind. Nein, Sie müssen sich mal auch dem Benchmarking in der Bundesrepublik Deutschland stellen! Auf der einen Seite haben Sie einen Personalaufwuchs von 9,2 Prozent, und die Bevölkerung wächst um 1,2 Prozent. Alle sprechen von Bürokratieabbau, Beschleunigung von Verfahren, Digitalisierung. Was machen Sie denn in dem Bereich? (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Torsten Koplin, DIE LINKE) Zusätzliche Stellen schaffen, aber Sie sollten das Thema angehen, so, wie ich es eben gesagt habe, (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) und da steht am Anfang die Aufgabenkritik. Und wenn Sie das nicht anpacken, dann ist das alles mehr oder weniger Schaumschlagen. Und wenn wir Benchmarking sagen oder wenn ich Benchmarking sage, die letzte Zahl auch noch mal für Sie: In der Landesverwaltung haben wir auf 1.000 Einwohner 22 Stellen, und damit liegen wir über den Werten vergleichbarer Westländer. Das sind also Dinge, die Sie hier immer als Erfolg nach vorne tragen. Ich kann da keinen Erfolg erkennen. Und dann kommt der Fraktionsvorsitzende der SPD und dann trägt er noch vor, dass wir sozusagen die Lokomotive hier sind. Dann sprechen Sie doch mal mit der Basis, mit Leuten aus der Bauwirtschaft, wo die Bauaufträge wegbrechen! Was machen Sie denn in dem Bereich? Und da will ich Sie noch mal erinnern an den ersten Doppelhaushalt, den Rot-Rot in diesem Lande zu verantworten hatte, erstmalig seit Jahren, dass es kein Schulbauprogramm gibt, erstmalig! Und dann im letzten Doppelhaushalt kommen Sie bei einem Haushaltsvolumen von, ich glaube, über 11 Milliarden jetzt, mit einem Kleckerbetrag von 25 Millionen Landesmitteln, die Sie in den Schulbau stecken, und zwar für das gesamte Land. Ich habe Ihnen das schon mehrmals vorgerechnet, (Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Immer das Gleiche!) wenn Sie das mal auf die Landkreise aufteilen, was dann am Ende übrigbleibt. Also das ist Ihre Politik. Da sagen Sie, Sie sind im Bereich dann der Wirtschaft ganz vorne. Ich sage Ihnen, da sollten Sie mal etwas realistischer die Situation beurteilen. Alles andere habe ich dann über mich ergehen lassen. Dass der Koalitionsvertrag ja im Prinzip aus der Feder von Frau Schwesig entstanden ist, das muss man dann auch politisch aushalten. (Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD, und Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) Sie sind immer hier mit dem Wirtschaftswachstum vorneweg bei Ihrer Statistik. Der Fraktionsvorsitzende hat schon einen Satz dazu gesagt. Ich sage Ihnen, meine Analyse ist die: Das Wirtschaftswachstum in M-V ist so hoch trotz Rot-Rot, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Und dann kommen wir mal zum Nachtragshaushalt. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Dann kommen wir mal zum Nachtragshaushalt, Herr Winter. Vielleicht kommen Sie ja noch mit einem Änderungsantrag, dass Sie tatsächlich im Schulbauprogramm mal hier ein Programm aufsetzen wollen. Wir haben sehr wohl die Zeit, Ihre Anträge dann zu lesen. Wir werden uns dann hinsetzen, wenn Sie mit so einem Antrag kommen, und auch kurzfristig so ein Schulbauprogramm, was notwendig ist, dann beschließen. Aber da kommt ja von Ihnen nichts. Sie sind wahrscheinlich immer noch in dem Nebel, von dem ich gesprochen habe. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Ich hatte dann eigentlich vor, mich intensiver mit den Anträgen der AfD auseinanderzusetzen, meine sehr geehrten Damen und Herren, aber ich habe das tatsächlich mal in der Debatte beobachtet – das können Sie persönlich nehmen oder nicht –, zwei bis drei Leute sitzen in der Haushaltsdebatte hier, sie haben gerade mit ihrem Handy zu tun. Das ist in Ordnung, sie werden gerade recherchieren, ob das, was ich zu ihnen sage, dann auch stimmt. Das ist in Ordnung. (Jens-Holger Schneider, AfD: Wir sind zu siebt.) Zwei bis drei Leute sitzen hier und wollen Haushaltspolitik für die Zukunft des Landes Mecklenburg-Vorpommern machen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nennen Sie mal die Namen wenigstens noch!) Und dann nehmen Sie mal Ihre vier Anträge, erster Antrag, Kürzung im Bildungsbereich, Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums soll gekürzt werden. Ja, ich sage Ihnen, das ist vielleicht eine gewisse Konzeptlosigkeit. Aber einfach mal einen Titel herausgreifen und sagen, von den 116.400 kürzen wir mal 50.000, was ist denn das für eine Oppositionspolitik?! Dann sollten Sie wenigstens auch Alternativen benennen, was damit gemacht werden sollte! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Was haben Sie denn am Einsparungsverfahren nicht verstanden, Herr Renz?!) Aber einfach mal Titel Nummer eins, Öffentlichkeitsarbeit kürzen, abgehakt, ich sage Ihnen, das ist keine Verantwortung. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Und dann geht das so weiter. Der nächste Antrag, einfach mal von 250.000 auf 100.000 kürzen im Bereich der individuellen Förderung und Inklusion. Das ist ja eines Ihrer Lieblingsthemen. Sie machen nichts anderes als kritisieren, kürzen. Sie zeigen gar keine Alternativen auf. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Sie schreiben richtigerweise noch in die Begründung rein, dass Förderschulen gefördert werden müssen (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja, sehen Sie! Und nun?!) und erhalten werden sollen, sagen Sie. Dann sagen Sie doch, wenn Sie schon in diesem Bereich kürzen wollen, dann will ich aber auch die Förderschulen stärken, indem ich das Geld für individuelle Förderung für unsere Schwächsten dort zur Verfügung stelle! (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Aber das ist gar nicht Ziel Ihrer Übung. Ziel Ihrer Übung ist polarisieren, schlechtmachen. Sie bringen gar keine Alternative zu Papier, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) sondern Sie suchen sich einfach mal Ihre Punkte, die, wo Sie glauben, gut in der Öffentlichkeit punkten zu können, (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) suchen Sie sich einfach mal heraus, und dann sind Sie durch. Nächster Antrag, einfach mal pauschal von 300.000 100.00 weniger im Bereich „Integration und Inklusion“. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Da kann man dann noch mehr sparen.) Das sage ich Ihnen, auch hier keine Alternative, die Sie aufzeigen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Abschieben!) wie wir das bestehende System, wenn wir auch sagen, Inklusion mit Augenmaß, wie wir das bestehende System dann stärken wollen. Dann schreiben Sie das doch einfach rein! Oder aber auch Werbekampagnen um 250.000 kürzen, da sage ich Ihnen, wenn Sie dort kürzen, benennen Sie so wie die CDU Alternativen! Benennen Sie, dass Bildung Priorität haben muss! Benennen Sie das, und sagen Sie nicht im Bildungsbereich ABCD, überall wird gekürzt! Machen Sie es so wie wir in unserem Entschließungsantrag, sagen Sie, Schwerpunkt muss in diesem Land Bildung sein! Das ist natürlich jetzt nicht mehr an Sie gerichtet, weil ich glaube, das ist vergossene Milch, deswegen mehr in Richtung Rot-Rot. Benennen Sie Bildung endlich prioritär! Wir sagen, Unterrichtsversorgung, insbesondere der bauliche Zustand, Schulbauprogramme haben wir mehrmals aufgeführt, digitale Unterstützungssysteme, das müssen Sie endlich prioritär benennen! (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) Und deshalb unser Vorschlag, unser Angebot, erneut ein Sondervermögen einzurichten, entsprechend das einzuspeisen und dann genau die Themen anzugehen, die wir hier benannt haben. Ich will es gerne für Sie noch mal machen: ein Schulbauprogramm, ein Maßnahmenprogramm für die Verbesserung der Lehreraus- und -fortbildung, Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs. Dieser unsägliche Zustand, die meiste Unterrichtsverpflichtung in Deutschland hier in Mecklenburg-Vorpommern zu haben, dieser Zustand muss beseitigt werden. Zusätzliche Gewinnung, ein Programm für die Lehrkräfte im MINT-Bereich, Digitalisierung voranbringen, das sind konkrete Punkte. Gehen Sie mit uns gemeinsam diesen Schritt politisch! Benennen Sie endlich die Bildung prioritär! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Schaffen Sie die Agenda „Bildung – Zukunft in Mecklenburg-Vorpommern“ zusammen mit der CDU-Landtagsfraktion! – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Beate Schlupp

Herr Abgeordneter, zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion der AfD. Bitte schön, Herr Schmidt!

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Martin Schmidt AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ja, scheinbar muss die AfD-Fraktion gleich noch einen Änderungsantrag nachlegen, (Zuruf von Christian Winter, SPD) und zwar, dass die CDU-Fraktion jedes Jahr Geld für Beruhigungstee bekommt. Das ist ja völlig absurd, was Sie hier gerade von sich gegeben haben! Zum einen haben wir nicht nur vier Änderungsanträge gestellt, sondern 21, und damit auch die meisten von allen Fraktionen, (Thomas Krüger, SPD und Christian Winter, SPD: Oh! – Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Was nichts zur Qualität sagt!) und zum anderen kann ich Sie nur noch mal darauf hinweisen, dass eben wir uns in einer Situation befinden, das hatte ich vorhin geschildert, dass wir massive Einnahmeverluste haben von über 560 Millionen Euro und dass es da natürlich staatspolitische Verantwortung nach sich zieht, in allen Ressorts, (Heiterkeit bei Daniel Seiffert, DIE LINKE) in allen Einzelplänen auch zu schauen, wo kann man sparen, wo sind gewisse Haushaltstitel, die sich als nicht so effizient erwiesen haben, wo man gewisse Kürzungen reinbringen kann. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Sie von Rot-Rot an der Seite quatschen! (Zuruf von Christian Winter, SPD) Gerade sei auch noch mal gesagt, dass Ihre Landesregierung in den Ressorts 128 Millionen einsparen will, in dem Sinne auch nicht benannt hat in den globalen Minderausgaben, wo gespart wird, aber es dürfte ähnlich in die gleiche Richtung gehen. Und auch diverse Haushaltstitel, die die AfD-Fraktion hier eingepflegt hat, werden von Kürzungen betroffen sein, da müssen wir uns gar nichts vormachen. (Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Der konkrete Beitrag von Herrn Renz muss doch hier besprochen werden!) Das ist alles solide, das ist auch alles nichts irgendwie Gefährliches oder so, sondern es ist einfach nur eine Anpassung an die aktuelle Einnahmesituation. Und wenn ich mir die Anträge der CDU-Fraktion durchgelesen habe und auch hier zur Bildung, da bin ich wirklich ganz klar beim Finanzminister, (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) das ist an Absurdität nicht zu überbieten, keinerlei Gegenfinanzierung, nirgendwo, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) ein breites Wünsch-dir-was, was Sie da reingestellt haben. Bitte erklären Sie, Herr Renz, gleich noch mal, wo Sie das Geld hernehmen! Wo sparen Sie konkret? Nicht irgendwo im allgemeinen Finanzbereich, in keiner irgendwelchen anonymen Masse, sondern wo konkret wollen Sie als CDU-Fraktion Geld einsparen? Das haben Sie hier nicht erwähnt, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Will er gar nicht.) weil Sie es auch gar nicht erklären können. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

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Torsten Renz CDU

Selbstverständlich! Leider habe ich nur zwei Minuten, aber ich werde mich bemühen. Sehr geehrter Herr Kollege, ich sage nur, es gibt einen Unterschied zwischen Qualität und Quantität. Aufgrund von Zeitgründen werde ich Ihnen den Unterschied nicht weiter erklären. Ihre Anträge haben mit Qualität auf alle Fälle relativ wenig zu tun. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Polemik!) Ich habe mich auf vier Änderungsanträge im Bildungsbereich bezogen, die alle ausschließlich bei den Schwächsten sparen sollen, zum Beispiel bei Inklusion, Förderschulen et cetera, und die ausschließlich darauf ausgerichtet sind, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) in dieser Gesellschaft weiter zu polarisieren, zu spalten, zu hetzen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und das ist nicht Aufgabe von Politik, sondern wir müssen dafür kämpfen, dass wir den gesellschaftlichen Zusammenhalt hier organisieren und daran gemeinsam arbeiten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Daran scheinen Sie kein Interesse zu haben. Und wenn Sie das Wirtschaftssystem noch nicht richtig verstanden haben, dass man auch investieren muss, (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) ich glaube, ich habe ausreichend deutlich gemacht den Zustand der Bauwirtschaft und dass der Staat neben der Wirtschaft seinen Beitrag leisten kann, zum Beispiel über Investitionsprogramme im Schulbaubereich. Ich glaube, dem sollten Sie zustimmen. Nachdem unser Land das über Jahre hinweg gemacht hat, sollten wir in diesem Bereich Investitionen unterstützen, weil Investitionen, die durch die staatliche Hand mit angeschoben werden, machen weitere Investitionskräfte frei, sorgen für Beschäftigung, und das ist die Grundlage für unsere soziale Marktwirtschaft in Deutschland, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Glawe. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD)

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Harry Glawe CDU

Können Sie mal für Ordnung sorgen hier bei der AfD?! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beziehe mich jetzt ausdrücklich auf den Haushaltsplan 10, dass Sie das nicht wieder durcheinanderwirtschaften! (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Ich will darauf hinweisen, dass im Haushaltsplan 10 eine Minderausgabe von 14,12 Millionen Euro geplant ist. Und das heißt, dass wir in den Ausschüssen darüber diskutiert haben, wer ist davon besonders betroffen. Da hat die Ministerin eher vage geantwortet und hat gesagt, sie wird nur 80 Prozent der Mittel ausweisen und überweisen an die jeweiligen Träger. Und das kann Suchtberatung sein, das kann Telefonseelsorge sein, das können Vereine und Verbände sein, also weitestgehend auch gerade im gesellschaftlichen Bereich Kinder und Jugendliche begleiten. Das sind so Themen, die in der Bevölkerung eigentlich wahrgenommen werden und wo man sagt, darauf kann man nicht verzichten. Ich sage gerade Telefonfürsorge, da geht es auch darum, dass Kinder, Schüler und Schülerinnen gerade nach Zeugnisübergabe et cetera durchaus Probleme haben und diese Hotline brauchen. Das kann man auch in der Wohlfahrt sich insgesamt ansehen. Und die Damen und Herren, die angehört worden sind, haben unisono gesagt, dass sie nur 80 Prozent bekommen und damit können sie ihre Arbeitsverträge nur kürzen, weil sie nicht wissen, ob am Ende dann ein Ausgleich erfolgt. Und das führt dazu, dass man Arbeitsverträge reduziert, damit werden Sprechzeiten reduziert. Und das ist nach meiner Meinung nicht der Sinn von sozialer Gerechtigkeit, für die die SPD ja in besonderer Weise steht. In den Ausschüssen haben Sie sich bei der Diskussion kaum beteiligt, hier wird alles schöngeredet, aber es wird nicht auf den Kern eingegangen. Meine Damen und Herren, es geht eben auch gerade der CDU, die christlich, liberal und sozial ist, darum, den Finger in die Wunde zu legen und zu sagen, da muss unbedingt nachgesteuert werden. Und deswegen haben wir auch diesen Entschließungsantrag auf den Weg gebracht, um gerade auch der Wohlfahrt, den Trägern eine Perspektive zu geben, dass sie Planungssicherheit bekommen. Die haben sie mit diesem Nachtragshaushalt nicht, das will ich einmal klipp und klar sagen. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und wenn die AfD hier so dreist vorträgt, dass die CDU sich darum nicht kümmert und sagt, wir sind natürlich Wirtschaftspartei, völlig klar, wir sind aber auch sozial, in dieser Frage, meine ich, können wir die Netze, die wir haben, nicht einfach aufgeben. Da müssen mit Augenmaß Prioritäten gesetzt werden, und zur Priorität gehört eben auch, andere Einsparungen vorzubereiten. Und dazu schlagen wir eben auch vor, dass es auf der kommunalen Ebene mit den Verbänden, mit den freien Wohlfahrtsträgern und den Akteuren ein Zukunftskonzept geben muss, das zukünftige Bedarfe identifiziert und nicht jedes Mal mit der globalen Minderausgabe kommt. Da wird ja im Laufe der Zeit durch das Ministerium das eine oder andere an Geld nicht ausgezahlt. Aber ob das nachher die richtigen oder falschen Entscheidungen sind, ist die Frage. Deswegen wollen wir ein Zukunftskonzept haben, und dazu müssen auch Arbeitsgruppen eingesetzt werden. Dafür will ich noch mal absolut streiten. Und wir lassen uns nicht unterstellen, dass wir das nicht gesehen haben! Wir haben bei den Anhörungen klipp und klar auch gesehen, dass die Kinderschutzhotline eines der entscheidenden Themen ist, was immer wieder vorgetragen wird, oder die KISS-Stellen, das sind Beratungsstellen, die über die Vernetzungen organisieren, die in den Landkreisen vorhanden sind. (Am Rednerpult leuchtet die rote Lampe.) Sind vier Minuten schon um? Ja, sind um. Meine Damen und Herren, also ich will darauf hinweisen, gucken Sie auf unseren Antrag, der ist, glaube ich, wohlüberlegt und richtig. Und stimmen Sie dem bitte zu, denn es geht um die Menschen, es geht um die Kinder und die Erwachsenen, meine Damen und Herren! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! An dieser Stelle begrüße ich auf der Besuchertribüne Bürgerinnen und Bürger aus dem Amt Neverin. Seien Sie uns herzlich willkommen! Und ums Wort gebeten hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Winter. (Zuruf von Torsten Renz, CDU)

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Christian Winter SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Ich möchte die Zeit jetzt noch mal – ich glaube, wir sind schon so ziemlich am Ende der Debatte angelangt, sodass alle dann zur Abstimmung auch kommen können –, noch mal nutzen, vielleicht auf ein paar Änderungsanträge und Punkte jetzt aus der Debatte einzugehen. Gerade der Punkt mit der Meisterprämie und der Finanzierung der Meisterausbildung, das ist ja eine Sache, die haben wir schon mehrfach diskutiert, auch auf Antrag anderer Fraktionen. Da möchte ich wirklich auch noch mal die Argumentation in Teilen zurückweisen, und da sind auch die Gespräche, die ich mit Unternehmen, insbesondere mit Handwerksunternehmen, geführt habe. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Ja, das ist in gewisser Weise natürlich ein Premiumprodukt. Und es ist ganz klar in der langen Frist das Ziel, vom Master bis zum Meister auch eine Kostenfreiheit zu erlangen. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Aber man muss hier doch auch schauen, dass wir erst mal noch in anderen Bereichen überhaupt die grundständige Ausbildung kostenfrei stellen müssen. Wir wissen aus den Ländervergleichen, dass kein Land so weit auch bei der Unterstützung der Meisterausbildung, wenige Länder so weit dabei sind wie Mecklenburg-Vorpommern. Und wir wissen, es gibt andere Länder, die noch eine ganz andere Finanzpower haben. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Aus meinen Gesprächen mit Handwerkerinnen und Handwerkern, da fehlt es vor allem auch an normalem Verkaufspersonal. Das ist schwer zu finden. Es fehlt auch an Auszubildenden. Und da muss ich auch sagen, dass wir jetzt, wenn wir sagen, wir geben mehr rein in die Meisterförderung, dass wir da nicht unbedingt den Bedarf treffen. Das ist so, als wenn die Pflegebranche sagt, okay, wir brauchen mehr Pflegekräfte, und sie fangen an, mehr Medizinstudienplätze zu finanzieren. Der Bereich ist irgendwo richtig, aber das Instrument ist das falsche. (Marc Reinhardt, CDU: Nee! – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Die Förderung, die wir hingegen machen, mit der Praktikumsprämie, dass wir überhaupt den Zugang bei den grundständigen Ausbildungen erhöhen, das, finde ich, ist der wesentlich bessere Ansatz. Und wenn ich mir so anschaue, auch die Ausbildungszahlen, insbesondere im Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern, in den letzten Jahren, sind wir da auf einem super Weg. Generell möchte ich als Finanzpolitiker, der ich ja auch bin, noch mal was zur fiskalischen Wirksamkeit sagen, weil das hier auch ankam. Und ich möchte da noch mal ein paar Dinge klarstellen: Jeder Euro, der investiert wird, der hat direkte wie indirekte Effekte auf den Staatshaushalt. Der direkte Effekt ist natürlich der, dass durch Investitionen zum Beispiel in einen Schulbau, in eine Straße, in eine Schiene, dass dadurch natürlich über Löhne Steuereinnahmen zurückfließen, aber zum Beispiel auch über die Umsatzsteuer. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Also das ist erst mal nicht von der Hand zu weisen, das sind einige Prozente. Aber entscheidend sind doch die indirekten Effekte, und die indirekten Effekte, das ist sozusagen, dass mit jedem Auto, jedem Lkw, der über eine Straße rollt, ein Stück Wert generiert wird. Und der ist natürlich sehr schwer abzubilden. Aber ohne diesen Wert, der dort generiert wird, würde ansonsten in unserer Volkswirtschaft, in unserer Ökonomie nix laufen. Und noch viel stärker ist das im Bildungsbereich. Ohne Schulgebäude, ohne gutes Lehrpersonal können wir keine gut ausgebildeten Arbeitskräfte und dann auch später Forschung und Entwicklung organisieren. Das nennt sich positive externe Effekte in der Wirtschaftswissenschaft. Und deswegen muss das eben durch öffentliche Investitionen organisiert werden, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) weil es sozusagen privatwirtschaftlich keinen Return on Investment direkt gibt. Das ist die zentrale Aufgabe, und ehrlicherweise erwartet das auch die Wirtschaft von uns. Ich möchte hier mal einen Einblick geben. Als ich im Landtagswahlkampf war, da gab es von der IHK auch so Wahlkreisforen, wo zur Wirtschaftspolitik gesprochen wurde, und ich war da natürlich aufmunitioniert mit unserer sehr guten Wirtschaftsprogrammatik im Regierungsprogramm. Aber es kam, (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) aber es kam die Rede insbesondere auch auf Bildungspolitik, (Torsten Renz, CDU: Ich stelle fest, der Nebel hat sich bei der SPD noch nicht gelichtet. Sie stochern weiter im Nebel.) weil das ist ja der Punkt, den gerade die Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern von uns als Landespolitik erwarten, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) dass wir, weil wir sind ja nun mal in erster Linie verantwortlich auch für Schulpolitik, dass wir in gut ausgebauten allgemeinbildenden Schulen, aber insbesondere auch Top-Berufsschulen für gute Bildung und Ausbildung sorgen. Das ist unser Auftrag. Und dem gehen wir auch mit dem Nachtragshaushalt und kommenden Investitionen und Haushalten nach. Und ich glaube viel eher, die AfD, die hat in Wirklichkeit Angst vor guter Bildung, weil gute Bildung, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) das hören wir immer wieder auch in Expertenanhörungen, (Jens-Holger Schneider, AfD: Ah, es quietscht!) gute Bildung ist die beste Prävention gegen rechtsextremes Gedankengut, ist das beste Mittel gegen populistische Formeln, die Sie hier immer wieder verbreiten. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Zwölf Millionen Wähler!) Und in diesem Sinne, wir bekennen uns mit Investitionen zu guter Bildung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Torsten Renz, CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes zum Nachtragshaushalt 2025 auf Drucksache 8/4498. Der Finanzausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/4817 unverändert anzunehmen. Ich rufe auf den Artikel 1 in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 8/4498 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung angenommen. Ich rufe auf Artikel 2 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Abgeordneten René Domke, David Wulff und Barbara Becker-Hornickel auf Drucksache 8/4936 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/4936 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten, Stimmenthaltung der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE abgelehnt. Wer dem Änderungs… Den habe ich noch gar nicht aufgerufen. (Martin Schmidt, AfD: GRÜNE! – Marc Reinhardt, CDU: GRÜNE kommt noch.) Okay! Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/4950 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/4950 bei Stimmenthaltung der fraktionslosen Abgeordneten und Zustimmung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und AfD abgelehnt. Wer dem Artikel 2 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – (Marc Reinhardt, CDU: Ha, Hammelsprung! – Julian Barlen, SPD: Tu dir keinen Zwang an!) Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 2 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/4498 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, ansonsten Ablehnung angenommen. Ich rufe auf die Artikel 3 bis 5 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 3 bis 5 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 8/4498 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/4498 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf auf Drucksache 8/4498 bei ebenfalls gleichem Stimmverhalten angenommen. Wir beginnen nun mit der Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 2b). Wir kommen zunächst zur Abstimmung über das ZAHLENWERK zum Nachtrag zum Haushaltsplan 2025 auf Drucksache 8/4500. Der Finanzausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/4819, das ZAHLENWERK zum Nachtrag zum Haushaltsplan 2025 mit denen aus der Zusammenstellung ersichtlichen Änderungen und im Übrigen unverändert anzunehmen und die darin aufgeführten Einzelpläne entsprechend zu aktualisieren. Hierzu liegen Ihnen Änderungsanträge vor, über die ich zunächst abstimmen lasse. Ich rufe auf den Einzelplan 03. Hier liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/4846 vor. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/4846 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Ich lasse jetzt über die Änderungsanträge zum Einzelplan 04 abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/4847 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/4847 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/4848 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/4848 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/4849 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/4849 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/4850 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/4850 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/4851 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/4851 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/4911 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/4911 bei Zustimmung durch die Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und drei fraktionslosen Abgeordneten und einer Stimmenthaltung einer fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Ablehnung abgelehnt. (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/4940 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/4940 bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Stimmenthaltung einer fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Zum Einzelplan 05 liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/4914 vor. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/4914 bei Zustimmung durch die Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und dreier fraktionsloser Abgeordneter, Stimmenthaltung einer fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Ich lasse nun über die Änderungsanträge zum Einzelplan 06 abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/4852 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/4852 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/4853 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/4853 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/4854 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/4854 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/4855 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/4855 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/4856 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/4856 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/4915 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/4915 bei Zustimmung durch die Fraktion der CDU, der AfD, der fraktionslosen Abgeordneten, Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache ... (Zuruf von Sandy van Baal, fraktionslos) Ach, Frau van Baal hat zugestimmt? (Sandy van Baal, fraktionslos: Ja.) Dann muss ich das Abstimmungsergebnis korrigieren. Mit Zustimmung der Fraktion der CDU, der AfD und Frau van Baal, und die fraktionslosen Abgeordneten haben sich enthalten – ist das richtig? –, (David Wulff, fraktionslos: Die Gruppe der FDP hat sich enthalten.) und Stimmenthaltung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der weiteren fraktionslosen Abgeordneten und Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und LINKEN abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/4916 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/4916 bei Zustimmung durch die Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/4941 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/4941 bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/4942 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/4942 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Änderungsanträge zum Einzelplan 07. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/4857 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/4857 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/4858 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/4858 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/4859 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/4859 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/4860 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/4860 mit gleichem Stimmverhalten abgelehnt. Ich lasse jetzt über die Änderungsanträge zum Einzelplan 08 abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/4861 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/4861 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/4862 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/4862 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/4863 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/4863 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/4864 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/4864 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/4918 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/4918 bei Zustimmung durch die Fraktion der CDU, Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Gegenstimmen abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/4943 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/4943 bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/4944 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/4944 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/4945 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/4944 (Marc Reinhardt, CDU: 45!) bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, 45.) 45 war richtig, gut –, Stimmenthaltung durch die Fraktion der CDU, ansonsten Ablehnung abgelehnt. (Zuruf von Petra Federau, AfD) Wir kommen jetzt zu den Änderungsanträgen zum Einzelplan 09. (Marc Reinhardt, CDU: So machen wir das.) Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/4919 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/4919 bei Zustimmung durch die Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und dreier fraktionsloser Abgeordneter, Stimmenthaltung einer fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/4920 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/4920 bei Zustimmung der Fraktion der CDU, Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/4921 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache (Zurufe aus dem Plenum: 21!) 8/4921 bei Zustimmung durch die Fraktion der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Zustimmung der drei fraktionslosen Abgeordneten und Stimmenthaltung einer fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/4922 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/4922 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, ansonsten Zustimmung abgelehnt. Ich lasse jetzt über die Änderungsanträge zum Einzelplan 10 abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/4865 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/4865 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/4923 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/4923 bei Zustimmung durch die Fraktion der CDU und einer fraktionslosen Abgeordneten, Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und dreier fraktionsloser Abgeordneter und ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wir kommen jetzt zu den Änderungsanträgen zum Einzelplan 11. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/4866 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ist das jetzt eine Stimmenthaltung? (Sandy van Baal, fraktionslos: Ja.) Gut. Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/4866 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD und einer fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8… (Sandy van Baal, fraktionslos: Eine Enthaltung!) Das war eine Enthaltung? (Sandy van Baal, fraktionslos: Ja.) Also Enthaltung durch eine fraktionslose Abgeordnete. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/4925 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/4925 bei Zustimmung durch die Fraktion der CDU und einer fraktionslosen Abgeordneten, Gegenstimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, ansonsten Stimmenthaltung abgelehnt. Ich lasse nun über die Änderungsanträge zum Einzelplan 13 abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/4926 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/4926 bei Zustimmung durch die Fraktion der CDU, der fraktionslosen Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung, der Stimmenthaltung der AfD, das hatte ich auch noch gesehen, Stimmenthaltung der AfD, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/4927 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/4927 (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja.) bei Zustimmung durch die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und dreier fraktionsloser Abgeordneter, Stimmenthaltung durch die Fraktion der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/4928 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/4928 bei Zustimmung durch die Fraktion der CDU, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, aller fraktionslosen Abgeordneten, Stimmenthaltung durch die Fraktion der AfD, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/4929 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/4929 bei Zustimmung durch die Fraktion der CDU und Stimmenthaltung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/4930 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Gibt es Gegenstimmen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/4929 bei Zustimmung durch die Fraktionen der …, (Zurufe aus dem Plenum: 4930!) 4930, bei Zustimmung der Fraktion der CDU und der AfD, Stimmenthaltung der fraktionslosen Abgeordneten und Ablehnung aller Übrigen abgelehnt. (Zurufe von Petra Federau, AfD, und Ministerin Simone Oldenburg) Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/4931 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/4931 bei Zustimmung durch die Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Gegenstimmen der Fraktionen SPD und DIE LINKE und ansonsten Stimmenthaltung abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/4946 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/4946 bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Stimmenthaltung der Fraktion der CDU und einer fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Ablehnung abgelehnt. An dieser Stelle lasse ich über die Änderungsanträge abstimmen, die Entschließungen beinhalten. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/4912 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/4912 bei Zustimmung durch die Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der fraktionslosen Abgeordneten und Stimmenthaltung der Fraktion der AfD, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/4913 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – (Unruhe vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Würde die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN noch mal abstimmen oder gibt es … (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nee, das war mein Fehler. Ich war in der Zeile verrutscht.) Also muss ich die Abstimmung noch mal wiederholen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/4913 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/4913 bei Zustimmung durch die Fraktion der CDU und aller fraktionslosen Abgeordneten, Stimmenthaltung durch die Fraktionen der AfD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/4917 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/4917 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und AfD, ansonsten Zustimmung abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/4924 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/4924 bei Zustimmung durch die Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE abgelehnt, bei Stimmenthaltung aller weiteren. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/4947 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/4947 bei Zustimmung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU, Stimmenthaltung einer fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/4948 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/4948 bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Stimmenthaltung der Fraktion der CDU, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 8/4819 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 8/4819 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, ansonsten Ablehnung angenommen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushalt für das Haushaltsjahr 2025 auf Drucksache 8/4499. Der Finanzausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/4499 entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/4818 anzunehmen. Ich rufe auf die Artikel 1 und 2, den Anhang zu Artikel 1 Nummer 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2, der Anhang zu Artikel 1 Nummer 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/4818 bei Stimmenthaltung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, ansonsten Ablehnung angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 8/4818 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/4818 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, ansonsten Ablehnung angenommen. An dieser Stelle lasse ich über die Änderungsanträge abstimmen, die Entschließungen beinhalten. Wer dem Änderungsantrag der Abgeordneten René Domke, David Wulff und Barbara Becker-Hornickel auf Drucksache 8/4937 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Abgeordneten René Domke, David Wulff und Barbara Becker-Hornickel auf Drucksache 8/4937 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, ansonsten Zustimmung abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/4949 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Kriegen wir das hin? (allgemeine Heiterkeit) Ist das jetzt sicher, Herr Domke? Sie enthalten sich oder stimmen anders ab? (René Domke, fraktionslos: Das war Zustimmung.) Ja, aber das kam so, also irgendwie war nie … (René Domke, fraktionslos: Nee, Enthaltung war doch noch gar nicht aufgerufen.) Also gut, alles Zustimmung, gut, weiß ich Bescheid. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/4949 bei Zustimmung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und dreier fraktionsloser Abgeordneter, einer Stimmenthaltung einer fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Damit sind wir am Ende der Haushaltsberatungen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Lehrkräftebildung in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/4373, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Wissenschafts- und Europaausschusses, Drucksache 8/4900. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/4938 vor. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Lehrkräftebildung in Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/4373 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Kultur, Bundesangelegenheiten, Angelegenheiten der Europäischen Union und internationale Angelegenheiten (8. Ausschuss) – Drucksache 8/4900 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/4938 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das ... Stimmt noch nicht. Wir haben zu diesem Tagesordnungspunkt noch zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung. Von daher würde ich das im Komplex bewerten wollen und sehe aber insgesamt keinen Widerspruch und höre ihn auch nicht, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Stamer.

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Dirk Stamer SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute hier in der Zweiten Lesung den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Reform des Lehrkräftebildungsgesetzes. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Zunächst einmal möchte ich die Gelegenheit nutzen, mich nochmals im Namen der SPD-Landtagsfraktion bei den Sachverständigen für ihre fundierten und konstruktiven Ausführungen zum Gesetzentwurf in der Anhörung im März zu bedanken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Ja, das ist gut. Wunderbar! Wunderbar! Die Reform des Lehrkräftebildungsgesetzes stellt einen ganz zentralen Baustein für die Zukunft unserer Bildungspolitik dar. Wir wollen damit das Lehramtsstudium deutlich attraktiver und praxisnäher gestalten und so für mehr Lehrkräfte an unseren Schulen sorgen. Dies ist ein dringend notwendiger Schritt. Uns als SPD-Fraktion liegt gute Bildung am Herzen und daher stehen auch wir natürlich hinter diesem Gesetzentwurf. Ich bin froh, dass wir heute die Möglichkeit haben, in Zweiter Lesung erneut über den Gesetzentwurf zu debattieren, denn das gibt mir die Möglichkeit, hier noch etwas zu der unsäglichen Kampagne der CDU (Torsten Renz, CDU: Das haben Sie doch in der Ersten Lesung schon gemacht.) gegen diesen Gesetzentwurf zu bringen. (Torsten Renz, CDU: Das hat doch da schon nicht gestimmt. – Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Schon lange, bevor das Gesetz auch nur im Kabinett war, haben Sie ganz bewusst Verunsicherung in unserem Land geschürt. Sie haben ganz bewusst falsche Behauptungen in den Raum gestellt, um daraus politisches Kapital zu schlagen, und tun dies leider nach wie vor. Wie bereits angekündigt, kommen wir nun wieder vom Mythos zum Logos, ohne Hetze, aber mit Fakten. Die befürchtete Abschaffung des Gymnasiums: Was wir in diesem Land nicht brauchen, meine Damen und Herren, sind Fake News. Von nichts anderem kann man bei der CDU-Kampagne des letzten Jahres sprechen. In einer Pressemitteilung des 24. Mai des letzten Jahres (Torsten Renz, CDU: Das ist doch nicht Ihr Ernst jetzt!) behauptete Herr Peters, (Torsten Renz, CDU: Das ist die Rede der Ersten Lesung.) keine Ausbildung eines Gymnasiallehrers bedeutet irgendwann zwangsweise die Auflösung der Gymnasien. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Sie haben also schon ein halbes Jahr, bevor das Gesetz auch nur im Landtag war, darüber debattiert und Fake News dazu verbreitet. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Daniel Peters, CDU: Aber Sie gehen ja an keine Schule und hören sich das mal an!) Sie haben einen Gesetzentwurf kritisiert und dazu eine teure Kampagne gestartet, obwohl Sie den Inhalt damals noch gar nicht kannten.

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Elke-Annette Schmidt

Gestatten Sie ...

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Dirk Stamer SPD

Sie haben ganz bewusst damit Eltern im Land versucht zu verunsichern, um daraus Kapital zu schlagen.

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Elke-Annette Schmidt

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Abgeordneter?

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Dirk Stamer SPD

Nein, das gestatte ich an dieser Stelle nicht. Hinterher gerne, Herr Renz! So, nun zu unserem Gesetzentwurf. Nein, wir schaffen keine Schulart ab, schon gar nicht das Gymnasium. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Unsere Gymnasien bleiben fester Bestandteil unserer bewährten Schullandschaft, also eine tragende Säule unseres Bildungssystems. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Mit diesem Gesetzentwurf hingegen stärken wir alle Schularten, indem wir unsere Ausbildung deutlich verbessern. Wir wollen, dass jede Lehrkraft das ideale Rüstzeug hat, um unseren Kindern die Inhalte im Unterricht optimal zu vermitteln. Davon profitiert jede einzelne Schule, also auch das Gymnasium. Darüber hinaus möchte ich hier noch einmal … (Daniel Peters, CDU: Entrückt der Realität.) Bitte? (Daniel Peters, CDU: Entrückt der Realität.) Nein, nein. Ich möchte hier noch einmal deutlich klarstellen, diese Reform zielt keinesfalls darauf ab, alle Lehrerinnen und Lehrer über einen Kamm zu scheren und einen – wie von Ihnen das Wort geprägt worden ist –, einen sogenannten Einheitslehrer zu installieren. (Torsten Renz, CDU: Nicht „sogenannt“, Einheitslehrer!) Was Sie tun, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) was wir tun, ist die universitäre Lehrkräfteausbildung ... Herr Renz, Sie können nachher sicherlich noch sprechen. Lassen Sie mich doch erst mal fairerweise, ja?! Was wir tun, ist, die universitäre Lehrkräfteausbildung mit der Einführung des Stufenlehramts so zu verändern, dass Studierende für die Jahrgangsstufen ausgebildet werden, nicht nach Schularten. Hier wird eine Klassifikation angepasst. Wo bitte ist dies ein Einheitslehrer? (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Wir ermöglichen ihnen einfach mehr Flexibilität. Das bedeutet, Studierende müssen nicht mehr zu Beginn des Studiums festlegen, ob sie später an einer Regionalen Schule oder an einem Gymnasium unterrichten wollen. Erinnern Sie sich bitte an die Radisch-Studie vor einigen Jahren! (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Wir verlieren eine größere Anzahl an Studierenden auch, weil sie mit falschen Vorstellungen ein Studium begonnen haben. Viele junge Erwachsene wissen zu dem Zeitpunkt oft noch nicht einmal zu hundert Prozent, was sie in ihrem Leben arbeiten möchten. Und mit dieser Gesetzesänderung können wir nun im Studium Erfahrungen in beiden Bereichen sammeln lassen, um anschließend eine fundierte Entscheidung, dass die Leute eine fundierte Entscheidung treffen können. Und das ist kein Einheitslehrer, sondern das ist ein durchdachtes Modell, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) das auch in anderen Bundesländern bereits erfolgreich praktiziert wird. Und wenn Lehrkräfte später doch an anderer Schulform unterrichten wollen, ist das künftig deutlich leichter als bisher möglich. So können wir auf verschiedene Bedarfe an einzelnen Schulen auch deutlich besser reagieren. (Torsten Renz, CDU: Das ist ja die gleiche Rede wie beim ersten Mal.) Nein, Herr Renz, das ist sie nicht. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Herr Renz, Ihre Kritikvorwürfe sind die Gleichen geblieben. Und deswegen sind auch weitere Bausteine meiner Rede dieselben wie zur ersten, weil Sie nichts gelernt haben. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Torsten Renz, CDU: Ach so?!) Außerdem geht es darum, die Ausbildung so zu gestalten, dass angehende Lehrkräfte besser auf die Herausforderungen moderner Schulrealitäten vorbereitet sind, unabhängig davon, an welcher Schulform sie später unterrichten. Ein weiterer Kritikpunkt aus Ihren Reihen ist die angebliche Absenkung des Niveaus der Lehrkräfteausbildung. Diese Behauptung ist nicht nur unbegründet, sondern auch wirklich gefährlich. Die Inhalte der Ausbildung orientieren sich an den Beschlüssen der Kultusministerkonferenz und bleiben selbstverständlich bundesweit anerkannt. Das Niveau wird nicht abgesenkt, wir setzen lediglich hier andere Schwerpunkte. Und wir bringen hohes Fachwissen mit der Fähigkeit, dieses zu vermitteln, in ein deutlich besseres Verhältnis. Bisher ist der fachwissenschaftliche Anteil im Lehramtsstudium in Mecklenburg-Vorpommern überproportional hoch. Und darüber klagen nach wie vor viele Studierende, über diese hohen fachlichen Anforderungen, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) ohne sie später denn zu benötigen. (Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, und Torsten Renz, CDU) Denn, meine Damen und Herren, noch einmal ganz deutlich, Lehrerinnen und Lehrer wollen keine Professorinnen und Professoren werden in theoretischer Mathematik, sondern sie wollen unseren Kindern das Rechnen, Lesen und Schreiben beibringen, und zwar so, dass wir dabei alle Kinder entsprechend mitnehmen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) An dieser Stelle möchte ich auch noch mal deutlich sagen, dass Lehrerinnen und Lehrer für uns Akademiker sind, auch wenn die fachlichen Anteile in der Ausbildung ein wenig abgesenkt werden zugunsten von mehr Pädagogik, Didaktik und Bildungswissenschaften. Und das ist zeitgemäß, sinnvoll und erhöht am Ende die Unterrichtsqualität an unseren Schulen. Wir wollen, dass die Lehrkräfteausbildung in Mecklenburg-Vorpommern wettbewerbsfähig und zukunftsorientiert ist. Und genau das wird durch diese Reform erreicht. Keine skurrilen Kochshows mit unappetitlichen Ergebnissen, keine Fake News in Pressemitteilungen, keine Angstmacherei der Bevölkerung, sondern tatsächlich fundierte, sachorientierte Politik. Und das ist genau der richtige Schritt, den wir in diesem Land bei der Reform der Lehrkräfteausbildung benötigen. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Dirk Bruhn, DIE LINKE) Lassen Sie uns daher gemeinsam diesen Weg gehen, zum Wohle unserer Kinder! – Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf und danke ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten die Wissenschafts- und Europaministerin Bettina Martin. (Torsten Renz, CDU: Herr Stamer, Sie haben ja nicht ein Ding aus der Anhörung aufgenommen.)

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Bettina Martin

Bin ich dran oder Herr Renz? (Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, und Torsten Renz, CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Ich bitte jetzt um etwas Ruhe, damit wir der Ministerin lauschen können. Danke schön! (Torsten Renz, CDU: „Lauschen“ ist der richtige Ausdruck.)

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Bettina Martin

Das hoffe ich auch sehr. Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vor Ihnen liegt eine tiefgreifende, eine große Reform der akademischen Lehrkräftebildung. Nach der Reform des Referendariats folgt nun die Reform des Lehramtsstudiums, und die gesamte Lehrkräftebildung, (Torsten Renz, CDU: Genau!) also von der ersten bis zur dritten Phase, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) wird nun in einem Guss, in einem neuen Gesetz geregelt. Mit einem breiten Maßnahmenpaket gehen wir die Probleme an, denn wir brauchen an unseren Schulen in Mecklenburg-Vorpommern zügiger und besser ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer, die neue Kompetenzen mitbringen, um den Herausforderungen heterogener Klassenzusammensetzungen, des gesellschaftlichen und technologischen Wandels besser begegnen zu können, denn das Lehramtsstudium in seiner bisherigen Form ist zu theoretisch, zu starr, zu unflexibel, ist zu lang und zu überfrachtet. Mit dieser großen Reform der Lehrkräftebildung werden wir das ändern und setzen heute einen der politischen Schwerpunkte der Regierungskoalition für diese Legislaturperiode in die Tat um. Wir schaffen eine moderne Ausbildung, die die angehenden Lehrkräfte auf ihre wichtigen Aufgaben in unserer Schule besser vorbereitet. Wir sorgen dafür, dass mehr junge Menschen, die sich wünschen, Lehrer oder Lehrerin zu werden, ihren Wunsch in die Tat umsetzen können und nicht auf halbem Wege aus Frust ihr Studium einfach abbrechen. Wir machen die Lehrkräftebildung attraktiver, mit einem stärkeren Fokus auf die Praxiserfahrung und mit einer besseren Studierbarkeit. Und wir werden mit den neuen Regelungen auch neue Zielgruppen für ein Lehramtsstudium anziehen. Und dafür investiert die Landesregierung erheblich in die Lehrkräftebildung an den Hochschulen, und das trotz der angespannten Situation im Landeshaushalt, 25 Millionen Euro zusätzlich aus dem Landeshaushalt, außerdem fast 13 Millionen aus dem Zukunftspakt für Studium und Lehre. Und auch die Hochschulen steuern etwas bei, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) wobei wir davon ausgehen, dass ein Teil des Geldes, was von den Hochschulen mit draufgelegt wird, sich eben aus der Reform selbst auch heraus refinanziert. Insgesamt werden so in den kommenden fünf Jahren 50 Millionen Euro in eine moderne und attraktive Lehrkräftebildung in M-V fließen. Zusammen mit den Hochschulen legen wir in diesem Land einen Schwerpunkt auf die Lehrkräftebildung. Und das ist auch richtig so! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Denn – und diese Zahl habe ich in der Tat hier auch schon mal genannt – bis 2030 brauchen wir mindestens 2.450 neue Lehrkräfte. Wir brauchen ausreichend motivierte und hervorragend ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer für die Bildung unserer Kinder und Jugendlichen. Dabei wird uns diese Reform helfen. Und dafür lohnt sich jeder Euro, den wir investieren, meine Damen und Herren. Mit dieser Reform werden wir eines der modernsten Lehrkräftebildungsgesetze in der Bundesrepublik haben. Die Ergebnisse der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission, die auf Bundesebene im vergangenen Jahr auch vorgelegt wurden, diese Ergebnisse sind direkt auch in diesen Gesetzentwurf eingeflossen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Mein Haus hat diese Reform über lange Zeit direkt auch mit allen Beteiligten besprochen, vorbereitet, in einem langen, intensiven Beteiligungsprozess. Alle Beteiligten wurden miteinbezogen, ihre Einwände, ihre Ideen ausgewogen und auch intensiv diskutiert miteinander. Und dafür möchte ich an dieser Stelle auch mal allen Danke sagen, die sich daran beteiligt haben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Sowohl nach der Ressort- als auch nach der Verbandsanhörung haben wir viele wichtige Impulse aufgenommen. Das gilt beispielsweise für die Sonder- und Inklusionspädagogik. Da haben wir nachjustiert. Pflichtanteile wurden wieder aufgenommen, es wurden Wahlmöglichkeiten im neuen Profilbildungsbereich und die Möglichkeiten der Schwerpunktsetzung in den Lehrämtern an Grund- und beruflichen Schulen eingeführt. Und natürlich wird es auch weiterhin eigene Lehramtsstudiengänge für Sonderpädagogik in der Primarstufe und der Sekundarstufe I geben. Damit liegt nun insgesamt ein ausgewogenes Konzept für die Sonder- und Inklusionspädagogik vor, und es wird damit nicht weniger, sondern mehr sonderpädagogische Kompetenz an den Schulen geben. Ich habe in der Ersten Lesung und den Ausschusssitzungen die vielen Maßnahmen, die dieses Reformpaket ja auch umfasst, bereits umfassend erläutert und mit Ihnen diskutiert. Ich will mich deswegen nur auf noch ein paar Highlights konzentrieren. Es wird in Zukunft mehr Bildungswissenschaft geben, es wird mehr Fachdidaktik geben, denn das ist das wichtige Rüstzeug für die Lehrkräfte. Dafür werden wir bei den Fachwissenschaften reduzieren, denn die Studierenden – und das sagen sie uns ja auch immer wieder – wollen ja nicht Professorin oder Professor werden, sondern sie wollen Lehrer werden in den Schulen, bei den Kindern und bei den Jugendlichen. Und so ist es, dass wir die Fachwissenschaften reduzieren, aber selbstverständlich – und das möchte ich hier auch noch mal betonen – KMK-konform. Wir werden auch bei den Fachwissenschaften, sowohl bei der Regionalschule als auch im Vergleich zu den Gymnasialschulstudiengängen in anderen Ländern, etwa im Mittelfeld liegen. Insofern wird es selbstverständlich ein KMK-konformer Abschluss sein. Das heißt, die Abschlüsse werden bundesweit anerkannt. Das sage ich an alle, die da immer noch dran zweifeln. Es wird in Zukunft einen stärkeren Fokus auf die Praxis geben. Diese Praxis wird besser begleitet werden durch Mentorinnen und Mentoren, durch Hochschullehrende. Und es wird in Zukunft weniger Hürden und mehr Flexibilität geben beim Hochschulzugang, zum Beispiel für Berufsschullehrkräfte. Das möchte ich hier auch unbedingt erwähnen, dass wir hier die Hürden abbauen, dass wir hier auch noch attraktiver werden, weil die Berufsschullehrkräfte werden gerne in der Diskussion immer wieder vergessen. Und die sind besonders wichtig, weil da haben wir einen ganz besonderen Bedarf im Land. Und noch einen Punkt will ich aus dem Maßnahmenpaket auch herausgreifen. Wir werden die sogenannte Studierbarkeit verbessern. Das klingt so ein bisschen spröde, aber was heißt das genau: Zum Beispiel werden wir die Lehramtsstudierenden in den ersten Semestern, gerade im MINT-Bereich, extra in Seminaren unterrichten und eben nicht mehr gemeinsam mit den Bachelorstudierenden. Und damit werden sie besser auch auf ihren Lehrerberuf schon von Anfang an vorbereitet.

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Elke-Annette Schmidt

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Bettina Martin

Ja, gern.

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Elke-Annette Schmidt

Bitte schön, Herr Renz!

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Torsten Renz CDU

Danke, Frau Ministerin! Ich habe vor mir den Koalitionsvertrag, in dem ich vergeblich suche, das, was wir jetzt im Gesetzgebungsverfahren machen, nämlich die Zusammenlegung des Lehramtes Regionale Schule und Gymnasium. Ich habe aber gefunden in 266, ich darf zitieren: „Weiterhin werden die Koalitionspartner dem besonderen Bedarf an Lehrkräften in den mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächern Rechnung tragen und den Fächerkanon für die Lehramtsausbildung an Gymnasien und Regionalen Schulen an der Universität Greifswald in diesem Bereich besonders ausbauen.“ Mit der Gesetzgebung werden Regionalschullehramt und Gymnasiallehramt zusammengelegt. Können Sie mir das anhand des Koalitionsvertrages, das, was ich zitiert habe in dieser Ziffer, diesen Zusammenhang mal bitte erklären, wenn Sie dann gleichzeitig Regionale Schule, Lehramt und Gymnasiallehramt stärken wollen in Greifswald?

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Elke-Annette Schmidt

Ich gehe davon aus, dass Sie darauf antworten wollen, Frau Ministerin. (Zustimmung) Bitte schön!

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Bettina Martin

Ja, sehr gern. Ich bin überrascht, dass Sie den Koalitionsvertrag hier zitieren. Ich wollte aber erst mal daran erinnern, dass es einen Bildungspakt gibt, in dem sehr wohl auch miteinander verabredet wurde, dass wir im Rahmen des Bildungspaktes und dann eben in den nächsten Jahren das Sekundarstufenlehramt uns anschauen und dementsprechend auch umsetzen. Insofern gibt es dazu aus der vergangenen Legislaturperiode Vereinbarungen der unterschiedlichen Partner im Bildungsbereich. Insofern setzen wir da auf weitreichende Verhandlungen mit den Partnern auf. Außerdem impliziert diese Reform, die wir jetzt vorhaben und wo wir auch 50 Millionen insgesamt ja investieren gemeinsam mit den Hochschulen, impliziert das auch, dass wir zum Beispiel im MINT-Bereich in Greifswald durchaus die Studierendenplätze ausbauen werden, zusätzliche Fachbereiche auch schaffen werden im Lehramt. Insofern lösen wir da unser Versprechen – mehr als das – ein. Und wie gesagt, das Sekundarstufenlehramt, wie Sie es nennen, ein gemeinsames Stufenlehramt für die Gemeinschaftsschulen und Regionalschulen und Gymnasien, ist aus unserer Sicht in der Koalition bildungspolitisch genau das, was jetzt geboten ist.

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Elke-Annette Schmidt

Gestatten Sie eine zweite Zwischenfrage, Frau Ministerin?

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Bettina Martin

Ich glaube, ich muss so langsam mal weitermachen. Vielleicht dann hinterher? (Der Abgeordnete Torsten Renz spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Ja, gut, eine Nachfrage noch, aber dann.

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Elke-Annette Schmidt

Bitte schön, Herr Renz!

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Torsten Renz CDU

Danke, dass Sie das zulassen, Frau Ministerin! Kann ich schlussfolgern, dass das Vorgehen der Landesregierung und der Koalitionäre, hier die Zusammenlegung Lehramt Regionale Schule und Lehramt Gymnasium, nicht durch den Koalitionsvertrag gedeckt ist?

