Thomas de Jesus Fernandes
Sehr geehrtes Präsidium, werte Abgeordnete! Mit dem Entwurf für ein neues Krankenhaus-, Landeskrankenhausgesetz legt die Landesregierung ein umfangreiches Regelwerk vor. Die Krankenhausversorgung in Mecklenburg-Vorpommern soll dadurch zukunftsfest gemacht werden – ein hoher Anspruch und zugegeben ein notwendiger. Denn die Realität in unseren Kliniken ist angespannt, das wissen alle hier im Haus, auch wenn man unserer Fraktion gerne Schwarzmalerei unterstellt, sobald wir diese Realität benennen. Die Ministerin spricht von einem Befreiungsschlag für Bürokratieabbau, von Qualitätssteigerung, Krisenfestigkeit und Investitionsfähigkeit – alles richtige Schlagworte, aber, meine Damen und Herren, zwischen Ziel und Umsetzung liegt wahrscheinlich die Wirklichkeit. Ja, wir als AfD-Fraktion unterstützen das Ziel, die Krankenhausversorgung im Land zukunftssicher aufzustellen. Aber was hier vorgelegt wurde, überzeugt uns nicht. Die Ministerin verspricht wieder einmal nur das Beste und malt das Gesetz – damit auch die Zukunft der Krankenhäuser im Land – rosarot. Aber der Entwurf schafft neue Vorschriften ohne praktische Erleichterung. Er verspricht Vereinfachung, bringt aber mehr Komplexität. Und er stärkt die Ministerien, weniger aber die Krankenhäuser. Dabei ignoriert die Landesregierung selbst zentrale Hinweise aus der Fachwelt. Die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern etwa hat in ihrer Stellungnahme eindringlich darauf hingewiesen, dass Paragraf 33 in seiner aktuellen Fassung eine automatische Weiterleitung beruflicher Vorfälle an Behörden vorsieht, selbst bei Bagatellen und ohne vorherige Prüfung. Das widerspricht nicht nur der Logik des Heilberufsgesetzes, es führt auch zu einem Klima der Überwachung statt Vertrauen. Auch die ärztliche Weiterbildung bleibt im Entwurf unterbelichtet, obwohl sie in vielen Bereichen die Voraussetzungen für die Versorgung überhaupt ist. Die Ärztekammer fordert völlig zu Recht, dass Krankenhäuser in Zukunft auch als Ausbildungsstätten gestärkt werden müssen. Wir als AfD Fraktion haben uns gefragt, was brauchen Krankenhäuser wirklich. Die Antwort ist klar: Verlässlichkeit, Unterstützung und vor allem Planungssicherheit. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Genau!) Doch der Gesetzentwurf signalisiert hier das Gegenteil. Er ist in weiten Teilen eine Sammlung von Eingriffsrechten, die sich das Gesundheits- und Innenministerium selbst einräumen, sei es bei der Krankenhausplanung, den Auskunftspflichten, der Notfallversorgung, den Meldewegen oder in Krisensituationen. Die Ministerien erhalten umfangreiche Befugnisse – meist per Rechtsverordnung – ohne klare Begrenzung, ohne transparente Kontrolle und ohne zwingende Rückbindung an den Landtag. Gerade bei außergewöhnlichen Gefahrenlagen reicht diese Gesetzeslogik weit. Was genau eine solche Lage ist, bleibt offen. Wie lange Maßnahmen gelten dürfen – ebenfalls offen. Parlamentarische Kontrolle – Fehlanzeige. Das mag juristisch zwar haltbar sein, politisch ist es aber nicht vertretbar. Wahrscheinlich haben Sie in Ihrem Sinne aus der Corona-Pandemie gelernt und haben hier Fakten geschaffen, damit uns das Mitspracherecht hier genommen wird im Plenum. Wir erkennen aber auch an, wo der Entwurf richtige Punkte setzt. Ein Beispiel, der Datenschutz im Bereich Gesundheitsforschung. Sie erinnern sich? Im Rahmen des Gesundheitsforschungsstärkungsgesetzes hatte unsere Fraktion einen Änderungsantrag eingebracht, in dem wir unter anderem eine einfache, klare Anforderung formulieren: Treuhandstellen dürfen nur dann mit sensiblen Gesundheitsdaten betraut werden, wenn sie ihren Sitz in der EU oder im europäischen Wirtschaftsraum haben und dort ein wirksamer Datenschutz rechtlich durchsetzbar ist. Damals wurde unser Vorschlag von allen anderen Fraktionen belächelt und abgelehnt, heute finden wir ihn nahezu wortgleich im Landeskrankenhausgesetz wieder. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Hört, hört! – Zuruf aus dem Plenum: Was?!) Das zeigt, wir als AfD-Fraktion haben mit unseren Forderungen häufig früher recht, als es manchen lieb ist, auch wenn es politisch unbequem ist, das zuzugeben, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Doch das ändert nichts daran, in seiner Gesamtheit bleibt der Gesetzentwurf unausgewogen. Das Gesetz schafft neue Bürokratie, es werden neue Nachweispflichten, neue Auflagen und neue Unklarheiten geschaffen. Gerade kleinere Häuser in der Fläche werden damit eher belastet. Die Notfallversorgung – sehr wichtig für unser Land – bleibt im Entwurf vage. Wer schnelle Hilfe braucht, braucht keine Strukturdebatten, sondern klare Zuständigkeiten, erreichbarere Kliniken und reaktionsfähige Rettungswege. Krisenbefugnisse ohne zeitliche Begrenzung und ohne Parlamentsvorbehalt sind aus unserer Sicht nicht akzeptabel. Wer in Grundrechte eingreift, braucht demokratische Rückbindung und keine Blankovollmachten. Das Gesetz übernimmt politische Schlagwörter, wo es medizinische Klarheit bräuchte. Formulierungen wie „geschlechtersensible“ und „diskriminierungsfreie“ Forschung oder „geschlechtliche Selbstbestimmung“ bleiben unklar und sind im Klinikalltag kaum praktisch fassbar. Wir sagen, Krankenhäuser müssen medizinisch arbeiten und nicht ideologisch. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Meine Damen und Herren, das Gesetz regelt vieles, aber nicht immer zum Vorteil derer, die es betrifft. Das sind nämlich die Patienten, die Ärzte, die Pflegekräfte und die Träger. Wir als AfD-Fraktion werden den Entwurf nicht pauschal ablehnen, aber wir sagen klar, so kann er nicht Gesetz werden, im Ausschuss braucht es Korrekturen. Denn das Land Mecklenburg-Vorpommern braucht, was Mecklenburg-Vorpommern braucht, ist kein Verordnungskatalog, sondern ein Krankenhausgesetz, das Vertrauen schafft, Versorgung sichert und die Häuser stärkt und nicht weiter schwächt. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
