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René Domke

fraktionslos 14.05.2025 Sitzungen 8/105

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Paragraf 188 des Strafgesetzbuches berücksichtigt, dass Personen, die sich politisch betätigen, ehrverletzenden Angriffen in besonderer Form ausgesetzt sein können. Es ging dem Bundesgesetzgeber nicht darum, den betroffenen Personen ein Sonderrecht zu gewähren oder die Wertigkeit ihrer persönlichen Ehre höher anzusetzen. Vielmehr lag der Fokus darauf, die Vergiftung des politischen Diskurses abzuwehren, um die Funktionsfähigkeit unserer Demokratie sicherzustellen. Gleichzeitig ist es aber auch wichtig, die Kritik an der Norm ernst zu nehmen, erst recht, nachdem es einige Urteile gab – und die gab es –, die wirklich aufhorchen ließen, und strafprozessuale Maßnahmen ergriffen wurden, die auch wirklich jedem Laien unverhältnismäßig vorkommen mussten. Die Ausweitung des 188 bringt eine schwerwiegende Abwägung mit sich. Eine Demokratie lebt von Meinungsfreiheit und einem offenen Diskurs, auch wenn dieser unbequem oder sehr scharf ausfällt. Die freie Meinungsäußerung ist eines der höchsten Güter – jedenfalls für uns Liberale – unserer Verfassung und die Grundlage unserer Freiheit überhaupt. Sie muss geschützt und gewahrt bleiben. Werden die Maßstäbe für ihre Einschränkung immer niedriger angesetzt, meine Damen und Herren, dann schadet dies dem demokratischen Gefüge und allen unseren Kolleginnen und Kollegen aus allen Parteien, die tatsächliche Opfer gefährlicher Gewalt wurden. Es ist immer ein Balanceakt zwischen dem Schutz der Meinungsfreiheit auf der einen Seite und dem Schutz der Demokratie vor Unterwanderung durch Hass und Hetze auf der anderen. Ich habe bis jetzt hier auch noch nichts anderes gehört. Der Antrag der AfD allerdings verkennt die Komplexität dieses Balanceakts. Er zielt eben für meine Begriffe nicht darauf ab, die Meinungsfreiheit zu stärken, sondern will die Schutzmechanismen für den unvergifteten Diskurs ersatzlos abbauen. „Ersatzlos“, das ist das Stichwort. Das Ersatzlose ist das, was bei Ihnen falsch läuft, so unsere Befürchtung. Der Antrag ignoriert den Schutzzweck der Vorschrift und das Anliegen, das politische Leben vor Vergiftung zu bewahren. Ich sage aber auch ganz offen, die Ausweitung von 188 ist alles andere als perfekt. Eine Diskussion über eine Ausgestaltung dieser Norm ist legitim, weil wir Mittel gesehen haben, die angewandt wurden, die mich tatsächlich als Freien Demokraten erstaunen lassen. Meine Damen und Herren, für mich als Liberaler, möchte ich ganz deutlich betonen, im Zweifel für die freie Meinungsäußerung und gegen den Strafantrag. – Vielen Dank! (Beifall Barbara Becker-Hornickel, fraktionslos, und David Wulff, fraktionslos)

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