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Dr. Harald Terpe

GRÜNE 14.05.2025 Sitzungen 8/105

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte dieses Nachtragshaushaltes findet heute vor einem deutlich anderen Hintergrund statt als die Erste Lesung. Wir haben den Entwurf am 29.01. zum ersten Mal beraten, und seitdem ist viel passiert. Wir hatten eine Bundestagswahl. Seit Kurzem haben wir eine neue Regierung, und dazwischen gab es ja auch noch eine Grundgesetzänderung, und zwar eine, die nicht nur Milliarden für Investitionen im Bund ermöglicht, sondern auch die Schuldenbremse der Länder neu regelt. Da kann man natürlich schon fragen, ob es jetzt noch Sinn macht, einen Nachtragshaushalt zu beschließen, der all diese Änderungen nicht berücksichtigen kann. Aber natürlich ist es so, der Nachtragshaushalt ist ja nicht etwas, was sozusagen einfach ignoriert werden kann, sondern man muss ja reagieren zu dem Zeitpunkt, wo Defizite ausgeglichen werden müssen. Auch wenn jetzt noch darauf verzichtet wird, so wird spätestens im nächsten Doppelhaushalt die jüngste Grundgesetzänderung vermutlich eine wesentliche Rolle spielen, denn ohne einen Rückgriff auf zusätzliche Mittel aus dem Bund sind die steigenden Ausgaben wohl nicht zu finanzieren. Und um es noch mal klarzumachen, wir Bündnisgrüne haben diesen Weg mit möglich gemacht. (Jens-Holger Schneider, AfD: Taugt nichts. – Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Wir haben aber auch durchgesetzt, dass es sich um zusätzliche Investitionsmittel handelt, also nicht einfach Investitionen, die im Lande ohnehin getan werden, damit ersetzt werden, sondern es soll zusätzlich sein. Und das ist auch sehr vernünftig, denn wir haben es damit zu tun, dass wir eine doch über die Jahre marode Infrastruktur zu verbessern, zu erneuern haben. Damit das aber auch funktioniert, sollte vorher die Landesverfassung angepasst werden, wobei insbesondere die Regelungen zur Schuldenbremse so angepasst werden müssen, dass sie mit dem Grundgesetz harmonieren. Schauen wir aber in den Nachtragshaushalt: Auf den ersten Blick könnte man sagen, der Haushalt aktualisiert nur die Zahlen, die bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes noch nicht bekannt waren. Dazu ist ja auch ausgeführt worden. Nur ein paar Beispiele: eine aktualisierte Steuerschätzung, fast 452 Millionen Euro weniger Einnahmen als geplant, eine genauere Prognose der Personalkosten mit 142 Millionen weniger Ausgaben als geplant oder als Beispiel etwa mehr als 6 Millionen höhere Ausgaben durch Änderung des Schulgesetzes. Das ist nur eine Auswahl gewesen. Das sind alles Dinge, die lediglich eine Aktualisierung des Haushalts darstellen, die in der Höhe auch klar bezifferbar sind und denen man grundsätzlich zustimmen kann. Der Gesetzentwurf geht aber deutlich darüber hinaus und nimmt Änderungen im Haushaltsplan vor, die teilweise unbegründet, teilweise derart unbestimmt sind, dass es unmöglich ist zu sagen, was genau wir heute eigentlich beschließen sollen. Dazu zwei Beispiele: Das erste ist die geplante Änderung am Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Konjunkturausgleichsrücklage des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Wir haben schon im Januar die darin vorgesehenen erweiterten Zugriffsmöglichkeiten kritisiert, und daran hat sich auch durch die Beratungen nichts geändert. Man kann durchaus der Meinung sein, dass die Erweiterung des Nutzungszwecks der Rücklage auf die Möglichkeit der Deckung von Mindereinnahmen durch Zensusergebnisse sinnvoll ist. Da würden wir sogar mitgehen. Es gibt aber keinen sachlichen Grund dafür, bereits mit diesem Nachtragshaushalt den Zugriff auf den Mindestbestand von 200 Millionen Euro zu ermöglichen, (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Barbara Becker-Hornickel, fraktionslos, René Domke, fraktionslos, und David Wulff, fraktionslos) und zwar insbesondere, ohne dies mit dem eigentlichen Zweck der Rücklage, dem Ausgleich konjunkturbedingter Mindereinnahmen zu begründen. (René Domke, fraktionslos: Richtig! Endlich spricht es mal einer aus!) Genau das sieht das vorliegende Haushaltsgesetz aber vor. Wir haben daher einen Änderungsantrag gestellt, der die grundsätzliche Erweiterung des Nutzungszweckes beibehält, den Zugriff auf den Mindestbestand aber verhindern soll, denn dies ist aktuell nicht notwendig und auch sachlich nicht begründbar. Im Gegenteil, hier wird der Einsatzzweck dermaßen erweitert, dass die eigentliche Funktion des Sondervermögens gefährdet wird. Bitte stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu! (allgemeine Heiterkeit) Der zweite Punkt, den wir kritisieren müssen, ist der umfangreiche Rückgriff … Das passiert mal, dass das Bild verschwindet auf dem Computer, so was gibt es mal. (Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Wichtig ist, dass du dein Passwort kennst.) … auf die globale Minderausgabe zur Erreichung der Einsparvorgaben. Es gibt gute Gründe dafür, eine globale Minderausgabe vorzusehen, um erwartbare Minderausgaben in den Einzelplänen auch haushalterisch