Christine Klingohr
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Natürlich hat die Sozialministerin schon ausgeführt, warum es so wichtig ist, dass dieses Gesetz auf den Weg gebracht wird und wir heute für die Überweisung stimmen wollen. Wir wollen landesrechtliche Grundlagen schaffen. Ich will auf diese landesrechtlichen Grundlagen jetzt nicht explizit eingehen, ich möchte mir gerne aus diesem Landeskrankenhausgesetz, aus dem Entwurf einige Passagen rausnehmen und sagen, worauf es uns ganz genau ankommt und was wir befürworten, unbedingt, dass dies in diesem neuen Gesetz festgehalten wird. Als erstes Grundprinzip für eine gute medizinische Versorgung definiert die Gesundheitskommission Mecklenburg-Vorpommern, dass jede Versorgung patientenorientiert sein muss. Mein Kollege Torsten Koplin – wir haben uns nicht abgesprochen, aber wir haben genau die Punkte rausgefiltert, auf die es auch uns sehr ankommt. In ihrem im Juli 2024 vorgelegten Zielbild für die Geburtshilfe und Kindermedizin legt die Kommission dar, dass Rechte, Bedürfnisse und Erwartungen der Patientinnen und Patienten die maßgebliche Rolle in der medizinischen Versorgung spielen müssen. Mitglieder der Kommission sind die Krankenhäuser, Unikliniken, Krankenkassen, die Ärzteschaft und die Wissenschaft, also die maßgeblichen Erbringer medizinischer Versorgung. Mit der nun vorgelegten Novellierung des Landeskrankenhausgesetzes folgt die Landesregierung exakt diesem Ansinnen. Ein zentrales Element des Gesetzes ist die Möglichkeit für die Landkreise und kreisfreien Städte, Patientenvertreter zu bestellen. Die Patientenfürsprecherin oder der Patientenfürsprecher vertritt die Interessen der Patienten auf deren Wunsch gegenüber dem Krankenhaus und prüft Anregungen, Bitten und Beschwerden. Damit erhalten die Kliniken direkte Ansprechpartner, die Rückmeldungen der Patienten sammeln und weitergeben und nach Lösungen suchen können. Gleiches gilt für alle, die sich im Krankenhaus behandeln lassen. Sie erhalten eine Vertrauensperson, die mit den Abläufen in der Klinik vertraut ist und ihre Sorgen und eventuell auch Beschwerden ernst nimmt, Zeit hat und auf Verbesserungen drängen kann. Ich denke, dies ist ein wichtiger Schritt und kann unsere Versorgung weiter verbessern. Auch wird die Krankenhausplanung inklusiver für mehr professionelle Expertise. Künftig sind unter anderem Ärztekammer, Medizinischer Dienst und Patientenvertretungen in die Aufstellung des Krankenhausplans miteinbezogen. Damit holen wir mehr Menschen, mehr Expertinnen und Experten aus der Praxis an den Tisch und rücken auch hier die Patientinnen und Patienten noch stärker in den Mittelpunkt der Gesundheitsversorgung. Die zweite entscheidende Stoßrichtung des Gesetzentwurfs ist für uns auch die Steigerung der Qualität in der Krankenhausversorgung. Dieses Ansinnen geht Hand in Hand mit den Anstrengungen der anstehenden Krankenhausreform. Wir sagen ganz klar: Hochwertige Versorgung muss überall bei uns im Land, also an großen und kleinen Kliniken sowie im städtischen und im ländlichen Raum gewährleistet werden. Die Kostenfrage oder die Frage nach dem notwendigen Personal muss zu diesem Zweck weiter zukunftsorientiert gedacht werden, kann aber nicht als Argument herhalten, diese Standards nicht einzufordern. Auch zur Resilienz wurde bereits einiges gesagt, aber es ist wohl unstrittig, dass wir uns krisenfest aufstellen müssen. Dies trägt zur Versorgungssicherheit bei und zeigt, dass wir vorbereitet auf unerwartete Ereignisse sind. Verlässlichkeit und Sicherheit ist exakt das, was die Bürgerinnen und Bürger besonders mit Blick auf Gesundheitsversorgung erwarten. Und das erfüllen wir mit diesem Gesetzentwurf. Ich will an dieser Stelle noch mal sagen, Herr de Jesus Fernandes, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja?) hier haben wir das Landeskrankenhausgesetz. Wenn Sie von Aus- und Weiterbildung sprechen und monieren, dass das nicht in diesem Gesetz steht, das gehört hier schlichtweg nicht rein. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wissen Sie, das war die Ärztekammer. Ich habe ja nur zitiert.) Dazu, dazu, Herr de Jesus Fernandes, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja?) dazu ist das Sozialministerium im Austausch auch mit der Ärztekammer. Wenn Sie sich damit richtig beschäftigen, wüssten Sie, es steht im Heilberufsgesetz, die Aus- und Fortbildung, da wird es geregelt. Und auch dazu werden wir in diesem Jahr noch einen Gesetzentwurf hier vorliegen haben. Ich freue mich auf die sicherlich akribische Auseinandersetzung mit dem Gesetzentwurf in unserem Sozialausschuss. Ich danke der Landesregierung und allen im Sozial- und Gesundheitsministerium Beschäftigten sowie auch allen anderen Partnern an der Seite des Sozialministeriums, die hier viel Arbeit und Expertise reingesteckt haben und damit die Weiterentwicklung unserer Versorgungsstrukturen erst ermöglichen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