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Bettina Martin

Nein, (Andreas Butzki, SPD: Das ist die Basis, das weißt du doch!) das ist die Basis, der Koalitionsvertrag. (Christian Albrecht, DIE LINKE: Miteinander verabredet.) Und es stehen durchaus bildungspolitische Vorhaben dort drin und Sätze drin, die genau auf dieses verweisen, zum Beispiel, dass wir stärker auch im Bereich der Bildungscampi, also ein Campus, stärker, wo die unterschiedlichen Schularten auch auf einem Campus sind, und da stärker vernetzen. Da ist das Regionalschullehramt genau das Richtige und bereitet genau auf diese bildungspolitische Zielsetzung vor. Und die ist im gemeinsamen Koalitionsvertrag der Regierungskoalition sehr stark verankert. (Andreas Butzki, SPD: Das weißt du doch auch. Bitte!) So, jetzt würde ich gern weitermachen und würde nämlich gern noch ein Beispiel bringen zur, (Beifall Rainer Albrecht, SPD) zur besseren Studierbarkeit, das Stichwort „Überschneidungsfreiheit“. Bisher, wenn man mit Studierenden spricht, sagen die immer, na ja, ich studiere deswegen so lange und muss es so lange ausweiten, weil die einzelnen Seminare, für die ich eine Pflicht habe, die zu belegen, oft parallel laufen, zeitlich parallel, und dann muss ich das nach hinten rausschieben und ich komme nicht in die Seminare rein. Das ist jetzt auch durch die Neustrukturierung, auch durch die Veränderung des Verhältnisses zwischen Fachwissenschaft und Didaktik und Bildungswissenschaft möglich, da Abhilfe zu schaffen. Ich weiß, dass die Hochschulen da intensiv dran arbeiten, diese Überschneidungsfreiheit zu gewährleisten. Das wird die Studierbarkeit erheblich erhöhen. Und ich verspreche mir davon auch wirklich eine spürbare Reduzierung der Studienabbrüche oder eben des Schwundes, des Studienplatzwechsels. Wenn wir also den Gesetzentwurf heute beschließen, werden die Hochschulen dann Schritt für Schritt in die Umsetzung gehen. Wie gesagt, einiges wird jetzt schon vorbereitet, intensiv und hochmotiviert. Wenn dann ab 2026 die Mittel fließen, wird auch zum Wintersemester das neue Lehramtsstudium Gymnasium, Regionalschule und Gemeinschaftsschule an den Start gehen. Und ich bitte deshalb um Zustimmung, damit die Kinder in unserem Land, in unseren Schulen auch in Zukunft von genügend und vor allen Dingen von hervorragend zeitgemäß ausgebildeten Lehrkräften unterrichtet werden können. (Rainer Albrecht, SPD: So ist das.) Und ich danke Ihnen sehr für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Ministerin! Die Ministerin hat die angemeldete Redezeit um vier Minuten überschritten. Das bedeutet eine Minute zusätzliche Redezeit für die Oppositionsfraktionen. (Enrico Schult, AfD: He!) Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich auf der Besuchertribüne Bürgerinnen und Bürger von der Insel Usedom und Umgebung. Seien Sie uns recht herzlich willkommen! Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Enrico Schult.

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Enrico Schult AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Bürger! Es wird Sie nicht verwundern, dass ich die Euphorie der Ministerin nicht teile hier. Auch wir als AfD-Fraktion sehen in diesem Gesetzentwurf einige gute Ansätze, gleichwohl einige schwerwiegende Fehler. Die möchten wir sozusagen auch dezidiert ansprechen hier. Und deshalb sage ich das schon vorneweg, dass wir diesem Gesetzentwurf so nicht zustimmen können. Akuter Lehrerbedarf auch in Mecklenburg-Vorpommern – wir sehen es an den vielen ausfallenden Stunden in unseren Schulen, auch wenn man da oftmals die Augen verschließen möchte. Aber es ist so, dass viele Unterrichtsstunden gar nicht mehr gegeben werden können. Deshalb sehen wir auch die Notwendigkeit, die Lehrerbildung – oder neuerdings heißt es ja „Lehrkräftebildung“ – zu verändern, der Not gehorchend, dass es eben nach wie vor einen enormen Lehrermangel gibt. Völlig klar, dass Sie in diesem Sinne dringend handeln müssen. Von 2023 bis 2030 fehlen uns 2.600 grundständig ausgebildete Lehrer, werte Kollegen. Aber dieser Gesetzentwurf bleibt hinter dem Erforderlichen zurück. Er stärkt nicht das Lehramt, sondern reduziert Inhalte, und das lehnen wir als AfD-Fraktion ab. Wir haben kritisch das zu beargwöhnen, was gut klingt, aber nicht gut ist, werte Kollegen. Zunächst zum Guten: Erstens. Die Praxisphasen zu verbessern, ist so notwendig wie richtig. Interessant dafür eine Rückschau: Nach der Wiedervereinigung war es den Kultusbürokraten nicht zu vermitteln, weshalb der DDR-Diplomlehrer ohne ein Zweites Staatsexamen auskam. Er galt den neuen Funktionären pauschal und durchaus in diskriminierender Absicht als minderqualifiziert. Das ist falsch, werte Kollegen. Aber die Ostlehrer hatten das Zweite Staatsexamen tatsächlich nicht nötig, weil sie als Studenten bereits seit dem zweiten Semester in schulpraktischen Übungen vor Schulklassen gestanden hatten, dabei begleitet von den Methodikern und Didaktikern, und zwar der Universitäten oder Pädagogischen Hochschulen. Heißt übrigens, ein so aufgeblähtes Institut wie das IQ M-V war gleichfalls nicht nötig, denn alles, was mit dem Studium und den darin laufenden Praktika zusammenhängt, wurde in Regie der Universität oder der Hochschule erledigt. Kurz, früh einsetzende schulpraktische Übungen, dafür ein möglichst verkürztes Referendariat, für das auch absolvierte Praxisteile abgerechnet werden können, das ist richtig so, wie Sie das in Ihrem Gesetzentwurf hier auch darlegen. Zweitens. Dass Sie für das Studium selbst eine bessere Begleitung für die Studieneingangsphase nötig zu haben glauben, hat seinen Grund darin, dass das sogenannte Gymnasium immer weniger Studierfähigkeit auszubilden vermag und dass zum Zweiten offenbar nicht die besten Abiturienten Lehrer werden wollen, sondern dass eher solche antreten, die dann eben an die Hand genommen werden müssen, werte Kollegen. Übrigens offenbart das einen prinzipiellen Mangel: Weil das Milieu an den Schulen, namentlich das an den Regionalschulen, schwieriger wird – Stichworte „Gewalt“, „Drogen“, „Migration“, „fehllaufende Inklusion“ –, wollen allzu wenige den Lehrerberuf ergreifen. Und das erklärt eben auch den Lehrermangel, den wir konstatieren müssen. Drittens. Die Trennung der fachwissenschaftlichen Lehrveranstaltungen in den MINT-Fächern begrüßen wir – führte die Ministerin gerade an –, begrüßen wir als AfD-Fraktion ebenfalls ausdrücklich. Viertens allerdings, die Reduzierung der Prüfungslast, weist in eine bedenkliche Richtung. Wir erkennen eben diese Tendenz, dass Sie Schwierigkeiten von der Kita bis zum Studium stets mit der Reduzierung von Anforderungen begegnen wollen. Die Schul- und Hochschulgeschichte der letzten vier Jahre ist gekennzeichnet vom Ausdünnen der Inhalte, vom Absinken der Anforderungen, von der Inflationierung der Benotung und Zensierung und von der Vereinfachung von Prüfungen. Das müssen wir nur mal so zur Kenntnis nehmen. Prinzipiell kann es nicht richtig sein, Anforderungen immer kurzschlüssig als Last zu begreifen. Wird es mal schwierig oder auch nur anspruchsvoll, jammern Schüler und Studenten. Aber, werte Kollegen, das haben sie schon immer getan. So ist nun mal die Bildungspolitik, und da kommt man ihnen dann bereitwillig entgegen, so nach dem Muster, du hast also Probleme, dann räumen wir sie dir mal flott aus dem Weg, gern auch auf dem Wege von Fächerabwahl und von Noten und von Nachteilsausgleichen. Wer Bedarfe anmeldet, dem muss man helfen, so die Devise. Dem könnte man aber auch helfen und nachhaltiger besser helfen, meinen wir, wenn man ihn befähigt, Anforderungen kraft Leistung zu bestehen. (Thore Stein, AfD: Was?!) Aber dazu müsste man sie erst mal annehmen. Und dazu müsste man die Erfahrung gemacht haben, (Zuruf von Thore Stein, AfD) wenn ich mich anstrenge, wenn ich etwas investiere, wenn ich fleißig bin, lerne und übe, und zwar selbstständig, dann kann ich solche Herausforderungen auch selbstständig bestehen, ohne dass ich immer, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) oder ohne, dass mir immer entgegengekommen werden muss. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Die Zugangswege für beruflich Qualifizierte zu einem Masterstudium für das Lehramt, Position 5, begrüßen wir auch ausdrücklich und halten wir für absolut richtig, werte Kollegen. Sechstens. Bildungswissenschaften und Didaktiken stärken – richtig, klingt aber auch gefälliger und positiver, als es tatsächlich ist, denn das Fachliche ist das Substanzielle. Ohne inhaltlich versiert zu sein, ohne profunde Kenntnisse der dem Fachunterricht zugrundeliegenden Wissenschaft nützt auch alle Didaktik und Methodik nichts. Übrigens können auch nur durch richtig gute Fachleute richtig interessante Angebote im Unterricht gemacht werden, weil die sich auskennen und über ein Spektrum verfügen. Ein einfaches Beispiel: Nur, wer einen umfassenden literaturgeschichtlichen Kanon kennt, wird die richtigen und die interessantesten, die altersgerechten und spannendsten Lesestoffe auswählen können. Und wer sich umfassend in der allgemeinen und deutschen Geschichte auskennt, wird einen richtig guten Geschichtsunterricht anbieten können. Primat bleibt also, Fachlichkeit ist notwendig, Fachlichkeit ist wichtig. Und deshalb lehnen wir es ab, dass Sie diese Fachlichkeit reduzieren wollen, auch wenn Sie die KMK-Vorgaben damit einhalten. Es braucht gut ausgebildete Lehrer, es braucht Lehrerpersönlichkeiten, die die Schüler quasi auch motivieren können, sich über das Erforderliche hinaus motivieren zu können und nachzulesen und sich, ja, informieren zu wollen. Punkt 7, das schulstufenbezogene Lehramt oder besser gesagt der Einheitslehrer – sollte man ja nun nicht sagen, (Torsten Renz, CDU: Doch.) aber in der Tat, so sehe ich das auch, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) wenngleich die Inszenierung der CDU damals dann doch etwas peinlich daherkam mit dem Einheitsbildungsbrei und der Kochschürze des Fraktionsvorsitzenden. Gut, wir lehnen allerdings diesen Passus im Gesetz ebenfalls rigoros ab. Und das ist auch die Achillesferse dieses Gesetzentwurfes, weshalb meine Fraktion hier auch nicht zustimmen kann. Das gilt gerade als sehr praktisch und verbraucherfreundlich, trägt aber nicht zuletzt einem allgemeinen Niveau- und Substanzverlust Rechnung, der durch den Schritt, einen Einheitslehrer auszubilden, positiv umgebucht wird, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) werte Kollegen. (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Da zeigt sich eben auch die Tendenz zur Einheitsschule. Und diese Befürchtung, die tragen wir oder die sehen wir auch als AfD-Fraktion. Sie führen gern, als Beispiel für dieses Sekundarstufenlehramt führen Sie gern das Beispiel Hamburg an, aber in Hamburg führt mittlerweile schon jede Schule zum Abitur. Das muss man auch wissen. Das heißt, auch mit einem herkömmlichen oder traditionellen Abitur kann das nichts mehr zu tun haben. Es muss sich um ein Abitur light, also um ein Abi statt um eine Reifeprüfung handeln. Das wollen wir nicht, wir wollen das klassische Abitur und wir wollen den gut ausgebildeten Abiturienten, der nicht nur die Studierberechtigung hat, sondern auch die Studierbefähigung mitbringt, werte Kollegen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Die Anhörung im Ausschuss wies auch auf noch andere Schwierigkeiten hin, etwa darauf, dass mit dem schulstufenbezogenen Lehramt hierzulande ein Berufsbild ausgebildet wird, das es so in anderen Bundesländern gar nicht gibt, außer in Hamburg, wie ich eben sagte – Nachteil für jene dann, die in Rostock und Greifswald studieren, aber in einem anderen Bundesland eingesetzt werden sollen. Achtens. Die Gesamtstudienzeit verkürzen – volle Zustimmung, sehen wir als AfD ähnlich. Neuntens. Den Ausbau der Studienplatzkapazitäten, namentlich an der Universität Greifswald, finden wir ebenfalls richtig. Es wird sich allerdings fragen oder Sie müssen sich fragen lassen, ob Sie genügend Interessenten dafür gewinnen können und ob diese Studenten tatsächlich dann auch das Lehramtsstudium beenden. Fazit, werte Kollegen, grundsätzlich enthält der Gesetzentwurf einige richtige Ansätze. Was wir als AfD aber konsequent ablehnen, ist die Reduzierung der Anforderungen, die in diesen Gesetzentwurf eingeflossen sind. Wir sprechen uns wie die Experten im Bildungsausschuss dezidiert gegen die Einführung eines Sekundärstufenlehramtes aus. (Julian Barlen, SPD: Sekundar!) Dass bisher deutlich mehr Lehramtsstudenten auf dem Gymnasium unterrichten wollen – und ich habe mal die aktuellen Zahlen rausgesucht, 2024 haben sich 90 Lehramtsstudenten für die Regionalschule entschieden und 200, knapp 200, für das Gymnasium, 184 für das Gymnasium entschieden –, das ist eine eindeutige Tendenz. Und das hat nichts damit zu tun, dass sie den Unterricht in der Regionalschule nicht kennen, wie Sie das immer darlegen hier, sondern dass das Unterrichten an der Regionalschule für sie einfach schwieriger oder von ihnen als schwieriger empfunden wird. Migration, Inklusion, große Klassen belasten die Regionalschulen. Die Eltern der Schüler und mittlerweile auch die Lehrer stimmen mit den Füßen ab und steuern direkt das Gymnasium an, das muss man einfach so feststellen. Dieses Problem werden Sie mit dem Sekundarstufenlehramt, mit dem Einheitslehrer nicht ändern. Sie müssen die Regionalschulen stärken, damit Schüler, aber auch Lehrer künftig auch Lust auf die Regionalschule haben. Dafür haben wir als AfD-Fraktion bereits mehrere Gesetzentwürfe eingebracht. Aber – und ich sage es ganz deutlich an dieser Stelle – wir halten weiterhin an unserer Forderung nach einer Gründung einer Pädagogischen Hochschule in unserem Land fest, um dem Lehrermangel dauerhaft zu begegnen, werte Kollegen. Im Fußball sagt man immer, Geld schießt keine Tore. Heute können wir konstatieren bei diesem Gesetzentwurf, die Ministerin sagte, 50 Millionen Euro werden ausgegeben, nur, Geld schafft keine neuen Lehrer, könnte man in diesem Zusammenhang auch erwähnen. Dieser Gesetzentwurf wird den Lehrermangel nicht nachhaltig beheben, werte Kollegen. Er reduziert wichtige Anforderungen, enthält allerdings auch gute Ansätze. Das soll an dieser Stelle nicht verschwiegen werden. Aber aufgrund der gravierenden Mängel, insbesondere in der Absenkung der Anforderungen und des Niveaus, lehnt meine Fraktion diesen Gesetzentwurf ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort die Abgeordnete Katy Hoffmeister.

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Katy Hoffmeister CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zweite Lesung zum Entwurf eines Gesetzes über die Lehrerbildung in Mecklenburg-Vorpommern, oder ehrlicher: zur Lesung über das Gesetz zur Einheitslehrerausbildung auf dem Weg zur Einheitsschule, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) In der Ersten Lesung, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben wir schon deutlich gemacht, dass wir den Gesetzentwurf in der vorliegenden Form ablehnen. Gleichzeitig waren wir offen für eine vertiefte Diskussion in der Expertenanhörung. Und nun nach dieser Anhörung sehen wir unsere Haltung bestätigt, meine Damen und Herren. (Marc Reinhardt, CDU: Sehr richtig!) Und, sehr geehrter Kollege Stamer, Sie wissen es auch, die Anzuhörenden waren in Teilen auf der Suche nach der Schulform, für die dann wohl diese Ausbildung, dieses Studium reichen soll. Und die zentralen Kritikpunkte, die wir von Beginn an formuliert haben, wurden auch erneuert und sehr klar benannt. Was ist mit der Qualität der Lehrkräfte, die durch diesen neuen Studiengang ausgebildet werden sollen? Wie wird sichergestellt, dass sie dauerhaft an der von ihnen gewünschten Schulart dann auch unterrichten können? Und ganz grundlegend: Wer trägt eigentlich die Kosten dieser Reform, die noch nicht einmal bis zum Ende des Studiums der ersten Studienbeginner ausfinanziert ist? Alles Fragen, die nicht beantwortet wurden. Für uns steht fest, es handelt sich um einen verbandsgetriebenen Gesetzentwurf, und eine Berücksichtigung der spezifischen Rahmenbedingungen in Mecklenburg-Vorpommern – Fehlanzeige. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Torsten Renz, CDU: So ist es.) Man muss sich das vor Augen führen, ein ganzer Studiengang wird tiefgreifend umstrukturiert und die Handschrift der GEW ist dabei unübersehbar. Dass sie maßgeblich an dieser Reform beteiligt waren, ein offenes Geheimnis. Das vorrangige Ziel scheint zu sein, möglichst viele Studierende im System zu halten. Das ist ja per se nicht falsch, meine Damen und Herren, aber geht es nicht darum, die Qualität zu sichern und sie bestmöglich auszubilden und im Ergebnis dann die Studenten- und Studierendenzahlen zu halten oder zu verbessern? Und Qualität, meine Damen und Herren, wird in diesem Falle zur Nebensache. Hauptsache, die Zahlen stimmen, liebe Kolleginnen und Kollegen? Ist das das neue Motto des Lehramtsstudiums in Mecklenburg-Vorpommern (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wie zu DDR-Zeiten. Planübererfüllung.) und damit so eine Art Mut zur Lücke oder besser zu einer Nicht-stopfbare-Löcher-Qualität? Was passiert, wenn Lehrkräfte später überfordert sind, weil sie nicht für ihre Schulart vorbereitet wurden? Zweitrangig, meine Damen und Herren? Was, wenn das Leistungsniveau an unseren Schulen weiter sinkt? Auch das zweitrangig, meine Damen und Herren? Die zuständige Wissenschaftsministerin sieht sich dafür kaum bis nicht offensichtlich verantwortlich. Die Auswirkungen betreffen ein anderes Ressort. Folgenabschätzung deshalb Fehlanzeige – Fragezeichen, Ausrufezeichen –, meine Damen und Herren?! Meine sehr geehrten Damen und Herren, meine Fraktion hat erhebliche Bedenken. Sie beschließen hier nicht weniger als eine grundlegende Neuausrichtung des Lehramtsstudiums mit weitreichenden Folgen für unsere künftigen Lehrkräfte und letztlich für unsere Schülerinnen und Schüler und unser Bildungs- und Schulsystem, und das als Grundlage für die zukünftige Entwicklung unserer Kinder und unseres Bundeslandes. Ja, meine Damen und Herren, auch wir erkennen Reformbedarf. Mehr Praxisnähe ist dringend nötig. Und nein, Lehramtsstudierende müssen kein Studium absolvieren, das in Struktur und Anspruch mit dem eines Diplommathematikers vergleichbar ist. Aber eine Reform darf nicht bedeuten, das gesamte bewährte Grundsystem der Lehrkräfteausbildung umzukehren. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Das Strukturprinzip darf nicht leichtfertig geopfert werden! Und damit kommen wir jetzt zu Bremen, Hamburg oder aber Berlin als Vergleiche. Finden Sie da die Leuchttürme der Bildungspolitik, die Sie zu verantworten versuchen? (Ministerin Bettina Martin: Absolut!) Nein, natürlich nicht! Gucken Sie sich die Bildungsqualität an und die Strukturen und Studien, die es dazu gibt! (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Und darüber hinaus ist Mecklenburg-Vorpommern eben kein Stadtstaat und unsere Ausgangsbedingungen sind damit zudem noch grundlegend andere. Es geht darum, die Studenten zu befähigen, später ihren Job, den sie bitte 45 Jahre ausüben mögen, gerne in Vollzeit, wenn möglich, glücklich und zufrieden ausüben zu können, den sie als sinnstiftend empfinden, weil sie befähigt worden sind, unseren Kindern mit allen Herausforderungen, die diese in den jeweiligen Zeiten mitbringen, etwas beizubringen und sie mitzunehmen. Das, meine Damen und Herren, muss das Ziel einer Reform sein. Einheitslehrer zur Einheitsschule, meine Damen und Herren, nicht mit uns! Der vorliegende Gesetzentwurf ist aus unserer Sicht ein Einstieg in die Vereinheitlichung der Schularten. Das lehnen wir ab! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Das macht aus unserer Sicht überhaupt gar keinen Sinn. Und dass das so ist, dass das der Einstieg in die Veränderung des Schulartensystems sein soll, hat die GEW ja in verschiedenen Interviews auch bestätigt. Machen Sie uns und dem Land also bitte kein X für ein U vor! Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir stehen für eine hochwertige, an den Anforderungen des Bedarfes orientierte Lehrerbildung. Mecklenburg-Vorpommern braucht eine Qualitätsoffensive in dieser Hinsicht und sollte sich aber – und das ist die wichtige Botschaft – nicht unter Wert verkaufen. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab! Und der Entschließungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – alle Hochachtung, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, natürlich könnte er den Antrag verbessern. Er macht ihn aber im Grunde genommen und in der Systemfrage aus unserer Sicht nicht besser. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Christian Albrecht.

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Christian Albrecht Die Linke

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Bildungssystem steht unter Druck. Der Bedarf an gut ausgebildeten Lehrkräften steigt kontinuierlich, während gleichzeitig die Zahl der Studienabbrüche unverändert hoch bleibt, und die Bewerberzahlen für einige Schularten und Fächer gehen zurück. Laut Landesregierung werden bis 2030 über 2.600 zusätzliche Lehrkräfte benötigt, allein an Regionalen Schulen fehlen rund 1.900. Gleichzeitig liegen die Schwundquoten im Lehramtsstudium bei bis zu 70 Prozent. In summa entsteht ein dauerhaftes strukturelles Versorgungsdefizit. Der Lehrkräftemangel ist dabei nicht gleich verteilt. Besonders schwierig ist es in den MINT-Fächern, Kunst, Musik, Technik im ländlichen Raum und, wie schon bereits gesagt, an Regionalen Schulen. Und auch dort, wo Lehrkräfte ausgebildet werden, bestehen schwerwiegende Probleme. Studierende berichten von überbordender Prüfungslast, mangelnder Verzahnung von Theorie und Praxis, fehlender Orientierung in der Studienorganisation, zu wenig individueller Begleitung, zu hohen Zugangshürden für Berufspraktiker und zu geringer Durchlässigkeit zwischen den Lehramtsformen. Wir müssen also die Qualität und Struktur der Lehrkräftebildung neu regeln und damit sicherstellen, dass wir auch in Zukunft ausreichend qualifizierte, engagierte und pädagogisch professionelle Lehrkräfte gewinnen können. Im Zentrum dieser Reform steht ein neues Modell, die Einführung eines Lehramtes an Gymnasien, Regionalen Schulen und Gesamtschulen. Künftig werden Studiengänge für das Gymnasium und die Regionale Schule also nicht mehr getrennt geführt. Stattdessen entsteht ein gemeinsames Lehramt (Torsten Renz, CDU: Einheitsschule.) für die Sekundarstufen I und II, also für die Klassenstufen 5 bis 12. Diese Entscheidung ist nicht einfach eine verwaltungstechnische Vereinheitlichung, sie ist ein bildungspolitischer Fortschritt, denn sie bedeutet mehr Flexibilität in der Praxis und bessere Voraussetzungen für eine zukunftsfeste Lehrkräfteausbildung in unserem Land. Die Trennung der Studiengänge nach Schulformen war lange Zeit Ausdruck einer Hierarchisierung unseres Bildungssystems. (Heiterkeit bei Daniel Peters, CDU) Das Gymnasium wurde als besonders anspruchsvoll betrachtet. Seine Lehrkräfte wurden noch vor nicht allzu langer Zeit besser bezahlt, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) galten als höher qualifiziert, während Lehrkräfte an Regionalen Schulen beziehungsweise damals Realschulen/Hauptschulen, die mit viel Engagement und oft in schwierigen Kontexten eine vor allen Dingen pädagogisch und didaktisch sehr anspruchsvolle Arbeit leisten, mit weniger Anerkennung auskommen mussten. (Daniel Peters, CDU: Das kommt dabei raus, wenn Bildung auf Ideologie trifft.) Diese strukturelle Ungleichbehandlung befördert nicht nur Ungerechtigkeiten im Berufsfeld Schule, sondern trägt auch zu einer gesellschaftlichen Abwertung einiger Schularten bei, die letztlich auch zu einer geringeren Attraktivität auch bei den Lehrkräften führt. Ein gemeinsames Lehramt für die Sekundarstufen sendet hier ein starkes Signal. Jede Schule ist gleich wertvoll. An jeder Schule wird eine fachlich und didaktisch hochprofessionelle Arbeit geleistet und benötigt und jede Lehrkraft verdient die gleiche professionelle Ausbildung, nicht nur die gleiche tarifliche Eingruppierung, und denselben Respekt. Und bevor die CDU wieder Schnappatmung bekommt: Es ist uns wichtig, dabei zu betonen, mit dieser Umstellung wird keineswegs das Gymnasium abgeschafft. Das haben Sie tausendmal behauptet, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) machen Sie auch heute hier wieder, aber das ist nicht Sinn der Übung. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Es bleibt als Schulform bestehen mit seinen spezifischen Profilen und Anforderungen. Was abgeschafft wird, ist die institutionell verankerte Hierarchisierung der Lehrämter. Stattdessen setzen wir auf eine gleichwertige Ausbildung mit differenzierten, aber flexiblen Einsatzprofilen. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Die neue Struktur ermöglicht also mehr Flexibilität bei der Einstellung und beim Einsatz von Lehrkräften. Besonders in ländlichen Regionen mit kleinen oder kombinierten Schulen, wo sowohl Klassen der Sekundarstufe I als auch gymnasiale Oberstufe unterrichtet werden, kann die Schulverwaltung künftig viel besser auf die tatsächlichen Bedarfe reagieren. Und wer einmal als Lehrkraft an einer Regionalen Schule gearbeitet hat, kann dann zum Gymnasium wechseln oder umgekehrt. Diese Mobilität ist angesichts des dramatischen Lehrkräftemangels – vor allen Dingen in bestimmten Bereichen –, der auch Mecklenburg-Vorpommern trifft, nicht nur hilfreich, sondern dringend geboten. Gleichzeitig profitieren auch die Schülerinnen und Schüler von diesen Lehrkräften, die für beide Sekundarstufen qualifiziert sind. Die Lehrkräfte können, ja, besser begleiten. Sie verstehen die Übergänge, etwa von der Orientierungsstufe in die 7. Klasse, besser, sie können Lernbiografien besser einschätzen, pädagogisch sinnvoll unterstützen und Übergänge gestalten. Die Vereinheitlichung der Lehramtsstudiengänge trägt außerdem der Realität an unseren Schulen Rechnung. Die Unterschiede zwischen den Schularten, die es vielleicht mal irgendwann in preußischen Zeiten so ganz massiv gegeben hat, werden ja zunehmend geringer. Schulklassen werden an allen Schulformen heterogener und auch die Schulstrukturveränderungen – etwa durch die Etablierung von Schulzentren, durch Kooperation im ländlichen Raum oder durch besondere pädagogische Konzepte, die es ja zunehmend auch gibt, (Torsten Renz, CDU: Neue Hiobsbotschaften.) oder Gesamt- und Ganztagsschulen wird es halt ein bisschen diverser, und dieses alte System kann dem nicht mehr Rechnung tragen. Warum also sollten wir in der Ausbildung weiter an dieser starren Einteilung festhalten, wenn die Realität das zunehmend nivelliert? Auch aus hochschulpolitischer Sicht gibt es gute Gründe für die Reform. Die allermeisten Studierenden kennen aus ihrer eigenen Schullaufbahn nur das Gymnasium. Daher ist es auch für viele in ihrer Entscheidung, welches Lehramt man studieren will, natürlich die erste Wahl. Berührungspunkte mit Regionalschulen gibt es dann in diesen Bildungsbiografien kaum. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Es gibt aber auch im Studium ja keine Möglichkeit – außerhalb von einem Praktikum –, damit mal in Berührung zu kommen und etwaige Vorbehalte abzubauen. Trotzdem muss eben sehr früh diese Entscheidung, diese grundlegende Entscheidung „Gymnasium oder Regionalschule?“ getroffen werden, und da bleibt man in aller Regel dann auch. Die Regionalschulen haben hier meist das Nachsehen. Ein gemeinsames Lehramt nimmt diesen Druck der frühen Entscheidung und bietet mehr Orientierung. Erst lernt man alles kennen, kann sich dann entsprechend auch spezialisieren, entscheidet dann später auf einer viel breiteren Grundlage, für welche Schulart man sich dann letztendlich in seinem Schuldienst dann auch entscheiden und wo man unterrichten möchte. Studienabbrüche aufgrund falscher Studiengangswahl könnten so reduziert werden. Das Lehramt für Regionalschulen hat mehr Chancen, auch für sich zu werben. Eine mangelnde Attraktivität dieses neuen Lehramts, das ja als Sorge auch in der Anhörung immer so in den Raum gelegt worden ist, lässt sich aus den anderen Bundesländern, die das implementiert haben, bisher so nicht nachweisen. Also da ist ja der Run auf Lehramtsstudiengänge nach wie vor hoch. (Der Abgeordnete Enrico Schult bittet um das Wort für eine Anfrage.)

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Elke-Annette Schmidt

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Christian Albrecht Die Linke

Bitte zum Ende hin! Ich würde jetzt einmal noch kurz fertig machen wollen, dann können Sie gerne fragen. Ja, trotz dieser vielen Vorteile ist es wichtig, die Herausforderungen nicht auszublenden. Natürlich bedeutet eine solche Umstellung Aufwand. Die Hochschulen müssen ihre Studienprüfungsordnungen anpassen, Modulpläne überarbeiten, Praktika neu organisieren, die Lehrenden fortbilden und natürlich muss auch das Referendariat neu gedacht werden. Und natürlich muss die Ausbildung so gestaltet werden, dass sie nicht in eine Überforderung der Studierenden mündet. So, dem muss man, wie gesagt, entsprechend Rechnung tragen, denn ja, wer für so ein breites Altersspektrum unterrichten soll, braucht eine gute, durchdachte Ausbildung. Die pädagogischen Anforderungen einer 5. Klasse und einer 12. Klasse gehen deutlich weiter auseinander als, sagen wir mal, einer 8. Klasse Regionalschule oder Gymnasium. Auch dem muss man Rechnung tragen. Und schließlich, die neue Struktur darf und wird nicht zu einem Verlust von Schulprofilen führen. Jede Schulform hat ihre Eigenheiten, ihre Stärken, ihre besonderen Anforderungen. Das bleibt unberührt. Und jetzt muss ich ein bisschen hinmachen, weil ich doch in der Zeit, ja, weit hintenan hänge. Die CDU hat ja jetzt hier versucht, eine Kampagne zu fahren, und hier ja landesweit immer von diesem Einheitslehrer zu sprechen, das schlechtzumachen, das hat ja auch nicht verfangen, zum einen auch deshalb, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) weil ja auch gerade die Ostdeutschen aus ihrer Erfahrung, die sie in über 30 Jahren mit sogenannten Einheitslehrern, also DDR-Diplomlehrern ja gemacht haben, dass genau das, was Sie hier immer wieder behaupten, wenn man eine solche einheitliche Ausbildung hat, dass die Qualität darunter leidet, eben nicht stimmt. Die haben das in der Vergangenheit gut gemacht und auch im neuen Studium geht das, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) wenn man die entsprechenden Rahmenbedingungen im Studium auch setzt. Und ich verstehe nicht, ich verstehe wirklich absolut nicht, warum für Sie die Vorstellung, dass Gymnasiallehrer und Regionalschullehrer gemeinsam zusammensitzen und in etwa dasselbe lernen, so abgefahren ist. Aber der Status quo, den wir haben, ist, dass Fachstudierende und Lehramtsstudierende, also die deutlich weiter auseinander sind, die sitzen aktuell alle in denselben Veranstaltungen und hören sich dann Sachen an in Geschichte wie, was ich hatte, „Die Kriminalität und ihre Ahndung in der Hanse des Mittelalters“, und dann müssen sie 25 Seiten Hausarbeit schreiben. Und das ist offensichtlich der Status quo, den Sie weiterhin wollen. Das ist Blödsinn! (Ann Christin von Allwörden, CDU: Ja.) Ich habe mich jetzt verquatscht. Ich werbe dafür, ... (Zuruf von Daniel Peters, CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Kommen Sie zum Schluss, Herr Abgeordneter!

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Christian Albrecht Die Linke

… hier zuzustimmen, und ansonsten gibt es noch eine Zwischenfrage. Vielleicht interveniert noch jemand. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Enrico Schult AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege Albrecht, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen! Sie sagten, es gibt keine validen Erkenntnisse oder keine Datenbasis, warum eben so viele das Gymnasium anstreben, die Lehramtsstudenten. Es gibt ja tatsächlich die Zahlen, die uns einfach auch ganz deutlich sagen: 2022 haben 67 Lehrer sich für die Regionalschule entschieden, Lehramtsstudenten, 161 fürs Gymnasium. Die gleiche Tendenz auch 2023: 66 für die Regionalschule, 169 fürs Gymnasium, und 2024, sagte ich bereits, 90 für die Regionalschule, 182 Lehrer fürs Gymnasium. Das ist meines Erachtens eine eindeutige Tendenz, und die zeigt, dass die Lehrer mit den Füßen abstimmen und sich tatsächlich für das Gymnasium entscheiden, weil wahrscheinlich, …

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Elke-Annette Schmidt

Herr Schult, Sie müssten jetzt zur Frage kommen!

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Enrico Schult AfD

Ja, ich bin ja dabei, werte Präsidentin!

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Elke-Annette Schmidt

Die Zeit ist gleich abgelaufen.

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Enrico Schult AfD

... dass die Lehrer sich sozusagen bewusst für das Gymnasium entscheiden. Die Zahlen sind da eindeutig. Glauben Sie wirklich, dass, weil da eben auch guter Unterricht möglich ist an den Gymnasien, glauben Sie wirklich, dass die Lehrer einfach mal in die Regionalschule reinschauen müssen, um zu sagen, okay, hier gefällt es mir, ich bleibe an der Regionalschule? Nein, das ist eine ganz eindeutige Tendenz, dass sie dort ...

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Elke-Annette Schmidt

Herr Schult, ...

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Enrico Schult AfD

... unterrichten wollen, ...

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Elke-Annette Schmidt

... die Minute ist jetzt wirklich ...

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Enrico Schult AfD

... wo anspruchsvoller ...

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Elke-Annette Schmidt

... schon lange um.

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Enrico Schult AfD

... Unterricht möglich ist. Also nehmen Sie diese Zahlen, Herr Albrecht, ... (Der Abgeordnete Enrico Schult spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.)

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Christian Albrecht Die Linke

Ja, die nehme ich auch zur Kenntnis, denn ich habe nicht gesagt, dass es keine Evidenz gibt, die gibt es ja sehr wohl, sondern ich glaube einfach, dass es in der Ursache, warum gehen Menschen, die eine gymnasiale Schulausbildung durchlaufen haben, vor allen Dingen eben an das Gymnasium? Weil, das kennen sie. (Torsten Renz, CDU: Behaupten Sie!) Und Regionalschule, und wir müssen ja auch nicht darüber reden, gerade wie Jugendliche sind, das ist dann, wir sind hier im Gymnasium, da sind die Regionalschüler, die begegnen sich nicht, das ist irgendwie bubu. Und deswegen glaube ich, dass eben dieser Schritt ganz natürlich ist und dass man aber für das Regionalschulamt werben möchte, auch die Begegnung, ne, oder das mal zu erfahren, auch im Rahmen des Studiums abbilden muss. Und darüber kann man diese Vorbehalte, die es ja gibt und die Sie ja auch noch mal dargelegt haben, abbauen. Weil wie soll es denn sonst gehen? Ja, natürlich über Rahmenbedingungen, aber ich glaube, das kann wesentlich sein. Ja, das zu Ihrer Frage. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Abgeordnete Jutta Wegner.

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Jutta Wegner GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Um zunächst einmal positiv zu beginnen, möchte ich gern wiederholen, was bereits mein Kollege Hannes Damm in der Ersten Lesung hervorgehoben hat: Viele Veränderungen für Studierende sind absolut sinnvoll und richtig. Wenn in den Fachwissenschaften die angehenden Lehrkräfte nicht gemeinsam mit den angehenden Naturwissenschaftler/-innen studieren, ist das gut. Dies wird aller Voraussicht nach einige neue Lehrkräfte in den MINT-Fächern akquirieren, da das Studium an dieser Stelle nun deutlich praxisnäher ausgestaltet wird. Darüber hinaus sehen wir es jedoch kritisch, dass Praxisphasen zwar qualitativ gestärkt werden, der Gesetzentwurf bezüglich der notwendigen Ausweitungen der Praxiserfahrungen jedoch deutlich hinter den Erwartungen zurückbleibt. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Natürlich ist es essenziell, den Studierenden nach ihren Praktika an der Universität die Möglichkeit zu geben, ihre Praxiserfahrungen zu reflektieren. Im Grunde sollte dies selbstverständlich sein. Dennoch greift es unseres Erachtens zu kurz, den Lehrkräfteberuf bis zum Referendariat weitestgehend theoretisch zu erlernen. Lehramtsstudierende sollten von Anfang an im Schulalltag hospitieren und mit steigender Zahl von Semestern auch selbst regelmäßig begleitete Unterrichtserfahrungen sammeln. Dafür bedarf es aber eines engen Mentorings. Dass Lehramtsstudierende heute bereits ganze Klassen in Teilen allein übernehmen und als Hilfslehrkräfte noch mitten in der Ausbildung völlig überfordert werden, ist dezidiert nicht das, was wir wollen. Diese gängige Praxis schreckt junge Menschen eher ab, anstatt sie zu motivieren. Darauf verwiesen auch die Vertreter der Studentischen Lehramtskonferenz der Uni Rostock in der Anhörung. Junge Studienanfänger stellen sich bereits am Anfang ihrer Ausbildung die Frage, ob sie selbst das Potenzial einer Lehrkraft besitzen. Erst viel zu spät wird diese im Studium beantwortet und sollte frühzeitiger behandelt werden. Das Referendariat allein reicht nicht aus, um theoretisches Wissen in einen guten Unterricht zu übersetzen. Das landesweite Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung bestätigte diese Aussage ebenfalls und wies darüber hinaus darauf hin, dass beispielsweise in der beruflichen Bildung die meisten Studierenden nach den Praxisphasen verloren gehen. Ist dies ein alleiniger Verweis auf eine nicht ausreichende Ausbildung oder eventuell auch ein Hinweis darauf, dass der berufliche Alltag und die Rahmenbedingungen viele junge Menschen vom Lehrkräfteberuf zurückschrecken lassen? Unserem Erachten nach ist es beides. Selbst in einem Bundesland mit einem optimalen Lehramtsstudium stünden die Absolventen am Ende vor einem kaputtgesparten Bildungssystem, heterogenen Klassen, schlechter Ausstattung und Fachkräftemangel. (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So ist es.) Letzteres ließe sich beheben, würden wir die Schulen mit Material, Räumen und vor allem Personal so ausstatten, dass Lehrkräfte überhaupt erst die Voraussetzungen für einen guten Unterricht hätten. Viele bemühen sich, aus dem wenigen Vorhandenen das Beste zu machen, viele landen aber auch schnell selbst im Burn-out. Damit möchte ich mich mit dem zweiten zentralen Kritikpunkt meiner Fraktion zuwenden, der mangelnden sonderpädagogischen Ausbildung der angehenden Lehrkräfte. Wir haben nicht nur die Inklusionsstrategie der Landesregierung und darüber hinaus das mittelbis langfristige Ziel, Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen, wir haben auch nach Ansicht aller Expert/-innen und Praxiserfahrenen den zunehmenden Fakt heterogener Klassen. Von der Grundschule über die Regionalschule bis in die Gymnasien stehen die Lehrkräfte nicht mehr einheitlich lauschenden Schüler/-innen gegenüber – wenn es diese denn jemals gab –, sondern Kindern, deren Bedarfe, sei es hinsichtlich von Lese-Rechtschreib-Schwächen, Dyskalkulie, emotional-sozialer Auffälligkeiten oder ADHS, divers sind. Darauf müssen die Studierenden pädagogisch, fachlich und emotional vorbereitet werden. In der Anhörung bedauerte die Uni Greifswald beispielsweise, dass die Anzahl der Leistungspunkte in den sonderpädagogischen Fächern insbesondere für die angehenden Regionalschullehrer/-innen reduziert wurde. Damit fehlen vertiefte Kenntnisse, um sonderpädagogische Unterstützungsbedarfe zu erkennen und darauf aufbauend präventiv und inklusiv ausgerichtete Maßnahmen auszuwählen und anzuwenden. Insbesondere im Grundschulbereich seien entsprechend die inklusions- und sonderpädagogischen Schwerpunkte zwingend in verpflichtende Module für alle Studierenden umzugestalten, (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) denn Leidtragende sind am Ende nicht nur die angehenden Lehrkräfte, sondern auch die Kinder. Nur, wenn diese so unterstützt werden, wie sie es benötigen, können sie ihr volles Potenzial entfalten. Wir brauchen Fachkräfte statt Schulabbrecher und Schulen, in denen die Kinder gesehen werden, anstatt zwischen Lehrplänen und überforderten Lehrkräften zerrieben zu werden. Da der Gesetzentwurf einige Verbesserungen enthält, an vielen Stellen aber noch lange nicht ausreichend durchdacht ist, wird sich meine Fraktion enthalten. Ich bitte aber um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag. – Vielen herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Es hat nunmehr das Wort die fraktionslose Abgeordnete Barbara Becker-Hornickel.

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Barbara Becker-Hornickel fraktionslos

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ja, ich muss mich nun kurzfassen, insofern kann ich jetzt nicht sehr lange über unsere oder die Meinung dreier referieren, sondern ich denke, die wichtigsten Punkte. Und ich denke, für uns alle ist einend, Bildung ist nicht nur ein politisches Feld, Bildung ist das Fundament unserer Gesellschaft und ein Versprechen an die nächste Generation. Schule ist nicht nur Lesen und Schreiben, Schule soll Freude am Lernen und Leistungsbereitschaft vermitteln, die Fähigkeit, sein Leben so zu führen, wie man es möchte – in Selbstbestimmung. (Beifall René Domke, fraktionslos) Bis 2030, die Zahl ist oft genug hier gefallen, benötigen wir Tausende mehr neue Lehrkräfte, und das ist eine enorme Herausforderung. Doch klar ist, wer über Bildung spricht, spricht über die Zukunft, Lebenschancen und das Aufstiegsversprechen. Positiv ist, der Entwurf, der uns hier heute vorliegt, modernisiert die Lehrkräfteausbildung, und das ist einfach überfällig. Doch auch hier liegt ein Problem. Vieles bleibt vage und aus meiner Sicht ist das Gesetz nicht richtig rund und bedarf doch noch einer weiteren Ausführung, weil die sehr lebhafte Anhörung hat uns ja gezeigt, wo die Problemfelder in vielen Dingen noch sind. Und ich schließe mich hier auch an den Vortrag meiner Vorgängerin an. Sie hat es etwas länger gehalten. Ja, wie wird eigentlich auf die Herausforderung der Inklusion eingegangen? Die Regionalschullehrkräfte sollen künftig stärker sonderpädagogisch geschult werden. Das ist schon richtig. Aber wird es dann nicht weiter vorgesehen? Warum gibt es dort keinen Übergang, jedenfalls nicht erkennbar? Auch an Gymnasien gibt es Kinder mit LRS, Förderbedarf oder anderen Herausforderungen. Und ein modernes Lehrerbildungsgesetz muss das anerkennen und entsprechend handeln. Und Quereinsteigende sind längst fester Bestandteil unseres Systems. Doch die Frage steht: Ist das Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) ausreichend aufgestellt, um diese Menschen qualifiziert zu begleiten? Der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst ist ein erster Schritt, aber ohne klar hinterlegte Ressourcen bleibt er bloße Theorie. (Beifall René Domke, fraktionslos) Und wir sehen auch die hohen Abbruchquoten im Lehramtsstudium. Ein attraktives Lehramt entsteht durch echte Wertschätzung, mehr Eigenverantwortung, Lust auf Leistung, Freude am Beruf und Raum für pädagogische Freiheit. Deshalb fordern wir konkrete Maßnahmen zur Senkung der Studienabbrüche, eine bessere Verzahnung der Schulformen in der Ausbildung und einen mutigen Ausbau von Praxisphasen und Unterstützung ab dem ersten Semester. Zum Ende ein Änderungsantrag der GRÜNEN. Den unterstützen wir im Problem, aber wir werden uns enthalten, denn II.3. stellt eine – aus unserer Sicht – wirkliche Erhöhung der Bürokratie dar. Die Abgeordneten ...

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Elke-Annette Schmidt

Sie müssen jetzt tatsächlich ...

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Barbara Becker-Hornickel fraktionslos

... der FDP – Domke, ...

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Elke-Annette Schmidt

... zum Schluss kommen.

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Barbara Becker-Hornickel fraktionslos

... Wulff und ich – werden uns enthalten. (Beifall René Domke, fraktionslos, und David Wulff, fraktionslos)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Torsten Renz.

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Torsten Renz CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie erleben hier heute einen einmaligen Vorgang. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Ah!) Sie werden sozusagen Zeuge, so ein bisschen historisch gesehen, in Mecklenburg-Vorpommern wird die Lehrerbildung umgestellt auf ein Schulsystem, das es in Mecklenburg-Vorpommern nicht gibt. Es ist nicht existent, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Wir haben ein bestehendes zweigliedriges Schulsystem. Und was machen Sie? Sie schaffen einen Einheitslehrer. Ich kann Ihnen nur sagen, es wird zusammengeführt, was nicht zusammenpasst. Und wie geht es weiter, wenn es um die Logik geht? Die logische Konsequenz kann dann nur sein, dass, ideologisch getrieben – und Herr Albrecht hat dafür noch mal den Beweis geliefert –, ideologisch getrieben Rot-Rot als nächsten Schritt die Einheitsschule einführt, meine sehr geehrten Damen und Herren. Und das heißt dann, auch wiederum logisch in der Konsequenz, dass das Gymnasium perspektivisch in diesem Land bei Regierungsverantwortung Rot-Rot abgeschafft wird, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Rainer Albrecht, SPD: Sie scheinen nicht hingehört zu haben, was die Ministerin gesagt hat.) Das heißt, Einheitslehrer Richtung Einheitsschule, und – ich wiederhole es hier sehr gerne – das ist für die CDU-Landtagsfraktion Einheitsbrei, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Und ich sage Ihnen auch noch mal, nachdem durch die Hintertür die selbstständige Schule schon in diesem Land abgewickelt wurde, ist das ein weiterer Sargnagel für die Abschaffung eines leistungsorientierten Schulsystems, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Wolfgang Waldmüller, CDU: So ist es.) Und kommen wir jetzt noch mal zur Bestandsanalyse zurück: Sie selbst sagen, es ist oft genug wiederholt worden, es steht im Gesetzestext, dass 2.600 Lehrer bis 2030 fehlen. Sie sagen, es findet zu wenig Pädagogik und didaktische Ausbildung im Lehramtsstudium statt. Sie sagen, es ist zu wenig Praxiserfahrung im Lehramtsstudium. Und Sie sagen weiter, es wird zu viel Fachwissen, insbesondere für die Regionalschullehrer, vermittelt. Und genau das ist die Analyse, die Sie auch in Ihrem eigenen Koalitionsvertrag in der Ziffer 265 wiederfinden. Und dann könnte ja oder vielleicht müsste ja genau die Antwort sein, dort den Hebel bei den Defiziten, die Sie zu Recht benennen, die wir mittragen, genau bei diesen Defiziten anzusetzen. Aber was machen Sie? Ihre logische Antwort ist nicht mehr Pädagogik, mehr Praxiserfahrung und weniger Fachwissen, Ihre Antwort ist Abschaffung Regionalschullehramt, Abschaffung Gymnasiallehramt und Einführung eines Einheitslehrers, meine sehr geehrten Damen und Herren! Und dann müssen wir nachvollziehen, in Erster Lesung – und auch das war ein Höhepunkt in diesem Gesetzgebungsverfahren –, dass der SPD-Redner in der Zweiten Lesung inhaltlich die Rede der Ersten Lesung wiederholt hat, obwohl wir Anhörungsprozesse, eine politische Diskussion haben. Das ist schon sehr einzigartig. Aber wenn Sie dann Ihre Reden sich noch mal anhören oder anschauen oder nachlesen, dann kommen Sie mit Formulierungen auch heute wieder, das Studium wird interessanter, abwechslungsreicher, vielseitiger. Das ist Ihre Begründung! Ich sage Ihnen, diese Begründung ist lächerlich. Dann kommen Sie mit dem größten Vorteil: Die Studenten können sich erst nach dem Studium entscheiden, ob sie das Ref in der Regionalen Schule oder am Gymnasium machen. Und ich sage Ihnen, das ist nicht nur lächerlich, das ist sogar grotesk. Und alles in allem zusammengefasst ist Ihre inhaltliche Ausführung in Erster und Zweiter Lesung in Phrasen verpackt: (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Mit Phrasen kennen Sie sich ja aus.) Wir schaffen auch heute wieder ein „modernes“ und „attraktives“ Studium, ohne genau zu sagen, was Sie machen wollen. Und wenn ich dann sage, Kernstück dieses Gesetzgebungsverfahrens – und das ist besonders bemerkenswert –, das Kernstück ist das Einheitslehramt, und wenn Sie dann in Ihrem eigenen Gesetzentwurf unter „Lösung“ nachlesen, die zwölf Maßnahmen, die von a) bis l) dort aufgeführt worden sind, dann können Sie – und das habe ich gemacht für Sie schon mal – wohlwollend die Sache prüfen und Sie werden bei diesen Lösungsansätzen aufgrund der Zustandsanalyse nicht ein Argument finden, das zu Ihrer Einführung des Einheitslehramtes führt, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Marc Reinhardt, CDU: Sehr richtig!) Deswegen ist Ihr Gesetzentwurf auf Hoffnung gebaut und die Realität wird möglicherweise so aussehen, es werden weniger Lehramtsstudierende beginnen, der Mangel wird zunehmen, die Bewerber werden sich in andere Bundesländer abwenden. Es ist weiterhin zu vermuten, dass insbesondere für den gymnasialen Bereich die Fachlichkeit sinkt, das heißt, die Zielstellung Gymnasium/Vorbereitung aufs Studium verlieren Sie völlig aus den Augen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Und insbesondere in Erster Lesung, aber auch heute wiederholt haben Redner von SPD und LINKE eigentlich die Katze aus dem Sack gelassen. Herr Stamer hat so sinngemäß gesagt, wir können besser auf die Bedarfe reagieren. Herr Albrecht hat immer wieder wiederholt, Nebeneffekt ist später, dass wir die Lehramtsstudenten flexibler einsetzen können. Dann sagen Sie das doch, dass das Ihre Zielstellung ist, Abschaffung des Gymnasiallehramts, Einheitsschule und die Lehrer dann hin und her schieben! (Christian Albrecht, DIE LINKE: Was hat denn ein flexibler Einsatz mit Abschaffen zu tun?) Ich sage Ihnen, spätestens nach dem Referendariat werden die Studierenden unser Land verlassen. Und dann stellt sich nämlich die Frage, was ist zu tun oder – Herr Albrecht hat es auch formuliert – wie sollen wir es angehen. Und da sage ich Ihnen, die CDU macht Ihnen folgenden Vorschlag: Erstens, stärken Sie die separaten Studiengänge für Regionalschullehramt und Gymnasiallehramt! Das heißt mehr Pädagogik, mehr Didaktik, das heißt mehr Praxiserfahrung (Christian Albrecht, DIE LINKE: Wollen Sie doch nicht!) und meinetwegen auch das Fachwissen im Regionalschullehramtsbereich anpassen. (Zuruf von Christian Albrecht, DIE LINKE) Das heißt weiterhin zweitens, verbessern Sie endlich die Arbeitsbedingungen der Lehrer in Mecklenburg-Vorpommern in diesem Lande und auch meinetwegen insbesondere im Regionalschullehramtsbereich! Denken Sie darüber nach, vielleicht dort mit mehr Abminderungsstunden zu arbeiten! Und drittens, nehmen Sie die ersten 25 Millionen, die Sie ja selbst vorsehen, in die Hand und packen Sie die in die Stärkung der Regionalen Schule, meine sehr geehrten Damen und Herren! Machen Sie sich auf den Weg, gemeinsam „Zukunft Schule“ in diesem Land zu gestalten, und verlassen Sie Ihren ideologisch geprägten bildungspolitischen Irrweg! Herzlichen Dank, dass Sie mir zugehört haben! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Es liegt ein Antrag auf Kurzintervention vor. Herr Albrecht, bitte!

