landtag-mv.de ↗

Michael Noetzel

Die Linke 14.05.2025 Sitzungen 8/105

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der AfD, die Ausweitung des Paragraf 188 Strafgesetzbuch zurückzunehmen, überrascht mich wenig. Aber bereits im Feststellungsteil des Antrages möchte ich die Frage aufwerfen, ob öffentliche Beleidigungen, die mittlerweile an der Tagesordnung sind, nicht genauso dazu führen, den öffentlichen Diskurs zu vergiften und Hass und Hetze voranzutreiben wie üble Nachrede, wenn sie nicht geahndet werden. Nach meinem Verständnis war es sogar folgerichtig, diesen Paragrafen etwa hundert Jahre nach seiner Einführung weiterzuentwickeln, damit er seinen Zweck weiterhin gut erfüllen kann, denn auch heute sind wir Zeugen einer gesellschaftlichen und politischen Verrohung, die unsere Demokratie bedroht und gerade in den letzten Jahren ein besorgniserregendes Ausmaß angenommen hat. Mir stellt sich also rasch die Frage, wem dieser Antrag nützen soll. Denn schaut man sich prominente Beispiele an, fällt schnell auf, dass oftmals die demokratische Mitte Zielscheibe für Beleidigungen, Hetze und Hass wird, wie Sie selbst im Antrag aufzeigen. Um nur einige Namen neben dem im Antrag zu nennen: Da war Renate Künast, die öffentlich als „Pädophilen-Trulla“ oder „Gehirn amputiert“ bezeichnet wurde und übelst sexistisch beleidigt wurde – ich habe mich entschlossen, das hier nicht zu wiederholen, auch wenn es gut illustrieren würde, wem Sie hier das Wort reden Frau Künast musste lange vor Gericht kämpfen, bevor sie Recht bekam, im Übrigen, bei allem Verständnis und Befürwortung einer weiten Auslegung der Meinungsfreiheit, keine Sternstunde der Justiz aus meiner Sicht –, meine Genossin Nurgül Senli, die letztes Jahr im Kommunalwahlkampf rassistisch beleidigt und angegangen wurde, oder Ricarda Lang, die als junge Frau immer wieder mit heftigsten Beleidigungen und Bedrohungen konfrontiert ist, die oftmals auf ihren Körper abzielen, oder meine Fraktionskollegin Steffi Pulz-Debler, die sich nach einer Kampagne, die die AfD-Fraktion hier im Land losgetreten hat, weil sie es nicht aushält, wenn jemand nicht stolz auf etwas ist, was nur von vielen Zufällen abhängt, nämlich weiß und deutsch zu sein, zahlreichen Anfeindungen und Drohungen ausgesetzt sah und gerade aktuell wieder sich ausgesetzt sieht. Der springende Punkt ist doch, dass Beleidigungen die Stimmung anheizen und die Schwelle zur Bedrohung und letztendlich auch zu Taten schnell herabsetzen. Diese Vorgänge bedrohen unsere Demokratie massiv. Es sind Teufelskreise, in denen sich gewaltbereite Menschen durch die aggressive Stimmung schneller im Recht fühlen oder sicher fühlen. Es ist wichtig und richtig, dass der Paragraf 188 ausgeweitet wurde, denn er zielt darauf ab, demokratische Strukturen zu schützen und nicht einzelne, besondere Personen, und ist gerade deshalb nicht mit Majestätsbeleidigung gleichzusetzen, sondern schützt auch und gerade auf allen Ebenen demokratische und politisch tätige Menschen. Wir alle sollten wissen, wozu Hetze, Drohungen und Angstmacherei führen können. Immer wieder kommt es vor, dass gerade in der Kommunalpolitik Mandatsträger und Mandatsträgerinnen ihre Ämter niederlegen, weil sie die Anfeindungen nicht aushalten oder große Angst um sich und ihre Familien haben. Diese Ängste sind berechtigt, denn ich möchte an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass der Paragraf im Zuge des Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität ausgeweitet wurde als Reaktion auf den schockierenden und grausamen Mord an Walter Lübcke. Meine Damen und Herren, systematisch orchestrierte Hetzkampagnen sind der Nährboden für solche Taten. Ein Wegschauen ist deswegen keine Option. (Beifall Steffi Pulz-Debler, DIE LINKE) Und wirft man nun einen Blick in die Zahlen des BKA zu politisch motivierten Straftaten, die stetig steigen, wird schnell klar, wem dieser Antrag nützen soll. Die allermeisten Delikte kommen nämlich aus der braunen Suppe, die sich allzu gern mit der AfD gemeinmacht. Und schaut man weiter, zeigt sich, dass Beleidigungen einen Schwerpunkt der erfassten Delikte bilden. Seit 2021 wird also ein großes Dunkelfeld leicht aufgehellt, und politisch engagierte Menschen wehren sich völlig zu Recht gegen Hass, Hetze und Anfeindungen. Hier zu sagen, der Paragraf habe sich nicht bewährt, ist einfach lächerlich. Dass eine AfD kein Interesse daran hat, demokratische Strukturen zu schützen, ist keine Überraschung hat sie doch selbst, wie eben schon erwähnt, gegen meine Kollegin eine üble Kampagne losgetreten. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Und gerade vor wenigen Wochen wurde einer ihrer Mitglieder genau nach diesem Paragrafen verurteilt. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sagen Sie mal Ihren Kollegen da hinten.) Also, wenn die hirnlosen Krapfen und Schwachköpfe am rechten Rand kein Problem damit haben, wenn jemand diese Überschreitung der Grenze der Meinungsfreiheit ihnen gegenüber kundtut, können sie es ja dabei bewenden lassen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Allen anderen hilft das Gesetz, sich gegen eben solche zu wehren. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Michael Noetzel Protokoll ↗