Horst Förster
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es geht bei unserem Antrag um die Beleidigung von Politikern. Ich möchte meine Ausführungen mit einer Frage beginnen. (Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Was ist mit Politikerinnen? Werden die auch beleidigt oder nicht?) Was ist schlimmer, staatsmännische Kollektivbeleidigungen oder verbale Entgleisungen einfacher Bürger oder, ganz konkret, wenn ein Staatsoberhaupt das Volk je nach Wahlentscheidung sortiert in Anständige und Unanständige oder wenn ein einfacher Bürger einen Politiker als „Schwachkopf“ bezeichnet? (Enrico Schult, AfD: Ja.) Was hat mehr Zerstörungspotenzial? Ich komme darauf noch zurück. Paragraf 188 StGB befasst sich mit übler Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens. 2021 wurde die Vorschrift auf Beleidigungen ausgeweitet. Das hat zu einer absurden Entwicklung geführt, die aus unserer Sicht korrigiert werden muss. Die Vorschrift gibt es seit 1951, im Grunde aber schon seit fast einem Jahrhundert, denn es gab eine ähnliche Verordnung aus dem Jahr 1931, „Um“, so wörtlich, „der zunehmenden Vergiftung des öffentlichen Lebens durch Verunglimpfung anderer und der wachsenden Verhetzung im politischen Kampf entgegenzuwirken …“ Man sieht, wir reden über ein uraltes Problem. Die Bedeutung der Vorschrift besteht darin, dass sie für üble Nachrede beziehungsweise Verleumdung eines Politikers ein höheres Strafmaß vorsieht. Wichtig für das Verständnis dieser Strafrechtsnorm ist, dass es in deren fast 100-jährigen Geschichte stets nur um Tatsachenbehauptungen und nicht um Beleidigungen ging. Es macht eben einen großen Unterschied, ob ich einen Politiker als „Drecksack“ beschimpfe oder ihm die falsche Tatsache vorwerfe, er erhalte von einem Rüstungsunternehmen Provisionen für Staatsaufträge. Die Beleidigung richtet sich meistens von selbst, die falsche Tatsachenbehauptung kann vernichten. 2021 kam die große Wende. Der Paragraf wurde auf Fälle der Beleidigung erweitert, zugleich wurde die Strafverfolgung erleichtert. Anders als bei Ehrdelikten üblich, ist jetzt die Strafverfolgung auch ohne Strafantrag des Verletzten möglich. Im Grunde handelt es sich bei diesem Paragrafen jetzt um eine Art Majestätsbeleidigung, denn wer einen im politischen Leben stehende Person beleidigt, wird härter bestraft als im Fall eines normalen Bürgers. Die Höchststrafe beträgt dann drei Jahre statt zwei Jahre, also die Hälfte mehr. Kam die Vorschrift früher kaum zur Anwendung, wird sie jetzt geradezu inflationär angewandt und eine überlastete Justiz damit noch mehr belastet. Dabei tun sich einige Politiker besonders hervor. Die Minister – ehemalige – Habeck und Baerbock haben die Justiz mit weit über tausend Anzeigen beschäftigt. Spitzenreiter ist oder war allerdings die Abgeordnete Strack-Zimmermann, die es bis zu 250 Anzeigen pro Monat schaffte. Die öffentliche Aufmerksamkeit erlangte die Gesetzesänderung durch die sogenannte Schwachkopf-Affäre. Hier hatte ein Rentner eine satirisch veränderte Werbung mit dem Foto von Habeck und dem Text „Schwachkopf Professional“ geteilt. Daraufhin kam es zu einer Durchsuchung seiner Wohnung. Das muss man sich einmal vorstellen, da bezeichnet ein Bürger einen Minister, dessen in einer Talkshow offenbarte Ahnungslosigkeit zu seinem Markenzeichen geworden war, als „Schwachkopf“, und daraufhin marschiert die Staatsmacht in seine Wohnung ein! Die neue Vorschrift wird zu einer Gefahr für die Demokratie, denn damit wird ein Klima geschaffen, in dem sich die Bürger immer mehr in ihrer Meinungsfreiheit eingeschränkt fühlen, sagt im Übrigen auch Kubicki. Wie wichtig die regierenden Politiker Beleidigungen nehmen und wie sie Schwerpunkte der Kriminalitätsbekämpfung setzen, das zeigt sich ganz deutlich an den vom Bundeskriminalamt koordinierten Aktionstagen gegen Hasspostings. Inzwischen fanden elf dieser sogenannten Aktionstage mit den entsprechenden Hausdurchsuchungen statt. Dabei geht es erklärtermaßen auch um Beleidigungen. Die Bürger sollen eingeschüchtert werden. Faeser sagte es ganz offen, Zitat, der Aktionstag ist „genau das harte Vorgehen, das wir brauchen. Wenn die Polizei vor der Tür steht, wird jedem Täter klar, dass Hasskriminalität Konsequenzen hat.“ Zitatende. Faeser stand auch mit eigenen Anträgen an der Spitze dieser Einschüchterungskampagne und fand dabei willfährige Staatsanwälte und Richter. So wurde der Chefredakteur des „Deutschland-Kuriers“ kürzlich wegen einer für jedermann erkennbaren satirischen Fotomontage, in der Faeser ein Plakat mit der Aufschrift „Ich hasse die Meinungsfreiheit!“ hochhält, zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Das zeigt, wie aufgehetzt, wie aufgeheizt das politische Klima ist und die Justiz dabei mit abenteuerlichen Entscheidungen ihre Unabhängigkeit mit einem großen Fragezeichen versieht. Denn in diesem erwähnten Fall ist das Urteil an Absurdität nicht zu überbieten. Die Aussage der Bildmontage ist zweifelsfrei von der Meinungsfreiheit gedeckt. Aber auch andere Fälle machen einen fassungslos. Aufsässige Bürger werden in einem nie dagewesenen Umfang für im Grunde harmlose Despektierlichkeiten durch die Staatsmacht verfolgt und mit erheblichen Geldstrafen belegt. Dazu durchwühlen Suchmaschinen das Netz und spüren jede verbale Entgleisung der Bürger auf. Natürlich nicht zum Wohle des Vaterlandes, sondern zum Wohle überempfindlicher Politiker, die sich besser mit den Ursachen des vorhandenen Empörungsklimas in der Gesellschaft befassen sollten. Das muss ein Ende haben. Für die Ausweitung der Strafvorschrift auf Beleidigungen besteht keine Notwendigkeit. Zudem besteht ein weiteres Problem: Paragraf 188 fordert nämlich, dass die Tat, hier also die Beleidigung, geeignet sein muss, das öffentliche Wirken des Politikers erheblich zu erschweren. Das dürfte bei Beleidigungen – anders als bei falschen Tatsachenbehauptungen – kaum zu begründen sein. Meine Damen und Herren, ich komme zurück auf meine eingangs gestellte Frage: Was ist wirklich schlimmer – ein Bundespräsident, der das Volk ganz legal in anständige und unanständige Bürger spaltet, je nachdem, wie sie gewählt haben, oder der einfache Bürger, der hier einen Politiker – manchmal vielleicht unbedacht – beleidigt? Braucht unser Land wirklich ein Sonderrecht für die Beleidigung von Politikern oder ist es an der Zeit, darüber nachzudenken, warum es zu einem massiven Vertrauensverlust der Bürger in die Politik gekommen ist (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) und warum der Respekt gegenüber den Politikern so tief gesunken ist. Das wäre, glaube ich, staatstragender und wichtiger. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