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Christian Albrecht Die Linke

Ja, vielen Dank! Also ich möchte noch mal auf einige Dinge entgegnen, die Sie jetzt hier gesagt haben und ja auch an anderer Stelle immer wieder in den Raum gestellt haben. Also Sie können jetzt ganz oft „Einheitslehrer“ sagen und uns unterstellen, wir würden das Gymnasium abschaffen wollen, es ändert aber nichts daran, dass das Quatsch ist. Und Sie haben ja, sowohl Ihre Kollegin Frau Hoffmeister als auch Sie sprechen ja davon, dass man ja fachwissenschaftlich …, wobei, das sagen Sie ja nicht explizit, pädagogische und bildungswissenschaftliche Anteile müssten erhöht werden, ja, aber klar, irgendwo muss das weggenommen werden, das bei der Fachwissenschaft. Und wenn man sich mal unterhält mit Bildungsexperten, mit Leuten von den Universitäten, mit studentischen Vertretern, ist das unisono immer dieselbe Forderung. Die sagen alle, im Lehramt wird man im Prinzip zu einem wissenschaftlichen Mitarbeiter mit ein bisschen Pädagogik und Didaktik ausgebildet und man müsste eben zu einer Entfachlichung kommen und zu höheren Anteilen. Wir führen das jetzt zusammen in einem Studiengang, wo alle dieselbe Grundlage haben, und dann kann man ja noch differenzieren im Rahmen des Studiums. Das ist, aus Ihrer Wahrnehmung sagen Sie nur, der Einheitslehrer, ist ja alles so schlecht. Und auch da sage ich noch mal, zu DDR-Zeiten ging es ja auch. Die waren alle top ausgebildet, haben das hier gut gemacht. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Es stimmt also nicht und ich verwahre mich gegen diese, ja, diesen Subtext, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) der immer wieder mitschwingt, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) als wäre das so absolut unvereinbar wie Wasser und Öl, als wäre der Regionalschullehrer oder die Regionalschullehrerin so eine Art pädagogische Hilfskraft und der andere ein Raketenwissenschaftler. Das stimmt nicht. Das ist zu 95 Prozent dieselbe Tätigkeit. Und das, was immer wieder gesagt wird, ist, mehr Didaktik, mehr Pädagogik, mehr Praxis, darauf müssen wir an allen Schulformen, weil alle Schulformen auch heterogener werden, vorbereiten. So, und Sie haben ja vorhin, auch Ihr Kollege hat es ja reingerufen, ja, irgendwie, man verkennt die Realität oder ist entrückt. Offensichtlich sind Sie entrückt und leben irgendwo noch im preußischen Deutschland. So, das ist ein Stück weit überkommen, und wir versuchen, diesen Punkt anzugehen und dem Rechnung zu tragen. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Und auch in der Anhörung, Sie tun ja so, weiß ich nicht, als hätten das alle in Grund und Boden geredet. Die ganze Reihe hier war voll. Zwei kritische Stimmen ...

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Elke-Annette Schmidt

Die zwei Minuten ...

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Christian Albrecht Die Linke

... haben gesagt, ...

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Elke-Annette Schmidt

... sind jetzt um, ...

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Christian Albrecht Die Linke

... wir wollen das nicht.

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Elke-Annette Schmidt

... Herr Albrecht. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Ich gehe davon aus, Sie wollen darauf reagieren, Herr Renz? (Zustimmung) Bitte schön!

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Torsten Renz CDU

Es ist mir eine Herzensangelegenheit. Ich kann es nur kurz im Staccato machen. Herr Albrecht, seit 35 Jahren circa bilden wir Gymnasiallehrer in diesem Land aus. Sie sprechen immer noch von Jahrgängen, die 1970 ausgebildet sind oder 1980 vielleicht. Nehmen Sie die Realität zur Kenntnis, dass aus gutem Grunde Gymnasiallehrer über Jahrzehnte in diesem Land ausgebildet werden! (Beifall Daniel Peters, CDU) Sie sagen zweitens, heterogene Vielfalt in den Klassen. (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Wir haben das schon immer so gemacht?!) Das stimmt. (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) Dann sollten Sie uns mal folgen und die Zugangsvoraussetzungen ans Gymnasium verschärfen. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Dann würde die Heterogenität sich vielleicht etwas aufheben. Drittens. Sie haben es, glaube ich, noch nicht verstanden, dass Regionale Schule vorbereiten soll auf Berufsausbildung und Gymnasium soll vorbereiten auf ein Studium. Das allein ist schon ein Ansatz aus unserer Sicht, zu sagen, ja, wir brauchen dann eine unterschiedliche Ausbildung im Lehramtsbereich. Und viertens. Sie haben richtigerweise die Punkte aufgezählt, die ich auch nicht infrage stelle mehr Pädagogik, mehr Praxisanteil, und wir können über die Fachlichkeit reden. Aber Ihre Schlussfolgerung ist eine andere als unsere. (Der Abgeordnete Christian Albrecht spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Unsere Schlussfolgerung ist: Stärkt den Bildungsgang Lehramt Regionale Schule, stärkt den Bildungsgang oder, ja, den Bildungsgang Gymnasiallehrerausbildung, konkret in diesem Bereich! Aber Ihre Schlussfolgerung ist – und das unterstelle ich Ihnen –, Sie kriegen keine Lehrer an die Regionale Schule, deswegen streichen wir einfach den Gymnasiallehrgang, machen alles gleich (Zuruf von Daniel Peters, CDU) und sterben möglicherweise in schöner Hoffnung, dass die Leute gar nicht dann an der Regionalen Schule landen. Deswegen ist unsere Lösung – habe ich Ihnen schon mal gesagt, ich wiederhole das sehr gerne –, Regionale Schule stärken. Dann haben wir dort eben kleinere Klassen, dann haben eben die Lehrer nur 25 Stunden Unterrichtsverpflichtung et cetera. Wir müssen die Regionale Schule wieder attraktiver machen. Das ist Ziel und nicht die Gleichmacherei, die Sie machen. Sie ziehen eine falsche Schlussfolgerung aus der Zustandsbeschreibung, die wir in unserem Lande vorfinden. (Michael Noetzel, DIE LINKE: Eine andere.) Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Lehrkräftebildung in Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 8/4373. Der Wissenschafts- und Europaausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/4900 unverändert anzunehmen. Ich rufe auf die Paragrafen 1 bis 25 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/4373. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Danke schön! Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit sind die Paragrafen 1 bis 25 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 8/4373 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, Gegenstimmen der Fraktionen CDU, AfD und Stimmenthaltung aller übrigen Abgeordneten angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/4373 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenstimmen? – Vielen Dank! Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Gesetzentwurf auf Drucksache 8/4373 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. An dieser Stelle lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/4938 abstimmen, der eine Entschließung beinhaltet. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/4938 bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE, SPD, CDU, AfD, Stimmenthaltung der drei fraktionslosen Abgeordneten und einer Zustimmung der fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen über die Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen, auf Drucksache 8/4465, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses auf Drucksache 8/4816. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen über die Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/4465 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Sport (9. Ausschuss) – Drucksache 8/4816 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen über die Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen auf Drucksache 8/4465. Der Sozialausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/4816 unverändert anzunehmen. Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/4465. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 8/4465 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, Zustimmung der fraktionslosen Abgeordneten und Stimmenthaltung der Fraktion der AfD angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/4465 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf auf der Drucksache 8/4465 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeshochschulgesetzes, auf Drucksache 8/4635. Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeshochschulgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/4635 – In der 99. Sitzung des Landtages am 12. März 2025 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 32 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die AfD hat der Abgeordnete Paul-Joachim Timm.

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Paul-Joachim Timm AfD

Nun, meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, werte Bürger im Land, wie Sie richtig gerade vorgetragen haben, geht es jetzt um die Zweite Lesung unseres sehr, sehr guten Gesetzesänderungsantrags, der konkret den Paragrafen 24 unseres Landeshochschulgesetzes betrifft und das Ziel verfolgt, eine Austrittsmöglichkeit aus der verfassten Studentenschaft zu schaffen. Alles wurde schon relativ ausführlich in der Ersten Lesung hier besprochen, weshalb ich mich heute etwas kürzer halten werde. Unser Gesetzentwurf – und das wird Ihnen nicht entgangen sein – zeichnet sich dadurch aus, dass er die Entscheidungs- und die Wahlfreiheit der Studenten in den Vordergrund rückt, ob sie der verfassten Studentenschaft nun angehören wollen oder nicht. Wir halten das zum einen für notwendig, weil die Organe der verfassten Studentenschaft das hochschulpolitische Klima stark beeinflussen, und uns und sicher auch Ihnen auffällt, dass der Meinungskorridor vertretbarer Ideen an den Hochschulen stark einseitig eingeengt scheint. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Belegt hatte ich das durch unsere Kleinen Anfragen, die nachgefragt haben, welche Projekte denn unsere ASten so gefördert haben. Aus den Kleinen Anfragen geht hervor, dass große Summen in irgendwelche Queerveranstaltungen, selbsternannte Antifaschismusfestivals und Antirassismusworkshops geflossen sind. Sie stellen fest, genau wie ich, bei diesen Themen ist keinerlei Bezug zur Hochschule erkennbar. Er verdeutlicht vielmehr, dass es den Studentenschaften an den Universitäten Greifswald und Rostock in ihrer derzeitigen Ausrichtung an Überparteilichkeit fehlt. Oft fehlt die Sachbezogenheit für ihre eigentlich originären Aufgaben. Und das Fass brachte wohl zum Überlaufen die Debatte um die All-Gender-Toiletten an der Universität Greifswald, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wer braucht so was?! Wir stellen fest, die Hochschulpolitik beschäftigt sich vermehrt mit Dingen, für die sie eben kein Mandat hat, aber sämtliche Studenten und damit auch die Semesterbeiträge in Mithaftung nimmt. Das ist unsere Kritik, und das wollen wir ändern. Nach unserem Vorstoß soll jeder Student selbst entscheiden, ob er sich vertreten lassen will oder nicht – oder besser gesagt vereinnahmen lassen will oder nicht. Verstehen Sie unseren Gesetzentwurf bitte als kleinen Beitrag zu mehr Meinungsfreiheit an unseren Hochschulen. (Heiterkeit bei Daniel Seiffert, DIE LINKE, und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir möchten eine Austrittsmöglichkeit aus der verfassten Studentenschaft ermöglichen, denn wir möchten es unseren Studenten überlassen, ob sie überhaupt vertreten werden wollen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, und ich sehe das jetzt hier schon kommen, dass hier gleich wieder so ein Exorzismus vollführt wird, um den bösen AfD-Geist zu vertreiben. (allgemeine Unruhe – Daniel Seiffert, DIE LINKE: Die Rede ist einfach nur lächerlich.) Ich bin gespannt, wann hier die Äußerungen kommen: beteiligungsfeindlich, unsolidarisch, demokratiefeindlich. Ich bin sehr überrascht, was Sie uns hier gleich vollführen, aber möchte Ihnen noch mit auf den Weg geben, dass unsere Idee ja gar nicht neu ist. In Sachsen-Anhalt gibt es dankenswerterweise die Möglichkeit, aus der verfassten Studentenschaft auszutreten. Und ich habe mir noch mal für diese Debatte die Mühe gemacht, das jetzige Landeshochschulgesetz in Sachsen-Anhalt anzugucken. Das trat in Kraft mit der neuen Novelle am 21. Januar 2021 im Kabinett Haseloff 2, gestützt durch CDU, SPD und GRÜNE. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen, in dieser Debatte ist doch durchaus Durchlässigkeit gegeben, das ist keine AfD-Erfindung, aber wir halten es doch für einen richtigen Weg, weil es ein freiheitlicher Weg ist, und bitten Sie heute erneut um Zustimmung für diesen Gesetzentwurf. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Auf der Besuchertribüne begrüße ich Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Seien Sie uns recht herzlich willkommen! Für die Landesregierung hat um das Wort gebeten die Wissenschafts- und Europaministerin Bettina Martin.

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Bettina Martin

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mecklenburg-Vorpommern ist ein attraktiver und leistungsfähiger Standort für Hochschulen, für die Wissenschaft und für die Forschung. (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) Dabei sind unsere Hochschulen nicht nur reine Wissensfabriken, Lern- und Lehrorte, sondern viel mehr als das – (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) sie sind soziale Orte, Orte der Begegnung, des Austauschs, des Diskurses und somit unbedingt auch Orte der Toleranz und der Demokratie. Und das ist wohl das, was die AfD ganz offensichtlich stört, anders kann man diesen Antrag überhaupt gar nicht lesen. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Die Verwirklichung von Freiheit und Demokratie (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) steht als Aufgabe der Hochschulen ausdrücklich in unserem Landeshochschulgesetz. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Als „Third Mission“, also dritte Mission, haben wir diese Aufgabe auch in den Eckwerten klar formuliert, die diesem Landtag zur Abstimmung vorlagen. Ich zitiere: „Hochschulen übernehmen neben Lehre und Forschung auch für das Land sehr wichtige Aufgaben im Wissens- und Technologietransfer, in der Weiterbildung und für die Stärkung der Demokratie … Die Hochschulen schaffen ein Umfeld,“ (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) „in dem die Umsetzung von Grund- und Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit, Integration, Vielfalt und Toleranz gelebte Praxis ist.“ Aber das scheint der AfD ein Dorn im Auge, schon gar, wenn es die Studierenden selbst sind, die sich für ein demokratisches Miteinander an der Hochschule engagieren. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Stattdessen behaupten sie, dass die studentischen Organe sich mit Themen befassen würden, Zitat, „die keinen direkten studentischen Bezug aufweisen“, ihnen würde die „notwendige Neutralität“ fehlen und die Themen ihrer Veranstaltungen seien, wieder Zitat, „einseitig links ausgerichtet“. (Stephan J. Reuken, AfD: Wollen Sie das bestreiten?) Das ist eine plumpe Behauptung und obendrein auch noch falsch. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Stephan J. Reuken, AfD: Ehrlich?) Denn noch mal – das habe ich in der vergangenen Sitzung bei einem anderen Thema schon einmal ausführen müssen für Sie –, es gibt kein Gesetz, das hier Neutralität fordert. Im Gegenteil, alle müssen sich im politischen und gesellschaftlichen Austausch auf dem Boden unseres Grundgesetzes bewegen und seine Werte verteidigen. (Stephan J. Reuken, AfD: Wie die Antifa.) Und hier ist ausdrücklich Parteilichkeit gefragt, (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) ja sogar gefordert. Und ich füge noch mal hinzu für die, die es nicht verstehen wollen, ich rede in diesem Sinne von Parteilichkeit und nicht von Parteipolitik. So, und jetzt schauen wir uns doch mal die sieben von Ihnen in der Begründung herausgegriffenen Beispiele für Veranstaltungen der Studierendenschaften an. Es sind – oh, Überraschung! – Veranstaltungen zum Thema „Queer sein“, Feminismus und Rassismus. Sie nennen das einseitige, links ausgerichtete Themen. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Ich nenne das Themen, die sich mit Minderheiten, Ungleichheiten und Diskriminierungen in unserer Gesellschaft auseinandersetzen, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Julian Barlen, SPD: So ist es.) einer Gesellschaft, in der laut Verfassung alle Menschen gleich sind und die Würde des Menschen laut Artikel 1 unantastbar ist. (Stephan J. Reuken, AfD: Ja. – Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Sich gegen Ungerechtigkeit und Diskriminierung einzusetzen, ist nicht irgendwie links ausgerichtet, sondern die Pflicht von Demokratinnen und Demokraten. (Dagmar Kaselitz, SPD: Ja. – Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ganz genau.) Und ich bin sehr froh, dass es bei uns an den Hochschulen junge Menschen gibt, engagierte Studierende, die das tun. (Julian Barlen, SPD: So ist es.) Ich finde, es ist unanständig, dass Sie ausgerechnet dieses Engagement der jungen Leute verunglimpfen und mit Ihrem kruden Antrag die Tatsachen verdrehen. Dieser Vorstoß der AfD ist ein Angriff auf die hochschulpolitischen Aktivitäten der Studierendenvertretung. Er ist ein Angriff der AfD gegen die demokratische Verfasstheit der Studierendenschaft (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) und zugleich der Versuch eines Eingriffs in die selbstbestimmte Wahrnehmung ihrer Aufgaben, der Versuch einer Zensur von Themen, einer Beeinflussung von Meinungen. Mich erinnert das in der Diktion und in der Zielstellung krass an den Abriss, den die Trump-Administration gerade gegen die Wissenschaftsfreiheit (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ganz genau!) in der großen Forschungsnation USA fährt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Die Trump-Administration arbeitet gerade mit der Abrissbirne am Wissenschaftssystem USA – zum Schaden der Wissenschaft weltweit und ganz gewiss zum Schaden des eigenen Landes, das bis jetzt die führende Wissenschaftsnation weltweit war. Das wird bei uns in Deutschland nicht passieren, schon gar nicht in M-V. Die Wissenschaftsfreiheit ist integraler Bestandteil unserer Demokratie und absoluter Standortvorteil im Wettbewerb um die klügsten Köpfe weltweit. Wir, das heißt alle demokratischen Parteien, werden sie gegen alle Angriffe verteidigen. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Was hier von der AfD vorgelegt wurde, ist ein erneuter Versuch, das zivilgesellschaftliche Engagement von Menschen in unserem Land zu diskreditieren, diesmal das von den Studierenden. (Der Abgeordnete Paul-Joachim Timm bittet um das Wort für eine Anfrage.) Wir werden das nicht zulassen, dass die AfD den Freiheitsbegriff missbraucht und die Strukturen unserer Hochschulen schwächt.

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Elke-Annette Schmidt

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Frau …

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Bettina Martin

Nein.

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Elke-Annette Schmidt

… Ministerin?

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Bettina Martin

Verehrte Damen und Herren, wenn Sie möchten, dass unsere Hochschulen die demokratischen Innovationsmotoren bleiben, die sie sind, lehnen Sie bitte diesen Entwurf ab! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Ministerin! Es gibt einen Antrag auf Kurzintervention. Herr Timm, bitte schön!

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Paul-Joachim Timm AfD

Ja, vielen Dank, Frau Landtagspräsidentin! Frau Ministerin, das mit dem Exorzismus, das ging ja in der Tat sehr schnell. (Heiterkeit bei Thore Stein, AfD) Ich führte aus, dass in Sachsen-Anhalt die Regierung, bestehend aus CDU, SPD und GRÜNEN, ebenso ein Landeshochschulgesetz hat, wo eben eine Austrittsmöglichkeit aus der verfassten Studierendenschaft möglich ist. (Stephan J. Reuken, AfD: Alles Demokratiefeinde dort.) Alles das, was Sie aufgezählt haben, projizieren Sie das auch auf Sachsen-Anhalt, also sind die auch wissenschaftsfeindlich, demokratiefeindlich, möchten junge Menschen von der Teilhabe ausgrenzen? (Julian Barlen, SPD: Wir sind hier in M-V. – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Oder wie kann ich das dort verstehen, wenn Sie diesem Vergleich stattgeben?

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Bettina Martin

Erst mal möchte ich mich gegen den, erst mal möchte ich mich gegen den Begriff „Exorzismus“ ausdrücklich wehren. Hier wird kein Exorzismus betrieben. Wir haben hier eine politische Debatte (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) und reden miteinander im Dialog, sonst würde ich Ihnen ja jetzt nicht antworten. Insofern bitte ich, das zukünftig zu unterlassen, mir Exorzismus vorzuwerfen. Und zweitens sind wir in M-V und nicht in Sachsen-Anhalt. Ich bin froh, dass wir hoffentlich heute eine Mehrheit gegen Ihren kruden Antrag haben. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Stephan J. Reuken, AfD: Das ist doch keine Antwort darauf.)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordneter, Frau Abgeordnete, Frau Ministerin! Abgeordnete stimmt auch, aber in diesem Falle Ministerin. Für die Fraktion der CDU hat das Wort die Abgeordnete Katy Hoffmeister.

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Katy Hoffmeister CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unsere Auffassung zu Ihrem Gesetzentwurf hat sich nicht verändert. Ich würde sagen, wie auch und warum auch. Es bleibt dabei aus unserer Sicht, Ihr Gesetzentwurf ist für uns ein Wolf im Schafsfell. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Fragen Sie mal die Kollegen aus Sachsen-Anhalt!) Warum, will ich Ihnen auch sagen, denn Sie haben es selber so formuliert und auch begründet: Es geht Ihnen nicht um das Austrittsrecht an sich und auch alleine, sondern eigentlich um eine tiefere gesellschaftliche und auch eine politische Implikation. Und das haben Sie im konkreten Fall eben gerade auch noch mal wiederholt. Es ist richtig, man kann versuchen, die Studierendenschaften auch unseres Landes politisch zu qualifizieren, und wirklich könnte ich Ihnen sogar zustimmen, indem man sagt, wahrscheinlich sind sie mehrheitlich politisch links verortet, das ist so. Und der Ansatz, das zu kritisieren, ist offensichtlich Motiv genug, um eine solche Gesetzesänderung hier einzubringen. Und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, geht aus unserer Sicht nicht. Die Aufhebung der Pflichtmitgliedschaft aus demokratischen Aspekten, darüber ließe sich ja reden, und vor allem auch dann, wenn es darum ginge, die Demokratie zu stärken. Aber das ist bei Ihnen und vor allem auch bei Ihrer Begründung erneut nicht der Fall. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es geht Ihnen darum, eine bestimmte politische Ausrichtung zu verändern. Und in dem Fall gebe ich der Ministerin deutlich recht, es geht nämlich um viel mehr bei den Studierenden und bei den Studentenschaften, es geht dabei um eine Organisation, die einen wichtigen Beitrag leistet für unsere Hochschulkultur. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Denn sie bietet die Plattform für Austausch, für Ideen und stärkt das Gemeinschaftsgefühl (Zuruf von Horst Förster, AfD) und ist genau dafür geeignet, die Rechte der Studenten durchzusetzen. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Eben nicht. – Zuruf von Horst Förster, AfD) Und deshalb, will ich Ihnen auch deutlich sagen, man ließe natürlich darüber nachdenken, also ob das politische Mandat an der Stelle richtig ist oder nicht und wie man es besser ausgestalten kann, damit noch viel mehr Studenten sich beteiligen am demokratischen Prozess. Ja, meine Damen und Herren, das ginge, und insofern warten wir alle in gewisser Weise auf die Überarbeitung des Landeshochschulgesetzes, und in dem Zusammenhang ließe sich das eine oder andere auch diskutieren. Aber so, wie Sie das hier vortragen, nämlich einseitig impliziert, dem werden wir nicht zustimmen, meine Damen und Herren. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Ich lasse auch die Bewertung des Abgeordneten Timm gegenüber der Ministerin noch mal prüfen. (Thore Stein, AfD: Exorzismus.) Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Christian Albrecht.

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Christian Albrecht Die Linke

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, ich kann das schnell machen. Wir hatten das ja beim letzten Mal, seitdem gibt es keine neuen Erkenntnisse. Wir haben das eigentlich umfassend miteinander besprochen, deswegen möchte ich jetzt einmal nur kurz noch ein Schlaglicht aufmachen. Die AfD möchte mit dem Gesetzesentwurf die Möglichkeit schaffen, aus – also für den individuellen Studierenden –, aus der Studierendenschaft auszutreten, und tut so, als sei diese Wahlfreiheit im Interesse der Studierenden. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) In der Argumentation – also zumindest beim letzten Mal auf jeden Fall, hier gerade habe ich es nicht ganz mitgekriegt – spielt es aber eine untergeordnete Rolle und es dient eher als so ein Aufhänger, um noch einmal grundsätzliche Kritik an der ungeliebten Studierenden- oder verfassten Studierendenschaft zu üben, die ja üblicherweise eher linksliberal ausgerichtet ist und immer an, na, an vorderster Front steht, ne, wenn es zum Beispiel um Demonstrationen gegen rechts geht. Dass Ihnen das nicht gefällt, ist mir klar, aber jetzt mit so einem Antrag werden Sie das auch nicht geheilt bekommen. Das passt aber rein, weil die AfD macht das ja ganz gerne in verschiedensten Kontexten, haben wir auf kommunaler Ebene gerade wieder Anträge gehabt, wo sie dann für NGOs, Vereine und Verbände, für Akteure, die eben antirassistisch oder für die Demokratie unterwegs sind, ans Geld gehen wollen. Und das würde hier dann auch passieren, weil ein solcher Austritt ja letztendlich die Studierendenschaft schwächt. Zum einen haben wir einen bürokratischen Aufwand, weil man dann ja anfangen müsste, auch nachzuvollziehen, wer ist da, wer möchte austreten. Das müsste bearbeitet werden, das verursacht Kosten. Dann gäbe es weniger Einnahmen, und letztendlich stünde nur zu befürchten, dass entweder die Beiträge hochgehen oder aber Angebot gekürzt werden muss, wenn tatsächlich in Größenordnungen sich Menschen verabschieden. Und selbst, wenn das nicht passiert, müssen Sie ja für die Bürokratie, um das zu bearbeiten, Menschen, ja, vorhalten, die es bearbeiten könnten. Und auch das würde bedeuten, es fallen Dinge weg. Ich bin der Meinung, für nicht mal 2 Euro im Monat – und so hoch ist ja der Anteil für die Studierendenschaft – kriegen die Studenten eine ganze Menge geboten. Sie haben Zugang zu Kulturveranstaltungen, zu Beratungsangeboten, zu vielen, vielen Dingen. Und da, finde ich, gibt es überhaupt keine Notwendigkeit, das noch mal grundsätzlich infrage zu stellen. Und wie gesagt, das, was Sie machen wollen, schwächt die Studierendenschaft. Dass es mit der Legitimation immer so eine Sache ist, wenn 20 Prozent der Studierenden an so einer Wahl teilnehmen, gut, das ist so, aber das gehört auch ein Stück weit zur Demokratie. Wir haben ja auch Kommunalwahlen, wo teilweise nur 40, 40 Prozent der Menschen zur Wahl gehen. Da würde auch keiner auf die Idee kommen zu sagen, ja, na gut, dann schaffen wir das jetzt mal ab, ne, oder Leute können sich dann daraus verabschieden. Ich bin also der Meinung, dieser Antrag ist rundherum abzulehnen. Er ist wie gesagt nur ein Aufhänger, um hier noch einmal zu einer pauschalen Kritik auszuholen. Ich freue mich, dass in der Frage zumindest auch die CDU hier keine divergierende Meinung hat, und unterstreiche da, was Frau Hoffmeister auch gesagt hat, möchte an der Stelle – kann ich mir auch nicht ganz verkneifen – auch noch mal daran erinnern, dass Sie ja ähnliche Anfragen mit einem ähnlichen Ansinnen, ne, Akteuren, die sich, ja, gegen rechts einsetzen, ein bisschen so, sage ich mal, auf die Finger zu hauen, das haben Sie ja auch gemacht im Bund, im Land und auf kommunaler Ebene. Also da würde ich mir dann wünschen, dass das, was hier besprochen wird, dann auch in Zukunft noch ein bisschen konsequenter gelebt wird. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie haben echt Angst vor Transparenz, ne?) Ansonsten, glaube ich, ist hier alles gesagt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Wir lehnen natürlich ab. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort der Abgeordnete Hannes Damm.

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Hannes Damm GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Und an die Abgeordneten der AfD, ich sage es vorweg, ich werde keine Zwischenfragen zulassen, denn dem Kulturkampf von der rechtsextremen AfD begegne ich heute mit Poesie. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Denn was sie uns hier vorgelegt, ist ein Angriff, der die Freiheit schlägt. Schon wieder ein Gesetz, wie wir es von ihr kennen, ich will es aber klar beim Namen benennen. Sie tönt mit Freiheit, sie ruft nach Recht, doch ehrlich gesagt, demokratisch ists schlecht. Sie sät Misstrauen, will einfach spalten, statt unser Miteinander zu gestalten. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Können Sie beim Vortrag noch ein bisschen tanzen? Dann wird das authentischer.) Sie stört sich wie immer am freien Geist, der offen denkt, statt rechtsherum kreist. Sie will raus aus der Studierendenschaft, die Meinung der anderen – für sie fehlerhaft. Klar, wo Studierende gemeinsam entscheiden, da kann sie die Freiheit nicht beschneiden. Wo Menschen wählen, vernünftig und klug, verpufft ihr rechtes Gedankengut. Die Mehrheit wählt nicht Hass und Zorn, statt rückwärts denkt die Mehrheit nach vorn. Sie steht für Vielfalt, für Respekt, für eine Zukunft, die dem Rest von uns schmeckt. Die AfD nennts abstoßend und wild, weil es nicht passt zu ihrem Weltenbild. Doch Hochschule lebt von Streit und von Fragen, nicht von Verboten und rechten Klagen. Sie ist ein Ort zum Denken, für Mut, für Meinungsfreiheit und gegen Wut. Was hier gefordert wird, ungeschlacht, ist Austritt aus dem, was vielfältig macht. Denn wer andere Stimmen nicht kann ertragen und möchte sich lieber mit Degen schlagen, versteht nicht, was Demokratie gibt den Wert, dass jede Meinung Gewicht erfährt. Sie lebt von Wahl, von Mitgestalten und nicht von autoritärem Verhalten. Wir sagen klar, Zustimmung entfällt, weil Vielfalt uns zusammenhält. Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Dirk Stamer. (Thore Stein, AfD: Vielleicht kann noch einer jonglieren da vorne?!)

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Dirk Stamer SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, darf ich es wagen, Ihnen den Gruße anzutragen? Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren heute hier in Zweiter Lesung einen Gesetzentwurf der AfD, der inhaltlich weder strukturell noch, weder inhaltlich noch strukturell überzeugt und die studentische Selbstverwaltung und Meinungsfreiheit deutlich einschränken will. (Zurufe vonseiten der Fraktion der AfD: Meinungsfreiheit!) Ja. Nach wie vor lehnen wir als SPD-Landtagsfraktion zusammen mit unserem Koalitionspartner und eigentlich dem kompletten Haus hier diesen Vorstoß im Sinne einer pluralen und demokratischen Gesellschaft ganz deutlich ab. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die zentrale Begründung der AfD, dass die Zwangsmitgliedschaft den Studierenden ihre freie Entscheidung entziehen würde. Dabei wird jedoch absichtlich übersehen, dass die verfasste Studierendenschaft bei uns und in anderen Bundesländern ganz bewusst als kollektives Organ konzipiert worden ist, das die Interessen aller Studierenden in den Hochschulen Mecklenburg-Vorpommerns bündelt. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Ist das denn so?) Und ein Austrittsrecht einzelner Studierender würde nicht nur die finanzielle Basis dieser Institution gefährden, sondern auch ihre Fähigkeit, eine umfassende Interessensvertretung zu gewährleisten. Vermutlich wollen Sie genau das. Die gegenwärtige Regelung stellt sicher, dass alle Studierenden – unabhängig von individuellen politischen Einstellungen – gemeinsam Verantwortung übernehmen und so eine starke, einheitliche Stimme bilden. Wir lehnen es ganz deutlich ab, dass Studierende sich nicht mehr zu ihren Themen äußern sollen und Meinungsfreiheit eingeschränkt wird. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das sagt doch gar keiner. Das steht ja nicht mal drin, Herr Stamer.) Die AfD stützt ihre Argumentation fälschlicherweise auf Beispiele, die ihrer Meinung nach eine einseitige Ausrichtung der Studierendenschaften belegen würden. Bei genauerer Betrachtung wird jedoch hier deutlich, dass die finanzielle Förderung und die kulturellen sowie politischen Aktivitäten in einem ausgesprochen ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen. Frau Martin ist da explizit noch einmal drauf eingegangen. Und gerade diese Vielfalt dieser Projekte zeigt, dass die Studierendenschaften ein breites Spektrum studentischer Interessen abdecken und nicht nur lediglich eine einseitige politische Ausrichtung fördern. Die verfasste Studierendenschaft erfüllt weit mehr als nur die Funktion einer Interessensvertretung. Sie ist auch ein wichtiger Partner im Dialog zwischen Studierenden, Hochschulleitung und der Landesregierung. Und diese derzeitigen Regelungen sorgen dafür, dass diese verfasste Studierendenschaft hier entsprechend finanziell ausgestattet ist und auch die starke Stimme hat, diese Aufgabe entsprechend umzusetzen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Zusammenfassend zeigt sich … (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Glocke der Vizepräsidentin) Ja, ja, ja, sehr schön. Das ist genau das, was Sie von Meinungsfreiheit und von einer pluralen Gesellschaft halten. Da zeigen Sie das ganz wunderbar. Zusammenfassend zeigt sich, dass der Gesetzentwurf der AfD, der mit einfachen Argumenten wirbt, bei genauerer Prüfung aber ganz erhebliche Schwächen aufweist, unsere Demokratie, unsere gesellschaftliche Grundordnung angreift und – wie in dieser Diskussion auch schon gesagt worden ist – (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Hören Sie auf, zu fantasieren da vorne!) der Beginn der Abarbeitung einer Blaupause der rechtsextremistischen Gruppierungen ist. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Eine Änderung in Richtung eines Austrittsrechts würde diese zentrale Funktionalität unterminieren und letztlich zu einer Schwächung des studentischen Zusammenhalts und der Vertretung führen. Es würde die Selbstverwaltung untergraben, die Meinungsfreiheit einschränken und letztlich auch unserer Demokratie schaden. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Ja, daher bitte ich Sie um Ablehnung des Gesetzentwurfs im Interesse einer starken Demokratie und möchte vielleicht diese Rede mit einem Zitat von – in abgewandelter Form –, von Cato dem Älteren beenden: Ceterum censeo AfD esse delendam. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Fraktionsvorsitzende Nikolaus Kramer.

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Nikolaus Kramer AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Damen und Herren Abgeordnete! (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Ich muss da mal hier kurz ans Rednerpult gehen. Herr Barlen, ich denke, auch Sie haben noch Redezeit, dann machen Sie das doch von hier vorne, aber stören Sie nicht mit Ihren Zwischenrufen und bilateralen Gesprächen meinen Redebeitrag. Wäre ich Ihnen sehr dankbar dafür. (Zuruf aus dem Plenum: Mimimi.) Nur, um einmal ein paar Worte … Das ist überhaupt kein Mimimi, das ist von Ihrer Seite aus im höchsten Maße unhöflich. Ich habe mir einfach mal ein paar Stichpunkte notiert, ein paar Schlagworte, die ich hier bei den einzelnen Redebeiträgen wahrgenommen habe: Transparenz, Meinungsvielfalt, studentischer Zusammenhalt, Antidiskriminierung. (Zuruf aus dem Plenum: Regenbogen hat noch gefehlt.) Meine Damen und Herren, das alles ist eine absolute Fehlanzeige, und dafür gibt es nicht nur ein Beispiel, sondern mehrere. Es wurde gesagt, schon bei der ersten Debatte und auch jetzt, die Studenten werden gezwungen, diesen Beitrag zu entrichten. Und nur ein Beispiel – ich habe es vor drei Monaten angesprochen, Herr Damm hat auf meine Zwischenfrage nicht reagieren können, weil er sagte, er war nicht dabei, fing dann an mit hinkenden Vergleichen die Deutsche Bahn betreffend –, nur ein Beispiel aus Greifswald: Der AStA lädt ein zu einer Vortragsreihe, Frauenfeindlichkeit in Burschenschaften, und da ist die Werte-Konservative Hochschulgruppe dort zu Gast, teilweise mit Mitgliedern einer Studentenverbindung, da waren aber auch Frauen dabei. Die wurden rausgeschmissen. Wo ist denn das tolerant? (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Wo ist das ein Beispiel für Meinungsvielfalt? Wo ist das ein Beispiel für Antidiskriminierung und studentischen Zusammenhalt? Und es ist nur ein Beispiel an der Uni in Greifswald, davon gibt es zahllose. Und diese Mitglieder, die da rausgeschmissen wurden, wollten am Diskurs teilnehmen, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wollten die Debatte befruchten, wurden rausgeschmissen ohne Begründung und müssen trotzdem durch ihre Studiengebühren genau diesen AStA und die verfasste Studentenschaft mitfinanzieren. Das geht so nicht, das wollen wir nicht, …

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Elke-Annette Schmidt

Herr Abgeordneter, …

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Nikolaus Kramer AfD

… deshalb dieser Gesetzentwurf. – Danke schön. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

… die Zeit ist um. Sie können dennoch am Rednerpult, Sie können dennoch am Rednerpult verbleiben. Es gibt einen Antrag auf Kurzintervention durch Herrn Albrecht.

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Christian Albrecht Die Linke

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Kollege, also, was die Toleranz angeht, da möchte ich noch mal darauf hinweisen, Ihnen ist sicherlich das Toleranzparadoxon ein Begriff, dass dann, wenn wir der Intoleranz gegenüber tolerant sind, die Toleranz abgeschafft wird. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Oh!) Das ist keine Ausrede, das ist einfach so, wenn man Akteuren, die eben sich dafür einsetzen, dass Vielfalt nicht gelebt wird, die Menschen Rechte absprechen oder Ähnliches, (Paul-Joachim Timm, AfD: Das bestimmen Sie?) die problematisch sind, wenn man denen einen Raum und Toleranz gegenüber gibt, dann werden sie diese Toleranz nutzen, um das abzuschaffen. Das können Sie als undemokratisch erachten, man darf aber auch dagegensprechen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist ein Fall für den Verfassungsschutz, was Sie da vortragen.) Das ist der eine Punkt. Deswegen ist es halt nicht verwunderlich, wenn Mitglieder einer gesichert rechtsextremen Vereinigung bei Akteuren, die sich für eine tolerante Gesellschaft einsetzen, nicht unbedingt gerne gesehen werden und die dann von ihrem Hausrecht Gebrauch machen. Anderer Punkt ist, wenn man zum Beispiel jetzt sagt, das Recht muss eingeräumt werden, dass man dort austreten kann aus dieser Studierendenschaft, wäre das für mich dann ein Argument, wenn das von den Studierenden selber käme, wenn also studentische Vertreter auf uns zukämen und sagen würden, das ist uns ein Dorn im Auge, wir wollen die Möglichkeit, da rauszukommen. Genau das passiert aber nicht. Die studentischen Vertretungen, auch die Leute, mit denen man redet, die sagen immer, für meine nicht mal 2 Euro im Monat kriege ich was geboten, ich finde das eigentlich gut, weil die Studierendenschaft dadurch auch zum Beispiel ein Verhandlungsmandat hat, wenn es um Verhandlungen für das Studierendenticket und Ähnliches geht. Also noch mal, das ist ein Impuls, der kommt ja einfach nur von Ihnen, Sie meinen jetzt, hier die Stimme der Studierenden sein zu müssen. Aber das ist ja durch die Realität nicht gedeckt, sondern die Signale, die da kommen, sind ja eigentlich ganz andere. Und damit bin ich fertig. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Ich gehe davon aus, Sie wollen darauf reagieren, Herr Fraktionsvorsitzender?

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Nikolaus Kramer AfD

Das würde ich sehr gern, Frau Präsidentin.

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Elke-Annette Schmidt

Wie bitte?

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Nikolaus Kramer AfD

Das würde ich sehr gerne.

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Elke-Annette Schmidt

Ja, bitte schön!

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Nikolaus Kramer AfD

Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin! Also, Herr Albrecht, vielen Dank für diese Kurzintervention, die mir noch mal die doppelte Redezeit verschafft. Also wir fangen von vorne an. Natürlich ist mir das ein Begriff. (Julian Barlen, SPD: Machen Sie was draus!) Aber Sie können doch nicht allen Ernstes behaupten, wenn ich Menschen aus einer Diskussion ausschließe – egal, ob ich sie als Mitglied irgendwo verorte oder nicht –, es kann doch nicht Ihr Verständnis von Toleranz sein, und es kann doch nicht Ihr Verständnis von Diskussion sein. Das können Sie mir doch als wahrer Demokrat nicht ernsthaft hier so anbieten, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf aus dem Plenum: Ist er doch nicht, ist er doch nicht!) meine Damen und Herren! Ich bin ja zutiefst schockiert. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zweitens. Sie bezeichnen also in Ihrer Kurzintervention die Mitglieder der Werte-Konservativen Hochschulgruppe in Greifswald als Mitglieder einer gesicherten rechtsextremen, gesichert rechtsextremen Vereinigung – das waren Ihre Worte. Das ist sehr interessant. Und drittens finde ich das spannend, wie Sie also mir und meiner Fraktion unterstellen, dass wir hier Gesetzentwürfe entwickeln. Also nach Ihrer Lesart sitzen wir in unserem stillen, rechtsextremen, gesichert rechtsextremen Kämmerlein und denken uns Gesetzentwürfe aus. Sie würden anders mit der Situation umgehen, käme die verfasste Studierendenschaft oder Mitglieder der verfassten Studierendenschaft auf Sie zu und würde Ihnen sagen, machen Sie das doch mal bitte anders. (Zuruf aus dem Plenum: Da lachen doch die Hühner!) Was soll ich Ihnen sagen? Im Gegensatz zu Ihnen und zu Mitgliedern dieser Alt-Kartell-Parteien haben wir die Bodenhaftung nicht verloren. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Wir unterhalten uns draußen mit den Menschen im Land. Und dazu gehören für uns auch die Studenten, und die Studenten sind genau deswegen und nicht nur wegen dieser einen Veranstaltung in Greifswald an uns herangetreten, an unseren hochschulpolitischen Sprecher und haben gesagt, wir empfinden das als ungerecht, dass wir mit unseren Semesterbeiträgen solche linken Vereinigungen zwangsfinanzieren müssen. Und genauso, wie wir das als ungerecht empfinden, dass wir diese Rundfunkzwangsgebühr jetzt zahlen müssen, empfinden wir das als ungerecht, dass wir diese Zwangsgebühren an den Unis zahlen müssen (Sebastian Ehlers, CDU: Steuern finden Sie auch ungerecht.) beziehungsweise die Studenten. Und deshalb haben wir diesen Gesetzesänderungsantrag eingebracht. Fertig ist die Laube! – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeshochschulgesetzes auf Drucksache 8/4635. Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 8/4635 bei Zustimmung der Fraktion der AfD und Ablehnung aller übrigen Fraktionen und der fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt. (Zuruf aus dem Plenum: Welche fraktionslose Abgeordnete meinte sie jetzt?) Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes, auf Drucksache 8/4828. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 8/4828 – Das Wort zur Einbringung hat die Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Bettina Martin.

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Bettina Martin

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Schutz von Denkmälern ist ein hohes Gut in Mecklenburg-Vorpommern. Ohne ihn würden wir wohl heute hier nicht in diesem wunderschönen Schloss, in diesem wunderbaren Plenarsaal sitzen. Das Land ist reich an Zeugnissen seiner Geschichte, es sind einzelne Gebäude, historische Ortskerne, Straßenzüge, Gebäudeensembles, technische und maritime Denkmale sowie bemerkenswerte Zeugnisse der Bodendenkmalpflege und der Unterwasserarchäologie. Das sind alles wichtige, wichtige Zeugnisse unserer kulturellen Identität, unseres Selbstverständnisses, unserer Identifikation, und ganz augenfällig zum Beispiel die Mecklenburg-Vorpommern prägende Backsteingotik der Kirchen, Stadttore, Befestigungsanlagen und Rathäuser, aber auch die Großsteingräber oder die Ostmoderne der DDR-Architektur sind Zeugnisse unserer Geschichte. Um den Denkmalschutz zukunftsfähig und sicher aufzustellen, ist nach 19 Jahren eine Novellierung des Gesetzes erforderlich, und das haben wir uns ja auch gemeinsam als Regierungskoalition im Koalitionsvertrag vorgenommen. (Thore Stein, AfD: In welchem?) Ich bin mit dem Ergebnis der Ressortanhörung und dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf sehr zufrieden, der nämlich die Landesdenkmalpflege zukunftsorientiert aufstellt, moderner und effektiver ist und bürokratische Hürden beseitigt und der ausdrücklich auch Belange der energetischen Verbesserung der Klimaanpassung und der Barrierefreiheit als berechtigte Interessen der Eigentümer von Denkmälern berücksichtigt. Viele diskutieren den Denkmalschutz ja antagonistisch als Gegensatz zu den erneuerbaren Energien beziehungsweise dem Klimaschutz. Das ist aber aus meiner Sicht die völlig falsche Herangehensweise. Unter anderem gilt, jedes alte Gebäude ist Klimaschutz per se, nach dem Motto Recycle und Reduse statt Konsum und Neubau. Diesen falschen Widerspruch sollten wir hier deshalb nicht konstruieren. Weil es aber diese Denke gibt und auch viel Verunsicherung und Fragen angesichts des Umgangs mit der Errichtung von Windanlagen und Solaranlagen, haben wir deswegen das übergeordnete öffentliche Interesse, dass ja über das Bundesgesetz, das EEG Paragraf 2 geregelt wurde, haben wir das im Gesetzentwurf geklärt und gesetzlich angebunden. So wird hier auch für diejenigen, die hier zu entscheiden haben, Klarheit geschaffen. Ebenfalls wichtig ist, dass das Gesetz nun auch dezidiert die Barrierefreiheit unterstreicht. Sie wird als berechtigtes Interesse der Eigentümer ausdrücklich im neuen Gesetz erwähnt. Es ist uns als Land, als Gesetzgeber wichtig, dass der Zugang zu öffentlich zugänglichen Denkmälern im Sinne des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes möglichst barrierefrei gestaltet wird. Zukunftsorientiert heißt auch schnellere Verfahren und weniger Bürokratie. Das entlastet sowohl die Denkmalbehörden als auch die Antragsteller. So beinhaltet zum Beispiel die Novelle eine Vereinfachung der Genehmigungsverfahren. Folgendes verbirgt sich hinter der sogenannten Genehmigungsfiktion bei Verfahren mit Konzentrationswirkung: Also zum einen soll die sogenannte Konzentrationswirkung das Verfahren beschleunigen, indem eine konzentrierte Genehmigung, also eine Genehmigung viele Einzelgenehmigungen in sich vereint. Und so soll der Bauherr eben nicht für jeden Belang eine einzelne Baugenehmigung einholen müssen, sondern eine einzige, die alle anderen in sich vereint. Und die Genehmigungsfiktion meint, dass ein Ausbleiben einer Rückmeldung des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege, also des LAKD, als Einvernehmen gilt. Das heißt, das LAKD wird künftig innerhalb eines Monats Stellung zu Baugenehmigungen nehmen müssen, wenn es Beanstandungen gibt. Wenn es keine gibt, kann es die Frist einfach ablaufen lassen und spart Verwaltungsvorgänge. Gleichzeitig können die unteren Bauaufsichtsbehörden mit einem einheitlichen Fristenkatalog arbeiten und ihre Verfahren planmäßig weiterbetreiben. Sie haben also keine Verzögerungen mehr. Ebenso kann das LAKD künftig mit den unteren Denkmalschutzbehörden, also den Landkreisen oder kreisfreien Städten, Vereinbarungen zu wiederkehrenden ähnlichen Genehmigungsfällen treffen. Dadurch entfallen zusätzliche Anhörungen. Das Verfahren wird vereinfacht. Um das mal ein bisschen in die Realität zu holen, das heißt, wenn ich eine Auflage habe, ich habe einen bestimmten Fensterrahmen immer in einem ganz bestimmten historischen Grün zu streichen, muss ich das nicht alle paar Jahre immer neu beantragen, sondern wenn ich einmal die Ansage habe, das muss ein bestimmtes Grün sein, dann kann ich das bei jedem neuen Anstrich auch immer weiter so tun und muss nicht wieder Anträge stellen. Wir streichen außerdem die Anhörung der Denkmaleigentümer vor Eintragung in die Denkmalliste. Der Denkmalstatus steht zu dem Zeitpunkt fest. Die Eintragung muss ohnehin erfolgen, der Eigentümer wird nur noch informiert. Das reduziert unnötigen Aufwand für untere Denkmalschutzbehörden und auch für Bürgerinnen und Bürger. Neben den genannten Veränderungen wurde das Gesetz an entscheidenden Stellen klarer formuliert und es wurden Lücken geschlossen. Wir haben hier also einen sehr fundierten Gesetzentwurf, der den bereits sehr guten Status quo sinnvoll weiterentwickelt und ergänzt. Wir erleichtern gezielt die Anwenderebene, also den unteren Denkmalschutzbehörden den Umgang mit dem Gesetz. Und das dient durch schnellere und rechtssichere Verfahren natürlich den Antragstellenden genauso, also Unternehmerinnen und Unternehmern, Bürgerinnen und Bürgern. Daher wird die Novelle von einem Anwendungserlass flankiert werden, der als Arbeitshilfe und Unterstützung der unteren Denkmalschutzbehörden dienen soll. Ein Gesetz muss immer abstrakt generell formuliert sein. Der Anwendungserlass dann kann den Denkmalschutzbehörden sehr deutliche Anweisungen und Hilfestellung geben. Damit stärkt diese Novelle den Denkmalschutz und auch die Position derer, die sich für den Denkmalschutz im Land einsetzen. Dafür auch noch mal herzlichen Dank! Da gibt es nämlich viele, die viel Zeit und viel Freizeit dafür auch einsetzen. Sie schafft Klarheit, diese Novelle, und Rechtssicherheit und kommt dem Denkmalschutz, dem Klimaschutz und insgesamt den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes zugute. Und apropos Weltkulturerbe, angesichts der im August 2024 erfolgten Eintragung des Schweriner Residenzensembles ist es auch nur zeitgemäß und durchweg zu begrüßen, dass der Gesetzentwurf erstmals auch das Welterbe explizit im Landesdenkmalrecht verankert. Wir haben nämlich ein Bekenntnis zur kulturpolitischen Verantwortung für das UNESCO-Welterbe und seiner Bewahrung gemäß des UNESCO-Übereinkommens von 1972 aufgenommen. Ich freue mich auf die Diskussion mit Ihnen und dann auch im Ausschuss und bitte um Überweisung in den Ausschuss. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Ministerin! Die Ministerin hat die angemeldete Redezeit um zwei Minuten überschritten, das heißt, eine Minute mehr für die Oppositionsfraktionen. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Thore Stein.

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Thore Stein AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Liebe Bürger! Lassen Sie mich zu Beginn einen Blick zurückwerfen, und zwar in das Jahr 2018. Sie erinnern sich vielleicht, seinerzeit wurde dieses Land von einer rot-schwarzen Koalition regiert, und im Koalitionsvertrag dieser MV-GroKo stand auch schon die Novellierung des Denkmalschutzgesetzes drin. Eine Anfrage des damaligen Abgeordneten Bernhard Wildt ergab, dass in besagtem Jahr 2018 – wir rechnen zurück, also einige Jahre her – der Referentenentwurf bereits fertiggestellt sei und jetzt quasi demnächst in die Ressortabstimmung geht. Das Licht der Welt erblickte die Novelle dann jedoch nicht mehr. Nun liegt sie endlich vor, und da stellt sich mir durchaus die Frage: Was haben Sie – und damit spreche ich insbesondere die SPD an – die vergangenen neun Jahre eigentlich getan? (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und vielleicht zeigt das auch mal, mit welcher Geschwindigkeit hier an dringenden Gesetzesnovellen gearbeitet wird. Neun Jahre für einige redaktionelle Änderungen und Ergänzungen, herzlichen Glückwunsch! Zum Gesetz aber: Wir sind uns alle einig, dass Mecklenburg-Vorpommern überwiegend aus einer rund tausend Jahre alten Kulturgeschichte, aber natürlich auch aus den Jahrtausenden davor einen reichen Schatz an kulturellem Erbe aufweist. Und das ist – ganz besonders zu betonen – insbesondere unsere Kulturlandschaft, die einen einzigartigen Charakter bewahrt hat, den man sonst in Deutschland nur noch selten vorfindet. Die in der Novelle vorgenommenen Änderungen sind überschaubar, was ganz sicher auch an der hohen Güte unseres bisherigen Denkmalschutzgesetzes liegt. Wir werden in den Beratungen zu diesem Gesetz im zuständigen Ausschuss dann die Details intensiv besprechen können. Dafür ist hier heute gar nicht die Zeit. Zwei Punkte möchte ich aber bereits an dieser Stelle einmal ansprechen, sie sind teilweise auch von der Ministerin angeführt worden, zum einen die Erweiterung im Paragrafen 6 Absatz 3. Hier wird – das haben Sie eben angeführt – das berechtigte Interesse der Eigentümer, was ja Grundlage überhaupt für eine Art Abstimmungsprozess zwischen Eigentümern und Denkmalbehörde ist, dahin gehend erweitert, dass auch Belange des Klimaschutzes, der energetischen Ertüchtigung und der Barrierefreiheit verstärkt zu betrachten sind. Was vordergründig berechtigt klingt, kann in der Praxis zu weitreichenden Konflikten führen, denn nunmehr können Eigentümer gewisse Maßnahmen, wie zum Beispiel den Einbau eines Fahrstuhls in ein denkmalgeschütztes Objekt oder die Dämmung einer historischen Fassade, als Recht einklagen und sich eben auf genau diese explizite Nennung berufen. Welche Auswirkungen das auf die Genehmigungspraxis haben wird, werden wir sicherlich noch besprechen können und hier auch die zuständigen Experten im Ausschuss befragen. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Sie stellen jedoch selber in den Ausführungen zu Ihrer Gesetzesnovelle fest – und darauf beziehe ich mich eben noch mal, auf diesen Paragrafen 6 –, dass es insbesondere die Veränderungen in der historisch gewachsenen Kulturlandschaft durch den Ausbau der erneuerbaren Energien sind, die die wohl stärksten Eingriffe in die ebenfalls ins Gesetz aufgenommenen Ortsbilder und Silhouetten und eben die Kulturlandschaft bedeuten, denn was das Gesetz richtigerweise feststellt, ist, Baudenkmäler und Bodendenkmäler immer in einem räumlichen Kontext zu ihrer Umgebung zu sehen. Dieser Umgebungsschutz soll nunmehr auch stärker in den Fokus rücken. Das ist sehr schön, jedoch offenbar nicht, wenn es um die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien geht. Und da erinnern wir uns zurück, es ist zwei Jahre her, da gab es die Diskussion, welche Baudenkmäler in Mecklenburg-Vorpommern denn besonders schützenswert seien. Wir führen uns vor Augen, im Land Mecklenburg-Vorpommern gibt es 31.000 Baudenkmäler. Und wer jetzt glaubt, dass davon einige Hundert oder vielleicht einige Tausend besonders schützenswert sind, der irrt, denn es wurden lediglich 29 Baudenkmäler als besonders schützenswert ausgewiesen. Das heißt, nur diese 29 Baudenkmäler müssen einer besonderen Prüfung unterzogen werden beziehungsweise Eingriffe in den Umgebungsschutz dieser Baudenkmäler. Für alle anderen der 31.000 Baudenkmäler soll es also keine Rolle spielen, ob in unmittelbarer Nähe zu einem historisch geschützten, gewachsenen Ensemble demnächst ein Windpark steht. Und das geht dann eben auch vollständig und primär zulasten der zahlreichen privaten Eigentümer, die mit viel Aufwand, persönlichem Engagement und letztlich auch hohen Kosten bereit sind und bereit waren, eines der zahlreichen Baudenkmäler in unserem Land der Nachwelt zu erhalten. Aber auch das werden wir sicherlich noch ausreichend diskutieren können bei der anstehenden Anhörung zur Gesetzesnovelle. Der zweite Punkt betrifft dann die Stärkung der Kompetenz der unteren Denkmalschutzbehörden, das haben Sie eben auch ausgeführt, nicht ganz korrekt in meinen Augen, aber auch das soll noch mal Thema im Ausschuss sein. Und hier wird auf eine begrüßenswerte Beschleunigung der Verfahren abgestellt, soweit richtig, bei einer deutlichen Entlastung der oberen Denkmalschutzbehörde, denn diese musste oder wurde zumindest aus einer Art gängigen Praxis heraus bis dato stets und ständig selbst in kleinsten Entscheidungsprozessen der unteren Denkmalschutzbehörde eingebunden. Das hatte sich offenbar so als eine Art, na ja, normales Verfahren eingeschlichen über die letzten Jahrzehnte. Und hier bleibt nun wirklich zu hoffen, dass dieses Gesetz, dass die Änderungen im Gesetz zumindest zu einem gewissen Klima der verstärkten Verantwortungsübernahme in den unteren Denkmalschutzbehörden führt, die letztlich auch dazu dann führt, dass eben die Entscheidungsprozesse deutlich schneller gehen, denn es ist durchaus so, dass selbst bei einfachsten Abstimmungsfragen, eben zu einer Farbgebung an einem Fenster, wie Sie es ausgeführt haben, teilweise zwei, drei oder vier Monate ins Land gehen, und das ist natürlich nicht im Sinne der Erhaltungsmaßnahme. Zuletzt noch der Hinweis, ich habe es eben angeschnitten, dass die Erweiterung des Paragrafen 2, also Begriffsbestimmung, sehr begrüßenswert ist, denn insbesondere durch die explizite Nennung der Kulturlandschaft als Schutzgut wird diese eben auch entsprechend aufgewertet. Aber auch die klare Definition der Grünanlagen, also Parks, Gärten, Alleen, die ja auch sehr, ja, doch prägend für unser Land sind, erfährt hier noch mal eine entsprechende Würdigung, denn eines ist ja sicherlich bekannt, neben den baulichen Anlagen als solchen ist es eben die Gesamtkomposition der Landschaft. Es ist ja so, dass diese Kulturlandschaft Mecklenburg-Vorpommern nicht eben nur durch einzelne Bauten geprägt ist, sondern durch eine Landschaft, die ja ganz bewusst so durch Menschenhand geformt worden ist, durchaus unter ästhetischen Aspekten. Als letzter kleiner Nachtrag: Die Neufassung eines Paragrafen 1a zum UNESCO-Weltkulturerbe kommt eher einer symbolischen Handlung gleich, ohne einen wirklichen Mehrwert, der sowieso nicht aus den Regelungen des Denkmalschutzgesetzes hervorgeht. Den hätte man sich auch sparen können, aber, wie gesagt, alles Weitere in einer sicherlich sehr spannenden Debatte im zuständigen Ausschuss. Ich komme zum Ende. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Renz.

