Hannes Damm
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Der vorliegende Entwurf zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes enthält eine Reihe von sinnvollen Klarstellungen und Ergänzungen. Wir begrüßen insbesondere, dass nun zentrale gesellschaftliche Anliegen, wie die Belange des Klimaschutzes, der Barrierefreiheit und der erneuerbaren Energien, ausdrücklich im Gesetz verankert werden, (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) denn eines ist klar, Denkmäler zu schützen, bedeutet nicht nur, ihre historische Substanz zu bewahren, es bedeutet auch, sie zukunftsfähig zu machen. Dazu gehört, dass wir den energetischen Zustand von Gebäuden verbessern, auch von denkmalgeschützten Gebäuden, und dass wir dabei auf erneuerbare Energien setzen. Dass das übergeordnete öffentliche Interesse am Ausbau erneuerbarer Energien nun auch denkmalrechtlich explizit beachtet wird, ist ein, ja, längst überfälliger Schritt, den die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits 2022 in einem inhaltlich beinahe deckungsgleichen Gesetzentwurf gefordert hat. Unklar war damals, warum die Regierung unserem Vorschlag nicht zustimmen konnte. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Heute gibt es da leider auch keine Auflösung, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) aber mit Blick auf den hier vorliegenden Gesetzentwurf können wir zumindest eines ausschließen, dass die politische Position von SPD und LINKEN der Grund für die Ablehnung war. Die fehlende landesgesetzliche Regelung hat zu zahlreichen Klagen und damit auch einer Belastung der Justiz geführt, so beispielsweise am Oberverwaltungsgericht Greifswald, das noch im Jahre 2023 über das Verhältnis von erneuerbaren Energien und Denkmalschutz urteilen musste, eben weil die von uns schon 2022 beantragte denkmalrechtliche Klarstellung noch nicht erfolgt war. Mit der nun aber heute vorliegenden Regelung sollen zukünftig auch Photovoltaikanlagen auf Denkmälern unstrittig zulässig sein können. Neben dem Paragrafen 2 EEG ist also auch eine landesgesetzliche Regelung offensichtlich zielführend. Ähnlich wichtig wie die Feststellung oder Festlegung zu den erneuerbaren Energien ist die ausdrückliche Erwähnung der Barrierefreiheit im vorliegenden Entwurf. Noch immer sind viele öffentliche Denkmäler, etwa Museen, Rathäuser, Kirchen, für mobilitätseingeschränkte Menschen schwer zugänglich. Der Grundsatz der Teilhabe muss aber auch im Umgang mit unserem kulturellen Erbe gelten. Daher begrüßen wir, dass die berechtigten Interessen von Menschen mit Behinderung nun ausdrücklich als Genehmigungskriterium benannt werden. Klar ist, dass Denkmalschutz in einem Spannungsfeld stattfindet zwischen öffentlichem Interesse, dem Interesse der Eigentümer/-innen, Klimazielen und Anforderungen an die Barrierefreiheit. Diese Balance muss sorgfältig austariert werden. Und es ist gut, dass der Gesetzentwurf dafür eine klare Grundlage schafft. Und zuletzt möchte ich die Fortschritte bei der Verwaltungsvereinfachung und -beschleunigung hervorheben. Die Zustimmungsfiktion bei Verfahren mit Konzentrationswirkung oder die Möglichkeit zur Vereinbarung mit den unteren Behörden sind sinnvolle Instrumente, um Prozesse effizienter zu gestalten, ohne dabei den Denkmalschutz aufzuweichen. Jetzt gilt es, im Ausschuss genau zu prüfen, ob die vorgesehenen Änderungen nicht nur gut gemeint sind, sondern eben auch in der Praxis Verbesserungen bringen werden für die Eigentümer/- innen, Nutzer/-innen, für die Kommune und nicht zuletzt für den Schutz der Denkmäler selbst. Unser Ziel muss es sein, ein modernes, anwendungsfreundliches und zukunftsfähiges Denkmalschutzgesetz auf den Weg zu bringen, eines, das Bewahren und Gestalten zusammenbringt. In diesem Sinne sehen wir den weiteren Verfahren im Ausschuss mit Anhörung konstruktiv entgegen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
