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Horst Förster

AfD 14.05.2025 Sitzungen 8/105

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst vorab, denke ich, will ich bemerken, dass dieser Gesetzentwurf sicherlich gut gedacht ist, aber das eigentliche Problem überhaupt nicht löst, sondern nur für die Fälle, dass zu viele Bewerber da sind, irgendwie die Reihenfolge verbessert. Denn grundsätzlich sollte es ja so sein – das war ja auch im Grunde der Tenor der Justizministerin –, dass alle Bewerber auch untergebracht werden können. Und – das war mir nicht so genau bekannt – es scheint ja so zu sein, dass das bisher auch überwiegend der Fall war. Dennoch, meine ich, ist allein der Gesichtspunkt, dass wir bisher ausgekommen sind, noch kein Grund, das so einfach zurückzuweisen, denn der Grundgedanke, einen Landeskinderbonus einzuführen, ich denke, dem kann man sich eigentlich nicht entgegenstellen. Das ist vernünftig, ist ein vernünftiger Gedanke, und deshalb sind wir da sehr offen. Ich möchte aber trotzdem bemerken, wir sollten vielleicht auch grundsätzlich über die Ausbildung, eine erfolgreiche Ausbildung sprechen. Jetzt wird abgestellt bei der Kapazitätsverordnung, glaube ich, nur darauf, wie viele Zivilrichter es gibt. Aus der Praxis kann ich Ihnen nur sagen, es kommt natürlich auch darauf an, welche Erfahrungen der Referendar im Referendariat macht, darauf an, ob er sich für den öffentlichen Dienst überhaupt interessiert oder sich vorstellt, als Richter tätig zu sein. Und das hängt eben sehr stark auch davon ab, wie der Vorbereitungsdienst abläuft, oder ganz konkret, welche Mühe sich der einzelne ausbildende Richter macht. Und da sage ich Ihnen sehr wahrscheinlich nichts Neues, dass für sehr viele Richter auch bei der großen Belastung der zusätzliche Referendar ein weiterer Belastungsfaktor ist, den man am liebsten dann an den Kollegen zurückdrängt. Ich habe selbst die Erfahrung gemacht, in Nordrhein-Westfalen war das, in Neuss, da war es so, habe ich noch gut in Erinnerung, ein Amtsrichter, den sie ausgesucht hatten oder jedenfalls der dafür auch geeignet war, der mehrere Referendare hatte, dafür natürlich im anderen Bereich entlastet wurde. Also vielleicht sollte man wirklich mal auch durch entsprechende Nachfragen das Augenmerk darauf richten, dass man nicht abstellt nur auf die Zahl, sondern wirklich vielleicht den Gedanken näher trägt, einzelne Richter, die das auch gerne machen – und es macht auch oft auch Freude, Referendare auszubilden –, dass die vielleicht mehr entlastet werden oder einen Bonus dafür bekommen, damit die Ausbildung insgesamt qualifizierter ist und die Referendare ein besseres Erlebnis nach Hause tragen. Also grundsätzlich würden wir da zustimmen. Dieses straffe – ich will das jetzt vereinfachen –, dieses ganz klare formelle Punktesystem halten wir nicht für zielführend. Das ist angesprochen worden, es führt tatsächlich zu mehr Bürokratie und keinesfalls zu mehr Gerechtigkeit. Denn ob Sie nun früher die Unterhaltsverpflichtung, jetzt das Sorgerecht nehmen – als solches besagt das überhaupt nichts, wenn Sie nicht die sonstigen Umstände, wie sich das denn konkret auf diesen Referendar auswirkt, berücksichtigen. Es kann jemand eine Unterhaltsverpflichtung haben, die aber ihn gar nicht berührt, weil sie von der Familie oder sonst wem getragen wird oder nur auf dem Papier steht. Man kann das Sorgerecht haben und es belastet ihn trotzdem nicht, weil die persönlichen Verhältnisse ganz anders sind. Also je mehr das formalisiert wird und ein scharfes Punktesystem kommt, desto mehr Bürokratie schaffen Sie und desto weniger Gerechtigkeit kommt am Ende raus. Also Fazit des Ganzen: Aus unserer Sicht ist der Grundgedanke in Ordnung, ansonsten aber halten wir das doch für jedenfalls umbaubedürftig und würden aber einer Überweisung zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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