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Torsten Renz CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich vertrete hier kurzfristig Katy Hoffmeister bei diesem Thema, will mich deswegen auf einzelne wenige Punkte konzentrieren. Fakt ist, dass dieses Gesetz eigentlich vom Grundsatz her aus dem Jahre 1998 schon sozusagen immer noch in Wirkung ist. Und bis auf kleinere Anpassungen im Jahre 2010 ist also schon eine Ewigkeit vergangen, in der sozusagen auch nichts passiert ist. Man kann das auch übersetzt so sagen, dieses Gesetz hat also auch einen gewissen Denkmalschutzcharakter, wenn man das so betrachtet. Auf der anderen Seite, wenn man dem Vorredner zugehört hat, was Bearbeitungszeiten und Veränderungsbedarf betrifft, dann muss man sich vielleicht ein bisschen mehr noch hineinversetzen in die Thematik Denkmal, dann ist natürlich, wenn man die Zeitrechnung auf das Denkmal bezieht, dann ist es natürlich so etwas wie heute Morgen, dass wir uns damit befassen. Und jetzt nimmt das Ganze ja auch richtig Fahrt auf. Ich habe also auch lange nicht so einen Gesetzentwurf gesehen wie diesen, wo so viel Ziffern aus dem Koalitionsvertrag abgearbeitet werden. Also auf den ersten Seiten – Ziffer 98, 163, 197 und 337, Ziffer 46 –, also was Sie hier alles so abarbeiten, das hat schon phänomenalen Charakter. Da muss man schon staunen. Und trotzdem finden dann Dinge hier noch Eingang in den Gesetzentwurf, auch das wurde gerade gesagt, wie UNESCO-Weltkulturerbe, was ja eher deklaratorischen Charakter hat. Das schreiben Sie zwar auch rein, aber ich würde, ehrlich gesagt, fragen, dieses Weltkulturerbe in Mecklenburg-Vorpommern gibt es ja nicht erst seit gestern in Schwerin, sondern auch in Wismar und Stralsund schon früher, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) also tatsächlich mal eine berechtigte Frage, warum, wieso, weshalb, wenn es in anderen Landesgesetzen auch kaum auftaucht, dass man das jetzt hier dann hineinschreibt. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Es ist vielleicht auch nicht zum Schaden, so kann man das vielleicht auch zusammenfassen. Ich will aber einen zentralen Punkt kurz ansprechen, der nämlich das Spannungsverhältnis zwischen Denkmalschutz und Klimaschutz ja sozusagen bei dieser Novellierung zentral anspricht. Und zwar soll ja die Nutzung von Photovoltaik oder der energetischen Sanierung ausdrücklich als berechtigtes Interesse der Eigentümer jetzt gelten. Und das überragende öffentliche Interesse an erneuerbaren Energien – EEG ist hier sozusagen auch das Stichwort – soll ja direkt auf das Genehmigungsverfahren im Denkmalschutz dann durchschlagen. Das kann man beurteilen, indem man sagt, das klingt fortschrittlich, aber auf der anderen Seite kann man natürlich auch die Position einnehmen unter dem Motto, mit Augenmaß, was wird das tatsächlich bedeuten für unsere Gutshäuser, Kirchen, Schlösser et cetera. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und deswegen sollten wir uns die Frage stellen, auch bei diesem Gesetzgebungsverfahren, inwieweit dann prioritär das Thema zum Beispiel Klimaschutz möglicherweise den Denkmalschutz überlagert. Das sind Dinge, die muss man abwägen, darüber muss man diskutieren. Nicht, dass wir unser Denkmal nachher zu Tode optimieren. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und am Ende ist es gar kein Denkmal mehr, sondern wir wollen natürlich unser kulturelles Erbe erhalten. Und deswegen gibt es in diesem Prozess nicht nur einige, sondern viele Fragen. Es gibt auch andere Themen, die wir sozusagen noch auf dem Schirm haben, die ich aber jetzt nicht im Einzelnen weiter ausführen möchte. Ich will Ihnen nur sagen, unsere Fraktion betrachtet den Denkmalschutz mit Augenmaß, unter dem Motto, kulturelles Erbe auch entsprechend zu bewahren. Wir kennen natürlich auch den einen oder anderen finanziellen Zwang. Nichtsdestotrotz werden wir kritisch und konstruktiv das Gesetzgebungsverfahren begleiten und freuen uns sozusagen auf die Anhörung und auf die weitere Beratung. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Frau Schmidt.

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Elke-Annette Schmidt Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn wir heute über das Denkmalschutzgesetz sprechen, dann sprechen wir nicht nur über Regelungen zu Mauern, zu Fassaden, über alte Bausubstanz oder eingetragene Fundorte. Wir sprechen über Erinnerung, über Verantwortung, über kulturelle Identität und über die Frage, wie wir als Gesellschaft mit dem umgehen, was Generationen vor uns geschaffen, erlitten, gestaltet und überliefert haben. Und wir sprechen über Zukunft, denn Denkmalschutz, das ist nicht konservierte Vergangenheit. Das ist bewusster Umgang mit Geschichte im Hier und Jetzt. Und in diesem Sinne ist diese Gesetzesnovelle ein wichtiger, ein notwendiger und, ja, ein überfälliger Schritt. Für uns als LINKE steht dabei fest, diese Novelle ist ein Bekenntnis zur öffentlichen Verantwortung für das kulturelle Erbe unseres Landes. Sie ist ein Bekenntnis zur gesellschaftlichen Teilhabe an kultureller Erinnerung. Und sie ist ein Bekenntnis zur Verbindung von Tradition, sozialer Gerechtigkeit, Klimaschutz und Inklusion. (Thore Stein, AfD: Wow!) Ja, wow, das kann man tatsächlich so festhalten, Herr Stein! Unser Land ist reich an Denkmalen, an Backsteinkirchen, Gutshäusern, Bäderarchitektur, DDR-Alltagskultur, Gedenkorten des Widerstandes und an archäologischen Funden. Und das sind nicht einfach nur Kulissen und auch kein Luxus, sondern ein wichtiger Teil unseres gemeinsamen kulturellen Gedächtnisses. Die Regelungen zur Denkmalpflege sind deshalb keine Schikane für Bauwillige oder Verwaltungsballast, sondern eine verfassungsrechtlich verankerte, demokratisch legitimierte öffentliche Aufgabe. Wir begrüßen, dass zentrale Begriffe im Gesetz nun klar definiert sind und dass das Bekenntnis zum UNESCO-Welterbe Gesetzesrang bekommt. Das ist ein starkes Signal für Wismar, für Stralsund und für das Schweriner Residenzensemble. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Endlich wird mit der Gesetzesnovelle aufgelöst, was viel zu lange als Gegensatz galt, Denkmalschutz einerseits, Klimaschutz und Inklusion andererseits. Wir sagen klar, wer das kulturelle Erbe bewahren will, muss es auch zugänglich und zukunftsfähig machen. Die Aufnahme von Klimaschutz und Barrierefreiheit als berechtigte Interessen ist tatsächlich ein Paradigmenwechsel. Photovoltaik auf einem historischen Dach oder ein barrierefreier Zugang zum historischen Amtsgericht, das muss beides möglich sein. Das Gesetz schafft hier neue Balance und Klarheit, denn, ja, Denkmalschutz kann und muss mit modernen Anforderungen in Einklang gebracht werden. Das heißt nicht, dass jedes Denkmal energetisch saniert werden muss oder vollständig barrierefrei wird, aber es heißt, es ist nicht mehr erlaubt, Barrierefreiheit und Klimaschutz pauschal mit dem Hinweis auf den Denkmalstatus zu blockieren, und das ist gut so. Und, meine Damen und Herren, Denkmalpflege findet vor Ort statt, in den Landkreisen, in den Städten. Mit digitalen Denkmallisten, klaren Regelungen von Zuständigkeiten und weniger Bürokratie bekommen die unteren Denkmalschutzbehörden endlich die Instrumente, die sie brauchen. Und das ist ein echter Fortschritt für die Verwaltung wie für die Eigentümerinnen und Eigentümer. Unser archäologisches Erbe ist kostbar und oft bedroht. Illegale Grabungen mit Metalldetektoren können unwiederbringlich Geschichte zerstören. Das neue Gesetz setzt hier eine klare Grenze: Genehmigungspflicht für Nachforschungen, klare Sanktionen, Strafandrohungen und Schutz für die Grabungsschutzgebiete. Mit der Einführung des Begriffes „Gründenkmal“ schützen wir endlich auch historische Parkanlagen, Alleen und Friedhöfe als eigenständige Zeugnisse unserer Kulturgeschichte. (Thore Stein, AfD: Die waren vorher auch schon geschützt.) Und das ist wichtig für Schlossgärten, für alte Dorfanlagen, für Orte wie Basedow oder Ludwigslust. Wir begrüßen die neuen Regelungen zur Barrierefreiheit, zur Erhaltungspflicht und zur Anzeige von Eigentümerwechseln. Wer ein Denkmal besitzt, hat Verantwortung, aber diese muss auch zumutbar und planbar sein. Das Gesetz schafft hier Klarheit und Fairness. Und Denkmalschutz lebt vom Ehrenamt. Ob in kleinen Heimatvereinen, als Ortschronist/-innen, als Kenner/-innen von Gutshäusern, als Grabungshelfer oder als Begleiter von Sanierungsprozessen, dieses Engagement ist unbezahlbar. Es lebt vom Fachwissen, von der regionalen Verwurzelung und vom persönlichen Einsatz. Das neue Gesetz schreibt nun ausdrücklich fest, dass die Denkmalfachbehörde diese ehrenamtlichen Kräfte berufen, anleiten und betreuen soll. Das heißt, sie bekommen eine klare gesetzliche Verankerung. Und ich möchte an dieser Stelle ganz ausdrücklich Danke sagen an alle, die sich ehrenamtlich um das kulturelle Erbe unseres Landes kümmern. Diese Gesetzesnovelle wertschätzt und stärkt ihre Arbeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und mit dem Bildungsauftrag der Denkmalfachbehörden schaffen wir die Grundlage für das Archäologische Landesmuseum in Rostock, für Groß Raden und für digitale Vermittlung. Zusammenfassend ist also festzustellen, dass diese Novelle kein Stückwerk ist. Sie ist ein moderner, durchdachter Entwurf, der Denkmalschutz in die Zukunft führt, digital, barrierefrei, klimagerecht und bürgernah. Sie stärkt das kulturelle Gedächtnis unseres Landes und die gesellschaftliche Verantwortung dafür, denn Denkmalschutz ist keine Sache von gestern, es ist eine Aufgabe für morgen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Bürgerinnen und Bürger aus Parchim. Herzlich willkommen! Schön, dass Sie heute im Landtag sind! Ich rufe auf für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herrn Damm.

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Hannes Damm GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Der vorliegende Entwurf zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes enthält eine Reihe von sinnvollen Klarstellungen und Ergänzungen. Wir begrüßen insbesondere, dass nun zentrale gesellschaftliche Anliegen, wie die Belange des Klimaschutzes, der Barrierefreiheit und der erneuerbaren Energien, ausdrücklich im Gesetz verankert werden, (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) denn eines ist klar, Denkmäler zu schützen, bedeutet nicht nur, ihre historische Substanz zu bewahren, es bedeutet auch, sie zukunftsfähig zu machen. Dazu gehört, dass wir den energetischen Zustand von Gebäuden verbessern, auch von denkmalgeschützten Gebäuden, und dass wir dabei auf erneuerbare Energien setzen. Dass das übergeordnete öffentliche Interesse am Ausbau erneuerbarer Energien nun auch denkmalrechtlich explizit beachtet wird, ist ein, ja, längst überfälliger Schritt, den die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits 2022 in einem inhaltlich beinahe deckungsgleichen Gesetzentwurf gefordert hat. Unklar war damals, warum die Regierung unserem Vorschlag nicht zustimmen konnte. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Heute gibt es da leider auch keine Auflösung, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) aber mit Blick auf den hier vorliegenden Gesetzentwurf können wir zumindest eines ausschließen, dass die politische Position von SPD und LINKEN der Grund für die Ablehnung war. Die fehlende landesgesetzliche Regelung hat zu zahlreichen Klagen und damit auch einer Belastung der Justiz geführt, so beispielsweise am Oberverwaltungsgericht Greifswald, das noch im Jahre 2023 über das Verhältnis von erneuerbaren Energien und Denkmalschutz urteilen musste, eben weil die von uns schon 2022 beantragte denkmalrechtliche Klarstellung noch nicht erfolgt war. Mit der nun aber heute vorliegenden Regelung sollen zukünftig auch Photovoltaikanlagen auf Denkmälern unstrittig zulässig sein können. Neben dem Paragrafen 2 EEG ist also auch eine landesgesetzliche Regelung offensichtlich zielführend. Ähnlich wichtig wie die Feststellung oder Festlegung zu den erneuerbaren Energien ist die ausdrückliche Erwähnung der Barrierefreiheit im vorliegenden Entwurf. Noch immer sind viele öffentliche Denkmäler, etwa Museen, Rathäuser, Kirchen, für mobilitätseingeschränkte Menschen schwer zugänglich. Der Grundsatz der Teilhabe muss aber auch im Umgang mit unserem kulturellen Erbe gelten. Daher begrüßen wir, dass die berechtigten Interessen von Menschen mit Behinderung nun ausdrücklich als Genehmigungskriterium benannt werden. Klar ist, dass Denkmalschutz in einem Spannungsfeld stattfindet zwischen öffentlichem Interesse, dem Interesse der Eigentümer/-innen, Klimazielen und Anforderungen an die Barrierefreiheit. Diese Balance muss sorgfältig austariert werden. Und es ist gut, dass der Gesetzentwurf dafür eine klare Grundlage schafft. Und zuletzt möchte ich die Fortschritte bei der Verwaltungsvereinfachung und -beschleunigung hervorheben. Die Zustimmungsfiktion bei Verfahren mit Konzentrationswirkung oder die Möglichkeit zur Vereinbarung mit den unteren Behörden sind sinnvolle Instrumente, um Prozesse effizienter zu gestalten, ohne dabei den Denkmalschutz aufzuweichen. Jetzt gilt es, im Ausschuss genau zu prüfen, ob die vorgesehenen Änderungen nicht nur gut gemeint sind, sondern eben auch in der Praxis Verbesserungen bringen werden für die Eigentümer/- innen, Nutzer/-innen, für die Kommune und nicht zuletzt für den Schutz der Denkmäler selbst. Unser Ziel muss es sein, ein modernes, anwendungsfreundliches und zukunftsfähiges Denkmalschutzgesetz auf den Weg zu bringen, eines, das Bewahren und Gestalten zusammenbringt. In diesem Sinne sehen wir den weiteren Verfahren im Ausschuss mit Anhörung konstruktiv entgegen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Frau Hegenkötter.

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Beatrix Hegenkötter SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Novelle des Denkmalschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern ist ein entscheidender Schritt, um den Schutz unseres kulturellen Erbes mit den Anforderungen unserer modernen Gesellschaft in Einklang zu bringen. Ein zentrales Anliegen dieser Gesetzesänderung ist die Verbesserung der Belange der Barrierefreiheit. Mehrmals hat unser ehemaliger Bürgerbeauftragter darauf hingewiesen, dass die Barrierefreiheit mehr Berücksichtigung in Gesetzen erfahren muss. Dem kommen wir jetzt nach. Ein weiterer Schwerpunkt der Novelle ist die Erleichterung des Ausbaus der erneuerbaren Energien. Wir stehen vor der Herausforderung, dem Klimawandel zu begegnen und unsere Energieversorgung nachhaltig und unabhängig zu gestalten. Dazu gehört auch, den Einbau von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden zu ermöglichen. Eine individuelle Prüfung, wie immer bei Belangen von allen Denkmälern, bleibt dabei natürlich selbstverständlich. Konflikte muss es nicht geben, außer man befeuert sie künstlich und populistisch. Diese Novelle sieht vor, die Fristen für Stellungnahmen der Denkmalfachbehörden klar zu definieren und sicherzustellen, dass Entscheidungen zügiger getroffen werden. Auch werden endlich – und das wurde auch schon mehrfach erwähnt – einige Gesetzeslücken geschlossen bezüglich der Zuständigkeit für Bodendenkmäler, im Küstenmeer und auch die vorsätzliche Zerstörung von Denkmälern und Grabräuberei. Das Bekenntnis, unsere Welterbestätten im Land gesetzlich zu verankern und die Verpflichtungen aus dem UNESCO-Übereinkommen bei allen Entscheidungen zu berücksichtigen, ist uns ebenso wichtig. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die hier vorgelegte Novelle des Denkmalschutzgesetzes ist ein ausgewogener Kompromiss zwischen dem Erhalt unseres kulturellen Erbes und den Anforderungen einer modernen, nachhaltigen Gesellschaft. Sie ist ein praxisnaher Schritt, um Denkmalschutz zukunftsfest und praxisnah zu gestalten, pragmatisch. Sie vereinigt Kulturpflege, Inklusion, Klimaschutz und den so oft geforderten Bürokratieabbau und ermöglicht fachlich gute Lösungen für die Berücksichtigung aller Interessen, denn es ist nicht ein Entweder- oder, sondern immer ein Sowohl-als-auch. Aber das gehört schon jetzt zur täglichen Praxis in der Denkmalpflege. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen im Ausschuss und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt die fraktionslose Abgeordnete Frau Becker-Hornickel.

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Barbara Becker-Hornickel fraktionslos

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wer die Vergangenheit bewahren will, muss in der Gegenwart handeln. Der Gesetzentwurf zeigt, das Land Mecklenburg-Vorpommern modernisiert das Denkmalschutzgesetz, Herausforderungen unserer Zeit, Digitalisierung, Bürokratieabbau und Barrierefreiheit. Barrierefreiheit wird endlich als berechtigtes Interesse anerkannt. Das ist nicht nur überfällig, sondern entspricht auch klar dem Auftrag der UN-Behindertenrechtskonvention. Bürokratieabbau, den wir als Freie Demokraten immer wieder fordern, wird insgesamt erkennbar. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Aber es bleibt trotzdem im Denkmalbereich durchaus noch bürokratisch und langwierig, insbesondere durch die weiterhin zentrale Rolle des LAKD. Wir begrüßen, dass das Verfahren bei staatlichen Baumaßnahmen vereinfacht wird. Mit der Zustimmungsfiktion bei Fristüberschreitung wird endlich Rechtssicherheit geschaffen. Solche Mechanismen stärken Vertrauen, auch bei Eigentümern und Investoren. Mit digitalen Denkmallisten und einheitlichen Standards wird die Verwaltung nicht nur effizienter, sondern auch bürgerfreundlicher. Das ist zeitgemäßer Service. (Beifall René Domke, fraktionslos, und David Wulff, fraktionslos) Der Gesetzentwurf trägt auch internationalen Entwicklungen Rechnung, etwa durch die Anpassung an internationale Vorgaben und die explizite Anerkennung des UNESCO-Welterbes. Mit dem neuen Paragrafen 1a bekennt sich das Land zu seiner Verantwortung auf globaler Ebene, ein wichtiges kulturpolitisches Bekenntnis. Zu begrüßen ist die klare Definition von Denkmalbegriffen und die Einführung des Begriffs „Gründenkmal“. Damit werden Parks, Gärten oder Friedhöfe rechtlich besser geschützt. Gleichzeitig werden mit einem neuen Straftatbestand auch illegale Grabungen oder vorsätzliche Zerstörung konsequenter geahndet. Auch das Verhältnis zwischen Denkmalschutz und Klimaschutz wird neu gedacht. Die Integration von Zielen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und die Berücksichtigung von öffentlichen Interessen an PV-Anlagen zeigen, dass beides zusammen gedacht werden kann, Denkmalpflege und Nachhaltigkeit. Meine Damen und Herren, dieses Gesetz modernisiert den Denkmalschutz, muss aber mutiger durchaus noch bürokratische Hürden abbauen. (Beifall René Domke, fraktionslos, und David Wulff, fraktionslos) Der Überweisung in den Ausschuss stimmen wir zu. – Danke! (Beifall Dagmar Kaselitz, SPD, Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, René Domke, fraktionslos, und David Wulff, fraktionslos)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/4828 zur Beratung an den Wissenschafts- und Europaausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Krankenhausgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/4870. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Krankenhausgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 8/4870 – Das Wort zur Einbringung hat die Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport Stefanie Drese.

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Stefanie Drese

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir befinden uns vor der größten Krankenhausreform seit rund 20 Jahren. Die bevorstehenden Veränderungen in der Krankenhausversorgung sind notwendig, lösen aber natürlich auch Fragen aus, auch weil einige Aspekte noch nicht abschließend geklärt sind. Um die Krankenhausversorgung bei uns in Mecklenburg-Vorpommern zukunftsfest zu machen und die investive Landeskrankenhausförderung grundlegend zu reformieren, wollen wir in einem ersten Schritt das Landeskrankenhausgesetz komplett überarbeiten und neu fassen. Die Krankenhausreform ist damit zwar der Anlass für den vorliegenden Gesetzentwurf, dieser geht inhaltlich aber weit darüber hinaus und adressiert auch andere zentrale Herausforderungen, mit denen wir konfrontiert sind und auf die wir mit unserer Gesetzesinitiative die Krankenhäuser vorbereiten wollen. Der vorliegende Gesetzentwurf ist daher ambitioniert. Genau das möchte ich bezwecken. Wir schaffen einen zeitgemäßen und sachgerechten Rahmen für unsere Krankenhäuser und setzen in einigen Bereichen sicherlich auch für andere Bundesländer wichtige Signale. Lassen Sie mich kurz auf die Schwerpunkte des neuen Landeskrankenhausgesetzes eingehen. Zuallererst machen wir mit dem Gesetzentwurf deutlich, dass die Patientinnen und Patienten im Mittelpunkt der Krankenhausversorgung stehen. So sollen spezifische Belange von Patientinnen und Patienten besser berücksichtigt und eine diskriminierungsfreie und inklusive Krankenhausversorgung als Standard festgesetzt werden. Beispielsweise wollen wir die Selbstbestimmung der Frau während der Geburt stärken, wir verbessern den Kinderschutz im Krankenhaus, stärken das Recht von Menschen mit Behinderung auf Mitnahme einer Begleitperson und sorgen dafür, dass auch Menschen, die im Krankenhaus sterben, selbstbestimmt und würdevoll Abschied nehmen können. Neu eingeführt werden soll außerdem die Möglichkeit für die Landkreise und kreisfreien Städte, in den Krankenhäusern Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher einzuführen. Diese Personen haben die Aufgabe, direkt und unkompliziert für Patientinnen und Patienten ansprechbar zu sein, wenn es mal ein Problem gibt. Im Sinne der Patientinnen und Patienten ist es sicherlich auch, dass wir die Krankenhausaufsicht weiterentwickeln und hier auch Durchgriffsmöglichkeiten schaffen. Außerdem führen wir Stationsapothekerinnen und -apotheker ein, die die Arzneimitteltherapiesicherheit erhöhen (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) und gleichzeitig zu einem wirtschaftlicheren Umgang des Krankenhauses mit Arzneimitteln führen. Zentraler Bezugspunkt der Krankenhausreform ist der Abschnitt im Gesetzentwurf zur Krankenhausplanung. Wir machen unser Landesgesetz damit anschlussfähig an die Bundesreform und schaffen die landesrechtlichen Grundlagen für deren Umsetzung. Eine große Herausforderung ist dabei, dass aktuell noch unklar ist, ob und wie genau das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz unter der neuen Bundesregierung noch einmal geändert wird. Das Landeskrankenhausgesetz ist zwar so gestaltet, dass es unabhängig von eventuellen Änderungen wäre, allerdings bleibt abzuwarten, wie sich der Zeitplan bei der Umsetzung der Krankenhausreform entwickelt. Mit dem Gesetz schaffen wir jedenfalls eine landesrechtliche Grundlage, die Krankenhausplanung auf Leistungsgruppen umzustellen. Eine der Hauptaufgaben des Landes liegt neben der Krankenhausplanung in der Krankenhausförderung. Diese werden wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf grundlegend reformieren. Während viele nach Bürokratieabbau rufen, der in Wirklichkeit aber der Verwaltung immer weitere Aufgaben und Standards aufbürdet, setzen wir diese Forderung ganz praktisch in die Tat um. Wenn unser Entwurf als Gesetz beschlossen wird, ist das ein Riesenbefreiungsschlag für den Bürokratieabbau, und zwar sowohl für die Krankenhäuser als auch für die Ministerialbürokratie. Wir planen nämlich eine grundsätzliche Umstellung der Förderung und haben uns dabei von positiven Erfahrungen anderer Bundesländer, hier insbesondere von Brandenburg inspirieren lassen. Aktuell finanzieren wir sogenannte Einzelförderungsmaßnahmen, bei denen jedes Vorhaben individuell beantragt und geprüft wird. Dieser Prozess allein dauert mehrere Jahre und bindet hohe Personalressourcen sowohl in den Krankenhäusern als auch in der Verwaltung. Das halte ich weder für zeitgemäß noch für sachgerecht. So sind beispielsweise Planungsverfahren äußerst zeitaufwendig. Gleichzeitig muss bei diesen mehrjährigen Planungsverfahren oft eine zwischenzeitliche Baukostensteigerung eingepreist werden, das wiederum verlängert das Planungsverfahren erneut, das führt zu Frustration auf allen Seiten. Mein Vorschlag an Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lautet, dieses zeitraubende Prozedere zu ersetzen durch einen schlanken Prozess einer Pauschalförderung. Jedes Krankenhaus wird spätestens ab dem Jahr 2028 auf der Grundlage eines Bemessungsinstruments dann Investitionspauschalen vom Land erhalten, mit denen es im Rahmen des Versorgungsauftrages eigenverantwortlich wirtschaften kann. Dieser Paradigmenwechsel entlastet die Krankenhäuser massiv von Bürokratie und gibt allen Seiten ein hohes Maß an Planbarkeit. Gleichzeitig schafft es freie Ressourcen für andere wichtige Aufgaben, wie zum Beispiel den Transformationsfonds oder das erwartete Investitionsprogramm des Bundes für unsere Krankenhäuser. Also – bevor jetzt die Sektkorken knallen – eine gewisse Bürokratie im Bereich der Krankenhäuser wird uns erhalten bleiben müssen, aber durch das neue Landeskrankenhausgesetz würden damit erhebliche Kapazitäten freigesetzt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zum Abschluss noch auf einen weiteren, wie ich finde, ganz wichtigen Schwerpunkt des Gesetzentwurfs hinweisen, der aus einer ganz anderen Perspektive eine hohe Aktualität hat, nämlich die Steigerung der Resilienz unserer Krankenhäuser. Wir tragen hier als Land eine eigene Verantwortung. Dieser möchte ich gerecht werden, und wir haben daher im Gesetzentwurf einen eigenen Abschnitt für die Notfallversorgung und Regelung für besondere Gefahrenlagen entwickelt. Hierbei fließen auch die Lektionen ein, die wir in der Pandemie gemacht haben. Und wie wichtig eine funktionierende Notfallversorgung und passgenaue Regelungen für besondere Gefahrenlagen sind, haben wir gerade beim flächendeckenden Stromausfall in Spanien und Portugal miterlebt. Auch dieser Abschnitt im Gesetzentwurf ist also nicht für die Schublade, sondern soll die Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit unserer Krankenhäuser im Krisenfall schaffen. Dabei fokussieren wir einerseits auf eine stärkere Ausdifferenzierung in der Vorsorge und Vorbereitung auf besondere Gefahrenlagen, beispielsweise durch den Krankenhausalarm- und -einsatzplan. Hierbei möchte ich ausdrücklich betonen, dass unsere Krankenhäuser hier teilweise schon gut aufgestellt sind, jedoch schaffen wir nun einen verbindlichen Rahmen für alle gleichermaßen. Gleichzeitig entwickeln wir neue Konzepte, die uns in besonderen Gefahrenlagen die Möglichkeit geben, steuernd einzugreifen und für die Krankenhäuser verbindliche Vorgaben zu machen. Das sind Konzepte, die uns in der Pandemie ein ums andere Mal gefehlt haben. Diese Kompetenzen werden wir auch zur Bewältigung anderer Gefahrenlagen benötigen. Die Krankenhäuser stehen bei Krisen und Bedrohungen jeder Art in vorderster Reihe, um die Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe, es ist deutlich geworden, dass die Neufassung des Landeskrankenhausgesetzes angebracht und notwendig ist, um der Mehrdimensionalität unserer aktuellen Herausforderungen gerecht zu werden. Das, was vor 10 oder 15 Jahren noch eher als theoretische Bedrohungslage betrachtet wurde, ist im Jahr 2025 Realität. Darauf müssen wir uns einstellen und darauf stellen wir uns mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auch ein. Ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich für die konstruktive und intensive Zusammenarbeit mit den Verbänden und den Ressorts bedanken. Wir haben viele Anregungen und Hinweise aufgenommen, konnten aber natürlich nicht alle umsetzen. Selbstverständlich gab es zu manchen Themen unter den Verbänden teils entgegengesetzte Forderungen. Diese lebendige Diskussionskultur ist aber in der Sache förderlich, auch das möchte ich an dieser Stelle hervorheben. In wichtigen Punkten konnten wir Kompromisse finden, wie insbesondere bei der Frage der Beteiligungsrechte für die Selbstverwaltung an der Krankenhausplanung. Trotz der Komplexität der Themen und des hohen Zeitdrucks haben wir es als Landesregierung geschafft, einen ambitionierten und auch der aktuellen Lage angemessenen Gesetzentwurf vorzulegen. Ich gebe diesen jedenfalls mit einem guten Gefühl in Ihre Hände. Mir ist klar, dass die Umsetzung dieses Gesetzes an der einen oder anderen Stelle anspruchsvoll sein wird, sowohl für die Verwaltung als auch für die Krankenhäuser. Allerdings ist vor allem mit Blick auf die Patientinnen und Patienten mehr als gerechtfertigt, den Anspruch an eine gute Krankenhausversorgung hochzuhalten. Deswegen danke ich auch hier für Ihren Einsatz. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerin! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 32 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der AfD Herr de Jesus Fernandes.

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Thomas de Jesus Fernandes AfD

Sehr geehrtes Präsidium, werte Abgeordnete! Mit dem Entwurf für ein neues Krankenhaus-, Landeskrankenhausgesetz legt die Landesregierung ein umfangreiches Regelwerk vor. Die Krankenhausversorgung in Mecklenburg-Vorpommern soll dadurch zukunftsfest gemacht werden – ein hoher Anspruch und zugegeben ein notwendiger. Denn die Realität in unseren Kliniken ist angespannt, das wissen alle hier im Haus, auch wenn man unserer Fraktion gerne Schwarzmalerei unterstellt, sobald wir diese Realität benennen. Die Ministerin spricht von einem Befreiungsschlag für Bürokratieabbau, von Qualitätssteigerung, Krisenfestigkeit und Investitionsfähigkeit – alles richtige Schlagworte, aber, meine Damen und Herren, zwischen Ziel und Umsetzung liegt wahrscheinlich die Wirklichkeit. Ja, wir als AfD-Fraktion unterstützen das Ziel, die Krankenhausversorgung im Land zukunftssicher aufzustellen. Aber was hier vorgelegt wurde, überzeugt uns nicht. Die Ministerin verspricht wieder einmal nur das Beste und malt das Gesetz – damit auch die Zukunft der Krankenhäuser im Land – rosarot. Aber der Entwurf schafft neue Vorschriften ohne praktische Erleichterung. Er verspricht Vereinfachung, bringt aber mehr Komplexität. Und er stärkt die Ministerien, weniger aber die Krankenhäuser. Dabei ignoriert die Landesregierung selbst zentrale Hinweise aus der Fachwelt. Die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern etwa hat in ihrer Stellungnahme eindringlich darauf hingewiesen, dass Paragraf 33 in seiner aktuellen Fassung eine automatische Weiterleitung beruflicher Vorfälle an Behörden vorsieht, selbst bei Bagatellen und ohne vorherige Prüfung. Das widerspricht nicht nur der Logik des Heilberufsgesetzes, es führt auch zu einem Klima der Überwachung statt Vertrauen. Auch die ärztliche Weiterbildung bleibt im Entwurf unterbelichtet, obwohl sie in vielen Bereichen die Voraussetzungen für die Versorgung überhaupt ist. Die Ärztekammer fordert völlig zu Recht, dass Krankenhäuser in Zukunft auch als Ausbildungsstätten gestärkt werden müssen. Wir als AfD Fraktion haben uns gefragt, was brauchen Krankenhäuser wirklich. Die Antwort ist klar: Verlässlichkeit, Unterstützung und vor allem Planungssicherheit. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Genau!) Doch der Gesetzentwurf signalisiert hier das Gegenteil. Er ist in weiten Teilen eine Sammlung von Eingriffsrechten, die sich das Gesundheits- und Innenministerium selbst einräumen, sei es bei der Krankenhausplanung, den Auskunftspflichten, der Notfallversorgung, den Meldewegen oder in Krisensituationen. Die Ministerien erhalten umfangreiche Befugnisse – meist per Rechtsverordnung – ohne klare Begrenzung, ohne transparente Kontrolle und ohne zwingende Rückbindung an den Landtag. Gerade bei außergewöhnlichen Gefahrenlagen reicht diese Gesetzeslogik weit. Was genau eine solche Lage ist, bleibt offen. Wie lange Maßnahmen gelten dürfen – ebenfalls offen. Parlamentarische Kontrolle – Fehlanzeige. Das mag juristisch zwar haltbar sein, politisch ist es aber nicht vertretbar. Wahrscheinlich haben Sie in Ihrem Sinne aus der Corona-Pandemie gelernt und haben hier Fakten geschaffen, damit uns das Mitspracherecht hier genommen wird im Plenum. Wir erkennen aber auch an, wo der Entwurf richtige Punkte setzt. Ein Beispiel, der Datenschutz im Bereich Gesundheitsforschung. Sie erinnern sich? Im Rahmen des Gesundheitsforschungsstärkungsgesetzes hatte unsere Fraktion einen Änderungsantrag eingebracht, in dem wir unter anderem eine einfache, klare Anforderung formulieren: Treuhandstellen dürfen nur dann mit sensiblen Gesundheitsdaten betraut werden, wenn sie ihren Sitz in der EU oder im europäischen Wirtschaftsraum haben und dort ein wirksamer Datenschutz rechtlich durchsetzbar ist. Damals wurde unser Vorschlag von allen anderen Fraktionen belächelt und abgelehnt, heute finden wir ihn nahezu wortgleich im Landeskrankenhausgesetz wieder. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Hört, hört! – Zuruf aus dem Plenum: Was?!) Das zeigt, wir als AfD-Fraktion haben mit unseren Forderungen häufig früher recht, als es manchen lieb ist, auch wenn es politisch unbequem ist, das zuzugeben, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Doch das ändert nichts daran, in seiner Gesamtheit bleibt der Gesetzentwurf unausgewogen. Das Gesetz schafft neue Bürokratie, es werden neue Nachweispflichten, neue Auflagen und neue Unklarheiten geschaffen. Gerade kleinere Häuser in der Fläche werden damit eher belastet. Die Notfallversorgung – sehr wichtig für unser Land – bleibt im Entwurf vage. Wer schnelle Hilfe braucht, braucht keine Strukturdebatten, sondern klare Zuständigkeiten, erreichbarere Kliniken und reaktionsfähige Rettungswege. Krisenbefugnisse ohne zeitliche Begrenzung und ohne Parlamentsvorbehalt sind aus unserer Sicht nicht akzeptabel. Wer in Grundrechte eingreift, braucht demokratische Rückbindung und keine Blankovollmachten. Das Gesetz übernimmt politische Schlagwörter, wo es medizinische Klarheit bräuchte. Formulierungen wie „geschlechtersensible“ und „diskriminierungsfreie“ Forschung oder „geschlechtliche Selbstbestimmung“ bleiben unklar und sind im Klinikalltag kaum praktisch fassbar. Wir sagen, Krankenhäuser müssen medizinisch arbeiten und nicht ideologisch. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Meine Damen und Herren, das Gesetz regelt vieles, aber nicht immer zum Vorteil derer, die es betrifft. Das sind nämlich die Patienten, die Ärzte, die Pflegekräfte und die Träger. Wir als AfD-Fraktion werden den Entwurf nicht pauschal ablehnen, aber wir sagen klar, so kann er nicht Gesetz werden, im Ausschuss braucht es Korrekturen. Denn das Land Mecklenburg-Vorpommern braucht, was Mecklenburg-Vorpommern braucht, ist kein Verordnungskatalog, sondern ein Krankenhausgesetz, das Vertrauen schafft, Versorgung sichert und die Häuser stärkt und nicht weiter schwächt. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Glawe.

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Harry Glawe CDU

Ja, sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Ministerin, ja, die medizinische Versorgung steht jetzt im Mittelpunkt, und ein neues Landeskrankenhausgesetz ist jetzt auf dem Weg. Wir haben ja da sehr lange auch Vorbereitungen gehabt, und Sie im Ministerium und Ihre Abteilung Gesundheit hatten da ja auch viele Anhörungen und verschiedene Fragenkataloge entwickelt und auch Einzelgespräche mit den jeweiligen Trägern im Vorfeld gehabt. Wir gehen davon aus, dass natürlich die Etablierung von Leistungsgruppen aus krankenhauspolitischer Sicht ein wichtiges Instrument sein wird, das hat der Gesetzgeber auf der Bundesebene auch vorgegeben. Es ermöglicht die Etablierung einerseits auch krankenhausplanerischer Instrumente. Zudem hat das Ministerium natürlich auch die Einführung von Patientenfürsprechern auf den Weg gebracht, Einführung von Qualitätsbeauftragten und Stationsapotheken, das sind neue Ansätze, Einführung verpflichtender Krankenhausalarm- und -einsatzpläne, darauf ist die Ministerin schon eingegangen, das sind neue Aspekte, die insgesamt bundesweit von allen Krankenhäusern gefordert werden. Das Landeskrankenhausgesetz hat natürlich auch Dinge, die uns in gewisser Weise noch Herausforderungen auferlegen werden. Einmal geht es ja um die Frage, wie viele Ärzte können in einer Region, müssen da sein, um am Ende dann auch in den Landeskrankenhausplan zu kommen. Die Landesregierung hat aber in Aussicht gestellt, dass alle 37 Krankenhausstandorte erhalten bleiben. Was dann das auch noch heißen wird, werden wir sehen. Aber jedenfalls dieses Bekenntnis ist ja da – hat damit zu tun, dass man die Rettungswachen auch so stationieren will und muss, dass dann auch Notfälle schnell von A nach B gebracht werden können. Und gerade an den Wochenenden ist das, glaube ich, wichtig. Die Frage von Level-1i-Krankenhäusern wird ja noch zu beantworten sein. Das werden wir dann auch bei den Anhörungen noch im Ausschuss, denke ich, auch erfragen und mit den Fachleuten auch noch mal diskutieren. Auf alle Fälle muss man feststellen, dass einerseits der Gesetzgeber ja die Dinge auf der Bundesebene durch gesetzgeberische Tätigkeiten … Auch wenn jetzt noch nachgesteuert werden soll mit der neuen Bundesregierung, ist eines festzustellen: Es gibt einen gewissen Dissens zwischen den, sage ich mal, zwischen der Krankenhausgesellschaft und auch dem Ministerium. Aber andererseits geht es ja vor allen Dingen darum, dass die Versorgung der Bevölkerung absolut gesichert wird. Und das ist das entscheidende Kriterium. Wir haben die eine oder andere Sorge – Bürokratie wird sich nicht komplett vermeiden lassen –, ich bin der Meinung, dass das eine oder andere dann auch durch die neue Gesetzgebung zu weiterer Bürokratieverdichtung führen wird und die eine oder die andere Stelle dann auch Neuanstellungen oder Kontrollmechanismen im Ministerien einerseits einfordert, aber auch andererseits bei den Krankenhäusern das eine oder andere auch an Einstellungen noch erfordern wird. Die Frage der Investitionskostenförderung ist ja eine Geschichte, die ist ja duale Finanzierung, 70 Prozent also bezahlen ja die Krankenkassen oder 80 Prozent insgesamt, Also alles, was dual ist, die Betreibung der Krankenhäuser und die jeweilige Abrechnung der Fälle läuft über die Krankenkassen, und die Investitionsförderung läuft über das Land. Und wir haben es ja auch vernommen, dass auf der Bundesebene noch mal insgesamt aus den Zusatzvereinbarungen etwa 100 Milliarden Euro dann in die Länder fließen, um die Investitionsstaus aufzulösen. Vor einem will ich warnen – ich hatte heute Morgen schon mal mit dem Herrn Finanzminister gesprochen –: Es kann nicht sein, dass man jetzt wieder dazu übergeht, die Aufgaben, die das Land hat bei den Investitionen, und die Mittelbereitstellung dann auch noch wieder auf die Kommunen abzuwälzen. Das will ich hier noch einmal eindrücklich sagen! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Diese Verhandlungen sind ja schon gestartet und ich habe da durch Zufall am Wochenende beim Fußballspiel Kenntnis davon bekommen und habe ihn gefragt, ob das denn wahr wäre. Da habe ich eine vage, eine vage Aussage bekommen. Am Ende hat er indirekt gesagt, ja, es stimmt. Also ich will nur sagen, meine Damen und Herren aus der Regierung, die Kommunen haben schon so viel Probleme, die … (Minister Dr. Heiko Geue: Also mit mir hat er nicht geredet beim Fußball.) Nee? (Minister Dr. Heiko Geue: Beim Fußball? Mit mir?) Nee, ich war beim Fußball, und da habe ich das gehört. Und da wurde mir zugeflüstert, Herr Geue wüsste das. Und dann habe ich gedacht, jetzt frage ich mal nach. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Heiterkeit bei Minister Dr. Heiko Geue: Ich hab gewonnen, HSV!) Ja, und ich meine, Sie wissen alle, die Kommunen haben massive Probleme. Die Pflichtaufgaben et cetera – haben wir heute vorhin noch im Haushalt noch mal besprochen – gehen durch die Decke und die Verschuldung nimmt zu. Und dann ist, die Landkreise legen dann es ja noch um auf die jeweiligen Wohnsitzgemeinden. Also es wird immer Geld aus der Fläche herausgezogen, und ich meine, in der Frage sollten Sie mal mehr Gerechtigkeit …

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Birgit Hesse

Herr Abgeordneter, ich darf darauf hinweisen, dass die Redezeit jetzt abgelaufen ist.

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Harry Glawe CDU

Frau Präsidentin, das ist ein ganz wichtiger Satz jetzt gewesen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU) Aber gut, Sie haben recht!

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Birgit Hesse

Danke, Herr Abgeordneter!

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Harry Glawe CDU

Herr Geue, ich appelliere an Ihr Herz und der Innenminister sitzt ja neben Ihnen, ne. – In dem Sinne, danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Herr Koplin.

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Torsten Koplin Die Linke

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen heute über einen sehr wichtigen Gesetzentwurf. Es gibt wohl keinen oder kaum einen Haushalt in diesem Land, in dem nicht auch mal über die Frage gesprochen wird, was passiert, wenn ich akut medizinische Behandlung in einem Krankenhaus brauche. Wie ist es mit der Nachfolge meiner Hausärztin, meines Hausarztes? Also die medizinische Versorgung ist in aller Munde. Das ist nicht erst seit heute so, das wissen wir. Die viel gescholtene und auch von uns als LINKEN kritisierte, oftmals kritisierte Ampel hat zumindest, das muss man ihr zugutehalten, auch heiße Eisen angefasst. Und eines dieser heißen Eisen war die Krankenhausreform auf Bundesebene, weil wir alle wussten, so geht es nicht weiter, das ist eine große Unsicherheit, die wir da haben. Krankenhäuser dürfen keine Geldmaschinen sein, deswegen ist es wichtig, dass sie sich eben auf ihre Aufgabe konzentrieren, nämlich Menschen zu gesunden oder Krankheiten zu lindern. Es ging darum, dass Qualität nach vorne gebracht wird, dass wir uns insgesamt besinnen, worum es bei Krankenhäusern und den Leistungen, die Krankenhäuser erbringen, denn eigentlich geht. Und letztendlich wollten wir auch sicherstellen, dass nicht alle alles machen, sondern so ein Prinzip haben, dass je seltener die Erkrankung ist, desto mehr wird die medizinische Leistung konzentriert in Zentren, wo diese Fälle häufiger aufkommen dann und entsprechend mit hoher Qualität behandelt werden können. Das alles sind Rahmengebungen, mit denen wir es zu tun haben. Und die spannende Frage ab heute ist – mit der Vorlage von Frau Ministerin hier eingebracht –, ist, wie setzen wir das denn in diesem Land um in Mecklenburg-Vorpommern. Und ich finde und bin also wirklich begeistert, es ist ein fortschrittlicher Gesetzentwurf, ein fortschrittlicher Gesetzentwurf, der Dinge enthält, die wir auch immer – auch wir als LINKE in der Opposition schon immer – selbst von uns und auch von der damaligen Regierung gefordert haben. Ich erinnere zum Beispiel daran, dass jetzt hier steht, die Patientinnen und Patienten sind im Mittelpunkt. Und vornean steht, es gibt für die Patientinnen und Patienten Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher. Wichtig, dass sie Ansprechpartnerinnen haben, wenn es Sorgen und Nöte gibt. Das ist eine Sache, da haben wir schon lange eine Bringepflicht, und ich finde gut, dass es das gibt. Dann zum Zweiten, wir haben eine Kommission auf den Weg gebracht, der haben wir mit auf den Weg gegeben, entwickle Empfehlungen, was zum Beispiel sich in der Versorgung rund um die Geburt verbessern soll. Das ist jetzt schon ein paar Monate her und hier finden wir jetzt in diesem Gesetzentwurf die Verwirklichung dessen, was vor längerer Zeit empfohlen wurde. Eine ganz wichtige Frage, allein, wenn ich daran denke, dass diejenigen, die sich mit einem, die einen Kinderwunsch haben, dass sie sich natürlich auch Gedanken darum machen, na welche Bedingungen habe ich denn, wenn wir ein Kind bekommen werden, wie sind die Rahmen, wie weit ist das Krankenhaus weg, wie ist da die Versorgungssituation. Und darauf geben wir mit diesem Gesetz – es ist abstrakt beschrieben –, aber damit, darauf geben wir eine Antwort. Und weiterhin – ich halte das für sehr, sehr wichtig, das ist ein bisschen sehr sachlich hier wiedergegeben worden –, wir haben natürlich Sorgen um Krankenhausstandorte, weil es letztlich auch immer um Finanzen geht. Aber an dieser Stelle machen wir, gehen wir einen völlig neuen Schritt, eine völlig neue Qualität, dass wir nicht mehr unterscheiden, was soll gefördert werden hinsichtlich von Anlagegütern, die innerhalb von drei bis fünf Jahren abgeschrieben werden, und was von Anlagegütern, die mehr als 20 Jahre, 50 Jahre Bestand haben sollen – also große Bauten, dass das alles unterschieden wird, dass das alles so strukturiert wird, dass Heerscharen damit beschäftigt sind, Förderanträge zu erstellen, zu bearbeiten, auszureichen, abzurechnen und so weiter, sondern dass wir sagen, wir stärken, weil wir Vertrauen haben in die Träger von Krankenhäusern und in die Kommunen, wir stärken an dieser Stelle ihr Handeln, indem wir sagen, eine pauschale Summe, das schafft Berechenbarkeit und Flexibilität für euch, weil ihr wisst am besten, was damit zu machen ist, und werdet dieses Geld gut einsetzen können. Ich finde, das ist eine neue Qualität, das kann sich sehen lassen. Ich wüsste jetzt nicht, welches Land das auch hat. Vielleicht haben andere Länder das schon gemacht, habe ich mir nicht angeschaut. Ich denke, das bringt an dieser Stelle unser Land tatsächlich voran. Wichtig ist zum Beispiel auch der Punkt, wer spricht denn, wenn es um die Krankenhausplanung geht. Also nicht nur der Standort – mein Vorredner hat auf die Standorte noch mal den Blick geworfen –, sondern was passiert dann an den Krankenhäusern, welche Leistungen werden dort erbracht, dass, wenn es um solche Fragen geht in der Planungskommission, dass die in ihrer Zusammensetzung erweitert wird und dadurch auch mit Kompetenz angereichert wird. Das ist doch eine tolle Sache, wenn Leute, die Ahnung davon haben – ob das die Pflege ist oder zu anderen Dingen –, dass die mit am Tisch sitzen, sich einbringen können und dass man dann nicht erst noch Ärger hat, wenn die Kommission sich etwas ausgedacht hat und das dann auf anderem Wege zu denjenigen kommt, die es umsetzen sollen. Und dann ist der Punkt mit der Resilienz angesprochen worden. Und das ist hier gerade von der AfD so ein Stückchen weit so, ich finde schon, runtergemacht worden nach dem Motto, Eingriffsrechte und so weiter. Ich möchte gerne daran erinnern, dass weit vor Corona – ich weiß nicht, ich guck mal hilfesuchend, 2011 oder 2013 –, der Bundestag, der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages für den Deutschen Bundestag aufbereitet hat, im Katastrophenfall, im Krisenfall, im Pandemiefall sind die und die Dinge zu machen. Die sind damals nicht umgesetzt worden. Wir standen zu Beginn von Corona blank da. Das darf uns nie wieder passieren! Und das, was hier eingepflegt ist in diesen Gesetzentwurf, soll Vorsorge geben, dass uns das eben nicht wieder passiert, dass wir ganz klare … (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Aber nicht am Parlament vorbei!) Das ist ja, wir, das Parlament sind wir. Wir beschäftigen uns gerade damit, Herr de Jesus Fernandes. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja, aber nicht im Not- oder im Ernstfall.) Also, das darf uns nicht wieder passieren. Und ich bin da guten, guten Mutes, dass uns das nicht wieder passiert, denn in diesem Gesetzentwurf ist beschrieben, was zumindest wir an der Stelle von der Landesebene gemeinsam mit den Trägern, gemeinsam mit der kommunalen Ebene machen müssen, um auch in dieser Hinsicht Resilienz zu beweisen. Das ist ganz, ganz wichtig für die Menschen in unserem Land. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen, vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Dr. Terpe.