abzubilden. Mit diesem Nachtragshaushalt wird die globale Minderausgabe aber genutzt, um Einsparungen zu verschleiern, zu verstecken und damit einer parlamentarischen Kontrolle zu entziehen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Barbara Becker-Hornickel, fraktionslos, René Domke, fraktionslos, und David Wulff, fraktionslos) Dass es gelingt, 128 Millionen Euro allein im Jahr 2025 einzusparen, ohne dass die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes etwas davon merken, muss bezweifelt werden. Aber vielleicht ist die Unbestimmtheit des Gesetzentwurfes ja auch nur der Versuch der Fraktionen, der Regierung die Verantwortung zu delegieren, um am Ende die Hände in Unschuld waschen zu können, getreu dem Motto, also dass gerade bei diesem wichtigen Projekt gespart wird, das konnten wir ja nicht wissen. Verantwortung für dieses Land, liebe Kolleginnen und Kollegen, die sieht anders aus. Auch in schwierigen Zeiten muss ein Haushalt so klar sein, dass man erkennen kann, worüber man beschließen will. (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und René Domke, fraktionslos) Dass das Sparen, liebe Kolleginnen und Kollegen, bei den Menschen im Land nicht nur eine Vermutung ist, sondern genauso kommt, davon zeugten die ersten Berichte von sozialen Trägern. Immer wieder wird berichtet, dass die Projekte, die für 2025 geplant sind, nicht in der vorgesehenen Form durchgeführt werden können, weil das Land die Mittel gestrichen hat. Dabei muss doch klar sein, dass soziale Infrastruktur, die einmal kaputtgespart wird, nicht so einfach wieder aufgebaut werden kann. Bei allem Verständnis für die Notwendigkeit des Sparens, das Hilfenetz im Land muss ausgebaut und nicht ausgedünnt werden. Ähnlich äußert sich ja auch ein Änderungsantrag der CDU, dem wir in diesem Punkt natürlich zustimmen. (Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Machen wir jetzt auch.) Und nicht zuletzt weist auch der Nachtragshaushalt einige Schwächen auf, die er bereits bei seinem Beschluss im Dezember 2023 hatte. Wir haben überlegt, ob es Sinn macht, hier die einzelnen Anträge, die wir damals aufgeführt haben, noch einmal einzureichen, und uns in weiten Teilen dagegen entschieden. Einige Punkte, einige Änderungsanträge haben wir jedoch eingereicht. Und noch mal zur Erklärung: Ein Ganzteil dieser Änderungsanträge hat etwas mit der Wirtschaftsentwicklung infolge der Entwicklung erneuerbarer Energien und des Klimaschutzes zu tun. Und da ist unsere Einschätzung sehr pragmatisch. Wenn man eine Wirtschaft ankurbelt an der Stelle, dann hat man am Ende auch mehr in der Haushaltskasse durch Steuern und durch Gebühren. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja, aber nur, wenn es läuft.) Und das ist unser Gedanke, im Nachtragshaushalt solche Anträge auch zu bringen, weil das die Einnahmesituation verbessert. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: An den Einnahmen liegt es doch gar nicht. An den Ausgaben!) Die Landesregierung tut nach wie vor nicht genug, um für Mecklenburg-Vorpommern im zentralen Bereich des Ausbaus der erneuerbaren Energien voranzukommen. Die Bedarfe sind bekannt und sind auch im Jahr 2024 nicht kleiner geworden. Jede weitere Verzögerung schadet dem Ausbau der erneuerbaren Energien, dem Netzausbau und schmälert die Wertschöpfung und vergibt damit die Zukunftschancen für unser Land. Und ich hatte es schon gesagt, es geht haushalterisch um Gebühren und die Verbesserung der Einnahmesituation. Apropos nächste Jahre, wenn demnächst vom Bund Mittel für zusätzliche Investitionen kommen, dann ist die Aufgabe der Regierung, unser Land so aufzustellen, dass wir aus den zusätzlichen Mitteln auch tatsächlich zusätzliche Investitionen machen. Ich hatte es schon angedeutet. Unser Finanzminister lobt sich ja auch nicht völlig zu Unrecht regelmäßig für die hohen Investitionsquoten von aktuell 17 Prozent. Damit ist aber auch klar, kreditfinanzierte Investitionen müssen auch im Land zusätzlich sein, müssen also über das hinausgehen, was ohnehin investiert worden wäre. Wie man es nicht machen sollte, sieht man an den Änderungsanträgen der AfD. Ich glaube, dazu ist genügend gesagt worden. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie machen es sich aber leicht jetzt!) Und ich glaube auch, dass der wirtschaftspolitische Sachverstand nicht so sehr ausgeprägt ist, (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Das müssen die GRÜNEN gerade sagen!) auch bei den Ausführungen, die gemacht worden sind, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Es ist zumindest nicht vergleichbar mit Habeck, da haben Sie recht.) dass man Kredite aufnehmen kann, Schulden machen kann, um am Ende ein Wachstum zu erzeugen, das zu mehr Einnahmen führt und das über die investierte Summe hinaus zu Gewinnen beiträgt. (Jens-Holger Schneider, AfD: Das ist eine Sichtweise.) Unser Fazit zu diesem Nachtragshaushalt: Da wäre mehr drin gewesen. So, wie der Haushalt heute vorliegt, wird er den aktuellen Herausforderungen nicht gerecht.

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