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Prof. Dr. Robert Northoff

SPD 14.05.2025 Sitzungen 8/105

Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder unseres Parlaments! Mit dem heute vorgelegten Gesetzentwurf begehrt die Fraktion der AfD, die Ausweitung des Paragraf 188 StGB auf Fälle der Beleidigung rückgängig zu machen. Schauen wir uns das genauer an! Es wurde schon erwähnt, im März 2021 wurde durch das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität im Paragrafen 188 StGB die Strafbarkeit von Straftaten gegen Personen des politischen Lebens erweitert. Offenbar hat dieses Gesetz eine Zielgruppe relativ gut getroffen, denn nun hören wir, dass eine Rücknahme dieser Erweiterung begehrt wird. Der obige Antrag, das wurde schon mehrfach gedeutet, ist hier im Landtag an der falschen Stelle gestellt. 188 ist ein Bundesgesetz, das Ganze muss auf Bundesebene abgearbeitet werden. Aber nun gut, das wissen wir, eine Bundesratsinitiative ist immer möglich. (Jens-Holger Schneider, AfD: Das haben wir doch gerade beantragt.) Ich glaube aber nicht, dass diese Initiative erfolgreich sein kann, und zwar aus mehreren Gründen. Zunächst, gerade die Politiker/-innen auf der kommunalen und auf der Länderebene brauchen Schutz, und ich kann mir unter den derzeitigen Bedingungen nicht vorstellen, dass sie darauf einfach verzichten wollen. (Horst Förster, AfD: Waren sie bis 21 schutzlos?) Interessanterweise hat es dazu ja schon mal eine Aktuelle Stunde am 6. Dezember gegeben, eine Aussprache im Bundestag. Stephan Brandner von der AfD hat die Position vertreten, dass der 188 völlig abgeschafft werden solle, die Vorschrift wolle nur Bürger drangsalieren – etwas, was ich so nicht nachvollziehen kann. Die demokratischen Parteien, allerdings mit Ausnahme der FDP, haben sich dagegen ausgesprochen. Nach Auffassung von Carsten Müller hat sich die Regelung – und jetzt wird der Kontext auch wichtig –, die im Nachgang des Mordes am Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke geschaffen worden sei, bewährt. Renate Künast von den GRÜNEN hat noch mal klargestellt, dass die AfD Hetze und Hass organisiere und damit das Land in Aufruhr versetzen wolle. Dunja Kreiser von der SPD bringt es auf den Punkt, wenn sie darin eine Bedrohung für die Demokratie erkennt. Und sie wirft der AfD vor, dass gerade ehrenamtliche kommunalpolitische Mandatsträger zunehmend zur Zielscheibe werden. Nur der Vollständigkeit halber, Katharina Willkomm von der FDP könnte sich vielleicht von dieser Vorschrift trennen. Aber wir haben es hier schon gehört, ihre Parteikollegin Strack-Zimmermann, von der berichtet wird, sie habe mit 1.900 Anzeigen sich am häufigsten mit Strafanzeigen gegen Übergriffe gewehrt, hat eine ganz andere Meinung offensichtlich. Das bedarf dann wohl noch eines Klärungsprozesses. Ich persönlich glaube auch, wer im Rampenlicht steht, ist da, glaube ich, mit seinen eigenen Erfahrungen persönlich betroffen. Aber nun gut, die Landes-AfD kommt hier etwas zurückhaltender daher. Hier geht es vor allem um die Erweiterung auf Beleidigungen. Es wird argumentiert mit, ich zitiere, es handele sich doch eigentlich um „harmlose Despektierlichkeiten“, die nicht überbewertet werden sollen. Es wird zu Recht durchaus unterschieden, es gibt Verleumdungen, das sind falsche Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen, das sind die berühmten Werturteile. Und da wird es schon ein bisschen ungenau. Wir haben es aber schon vom Gesetzestext her angedeutet bekommen: „Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts … eine Beleidigung … aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren …“ Wir haben auch schon eine Interpretation gehört, das ist bei einer Beleidigung nicht so ganz einfach zu machen, und das ist ja bewusst auch so eingefügt worden, damit man nicht leichtfertig sozusagen mit sozusagen auch gerichtlichen Entscheidungen da alles durchwinkt, sondern damit es wirklich sozusagen eine Erschwernisformel ist, dann soll reagiert werden. Es muss also das geprüft werden in dem Zusammenhang. Es geht also nicht, wie ich das dann auch gelesen habe, um einen dummen Witz, sondern um eine bewusste Beeinträchtigung der politischen Arbeit. Damit ist auch klar, dass der manchmal zu hörende Vorwurf, dies sei ein Gesinnungsstrafrecht, haltlos ist. Die Gedanken sind straffrei, heißt es nicht nur in einem deutschen Lied, das wusste schon der römische Jurist Ulpian, und das gilt auch heute noch. Aber wenn Sie durch eine Verbreitung von Beleidigungen in den Schutzbereich eines Politikers öffentlich, mit dem Interesse, ihn zu schädigen, eingreifen, dann überschreiten Sie die Grenzen. Und – das ist ja schon angedeutet worden – wir sollten das Ganze einordnen in die gesellschaftlichen Entwicklungen, die Demokratinnen und Demokraten Sorgen machen. Eine Untersuchung der Straftaten gegen Parteirepräsentanten, Parteieinrichtungen aus dem Jahre 2023 – meine Rede ist schon ein paar Tage älter, weil das Ganze verschoben worden ist mehrfach –, veröffentlicht bei Statista Research, ergibt, dass im Jahre 2023 offenbar bundesweit bei 3.000 Fällen Politiker betroffen waren, am häufigsten übrigens die Abgeordneten der GRÜNEN in dem Zusammenhang. Auch im Land gibt es Straftaten gegen Wahlkreisbüros, (Zuruf von Horst