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zur Ersten Lesung liegt der Entwurf eines Krankenhausgesetzes vor, der das alte vollständig ersetzen soll. Die Vorlage ist für die Abgeordneten eigentlich auch gut lesbar, weil im Unterschied zu sonstigen Gesetzesänderungen, wo man immer nur kleine Abschnitte zu lesen kriegt und dann vielleicht eine Begründung dazu, liest sich das in einem durch. Das ist sicherlich ein Vorteil. Aber nach der Lektüre beschlich mich das Gefühl, den Wald vor lauter Bäumen nicht erkennen zu können. Zunächst – um im Bild zu bleiben – zu den Bäumen, die nämlich in Form der Präambel mit Problemen, Zielstellung, Lösung vorliegt und den Paragrafen. In der Präambel wird beispielsweise über die Herausforderungen durch den demografischen Wandel und die Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung in unserem ländlich geprägten Bundesland gesprochen. Richtig! In der Zusammenfassung der Ziele heißt es dann: „Stärkung der Patientensicherheit … spezifische Belange“ zu berücksichtigen. Das ist aber nicht neu, das wird auch in den Krankenhäusern bisher schon gemacht. Ich glaube, man würde ihnen zu nahe treten, wenn man sagt, das hat bisher gar keine Bedeutung gehabt. „Modernisierung der Krankenhausplanung, Entbürokratisierung“ der Krankenhausstruktur, „Investitionsfinanzierung“ – da ist, glaube ich, für die Krankenhäuser immer das Entscheidende auf jeden Fall auch, reichen denn die Investitionsmittel letztendlich, werden wir in der Höhe der Investitionsfinanzierung nachkommen. Aber natürlich muss man hier auch gleich sagen, die angestrebte Pauschalisierung ist genau der richtige Weg, weil es wirklich für die Krankenhäuser leichter ist, sozusagen ihre Eigenverantwortung wahrzunehmen. Obwohl das Beispiel vom Kollegen Koplin, Anlagegüter mit einer kurzen Abschreibepflicht, die müssen nicht durch die Investitionsfinanzierung gehen, sondern da ... (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Ja, da ist es ja auch so, dass das zum Teil von den Krankenkassen bezahlt wird. Aber was sozusagen in dieser Zielzusammenfassung nicht steht, ist ja eigentlich die zentrale Herausforderung, die wie so ein – wie sagt man – weißer Wal im Raum steht. Nämlich die Aufgabe besteht darin, die stationäre Krankenhausversorgung unter den Anforderungen des SGB V notwendig, wirtschaftlich, bedarfsgerecht auszugestalten. Und da verweise ich auf den seit Jahrzehnten – die Ministerin hat auch darauf hingewiesen –, auf die Diskussion, da ging es immer um zu viele Kapazitäten, Fehlallokationen und im internationalen Vergleich zu teuer. Das sind ja auch zentrale Herausforderungen, die geregelt werden müssen in Zukunft. Und diesbezüglich ist ja Paragraf 1 des Gesetzes einschlägig, der richtigerweise auf die Daseinsvorsorge abstellt und damit den Paradigmenwechsel weg von der Wettbewerbslastigkeit vollzieht. Die Frage bleibt natürlich, wer Letztverantwortung für die Sicherstellung der Krankenhausversorgung trägt. Im Gesetz wird so ein bisschen Land und Landkreise, auch bei der Investitionsfinanzierung Land/Landkreise. Also ich bin groß geworden in der Gesundheitspolitik mit der klaren Feststellung, dass die Sicherstellung der Krankenhausversorgung Landessache ist und auch die Investitionsfinanzierung. Also da muss man sehen, dass das nicht fehlinterpretiert werden kann, was da steht. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Dann vielleicht zu einigen dieser Bäume, ja, Paragrafen 10 bis 22, Regelungen zur Investitionsfinanzierung. Ich habe schon angedeutet, dass das ein richtiger Weg ist. Die Zusammenfassung der bisherigen Forderungen zu Pauschalförderung ist hinsichtlich einer größeren Eigenständigkeit und Flexibilität von Investitionsentscheidungen der Krankenhäuser bedeutsam, allerdings – und das trägt auch zum Bürokratieabbau bei, ohne Zweifel, und zwar in starkem Maße –, allerdings, das ist ja auch angedeutet worden, sind eine Reihe von gesetzlichen Regelungen eher mit Zunahme von Bürokratie verbunden. Das lässt sich auch nicht verhindern, aber da müssen wir wirklich mit Augenmaß rangehen, ne, dass dann nicht das eine, was gut ist, abgebaut wird, dann durch zu viel Bürokratie auf der anderen Seite dann wieder eingerissen wird. Hinweisen möchte ich auf die Paragrafen 41 bis 44, befassen sich mit dem Katastrophen- und Krisenschutz. Es ist zu merken, dass die Erfahrungen aus der Pandemie, aus dem Ukrainekrieg mit den Bedrohungen für unsere Energieversorgung Pate gestanden haben. Diese Regelungen sind sehr begrüßenswert und in der Umsetzung für alle Beteiligten natürlich herausfordernd. Und da möchte ich mal darauf hinweisen, dass eigentlich in Deutschland es eine Historie gibt für Katastrophenschutz, die weit zurückliegt und wo Deutschland beispielgebend war international, und das haben wir auf dem Weg eingebüßt. Ich habe, was die Frage betrifft, wann war es denn, als der Wissenschaftliche Dienst sozusagen des Bundestages das zusammengestellt hat – das war genau die Zeit, wo ich im Bundestag gebeten worden bin, bei so einer katastropheninterparlamentarischen Gruppe mitzumachen, und ich habe mich sehr dafür eingesetzt und auch begonnen, so eine Gruppe mit aufzubauen, weil das wirklich ein Manko unserer sozusagen Krisenresilienz war. Dann vielleicht zu Paragraf 39 noch was, mit den Stationsapotheker/-innen. Da müssen wir wirklich darauf achten, dass da auch Augenmaß behalten wird, denn die Letztverantwortung für die Arzneimittelversorgung tragen die Fachärzte, und die sind dafür auch haftbar, also man muss das genau austarieren. Und ich stelle mir natürlich die Frage, mit wie viel Apotheker/-innen wird denn da gerechnet. 50 oder mehr? Dann etwas noch zu Paragraf 40, Notfallversorgung. Ich glaube, dass zentrale Notaufnahmen wichtig sind, dass auch die Digitalisierung der Kapazitäten richtig ist. Allerdings ist kein Hinweis auf die nötige Kompetenz im Gesetz angelegt. Ich komme da vielleicht noch kurz in meinen abschließenden Bemerkungen darauf zu sprechen, und zwar, weil ich auf das Bild des Waldes zurückkommen will. Den Bäumen in diesem Gesetz können wir in den Ausschusssitzungen ihre Fasson geben, sie wachsen lassen oder stutzen. Die Harmonie des Waldes (Christine Klingohr, SPD: Die haben wir schon.) wird man am Ende nicht erkennen können, weil entscheidende Bäume fehlen, die in anderen Gesetzen oder in den Verordnungen, für die die Regierung ermächtigt werden soll, zu finden sind. Damit meine ich die Regelungen und Hinweise oder Zuweisung der Leistungsgruppen nach Krankenhausreformgesetz – die Ministerin hat darauf hingewiesen –, ich meine die Verzahnung mit dem Rettungsdienstgesetz, Notfallgesetzen und dem ambulanten Sektor, Stichwort „Öffnung der Krankenhäuser für ambulante Leistungen“. Da steht ja auch noch wenig im Gesetz. Wir werden der Überweisung zustimmen in die Ausschüsse. – Danke für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Acht Minuten.)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Klingohr.

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Christine Klingohr SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Natürlich hat die Sozialministerin schon ausgeführt, warum es so wichtig ist, dass dieses Gesetz auf den Weg gebracht wird und wir heute für die Überweisung stimmen wollen. Wir wollen landesrechtliche Grundlagen schaffen. Ich will auf diese landesrechtlichen Grundlagen jetzt nicht explizit eingehen, ich möchte mir gerne aus diesem Landeskrankenhausgesetz, aus dem Entwurf einige Passagen rausnehmen und sagen, worauf es uns ganz genau ankommt und was wir befürworten, unbedingt, dass dies in diesem neuen Gesetz festgehalten wird. Als erstes Grundprinzip für eine gute medizinische Versorgung definiert die Gesundheitskommission Mecklenburg-Vorpommern, dass jede Versorgung patientenorientiert sein muss. Mein Kollege Torsten Koplin – wir haben uns nicht abgesprochen, aber wir haben genau die Punkte rausgefiltert, auf die es auch uns sehr ankommt. In ihrem im Juli 2024 vorgelegten Zielbild für die Geburtshilfe und Kindermedizin legt die Kommission dar, dass Rechte, Bedürfnisse und Erwartungen der Patientinnen und Patienten die maßgebliche Rolle in der medizinischen Versorgung spielen müssen. Mitglieder der Kommission sind die Krankenhäuser, Unikliniken, Krankenkassen, die Ärzteschaft und die Wissenschaft, also die maßgeblichen Erbringer medizinischer Versorgung. Mit der nun vorgelegten Novellierung des Landeskrankenhausgesetzes folgt die Landesregierung exakt diesem Ansinnen. Ein zentrales Element des Gesetzes ist die Möglichkeit für die Landkreise und kreisfreien Städte, Patientenvertreter zu bestellen. Die Patientenfürsprecherin oder der Patientenfürsprecher vertritt die Interessen der Patienten auf deren Wunsch gegenüber dem Krankenhaus und prüft Anregungen, Bitten und Beschwerden. Damit erhalten die Kliniken direkte Ansprechpartner, die Rückmeldungen der Patienten sammeln und weitergeben und nach Lösungen suchen können. Gleiches gilt für alle, die sich im Krankenhaus behandeln lassen. Sie erhalten eine Vertrauensperson, die mit den Abläufen in der Klinik vertraut ist und ihre Sorgen und eventuell auch Beschwerden ernst nimmt, Zeit hat und auf Verbesserungen drängen kann. Ich denke, dies ist ein wichtiger Schritt und kann unsere Versorgung weiter verbessern. Auch wird die Krankenhausplanung inklusiver für mehr professionelle Expertise. Künftig sind unter anderem Ärztekammer, Medizinischer Dienst und Patientenvertretungen in die Aufstellung des Krankenhausplans miteinbezogen. Damit holen wir mehr Menschen, mehr Expertinnen und Experten aus der Praxis an den Tisch und rücken auch hier die Patientinnen und Patienten noch stärker in den Mittelpunkt der Gesundheitsversorgung. Die zweite entscheidende Stoßrichtung des Gesetzentwurfs ist für uns auch die Steigerung der Qualität in der Krankenhausversorgung. Dieses Ansinnen geht Hand in Hand mit den Anstrengungen der anstehenden Krankenhausreform. Wir sagen ganz klar: Hochwertige Versorgung muss überall bei uns im Land, also an großen und kleinen Kliniken sowie im städtischen und im ländlichen Raum gewährleistet werden. Die Kostenfrage oder die Frage nach dem notwendigen Personal muss zu diesem Zweck weiter zukunftsorientiert gedacht werden, kann aber nicht als Argument herhalten, diese Standards nicht einzufordern. Auch zur Resilienz wurde bereits einiges gesagt, aber es ist wohl unstrittig, dass wir uns krisenfest aufstellen müssen. Dies trägt zur Versorgungssicherheit bei und zeigt, dass wir vorbereitet auf unerwartete Ereignisse sind. Verlässlichkeit und Sicherheit ist exakt das, was die Bürgerinnen und Bürger besonders mit Blick auf Gesundheitsversorgung erwarten. Und das erfüllen wir mit diesem Gesetzentwurf. Ich will an dieser Stelle noch mal sagen, Herr de Jesus Fernandes, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja?) hier haben wir das Landeskrankenhausgesetz. Wenn Sie von Aus- und Weiterbildung sprechen und monieren, dass das nicht in diesem Gesetz steht, das gehört hier schlichtweg nicht rein. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wissen Sie, das war die Ärztekammer. Ich habe ja nur zitiert.) Dazu, dazu, Herr de Jesus Fernandes, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja?) dazu ist das Sozialministerium im Austausch auch mit der Ärztekammer. Wenn Sie sich damit richtig beschäftigen, wüssten Sie, es steht im Heilberufsgesetz, die Aus- und Fortbildung, da wird es geregelt. Und auch dazu werden wir in diesem Jahr noch einen Gesetzentwurf hier vorliegen haben. Ich freue mich auf die sicherlich akribische Auseinandersetzung mit dem Gesetzentwurf in unserem Sozialausschuss. Ich danke der Landesregierung und allen im Sozial- und Gesundheitsministerium Beschäftigten sowie auch allen anderen Partnern an der Seite des Sozialministeriums, die hier viel Arbeit und Expertise reingesteckt haben und damit die Weiterentwicklung unserer Versorgungsstrukturen erst ermöglichen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Frau Abgeordnete, zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion der AfD. Bitte schön, Herr de Jesus Fernandes!

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Thomas de Jesus Fernandes AfD

Vielen Dank! Und Sie haben mich eben kritisiert, aber das ist nicht meine Aussage, die ich getroffen habe, sondern das ist tatsächlich die schriftliche Stellungnahme zu genau diesem Gesetz von der Ärztekammer M-V, die ich zitiert habe. Also geht diese Kritik, die Sie mir jetzt angeheimst haben, völlig fehl. Dann können Sie ja im selben Ausmaß bitte, wenn wir die Anhörung haben, die Ärztekammer kritisieren, wenn Sie meinen, das geht am Thema vorbei. (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE)

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Beate Schlupp

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Christine Klingohr SPD

Das werde ich tun. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Ich habe sehr wohl die Stellungnahme der Ärztekammer auch gelesen, genauso wie Sie auch. Und ich sage Ihnen hier, wenn Sie das vortragen und wissen, dass das nicht in das Landeskrankenhausgesetz gehört, (Julian Barlen, SPD: Ja, was soll das dann? – Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) Dann, finde ich, könnten Sie das hier an diesem Pult auch genauso sagen. Deshalb habe ich Ihnen eben mit auf den Weg gegeben, das Sozialministerium, die Ärztekammer sind Partner Seite an Seite und werden genau das miteinander abklären und wir im Sozialausschuss sicherlich auch. Deshalb überweisen wir es ja heute. Und genau da werden wir diese Aufklärung auch tun. Natürlich, glaube ich, werden wir diese Auseinandersetzung, die ich da nicht drin sehe, besprechen. Und hier habe ich Sie kritisiert, dass Sie das vortragen, weil das ist kein Punkt fürs Landeskrankenhausgesetz, sondern für das Gesetz, das Heilberufsgesetz, was wir in diesem Jahr auf den Weg bringen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/4870 zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der CDU – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die Juristenausbildung – Neues Vergabeverfahren und „Landeskinderbonus“ im juristischen Vorbereitungsdienst, Drucksache 8/4888. Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die Juristenausbildung – Neues Vergabeverfahren und „Landeskinderbonus“ im juristischen Vorbereitungsdienst (Erste Lesung) – Drucksache 8/4888 – Das Wort zur Einbringung hat für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Ehlers.

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Sebastian Ehlers CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir bringen heute einen Gesetzentwurf in Erster Lesung hier ein, der ein zentrales Anliegen betrifft: die gerechte, zukunftsorientierte und leistungsbasierte Vergabe der Referendariatsplätze im juristischen Vorbereitungsdienst unseres Bundeslandes. (Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Glocke der Vizepräsidentin) Das derzeitige Vergabesystem ist drei Jahrzehnte alt und bedarf deshalb dringend einer Reform. Dabei wollen wir die Regeln nicht ändern, nur, um sie zu ändern, wir wollen das System entbürokratisieren und gerechter machen. Das alte System stammt aus einer Zeit, in der die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anders und die Bewerberzahlen niedriger waren als heute. Zurzeit entscheiden nur das Ergebnis der ersten juristischen Staatsprüfung und die Dauer der Wartezeit über die Vergabe einer der Plätze für den juristischen Vorbereitungsdienst. Persönliche, familiäre oder soziale Umstände bleiben außen vor oder können nur ausnahmsweise im Rahmen der sogenannten Härtefallregelung berücksichtigt werden. Dieses Denken, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist aus unserer Sicht überholt. Wir schlagen Ihnen heute ein modernes, chancengerechtes und transparentes Auswahlverfahren vor. Der Grund, weshalb wir das tun, ist einfach: Die Bewerberzahlen für den juristischen Vorbereitungsdienst steigen, nicht zuletzt durch die Einführung der Verbeamtung auf Widerruf. Stand heute befinden sich rund 250 Referendarinnen und Referendare im Land in Ausbildung. In einer Pressemitteilung des Justizministeriums vom 14. April dieses Jahres heißt es: „Die Rekordzahlen der Einstellung reißen nicht ab.“ Und deshalb, um es auch klar zu sagen, diese Zahlen sind erfreulich, und wir unterstützen jede Initiative, die Zahlen weiter zu steigern. Gleichzeitig müssen wir erkennen, dass wir schon bald in die Lage kommen werden, dass unsere vorhandenen Kapazitäten nicht ausreichen werden, um jedem Bewerber sofort einen Platz anbieten zu können. Wir befinden uns also derzeit, wenn man es überspitzen würde, in einem Blindflug auf ein ganz sicher eintretendes Szenario und können uns fragen, ob wir es ignorieren oder ob wir bereits heute handeln wollen. Wir, meine sehr verehrten Damen und Herren, haben uns dafür entschieden, bereits jetzt zu handeln. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Ansonsten werden motivierte Bewerberinnen und Bewerber hier auf ein überholtes System treffen, das nur die Examensnote und die Wartezeit berücksichtigt. Gerade für Bewerberinnen und Bewerber, die familiär, sozial oder durch das vorherige Studium in Mecklenburg-Vorpommern verbunden sind, ist das ein unbefriedigender Zustand. Was wird die Folge sein? Wie in anderen Bereichen auch, viele von ihnen werden in andere Bundesländer ausweichen. Sie warten nicht monatelang auf eine Zusage, sondern nehmen ein Referendariat dort an, wo sie sofort einsteigen können, auch wenn das bedeutet, die eigene Heimat zu verlassen. Das Resultat: Wir verlieren diejenigen, bei denen die größte Chance besteht, dass sie nach ihrer Ausbildung hierbleiben – an unseren Gerichten, der Verwaltung oder bei den Staatsanwaltschaften. Und das, meine sehr verehrten Damen und Herren, das dürfen wir so nicht hinnehmen. Der heute Ihnen vorgelegte Gesetzentwurf setzt hier genau an. Er stellt weiterhin – und das ist noch mal ganz wichtig aus meiner Sicht zu betonen – die Leistung in den Mittelpunkt. Das Ergebnis der ersten juristischen Prüfung bleibt der Grundwert, aber – und das ist der entscheidende Punkt – dieser Wert wird ergänzt, und es kommen Zusatzpunkte hinzu, die bestimmte persönliche, soziale und familiäre Umstände abbilden. Dazu führen wir den Paragrafen 22a neu in das Juristenausbildungsgesetz ein, der gleichzeitig eine Verordnungsermächtigung für die Landesregierung enthält. Auf diese Weise regeln wir den groben Rahmen im Gesetz, und wir überlassen das genaue Ausgestalten künftigen Landesregierungen. Mit unserem Gesetzentwurf ändern wir aufgrund des erheblichen Sachzusammenhangs auch die bereits bestehende Verordnung. Sie konkretisiert, wie das Auswahlverfahren stattfinden wird, wenn die Bewerbungen die Kapazitäten übersteigen. Der gemeinsame Wert aus Grundwert und Zusatzpunkt bildet dann einen Gesamtwert. Die Vergabe der Referendariatsplätze erfolgt dann entlang der Reihenfolge der Gesamtwerte, bis die Kapazität ausgeschöpft ist. Und diese Zusatzpunkte lassen sich in die drei Fallgruppen gliedern: In den Ziffern 1 und 2 von Paragraf 6 der Verordnung finden Sie insbesondere soziale Gründe wie das Ableisten eines Wehrdienstes oder eines Freiwilligen Sozialen Jahres. Denn die Botschaft ist für uns sehr klar: Ein Dienst an der Gesellschaft wird gewürdigt, und das wollen wir auch in diesem sehr wichtigen Bereich gerne tun. In den Ziffern 5 und 6 sind die Diskriminierungsverbote der alten Regeln aufgenommen. Das ist eine Abkehr, keine Abkehr – keine Abkehr, wichtig! – vom Leistungsprinzip, sondern eine Ergänzung und eine gerechte Berücksichtigung von Lebensrealitäten. Mit den Ziffern 3 und 4 wird ein Landeskinderbonus für Bewerberinnen und Bewerber eingeführt, die in M-V geboren wurden oder hier ihr Studium abgeleistet haben. Wir betrachten diese Regel als ein zentrales Element des Gesetzentwurfs. Mecklenburg-Vorpommern darf stolz sein auf die Juristinnen und Juristen, die hier aufgewachsen sind oder ausgebildet wurden. Ihnen geben wir ein klares Signal: Ihr seid hier willkommen, eure Wurzeln in diesem Land sind ein Vorteil und sie sollen auch ein Vorteil bleiben. Hamburg und Brandenburg machen es uns vor – dort ist ein vergleichbares System längst Realität –, also in unserer unmittelbaren Nachbarschaft. Und nun wollen wir gerne nachziehen, damit wir hier keinen Standortnachteil bekommen. Denn das ist doch klar – das haben wir auch in anderen Bereichen gesehen, im Bereich Medizin haben wir ja auch beispielsweise ähnliche Dinge auf den Weg gebracht –, wer hier geboren wurde oder studiert hat, soll beste Chancen haben, hier ein Referendariat zu absolvieren. Und die Bindung ist hier natürlich immer etwas enger, und die Wahrscheinlichkeit, dass derjenige dann auch hierbleibt und hier seinen Dienst aufnimmt in der Justiz oder im öffentlichen Dienst oder in der Anwaltschaft, die ist um ein Vielfaches größer. Und das ist Nachwuchssicherung durch Bindung, das ist Respekt durch Anerkennung, das ist auch aktive Standortpolitik für unsere Justiz. Und deswegen freue ich mich auf eine Debatte. Ich würde mich freuen, wenn wir die Diskussion dann in den Ausschüssen fortsetzen können, und beantrage jetzt bereits die Überweisung in den zuständigen Rechtsausschuss. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung die Justizministerin Frau Bernhardt.

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Jacqueline Bernhardt

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir debattieren heute über den von der CDU-Fraktion eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes und der Verordnung über die Beschränkung der Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst. Der Gesetzentwurf widmet sich einer der drängendsten Herausforderungen in Mecklenburg-Vorpommern in der Justiz, der Gewinnung von juristischem Nachwuchs in Mecklenburg-Vorpommern. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, das Verfahren zur Vergabe von Ausbildungsplätzen im juristischen Vorbereitungsdienst zu ändern und im Hauptschwerpunkt einen sogenannten Landeskinderbonus einzuführen. Nach sorgfältiger Prüfung der Ausgangslage des vorgeschlagenen Verfahrens und der potenziellen Folgen komme ich zu dem Schluss, dass dieser Gesetzentwurf weder notwendig noch zielführend ist. (Heiterkeit bei Marc Reinhardt, CDU: Siehste!) Ich begründe Ihnen das ganz kurz. Erstens besteht keine Regelungsnotwendigkeit. Die bestehende Rechtslage hat sich bewährt. Herr Ehlers hat es ausgeführt, wie lange die Rechtslage besteht: Seit über 20 Jahren kam es nur ein Mal im Dezember 2022 zu einer Überlastung der Kapazitäten im juristischen Vorbereitungsdienst. Selbst in dieser Ausnahmesituation konnte der Präsident des Oberlandesgerichts eine pragmatisch und rechtlich zulässige Verwaltungspraxis umsetzen, die Landeskinder überproportional berücksichtigte, nämlich, es wurden vergeben 35 Prozent nach Note, 10 Prozent nach Härtefall, und die restlichen 55 Prozent statt nach der Dauer der Wartezeit wurden wie folgt aufgeteilt: 70 Prozent für Landeskinder und 30 Prozent nach Note. In allen darauf folgenden Terminen, so auch für den bevorstehenden Termin im Juni 2025, standen mehr Ausbildungsplätze zur Verfügung als Bewerbungen. Im Dezember 2024 beispielsweise gab es bei 78 Plätzen 65 eingestellte Referendar/-innen, und im Juni 2025 sind bei vorhandenen 76 Plätzen voraussichtlich 60 bis 65 Einstellungen geplant. Es ist auch nicht abzusehen, dass sich diese Situation ändert. Da teile ich ausdrücklich Ihre Meinung nicht, Herr Ehlers, im Gegenteil: Angesichts der in den letzten fünf Jahren um 50 Prozent gesunkenen Anzahl von Studienanfänger/-innen im Bereich der Rechtswissenschaften an der Universität Greifswald ist und bleibt es eine dringende Aufgabe, eine erhebliche Zahl von Bewerber/-innen aus anderen Bundesländern für den juristischen Vorbereitungsdienst und damit für die Justiz in unserem Bundesland zu motivieren. Und da hinkt eben auch der Vergleich mit Hamburg, Berlin oder Brandenburg, die eine Landeskinder-Regelung eingeführt haben. Beispielsweise schauen wir uns mal Hamburg an. Dort kommen regelmäßig auf 50 zu vergebende Ausbildungsplätze 300 bis 400 Bewerbungen, ein deutliches Überangebot an Bewerbungen, das wir eben in Mecklenburg-Vorpommern nicht haben. Die Zahlen habe ich Ihnen gerade dargestellt. In Brandenburg ist schließlich ein Landeskinderbonus erforderlich, da ansonsten die in Berlin nicht zum Zuge kommenden Bewerber/-innen die Ausbildungsplätze auslasten und eigene Landeskinder hinten runterfielen. Insofern unterscheiden wir uns eben von diesen Bundesländern. Ein gesetzlicher Eingriff ist daher schlicht nicht notwendig. Zudem sprechen auch Bürokratieabbaugesichtspunkte gegen den Gesetzentwurf. Zur Vermeidung unnötigen bürokratischen Aufwandes, der sich alle Staatsgewalten mehr denn je zu verpflichten haben und verpflichtend fühlen sollten, sollte nicht nur wegen des gerade dargestellten fehlenden Regelungsbedarfs von der Annahme dieses Gesetzentwurfes abgesehen werden, sondern auch vor dem Hintergrund, dass bei Annahme des Gesetzentwurfes die Durchführung des Auswahlverfahrens und die im Anschluss vorgesehene Veröffentlichung nach Paragraf 6 Absatz 7 des Entwurfs der Kapazitätenverordnung einen nicht unerheblichen bürokratischen Mehraufwand begründen würde, und das – nochmals – bei fehlendem Regelungsbedürfnis. Zweitens handelt es sich hierbei, bei dem Gesetzentwurf, um eine fehlgeleitete Zielsetzung. Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, Landeskinder besser zu berücksichtigen. Paradoxerweise erreicht er aber genau das Gegenteil. (Marc Reinhardt, CDU: Ah!) Die vorgeschlagene Punkteliste würde Landeskindern lediglich einen Zusatzpunkt gewähren – ein Vorteil, der kaum ins Gewicht fällt, verglichen mit der bisherigen Praxis, die eine vorrangige Berücksichtigung ohne gesetzliche Änderung bereits ermöglicht. Zusätzlich werden andere soziale Härtefälle wie die familiäre Lebensgemeinschaft mit Kindern durch den Gesetzentwurf eher schlechtergestellt. Eine Bewerberin mit zwei Kindern würde im neuen System möglicherweise hinter leistungsstärkeren Mitbewerber/-innen zurückfallen, obwohl sie nach der bestehenden Härtefallregelung einen garantierten Platz hätte. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Dies widerspricht den Zielen einer gerechten und sozialen Vergabepraxis. Drittens besteht eine Gefahr für die Nachwuchsgewinnung. Unsere Justiz ist auf Zuwuchs von Nachwuchsjurist/-innen aus anderen Bundesländern angewiesen. Bereits die bloße Diskussion über eine Landeskinderregelung könnte Bewerber/-innen abschrecken, die Sorge haben, gegenüber Landeskindern benachteiligt zu werden. Dies könnte zu einem Rückgang der, wie Sie ja dargestellt haben, erfreulichen Bewerberzahlen führen – eine Entwicklung, die wir uns in Anbetracht der sinkenden Studienanfängerzahlen, ich wiederhole es noch mal, an der Universität Greifswald nicht leisten können. Andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen haben die Einführung eines Landeskinderbonus nach eingehender Prüfung verworfen. Dies zeigt, ein solcher Bonus ist in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern nicht erforderlich. Fazit: Ich appelliere daher an alle Fraktionen, lehnen Sie die Überweisung ab und setzen wir uns stattdessen für sinnvolle Maßnahmen ein, die den Standort Mecklenburg-Vorpommern für Jurist/-innen stärkt! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Ministerin! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Förster.

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Horst Förster AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst vorab, denke ich, will ich bemerken, dass dieser Gesetzentwurf sicherlich gut gedacht ist, aber das eigentliche Problem überhaupt nicht löst, sondern nur für die Fälle, dass zu viele Bewerber da sind, irgendwie die Reihenfolge verbessert. Denn grundsätzlich sollte es ja so sein – das war ja auch im Grunde der Tenor der Justizministerin –, dass alle Bewerber auch untergebracht werden können. Und – das war mir nicht so genau bekannt – es scheint ja so zu sein, dass das bisher auch überwiegend der Fall war. Dennoch, meine ich, ist allein der Gesichtspunkt, dass wir bisher ausgekommen sind, noch kein Grund, das so einfach zurückzuweisen, denn der Grundgedanke, einen Landeskinderbonus einzuführen, ich denke, dem kann man sich eigentlich nicht entgegenstellen. Das ist vernünftig, ist ein vernünftiger Gedanke, und deshalb sind wir da sehr offen. Ich möchte aber trotzdem bemerken, wir sollten vielleicht auch grundsätzlich über die Ausbildung, eine erfolgreiche Ausbildung sprechen. Jetzt wird abgestellt bei der Kapazitätsverordnung, glaube ich, nur darauf, wie viele Zivilrichter es gibt. Aus der Praxis kann ich Ihnen nur sagen, es kommt natürlich auch darauf an, welche Erfahrungen der Referendar im Referendariat macht, darauf an, ob er sich für den öffentlichen Dienst überhaupt interessiert oder sich vorstellt, als Richter tätig zu sein. Und das hängt eben sehr stark auch davon ab, wie der Vorbereitungsdienst abläuft, oder ganz konkret, welche Mühe sich der einzelne ausbildende Richter macht. Und da sage ich Ihnen sehr wahrscheinlich nichts Neues, dass für sehr viele Richter auch bei der großen Belastung der zusätzliche Referendar ein weiterer Belastungsfaktor ist, den man am liebsten dann an den Kollegen zurückdrängt. Ich habe selbst die Erfahrung gemacht, in Nordrhein-Westfalen war das, in Neuss, da war es so, habe ich noch gut in Erinnerung, ein Amtsrichter, den sie ausgesucht hatten oder jedenfalls der dafür auch geeignet war, der mehrere Referendare hatte, dafür natürlich im anderen Bereich entlastet wurde. Also vielleicht sollte man wirklich mal auch durch entsprechende Nachfragen das Augenmerk darauf richten, dass man nicht abstellt nur auf die Zahl, sondern wirklich vielleicht den Gedanken näher trägt, einzelne Richter, die das auch gerne machen – und es macht auch oft auch Freude, Referendare auszubilden –, dass die vielleicht mehr entlastet werden oder einen Bonus dafür bekommen, damit die Ausbildung insgesamt qualifizierter ist und die Referendare ein besseres Erlebnis nach Hause tragen. Also grundsätzlich würden wir da zustimmen. Dieses straffe – ich will das jetzt vereinfachen –, dieses ganz klare formelle Punktesystem halten wir nicht für zielführend. Das ist angesprochen worden, es führt tatsächlich zu mehr Bürokratie und keinesfalls zu mehr Gerechtigkeit. Denn ob Sie nun früher die Unterhaltsverpflichtung, jetzt das Sorgerecht nehmen – als solches besagt das überhaupt nichts, wenn Sie nicht die sonstigen Umstände, wie sich das denn konkret auf diesen Referendar auswirkt, berücksichtigen. Es kann jemand eine Unterhaltsverpflichtung haben, die aber ihn gar nicht berührt, weil sie von der Familie oder sonst wem getragen wird oder nur auf dem Papier steht. Man kann das Sorgerecht haben und es belastet ihn trotzdem nicht, weil die persönlichen Verhältnisse ganz anders sind. Also je mehr das formalisiert wird und ein scharfes Punktesystem kommt, desto mehr Bürokratie schaffen Sie und desto weniger Gerechtigkeit kommt am Ende raus. Also Fazit des Ganzen: Aus unserer Sicht ist der Grundgedanke in Ordnung, ansonsten aber halten wir das doch für jedenfalls umbaubedürftig und würden aber einer Überweisung zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Professor Dr. Northoff.

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Prof. Dr. Robert Northoff SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder unseres Parlaments! In dem hier zu diskutierenden Antrag der CDU zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die Juristenausbildung – Neues Vergabeverfahren und „Landeskinderbonus“ wird eine Änderung des Auswahlverfahrens für Referendare entwickelt. Unter den jetzigen Rahmenbedingungen kann man allerdings diesem Antrag nicht zustimmen. Zunächst als Erstens – und darauf hat die Ministerin schon hingewiesen –, es müsste eine Regelungsnotwendigkeit bestehen. Im Verwaltungsverfahren würde man wohl sagen, es müsste so etwas wie ein Rechtsschutzbedürfnis geben, aber in den letzten 20 Jahren ist es, wie wir schon gehört haben, nur ein einziges Mal zu einer völligen Auslastung gekommen, und das konnte auch repariert werden. Wenn man jetzt absehen würde, dass es in absehbarer Zeit zu einem großen Anstieg käme – das ist hier zwar vorgetragen worden, aber nach meinen Informationen aus dem Ministerium eben nicht der Fall –, dann könnte man darüber nachdenken. Aber trotz der erfreulichen Entwicklung der Bewerberzahlen ist die Anzahl der Studienanfänger bei uns im Land ja gesunken. Und es droht insofern also nicht, dass Bewerberinnen und Bewerber, die in Mecklenburg-Vorpommern geboren wurden oder die hier ihr Studium absolviert haben, aufgrund der hiesigen Regelungen in andere Bundesländer abwandern. Insofern kein Regelungsbedarf. Zweitens. Leider lässt der Antrag auch eine verfassungsrechtliche Prüfung vermissen. Das ist hier ganz dezent angedeutet worden, das mit den Landeskindern. Der Kollege wird sagen, na ja, wir alle kennen aber, wahrscheinlich die Juristen unter uns, dass es dieses berühmte Numerus-clausus-Urteil gegeben hat, und danach müssen wir uns überlegen, dass Regelungen, die über die Landesgrenzen hinausgreifen, bei einer einseitigen Begünstigung der Einwohner eines Landes keine Ungleichbehandlung nach sich ziehen dürfen. Man sollte also zumindest mal eine ordentliche Prüfung hinlegen, ob sich eine Bevorzugung der Einwohner eines Landes oder des eigenen Landes im Rahmen der Wertentscheidungen des Grundgesetzes hält und nicht zu einer Entwertung von Grundrechten führt. Wenn nämlich alle dieselben Regelungen treffen, dass sie ihre Landeskinder bevorzugen, dann ist da nicht wirklich viel gewonnen. Der Antrag ist aber auch deswegen abzulehnen, weil er – das haben wir auch schon andeutungsweise gehört – nicht die wirklichen Probleme adressiert. Da müssen wir zunächst die demografische Entwicklung beachten. Eine deutlich gesunkene Zahl von Studienanfängerinnen und -anfängern im Fachbereich Rechtswissenschaft in der Uni Greifswald, eine nach wie vor bestehende hohe Abbruch- und Wechselquote, das sind fundamentale Probleme. Wir müssen also die Attraktivität des juristischen Studiums verbessern. Und wir sollten Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Bundesländern für den juristischen Vorbereitungsdienst bei uns motivieren, das ist eine weitere Aufgabe. Denn wer im Rahmen – das haben wir schon andeutungsweise auch gehört –, im Rahmen des Referendariats die Schönheiten unseres Landes kennengelernt und soziale und berufliche Beziehungen geknüpft hat, der ist dann auch häufig bereit, in der Justiz, in der Rechtsanwaltschaft oder der Wirtschaft eine Tätigkeit aufzunehmen. Schließlich nimmt – auch das wurde angedeutet – der Gesetzentwurf unrichtig an, dass das derzeitige System der Vergabe der Ausbildungsplätze für den Vorbereitungsdienst, das Berücksichtigen von sozialen, familiären und persönlichen Ausnahmesituationen so nicht zulasse. Es gibt aber die berühmte und schon erwähnte Kapazitätsverordnung des juristischen Vorbereitungsdienstes, kurz KapVO, die in Paragraf 7 die Härtefälle regelt. Und dazu gehören bereits jetzt eben insbesondere die Fälle der schweren Behinderung, die Unterhaltspflichten, also wichtige Fälle, die auch der Gesetzentwurf nennt. Die Norm ist im Übrigen auch flexibel, denn Härtefälle sind auch in anderer Weise denkbar. Wir haben das Beispiel schon gehört, wenn man eine Härtefallklausel hat, dann kann man ganzheitlich entscheiden. Und wenn man ein Punktesystem hat, dann ist das eventuell wenig flexibel und ermöglicht keine ganzheitliche Bewertung des Falles. Fassen wir also zusammen: Der Antrag – und da will ich dann gerne am Schluss auch noch mal ein Kompliment loslassen – enthält in seinen Details einen sehr konkreten Vorschlag für einen Gesetzentwurf und auch für eine Änderung der Verordnung. Aber es besteht derzeit nach allen Informationen, die ich habe, keine Regelungsnotwendigkeit. Es gibt auf absehbare Sicht zunächst einmal noch Ausbildungsplätze, und solange sich daran nichts ändert, kann man diesen Antrag auch nur abnehmen. – Ich danke Ihnen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Fraktionsvorsitzende Frau Oehlrich.

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Mit ihrem Gesetzentwurf will die CDU-Fraktion das Auswahlverfahren für den juristischen Vorbereitungsdienst in Mecklenburg-Vorpommern reformieren hin zu einem Punktesystem, das neben der Examensnote auch soziale und regionale Kriterien berücksichtigt. Zunächst eines vorweg: Wir Bündnisgrüne begrüßen grundsätzlich die Zielrichtung, soziale Aspekte und persönliche Lebensumstände wie Kinderbetreuung oder eine Schwerbehinderung stärker in das Auswahlverfahren für den juristischen Vorbereitungsdienst zu integrieren. Wir Bündnisgrüne treten seit Langem für mehr Chancengerechtigkeit im Bildungswesen ein. Das muss jedoch gut gemacht werden. Für den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion fehlt es jedoch am erforderlichen Bedarf. Faktisch gibt es in M-V keine Wartezeit und daher auch keine Wartelisten. Die Justizministerin hat es uns eben noch mal dargestellt. Allen, die sich um einen Referendariatsplatz bewerben, wird zum 1. Juni oder zum 1. Dezember ein Platz angeboten. Das aktuell gültige dreiteilige Quotenverfahren – 35 Prozent Examensnote, bis 10 Prozent Härtefälle, Rest Wartezeit – greift derzeit gar nicht. Die CDU-Fraktion will also ein Problem lösen, das so erst mal gar nicht existiert. Mit dem Landeskinderbonus zielt der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zudem darauf ab, eine Ungleichbehandlung anhand eines Merkmals einzuführen, das sich der Disposition der Betroffenen entzieht. Nach den Plänen der CDU soll es in dem Auswahlverfahren einen Zusatzpunkt für Bewerber/-innen geben, die in Mecklenburg-Vorpommern geboren wurden. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Skandal!) Damit würde eine Regelung getroffen, die es so bislang in keinem anderen Bundesland gibt. Verfassungsrechtlich ist das heikel. Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes verbietet Ungleichbehandlung wegen der Herkunft. Wie Dürig/Herzog/Scholz in ihrem Kommentar zum Grundgesetz ausführen, verletzen Landeskinderklauseln den Gleichheitsgrundsatz, wenn sie allein auf Territorialität beruhen und nicht auf ein sachliches Erfordernis abstellen. Ein Regionalbonus müsste differenziert sein, schon aufgrund des Grundrechts auf freie Wahl der Ausbildungsstätte. Wie Sieweke in seinem Standardwerk zum Zulassungsverfahren betont, gewinnt der Vorbereitungsdienst seine verfassungsrechtliche Bedeutung gerade daraus, dass er eine freie, leistungsorientierte Berufsausbildung ermöglicht. Und denken wir an die Praxis: Eine junge Mutter mit exzellenter Examensnote zieht aus familiären Gründen hierher, will Wurzeln schlagen und langfristig in der hiesigen Justiz arbeiten. Trotzdem wird sie hinter einem Landeskind mit schlechterer Note eingereiht. Ist das etwa gerecht oder zukunftsorientiert? Wir Bündnisgrüne sagen, Qualität muss zählen, flankiert von sozial gerechten Auswahlkriterien und nicht von Regionalprotektionismus. Mecklenburg-Vorpommern braucht talentierte Jurist/-innen, die gerne zu uns kommen. Das setzt voraus, dass wir ihnen ein gut betreutes, attraktives Referendariat bieten können und eine Perspektive, die Lust darauf macht, hier Wurzeln zu schlagen. Einer unveränderten Annahme des Gesetzentwurfs können wir nicht zustimmen, einer Überweisung in die Ausschüsse hingegen schon. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Noetzel.

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Michael Noetzel Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich werde versuchen, mich an dieser Stelle kurz zu halten, da es nicht sehr viel mehr zu diesem Gesetzentwurf auszudiskutieren gibt, als wir es bereits in den Ausführungen der Justizministerin und meiner Vorrednerin gehört haben. Ein/zwei Wiederholungen werde ich Ihnen nicht ersparen, denn das festigt ja bekanntlich, und vielleicht sparen wir uns dann eine Zweite Lesung. Der vorliegende Vorschlag geht völlig an der Realität vorbei. Die CDU schlägt ein neues Bewertungs- und Punktesystem für das Vergabeverfahren des Referendariats in der juristischen Ausbildung vor, welches es nicht braucht und bei dem überhaupt nicht ersichtlich ist, wozu es gut sein soll. Es macht keinen Sinn, ein bisher gut funktionierendes System zu ändern und das Vergabeverfahren für die Referendariatsplätze unnötig zu verkomplizieren. Die vorgeschlagenen Regelungen würden ohnehin nur dann greifen, wenn alle Ausbildungsstellen belegt werden und wir mehr Bewerbungen als Plätze hätten. Aber das ist – und das hat die Ministerin bereits ausgeführt – in Mecklenburg-Vorpommern überhaupt in 20 Jahren nur ein einziges Mal der Fall gewesen und leider in Zukunft nicht zu erwarten. Im Gegenteil, wir würden uns über noch mehr Bewerbungen freuen, weil wir, wie Sie alle wissen, auch im juristischen Bereich mit Nachwuchsmangel zu kämpfen haben. Und die Zahl der Studienanfänger/-innen im Bereich Rechtswissenschaften – auch das hat die Ministerin erwähnt – lässt nicht gerade hoffen. Eine Änderung der jetzigen Regelung würde einfach nur einen bürokratischen Aufwand bedeuten und Kapazitäten der Verwaltung binden, die andernorts gebraucht werden. Und auch unsere Ministerien brauchen keine Beschäftigungstherapie. Wir sollten keinesfalls an Systemen herumdoktern, die gut funktionieren und eine Überarbeitung gar nicht benötigen. Diese Regelungen könnten überarbeitet werden, sollte es notwendig werden und sollten wir zu unserem Glück eine Flut an Bewerbungen für das juristische Referendariat erhalten. Aber wie bereits gesagt, das war in den letzten Jahren außer einem Mal nicht so, und das ist auch in den nächsten Jahren nicht zu erwarten. Und eine etwaige Landeskinderregelung wäre dann nicht nur unnötig, sondern eventuell sogar kontraproduktiv. Nehmen wir einmal an, dass eine Bewerberin aus zum Beispiel Baden-Württemberg Interesse an einem Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern hätte. Sie würde also recherchieren, welche Regelungen für das Referendariat gelten würden. Und dann liest sie von der Landeskinderregelung, die die Chancen auf einen Platz für Zugezogene im ersten Moment erst einmal verschlechtert. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Wir können es uns nicht leisten, dass aus Angst vor Absagen weniger Bewerbungen in unserem Bundesland eingereicht werden. Nein, wir brauchen den Zuzug und wir wollen, dass Menschen in diesem Alter nach M-V kommen und sich hier im besten Fall sozial verwurzeln, damit sie auch nach dem Referendariat hierbleiben. Darüber hinaus – auch das ist angeklungen schon – ist der Vorschlag der CDU unsozialer als die gültige Regelung. Werden zum Beispiel Eltern nach dem CDU-Vorschlag, egal, wie viele Kinder es gibt, einen einzigen Punkt zusätzlich angerechnet bekommen würden, was bei einer Spanne von mindestens 4 bis maximal 18 Punkten nicht gerade wirklich ein großer Wurf ist, profitieren Eltern beziehungsweise generell unterhaltspflichtige Personen im Moment ganz klar und direkt von der gültigen Härtefallregelung in Paragraf 7 Absatz 2 Nummer 2 der Kapazitätsverordnung, nach der sie unabhängig von ihrer Punktezahl Berücksichtigung finden können. Die aktuellen Gesetze und Verwaltungsvorschriften zur Platzverteilung funktionieren gut und brauchen keine Schönheitskorrektur, ganz nach dem Motto „Never change a running system“. Politik sollte sich um Probleme kümmern, die es gibt. Das machen wir als Koalition. (Marc Reinhardt, CDU: Na ja!) Die Regelung zur Vergabe von Referendarplätzen im juristischen Vorbereitungsdienst gehören nicht dazu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Domke.

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René Domke fraktionslos

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, es scheint so, als wenn es das Problem nicht gäbe, was gelöst werden soll. Aber ist es für alle Zukunft so? Kann diese Situation nicht eintreten, dass wir vielleicht auf ein solches Bonussystem zurückgreifen müssten? Wäre es nicht auch ein Signal an die Landeskinder, möglicherweise im Bundesland sich ausbilden zu lassen und im Bundesland zu bleiben? Diese Fragen wurden jetzt alle verneint, weil es diesen Fall bis jetzt nicht gegeben hätte oder nur einmal in 20 Jahren und, und, und, und. Ich hätte mir tatsächlich gewünscht, Frau Ministerin, dass Sie andere Beispiele bringen, wie Sie den Standort attraktiver machen wollen, weil ich glaube auch tatsächlich, dass das alleine ja das Problem nicht löst. Dass wir dringenden Bedarf haben an Juristinnen und Juristen, vor allem an Nachwuchs haben, ich glaube, das kann keiner bestreiten. Dass es jetzt ausreichend Plätze gibt für das Referendariat, das mag zutreffend sein, es muss aber nicht für alle Zukunft gelten. Und dann hätte ich mir gewünscht, dass hier Ausführungen kommen, wie wollen wir denn insgesamt den Standort attraktiver gestalten, wie wollen wir auch gerade Standorte attraktiver machen, die vielleicht nicht so nachgefragt sind. Das ist ja auch oft eines der Probleme, wo soll ich es denn machen, das Referendariat. Und da sind Standorte dabei – das weiß ich selber aus Erfahrung –, die sind nicht so begehrt. Und es gibt andere, die sind viel, viel begehrter. Und da müsste man auch darüber nachdenken, wie man vielleicht mit digitalen Ausbildungsformaten, wie man vielleicht auch mit entsprechenden Unterstützungsleistungen da unter die Arme greifen kann. Da hätte ich mir mehr Vorschläge gewünscht. Und deswegen finde ich es gar nicht verkehrt, darüber zu diskutieren, was können wir denn machen, jetzt ganz losgelöst davon, ob es nun auf ein Bonussystem hinausläuft oder etwas anderes ist. Ich finde, wir sollten Mut haben, jungen Juristinnen und Juristen ein Signal zu geben, hier im Land gibt es Perspektiven, es gibt faire Chancen und es gibt vor allem Verlässlichkeit, es gibt hier keine bürokratischen Hürdenläufe, es gibt keine Verzögerungen, der Weg ins Referendariat ist frei. Ich erkenne aber auch an, dass Sie sagen, ja, das könnte möglicherweise andere, die zuzugswillig sind, abschrecken. Aber diese Diskussion kann man doch führen. Deswegen plädieren wir für die Überweisung in den Ausschuss. Lassen Sie uns die Dinge miteinander abwägen! Und ich will noch kurz darauf reagieren, wenn wir doch eine entsprechende Regelung in Brandenburg haben und in Hamburg, Herr Professor Dr. Northoff, dann wird auch dort dieselbe Verfassung gelten, dann wird man diese Prüfung schon vollzogen haben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es dort eine andere Rechtsauffassung gibt als hier in Mecklenburg-Vorpommern. Also von daher, die verfassungsmäßigen Bedenken, die teile ich jetzt nicht ganz. Lassen Sie uns das doch im Ausschuss beraten, wie können wir den Standort einfach attraktiver machen! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU, Barbara Becker-Hornickel, fraktionslos, und David Wulff, fraktionslos)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ums Wort gebeten hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Pegel.

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Christian Pegel SPD

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es zieht mich ans Rednerpult, weil ich Sorge habe, dass wir ein bisschen an den üblichen Vorgehensweisen der Justiz vorbeiargumentieren. Ich würde Sie gerne einmal abholen in die große, böse Welt der Juristerei. (Heiterkeit und Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) Es gibt Notenspiegel zwischen 0 und 18 Punkten. Mit einem 9-Punkte-Examen sind Sie schon richtig gut. Da gehören Sie zu den vorderen 15 bis 20 Prozent. Wenn wir Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte einstellen, verlangen wir in der Regel zweimal so die 9 und besser, um ein Gefühl zu geben. Sie müssen also zweimal relativ gut reingegangen sein, im Zweifel auch noch ein bisschen Glück gehabt haben. Das macht es extrem schwer, wenn Sie eine relativ kleine Gruppe haben, die gleich zweimal in diesem Bereich ist, und aus denen wählen wir dann aus. Das hat die Justizministerin deutlich gesagt, wir hatten nur ein einziges Mal überhaupt eine Konfliktsituation, mehr Bewerbende als Plätze, und da hat man eine Regelung gefunden, 70/30, die ich total klug finde, weil ich es richtig finde, Menschen, die hier im Land leben, sich engagieren wollen auch ein Stück weit im Lande, möglichst zu Hause diese Ausbildung zu Ende machen zu lassen. 70 Prozent Landeskinder, 30 Prozent nach Note – das halte ich für ein extrem kluges System, weil Sie eben möglichst 9 und 10 Punkte brauchen, und zwar zweimal für Richterinnen und Richter und Staatsanwälte mit den 30 Prozent, egal, wo die dann herkommen, aus welchem Bundesland, denen, die mit extrem guten Noten kommen, die Chance geben, ins Zweite Staatsexamen zu gehen, in der Erwartung, dass jemand, der im Ersten gut vorgelegt hat, eine relativ hohe Chance hat, im Zweiten das Gleiche zu tun. Ihr Punktesystem, und um Ihnen noch mal das deutlich zu machen, von 7 auf 9 ist ein juristischer Quantensprung. Da liegen wirklich Welten dazwischen. Da müssen Sie richtig Gas geben. Und wenn Sie jetzt sagen, ich lege die Punktzahl der Examen zugrunde, da kommt jemand mit 9 Komma, und es kommt jemand mit 7 Komma, und ich gebe ihm wegen Kind, hier geboren und jetzt, ich glaube, Freiwilliges Soziales Jahr, 3 obendrauf, dann geht er mit 10 Komma rein. 10 Komma sind in der Regel weniger als fünf Prozent der Examensnoten. Und im Zweifel verdränge ich jemanden, der mit einem relativ guten Ersten kommt und den ich eigentlich mit einem guten Zweiten bräuchte, um in den Richterdienst zu holen und hole dafür jemanden mit 7. Das ist ein solides Examen, um das nicht misszuverstehen, aber er muss dann schon richtig Gas geben, um in eine deutlich höhere Gehaltsstufe zu springen. Und wenn wir sagen, wir wollen vor allem die Justiz ersetzen, sollten wir dafür Sorge tragen, dass die Ausbildung aufs Zweite juristische Staatsexamen zu, eben gerade auch ein Stück weit im Blick behält, dass wir eine Leistungsträgergruppe brauchen. Deswegen ist das, was der OLG-Präsident damals gewählt hat, nach meiner Überzeugung für das, was wir im Land brauchen, mit 70 Prozent halten wir Menschen, aber mit 30 Prozent holen wir uns dann eben auch die oberen Examensnoten, um für den Justizdienst hoffentlich die entsprechenden Nachwuchskräfte zu generieren, der richtigere Weg. Ich habe jetzt wiederholt das positive – ich war jetzt überrascht, Herr Förster –, das positive Rotieren dieses Punktesystems. Ich halte das für eine Schwierigkeit an der Stelle und will deutlich sagen, dass mich persönlich das nicht betrifft. Meine Examensnoten sind da im oberen Bereich, Sie verletzen mich da nicht in meiner Ehre. Aber ich werbe dafür, dass wir dieses Landesinteresse in beide Richtungen im Blick behalten. Und diese 70/30-Regelung ist deutlich in beide Richtungen Interessen wahrender als das Punktesystem, das im Zweifel dazu führt, dass Sie sehr gute, im Zweifel von außen kommende Juristen und Juristen nicht zum Zuge kommen lassen. Aber auch die, auch die, nicht nur die, auch die brauchen wir. Mein Werbeblock ist daher: Das System damals ist deutlich effektiver für die Landesinteressen. Ich wollte nur mit dem Versuch eines zugegeben sehr juristischen Blickes versuchen, noch mal die sachliche Debatte anzuregen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat noch einmal für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Ehlers.

