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Sebastian Ehlers

CDU 14.05.2025 Sitzungen 8/105

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir bringen heute einen Gesetzentwurf in Erster Lesung hier ein, der ein zentrales Anliegen betrifft: die gerechte, zukunftsorientierte und leistungsbasierte Vergabe der Referendariatsplätze im juristischen Vorbereitungsdienst unseres Bundeslandes. (Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Glocke der Vizepräsidentin) Das derzeitige Vergabesystem ist drei Jahrzehnte alt und bedarf deshalb dringend einer Reform. Dabei wollen wir die Regeln nicht ändern, nur, um sie zu ändern, wir wollen das System entbürokratisieren und gerechter machen. Das alte System stammt aus einer Zeit, in der die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anders und die Bewerberzahlen niedriger waren als heute. Zurzeit entscheiden nur das Ergebnis der ersten juristischen Staatsprüfung und die Dauer der Wartezeit über die Vergabe einer der Plätze für den juristischen Vorbereitungsdienst. Persönliche, familiäre oder soziale Umstände bleiben außen vor oder können nur ausnahmsweise im Rahmen der sogenannten Härtefallregelung berücksichtigt werden. Dieses Denken, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist aus unserer Sicht überholt. Wir schlagen Ihnen heute ein modernes, chancengerechtes und transparentes Auswahlverfahren vor. Der Grund, weshalb wir das tun, ist einfach: Die Bewerberzahlen für den juristischen Vorbereitungsdienst steigen, nicht zuletzt durch die Einführung der Verbeamtung auf Widerruf. Stand heute befinden sich rund 250 Referendarinnen und Referendare im Land in Ausbildung. In einer Pressemitteilung des Justizministeriums vom 14. April dieses Jahres heißt es: „Die Rekordzahlen der Einstellung reißen nicht ab.“ Und deshalb, um es auch klar zu sagen, diese Zahlen sind erfreulich, und wir unterstützen jede Initiative, die Zahlen weiter zu steigern. Gleichzeitig müssen wir erkennen, dass wir schon bald in die Lage kommen werden, dass unsere vorhandenen Kapazitäten nicht ausreichen werden, um jedem Bewerber sofort einen Platz anbieten zu können. Wir befinden uns also derzeit, wenn man es überspitzen würde, in einem Blindflug auf ein ganz sicher eintretendes Szenario und können uns fragen, ob wir es ignorieren oder ob wir bereits heute handeln wollen. Wir, meine sehr verehrten Damen und Herren, haben uns dafür entschieden, bereits jetzt zu handeln. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Ansonsten werden motivierte Bewerberinnen und Bewerber hier auf ein überholtes System treffen, das nur die Examensnote und die Wartezeit berücksichtigt. Gerade für Bewerberinnen und Bewerber, die familiär, sozial oder durch das vorherige Studium in Mecklenburg-Vorpommern verbunden sind, ist das ein unbefriedigender Zustand. Was wird die Folge sein? Wie in anderen Bereichen auch, viele von ihnen werden in andere Bundesländer ausweichen. Sie warten nicht monatelang auf eine Zusage, sondern nehmen ein Referendariat dort an, wo sie sofort einsteigen können, auch wenn das bedeutet, die eigene Heimat zu verlassen. Das Resultat: Wir verlieren diejenigen, bei denen die größte Chance besteht, dass sie nach ihrer Ausbildung hierbleiben – an unseren Gerichten, der Verwaltung oder bei den Staatsanwaltschaften. Und das, meine sehr verehrten Damen und Herren, das dürfen wir so nicht hinnehmen. Der heute Ihnen vorgelegte Gesetzentwurf setzt hier genau an. Er stellt weiterhin – und das ist noch mal ganz wichtig aus meiner Sicht zu betonen – die Leistung in den Mittelpunkt. Das Ergebnis der ersten juristischen Prüfung bleibt der Grundwert, aber – und das ist der entscheidende Punkt – dieser Wert wird ergänzt, und es kommen Zusatzpunkte hinzu, die bestimmte persönliche, soziale und familiäre Umstände abbilden. Dazu führen wir den Paragrafen 22a neu in das Juristenausbildungsgesetz ein, der gleichzeitig eine Verordnungsermächtigung für die Landesregierung enthält. Auf diese Weise regeln wir den groben Rahmen im Gesetz, und wir überlassen das genaue Ausgestalten künftigen Landesregierungen. Mit unserem Gesetzentwurf ändern wir aufgrund des erheblichen Sachzusammenhangs auch die bereits bestehende Verordnung. Sie konkretisiert, wie das Auswahlverfahren stattfinden wird, wenn die Bewerbungen die Kapazitäten übersteigen. Der gemeinsame Wert aus Grundwert und Zusatzpunkt bildet dann einen Gesamtwert. Die Vergabe der Referendariatsplätze erfolgt dann entlang der Reihenfolge der Gesamtwerte, bis die Kapazität ausgeschöpft ist. Und diese Zusatzpunkte lassen sich in die drei Fallgruppen gliedern: In den Ziffern 1 und 2 von Paragraf 6 der Verordnung finden Sie insbesondere soziale Gründe wie das Ableisten eines Wehrdienstes oder eines Freiwilligen Sozialen Jahres. Denn die Botschaft ist für uns sehr klar: Ein Dienst an der Gesellschaft wird gewürdigt, und das wollen wir auch in diesem sehr wichtigen Bereich gerne tun. In den Ziffern 5 und 6 sind die Diskriminierungsverbote der alten Regeln aufgenommen. Das ist eine Abkehr, keine Abkehr – keine Abkehr, wichtig! – vom Leistungsprinzip, sondern eine Ergänzung und eine gerechte Berücksichtigung von Lebensrealitäten. Mit den Ziffern 3 und 4 wird ein Landeskinderbonus für Bewerberinnen und Bewerber eingeführt, die in M-V geboren wurden oder hier ihr Studium abgeleistet haben. Wir betrachten diese Regel als ein zentrales Element des Gesetzentwurfs. Mecklenburg-Vorpommern darf stolz sein auf die Juristinnen und Juristen, die hier aufgewachsen sind oder ausgebildet wurden. Ihnen geben wir ein klares Signal: Ihr seid hier willkommen, eure Wurzeln in diesem Land sind ein Vorteil und sie sollen auch ein Vorteil bleiben. Hamburg und Brandenburg machen es uns vor – dort ist ein vergleichbares System längst Realität –, also in unserer unmittelbaren Nachbarschaft. Und nun wollen wir gerne nachziehen, damit wir hier keinen Standortnachteil bekommen. Denn das ist doch klar – das haben wir auch in anderen Bereichen gesehen, im Bereich Medizin haben wir ja auch beispielsweise ähnliche Dinge auf den Weg gebracht –, wer hier geboren wurde oder studiert hat, soll beste Chancen haben, hier ein Referendariat zu absolvieren. Und die Bindung ist hier natürlich immer etwas enger, und die Wahrscheinlichkeit, dass derjenige dann auch hierbleibt und hier seinen Dienst aufnimmt in der Justiz oder im öffentlichen Dienst oder in der Anwaltschaft, die ist um ein Vielfaches größer. Und das ist Nachwuchssicherung durch Bindung, das ist Respekt durch Anerkennung, das ist auch aktive Standortpolitik für unsere Justiz. Und deswegen freue ich mich auf eine Debatte. Ich würde mich freuen, wenn wir die Diskussion dann in den Ausschüssen fortsetzen können, und beantrage jetzt bereits die Überweisung in den zuständigen Rechtsausschuss. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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