Dr. Harald Terpe
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zur Ersten Lesung liegt der Entwurf eines Krankenhausgesetzes vor, der das alte vollständig ersetzen soll. Die Vorlage ist für die Abgeordneten eigentlich auch gut lesbar, weil im Unterschied zu sonstigen Gesetzesänderungen, wo man immer nur kleine Abschnitte zu lesen kriegt und dann vielleicht eine Begründung dazu, liest sich das in einem durch. Das ist sicherlich ein Vorteil. Aber nach der Lektüre beschlich mich das Gefühl, den Wald vor lauter Bäumen nicht erkennen zu können. Zunächst – um im Bild zu bleiben – zu den Bäumen, die nämlich in Form der Präambel mit Problemen, Zielstellung, Lösung vorliegt und den Paragrafen. In der Präambel wird beispielsweise über die Herausforderungen durch den demografischen Wandel und die Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung in unserem ländlich geprägten Bundesland gesprochen. Richtig! In der Zusammenfassung der Ziele heißt es dann: „Stärkung der Patientensicherheit … spezifische Belange“ zu berücksichtigen. Das ist aber nicht neu, das wird auch in den Krankenhäusern bisher schon gemacht. Ich glaube, man würde ihnen zu nahe treten, wenn man sagt, das hat bisher gar keine Bedeutung gehabt. „Modernisierung der Krankenhausplanung, Entbürokratisierung“ der Krankenhausstruktur, „Investitionsfinanzierung“ – da ist, glaube ich, für die Krankenhäuser immer das Entscheidende auf jeden Fall auch, reichen denn die Investitionsmittel letztendlich, werden wir in der Höhe der Investitionsfinanzierung nachkommen. Aber natürlich muss man hier auch gleich sagen, die angestrebte Pauschalisierung ist genau der richtige Weg, weil es wirklich für die Krankenhäuser leichter ist, sozusagen ihre Eigenverantwortung wahrzunehmen. Obwohl das Beispiel vom Kollegen Koplin, Anlagegüter mit einer kurzen Abschreibepflicht, die müssen nicht durch die Investitionsfinanzierung gehen, sondern da ... (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Ja, da ist es ja auch so, dass das zum Teil von den Krankenkassen bezahlt wird. Aber was sozusagen in dieser Zielzusammenfassung nicht steht, ist ja eigentlich die zentrale Herausforderung, die wie so ein – wie sagt man – weißer Wal im Raum steht. Nämlich die Aufgabe besteht darin, die stationäre Krankenhausversorgung unter den Anforderungen des SGB V notwendig, wirtschaftlich, bedarfsgerecht auszugestalten. Und da verweise ich auf den seit Jahrzehnten – die Ministerin hat auch darauf hingewiesen –, auf die Diskussion, da ging es immer um zu viele Kapazitäten, Fehlallokationen und im internationalen Vergleich zu teuer. Das sind ja auch zentrale Herausforderungen, die geregelt werden müssen in Zukunft. Und diesbezüglich ist ja Paragraf 1 des Gesetzes einschlägig, der richtigerweise auf die Daseinsvorsorge abstellt und damit den Paradigmenwechsel weg von der Wettbewerbslastigkeit vollzieht. Die Frage bleibt natürlich, wer Letztverantwortung für die Sicherstellung der Krankenhausversorgung trägt. Im Gesetz wird so ein bisschen Land und Landkreise, auch bei der Investitionsfinanzierung Land/Landkreise. Also ich bin groß geworden in der Gesundheitspolitik mit der klaren Feststellung, dass die Sicherstellung der Krankenhausversorgung Landessache ist und auch die Investitionsfinanzierung. Also da muss man sehen, dass das nicht fehlinterpretiert werden kann, was da steht. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Dann vielleicht zu einigen dieser Bäume, ja, Paragrafen 10 bis 22, Regelungen zur Investitionsfinanzierung. Ich habe schon angedeutet, dass das ein richtiger Weg ist. Die Zusammenfassung der bisherigen Forderungen zu Pauschalförderung ist hinsichtlich einer größeren Eigenständigkeit und Flexibilität von Investitionsentscheidungen der Krankenhäuser bedeutsam, allerdings – und das trägt auch zum Bürokratieabbau bei, ohne Zweifel, und zwar in starkem Maße –, allerdings, das ist ja auch angedeutet worden, sind eine Reihe von gesetzlichen Regelungen eher mit Zunahme von Bürokratie verbunden. Das lässt sich auch nicht verhindern, aber da müssen wir wirklich mit Augenmaß rangehen, ne, dass dann nicht das eine, was gut ist, abgebaut wird, dann durch zu viel Bürokratie auf der anderen Seite dann wieder eingerissen wird. Hinweisen möchte ich auf die Paragrafen 41 bis 44, befassen sich mit dem Katastrophen- und Krisenschutz. Es ist zu merken, dass die Erfahrungen aus der Pandemie, aus dem Ukrainekrieg mit den Bedrohungen für unsere Energieversorgung Pate gestanden haben. Diese Regelungen sind sehr begrüßenswert und in der Umsetzung für alle Beteiligten natürlich herausfordernd. Und da möchte ich mal darauf hinweisen, dass eigentlich in Deutschland es eine Historie gibt für Katastrophenschutz, die weit zurückliegt und wo Deutschland beispielgebend war international, und das haben wir auf dem Weg eingebüßt. Ich habe, was die Frage betrifft, wann war es denn, als der Wissenschaftliche Dienst sozusagen des Bundestages das zusammengestellt hat – das war genau die Zeit, wo ich im Bundestag gebeten worden bin, bei so einer katastropheninterparlamentarischen Gruppe mitzumachen, und ich habe mich sehr dafür eingesetzt und auch begonnen, so eine Gruppe mit aufzubauen, weil das wirklich ein Manko unserer sozusagen Krisenresilienz war. Dann vielleicht zu Paragraf 39 noch was, mit den Stationsapotheker/-innen. Da müssen wir wirklich darauf achten, dass da auch Augenmaß behalten wird, denn die Letztverantwortung für die Arzneimittelversorgung tragen die Fachärzte, und die sind dafür auch haftbar, also man muss das genau austarieren. Und ich stelle mir natürlich die Frage, mit wie viel Apotheker/-innen wird denn da gerechnet. 50 oder mehr? Dann etwas noch zu Paragraf 40, Notfallversorgung. Ich glaube, dass zentrale Notaufnahmen wichtig sind, dass auch die Digitalisierung der Kapazitäten richtig ist. Allerdings ist kein Hinweis auf die nötige Kompetenz im Gesetz angelegt. Ich komme da vielleicht noch kurz in meinen abschließenden Bemerkungen darauf zu sprechen, und zwar, weil ich auf das Bild des Waldes zurückkommen will. Den Bäumen in diesem Gesetz können wir in den Ausschusssitzungen ihre Fasson geben, sie wachsen lassen oder stutzen. Die Harmonie des Waldes (Christine Klingohr, SPD: Die haben wir schon.) wird man am Ende nicht erkennen können, weil entscheidende Bäume fehlen, die in anderen Gesetzen oder in den Verordnungen, für die die Regierung ermächtigt werden soll, zu finden sind. Damit meine ich die Regelungen und Hinweise oder Zuweisung der Leistungsgruppen nach Krankenhausreformgesetz – die Ministerin hat darauf hingewiesen –, ich meine die Verzahnung mit dem Rettungsdienstgesetz, Notfallgesetzen und dem ambulanten Sektor, Stichwort „Öffnung der Krankenhäuser für ambulante Leistungen“. Da steht ja auch noch wenig im Gesetz. Wir werden der Überweisung zustimmen in die Ausschüsse. – Danke für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Acht Minuten.)