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Sebastian Ehlers CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was kann man als Oppositionsabgeordneter mehr erwarten, als dass sich zwei Minister mit einer Initiative beschäftigen?! Von daher ist das natürlich der Ritterschlag auch für dieses Thema. Vielleicht, Herr Kollege Pegel, vielleicht war das auch Ihre Bewerbungsrede für das Justizministeramt?! Ich weiß es nicht, aber das müssen Sie dann in der Koalition klären. Nein, Spaß beiseite! Erst mal herzlichen Dank für die insgesamt doch sehr sachliche Debatte zu diesem Thema! Und eins ist doch völlig klar, und das will ich auch noch einmal vorwegstellen, natürlich ist das jetzt nur ein Baustein um die Frage, die Herr Domke gerade aufgeworfen hat, wie sichern wir hier überhaupt unsere Zukunft mit fähigen Juristinnen und Juristen, wie bekommen wir das hin. Und dazu gehört natürlich – völlig klar – Jura in Rostock. Das hatte die Justizministerin, als sie noch in der Opposition war, ja auch immer unterstützt an der Stelle – ganz wichtiger Punkt! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Barbara Becker-Hornickel, fraktionslos, René Domke, fraktionslos, und David Wulff, fraktionslos) Und dann müssen Sie, finde ich, sich als Koalition dann an der Stelle auch mal ehrlich machen. Wir haben das Thema „Jura Rostock“ ja schon auch verschiedentlich hier diskutiert in dieser Wahlperiode. Da hat dann ja die Wissenschaftsministerin stets gesprochen – vielleicht geht sie auch noch mal in die Bütt, dann wären es drei Minister, dann haben wir es hier rund –, da hat sie ja stets zu gesprochen, und ein Argument, was ich immer da gehört habe, ja, dann bilden wir Juristen aus, und dann haben wir gar keine Gewissheit, ob die überhaupt bei uns im Land bleiben, dann gehen die vielleicht weg, dann bilden wir für andere Bundesländer Juristen aus, das ist doch alles ganz, ganz schwierig, und deswegen wollen wir das nicht an der Stelle. Und jetzt bieten wir Ihnen ja eine Möglichkeit an, um dann im Verbund mit einer Wiedereröffnung Jura in Rostock dann auch dieses Risiko, was Sie hier geschildert haben seitens der Landesregierung, dieses Risiko auch ein Stück weit zu minimieren. Denn diejenigen – und da sind wir uns ja hoffentlich einig, da habe ich auch keinen gehört, der was anderes gesagt hat –, alle die, die hier eine Bindung zum Land haben, die hier geboren sind, die hier studiert haben, die vielleicht schon eine Familie gegründet haben, die Wahrscheinlichkeit ist doch größer bei denen, dass die auch hierbleiben. Und deswegen, glaube ich, greift das ineinander: Jura in Rostock und dann ergänzend hier Landeskinderbonus, damit diejenigen, die wir hier ausbilden, ob in Greifswald oder in Rostock, dann nicht hier uns von der Fahne gehen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Da kann man sich jetzt hinstellen und sagen, es ist alles gar kein Problem und passiert alles nicht und in Mecklenburg-Vorpommern passiert sowieso alles hundert Jahre später, das kann man so machen, das sind aus unserer Sicht nicht vorausschauendes Denken und vorausschauende Politik. Und deswegen bleiben wir bei unserem Vorschlag und werden ihn logischerweise auch nicht zurückziehen. Und die einzelnen Redebeiträge: Herr Kollege Northoff, Sie haben gesagt, ja, wir müssen die Attraktivität des Jurastudiums verbessern. Ja, dann frage ich aber: Wie? Sie regieren ja nun schon seit vier Jahren hier in dieser Koalition, ich habe bisher noch wenig Initiativen hier vernommen, das Jurastudium in Greifswald irgendwo so zu gestalten, dass wir die Probleme, auf die Sie ja richtigerweise hingewiesen haben, die hohen Abbrecherquoten, die hohen Durchfallerquoten, dass wir denen hier irgendwo begegnen und dem Problem Herr werden. Denn Sie kennen die Zahlen genauso gut wie ich. Die Juristen, die wir allein in der Justiz brauchen ab 2030, da kann einem wirklich schon angst und bange um das Funktionieren unseres Rechtsstaates werden an der Stelle. Und dann, Herr Kollege Noetzel, mit Ihrem Beispiel der möglichen Bewerberin aus Baden-Württemberg, da müssen Sie dann ja auch mal entscheiden, entweder ist es, wie die Ministerin sagt, es gibt hier genug Plätze und es ist alles gar kein Problem, dann frage ich mich, dann hat die Bewerberin aus Baden-Württemberg ja auch gar kein Problem, dann schaut sie, okay, es gibt hier einen Bonus, aber es gibt jedes Jahr sowieso zehn offene Stellen, also gar kein Problem. Von daher ist das für mich ein Argument, was an der Stelle auch nicht so richtig zieht. Deswegen noch mal der Appell, die Fragen – Frau Kollegin Oehlrich hat es ja auch aufgegriffen – doch auch noch mal zu vertiefen, zu diskutieren, ob es da auch andere Mittel und Wege gibt. Dazu sind wir auch gerne bereit, wir wollen uns da auch keiner Debatte verschließen. Deswegen werbe ich noch einmal ausdrücklich für eine Überweisung in den Rechtsausschuss. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Förster.

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Horst Förster AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eigentlich ist es nur der Herr Minister Pegel mit seiner Bemerkung, dass ich hier noch mal hingehen muss, denn das will ich so nicht stehen lassen. Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt, nicht klar genug, aber das will ich jetzt mal ganz deutlich machen: Den Landeskinderbonus halten wir für vertretbar, auch für vernünftig. Auch prognostisch muss man nicht erst warten, bis wieder riesige Ansammlungen sind. Aber im Übrigen habe ich sehr deutlich gemacht, dass dieses starre Punktesystem auch von uns abgelehnt wird. Das ist neue Bürokratie, und das schafft nicht mehr Gerechtigkeit. Das habe ich gerade am Beispiel „Unterhaltsverpflichtung“ oder „Sorgerecht“ gesagt. Das ist jetzt in der Härteregelung drin. Die Härteregelung ist nicht zwingend, da habe ich auch mehr Spielräume, da kann ich alles berücksichtigen. Aber dieses starre Punktesystem – noch mal in aller Deutlichkeit – lehnen wir ab. Deshalb werden wir der Überweisung zustimmen und im Übrigen uns enthalten. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Sehr gut!)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/4888 zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss und zur Mitberatung an den Wissenschafts- und Europaausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, ansonsten Zustimmung abgelehnt. Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9 : Beratung des Tätigkeitsberichtes des Petitionsausschusses gemäß Paragraf 68 der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern – Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Landtages Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2024, Drucksache 8/4785. Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses (1. Ausschuss) gemäß § 68 der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Landtages Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2024 – Drucksache 8/4785 – Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Petitionsausschusses Herr Krüger.

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Thomas Krüger SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, Ihnen heute den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2024 vorstellen zu dürfen. Wenn ich auch hoffe, dass Sie den Bericht bereits gelesen haben, darf ich Ihnen hier noch einmal die wesentlichen Aussagen und Zahlen präsentieren. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Im Jahr 2024 sind 249 Petitionen beim Petitionsausschuss eingegangen, in etwa so viele wie im Jahr 2023. Sechs dieser Eingaben sind Sammelpetitionen, die von einer Vielzahl von Unterstützerinnen und Unterstützern mitgezeichnet wurden. Daneben wurde auch die Möglichkeit genutzt, eine Petition zunächst auf einer privaten Petitionsplattform zur virtuellen Mitzeichnung einzustellen und sie dann an den Petitionsausschuss weiterzuleiten. Knapp 18.000 Menschen unterstützten so die Petition gegen die Abschiebung eines Georgiers. Etwa 3.500 Unterschriften sammelte der BUND Mecklenburg-Vorpommern für die Forderung, den Tod der Kegelrobben an der Ostseeküste aufzuklären. Insgesamt haben sich gut 24.500 Menschen auf diese Weise an uns gewandt. Der Ausschuss führte im Jahr 2024 18 Ausschusssitzungen und 4 Ortsbesichtigungen durch. Darüber hinaus wurden einzelne Ausschussmitglieder beauftragt, sich die jeweilige Situation vor Ort anzusehen. Die Schwerpunkte der im Jahr 2024 eingegangenen Petitionen bildeten die Bereiche Verkehrswesen, Bildungswesen, Ausländerrecht, Gesundheitswesen und das Beamtenrecht. So beschwerten sich in mehreren Fällen die Petenten über Geschwindigkeitsüberschreitungen oder über einen übermäßigen Schwerlastverkehr in ihren Ortschaften und forderten verkehrsberuhigende Maßnahmen. Andere Petenten wiederum forderten ein kostenfreies und ermäßigtes Deutschlandticket für bestimmte Personengruppen. Mit dem Landtagsbeschluss abgeschlossen wurden im Jahre 2024 insgesamt 188 Petitionen, nachdem der Petitionsausschuss zu jeder einzelnen Petition eine Beschlussempfehlung formuliert und Ihnen diese dann in den sogenannten Sammelübersichten vorgelegt hat. Dabei konnte in 24 Fällen den Anliegen der Petenten in vollem Umfang entsprochen werden. Beispielhaft nennen möchte ich hier die Petition eines Grundschülers, für den wir erreicht haben, dass er den Schulbus nunmehr kostenfrei nutzen kann. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sandy van Baal, fraktionslos, und Barbara Becker-Hornickel, fraktionslos) Meine sehr geehrten Damen und Herren, für die Bearbeitung einer Petition ist es unerheblich, ob sich nur ein Bürger mit seiner Individualbeschwerde oder 1.000 Bürgerinnen und Bürger im Wege einer Sammelpetition an uns wenden, denn jedes Anliegen wird ernst genommen, fundiert geprüft und dann beschieden. Vor diesem Hintergrund ist es mir auch ein besonderes Anliegen, den Ausschussmitgliedern für ihre fleißige und konstruktive Zusammenarbeit im Ausschuss zu danken, denn ich glaube, das macht die Besonderheit des Petitionsausschusses aus, dass hier nicht in Bereiche, da sind die Koalitionsfraktionen, da die Oppositionsfraktionen, sondern wir arbeiten in der Regel sehr offen miteinander und die Vorschläge werden wirklich miteinander beraten, miteinander geprüft (Horst Förster, AfD: Es geht also.) und alle Vorschläge sind da herzlich willkommen. Das ist mir als Vorsitzender auch ein wichtiges inneres Anliegen. (Horst Förster, AfD: Ohne Brandmauer.) Vor diesem Hintergrund danke ich aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesregierung, denn nur durch ihre sachgerechte Zuarbeit ist es möglich, uns diese Petitionen bearbeiten zu lassen. Danken möchte ich natürlich auch ganz herzlich unserem Ausschusssekretariat. Ohne das Ausschusssekretariat würden wir unsere Arbeit nicht machen können. Meine Damen und Herren, sollten Sie den, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sandy van Baal, fraktionslos, Barbara Becker-Hornickel, fraktionslos, und René Domke, fraktionslos) sollten Sie den Jahresbericht noch nicht gelesen haben, darf ich Sie nun hierzu ermuntern. Sie werden aus dieser Lektüre einen Nutzen ziehen für Ihre Arbeit, denn eine lebendige Demokratie benötigt Kritik und Anregungen der Menschen. Abschließend möchte ich Sie nun um Zustimmung des vorliegenden Tätigkeitsberichtes für das Jahr 2024 bitten und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sandy van Baal, fraktionslos, Barbara Becker-Hornickel, fraktionslos, und René Domke, fraktionslos)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Im Rahmen der Berichterstattung ist seitens des Vorsitzenden beantragt worden, dem Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses auf Drucksache 8/4785 zuzustimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist dem Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses auf Drucksache 8/4785 einstimmig zugestimmt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10 : Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden der Enquete-Kommission „Jung sein in Mecklenburg-Vorpommern“ gemäß Paragraf 5 Absatz 1 des Enquete-Kommissionsgesetzes, hierzu Wahlvorschlag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU und DIE LINKE auf Drucksache 8/4883(neu). Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden der Enquete-Kommission „Jung sein in Mecklenburg-Vorpommern“ gemäß § 5 Absatz 1 des Enquete-Kommissions-Gesetzes Wahlvorschlag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU und DIE LINKE – Drucksache 8/4883(neu) – Meine Damen und Herren, in der 14. Sitzung des Landtages am 10. März 2022 wurde der Abgeordnete Christian Winter zum Vorsitzenden und der Abgeordnete Hannes Damm zum stellvertretenden Vorsitzenden der Enquete-Kommission „Jung sein in Mecklenburg-Vorpommern“ gewählt. Der Abgeordnete Hannes Damm hat mit Schreiben vom 30. April 2025 seinen Rücktritt als stellvertretender Vorsitzender zum 1. Mai 2025 erklärt. Aus diesem Grund ist die Nachwahl einer beziehungsweise eines stellvertretenden Vorsitzenden erforderlich. (allgemeine Unruhe) Der entsprechende Wahlvorschlag auf Drucksache 8/4883(neu) liegt Ihnen vor. Nach Artikel 32 Absatz 4 Satz 2 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 92 Absatz 1 Satz 1 unserer Geschäftsordnung sind die vom Landtag vorzunehmenden Wahlen in der Regel geheim. Eine Wahl kann gemäß Paragraf 92 Absatz 1 Satz 3 unserer Geschäftsordnung aber auch offen durch Handaufheben erfolgen, wenn nicht in der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, durch Gesetz oder in unserer Geschäftsordnung die geheime Durchführung der Wahl vorgeschrieben ist. Da weder die Verfassung noch das Enquete-Kommissions-Gesetz, noch unsere Geschäftsordnung eine geheime Wahl vorsehen, wurde sich im Ältestenrat darauf verständigt, die stellvertretende Vorsitzende der Enquete-Kommission offen durch Handaufheben zu wählen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und wir werden so verfahren. (allgemeine Unruhe) Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU und DIE LINKE haben mit dem Wahlvorschlag auf Drucksache 8/4883(neu) vorgeschlagen, Anne Shepley gemäß Paragraf 5 Absatz 1 des Enquete-Kommissions-Gesetzes über die Einsetzung und das Verfahren von Enquete-Kommissionen zur stellvertretenden Vorsitzenden der Enquete-Kommission „Jung sein in Mecklenburg-Vorpommern“ zu wählen. Wer dem Wahlvorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist dem Wahlvorschlag auf Drucksache 8/4883(neu) mit der nach Artikel 32 Absatz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern erforderlichen Mehrheit zugestimmt und die Abgeordnete … Ich will vielleicht noch mal das Abstimmungsverhalten nennen: Es war eine Gegenstimme, Stimmenthaltung der übrigen Fraktion der AfD, ansonsten Fürstimmen. Es ist also die erforderliche Mehrheit entstanden und die Abgeordnete Anne Shepley zur stellvertretenden Vorsitzenden der Enquete-Kommission „Jung sein in Mecklenburg-Vorpommern“ gewählt worden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sandy van Baal, fraktionslos, Barbara Becker-Hornickel, fraktionslos, und René Domke, fraktionslos) Ich frage Sie noch – noch muss ich eine Frage stellen –, ich frage Sie, Frau Shepley: Nehmen Sie die Wahl an?

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Anne Shepley GRÜNE

Ja, ich nehme die Wahl an.

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank! Und ich wünsche Ihnen, Frau Shepley, viel Erfolg bei dieser auch schönen Arbeit! Und ich freue mich, dass Sie jetzt die stellvertretende Vorsitzende sind.

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Anne Shepley GRÜNE

Danke! Ich mich auch.

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Elke-Annette Schmidt

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11 : Beschlussempfehlung des Ausschusses für Justiz, Gleichstellung, Verbraucherschutz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten gemäß Paragraf 70 der Geschäftsordnung des Landtages – Antrag auf Genehmigung der Strafverfolgung durch Erhebung der öffentlichen Klage, auf Drucksache 8/4906. Beschlussempfehlung des Ausschusses für Justiz, Gleichstellung, Verbraucherschutz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten (3. Ausschuss) gemäß § 70 der Geschäftsordnung des Landtages Antrag auf Genehmigung der Strafverfolgung durch Erhebung der öffentlichen Klage – Drucksache 8/4906 – Gemäß Paragraf 70 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung entscheidet der Landtag ohne Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/4906 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/4906 einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12 : Einspruch des Abgeordneten Hannes Damm, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, gegen den in der 102. Sitzung des Landtages erteilten Ordnungsruf. Einspruch des Abgeordneten Hannes Damm, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, gegen den in der 102. Sitzung des Landtages erteilten Ordnungsruf Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Abgeordnete Hannes Damm hat am 11. April 2025 gegen den ihm in der 102. Sitzung des Landtages erteilten Ordnungsruf fristgerecht Einspruch eingelegt. Gemäß Paragraf 100 unserer Geschäftsordnung entscheidet der Landtag über einen Einspruch ohne Aussprache nach Beratung im Ältestenrat. Die Beratung im Ältestenrat hat am 30. April 2025 stattgefunden. Wir kommen zur Abstimmung. Wer damit einverstanden ist, dass der Einspruch des Abgeordneten Hannes Damm gegen den ihm erteilten Ordnungsruf zurückgewiesen wird, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist der Einspruch des Abgeordneten Hannes Damm bei Gegenstimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Zustimmung zurückgewiesen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13 : Aussprache auf Antrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE gemäß Paragraf 43 Nummer 2 der Geschäftsordnung des Landtages zum Thema „Ohne Wahrheit und Verantwortung keine Freiheit – 80 Jahre Kriegsende in Mecklenburg-Vorpommern“. Aussprache auf Antrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE gemäß § 43 Nummer 2 der Geschäftsordnung des Landtages zum Thema Ohne Wahrheit und Verantwortung keine Freiheit – 80 Jahre Kriegsende in Mecklenburg-Vorpommern Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der SPD hat das Wort die Abgeordnete Dr. Anna-Konstanze Schröder.

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Dr. Anna-Konstanze Schröder SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor 80 Jahren endete der Zweite Weltkrieg mit der bedingungslosen Kapitulation der Deutschen Wehrmacht vor den Alliierten. Das von den Nationalsozialisten ausgerufene Tausendjährige Reich endete damit nach zwölfeinhalb Jahren. Die nationalsozialistische Diktatur, die sich innerhalb von zwei Monaten etablierte, nachdem die Bevölkerung sie mit demokratischen Mitteln eben mehrheitlich gewählt hatte, wurde besiegt. Diese Diktatur machte nicht nur Hass, Gewalt und Mord an den Schwachen und Minderheiten zur Grundlage des eigenen Landes, unseres schönen Deutschlands, sondern verwickelte die ganze Welt in einen mörderischen Krieg. 60 Staaten waren beteiligt, 110 Millionen Menschen waren bewaffnet daran beteiligt, 16 Millionen Menschen sind getötet worden. Die angeblich so guten Autobahnen – die erste hat übrigens der sozialdemokratische Innenminister Hessens, Wilhelm Leuschner, bauen lassen –, der wirtschaftliche Aufschwung damals aufgrund der Rüstungswirtschaft und ein erstarkender falscher, weil ausgrenzender Nationalstolz wurden erkauft mit Völkermord an 6 Millionen Juden, Völkermord an 500.000 Sinti und Roma, die systematisch durch Arbeit und industriell organisierte Mordstrukturen getötet wurden. Dazu kamen politische Gegner, Sozialdemokraten, Kommunisten, selbst katholische Priester, die sich kritisch äußerten. Da gibt es Korbinian Aigner, der sich geweigert hat, Kinder auf den Namen „Adolf“ zu taufen, zum Beispiel. Religiöse Minderheiten kamen unter die Räder, ins Getriebe, homosexuelle Menschen, Menschen mit körperlichen, geistigen Behinderungen und psychischen Erkrankungen, Arme, Obdachlose, Alkoholkranke. Es ist schwer auszuhalten, das aufzuzählen. Das ging von Deutschland aus, das haben unsere Vorfahren so gemacht, so gewollt und mitgetragen. Und es sollte uns heute hellhörig machen, dass Personen, die genau zu diesen Opfergruppen gehören, vor einem Erstarken der AfD warnen (Enrico Schult, AfD: Was haben wir denn damit zu tun?) und zunehmend Opfer von politisch und rassistisch motivierten Gewalttaten werden. Ich erinnere an die Diffamierungen gegen den offen homosexuellen Bürgermeister Witt von Neubrandenburg, der ja den Posten verlassen hat (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie relativieren gerade den Nationalsozialismus. Wissen Sie das?) und wo jetzt neu gewählt werden muss, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) den Brandanschlag auf die queere Bar „b sieben“ in Rostock, die eingeworfenen Scheiben von Büros von Sozialdemokrat/-innen, (Zuruf von Michael Meister, AfD) die massiv zunehmenden antisemitischen Vorfälle, die ständige Ablehnung von Inklusion von behinderten Menschen durch die AfD-Politik. (Zurufe von Stephan J. Reuken, AfD, und Jens-Holger Schneider, AfD) Unsere Vorfahren haben sich beeindrucken lassen von den schneidigen Uniformen, den einfachen Antworten, den schönen Mopeds und Motorrädern, der schönen Gemeinschaft in der Hitlerjugend. Kann man denen das vorwerfen? (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Ja! Damals wie heute ist es nicht zu entschuldigen, Rechtsextreme und Nationalisten und Rechtspopulisten zu wählen (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) oder mit ihnen auf der politischen Bühne zusammenzuarbeiten. Was habe ich gestern erst wieder im Podium gehört? Die armen Jugendlichen auf den Dörfern, da ist es ja so langweilig und kein Bus fährt, da muss man ja die Rechtsextremen cool finden. Echt?! Nee, muss man nicht! Merkt ihr doch selber, oder?! Und genau deswegen müssen wir nach 80 Jahren immer noch und immer wieder darüber reden, wie es zum Ende des Zweiten Weltkriegs kam, wie es überhaupt dazu kam und wie wir in Deutschland damit umgehen. Gedenkorte einrichten, Gedenktage, in den Schulen und Bildungseinrichtungen davon erzählen, in den Universitäten das erforschen, Zeitzeugencafés organisieren, Kriegsgräber versorgen, Denkmäler pflegen, politische Bildung vielfältig fördern, Widerstand würdigen und vermitteln – ja, ja, ja und ja, das machen wir, machen wir, fördern wir, da engagieren sich viele Leute mit Engagement in ihren Berufen und im Ehrenamt. Das verteidigen wir auch gegen jegliche Diffamierungen in den Parlamenten, solange da noch die Demokraten eine Mehrheit haben. Und genug kann man da nie machen. Ich hätte da eine lange Liste an Wünschen, was man noch alles tun müsste. Das ist sicherlich in den demokratischen Parteien Konsens, Grenzen setzen hier Ressourcen. Ich möchte aber hier an dieser Stelle die Debatte darüber anregen, wie wir das machen, wie wir erinnern. Wie erinnern wir uns an die NS-Diktatur und das Ende des Zweiten Weltkriegs? (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Denn jetzt ist unsere Republik mit unserer freiheitlichdemokratischen Grundordnung bedroht durch politische Kräfte, die die NS-Zeit verharmlosen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Hier im Landtag müssen wir uns Reden von den Funktionären einer Partei anhören, die vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingeordnet wird. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Da fallen dann so Knallersätze wie der von Jan-Phillip Tadsen in diesem Jahr hier an diesem Pult: „Die Katastrophe des Zweiten Weltkriegs verhindert, dass wir das Asylproblem heute sachlich und zielführend angehen können.“ (Der Abgeordnete Jan-Phillip Tadsen bittet um das Wort für eine Anfrage. – Zuruf von Thore Stein, AfD) Ich möchte keine Zwischenfrage bitte! (Enrico Schult, AfD: Nee, ist auch klar! Ist auch klar!) Das ist Schlussstrichrhetorik. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Also ich wiederhole das noch mal, es wurde ja unterbrochen: (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja, mach mal!) „Die Katastrophe des Zweiten Weltkriegs verhindert, dass wir das Asylproblem heute sachlich und zielführend angehen können.“ (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Thore Stein, AfD) Das ist Schlussstrichrhetorik, (Zurufe von Enrico Schult, AfD, und Jan-Phillip Tadsen, AfD) das ist Herunterspielen der historischen Verantwortung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Enrico Schult, AfD) Und man merkt doch richtig, wie Sie hier steilgehen, ja?! Das ist geschichtsvergessen. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Und ja, solche Positionen findet man auch in CDU-Kreisen manchmal. (Thore Stein, AfD: Oha! – Zuruf aus dem Plenum: Was?!) Gerade darum müssen wir über das Wie auch reden, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) denn so verhöhnen wir die Lehren und die Verantwortung, (Zuruf von Thore Stein, AfD) die uns aus den Taten unserer Vorväter und Vormütter erwachsen sind. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Da bekommt die Herzkammer der Demokratie in diesem Land echte Rhythmusstörungen. Oder ich will hier mal Joachim Gauck, den früheren Bundespräsidenten, zitieren, der formuliert das so passend: „Wer die Erinnerung an den Zweiten Weltkrieg, an das Leid der Opfer und an die Schuld der Täter und die Verantwortung der Folgegenerationen heute mit Fäkalsprache beschreibt“ – er bezieht sich da auf „Vogelschiss“, ich denke, es ist bekannt, was gemeint ist – „oder“ wer eben das „unterbinden will, verdrängt – psychologisch gesprochen – das, was uns am meisten prägt. Wie Pubertierende, die ganz auf sich beschränkt sind, ignorant gegenüber dem, was vorher war, und arrogant in der Einschätzung ihrer Möglichkeiten“, (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) „versagen solche Erinnerungsverweigerer jene Verantwortung, die es braucht, um Freiheit zu gestalten.“ Zitatende. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Freiheit ist für Sie doch nur ein Fremdwort.) Auch im 80. Jahr der Befreiung vom Nationalsozialismus müssen wir diese Freiheit eben immer wieder erarbeiten und verteidigen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Setzen Sie sich doch mal für Meinungsfreiheit ein!) Freiheit heißt, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) dass ich so leben kann, wie ich will, solange ich niemandem schade. Den Rest regeln Grundgesetz und Gesetze. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Und im Zentrum des gesellschaftlichen Lebens steht für alle: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Die Alliierten haben uns 1945 beziehungsweise hier in Mecklenburg-Vorpommern 1989 die Schlüssel zur Freiheit gegeben. Diese Schlüssel sind Wahrheit und Verantwortung. Und genau das sind die Konzepte, die derzeit im politischen Diskurs infrage stehen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie haben Artikel 3 des Grundgesetzes gar nicht verstanden, glaub ich.) Dabei sind sie die Voraussetzungen, um eine politische Auseinandersetzung in unserer Gesellschaft überhaupt erst zu ermöglichen, denn wo jeder seine eigene Wahrheit hat, ist ein Gespräch darüber nicht nötig. Und wo Verantwortung immer nur bei denen da oben, denen da unten oder denen da draußen gesucht wird, stellt man sich selber über alle, ohne selbst kritisiert werden zu können. Wahrheit steht heute infrage, wo wissenschaftliche Erkenntnisse nicht mehr akzeptiert werden, weil sie nicht der eigenen Weltsicht entsprechen. Das ist ein Missverständnis. Wissenschaftliche Erkenntnisse wandeln sich, es kommen welche dazu, Irrtümer werden gefunden, es wird etwas Neues. Wissenschaftler entdecken Zusammenhänge, benennen Dinge und Gesetzmäßigkeiten, die schon da sind. Sie erkennen etwas, was es nun zu wissen gilt, was man benennen kann. Wissenschaftler schaffen erst mal Wissen über die Welt. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Wahrheit sitzt noch woanders. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Wahrheit steht auch da infrage, wo den Medien nicht mehr getraut wird. Was früher als konsensfähiges Medium galt, wie die „tagesschau“, (Zuruf von Horst Förster, AfD) wird heute als staatliche Meinungsmaschinerie betrachtet. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Sie sind so naiv! Sie sind so naiv!) Die Bestätigung der eigenen Meinung sucht man sich an anderer Stelle. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Dabei sind Medien schlicht die Mittel, um das Wissen über die Welt von verschiedenen Menschen und den Ereignissen zu vermitteln. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Neutral ist das zwar nicht, darum konsultieren ja plietsche Menschen bei kontroversen Themen auch verschiedene Medien mit verschiedenen Perspektiven. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das machen Sie? Das wäre neu.) Und das sind dann nicht verschiedene Teile der Wahrheit, das sind verschiedene Puzzleteile von Wissen über die Welt. Wissen über die Welt teilt man dann mit einigen Menschen, verschiedenes Wissen mit verschiedenen Menschen, und man selbst bildet sich eine eigene Meinung. Es geht hier nicht um die eigene Wahrheit, es geht um die eigene Meinung. Die Unterscheidung ist wichtig, denn eine Meinung darf man getrost ändern. Man kann sich überzeugen lassen. Man macht Kompromisse, um mit anderen gut klarzukommen. Wissen und Fakten bilden dann einen gesellschaftlichen Konsens, den wir brauchen, um überhaupt miteinander reden zu können. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und irgendwo dazwischen funkt so was wie Wahrheit auf. Aber da, wo jeder seine eigene Wahrheit hat und eigentlich eine Meinung gemeint ist, bleibt man der Wahrheit wohl am fernsten, denn Wahrheit geht nur gemeinsam. Was bedeutet Wahrheit in der Auseinandersetzung mit Kriegsende? (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Auch das Unsägliche und das Unsagbare sich und anderen zumuten. Mich haben viele Zeitzeugenberichte in der Woche vor dem 8. Mai, die in Demmin erzählt wurden, von Veranstaltungen der politischen Bildung sehr beeindruckt. Ich bin aufgewachsen mit Fluchterzählungen meiner Oma und habe nun auch viele andere Erzählungen gehört und habe auch weitere gesucht von Leuten, die auch in diese Tötungsmaschinerie des Deutschen Reiches geraten sind. Es ist schwer auszuhalten, aber es ist eine wundervolle Verantwortung, die diese Leute auf sich nehmen, dass eben das, was damals Tatsache war, auch heute noch bekannt ist. Und was ist mit den Tätern? Spricht man davon, dass die eigenen Eltern oder Urgroßeltern oder Großeltern auch die NSDAP gewählt haben und das gut fanden, das mitgetragen haben? (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Mitglieder in der SPD waren, der CDU, den GRÜNEN?) Die waren arm und ungebildet, wenn ich erzähle, dass das bei meinen Vorfahren so war, und mich da öffne. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Und ich glaube das aber nicht. Ich glaube nicht, dass unsere Vorfahren blöder waren als die Leute heute oder wir. Ich finde es wichtig, dass man es klar benennt und dann eben nicht entschuldigt, denn ich befürchte, weil wir die geliebten Urgroßeltern nicht auch als solche benennen können, die Hitler und seinen Diktaturapparat gewählt und unterstützt haben, macht uns das viel zu nachsichtig gegenüber dem aufkommenden, nein, dem längst aufkeimenden und gedeihenden völkischen Nationalismus in unserer Gesellschaft. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) In der DDR war Antifaschismus Teil der Staatsdoktrin. Aber wo bleibt die kritische Haltung gegenüber der völkischnationalistischen Ideologie, wenn dieser Staat weg ist? Manches Staatstragende ist ja geblieben: Kranzniederlegungsrituale am Volkstrauertag, Demonstrationen am 8. Mai, Festakte in den Parlamenten. Die persönlichen Erfahrungen können durch die großen Gesten oft nicht eingefangen werden. Das ist die Herausforderung, finde ich, der sich die Erinnerungskultur jetzt stellen muss. Die staatstragende Geste und die persönliche Auseinandersetzung müssen zueinanderkommen. Da sitzt die Wahrheit. Und das zu organisieren, ist die Verantwortung von uns allen in der Gesellschaft. Politikerinnen und Politiker und die Verwaltungen können dafür Rahmenbedingungen schaffen, mit Gesetzen und Einrichtungen. Die Freiheit, in Wahrheit und Verantwortung auch zu leben, das ist Aufgabe von uns allen in der Gesellschaft. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten die Wissenschafts- und Europaministerin Bettina Martin.

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Bettina Martin

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Heute vor einer Woche jährte sich der 8. Mai 1945, der als „Stunde Null“ und historische Zäsur in unser kollektives Gedächtnis eingegangen ist, zum 80. Mal. Wir haben am Mittwoch, dem 7. Mai in diesem Saal in einer würdigen Gedenkstunde erinnert, gemahnt und getrauert. Lassen Sie uns auch jetzt noch mal kurz innehalten! Wir trauern um die vielen Millionen Menschen, die unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft gelitten haben, vertrieben, gequält und ermordet wurden. Wir gedenken aller Opfer des Nationalsozialismus und des Zweiten Weltkrieges. Flucht, Vertreibung, millionenfacher Mord, unsägliches Leid auf der ganzen Welt, das von dem damaligen Deutschland ausgegangen ist, dieser Verantwortung müssen wir uns stellen. Meine Generation und die unserer Kinder und Kindeskinder tragen keine persönliche Schuld. Doch wir alle tragen die tiefe Verantwortung, dass so etwas nie wieder passiert. Wir tragen die Verantwortung dafür, dass wir erinnern, dass wir kein Vergessen zulassen und schon gar nicht, dass diese Menschheitsverbrechen verdrängt oder gar verharmlost werden. Wenn Vertreter der AfD die Zeit des Nationalsozialismus als „Fliegenschiss der Geschichte“ bezeichnen, (Zuruf von Horst Förster, AfD) wenn der AfD-Politiker Höcke das Denkmal für die ermordeten Juden Europas in Berlin (Zuruf von Enrico Schult, AfD) als „Denkmal der Schande“ bezeichnet, (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) dann sind das für unsere Gesellschaft gefährliche Bestrebungen, (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) die Verbrechen der Nazis zu verharmlosen und die Schlussstrichdebatte zu befeuern. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das machen Sie gerade.) Und wir beobachten leider auch, dass dieses Gift zu wirken beginnt. (Zuruf von Petra Federau, AfD) Im Oktober 2024 haben in einer Umfrage 38 Prozent der Befragten angegeben, dass sie meinen, es sei Zeit für einen Schlussstrich unter die Zeit des Nationalsozialismus. Nein, dagegen müssen wir gemeinsam vorgehen, mit Wahrheit gegen Geschichtsverdrehung, mit Verantwortung gegen Geschichtsvergessenheit und mit Bildung gegen Verschwörungstheorien und Verschleierung! Als ich im vergangenen Jahr mit einer Delegation der Kulturministerinnen und -minister die Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau besucht habe, stieß ich am Eingang des Blocks 4 des Konzentrationslagers auf das Zitat des spanischen Philosophen Santayana: „Wer sich nicht der Vergangenheit erinnert, ist verurteilt, sie zu wiederholen.“ Diese Mahnung muss Leitfaden für unser Handeln sein, denn die Wahrheit ist, in den Krisen der Weimarer Republik war der Nationalsozialismus in Deutschland zur Massenbewegung gewachsen. Während der zwölf Jahre seiner Herrschaft wurden Juden, politische Gegner und andere Gruppen systematisch verfolgt, vertrieben und ermordet. 1939 entfachte Deutschland einen Weltkrieg, der am Ende über 60 Millionen Menschen das Leben kostete. Als vor 80 Jahren, am 8. Mai 1945, die bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht in Kraft trat, lag Europa in Trümmern. Das war eine Zäsur, ein Ende und ein Anfang. Und wir Demokratinnen und Demokraten sind seitdem und bis heute aufgefordert, uns zu engagieren und für Freiheit und Demokratie einzustehen, denn Demokratie und die Einhaltung der Menschenrechte sind keineswegs selbstverständlich. Mein Leben lang stelle ich mir schon die Frage, wie solch ein unfassbares Menschheitsverbrechen überhaupt möglich sein konnte. Wie konnte so etwas passieren? Kann es sein, dass Menschen zu solch unsäglichen Grausamkeiten fähig sind? Die furchtbare Antwort ist, ja, sie sind es. Und nichts garantiert uns, dass es nicht wieder passieren kann. Wir blicken heute zurück, um klarer nach vorn zu schauen. Was 1945 zu Ende ging, darf sich nie wieder wiederholen. Nie wieder Krieg, nie wieder Diktatur! Und „nie wieder“ ist nicht irgendwann, „nie wieder“ ist jetzt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, CDU und René Domke, fraktionslos) „Seid Menschen!“, das ist ein Appell, der sich mir tief eingeprägt hat, ein Appell einer kleinen, feinen Frau, die eine unvergleichliche Größe hatte, Margot Friedländer. Sie verstarb am 9. Mai 2025, 103-jährig. Sie, ihre Stimme wird uns sehr fehlen. Sie engagierte sich unermüdlich, erzählte ihre Geschichte und gab ihre Menschenliebe weiter, trotz der furchtbaren Verbrechen, die sie und ihre Familie unter den Nazis erlitten. Bis zu dreimal täglich besuchte sie Schulen und andere Einrichtungen, um zu berichten. Noch am 7. Mai, also zwei Tage vor ihrem Tod, sprach sie im Roten Rathaus zum 80. Jahrestag: „Seid vorsichtig, lasst euch nichts einreden! Seid wachsam, seid Menschen! Bitte respektiert Menschen anderer Hautfarbe und Religion! Schaut auf das, was uns eint, nicht das, was uns trennt! Seid Menschen!“ Wir sind ihr zu tiefem Dank verpflichtet. Und weil wir bald nicht mehr das Glück haben werden, den Zeitzeugen zu begegnen und ihre Stimmen zu vernehmen, ist es so wichtig, dass wir jetzt die Erinnerungskultur stärken und auch neue Formen der Erinnerung schaffen. Auch die Digitalisierung gibt uns da gute Möglichkeiten, wir wollen sie nutzen. (Der Abgeordnete Jan-Phillip Tadsen bittet um das Wort für eine Anfrage.) Wir brauchen unsere Gedenkstätten, wir brauchen Schulprojekte, Klassenfahrten, Demokratiebildung.

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Elke-Annette Schmidt

Frau Ministerin, gestatten Sie ...

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Bettina Martin

Nein.

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Elke-Annette Schmidt

... eine Zwischenfrage?

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Bettina Martin

Unsere Landeszentrale für politische Bildung in M-V und ihre vielen aktiven Partner, Gedenkstätten, Kommunen, Vereine und viele mehr, arbeiten rund um das Jahr in diesem Sinne und mit dieser Mission. Auch anlässlich des Kriegsendes vor 80 Jahren haben sie überall im Land ein besonders vielfältiges Programm zusammengestellt. Die Gedenkveranstaltungen, Konzerte, Theateraufführungen, Lesungen, Vorträge und Podiumsdiskussionen laufen seit März und noch bis Ende Mai im gesamten Bundesland. Die Ereignisse, derer gedacht, über die informiert wird, reichen von der Bombardierung Swinemündes über Zwangsarbeit bis zum Untergang der „Cap Arcona“, die Orte von Klein Trebbow über Demmin bis Rostock oder Wolgast. Anlässlich der Gedenkveranstaltung zur Befreiung des Konzentrationslagers Wöbbelin durch amerikanische Truppen im Mai 1945 gab die Ministerpräsidentin in Parchim bekannt, dass die Landesregierung in den nächsten zwei Jahren für die Bildungsarbeit dort zusätzlich 270.000 Euro zur Verfügung stellen wird. Das gibt künftig noch mehr Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, diesen Gedenkort zu besuchen. Im Januar dieses Jahres habe ich selbst für diese wichtige Gedenkstätte bereits einen Förderbescheid über 750.000 Euro übergeben. Damit wird gerade in Wöbbelin die Sanierung an bestehenden Gebäuden und Seminarräumen sowie die Errichtung eines Anbaus als Klassenzimmer und Veranstaltungsraum gefördert. Mit dem Geld, das zusätzlich zur Verfügung gestellt wird, kann die Bildungsarbeit dort nun endlich die große Nachfrage der Schulen vor Ort auch bedienen. Ich bin darüber sehr froh und auch sehr dankbar. Und auch Danke an den Finanzminister Heiko Geue, der dort geholfen hat! Die Landesregierung setzt auch in anderen Bereichen wichtige Anreize und Signale, um rechtsextremen Kräften, die die Geschichtsvergessenheit vorantreiben, etwas entgegenzusetzen, in der Bildung, in der politischen Bildung und in der Kultur. Schon seit 2024 können mehr Schülerinnen und Schüler an mehrtägigen Gedenkstättenfahrten in die ehemaligen deutschen Vernichtungslager in Polen teilnehmen. Das Land hatte die Fördermittel von jährlich 50.000 auf 150.000 Euro verdreifacht und mit dieser Aufstockung den Landtagsbeschluss „Demokratische Erinnerungskultur an Schulen stärken“ konkret umgesetzt. Vielen Dank an die Bildungsministerin dafür! Und auch heute haben wir schon einen wichtigen Punkt miteinander beschlossen. Der Entwurf des neuen Lehrkräftebildungsgesetzes sieht eine verpflichtende Verankerung der Themen Demokratiebildung und Antisemitismus in allen drei Phasen der Lehrkräftebildung vor: dem Studium, dem Referendariat und der Fort- und Weiterbildung. Das war ein Impuls, den uns der Zentralrat der Juden in Deutschland gab. Wir hatten ihn damals in den Aktionsplan gegen Antisemitismus hier auch miteinander aufgenommen und beschlossen und setzen jetzt mit der Umsetzung ein klares Zeichen. Sehr geehrte Damen und Herren, nach dem Ende des Krieges brauchte es fast 45 Jahre und einen historischen Glücksfall, bis Deutschland wieder ein vereintes Land war. Dieser Glücksfall war die friedliche Revolution in der DDR mit vielen mutigen Menschen, die diese Revolution vorangetrieben haben. Deshalb feiern wir in diesem Jahr 80 Jahre Frieden in Deutschland und gleichzeitig 35 Jahre Mecklenburg-Vorpommern in einem vereinten Deutschland. So steht der Mai 1945 auch für Hoffnung, denn mit dem Wiederaufbau war die Hoffnung auf einen dauerhaften Frieden in Europa verbunden. Dass dieser Frieden leider auch in Europa immer bedroht ist und immer verteidigt werden muss, zeigt uns nicht zuletzt der völkerrechtswidrige Überfall Russlands auf die Ukraine. Wir dürfen deswegen nie aufhören zu erinnern, aufzuklären und Verantwortung zu übernehmen, Verantwortung für unsere Worte und für unsere Taten. – Ich freue mich auf die Debatte heute und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Ministerin! Es gibt einen Antrag auf Kurzintervention durch Herrn Tadsen.

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Jan-Phillip Tadsen AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin, Sie haben in Ihrem Beitrag Erinnerungskultur starkgemacht, Sie haben vom Menschsein gesprochen, und wir diskutieren ja heute hier auch ein ganz besonderes Datum, nämlich den 8. Mai 1945, und was wir aus diesem Datum lernen können. Nun bin ich meiner Meinung nach richtig informiert, wenn ich sage, dass der 8. Mai 1945 als „Tag der Befreiung“ hier auch Gedenktag ist in diesem Bundesland. Wie bewerten Sie denn die Erinnerungskultur in Bezug auf diesen Tag auch vor dem Hintergrund des Menschseins, vor dem Hintergrund der realen Ereignisse, die damals stattgefunden haben? Wie bewerten Sie es, dass dieses historische Datum immer noch als „Tag der Befreiung“ bezeichnet wird, und warum ist es für Sie ein „Tag der Befreiung“?

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Elke-Annette Schmidt

Einen Moment bitte, Herr Tadsen! Wir sind aber hier in der Kurzintervention. Da dürfen keine Fragen gestellt werden. (Der Abgeordnete Jan-Phillip Tadsen spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Nein, Frau Ministerin hat nicht darauf hingewiesen, dass sie am Ende Fragen beantworten möchte. Also wir sind jetzt im Instrument der Kurzintervention. Formulieren Sie noch mal so, dass es nicht Fragestellungen sind! (Petra Federau, AfD: Es ist extra erklärt worden.)

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Jan-Phillip Tadsen AfD

Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Dann versuche ich noch mal anders da ranzugehen. Mir geht es darum, dass dieses historische Datum in seiner komplexen Realität auch für die Menschen, die damals gelebt haben, ein sehr ambivalentes Datum gewesen ist. Es gab immer Diskussionen in West und Ost. Wir hatten vor Kurzem den Vortrag des Historikers Hubertus Knabe hier in Mecklenburg-Vorpommern gehabt, und dieser hat ganz eindeutig noch mal die Realitäten der Menschen festgestellt. Deswegen frage ich mich, inwieweit dieser Gedenktag, der ja letztlich eigentlich nur die Übergabe einer Diktatur an die nächste bedeutete, am 8. Mai 1945 für Sie erinnerungskulturell heute auch gewürdigt werden kann.

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Elke-Annette Schmidt

Möchten Sie darauf reagieren, Frau Ministerin? (Ministerin Bettina Martin spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.)

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Bettina Martin

Entschuldigung! Wir haben gerade über Geschichtsverdrehung gesprochen. Ich glaube, das war ein wunderbares Beispiel dafür. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Der 8. Mai, der 8. Mai 1945 hat Deutschland vom Nationalsozialismus befreit. (Zuruf aus dem Plenum: 60 Millionen Tote!) 60 Millionen Tote – ich habe das ja gerade alles vorgetragen. (Jens-Holger Schneider, AfD: Sie haben die Frage nicht verstanden.) Dass dieses Regime damit untergegangen ist, am 8. Mai besiegt worden ist, ist eine Befreiung. All diese Gräueltaten, die dort erfolgt sind, und übrigens auch die Teilung unseres Vaterlandes – das Wort, was Sie so gerne benutzen – ist auf diesen Nationalsozialismus als Folge, als direkte Folge zurückzuführen. Insofern ist die Befreiung vom Nationalsozialismus eine Befreiung Deutschlands gewesen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Ministerin! Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Horst Förster.

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Horst Förster AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Landsleute! Am 8. Mai jährte sich das Ende des Zweiten Weltkrieges zum 80. Mal. Was dieser Tag für uns Deutsche bedeutet, wie mit ihm umzugehen ist und was er uns zu sagen hat, das ist Gegenstand eines seit Jahrzehnten währenden Deutungskampfes. Den 8. Mai haben die Menschen sehr unterschiedlich erlebt und ebenso unterschiedlich haben sie das Danach erlebt. Und so gibt es auch im Rückblick unterschiedliche Sichtweisen, die sich nicht widersprechen müssen. Niemand hat das Recht, diesen Tag für sich zu vereinnahmen und anderen vorzuschreiben, wie sie mit diesem Tag umzugehen haben. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Niemand hat das Recht, diesen Tag für eigene politische Forderungen zu instrumentalisieren. (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig! Genauso ist es.) Die vielen Opfer gehören niemandem! (Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE) Meine Damen und Herren, der 8. Mai ist ein Tag der Erinnerung und nicht des Vergessens und auf den Titel der Aussprache bezogen ein Tag der Wahrheit, und zwar der ganzen Wahrheit und nicht einer halben und nicht einer umgedeuteten Wahrheit. Ohne die ganze Wahrheit keine Verständigung und keine Versöhnung. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thore Stein, AfD: Sehr richtig!) Am 8. Mai wurde Deutschland erlöst, erlöst vom Grauen des Krieges und der menschenverachtenden nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Aber zugleich wurde unser Land der Willkür der Alliierten ausgeliefert. Diese kamen nicht als Befreier, sondern als Sieger. Dafür steht beispielhaft die vom amerikanischen Präsidenten gebilligte Direktive 1067 des Generalstabs vom April 1945, in der es heißt: „Deutschland wird nicht besetzt zum Zwecke seiner Befreiung, sondern als ein besiegter Feindstaat.“ Sowjetische Aussagen sind da noch viel deutlicher. Zweifellos war das Kriegsende für die Häftlinge in den Konzentrationslagern eine Befreiung, aber die Mehrheit der Deutschen hielt bis zum bitteren Ende am NS-System fest und hat den Sieg der Alliierten nicht als Befreiung erlebt. Mit der nachträglichen Umdeutung in eine Befreiung machen wir uns etwas vor, was es so nicht gab. Der 8. Mai ist jedenfalls kein Tag zum Feiern, denn dieser Tag markiert nicht nur das Ende der NS-Diktatur. Er steht auch für Flucht und Vertreibung von über zwölf Millionen Deutschen, wovon zwei Millionen dabei umkamen. Unzählige Frauen und Mädchen wurden Opfer von Massenvergewaltigungen, viele nahmen sich das Leben. Die meisten Soldaten gerieten in Gefangenschaft. Aus Russland kehrten nur wenige zurück. Deutschland wurde geteilt, der Osten und ganz Europa wurden der bolschewistischen Herrschaft unterworfen. Die Ostgebiete gingen für immer verloren. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der 8. Mai ist ein Tag der Besinnung und wahrhaften Erinnerung an das unermessliche Leid, das von Deutschen anderen, aber auch den Deutschen angetan wurde. Dazu zählen auch die verheerenden, gezielt gegen die Zivilbevölkerung gerichteten Luftangriffe der Alliierten, hier insbesondere der Royal Air Force, mit Hunderttausenden Toten. Wer die eigenen Opfer bewusst ausgrenzt und dem Vergessen preisgibt, nimmt ihnen die Würde. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Für die sowjetischen Kriegsgefangenen sah die Befreiung so aus, dass sie in die Lager Sibiriens gebracht wurden, denn nach einem Erlass Stalins vom 16.04.41 galten sowjetische Soldaten, die sich dem Feind ergeben hatten, als Deserteure. Der 8. Mai berührt auch das Thema von Schuld. Niemand der heute Lebenden trägt eine persönliche Schuld an den Verbrechen des NS-Systems. Aber uns wurde eine schwere Bürde hinterlassen und wir stehen als Deutsche zu unserer Verantwortung. (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Diese Bürde darf aber nicht dazu führen, den Blick auf die dunkelste Seite unserer Geschichte so einzuengen, dass diese quasi zu unserer alleinigen Geschichte wird und den Blick auf alles andere vernebelt, denn das hält kein Volk auf Dauer durch. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Der Krieg begann am 1. September 1939 mit dem Beschuss der Westerplatte bei Danzig durch das deutsche Schlachtschiff „Schleswig-Holstein“. Aber es gab eine Vorgeschichte, die sich im Museum der Okkupation in Lettlands Hauptstadt Riga an einem Text in großen Lettern wie folgt ablesen lässt, dort steht: „Als Deutschland und die Sowjetunion ihre Einflusssphären festlegten und den Weltkrieg begannen, war es den baltischen Staaten nicht möglich, ihre Unabhängigkeit zu bewahren.“ Was heißt das? Am 23. August, also eine Woche vorher, einigten sich die Außenminister Ribbentrop und Molotow in Moskau auf den deutsch-sowjetischen Nichtangriffspakt. Dieser enthielt ein geheimes Zusatzprotokoll. Darin teilten die beiden Mächte Polen und das Baltikum untereinander auf und steckten ihre Einflusssphären in Osteuropa fest. Dementsprechend marschierte die Rote Armee mit 600.000 Soldaten zwei Wochen nach dem deutschen Überfall in den östlichen Teil Polens ein. In Brest-Litowsk trafen deutsche und sowjetische Panzereinheiten zusammen. Es fanden gemeinsame Siegesparaden mit feierlichem Tausch der Hakenkreuz- und der Roten Fahne statt. Nach dem Krieg bestritt die Sowjetunion jahrzehntelang die Existenz dieses Protokolls und erklärte in Deutschland vorhandene Kopien als Fälschung. Das deutsche Original war in den Wirren des Krieges verloren gegangen. Erst Boris Jelzin ließ das russische Original 1991 veröffentlichen. Es geht hier nicht darum, deutsche Schuld zu relativieren. (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Es hört sich aber so an.) Es gibt aber auch keinen Grund, es gibt aber auch keinen Grund, die Tatsache, dass hier zwei totalitäre Staaten gemeinsame Sache gemacht und damit den Weltkrieg begangen haben, auszublenden. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Meine Damen und Herren, wenn wir an die vielen zivilen Opfer erinnern, dann besonders an das schweigend ertragene Leid der Frauen. Ich zitiere aus der Rede von Weizsäcker von vor 40 Jahren: „Ihr Leiden, ihre Entsagung und ihre stille Kraft vergisst die Weltgeschichte nur allzu leicht. ... Sie haben getrauert um gefallene Väter und Söhne, Männer, Brüder und Freunde.“ Und ich füge hinzu: Sie haben im Danach körperliche und seelische Verletzungen ertragen müssen, an denen viele zerbrochen sind. Meine Damen und Herren, zu Recht wird gemahnt, die Erinnerung an die Verbrechen des NS-Systems und insbesondere den Holocaust wachzuhalten. Die Erinnerung an das Grauen des Krieges und die Mahnung des 8. Mai zum Frieden sind dabei in den Hintergrund getreten. Das Vergessen scheint in dieser Hinsicht sogar manch einem derzeit willkommen zu sein, denn wer die Wirklichkeit des Krieges mit einem Heer von Toten und Verwundeten innerlich an sich herankommen lässt, der widersteht jeder Kriegsrhetorik und wehrt sich dagegen, dass in unserem Land über Krieg geredet wird, als sei dies das Normalste der Welt. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Nein, kein Schlussstrich, auch kein Schlussstrich für einen nunmehr 80 Jahre währenden Frieden in unserem Land! Meine Damen und Herren! „Der 8. Mai ist ... kein Tag zum Feiern“, auch das sagte Weizsäcker in seiner Rede. Dieser Tag hat viele Seiten und die Menschen haben ihn sehr unterschiedlich erlebt. Es ist ein Tag des Gedenkens und des Nachdenkens über das, was geschah, in Gänze, ohne Ritualisierung und Normierung auf ein bestimmtes Narrativ. Die Debatte dazu muss tabufrei geführt werden. Nur so besteht die Chance, die unterschiedlichen Pole zusammenzuführen. Davon sind wir jedoch noch weit entfernt, denn vorherrschend ist der Blick in den öffentlichen Reden allein auf die Verbrechen des Nationalsozialismus und das von den Deutschen angerichtete Leid gerichtet. Wir haben das heute sehr überzeugend erlebt. Die hier betriebene Hierarchie der Opfer schiebt das an den Deutschen begangene Unrecht zur Seite oder relativiert es als selbstverschuldet. Und allzu oft wird der 8. Mai dazu missbraucht, um der größten Oppositionspartei eine Gefahr für die Demokratie anzudichten. Allen voran der Bundespräsident in seiner Rede zum 8. Mai im Bundestag. Steinmeier hielt es trotz Vertreibung und Deportation, Massenvergewaltigungen und Bombenterror gegen die Zivilbevölkerung sowie Zerstückelung unseres Landes für geboten, den alliierten Soldaten – und explizit auch der Roten Armee – unseren tiefen Dank für die Befreiung auszusprechen. Das, meine Damen und Herren, ist eine unerträgliche Geschichtsklitterung und eine Verhöhnung der deutschen Opfer. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Unsere Ministerpräsidentin steht dem Bundespräsidenten in ihrer einseitigen Deutung des 8. Mai natürlich in nichts nach. Sie bezeichnete diesen Tag hier in ihrer Rede vor dem Landtag als einen Tag der Freude. Wie geschichtsvergessen und empathielos ist das gegenüber denen, die von den Befreiern geschändet und ermordet wurden?! Meine Damen und Herren, wenn wir in unserem Land zu einer gemeinsamen Sprache hinsichtlich des 8. Mai und seiner Bedeutung kommen wollen, dann kann das nur in Demut vor der Wahrheit – der ganzen Wahrheit – und den Opfern in einem offenen und freien Diskurs gelingen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Sebastian Ehlers.

