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Paul-Joachim Timm

AfD 14.05.2025 Sitzungen 8/105

Nun, meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, werte Bürger im Land, wie Sie richtig gerade vorgetragen haben, geht es jetzt um die Zweite Lesung unseres sehr, sehr guten Gesetzesänderungsantrags, der konkret den Paragrafen 24 unseres Landeshochschulgesetzes betrifft und das Ziel verfolgt, eine Austrittsmöglichkeit aus der verfassten Studentenschaft zu schaffen. Alles wurde schon relativ ausführlich in der Ersten Lesung hier besprochen, weshalb ich mich heute etwas kürzer halten werde. Unser Gesetzentwurf – und das wird Ihnen nicht entgangen sein – zeichnet sich dadurch aus, dass er die Entscheidungs- und die Wahlfreiheit der Studenten in den Vordergrund rückt, ob sie der verfassten Studentenschaft nun angehören wollen oder nicht. Wir halten das zum einen für notwendig, weil die Organe der verfassten Studentenschaft das hochschulpolitische Klima stark beeinflussen, und uns und sicher auch Ihnen auffällt, dass der Meinungskorridor vertretbarer Ideen an den Hochschulen stark einseitig eingeengt scheint. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Belegt hatte ich das durch unsere Kleinen Anfragen, die nachgefragt haben, welche Projekte denn unsere ASten so gefördert haben. Aus den Kleinen Anfragen geht hervor, dass große Summen in irgendwelche Queerveranstaltungen, selbsternannte Antifaschismusfestivals und Antirassismusworkshops geflossen sind. Sie stellen fest, genau wie ich, bei diesen Themen ist keinerlei Bezug zur Hochschule erkennbar. Er verdeutlicht vielmehr, dass es den Studentenschaften an den Universitäten Greifswald und Rostock in ihrer derzeitigen Ausrichtung an Überparteilichkeit fehlt. Oft fehlt die Sachbezogenheit für ihre eigentlich originären Aufgaben. Und das Fass brachte wohl zum Überlaufen die Debatte um die All-Gender-Toiletten an der Universität Greifswald, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wer braucht so was?! Wir stellen fest, die Hochschulpolitik beschäftigt sich vermehrt mit Dingen, für die sie eben kein Mandat hat, aber sämtliche Studenten und damit auch die Semesterbeiträge in Mithaftung nimmt. Das ist unsere Kritik, und das wollen wir ändern. Nach unserem Vorstoß soll jeder Student selbst entscheiden, ob er sich vertreten lassen will oder nicht – oder besser gesagt vereinnahmen lassen will oder nicht. Verstehen Sie unseren Gesetzentwurf bitte als kleinen Beitrag zu mehr Meinungsfreiheit an unseren Hochschulen. (Heiterkeit bei Daniel Seiffert, DIE LINKE, und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir möchten eine Austrittsmöglichkeit aus der verfassten Studentenschaft ermöglichen, denn wir möchten es unseren Studenten überlassen, ob sie überhaupt vertreten werden wollen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, und ich sehe das jetzt hier schon kommen, dass hier gleich wieder so ein Exorzismus vollführt wird, um den bösen AfD-Geist zu vertreiben. (allgemeine Unruhe – Daniel Seiffert, DIE LINKE: Die Rede ist einfach nur lächerlich.) Ich bin gespannt, wann hier die Äußerungen kommen: beteiligungsfeindlich, unsolidarisch, demokratiefeindlich. Ich bin sehr überrascht, was Sie uns hier gleich vollführen, aber möchte Ihnen noch mit auf den Weg geben, dass unsere Idee ja gar nicht neu ist. In Sachsen-Anhalt gibt es dankenswerterweise die Möglichkeit, aus der verfassten Studentenschaft auszutreten. Und ich habe mir noch mal für diese Debatte die Mühe gemacht, das jetzige Landeshochschulgesetz in Sachsen-Anhalt anzugucken. Das trat in Kraft mit der neuen Novelle am 21. Januar 2021 im Kabinett Haseloff 2, gestützt durch CDU, SPD und GRÜNE. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen, in dieser Debatte ist doch durchaus Durchlässigkeit gegeben, das ist keine AfD-Erfindung, aber wir halten es doch für einen richtigen Weg, weil es ein freiheitlicher Weg ist, und bitten Sie heute erneut um Zustimmung für diesen Gesetzentwurf. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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