Förster, AfD) so habe ich das jedenfalls in den Gesprächen entnommen. Es waren mit 112 Fällen 6 mehr als im Vorjahr. Es handelt sich überwiegend um Delikte wie Beleidigung, Bedrohung, Verleumdung, öffentliche Aufforderung zu Straftaten. Das hat Herr Pegel in einer Presseerklärung damals erklärt. Hier werden zwar nicht die Beleidigungen getrennt rausgerechnet, aber es wird doch erkennbar – und das ist, glaube ich, das, was einem Sorge macht –, dass die Grenzen des Respekts hier bewusst langsam verschoben werden sollen. (Horst Förster, AfD: Tun Sie was dagegen!) Es geht eben nicht nur – und das tun wir, glaube ich, mit dieser Norm –, nicht nur um harmlose Despektierlichkeiten. Nein, ich befürchte, das Ganze hat System. Da hat sich jemand den Niedergang der Weimarer Demokratie angeschaut und das Vorgehen der Nationalsozialisten herauskopiert. Denen ging es um eine ständige Diffamierung der demokratischen Institutionen und ihrer Repräsentanten, und das Bashing der Regierung (Zuruf von Horst Förster, AfD) und der demokratischen Parteien und ihrer Vertreter scheint manchmal in diese Richtung zu gehen. Und wir alle haben doch wohl festgestellt, dass das Internet, auch das ist angedeutet worden, durch seine Strukturen Beleidigungen fördert. Im Netz befinden sich viele in einer distanzierten Blase, die unbekümmerte Beleidigungen erleichtert – Anonymität, erschwert durch die fehlende Zuordnung von Verantwortlichkeit. Eine Entwicklung wie in den USA, dass jemand wie Zuckerberg einknickt und auf eine kritische Kontrolle der Verbreitung von Übergriffen verzichtet, nur, weil er sozusagen unter politischen Druck gerät, das befördert diese Entwicklung noch, das kann nicht richtig sein. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und der Umstand, dass eine Beleidigung strafbar sein kann, ist doch keine Einschränkung der Meinungsfreiheit. Selbstverständlich, das haben wir hier schon mehrfach gehört … (Horst Förster, AfD: Da geht es doch gar nicht drum, Herr Professor!) Es wird auch kurz erläutert und ich gehe dann weiter. Selbstverständlich sind Meinungen – auch kontroverse – wichtig, das darf an dieser Stelle gesagt werden. Diskussionen, Demonstrationsrecht, alles wichtige Grundrechte. Man muss aber auch ertragen, dass die eigene Meinung nicht mehrheitsfähig ist, so ist das in der Demokratie. (Zuruf aus dem Plenum: Das machen wir schon eine ganze Weile. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Und dass Beleidigungen nicht zur gesellschaftlichen Normalität gehören, ist doch auch klar. Die Freiheit des Einen endet da, wo die Freiheit des Nächsten beginnt. Innenminister Pegel hat das in seiner erwähnten Pressemitteilung zusammengefasst mal: „Kritisches Hinterfragen von Regierungshandeln ist legitim. Die Begehung von Straftaten ist durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung jedoch nicht gedeckt. Wer den Staat und insbesondere Menschen, die ihn vertreten, in solcher Form angreift, attackiert unsere Demokratie und damit uns alle als Gesellschaft.“ Lassen Sie mich noch eine kleine Anmerkung machen, weil das hier jetzt angesprochen worden ist. Sie haben sozusagen Habeck und einen „Schwachkopf“-Vorwurf sozusagen in Verbindung gebracht. Ich denke, das war nur die halbe Wahrheit. Schade, dass der Kollege Förster gerade auch das so gebracht hat. Meine Recherchen zu dieser Sache haben ergeben, dass die Hausdurchsuchung nichts mit diesem „Schwachkopf“-Vorwurf zu tun hatte. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Ja, das würde ich jetzt auch sagen.) Sie war vorher schon beantragt, und bei dieser Hausdurchsuchung sind Kennzeichen verfassungsfeindlicher und terroristischer Organisationen gefunden worden, und es gibt Materialien zur Volksverhetzung. (Horst Förster, AfD: War das denn der Grund für die Hausdurchsuchung?) Das wäre, glaube ich, bei keinem anderen Richter durchgegangen, und das darf dann auch zu einer Reaktion führen. (Minister Christian Pegel: Das war der Grund, das war der Grund, selbstverständlich. Das waren die Gründe.) Und Sie haben hier erwähnt auch die Kollegin Schröder in dem Zusammenhang. Meine Wortwahl wäre wohl eine andere gewesen, aber wenn ich das richtig sozusagen verstanden habe, ist, dass das aus einer wirklich sehr aufgehetzten und aufgeheizten Situation heraus entstanden. Es war eine Gruppe dort, die mit der Deutschlandfahne und einem Transparent mit dem Zusatz „erwachet“ sozusagen anwesend war und eine gewisse Provokation für sie darstellte. Ich glaube, das darf man an dieser Stelle auch mitnehmen. Und diejenigen, die sich nicht daran erinnern, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) das ist sozusagen ein Teil eines nationalen Liedes von 1920, einem gewissen Herrn Eckart, glaube ich, der es war. Und ich glaube, dass jeder, der so etwas sieht – Deutschlandfahne, „erwachet“ –, Assoziationen bekommt an eine Zeit, die nicht gut war und gegen die man sich wehren kann. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Lassen Sie uns das zusammenfassen – mit anderen Worten, bezogen auf uns Abgeordnete –: politische Diskussionen sehr gerne, sehr gerne auch leidenschaftlich, sie sind der Kern der Demokratie … (Der Abgeordnete Enrico Schult bittet um das Wort für eine Anfrage.)

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