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Sebastian Ehlers CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich wollte eigentlich jetzt nicht zu irgendwelchen parteipolitischen Dingen hier was sagen, aber, Frau Kollegin Schröder, dass Sie uns hier in einem Atemzug nennen mit unsäglichen Äußerungen von AfD-Vertretern, das hat mich schon bei dem Thema hier sehr, sehr sprachlos gemacht. Die Partei Konrad Adenauers, die sich für die Versöhnung mit Frankreich eingesetzt hat, die Partei Helmut Kohls, die sich für die Aussöhnung mit Polen eingesetzt hat, (Die Abgeordnete Dr. Anna-Konstanze Schröder bittet um das Wort für eine Anfrage.) die Partei Richard von Weizsäckers, der die legendäre Rede am 8. Mai 1985 gehalten hat, das lässt mich schon an der Stelle sprachlos zurück. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Abgeordneter?

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Sebastian Ehlers CDU

Nein, jetzt nicht. Und, Frau Kollegin Schröder, ich hätte erwartet, dass Sie, wenn Sie sich schon hier mit Parteien auseinandersetzen, Ihren Koalitionspartner dort mit einbeziehen, denn an der Stelle kann ich nur den Präsidenten des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, vom Wochenende zitieren im Nachgang zum Bundesparteitag der LINKEN, der gesagt hat, und ich zitiere, damit zeigt DIE LINKE, „wo sie steht – und das ist nicht an der Seite der Jüdinnen und Juden in Deutschland“, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das sollte uns alle mehr als nachdenklich stimmen, was dort auf dem Parteitag der LINKEN passiert ist, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Nun aber zurück zu der Aussprache: Meine sehr verehrten Damen und Herren, am 8. Mai 1945, also vor 80 Jahren, schwiegen die Waffen in Europa. Deutschland erinnert vielfältig an diesen Tag, darauf ist eingegangen worden. Er ist tief in das kollektive Gedächtnis unseres Landes, Europas, ja, der gesamten Welt eingebrannt. Vor 80 Jahren war der Zweite Weltkrieg, entfesselt vom nationalsozialistischen Deutschland, zu Ende, ein Krieg, der unermessliches Leid in Deutschland, Europa und darüber hinaus brachte. Dieser Tag markiert das Ende der Herrschaft des Unrechts und den Beginn von etwas Neuem. Für viele, für die meisten war er ein Tag der Befreiung, für andere, und gerade hier in diesem Teil Deutschlands, auch der Beginn von Flucht, Vertreibung und neuem Unrecht. Der 8. Mai ist ein Tag der Erinnerung. Er fordert Demut und ist Verpflichtung. Wer sich ehrlich erinnert, muss anerkennen, ohne Wahrheit gibt es keine Verantwortung und ohne Verantwortung keine Freiheit! Ich finde den Titel der Aussprache deshalb sehr angemessen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Wahrheit ist, das NS-Regime führte diesen Krieg nicht nur mit Waffen, sondern mit einer Ideologie der Menschenverachtung. Im Zentrum stand ein rassistisches Weltbild, das zur systematischen Ermordung von Millionen führte, darunter sechs Millionen Juden. Und der Holocaust war kein Nebenprodukt des Krieges, er war erklärtes Ziel des Nationalsozialismus. Diese Wahrheit deutscher Verantwortung darf nicht relativiert oder geleugnet werden! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und René Domke, fraktionslos) Wer sie leugnet, stellt sich außerhalb unserer Wertegemeinschaft. Wahrheit bedeutet Verantwortung – Verantwortung für die Opfer, Verantwortung für das „Nie wieder!“, Verantwortung dafür, dass Freiheit und Demokratie eben nicht selbstverständlich sind und täglich neu verteidigt werden müssen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, unser Gedenken geschieht heute in einer neuen Wirklichkeit. Während wir hier in Mecklenburg-Vorpommern in Frieden und Freiheit gedenken, herrscht mitten in Europa Krieg. Seit über drei Jahren wehrt sich die Ukraine gegen den brutalen russischen Angriffskrieg. Die Propaganda des Kremls verdreht die Geschichte. Putin spricht von einer Entnazifizierung der Ukraine, ein Hohn gegenüber den ukrainischen Opfern des Nationalsozialismus. Und dieser Krieg trifft vor allem die Zivilbevölkerung. Frauen, Kinder, alte Menschen werden Opfer von Folter, Verschleppung und sexualisierter Gewalt. Und Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hat jüngst bei der Gedenkstunde zum 80. Jahrestag des Kriegsendes sexualisierte Gewalt in den Mittelpunkt ihrer Rede gerückt. Ich bin dankbar dafür, gerade weil dieses Thema über viele Jahre tabuisiert wurde. „Die Scham verlängerte ihr Leid“, sagte Julia Klöckner vor einer Woche im Deutschen Bundestag. Aktuelle Parallelen zur Vergangenheit sind erschreckend. Der russische Angriffskrieg erinnert uns daran, wie zerbrechlich Frieden und Menschenrechte sind. Das Gedenken an den 8. Mai verpflichtet uns deshalb mehr denn je zur Solidarität mit den Unterdrückten, zu klaren Haltungen gegen Geschichtsverdrehung und zur Verteidigung unserer demokratischen Grundordnung. Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, Frieden, Freiheit und Wahrheit, das sind nicht nur historische Kategorien, sie sind aktuelle Aufgaben und sie sind herausfordernd. In Mecklenburg-Vorpommern ist das Gedenken an das Kriegsende Teil unserer Identität und unserer Geschichte. Hier fanden viele Flüchtlinge und Vertriebene eine neue Heimat. Wahrscheinlich hat jeder von uns so eine Geschichte in seiner Familie. Hier erinnern Denkmäler an die Zerstörung, an Flucht, an Opfer und wie selbstverständlich auch an Verbrechen in deutschem Namen. Unsere Geschichte zeigt, Frieden ist möglich, selbst nach größter Zerstörung, tiefstem Misstrauen, aber er entsteht nicht von allein. Frieden braucht Mut, Ehrlichkeit, Zusammenarbeit und Vertrauen! Und die Demokratie ist das Ergebnis jahrzehntelanger Verständigung – auch zwischen einstigen Feinden – und sie ist ein großes Geschenk. Und ich finde, es ist nicht selbstverständlich und nicht gottgegeben, dass es gute Tradition ist, dass die ersten Auslandsreisen eines deutschen Bundeskanzlers nach Frankreich und nach Polen führen. Ich glaube, das ist 80 Jahre nach Kriegsende nicht selbstverständlich. Und deswegen bin ich Friedrich Merz sehr dankbar, dass er diese Tradition früherer Bundeskanzler auch in der vergangenen Woche sofort fortgesetzt hat. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Thomas Krüger, SPD) Zur historischen Wahrheit, meine sehr verehrten Damen und Herren, gehört, dass der 8. Mai nicht für alle sofort Freiheit brachte. Im Gegensatz zu den westlichen Besatzungszonen ging das Unrecht in der sowjetischen Besatzungszone weiter, mit Enteignung, Lagerhaft und systematischer Entrechtung, viele politische Gegner verschwanden in den Speziallagern des NKWD, einige für Jahre, einige für immer. Und der Volksaufstand am 17. Juni 1953 zeigte, wie tief die Unzufriedenheit mit der neuen Unterdrückung war. Der 8. Mai ist deshalb nicht nur ein Blick zurück, er ist auch ein Auftrag nach vorn, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wir sind die Erben einer widersprüchlichen Vergangenheit. Wir tragen Verantwortung für ein Land, das unermessliches Leid über Europa gebracht hat, durch ein Regime, das Millionen Menschen entrechtete, vertrieb und ermordete. Aber wir sind auch Nachkommen jener, die sich dem Unrecht widersetzten und nach dem Zusammenbruch Mut zum Neuanfang zeigten. Unsere Aufgabe ist es, mit offenem Blick zu erinnern, nicht, um uns selbst anzuklagen oder zu entlasten, sondern um das Vermächtnis ernst zu nehmen. Diese doppelte Erbschaft, Schuld und Hoffnung, gehört zu uns. Sie macht unsere Geschichte schwer, aber sie macht unsere Verantwortung auch sehr klar. Wer die Vergangenheit kennt, erkennt die Muster, die Entmenschlichung, die Dämonisierung des Gegners, die Behauptung, im Namen höherer Mission zu handeln. Und genau deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, deshalb darf Erinnerung heute nicht zu einem leeren Ritual verkommen. Und wir brauchen eine lebendige Erinnerungskultur. Erinnerung ist Widerstand gegen Gleichgültigkeit. Erinnerung ist Widerstand gegen Geschichtsvergessenheit. Erinnerung ist auch wirksame Medizin gegen die Versuchung neuer, autoritärer Antworten. Der 8. Mai ruft uns nicht nur zur Besinnung, sondern auch zur Haltung. Er erinnert uns daran, dass Frieden nicht durch Wegsehen entsteht, sondern durch Klarheit, Mut und Solidarität. Und deshalb gilt auch heute und vielleicht heute mehr denn je: Ohne Wahrheit gibt es keine Verantwortung und ohne Verantwortung keine Freiheit! – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Es liegt ein Antrag auf Kurzintervention vor. Frau Schröder, bitte!

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Dr. Anna-Konstanze Schröder SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Lieber Herr Ehlers, ich möchte es gern richtigstellen: Natürlich würde ich niemals der CDU unterstellen, dass sie jetzt eine rechtsextreme Partei wäre. Sie sind ja selbst stolz darauf, Sie sind eine rechte Partei. Das glaube ich schon. Sie sind da im politischen Spektrum eben rechts der Mitte. (Thore Stein, AfD: Na ja, na ja, na ja!) Und ich glaube, es gibt Leute in Ihrer, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) in Ihrer Partei, die durchaus auch zu rechtsextremen Haltungen neigen. Ich glaube, Sie kennen ja selber Ihre Truppen. Ich würde das eher gern mit einer Bitte verbinden: Fangen Sie diese Leute ein, auf eine gute Art! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Wollen Sie, wollen Sie darauf reagieren, Herr Abgeordneter? (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Glocke der Vizepräsidentin)

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Sebastian Ehlers CDU

Also, Frau Schröder, das hat es jetzt nicht besser gemacht. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) Dass Sie jetzt hier gerade Beifall nur noch von den LINKEN und einzelnen Hinterbänklern der SPD bekommen, indem Sie sagen, bei uns gibt es irgendwelche rechtsextremen Tendenzen, das macht mich wirklich sprachlos. Und, Frau Schröder, noch mal, Sie können hier nicht an jeder Stelle, in jeder Sonntagsrede die Einheit der politischen Mitte, die Einheit der Demokraten beschwören und mir dann hier vorwerfen, es gibt hier irgendwelche rechtsextremen Tendenzen. Ich sage Ihnen eins ganz klar: Wer bei uns in der Partei rechtsextreme Tendenzen irgendwo an den Tag legt, der fliegt raus. (Enrico Schult, AfD: Genauso ist es bei uns auch.) Punkt, aus, Ende, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Es gibt ja auch Beispiele hier im Saal, wo wir so verfahren sind am Ende des Tages. Tut mir leid, da habe ich überhaupt gar kein Verständnis für. Und dass Sie von den LINKEN – die, wie ich eingangs gesagt habe, gerade ganz, ganz andere Baustellen haben im Umgang mit Israel und im Umgang mit dem Thema Antisemitismus –, dass Sie nur noch von den LINKEN dafür Applaus bekommen, das spricht Bände, Frau Schröder. Also ich bitte Sie wirklich, bei diesem wichtigen Thema sollten wir uns nicht auseinanderdividieren lassen! Wir haben hier ganz klare Abgrenzungen zu Extremisten von rechts oder von links. (allgemeine Unruhe) Und wenn Sie uns hier vorhalten, (Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) wenn Sie uns hier vorhalten, dass wir hier Rechtsextremismus in unserer Partei dulden, dass wir Rechtsextremisten und Meinungen, Strömungen in unserer Partei dulden, muss ich das aufs Schärfste zurückweisen, weil es nicht der Wahrheit entspricht, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort die Fraktionsvorsitzende Jeannine Rösler.

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Jeannine Rösler Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor 80 Jahren haben die alliierten Streitkräfte den Zweiten Weltkrieg militärisch beendet und die bedingungslose Kapitulation Deutschlands erzwungen. Der Naziherrschaft fielen über 60 Millionen Menschen zum Opfer, darunter 6 Millionen Jüdinnen und Juden. Menschen aus ganz Europa, Kriegsgefangene, Zwangsarbeiter, Menschen mit Behinderungen, politische Gefangene und Widerständler, Sinti und Roma, Christen und andere religiöse Menschen wurden Opfer der systematischen und industriellen Vernichtung. Mit dem Vormarsch der Alliierten wurden Hunderttausende Häftlinge in den Konzentrationslagern und auf den Todesmärschen wurden Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter befreit, auch hier in Mecklenburg-Vorpommern. Die Befreiung vom NS-Regime war nicht allein ein militärischer Sieg, sondern ein zivilisatorischer Neubeginn. Sie war die Geburtsstunde des Schwurs: „Nie wieder Faschismus, nie wieder Krieg!“ Dieser Schwur ist kein historisches Relikt. Er ist Auftrag und Mahnung zugleich, gerade heute, wo Rassismus und völkische Ideologien wieder offen propagiert werden, wo extrem rechte Netzwerke auch in Parlamenten, auch in Behörden und auf der Straße ihr Unwesen treiben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Die Lehren von 1945 verpflichten uns, nicht zuzusehen, wenn Demokratiefeinde erneut ihre Netze spinnen, Minderheiten ausgrenzen und sie bedrohen. (Petra Federau, AfD: Genau, wie die Antifa das macht.) Wer heute, 80 Jahre nach der Befreiung, relativiert, verharmlost, gar die Geschichte umdeutet oder Täter-Opfer-Umkehr betreibt, stellt sich gegen alles, wofür die Überlebenden von Auschwitz, Buchenwald und Ravensbrück gekämpft haben. Der steht gegen alles, wofür sich Menschen in Deutschland seit nunmehr 80 Jahren in ihrer Mehrheit verpflichtet fühlen. Sagen wir es laut und deutlich: Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Meine Damen und Herren, der 80. Jahrestag der Befreiung ist ein Tag der Dankbarkeit, aber auch der Wachsamkeit. Die Demokratie verteidigt sich nicht von allein. Wer „Nie wieder!“ sagt, muss handeln, wenn aus Worten Taten werden, wenn Hetze zu Gewalt wird. Die Lehren aus der Geschichte zu ziehen und das zu tun, was das Grundgesetz uns aufträgt, (Der Abgeordnete Torsten Renz bittet um das Wort für eine Anfrage.) schließt mit ein, den Feinden der Demokratie die Instrumente aus der Hand zu nehmen.

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Elke-Annette Schmidt

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Frau Abgeordnete?

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Jeannine Rösler Die Linke

Nein, jetzt nicht. Deshalb sagen wir, die Prüfung eines Verbots der AfD ist kein Angriff auf die Demokratie, sondern ihre notwendige Selbstverteidigung! Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass „Nie wieder!“ die stärkste gesellschaftliche, die stärkste menschliche Botschaft bleibt! (Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE) Meine Damen und Herren, es ist amtlich, die AfD ist eine extrem rechte, menschenfeindliche und verfassungswidrige Partei. (Enrico Schult, AfD: Was hat das jetzt mit dem 8. Mai zu tun, Frau Rösler?) Sie ist Hort von Faschisten und Demokratiefeinden! (Enrico Schult, AfD: Das weisen wir entschieden zurück!) Enge und engste Verbindungen zum rechtsextremistischen Spektrum sind belegt! (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Horst Förster, AfD: Und das nach dem Parteitag der LINKEN!) Mit einer solchen Partei kann und darf es keine Zusammenarbeit geben – zu keinem Zeitpunkt, auf keiner Ebene! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Der Abgeordnete Thomas de Jesus Fernandes bittet um das Wort für eine Anfrage.)

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Elke-Annette Schmidt

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Frau Abgeordnete?

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Jeannine Rösler Die Linke

Nein, gestatte ich nicht. Scheuen wir uns nicht, entscheidende Werkzeuge der wehrhaften Demokratie einzusetzen! Die Möglichkeit, die im Artikel 21 des Grundgesetzes verbrieft ist, ist eine unmittelbare Konsequenz aus den Erfahrungen der Weimarer Republik und der Machtübergabe an die NSDAP, die in das größte Verbrechen der Menschheitsgeschichte mündete. Daher ist es unsere Pflicht, alles dafür zu tun, damit die systematische Entrechtung von Menschen nie wieder zum System wird! (Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE) Meine Damen und Herren, erinnern wir uns stets daran, wie kostbar Frieden und Freiheit sind, und daran, dass Frieden, dass Freiheit und Verantwortung untrennbar miteinander verbunden sind, daran, dass Millionen Menschen ihr Leben gaben für die Freiheit, in der wir heute auch in Mecklenburg-Vorpommern leben. Wir sagen klar, der 8. Mai gehört nicht denen, die unsere Erinnerungskultur bekämpfen! (Horst Förster, AfD: Ihnen erst recht nicht!) Er gehört den Überlebenden, den Angehörigen, dem Widerstand und allen, die sich heute für Menschlichkeit, Demokratie und Zusammenhalt einsetzen! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.)

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Birgit Hesse

Frau Fraktionsvorsitzende, mir liegt noch eine Kurzintervention von Herrn Renz vor. Bitte, Herr Renz!

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Torsten Renz CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich musste es tatsächlich kurz sacken lassen, nachdem ich gehört habe, dass die Kollegin Rösler hier öffentlich dargestellt und behauptet hat, dass es in den Behörden rechte Netzwerke gibt. Mir wird schummrig bei diesem Gedanken, dass Sie in Regierungsverantwortung sind und, wenn Sie das auf Mecklenburg-Vorpommern beziehen, dass Sie hier so eine Äußerung tätigen. Mir ist sehr wohl bekannt, dass mit Beginn der Legislaturperiode die Ministerpräsidentin und die jetzige Vizeministerpräsidentin Frau Oldenburg vom „Aufräumen in den Sicherheitsbehörden“ gesprochen haben. (Horst Förster, AfD: Genau!) Wenn Sie aber heute hier behaupten, dass rechte Netzwerke in den Behörden existieren, dann frage ich Sie: Meinen Sie damit, im Justizbereich unter der Verantwortung von Frau Bernhardt? Meinen Sie damit den Bildungsbereich in Verantwortung von Frau Oldenburg? Oder meinen Sie möglicherweise den Innenbereich? Dann will ich Ihnen ganz klar sagen, unter CDU-Führung wurde mit entschiedener Härte dagegen vorgegangen. Leute wurden vom Dienst suspendiert, es gibt entsprechende Gruppen, die das aufklären. Und ich habe keinen Zweifel daran, dass unter Führung des jetzigen Innenministers Herrn Pegel genauso verfahren wird. Und als Mitglied der PKK kann ich das nur unterstreichen, dass wir diese Tendenzen in Behörden von Mecklenburg-Vorpommern nicht akzeptieren. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Horst Förster, AfD)

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Birgit Hesse

Frau Fraktionsvorsitzende, möchten Sie darauf erwidern? (Zuruf von Horst Förster, AfD)

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Jeannine Rösler Die Linke

Ja, möchte ich drauf erwidern. Also ich kann Ihnen nur zustimmen, auch wir akzeptieren solche rechtsextremen Netzwerke nicht in Behörden. Ich habe hier auch nicht explizit von Mecklenburg-Vorpommern gesprochen, (Marc Reinhardt, CDU: Aha!) sondern insgesamt deutlich gemacht, (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Marc Reinhardt, CDU) dass in Behörden – und das ist nachweislich und das ist auch belegt ... (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wo denn? Sie haben gar nichts belegt, was Sie heute gesagt haben.) Schauen Sie sich das Gutachten, das aktuelle Gutachten des Verfassungsschutzes, zur AfD an! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD: Wir sind doch gar nicht in Behörden drinne! – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Fraktionsvorsitzende Frau Oehlrich. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Der Abgeordnete Förster hat hier eben den damaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker falsch zitiert. Das darf hier nicht so stehen bleiben. Erlauben Sie mir bitte, einmal kurz das Zitat aus seiner Rede vom 8. Mai 1985 richtigzustellen. Richard von Weizsäcker hat im Deutschen Bundestag gesagt: „Der 8. Mai war ein Tag der Befreiung. Er hat uns alle befreit von dem menschenverachtenden System der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Niemand wird um dieser Befreiung willen vergessen, welche schweren Leiden für viele Menschen mit dem 8. Mai erst begannen und danach folgten. Aber wir dürfen nicht im Ende des Krieges die Ursache für Flucht, Vertreibung und Unfreiheit sehen.“ (Torsten Koplin, DIE LINKE: Ja.) „Sie liegt vielmehr in seinem Anfang und im Beginn jener Gewaltherrschaft, die zum Krieg führte. Wir dürfen den 8. Mai 1945 nicht vom 30. Januar 1933 trennen.“ (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und René Domke, fraktionslos – Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Jawoll!) Sehr geehrte Frau Präsidentin, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) sehr geehrte Kolleg/-innen, mit dem Sieg der Alliierten endete am 8. Mai 1945 der Zweite Weltkrieg. 60 Millionen Menschen fielen diesem Krieg zum Opfer. Jedes einzelne dieser Opfer zählt, jedes einzelne dieser Opfer ist eines zu viel. Ich empfinde tiefe Dankbarkeit für all diejenigen, die ihr Leben riskiert oder gar verloren haben, um dem deutschen Nationalsozialismus, diesem organisierten Menschenhass, ein Ende zu setzen. Von Margot Friedländer, Holocaustüberlebende und Zeitzeugin, stammt das Zitat: „Was war, können wir nicht mehr ändern. Aber es darf nie wieder geschehen.“ Wie Sie alle wissen, ist Margot Friedländer vor wenigen Tagen verstorben. Ihr Tod hat viele Menschen, so auch mich, tief berührt. Ebenso tief berührt hat mich die Entschlossenheit, mit der sie dem Unsäglichen dauerhaft das eigene Handeln entgegengesetzt hat. Sie war eine große Kämpferin gegen das Vergessen, gegen den Rechtsextremismus und für das „Nie wieder!“. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Barbara Becker-Hornickel, fraktionslos, René Domke, fraktionslos, und David Wulff, fraktionslos) Doch was heißt dieses „Nie wieder!“ in unserer heutigen Zeit? Werden wir diesem „Nie wieder!“ gerecht? Es ist unangenehm, aber die Antwort ist, dass auch wir als Demokrat/-innen unserer Verantwortung für das „Nie wieder!“ nicht ausreichend gerecht werden. In seiner Rede vom 8. Mai 1985 stellte Richard von Weizsäcker fest: „Wir brauchen und wir haben die Kraft, der Wahrheit so gut wir es können ins Auge zu sehen, ohne Beschönigung und ohne Einseitigkeit.“ Wir müssen heute feststellen, rechtsextreme Positionen werden massiv verbreitet und normalisiert, rechtsextreme Gruppen und Netzwerke werden größer und bewaffnen sich weiter, rechtsextreme Straftaten, insbesondere auch unter jungen Menschen, nehmen rapide zu, rechtsextreme Parteien verzeichnen Wahlerfolge und Mitgliederzuwächse. Das wissen wir sicher, das ist messbar, das ist Wahrheit ohne Beschönigung. Was folgt aus dieser Wahrheit, wenn wir das „Nie wieder!“ so ernst nehmen wollen, wie Margot Friedländer es von uns Politiker/-innen gefordert hat? Liebe demokratische Kolleg/-innen von LINKEN, SPD, CDU und FDP, daraus kann nur folgen, dass wir den Rechtsextremismus noch ernster nehmen müssen als bisher und dass wir noch mehr gegen den Rechtsextremismus unternehmen müssen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass wir eine ressortübergreifende Gesamtstrategie gegen den Rechtsextremismus entwickeln und umsetzen! Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass rechtsextreme Positionen geächtet, rechtsextreme Gruppen entwaffnet und rechtsextreme Parteien geschwächt werden! Denn wie der Titel dieser Aussprache schon sagt: „Ohne Wahrheit und Verantwortung keine Freiheit“. Die Wahrheit über den Rechtsextremismus kennen wir. Nehmen wir also unsere Verantwortung für das „Nie wieder!“ noch ernster, als wir das bisher getan haben, sonst laufen wir Gefahr, unsere Freiheit für immer zu verlieren! – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Zu Ihrem Redebeitrag liegt mir eine Kurzintervention durch Herrn Förster vor.

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Horst Förster AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Abgeordnete! Ich habe natürlich nicht falsch zitiert. (Michael Noetzel, DIE LINKE: Sie haben unvollständig zitiert.) Ich lese die entsprechende Stelle aus der Rede des Bundespräsidenten vor: „... am 8. Mai 1945 wurden wir befreit. Auch heute, 80 Jahre später, gilt unser tiefer Dank den alliierten Soldaten und den europäischen Widerstandsbewegungen, die das NS-Regime unter Aufbietung aller Kräfte und mit vielen ... Opfern bezwungen haben. Das vergessen wir nicht!“ Es geht natürlich noch weiter, aber ich habe das Zitat auf diesen Bereich der Befreiung konzentriert. (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Das haben Sie vorhin nicht zitiert.) Dann möchte ich Ihnen noch vorhalten auch vielleicht die Rede von Weizsäcker, (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Das hat er vorhin nicht zitiert.) und zwar den Absatz – auf den berufen sich ja viele, ich denke, zu Recht, aber man muss sie insgesamt lesen, und deshalb auch diesen Absatz –: „Der 8. Mai ist für uns Deutsche kein Tag zum Feiern. Die Menschen, die ihn bewusst erlebt haben, denken an ganz persönliche und damit ganz unterschiedliche Erfahrungen zurück. Der eine kehrte heim, der andere wurde heimatlos. Dieser wurde befreit, für jenen begann die Gefangenschaft. Viele waren einfach nur dafür dankbar, dass Bombennächte und Angst vorüber und sie mit dem Leben davongekommen waren. Andere empfanden Schmerz über die vollständige Niederlage des eigenen Vaterlandes. Verbittert standen Deutsche vor zerrissenen Illusionen, dankbar andere Deutsche vor dem geschenkten neuen Anfang.“ Sie machen wie alle anderen hier den großen Fehler, diese unglaubliche Arroganz, mit der Sicht von heute wollen Sie bestimmen, wie die Menschen damals, was sie erlebt haben, wie sie fühlen mussten und was sie richtigerweise hätten fühlen müssen. (Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) Sie sind nicht in der Lage, Sie haben nicht die Empathie, (Daniel Seiffert, DIE LINKE: So ein Blödsinn!) sich in die Menschen dieser Zeit zu versetzen. Vielleicht habe ich den Vorteil, dass ich noch ein Kind dieses Krieges bin, denn ich habe, so weiß ich von meiner Mutter, viele Nächte im Keller verbracht. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Frau Fraktionsvorsitzende, möchten Sie darauf erwidern? (Zustimmung) Bitte schön! (Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE)

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Danke schön, Frau Präsidentin! Herr Förster, ja, Herr von Weizsäcker hat gesagt, der 8. Mai ist kein Tag zum Feiern. Aber er hat gesagt, und das ist entscheidend, der 8. Mai ist ein Tag der Befreiung, und zwar der Tag der Befreiung von der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Und darauf kommt es an. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Domke. (Horst Förster, AfD: Die reden von Zusammenhalt! – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das sind Spalter vor dem Herrn!)

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René Domke fraktionslos

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Ende des Zweiten Weltkriegs vor 80 Jahren, auch hier in Mecklenburg-Vorpommern, war das Ende eines unvorstellbaren Schreckens. Für viele bedeutete der Zweite Weltkrieg Flucht, Vertreibung – und ja, vor und nach dem 8. Mai 1945 –, für nahezu alle bedeutete er aber auch Schmerz, Verlust, Trauer, Verzweiflung. Viele Orte in M-V weisen noch heute deutliche Spuren auf von Zerstörung und Verlust. Zehntausende Gräber allein in Mecklenburg-Vorpommern, teilweise bis heute namenlos, Stolpersteine, Familienstammbäume, die abrupt endeten, Fotos mit Trauerrand in nahezu allen Familienalben. Meine Damen und Herren, ja, das Sterben ging auch nach dem 8. Mai weiter. Ja, wir erinnern uns auch daran, dass viele Menschen sich das Leben nehmen wollten, aus Angst, weil sie einer Hetze aufgesessen waren. (Thore Stein, AfD: Meine Güte!) Wir sehen Spuren noch heute in Baulücken, in Ruinen, und es ist wichtig, dass auch diese schmerzhaften Verluste im Stadtbild erlebbar bleiben, mahnend und erinnernd. Machen wir uns immer wieder bewusst, welches grausame Leid die Verführbarkeit der Massen bringen kann, Massen, die nicht etwa gezwungen wurden, Gräuel zu begehen, sondern diese sogar bejubelten und bereitwillig begingen, Massen, die ihre eigenen Werte und Freiheiten, ihre eigene Demokratie aufgaben für einen Rausch aus Mitläufertum und Größenwahn! Meine Damen und Herren, „Ohne Wahrheit und Verantwortung keine Freiheit“ – eine gut gewählte Überschrift. Es ist die Grundlage unseres demokratischen Selbstverständnisses. Wer Freiheit will, muss bereit sein, sich der Geschichte zu stellen, ehrlich, klar und ohne Relativierung. Die Generationen haben es mehr oder weniger aufgearbeitet, doch viel Schweigen herrschte, verspätete Scham- und Schuldgefühle. Jeder kennt es auch aus der eigenen Familie. Die Wahrheit lautet, von deutschem Boden ging ein beispielloses Verbrechen aus, gegen die Menschlichkeit. Die Verantwortung dafür endet nicht mit dem Tod der Tätergeneration. Sie bleibt unsere politische und moralische Verpflichtung, auch gerade heute. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD, Barbara Becker-Hornickel, fraktionslos, und David Wulff, fraktionslos) Unsere Freiheit ist nicht naturgegeben. Sie muss jeden Tag verteidigt werden gegen das Vergessen, gegen die Verharmlosung, gegen neue autoritäre Versuchungen, gegen neue Verführungen der Massen, nicht aus Schuld allein, sondern aus Verantwortung, Verantwortung gegenüber der Wahrheit, gegenüber den Opfern, über Generationen hinweg. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, Sebastian Ehlers, CDU, Barbara Becker-Hornickel, fraktionslos, und David Wulff, fraktionslos)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion der AfD Herr Tadsen.

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Jan-Phillip Tadsen AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Bürger dieses Landes und auch liebe Zeitzeugen, wenn Sie noch leben! Der Tag, der 8. Mai, 80 Jahre später, er ist ein Tag, der natürlich historische Erinnerungskultur braucht und den wir ja heute auch mit der Debatte begehen. Dieser Tag ist aber auch immer ein Beispiel dafür, wie politische Auseinandersetzung von besonders linken Kreisen hier intensiv geführt wird und in unseren Augen – das haben wir heute wieder erlebt – politische Instrumentalisierung (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) wider ein ehrenvolles Gedenken hier praktiziert wird. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Der Tag, der 8. Mai, er ist ein komplizierter Tag und es fanden immer Debatten darüber statt, inwieweit dieser 8. Mai auch als historischer Gedenktag am besten, am ehrenvollsten begangen werden kann, auch vor dem Hintergrund der Gräuel des Nationalsozialismus und auch vor dem Hintergrund des entsetzlichen Leides an allen Fronten und insbesondere im Osten Europas, wo zwei Totalitarismen – der Sowjetunion und des Nationalsozialismus – aufeinandergejagt sind und unermessliches Leid letztlich produzierten. Und dieses Leid hörte eben nicht am 8. Mai auf, sondern dieses Leid ging weiter. Und viele, viele Zeugenberichte – und Herr Hubertus Knabe als Historiker, der hier vor Kurzem in Schwerin gesprochen hat, hat das auf ganz schreckliche Art und Weise noch mal deutlich gemacht, hat bewiesen, dass man hier eben vielleicht noch etwas differenzierter herangehen muss und auch in Zukunft vor allem diese Instrumentalisierung aus dem Blick nehmen muss, wenn man ehrenvoll hier in die Zukunft schauen will. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Meine Damen und Herren, die SPD ist es heute wieder gewesen, die ganz besonders gegen uns geschossen hat. Und Frau Konstanze Schröder ist ja auch in Vergangenheit damit auffällig gewesen, dass sie ja gerne Andersdenkende auf Demonstrationen in der Öffentlichkeit als „Nazischweine“ bezeichnet. (Enrico Schult, AfD: Das muss man sich mal vorstellen! Und sie spricht hier, diese Frau! Das ist eine Frechheit, ist das!) Das ist wohl auch amtlich registriert worden von der Polizei. (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Na, reiß du dich mal zusammen!) Und es zeugt ja aber davon, Frau Schröder, (Enrico Schult, AfD: Sie stellt sich hier vorne hin!) dass Sie hier eine Geisteshaltung (Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE – Glocke der Präsidentin) an den Tag legen, eine Geisteshaltung, die eben nicht der Wahrheit verpflichtet ist und dem Austausch und der Diskussionsbereitschaft über Wahrheit, sondern dass Sie hier ganz billig einfach einen Kampf gegen rechts führen. Und diese Instrumentalisierung lehnen wir ab. Deswegen hat Herr Förster diese Rede heute gehalten. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Meine Damen und Herren, Sie können ja ruhig so weitermachen, Frau Rösler, Frau Oehlrich und die Damen, die hier sich ganz besonders exponierten, Sie können ja ruhig so weitermachen, aber es wird der Demut vor den historischen Ereignissen nicht gerecht und es wird den Fragestellungen unserer Zeit auch nicht gerecht. (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Demut, ja?!) Und wir lassen uns davon ganz bestimmt nicht beirren, sondern wir werden unsere Position gegen jede historische Instrumentalisierung linker Kreise weiter voranbringen. (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Hört doch mal als Erstes selber damit auf!) Dafür sind wir selbstbewusst genug. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Ich schließe die Aussprache. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich würde doch darum bitten, die Zwischenrufe in etwas moderaterer Art und Weise vorzunehmen, schließlich sind wir hier in einem Parlament. Vielen Dank! (Heiterkeit und Zuruf von Thore Stein, AfD) Gestatten Sie mir noch einen wichtigen Hinweis: Die für morgen früh von 08:20 Uhr bis 08:55 Uhr vorgesehenen Fototermine der Ausschüsse finden nicht statt. (Zurufe vonseiten der Fraktion der AfD: Oh!) Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14 : Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Ausweitung des Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches auf Fälle der Beleidigung rückgängig machen, Drucksache 8/4519. Antrag der Fraktion der AfD Ausweitung des § 188 des Strafgesetzbuches auf Fälle der Beleidigung rückgängig machen – Drucksache 8/4519 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der AfD Herr Förster.

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Horst Förster AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es geht bei unserem Antrag um die Beleidigung von Politikern. Ich möchte meine Ausführungen mit einer Frage beginnen. (Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Was ist mit Politikerinnen? Werden die auch beleidigt oder nicht?) Was ist schlimmer, staatsmännische Kollektivbeleidigungen oder verbale Entgleisungen einfacher Bürger oder, ganz konkret, wenn ein Staatsoberhaupt das Volk je nach Wahlentscheidung sortiert in Anständige und Unanständige oder wenn ein einfacher Bürger einen Politiker als „Schwachkopf“ bezeichnet? (Enrico Schult, AfD: Ja.) Was hat mehr Zerstörungspotenzial? Ich komme darauf noch zurück. Paragraf 188 StGB befasst sich mit übler Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens. 2021 wurde die Vorschrift auf Beleidigungen ausgeweitet. Das hat zu einer absurden Entwicklung geführt, die aus unserer Sicht korrigiert werden muss. Die Vorschrift gibt es seit 1951, im Grunde aber schon seit fast einem Jahrhundert, denn es gab eine ähnliche Verordnung aus dem Jahr 1931, „Um“, so wörtlich, „der zunehmenden Vergiftung des öffentlichen Lebens durch Verunglimpfung anderer und der wachsenden Verhetzung im politischen Kampf entgegenzuwirken …“ Man sieht, wir reden über ein uraltes Problem. Die Bedeutung der Vorschrift besteht darin, dass sie für üble Nachrede beziehungsweise Verleumdung eines Politikers ein höheres Strafmaß vorsieht. Wichtig für das Verständnis dieser Strafrechtsnorm ist, dass es in deren fast 100-jährigen Geschichte stets nur um Tatsachenbehauptungen und nicht um Beleidigungen ging. Es macht eben einen großen Unterschied, ob ich einen Politiker als „Drecksack“ beschimpfe oder ihm die falsche Tatsache vorwerfe, er erhalte von einem Rüstungsunternehmen Provisionen für Staatsaufträge. Die Beleidigung richtet sich meistens von selbst, die falsche Tatsachenbehauptung kann vernichten. 2021 kam die große Wende. Der Paragraf wurde auf Fälle der Beleidigung erweitert, zugleich wurde die Strafverfolgung erleichtert. Anders als bei Ehrdelikten üblich, ist jetzt die Strafverfolgung auch ohne Strafantrag des Verletzten möglich. Im Grunde handelt es sich bei diesem Paragrafen jetzt um eine Art Majestätsbeleidigung, denn wer einen im politischen Leben stehende Person beleidigt, wird härter bestraft als im Fall eines normalen Bürgers. Die Höchststrafe beträgt dann drei Jahre statt zwei Jahre, also die Hälfte mehr. Kam die Vorschrift früher kaum zur Anwendung, wird sie jetzt geradezu inflationär angewandt und eine überlastete Justiz damit noch mehr belastet. Dabei tun sich einige Politiker besonders hervor. Die Minister – ehemalige – Habeck und Baerbock haben die Justiz mit weit über tausend Anzeigen beschäftigt. Spitzenreiter ist oder war allerdings die Abgeordnete Strack-Zimmermann, die es bis zu 250 Anzeigen pro Monat schaffte. Die öffentliche Aufmerksamkeit erlangte die Gesetzesänderung durch die sogenannte Schwachkopf-Affäre. Hier hatte ein Rentner eine satirisch veränderte Werbung mit dem Foto von Habeck und dem Text „Schwachkopf Professional“ geteilt. Daraufhin kam es zu einer Durchsuchung seiner Wohnung. Das muss man sich einmal vorstellen, da bezeichnet ein Bürger einen Minister, dessen in einer Talkshow offenbarte Ahnungslosigkeit zu seinem Markenzeichen geworden war, als „Schwachkopf“, und daraufhin marschiert die Staatsmacht in seine Wohnung ein! Die neue Vorschrift wird zu einer Gefahr für die Demokratie, denn damit wird ein Klima geschaffen, in dem sich die Bürger immer mehr in ihrer Meinungsfreiheit eingeschränkt fühlen, sagt im Übrigen auch Kubicki. Wie wichtig die regierenden Politiker Beleidigungen nehmen und wie sie Schwerpunkte der Kriminalitätsbekämpfung setzen, das zeigt sich ganz deutlich an den vom Bundeskriminalamt koordinierten Aktionstagen gegen Hasspostings. Inzwischen fanden elf dieser sogenannten Aktionstage mit den entsprechenden Hausdurchsuchungen statt. Dabei geht es erklärtermaßen auch um Beleidigungen. Die Bürger sollen eingeschüchtert werden. Faeser sagte es ganz offen, Zitat, der Aktionstag ist „genau das harte Vorgehen, das wir brauchen. Wenn die Polizei vor der Tür steht, wird jedem Täter klar, dass Hasskriminalität Konsequenzen hat.“ Zitatende. Faeser stand auch mit eigenen Anträgen an der Spitze dieser Einschüchterungskampagne und fand dabei willfährige Staatsanwälte und Richter. So wurde der Chefredakteur des „Deutschland-Kuriers“ kürzlich wegen einer für jedermann erkennbaren satirischen Fotomontage, in der Faeser ein Plakat mit der Aufschrift „Ich hasse die Meinungsfreiheit!“ hochhält, zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Das zeigt, wie aufgehetzt, wie aufgeheizt das politische Klima ist und die Justiz dabei mit abenteuerlichen Entscheidungen ihre Unabhängigkeit mit einem großen Fragezeichen versieht. Denn in diesem erwähnten Fall ist das Urteil an Absurdität nicht zu überbieten. Die Aussage der Bildmontage ist zweifelsfrei von der Meinungsfreiheit gedeckt. Aber auch andere Fälle machen einen fassungslos. Aufsässige Bürger werden in einem nie dagewesenen Umfang für im Grunde harmlose Despektierlichkeiten durch die Staatsmacht verfolgt und mit erheblichen Geldstrafen belegt. Dazu durchwühlen Suchmaschinen das Netz und spüren jede verbale Entgleisung der Bürger auf. Natürlich nicht zum Wohle des Vaterlandes, sondern zum Wohle überempfindlicher Politiker, die sich besser mit den Ursachen des vorhandenen Empörungsklimas in der Gesellschaft befassen sollten. Das muss ein Ende haben. Für die Ausweitung der Strafvorschrift auf Beleidigungen besteht keine Notwendigkeit. Zudem besteht ein weiteres Problem: Paragraf 188 fordert nämlich, dass die Tat, hier also die Beleidigung, geeignet sein muss, das öffentliche Wirken des Politikers erheblich zu erschweren. Das dürfte bei Beleidigungen – anders als bei falschen Tatsachenbehauptungen – kaum zu begründen sein. Meine Damen und Herren, ich komme zurück auf meine eingangs gestellte Frage: Was ist wirklich schlimmer – ein Bundespräsident, der das Volk ganz legal in anständige und unanständige Bürger spaltet, je nachdem, wie sie gewählt haben, oder der einfache Bürger, der hier einen Politiker – manchmal vielleicht unbedacht – beleidigt? Braucht unser Land wirklich ein Sonderrecht für die Beleidigung von Politikern oder ist es an der Zeit, darüber nachzudenken, warum es zu einem massiven Vertrauensverlust der Bürger in die Politik gekommen ist (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) und warum der Respekt gegenüber den Politikern so tief gesunken ist. Das wäre, glaube ich, staatstragender und wichtiger. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Landesregierung die Justizministerin Frau Bernhardt.

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Jacqueline Bernhardt

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Unsere Demokratie lebt vom Streit in der Sache, sie lebt von offenen Debatten, sie lebt vom kritischen Austausch, von leidenschaftlich geführten Auseinandersetzungen. Unterschiedliche Meinungen sind nicht das Problem, sie sind das Fundament unserer freien Gesellschaft. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Aber, aber es gibt eine Grenze. Diese Grenze ist dort überschritten, wo Kritik in Hetze umschlägt, wo politische Auseinandersetzungen durch Beleidigungen, Verleumdungen oder Diffamierung ersetzt werden. Diese Grenze ist dort überschritten, wo Worte zu Waffen werden gegen Menschen, gegen ihre Würde, gegen die Demokratie. Paragraf 188 StGB schützt das demokratische Miteinander. Er schützt all diejenigen, die sich öffentlich äußern, Verantwortung übernehmen, Haltung zeigen. Und er schützt sie nicht, weil sie in der Öffentlichkeit stehen, sondern damit sie das auch weiterhin tun können, ohne bedroht, beleidigt oder gar zum Schweigen gebracht zu werden. Die Forderung der AfD, diesen Schutz abzuschaffen oder zu schwächen, ist kein Beitrag zur Meinungsfreiheit, sie ist ein Angriff auf den demokratischen Diskurs. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie ist Ausdruck, sie ist Ausdruck einer politischen Strategie, die darauf abzielt, die demokratischen Institutionen zu beschädigen, indem man ihre Vertreterinnen und Vertreter (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) systematisch entmenschlicht und diffamiert. Das ist kein Zufall, das ist Methode. Wir alle haben in den vergangenen Jahren eine besorgniserregende Zunahme von Hass und Hetze gegen politisch engagierte Menschen erlebt. Betroffen sind Bürgermeister/-innen, Gemeinderäte, Abgeordnete, aber auch Aktive in Gewerkschaften, Initiativen, Vereinen. Gerade dort, wo Menschen Gesicht zeigen für eine offene Gesellschaft, für Vielfalt, für Antifaschismus, schlägt ihnen organisierter Hass entgegen. Ein besonders trauriges Beispiel ist der Rücktritt des Oberbürgermeisters von Neubrandenburg. (Thomas Krüger, SPD: So ist es.) Die Angriffe, denen er ausgesetzt war – persönlich, massiv, enthemmt –, haben gezeigt, wie schnell sich demokratisches Engagement in ein persönliches Risiko verwandeln kann. Sein Rückzug ist ein Verlust für die Stadt und ein Alarmzeichen für uns alle, denn was hier passiert ist, ist ein Angriff auf die Demokratie selbst. (Horst Förster, AfD: Was hat das mit der Vorschrift zu tun?) Wenn Menschen sich nicht mehr trauen, (Zuruf von Horst Förster, AfD) ihre Meinung zu sagen, wenn sie sich aus Angst zurückziehen, wenn Mandate nicht mehr angenommen werden, dann verliert nicht nur der Einzelne, sondern dann verliert unsere Gesellschaft, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) dann gewinnen all jene, die mit Gewalt, Einschüchterung und Hass arbeiten (Zuruf von Petra Federau, AfD) und denen wir uns als Demokratinnen und Demokraten entschieden entgegenstellen müssen. Deshalb ist Paragraf 188 StGB keine Einschränkung der Meinungsfreiheit, sondern er schützt die Meinungsfreiheit, indem er dafür sorgt, dass öffentliche Diskussionen auf sachlichen Grundlagen erfolgen sollen und können. Was nicht erlaubt sein darf, ist die gezielte Herabwürdigung, das systematische Zerstören politischer Biografien durch Lüge und Hass. Deshalb sagen wir als Landesregierung klar, es besteht kein Anlass, diesen Paragrafen zu schwächen. Auch, dass Herr Förster hier weismachen möchte, Paragraf 188 würde inflationär von Politikerinnen und Politikern benutzt (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist statistisch erwiesen.) und damit die Justiz belastet, kann ich für Mecklenburg-Vorpommern nur zurückweisen. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Die AfD führt in ihrem Antrag prominente Beispiele aus der Bundespolitik an und möchte damit polarisieren – (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Jan-Phillip Tadsen, AfD) Minister Habeck, Ministerin Baerbock, Abgeordnete Strack-Zimmermann –, doch schauen wir mal auf das eigene Land hier in Mecklenburg-Vorpommern. Die Kleine Anfrage Ihrer Fraktion zeigt, dass die Zahl der Ermittlungen im Zusammenhang mit Paragraf 188 StGB sehr überschaubar ist. Ein Beispiel, Ministerpräsidentin Manuela Schwesig: Trotz ihrer herausragenden bundespolitischen Sichtbarkeit als Bundesratspräsidentin gab es im Jahr 2024 gerade einmal sechs staatsanwaltschaftliche Ermittlungen auf Grundlage von Anzeigen, sechs – nicht sechshundert, nicht sechzig, sondern sechs. Wo also ist die Gefahr für die Meinungsfreiheit, von der Sie sprechen? Sie ist nicht da. (Zuruf aus dem Plenum: Ist doch keine Bundespolitikerin.) Was da ist, ist der Wunsch, mit Worten zu verwunden, und die Angst vor dem Widerstand dagegen. Meine Damen und Herren, wir erleben eine neue Form politischer Gewalt. Sie ist digital, sie ist organisiert, sie ist kalkuliert und sie hat ein Ziel – unsere offene, plurale und antifaschistische Demokratie zu destabilisieren. Das werden wir nicht zulassen. Wir stehen an der Seite derer, die sich für dieses Land einsetzen. Wir schützen nicht Privilegien, wir schützen das Fundament des demokratischen Zusammenlebens. Eine Bundesratsinitiative zur Änderung von Paragraf 188 StGB ist deshalb weder notwendig noch verantwortbar. Sie wäre ein Kniefall vor den Feinden der Demokratie. Deshalb lehnt die Landesregierung den Antrag entschieden ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerin! Mir liegt eine Kurzintervention durch Herrn Förster vor.

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Horst Förster AfD

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau Ministerin, also ich bin doch sehr erstaunt, dass Sie als Justizministerin hier so undifferenziert dieses Thema behandeln. Es geht nicht darum, 188 abzuschaffen. Es geht nicht darum, Beleidigungen oder Verleumdungen zu billigen. Es ist auch kein Anschlag gegen die Demokratie. Denn diese Vorschrift ist seit 2021 auf dem Hintergrund der Corona-Krise – das ist zum Verständnis wichtig – eingeführt worden, die Ausdehnung auf Beleidigungen. Es ging in einer 100-jährigen Geschichte dieser Vorschrift immer nur um Tatsachenbehauptungen, das haben Sie völlig durcheinandergeschmissen. Und das – und Witt ist auch überhaupt kein Beispiel, denn der frühere Bürgermeister Witt ist da zurückgetreten, er ist, ich kenne die Einzelheiten nicht – ist angeworfen worden vielleicht, (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) aber ist irgendwo da Paragraf 188 zur Anwendung gekommen? Hat Paragraf 188 in der derzeitigen Fassung ihn vor diesen Anwürfen gerettet? Es war offensichtlich ja kein strafbewährtes Verhalten, also hat der 188 damit überhaupt nichts zu tun. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Genauso ist es.) Ich erwarte von Ihnen als Ministerin eine Abwägung, ob, nachdem die Corona-Krise überwunden ist, heute noch eine Notwendigkeit besteht. Und der Kern ist doch der, dass auch die Beleidigung nach wie vor straflos bleibt. Aber derzeit marschieren Suchmaschinen durch die Chats und überall, und dann wird das – (Zuruf von Petra Federau, AfD) das ist ja bekannt als Geschäftsmodell –, und dann wird das den Politikern angereicht, und dann sind die einverstanden, so, und es kann ohne Antrag verfolgt werden. Also diese Verschärfung im politischen Raum in einer freien Demokratie, das ist ja nicht die AfD, die das jetzt alleine fordert. (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) Da gibt es ja maßgebliche – die will ich nachher noch zitieren –, maßgebliche Politiker der FDP, jedenfalls in der CDU werden es genauso sehen. Das ist eine politische Frage, ob dafür eine Notwendigkeit besteht, und vor allem, ob es politisch vernünftig ist, in dem Rahmen des Ehrenschutzes den Politiker besserzustellen als den normalen, einfachen Bürger. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Bei den Verleumdungen, bei den Tatsachenbehauptungen ist das was ganz anderes. Da kann man einen Minister mit stürzen. Das habe ich ja versucht, als Beispiel anzubringen. Von dieser Differenzierung …

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Birgit Hesse

Herr Förster, …

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Horst Förster AfD

… habe ich überhaupt nichts gehört. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!)

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Birgit Hesse

… die Zeit für die Kurzintervention ist abgelaufen. Frau Ministerin, möchten Sie darauf erwidern?

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Jacqueline Bernhardt

Ja, ganz kurz. Ich habe meine Abwägung vorgenommen, Herr Förster, das habe ich in fünf Minuten Rede hier dargestellt, und ich kann keine anderen Gründe sehen, als diesen Antrag einfach nur abzulehnen. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerin! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Ehlers. (Horst Förster, AfD: Sie ist ja nicht mal in der Lage, fachlich darauf zu antworten. – Zurufe von Ministerin Jacqueline Bernhardt und Enrico Schult, AfD) Liebe Kolleginnen und Kollegen … (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ich habe ja Sie noch gar nicht angesprochen, Herr de Jesus Fernandes, Sie wissen ja gar nicht, was ich jetzt sagen will. Ich würde darum bitten, dass wir jetzt die Zwischengespräche einstellen, weil jetzt hat das Wort Herr Ehlers. Bitte, Herr Ehlers!

