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Constanze Oehlrich

GRÜNE 14.05.2025 Sitzungen 8/105

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Mit ihrem Gesetzentwurf will die CDU-Fraktion das Auswahlverfahren für den juristischen Vorbereitungsdienst in Mecklenburg-Vorpommern reformieren hin zu einem Punktesystem, das neben der Examensnote auch soziale und regionale Kriterien berücksichtigt. Zunächst eines vorweg: Wir Bündnisgrüne begrüßen grundsätzlich die Zielrichtung, soziale Aspekte und persönliche Lebensumstände wie Kinderbetreuung oder eine Schwerbehinderung stärker in das Auswahlverfahren für den juristischen Vorbereitungsdienst zu integrieren. Wir Bündnisgrüne treten seit Langem für mehr Chancengerechtigkeit im Bildungswesen ein. Das muss jedoch gut gemacht werden. Für den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion fehlt es jedoch am erforderlichen Bedarf. Faktisch gibt es in M-V keine Wartezeit und daher auch keine Wartelisten. Die Justizministerin hat es uns eben noch mal dargestellt. Allen, die sich um einen Referendariatsplatz bewerben, wird zum 1. Juni oder zum 1. Dezember ein Platz angeboten. Das aktuell gültige dreiteilige Quotenverfahren – 35 Prozent Examensnote, bis 10 Prozent Härtefälle, Rest Wartezeit – greift derzeit gar nicht. Die CDU-Fraktion will also ein Problem lösen, das so erst mal gar nicht existiert. Mit dem Landeskinderbonus zielt der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zudem darauf ab, eine Ungleichbehandlung anhand eines Merkmals einzuführen, das sich der Disposition der Betroffenen entzieht. Nach den Plänen der CDU soll es in dem Auswahlverfahren einen Zusatzpunkt für Bewerber/-innen geben, die in Mecklenburg-Vorpommern geboren wurden. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Skandal!) Damit würde eine Regelung getroffen, die es so bislang in keinem anderen Bundesland gibt. Verfassungsrechtlich ist das heikel. Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes verbietet Ungleichbehandlung wegen der Herkunft. Wie Dürig/Herzog/Scholz in ihrem Kommentar zum Grundgesetz ausführen, verletzen Landeskinderklauseln den Gleichheitsgrundsatz, wenn sie allein auf Territorialität beruhen und nicht auf ein sachliches Erfordernis abstellen. Ein Regionalbonus müsste differenziert sein, schon aufgrund des Grundrechts auf freie Wahl der Ausbildungsstätte. Wie Sieweke in seinem Standardwerk zum Zulassungsverfahren betont, gewinnt der Vorbereitungsdienst seine verfassungsrechtliche Bedeutung gerade daraus, dass er eine freie, leistungsorientierte Berufsausbildung ermöglicht. Und denken wir an die Praxis: Eine junge Mutter mit exzellenter Examensnote zieht aus familiären Gründen hierher, will Wurzeln schlagen und langfristig in der hiesigen Justiz arbeiten. Trotzdem wird sie hinter einem Landeskind mit schlechterer Note eingereiht. Ist das etwa gerecht oder zukunftsorientiert? Wir Bündnisgrüne sagen, Qualität muss zählen, flankiert von sozial gerechten Auswahlkriterien und nicht von Regionalprotektionismus. Mecklenburg-Vorpommern braucht talentierte Jurist/-innen, die gerne zu uns kommen. Das setzt voraus, dass wir ihnen ein gut betreutes, attraktives Referendariat bieten können und eine Perspektive, die Lust darauf macht, hier Wurzeln zu schlagen. Einer unveränderten Annahme des Gesetzentwurfs können wir nicht zustimmen, einer Überweisung in die Ausschüsse hingegen schon. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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