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Sebastian Ehlers CDU

Vielen Dank, Frau Präsidentin, für das Wort! Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Antrag kommt jetzt mit einigen Monaten Verspätung heute Abend hier ins Plenum. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Das liegt immer an Ihnen. Vielleicht noch mal zur Aufklärung, es liegt an den Fraktionen. Sie können Ihre Prioritäten hier benennen. Wenn Sie das dementsprechend spät abends einordnen, dann sagt das ja auch ein bisschen was (Zuruf von Horst Förster, AfD) über die Prioritätensetzung Ihrer Fraktion. Das will ich gar nicht bewerten, das ist Ihre Sache. Meine Damen und Herren, die AfD möchte, dass sich die Landesregierung mit einer Bundesratsinitiative dafür einsetzt, dass das Strafgesetzbuch geändert wird. So soll die Beleidigung aus dem Katalog des Paragraf 188 Strafgesetzbuch gestrichen werden. Tatsächlich ist die Beleidigung erst durch das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität vom 30.03.2021 in die Norm aufgenommen worden. Zuvor waren allein die üble Nachrede und die Verleumdung von der Norm erfasst. Bei der Norm handelt es sich um einen Qualifikationstatbestand, der die Höchststrafe gegenüber der Beleidigung in Paragraf 185 Strafgesetzbuch von zwei auf drei Jahren anhebt. Gleichzeitig enthält Paragraf 188 gegenüber dem Grundtatbestand weitere Tatbestandsvoraussetzungen. So muss sich die Beleidigung gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person richten, sie muss öffentlich geäußert werden und sie muss geeignet sein, das öffentliche Wirken des Opfers erheblich zu erschweren. Diese zusätzlichen Anforderungen rechtfertigen rechtsdogmatisch den angehobenen Strafrahmen. Die AfD, meine sehr verehrten Damen und Herren, will den Eindruck erwecken, durch diese Vorschrift werde eine Art Zweiklassenrecht eingeführt, und das ist unzutreffend. Im AfD-Antrag steht das Zitat: „Denn wer eine im politischen Leben stehende Person beleidigt, wird härter bestraft als im Fall der Beleidigung eines normalen Bürgers.“ Zitatende. Diese Behauptung, meine sehr verehrten Damen und Herren, missachtet ganz bewusst die erhöhten Anforderungen des Paragrafen 188 Strafgesetzbuch gegenüber dem Paragrafen 185 Strafgesetzbuch und tut so, als sei die erhöhte Strafanforderung allein deshalb ins Strafgesetzbuch geschrieben, weil die Opfer Personen des politischen Lebens sind. (Horst Förster, AfD: Natürlich.) „Majestätsbeleidigung“ nennen Sie das in Ihrem Antrag. Das ist schon, finde ich, etwas aberwitzig, wenn man sich verdeutlicht, dass auch Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker ausdrücklich durch die Vorschrift geschützt werden, also diejenigen, die nicht hier einen großen Stab an Juristen vielleicht um sich herum haben, diejenigen, die nicht Profipolitiker sind und geschult sind und dort auch vielleicht das entsprechende Schmerzensgeld bekommen an der Stelle, sondern auch viele ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und andere Kommunalvertreter. Um Sinn und Zweck der Vorschrift zu verstehen, sollte man daher weniger auf die AfD und mehr auf das Bundesverfassungsgericht hören, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das sagt zu Paragraf 188 Strafgesetzbuch, dass die Vorschrift, ich zitiere: „… der Vergiftung des politischen Lebens durch Ehrabschneidung und Verunglimpfung und der Verhetzung im politischen Kampf entgegenwirken“ soll. Dass ausgerechnet die AfD damit ein Problem hat, ist wenig überraschend, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen ist für uns als CDU-Fraktion auch sehr klar, dass wir uns nicht daran beteiligen werden, hier beleidigenden Internettrollen Freifahrtscheine für ihre Hassverbreitung auszustellen. Es ist nur noch absurd, wenn Sie in Ihrem Antrag anklingen lassen, dass die CSU-Abgeordnete und seit einer Woche auch Bundesministerin Dorothee Bär es sich gefallen lassen soll, wenn sie, ich zitiere, als „hirnloser Krapfen“ bezeichnet wird. Diesen Unterbietungswettbewerb im Hinblick auf Sprache, Moral und Anstand können Sie mit Ihren Anhängern gerne alleine betreiben, wir beteiligen uns nicht daran. Neben diesen sprachlichen Aussetzern enthält Ihr Antrag auch Verschwörungserzählungen. So reden Sie im Antrag von einer ominösen „Staatsmacht“, die die Menschen verfolge, um sie einzuschüchtern und die Meinungsfreiheit einzuschränken. Das klingt nicht nur nach Verschwörungstheorie, sondern es ist auch eine, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Die Wahrheit ist, im Gegensatz zu einer Staatsmacht, die willkürlich gegen die Opposition vorgeht, sind in Deutschland unsere Gerichte und Staatsanwaltschaften Gott sei Dank an Recht und Gesetz gebunden. Werden durch Ermittlungen Grundrechte in unzulässiger Weise beschränkt, sind diese Handlungen rechtlich überprüf- und angreifbar. Dieser Antrag enthält Falschbehauptungen, Verschwörungserzählungen und Anfeindungen. Er verfolgt ganz offen das Ziel, unsere Justiz verächtlich zu machen und die Menschen im Land mit unwahren Unterstellungen aufzuwiegeln. Auch wenn der Umfang des Paragrafen 188 ein diskutables, rechtspolitisches wichtiges Thema ist, ist die Art und Weise, wie Sie hier mit diesem Antrag umgehen, völlig indiskutabel, und deswegen werden wir diesen Antrag auch ablehnen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Herr Professor Dr. Northoff.

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Prof. Dr. Robert Northoff SPD

Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder unseres Parlaments! Mit dem heute vorgelegten Gesetzentwurf begehrt die Fraktion der AfD, die Ausweitung des Paragraf 188 StGB auf Fälle der Beleidigung rückgängig zu machen. Schauen wir uns das genauer an! Es wurde schon erwähnt, im März 2021 wurde durch das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität im Paragrafen 188 StGB die Strafbarkeit von Straftaten gegen Personen des politischen Lebens erweitert. Offenbar hat dieses Gesetz eine Zielgruppe relativ gut getroffen, denn nun hören wir, dass eine Rücknahme dieser Erweiterung begehrt wird. Der obige Antrag, das wurde schon mehrfach gedeutet, ist hier im Landtag an der falschen Stelle gestellt. 188 ist ein Bundesgesetz, das Ganze muss auf Bundesebene abgearbeitet werden. Aber nun gut, das wissen wir, eine Bundesratsinitiative ist immer möglich. (Jens-Holger Schneider, AfD: Das haben wir doch gerade beantragt.) Ich glaube aber nicht, dass diese Initiative erfolgreich sein kann, und zwar aus mehreren Gründen. Zunächst, gerade die Politiker/-innen auf der kommunalen und auf der Länderebene brauchen Schutz, und ich kann mir unter den derzeitigen Bedingungen nicht vorstellen, dass sie darauf einfach verzichten wollen. (Horst Förster, AfD: Waren sie bis 21 schutzlos?) Interessanterweise hat es dazu ja schon mal eine Aktuelle Stunde am 6. Dezember gegeben, eine Aussprache im Bundestag. Stephan Brandner von der AfD hat die Position vertreten, dass der 188 völlig abgeschafft werden solle, die Vorschrift wolle nur Bürger drangsalieren – etwas, was ich so nicht nachvollziehen kann. Die demokratischen Parteien, allerdings mit Ausnahme der FDP, haben sich dagegen ausgesprochen. Nach Auffassung von Carsten Müller hat sich die Regelung – und jetzt wird der Kontext auch wichtig –, die im Nachgang des Mordes am Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke geschaffen worden sei, bewährt. Renate Künast von den GRÜNEN hat noch mal klargestellt, dass die AfD Hetze und Hass organisiere und damit das Land in Aufruhr versetzen wolle. Dunja Kreiser von der SPD bringt es auf den Punkt, wenn sie darin eine Bedrohung für die Demokratie erkennt. Und sie wirft der AfD vor, dass gerade ehrenamtliche kommunalpolitische Mandatsträger zunehmend zur Zielscheibe werden. Nur der Vollständigkeit halber, Katharina Willkomm von der FDP könnte sich vielleicht von dieser Vorschrift trennen. Aber wir haben es hier schon gehört, ihre Parteikollegin Strack-Zimmermann, von der berichtet wird, sie habe mit 1.900 Anzeigen sich am häufigsten mit Strafanzeigen gegen Übergriffe gewehrt, hat eine ganz andere Meinung offensichtlich. Das bedarf dann wohl noch eines Klärungsprozesses. Ich persönlich glaube auch, wer im Rampenlicht steht, ist da, glaube ich, mit seinen eigenen Erfahrungen persönlich betroffen. Aber nun gut, die Landes-AfD kommt hier etwas zurückhaltender daher. Hier geht es vor allem um die Erweiterung auf Beleidigungen. Es wird argumentiert mit, ich zitiere, es handele sich doch eigentlich um „harmlose Despektierlichkeiten“, die nicht überbewertet werden sollen. Es wird zu Recht durchaus unterschieden, es gibt Verleumdungen, das sind falsche Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen, das sind die berühmten Werturteile. Und da wird es schon ein bisschen ungenau. Wir haben es aber schon vom Gesetzestext her angedeutet bekommen: „Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts … eine Beleidigung … aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren …“ Wir haben auch schon eine Interpretation gehört, das ist bei einer Beleidigung nicht so ganz einfach zu machen, und das ist ja bewusst auch so eingefügt worden, damit man nicht leichtfertig sozusagen mit sozusagen auch gerichtlichen Entscheidungen da alles durchwinkt, sondern damit es wirklich sozusagen eine Erschwernisformel ist, dann soll reagiert werden. Es muss also das geprüft werden in dem Zusammenhang. Es geht also nicht, wie ich das dann auch gelesen habe, um einen dummen Witz, sondern um eine bewusste Beeinträchtigung der politischen Arbeit. Damit ist auch klar, dass der manchmal zu hörende Vorwurf, dies sei ein Gesinnungsstrafrecht, haltlos ist. Die Gedanken sind straffrei, heißt es nicht nur in einem deutschen Lied, das wusste schon der römische Jurist Ulpian, und das gilt auch heute noch. Aber wenn Sie durch eine Verbreitung von Beleidigungen in den Schutzbereich eines Politikers öffentlich, mit dem Interesse, ihn zu schädigen, eingreifen, dann überschreiten Sie die Grenzen. Und – das ist ja schon angedeutet worden – wir sollten das Ganze einordnen in die gesellschaftlichen Entwicklungen, die Demokratinnen und Demokraten Sorgen machen. Eine Untersuchung der Straftaten gegen Parteirepräsentanten, Parteieinrichtungen aus dem Jahre 2023 – meine Rede ist schon ein paar Tage älter, weil das Ganze verschoben worden ist mehrfach –, veröffentlicht bei Statista Research, ergibt, dass im Jahre 2023 offenbar bundesweit bei 3.000 Fällen Politiker betroffen waren, am häufigsten übrigens die Abgeordneten der GRÜNEN in dem Zusammenhang. Auch im Land gibt es Straftaten gegen Wahlkreisbüros, (Zuruf von Horst Förster, AfD) so habe ich das jedenfalls in den Gesprächen entnommen. Es waren mit 112 Fällen 6 mehr als im Vorjahr. Es handelt sich überwiegend um Delikte wie Beleidigung, Bedrohung, Verleumdung, öffentliche Aufforderung zu Straftaten. Das hat Herr Pegel in einer Presseerklärung damals erklärt. Hier werden zwar nicht die Beleidigungen getrennt rausgerechnet, aber es wird doch erkennbar – und das ist, glaube ich, das, was einem Sorge macht –, dass die Grenzen des Respekts hier bewusst langsam verschoben werden sollen. (Horst Förster, AfD: Tun Sie was dagegen!) Es geht eben nicht nur – und das tun wir, glaube ich, mit dieser Norm –, nicht nur um harmlose Despektierlichkeiten. Nein, ich befürchte, das Ganze hat System. Da hat sich jemand den Niedergang der Weimarer Demokratie angeschaut und das Vorgehen der Nationalsozialisten herauskopiert. Denen ging es um eine ständige Diffamierung der demokratischen Institutionen und ihrer Repräsentanten, und das Bashing der Regierung (Zuruf von Horst Förster, AfD) und der demokratischen Parteien und ihrer Vertreter scheint manchmal in diese Richtung zu gehen. Und wir alle haben doch wohl festgestellt, dass das Internet, auch das ist angedeutet worden, durch seine Strukturen Beleidigungen fördert. Im Netz befinden sich viele in einer distanzierten Blase, die unbekümmerte Beleidigungen erleichtert – Anonymität, erschwert durch die fehlende Zuordnung von Verantwortlichkeit. Eine Entwicklung wie in den USA, dass jemand wie Zuckerberg einknickt und auf eine kritische Kontrolle der Verbreitung von Übergriffen verzichtet, nur, weil er sozusagen unter politischen Druck gerät, das befördert diese Entwicklung noch, das kann nicht richtig sein. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und der Umstand, dass eine Beleidigung strafbar sein kann, ist doch keine Einschränkung der Meinungsfreiheit. Selbstverständlich, das haben wir hier schon mehrfach gehört … (Horst Förster, AfD: Da geht es doch gar nicht drum, Herr Professor!) Es wird auch kurz erläutert und ich gehe dann weiter. Selbstverständlich sind Meinungen – auch kontroverse – wichtig, das darf an dieser Stelle gesagt werden. Diskussionen, Demonstrationsrecht, alles wichtige Grundrechte. Man muss aber auch ertragen, dass die eigene Meinung nicht mehrheitsfähig ist, so ist das in der Demokratie. (Zuruf aus dem Plenum: Das machen wir schon eine ganze Weile. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Und dass Beleidigungen nicht zur gesellschaftlichen Normalität gehören, ist doch auch klar. Die Freiheit des Einen endet da, wo die Freiheit des Nächsten beginnt. Innenminister Pegel hat das in seiner erwähnten Pressemitteilung zusammengefasst mal: „Kritisches Hinterfragen von Regierungshandeln ist legitim. Die Begehung von Straftaten ist durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung jedoch nicht gedeckt. Wer den Staat und insbesondere Menschen, die ihn vertreten, in solcher Form angreift, attackiert unsere Demokratie und damit uns alle als Gesellschaft.“ Lassen Sie mich noch eine kleine Anmerkung machen, weil das hier jetzt angesprochen worden ist. Sie haben sozusagen Habeck und einen „Schwachkopf“-Vorwurf sozusagen in Verbindung gebracht. Ich denke, das war nur die halbe Wahrheit. Schade, dass der Kollege Förster gerade auch das so gebracht hat. Meine Recherchen zu dieser Sache haben ergeben, dass die Hausdurchsuchung nichts mit diesem „Schwachkopf“-Vorwurf zu tun hatte. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Ja, das würde ich jetzt auch sagen.) Sie war vorher schon beantragt, und bei dieser Hausdurchsuchung sind Kennzeichen verfassungsfeindlicher und terroristischer Organisationen gefunden worden, und es gibt Materialien zur Volksverhetzung. (Horst Förster, AfD: War das denn der Grund für die Hausdurchsuchung?) Das wäre, glaube ich, bei keinem anderen Richter durchgegangen, und das darf dann auch zu einer Reaktion führen. (Minister Christian Pegel: Das war der Grund, das war der Grund, selbstverständlich. Das waren die Gründe.) Und Sie haben hier erwähnt auch die Kollegin Schröder in dem Zusammenhang. Meine Wortwahl wäre wohl eine andere gewesen, aber wenn ich das richtig sozusagen verstanden habe, ist, dass das aus einer wirklich sehr aufgehetzten und aufgeheizten Situation heraus entstanden. Es war eine Gruppe dort, die mit der Deutschlandfahne und einem Transparent mit dem Zusatz „erwachet“ sozusagen anwesend war und eine gewisse Provokation für sie darstellte. Ich glaube, das darf man an dieser Stelle auch mitnehmen. Und diejenigen, die sich nicht daran erinnern, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) das ist sozusagen ein Teil eines nationalen Liedes von 1920, einem gewissen Herrn Eckart, glaube ich, der es war. Und ich glaube, dass jeder, der so etwas sieht – Deutschlandfahne, „erwachet“ –, Assoziationen bekommt an eine Zeit, die nicht gut war und gegen die man sich wehren kann. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Lassen Sie uns das zusammenfassen – mit anderen Worten, bezogen auf uns Abgeordnete –: politische Diskussionen sehr gerne, sehr gerne auch leidenschaftlich, sie sind der Kern der Demokratie … (Der Abgeordnete Enrico Schult bittet um das Wort für eine Anfrage.)

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Birgit Hesse

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Prof. Dr. Robert Northoff SPD

Ich bin in einem Satz zu Ende, dann gerne. Ich gestatte auch eine Frage. Sie können gerne stehen bleiben, bin sofort fertig. Aber, also politische Diskussionen sehr gerne, sie sind der Kern der Demokratie, aber Politiker-Bashing brauchen wir nicht. Und wenn man das nicht versteht, dann kann man auch über den 188 nachdenken. – Danke sehr! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Da der Redner ausdrücklich die Zwischenfrage am Ende seiner Rede zugelassen hat, Herr Schult, können Sie jetzt auch die Zwischenfrage stellen.

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Enrico Schult AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Vielen Dank, Herr Professor Northoff! Sie sprachen ja den Fall in Demmin an. Ich war ja nun selbst, ja, kenne das Schreiben auch der Staatsanwaltschaft. Insofern hört man immer nur eine Seite der Medaille oder der Schilderung. Aber halten Sie das – also das gab überhaupt keinen Anlass, Leute mit einer Deutschlandfahne als „Verschwindet hier, ihr Nazischweine“ zu titulieren, das ist meines Erachtens einfach unsäglich –, aber können Sie verstehen, wenn der normale, rechtstreue Bürger – einerseits Paragraf 188, weiß ich, „Schwachkopf Professional“ oder die Ministerpräsidentin, hier „Moskau-Versteherin“ oder „Putin-Versteherin“ –, wenn der normale, rechtstreue Bürger einerseits das sieht, was geahndet wird seitens des Staates oder auch des Rechtsstaates, und andererseits diese Beschimpfung einer Landtagsabgeordneten gegenüber, (Julian Barlen, SPD: Sie verdrehen den Sachverhalt hier arglistig. – Thore Stein, AfD: Ruhig!) gegenüber, gegenüber ganz normalen, gegenüber ganz normalen Bürgern, die da eine Gegendemonstration abgehalten haben? Können Sie das ein Stück weit nachvollziehen, dass der rechtstreue Bürger dann wirklich sagt, hier läuft doch was, gehörig was falsch und hier wird doch mit unterschiedlichen Maßstäben gemessen? Denn wie Sie das, Herr Professor Northoff, …

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Birgit Hesse

Herr Schult, …

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Enrico Schult AfD

… hier dargestellt haben, so war es definitiv nicht. Es war eine …

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Birgit Hesse

… die Redezeit für die Frage ist jetzt abgelaufen. Insofern bitte ich Herrn Professor Northoff, darauf zu antworten. (Der Abgeordnete Enrico Schult spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Herr Schult! Herr Schult! Herr Schult, es reicht! (Der Abgeordnete Enrico Schult spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Ja, dass Sie fertig sind, ist schön, aber Ihre Redezeit war schon längst abgelaufen, und ich gehe davon aus, dass Sie das entsprechend dann auch berücksichtigen. (Michael Noetzel, DIE LINKE: Sie wollen Landrat werden?! Wollen Sie da genauso respektlos umgehen? – Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte jetzt um Ruhe. Wir haben jetzt die Zwischenfrage. Ich habe entsprechend darauf reagiert, dass Herr Schult die Zwischenfrage so weit ausgedehnt hat. Insofern würde ich jetzt Herrn Professor Northoff bitten, darauf zu antworten.

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Prof. Dr. Robert Northoff SPD

Herr Schult, ich habe leider auch dieses Video von Ihnen sehen müssen, und ich finde, es beruht auf Halbwahrheiten. Und ich will das auch gerne noch einmal – weil der Vorwurf, der zur Ministerpräsidentin jetzt noch kam –, in dem Video glaube ich, erwähnen Sie, wer jemand als Märchenerzähler bezeichnet, der komme dann nachher ins Gefängnis. Das ist eine Verkürzung der wahren Umstände. In diesem Brief, um den es ging, das haben Sie jetzt heute etwas präziser dargestellt, ging es offenbar darum – das zitiere ich jetzt –: „Wollen Sie wirklich, wie ich gehört habe, die Mordaktion von den bepissten Leuten in Moskau unterstützen.“ So würde ich das natürlich auch nicht formulieren, aber der Regierungssprecher Timm hat dazu ganz klar gesagt, die Ministerpräsidentin mit einer solchen Mordaktion in Verbindung zu setzen, das ist nicht in Ordnung und das kann man nicht durchgehen lassen. Und da hat er recht in dem Zusammenhang. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und zur Abgeordneten Schröder: Ich habe Ihnen schon gesagt, es wäre jetzt nicht meine Wortwahl gewesen, aber ich kann verstehen, dass jemand in einer solchen provokativen Lage, wenn eine Gruppe von Personen, die offenbar dem rechten Gedankengut sehr nahe ist, darauf reagiert. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Jan-Phillip Tadsen, AfD: Das reicht schon?!) Ich möchte, ich, ich muss jetzt … Ja, dann …

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Birgit Hesse

Herr …

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Prof. Dr. Robert Northoff SPD

… erzähle ich Ihnen noch was Neues.

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Birgit Hesse

Herr Abgeordneter, auch für Sie gilt das, (Zuruf von Julian Barlen, SPD) was ich gerade eben zu Herrn Schult gesagt habe, die eine Minute für die Beantwortung …

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Prof. Dr. Robert Northoff SPD

Darf ich meinen Satz noch zu Ende führen?

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Birgit Hesse

… der Frage ist jetzt abgelaufen. Nein. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Vielen Dank, Herr Abgeordneter! (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und AfD – Julian Barlen, SPD: Das ist typisch für Sie jetzt noch nach den Ausführungen.) Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Fraktionsvorsitzende Frau Oehlrich. (Julian Barlen, SPD: Interessant, was Herr Förster hier alles verteidigt. – Thore Stein, AfD: Eine „Erwache“-Fahne, was ist denn das, was soll denn das sein? – Julian Barlen, SPD: Das weiß man doch wohl, was das ist. – Zuruf von Enrico Schult, AfD – Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD: Nein, das sind nicht einfach Leute, das sind stadtbekannte Rechtsextreme. – Glocke der Präsidentin) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe davon aus, dass wir uns jetzt beruhigen können, damit wir der Rednerin, damit sie überhaupt erst einmal anfangen kann. Ansonsten würde ich die Sitzung für fünf Minuten unterbrechen. Frau Fraktionsvorsitzende, Sie haben das Wort!

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Die AfD-Fraktion fordert in Ihrem Antrag die Rücknahme der Erweiterung des Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches, eine Erweiterung, die dazu dient, Personen des politischen Lebens vor gezielten Diffamierungen und Hetzkampagnen zu schützen. Dieser Antrag ist ein Paradebeispiel für die Strategie der AfD, den Rechtsstaat infrage zu stellen, Fakten zu verzerren und das Vertrauen in unsere demokratischen Institutionen zu untergraben. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dieser Antrag offenbart nicht nur ein fragwürdiges Verständnis von Meinungsfreiheit, sondern auch eine gefährliche Ignoranz gegenüber der Bedeutung von Strafverfolgung in einer demokratischen Gesellschaft. Die Meinungsfreiheit ist ein zentrales Grundrecht in Deutschland, das durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt ist. Die Meinungsfreiheit ermöglicht den offenen und kritischen Diskurs, der zu den Grundlagen unseres demokratischen Staatswesens gehört. Aber – und das ist entscheidend – die Meinungsfreiheit findet ihre Grenzen dort, wo die Würde und Rechte anderer Menschen verletzt werden. (Nikolaus Kramer, AfD: Sehr richtig!) Die falsche Behauptung, der Schutz vor Beleidigungen – also vor Hass und Hetze – sei eine Verletzung der Meinungsfreiheit, wird auch durch mehrfache Wiederholung nicht richtig. Unser demokratisches System basiert auf Respekt, Gleichwertigkeit und einem konstruktiven Diskurs. Und ja, ab einem gewissen Level ist es auch strafbar, sich danebenzubenehmen. Das ist ganz normal. Zu einer strafbaren Beleidigung wird eine Äußerung dann, wenn es sich dabei um eine Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung einer anderen Person in einer Weise handelt, die geeignet ist, die Ehre dieser Person zu verletzen. Die Erweiterung des Paragrafen 188 StGB auf Beleidigungen durch das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Jahr 2021 ist eine gezielte Reaktion auf die zunehmende, von diversen Akteur/-innen auch vorsätzlich geförderte gesellschaftliche und sprachliche Verrohung in unserer Gesellschaft, die besonders im digitalen Raum zu beobachten ist. Ziel des Paragrafen 188 Strafgesetzbuch ist es, demokratische Institutionen und ihre Vertreter/-innen vor gezielten Angriffen zu schützen, die ihre politische Arbeit und den demokratischen Diskurs gefährden. Eine Beleidigung nach Paragraf 188 StGB kann dabei genauso schwerwiegende Folgen haben wie etwa eine Verleumdung oder auch eine üble Nachrede, da sie nicht nur die persönliche Ehre betrifft, sondern auch die demokratische Funktion und die öffentliche Tätigkeit dieser Personen beeinträchtigen kann. Versetzen wir uns einen Augenblick in die Lage von Politiker/-innen wie Renate Künast oder Robert Habeck, die sich anhören mussten, dass sie, ich zitiere, „Vaterlandsverräter“ seien und dass eine Gruppe sie mal, ich zitiere wieder, „vergewaltigen“ sollte. Solche Äußerungen sind Straftaten, und das ist genau richtig so. Es ist unsere Aufgabe sicherzustellen, dass niemand aus Angst vor Hetze und Gewalt darauf verzichtet, Verantwortung für unser Gemeinwesen zu übernehmen. Durch die Beleidigung von Personen des politischen Lebens sind nicht nur die Angesprochenen betroffen, sondern gleichzeitig der demokratische Diskurs, die Vielfalt der Meinungen und die Demokratie insgesamt. Daher ist es nur folgerichtig, dass die Straftat auch von Amts wegen verfolgt wird, wenn ein besonderes öffentliches Interesse gegeben ist. Wir lehnen den Antrag der AfD-Fraktion entschieden ab. Sehr geehrte Kolleg/-innen der demokratischen Fraktionen, lassen Sie uns gemeinsam klarstellen, dass Demokratie nicht nur den Mut erfordert, für seine Meinung einzustehen, sondern auch die Verantwortung, diese nicht für Hass und Hetze zu missbrauchen! – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Herr Noetzel. (Julian Barlen, SPD: Kannst ja gleich noch mal erklären, was es mit „Deutschland, erwache!“ auf sich hat.)

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Michael Noetzel Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der AfD, die Ausweitung des Paragraf 188 Strafgesetzbuch zurückzunehmen, überrascht mich wenig. Aber bereits im Feststellungsteil des Antrages möchte ich die Frage aufwerfen, ob öffentliche Beleidigungen, die mittlerweile an der Tagesordnung sind, nicht genauso dazu führen, den öffentlichen Diskurs zu vergiften und Hass und Hetze voranzutreiben wie üble Nachrede, wenn sie nicht geahndet werden. Nach meinem Verständnis war es sogar folgerichtig, diesen Paragrafen etwa hundert Jahre nach seiner Einführung weiterzuentwickeln, damit er seinen Zweck weiterhin gut erfüllen kann, denn auch heute sind wir Zeugen einer gesellschaftlichen und politischen Verrohung, die unsere Demokratie bedroht und gerade in den letzten Jahren ein besorgniserregendes Ausmaß angenommen hat. Mir stellt sich also rasch die Frage, wem dieser Antrag nützen soll. Denn schaut man sich prominente Beispiele an, fällt schnell auf, dass oftmals die demokratische Mitte Zielscheibe für Beleidigungen, Hetze und Hass wird, wie Sie selbst im Antrag aufzeigen. Um nur einige Namen neben dem im Antrag zu nennen: Da war Renate Künast, die öffentlich als „Pädophilen-Trulla“ oder „Gehirn amputiert“ bezeichnet wurde und übelst sexistisch beleidigt wurde – ich habe mich entschlossen, das hier nicht zu wiederholen, auch wenn es gut illustrieren würde, wem Sie hier das Wort reden Frau Künast musste lange vor Gericht kämpfen, bevor sie Recht bekam, im Übrigen, bei allem Verständnis und Befürwortung einer weiten Auslegung der Meinungsfreiheit, keine Sternstunde der Justiz aus meiner Sicht –, meine Genossin Nurgül Senli, die letztes Jahr im Kommunalwahlkampf rassistisch beleidigt und angegangen wurde, oder Ricarda Lang, die als junge Frau immer wieder mit heftigsten Beleidigungen und Bedrohungen konfrontiert ist, die oftmals auf ihren Körper abzielen, oder meine Fraktionskollegin Steffi Pulz-Debler, die sich nach einer Kampagne, die die AfD-Fraktion hier im Land losgetreten hat, weil sie es nicht aushält, wenn jemand nicht stolz auf etwas ist, was nur von vielen Zufällen abhängt, nämlich weiß und deutsch zu sein, zahlreichen Anfeindungen und Drohungen ausgesetzt sah und gerade aktuell wieder sich ausgesetzt sieht. Der springende Punkt ist doch, dass Beleidigungen die Stimmung anheizen und die Schwelle zur Bedrohung und letztendlich auch zu Taten schnell herabsetzen. Diese Vorgänge bedrohen unsere Demokratie massiv. Es sind Teufelskreise, in denen sich gewaltbereite Menschen durch die aggressive Stimmung schneller im Recht fühlen oder sicher fühlen. Es ist wichtig und richtig, dass der Paragraf 188 ausgeweitet wurde, denn er zielt darauf ab, demokratische Strukturen zu schützen und nicht einzelne, besondere Personen, und ist gerade deshalb nicht mit Majestätsbeleidigung gleichzusetzen, sondern schützt auch und gerade auf allen Ebenen demokratische und politisch tätige Menschen. Wir alle sollten wissen, wozu Hetze, Drohungen und Angstmacherei führen können. Immer wieder kommt es vor, dass gerade in der Kommunalpolitik Mandatsträger und Mandatsträgerinnen ihre Ämter niederlegen, weil sie die Anfeindungen nicht aushalten oder große Angst um sich und ihre Familien haben. Diese Ängste sind berechtigt, denn ich möchte an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass der Paragraf im Zuge des Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität ausgeweitet wurde als Reaktion auf den schockierenden und grausamen Mord an Walter Lübcke. Meine Damen und Herren, systematisch orchestrierte Hetzkampagnen sind der Nährboden für solche Taten. Ein Wegschauen ist deswegen keine Option. (Beifall Steffi Pulz-Debler, DIE LINKE) Und wirft man nun einen Blick in die Zahlen des BKA zu politisch motivierten Straftaten, die stetig steigen, wird schnell klar, wem dieser Antrag nützen soll. Die allermeisten Delikte kommen nämlich aus der braunen Suppe, die sich allzu gern mit der AfD gemeinmacht. Und schaut man weiter, zeigt sich, dass Beleidigungen einen Schwerpunkt der erfassten Delikte bilden. Seit 2021 wird also ein großes Dunkelfeld leicht aufgehellt, und politisch engagierte Menschen wehren sich völlig zu Recht gegen Hass, Hetze und Anfeindungen. Hier zu sagen, der Paragraf habe sich nicht bewährt, ist einfach lächerlich. Dass eine AfD kein Interesse daran hat, demokratische Strukturen zu schützen, ist keine Überraschung hat sie doch selbst, wie eben schon erwähnt, gegen meine Kollegin eine üble Kampagne losgetreten. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Und gerade vor wenigen Wochen wurde einer ihrer Mitglieder genau nach diesem Paragrafen verurteilt. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sagen Sie mal Ihren Kollegen da hinten.) Also, wenn die hirnlosen Krapfen und Schwachköpfe am rechten Rand kein Problem damit haben, wenn jemand diese Überschreitung der Grenze der Meinungsfreiheit ihnen gegenüber kundtut, können sie es ja dabei bewenden lassen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Allen anderen hilft das Gesetz, sich gegen eben solche zu wehren. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Domke.

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René Domke fraktionslos

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Paragraf 188 des Strafgesetzbuches berücksichtigt, dass Personen, die sich politisch betätigen, ehrverletzenden Angriffen in besonderer Form ausgesetzt sein können. Es ging dem Bundesgesetzgeber nicht darum, den betroffenen Personen ein Sonderrecht zu gewähren oder die Wertigkeit ihrer persönlichen Ehre höher anzusetzen. Vielmehr lag der Fokus darauf, die Vergiftung des politischen Diskurses abzuwehren, um die Funktionsfähigkeit unserer Demokratie sicherzustellen. Gleichzeitig ist es aber auch wichtig, die Kritik an der Norm ernst zu nehmen, erst recht, nachdem es einige Urteile gab – und die gab es –, die wirklich aufhorchen ließen, und strafprozessuale Maßnahmen ergriffen wurden, die auch wirklich jedem Laien unverhältnismäßig vorkommen mussten. Die Ausweitung des 188 bringt eine schwerwiegende Abwägung mit sich. Eine Demokratie lebt von Meinungsfreiheit und einem offenen Diskurs, auch wenn dieser unbequem oder sehr scharf ausfällt. Die freie Meinungsäußerung ist eines der höchsten Güter – jedenfalls für uns Liberale – unserer Verfassung und die Grundlage unserer Freiheit überhaupt. Sie muss geschützt und gewahrt bleiben. Werden die Maßstäbe für ihre Einschränkung immer niedriger angesetzt, meine Damen und Herren, dann schadet dies dem demokratischen Gefüge und allen unseren Kolleginnen und Kollegen aus allen Parteien, die tatsächliche Opfer gefährlicher Gewalt wurden. Es ist immer ein Balanceakt zwischen dem Schutz der Meinungsfreiheit auf der einen Seite und dem Schutz der Demokratie vor Unterwanderung durch Hass und Hetze auf der anderen. Ich habe bis jetzt hier auch noch nichts anderes gehört. Der Antrag der AfD allerdings verkennt die Komplexität dieses Balanceakts. Er zielt eben für meine Begriffe nicht darauf ab, die Meinungsfreiheit zu stärken, sondern will die Schutzmechanismen für den unvergifteten Diskurs ersatzlos abbauen. „Ersatzlos“, das ist das Stichwort. Das Ersatzlose ist das, was bei Ihnen falsch läuft, so unsere Befürchtung. Der Antrag ignoriert den Schutzzweck der Vorschrift und das Anliegen, das politische Leben vor Vergiftung zu bewahren. Ich sage aber auch ganz offen, die Ausweitung von 188 ist alles andere als perfekt. Eine Diskussion über eine Ausgestaltung dieser Norm ist legitim, weil wir Mittel gesehen haben, die angewandt wurden, die mich tatsächlich als Freien Demokraten erstaunen lassen. Meine Damen und Herren, für mich als Liberaler, möchte ich ganz deutlich betonen, im Zweifel für die freie Meinungsäußerung und gegen den Strafantrag. – Vielen Dank! (Beifall Barbara Becker-Hornickel, fraktionslos, und David Wulff, fraktionslos)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion der AfD Herr Förster!

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Horst Förster AfD

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Einzige, der sich differenziert mit dem Thema befasst hat, ist Herr Domke. Alle anderen, bei allen anderen unterstelle ich mal Folgendes: Sie haben ein grundsätzliches Problem, sich mit Anträgen von uns zu befassen, denn wenn Sie sich damit differenziert auseinandersetzen, dann kommen Sie ja in die Gefahr, dass Sie vielleicht hier am Rednerpult uns zustimmen müssten. (Julian Barlen, SPD: Waren Sie bei Professor Northoff kurz eingeschlafen?) Da das aber unerträglich ist für Sie (Julian Barlen, SPD: Kann jedem mal passieren.) und weil Sie das nicht wollen, (Julian Barlen, SPD: Das war dermaßen differenziert.) bauen Sie sich dann so einen Popanz auf und machen aus dieser, aus diesem Problem, aus diesem Antrag ein Problem der Verteidigung der Rechtsordnung, und das ist das völlig Absurde. (Julian Barlen, SPD: Sie hören nur, was Ihnen passt, was?) Nochmals, nochmals – es ist, es ist ja wahrscheinlich müßig, Ihnen das aber alles noch einmal erklären zu wollen –, es geht nicht um die Straflosigkeit, es geht auch nicht darum, das irgendwie zu bagatellisieren. Es geht darum, dass eine Vorschrift seit 1951, die sich ja irgend- wie bewährt haben muss und dann im Jahre 2021 verschärft wurde, geändert wurde, indem diese zusätzliche Strafbarkeit, der erhöhte Strafrahmen, die besondere Strafbarkeit des 188 – Schutz der Personen öffentlichen Lebens – erweitert wurde auf Beleidigungen. (Zuruf von Dr. Robert Northoff, SPD) Nicht erst seit 51, sondern seit 1931 besteht dieses Recht ja schon so, ging es immer nur um Tatsachenbehauptungen. Und das ist ein ganz grundsätzlicher Unterschied. Natürlich kann im Einzelfall vielleicht mal eine Beleidigung sogar mehr bewirken – Schlimmes – als eine Tatsachenbehauptung. Aber wissen Sie was, etwas ganz Grundsätzliches, weil, nochmals, Beleidigungen eben was anderes sind, nie diese Schlagkraft haben können wie böse, unwahre Tatsachenbehauptungen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das alles wollen Sie nicht begreifen. Herr Domke hatte auch erwähnt – und da gab es ja, gibt es ja eine große mediale Reaktion darauf –, dass es tatsächlich einige Urteile gab, die nicht nachzuvollziehen sind. Insbesondere der Gesichtspunkt, dass das ja das öffentliche Wirken beeinflusst haben muss, erheblich erschwert haben muss, da geht die Praxis bei den Strafbefehlen weitgehend drüber hinweg. Also über diese Thematik, wenn man sie ernst nimmt, kann man diskutieren. Natürlich kann man der Meinung sein, diese Strafverschärfung sei notwendig gewesen und das behalten wir bei, kann ich ja verstehen. Aber Sie gehen gar nicht darauf ein, warum nach 70 Jahren das plötzlich geändert werden muss und im liberalen Rechtsstaat vielleicht nicht die damals in einer bestimmten Situation gebotene Verschärfung wieder zurückgenommen werden kann, weil wir grundsätzlich den Bürgern vertrauen. Und diese Zahl an Beleidigungen, die jetzt kommen, die sind doch Folge dessen – das wird hier auch von vielen anderen beklagt –, dass die Suchmaschinen durch das Gelände marschieren und das aufholen. Da sind ja Verträge geschlossen, das wissen Sie alles. Es ist also nicht so, dass Herr Schult sich jetzt plötzlich ganz schlimm beleidigt fühlt und sagt, das kann ich nicht ertragen, sondern da wird er hingewiesen von Anwälten, die mit dem Mahnen, mit dem ganzen Kram Geld verdienen. Das ist der Hintergrund. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Aber nochmals, Sie haben ein Problem damit, denn sonst würden Sie nicht vorwiegend – und Frau Oehlrich, ja, wie üblich, ist natürlich herrlich – jetzt aus diesem Ganzen eine Frage machen, es ginge um die Verteidigung des Rechtsstaats, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) wir würden die Demokratie infrage stellen, den Rechtsstaat angreifen, weil wir eine Strafschärfung, die 70 Jahre nicht nötig war und seit 21 eingeführt wurde, (Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) jetzt nach ein paar Jahren, den Erfahrungen sagen, die brauchen wir nicht. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Wir würden sagen, wir sollten uns viel intensiver mit befassen, warum denn dieses Klima so verdorben ist. Es ist deshalb so verdorben, (Zurufe von Thomas Krüger, SPD, und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) weil zum Beispiel diese Vorschrift unangemessen angewandt wird. Der Laschet, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Armin Laschet, ja, Ihr CDU-Mann hier, nicht, der hat es – rechtlich nicht in Ordnung, aber im Grunde menschlich – auf den Punkt gebracht: „In einer Demokratie darf man die Herrschenden Idioten, Schwachköpfe, Deppen nennen. In Diktaturen wird man dafür strafrechtlich verfolgt.“ Das ist zwar nicht so richtig, aber das, was er sagen will, ist doch völlig klar: Maßhalten, dass ein Politiker auch ertragen wird, ertragen muss, dass er als Depp bezeichnet wird. (allgemeine Unruhe) Na, in der Tat, wir leben in einer Zeit, wo viele Bürger zu Hause unbeobachtet und unabgehorcht sagen, ich habe das Gefühl, ich lebe im Irrenhaus. Und ich habe das Gefühl, das höre ich am laufenden Band, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) und ich will Ihnen nicht verschweigen, das hat Gründe. (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Wenn Sie Selbstgespräche führen, oder was?) Das hat zum Beispiel, nicht, das hat doch viele Gründe. Also wissen Sie doch alles selbst. Einerseits stellen Sie sich hin, beklagen, was die Ampel alles angerichtet hat und dass die Zeiten jetzt besser werden. Sie kennen doch all die Gründe, dass die Bürger den Politikern misstrauen. Arbeiten Sie dagegen, schaffen Sie Vertrauen, das ist im liberalen Rechtsstaat gefragt, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) aber nicht diese irrsinnige Strafschärfung auf Beleidigungen! Und auf das Problem sind Sie überhaupt nicht eingegangen, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) dass es ja gar nicht darum geht, das straflos zu stellen. Nein, der Schutz der Politiker ist natürlich genauso da. Aber diese Strafänderung auf Beleidigung zu erstrecken, das ist Futter für Suchmaschinen und für solche, die in der Tat das Klima im Lande verschärfen wollen und wahrscheinlich auch Angst haben vor Kritik. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Julian Barlen, SPD: Völlig daneben. – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Großartig! – Enrico Schult, AfD: Richtig!)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Um das Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Pegel! (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Sebastian Ehlers, CDU)

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Christian Pegel SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kämpfe dafür, dass wir die Diskussion vom Kopf wieder auf die Füße stellen, meine sehr geehrten Damen und Herren, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) und ich lasse Herrn Förster diese verschwörungstheoretische Kampagne hier nicht durchgehen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Horst Förster, AfD: Ich? Ich?) Wir beginnen einmal oben, Herr Förster, weil eine Vielzahl von Kolleginnen und Kollegen so tief in der Juristerei nicht drinstecken können und auch nicht müssen. Die Ehrdelikte teilen sich in zwei große Blöcke. Der eine ist die Beleidigung, Paragraf 185, Sie dürfen also einen anderen nicht an seiner Ehre kratzen, und der andere Block ist immer dann, wenn ich über einen anderen die Unwahrheit sage. Das sind zwei Paragrafen, üble Nachrede und Verleumdung. Und die Beleidigung, die so klingt, als ob sie also schon bei einem schiefen Angucken geschieht, (Zuruf aus dem Plenum: Ja.) ist weit davon entfernt, weit davon entfernt. Meine Damen und Herren, Artikel 5 wird vom Bundesverfassungsgericht bei der Beleidigung als notwendig, notwendig von den Gerichten mitzuprüfen, angesehen. Das führt dazu, wenn Sie in die Rechtsprechung hineinschauen, dass Sie sich heute zum Teil unwürdige Formulierungen noch gefallen lassen müssen, unwürdige Formulierungen noch gefallen lassen müssen. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Das wird dann im Übrigen noch einmal exponentiell gesteigert für diejenigen, die im politischen Alltag stehen, weil man sagt, ihr müsst den Meinungskampf noch stärker aushalten. Also gerade die Rechtsprechung hält über viele Jahre das Gegenteil ein. Und es gibt noch einen dritten Effekt. Weil nämlich bei der üblen Nachrede und der Verleumdung genau das nicht passiert – ich darf nicht lügen über einen anderen –, gibt es eine Tendenz des Bundesverfassungsgerichts zu sagen, wenn da irgendwie auch ein bisschen Meinung drinstecken könnte, dann schieben wir es sicherheitshalber lieber in die Beleidigung rüber, (Zuruf von René Domke, fraktionslos) weil ich ja dann die Meinungsfreiheit abwägen muss. Ich habe also ein Anreichern. Juristisch kann ich Ihnen alles nachweisen. Ich kommentiere das Ding seit 17 Jahren, seit 17 Jahren in einem der einflussreichsten Kommentare dieser Republik. Da passiert extrem was in dem Brett, meine Damen und Herren. Und all das, diese beiden Blöcke rechtfertigen alle Ermittlungsmaßnahmen, die die Strafprozessordnung zulässt, genau wie bei jeder anderen Straftat. Wenn ich einen Straftatverdacht habe, einen entsprechenden Anfangsverdacht, gibt es Maßnahmen, die ich ergreifen darf. (René Domke, fraktionslos: Aber es gibt ja noch eine Verhältnismäßigkeitsprüfung.) Und da wird nicht unterschieden zwischen dem einen und dem anderen. Die Verhältnismäßigkeit, Herr Abgeordneter, die Verhältnismäßigkeit wird hier extrem hoch gehängt, (Zuruf von Horst Förster, AfD) und keine dieser Ermittlungsmaßnahmen wie Hausdurchsuchungen geschieht – genau wie bei jeder anderen Straftat –, ohne dass ein deutsches Gericht auf Antrag einer Staatsanwaltschaft unabhängig prüft und entscheidet. Und die Formulierung in Ihrer Einbringung, die finde ich unterirdisch und weise sie für die Kolleginnen und Kollegen der Justiz zurück. Von willfährigen Staatsanwälten (Zuruf von Horst Förster, AfD) und Richterinnen und Richtern zu sprechen, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ist unterirdisch und ehrverletzend und geht gegen alles, (Zuruf von René Domke, fraktionslos) was die deutschen Juristinnen und Juristen jeden Tag leisten, meine Damen und Herren! (Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und Paragraf 188 knüpft genau an das an. Alles, was dort materiell gilt, gilt weiterhin.188 sagt nur, im Falle, dass jemand im politischen Leben an der Stelle eines dieser Straftatopfer wird, gilt in der Tat eine etwas höhere Strafe, Komma, wenn ein weiteres Kriterium erfüllt ist, es nämlich geeignet ist, ihn öffentlich quasi in seiner Wirkweise deutlich zu diskreditieren. Da wird materiell nichts angereichert, es wird nichts vereinfacht, es wird keine Majestätsbeleidigung konstruiert, sondern die Grundparagrafen werden nur in einer Spezialisierung für diese Personengruppe angereichert. Warum? Weil man Sorge hat, dass der Diskurs, wenn er für einen Kommunalpolitiker – und die sind damit im Übrigen mit in 188 aufgenommen worden, die waren vorher nicht dabei, früher war es vielleicht Majestätsbeleidigung, weil es nur für die ganz großkopferten politischen Kräfte galt, seit dieser Änderung gilt es für jeden Kommunalpolitiker –, und der Versuch war, die Vergiftung des Klimas zu vermeiden, zu vermeiden, dass Menschen nicht mehr politisch aktiv werden, weil sie befürchten müssen, massiv angegangen, diskreditiert, beschimpft und um ihren persönlichen Ruf gebracht zu werden, inklusive Familie. Und der Ausgangspunkt war nicht Corona, sondern unter anderem der Lübcke-Mord, wenn wir in die Gesetzesbegründung hineinschauen, meine Damen und Herren, der Lübcke Mord, jemand, der vollkommen unschuldig von einem Rechtsradikalen bitterböse gemeuchelt wurde, lediglich dafür, dass er Demokrat ist und für Menschenwürde gestanden hat, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN– Horst Förster, AfD: Was hat das mit dem 188 zu tun?) Und warum hat man erweitert? (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Michael Noetzel, DIE LINKE) Ganz einfach, weil mit der Zunahme sozialer Medien die anonyme und die – also die Form, anonym zu beleidigen oder ehrzuverletzen –, und die Intensität in einem Maßstab zugenommen hat, dass es erkennbar wurde, und zwar in empirischen Erhebungen, dass kommunalpolitische Verantwortungsträger sich zurückziehen und das mit Sorge sehen. Und genau darauf hat der Bundesgesetzgeber reagiert. Die Beleidigung, das Ehrdelikt geht nicht mehr nur per Zeitung oder persönlicher Ansage, sondern mit den sozialen Medien sind diese Fälle exponentiell explodiert. Was nicht passiert, ist, entgegen der Behauptung, ist, dass momentan permanent riesige Mengen an zusätzlichen Verfahren entstehen.

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Birgit Hesse

Herr Abgeordneter, ich weise darauf hin, …

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Christian Pegel SPD

Die Verfahrenszahlen sind in etwa gleich geblieben.

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Birgit Hesse

… dass die Redezeit abgelaufen ist.

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Christian Pegel SPD

Ich danke Ihnen, dass ich noch einmal zumindest einen kleinen juristischen Exkurs machen durfte, und freue mich auf die Kurzintervention. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Zu Ihrem Redebeitrag liegt mir eine Kurzintervention durch Herrn Förster vor.

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Horst Förster AfD

Ja, Frau Präsidentin, Herr Minister, ja, ich kann das ja verstehen, in großer Aufregung werfen Sie mir vor, ich hätte generell hier von willfährigen Richtern gesprochen. Ich habe diesen Einzelfall gemeint. (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Und ich will mal, ich kenne ja nun die Justiz, war ja lange genug dort beschäftigt und bin selbst schon immer der Auffassung gewesen, dass die Justiz und die Richter nicht außerhalb der Kritik stehen dürfen.

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Christian Pegel SPD

Das stimmt.

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Horst Förster AfD

Das wird oft so getan. Ja, es gibt Urteile – denken Sie mal an das Verfassungsgerichtsurteil bezüglich Homosexualitätsstraftaten –, es gibt Urteile, die sind nicht nachvollziehbar. Und dieses Urteil gegen den Chef, „Deutschland-Kurier“-Chefredakteur David Bendels zu sieben Monaten Freiheitsstrafe wegen dieser Fotomontage, ist schlechthin nicht nachvollziehbar. Das ist ja auch in der Öffentlichkeit massiv bearbeitet worden in dieser Hinsicht. (Zuruf von René Domke, fraktionslos) Und wenn Sie hier davon sprechen, unser Klima und so weiter, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) dann prüfen Sie doch mal, denken Sie mal nach, was heute alles hier gegen uns losgelassen wurde! Also „Feinde der Demokratie“ (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) ist ja noch harmlos. Indem wir diese Debatte öffnen, (Julian Barlen, SPD: Ja, was denn? Was denn?) werden wir hingestellt, als wenn wir den Rechtsstaat hier infrage stellen, ja, also muss man sich ganz andere Dinge gefallen lassen. (Julian Barlen, SPD: Ach so?!) Nein, es ging doch, ging und geht bei dem Ganzen nur um die Frage, ist das notwendig oder ist das angemessen. Es geht überhaupt nicht darum – ich wiederhole mich jetzt –, das eben zu billigen oder das als straflos anzusehen. Aber ein großer Unterschied ist ja, dass im Fall der Beleidigung das jetzt auch möglich ist ohne Strafantrag. Vorher galt auch für den Politiker im Fall der Beleidigung, dass er sich beleidigt fühlen muss, dass ihn das überhaupt interessiert hat. Heute wird er von denen, die die Suchmaschinen bearbeiten, angerufen. Und so läuft es, das ist der Unterschied. Auch das wird alles eröffnet. Ich will noch ein Übriges sagen. Wenn das, also mit Lübcke, das, entschuldige, ist für mich nicht so ganz überzeugend, denn der Fall, dieser Mord an Lübcke, kann man ja gar nicht drüber diskutieren, hat ja nun überhaupt nichts mit Paragraf 188 zu tun. Also das verdorbene, das Klima, das vielleicht verdorben, nicht, das ja in der Tat verdorben ist, das war ja schon längst vorher. Also das jetzt damit zu verbinden, ist, hört sich wie so ein Totschlagargument an, verstehe ich aber wirklich nicht. Es geht – Sie wissen genau, worum es geht –, es geht darum, ob jetzt die besonderen …

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Birgit Hesse

Herr Förster, die Redezeit für die Kurzintervention ist abgelaufen.

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Horst Förster AfD

… Voraussetzungen auf Beleidigungen übertragen werden sollen. Das war unser Thema … (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Herr Abgeordneter, möchten Sie darauf erwidern?

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Christian Pegel SPD

Frau Präsidentin, sehr gern. Erstens, es wird keinen Arbeitsbereich geben, wo nicht Dinge auch mal schieflaufen. Das Tolle an der Justiz ist, dafür gibt es Rechtsmittel. Wenn Sie also recht hätten, dass sich jemand vertan hat, ist er deswegen noch lange kein willfähriger Staatsanwalt oder Richter. Er hat sich möglicherweise in der Klaviatur vergriffen, dann gibt es zum Glück ein Rechtsmittel zu, wie bei jeder anderen strafrechtlichen Verurteilung auch. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Deswegen ist aber nicht der Rechtsstaat schlecht und deswegen ist auch nicht Paragraf 188 schlecht, sondern in der Regel werden wir beide ja Formulierungen finden, wo Freisprüche erfolgen, wo wir hoffentlich gemeinsam schwer atmen. Noch einmal, der Raum der Meinungsfreiheit ist bei 185 extrem ausgewälzt worden. Ich bringe Ihnen gerne aus den 180 Seiten mal 20 Seiten mit, wo Sie staunen werden, was Sie sich alle im Zweifel gefallen lassen müssen (Der Abgeordnete Horst Förster spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) nach Rechtsprechung durch die gesamte Republik, meine Damen und Herren. Zweitens, die Suchmaschinen. Ich staune, ich bin noch nie zu einer Suchmaschine angerufen worden, sondern ich erlebe eher, dass ich regelmäßig staune, was unter meinen Posts – und das gilt für viele andere auch – so an wüsten Beschimpfungen anonymer Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei Instagram, Facebook und so weiter passiert. (Enrico Schult, AfD: Mir geht es auch so, ja.) Und da ist mir völlig egal, wo man politisch steht, so etwas geht einfach nicht. Wir werden demokratischen Diskurs schützen müssen. Ich halte Härte aus. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Ich halte auch klarere Ansagen aus, alles gut. 188 will nur dafür Sorge tragen, dass wir eine nicht völlige Vergiftung des Klimas akzeptieren. Noch einmal, das ist keine Gefahr, anders als Ihre Formulierung, für die Demokratie, sondern es ist der Schutz von Demokratie, damit Menschen sich weiterhin beteiligen. Und Lübcke ist schlicht erwähnt worden in den Gesetzesbegründungen. Das können Sie ja sagen, liegt für Sie nicht so nahe, aber es war für den Gesetzgeber ein Signal, wie hochgradig vergiftet Klima in manchen Debatten schon ist und vor allen Dingen, befeuert ganz stark – noch einmal – aus den sozialen Medien heraus. Aber Suchmaschinen, die zur Staatsanwaltschaft gehen, sehe ich nicht. Und im Übrigen, die Amtsermittlung ist eigentlich der Standardfall des Strafrechts, also etwas, was so weit, fern nicht ist. Um mal für alle anderen Nichtjuristen dabei zu sein, die Ehrdelikte sind der einzige Bereich, wo Sie in der Regel keine Strafanzeige zu stellen brauchen, sondern da sagt Ihnen der Staatsanwalt, machen Sie mal selber. Die Idee ist also, Sie als Betroffener, als Beleidigter sollen sich wie ein Staatsanwalt zu Gericht begeben, mit Ihrem Geld den anderen anklagen. Da sind wir also weit weg von den üblichen Regeln und versuchen, hier ein bisschen wieder …

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Birgit Hesse

Herr Abgeordneter, ich weise darauf hin, dass die Redezeit auch jetzt abgelaufen ist.

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Christian Pegel SPD

… anzunähern an die üblichen Regeln. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/4519. Wer dem zuzustimmen wünscht, bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/4519 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD und im Übrigen Gegenstimmen abgelehnt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind damit am Ende der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Donnerstag, den 15. Mai 2025, 09:00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 20:22 Uhr

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