Stefanie Drese
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir befinden uns vor der größten Krankenhausreform seit rund 20 Jahren. Die bevorstehenden Veränderungen in der Krankenhausversorgung sind notwendig, lösen aber natürlich auch Fragen aus, auch weil einige Aspekte noch nicht abschließend geklärt sind. Um die Krankenhausversorgung bei uns in Mecklenburg-Vorpommern zukunftsfest zu machen und die investive Landeskrankenhausförderung grundlegend zu reformieren, wollen wir in einem ersten Schritt das Landeskrankenhausgesetz komplett überarbeiten und neu fassen. Die Krankenhausreform ist damit zwar der Anlass für den vorliegenden Gesetzentwurf, dieser geht inhaltlich aber weit darüber hinaus und adressiert auch andere zentrale Herausforderungen, mit denen wir konfrontiert sind und auf die wir mit unserer Gesetzesinitiative die Krankenhäuser vorbereiten wollen. Der vorliegende Gesetzentwurf ist daher ambitioniert. Genau das möchte ich bezwecken. Wir schaffen einen zeitgemäßen und sachgerechten Rahmen für unsere Krankenhäuser und setzen in einigen Bereichen sicherlich auch für andere Bundesländer wichtige Signale. Lassen Sie mich kurz auf die Schwerpunkte des neuen Landeskrankenhausgesetzes eingehen. Zuallererst machen wir mit dem Gesetzentwurf deutlich, dass die Patientinnen und Patienten im Mittelpunkt der Krankenhausversorgung stehen. So sollen spezifische Belange von Patientinnen und Patienten besser berücksichtigt und eine diskriminierungsfreie und inklusive Krankenhausversorgung als Standard festgesetzt werden. Beispielsweise wollen wir die Selbstbestimmung der Frau während der Geburt stärken, wir verbessern den Kinderschutz im Krankenhaus, stärken das Recht von Menschen mit Behinderung auf Mitnahme einer Begleitperson und sorgen dafür, dass auch Menschen, die im Krankenhaus sterben, selbstbestimmt und würdevoll Abschied nehmen können. Neu eingeführt werden soll außerdem die Möglichkeit für die Landkreise und kreisfreien Städte, in den Krankenhäusern Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher einzuführen. Diese Personen haben die Aufgabe, direkt und unkompliziert für Patientinnen und Patienten ansprechbar zu sein, wenn es mal ein Problem gibt. Im Sinne der Patientinnen und Patienten ist es sicherlich auch, dass wir die Krankenhausaufsicht weiterentwickeln und hier auch Durchgriffsmöglichkeiten schaffen. Außerdem führen wir Stationsapothekerinnen und -apotheker ein, die die Arzneimitteltherapiesicherheit erhöhen (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) und gleichzeitig zu einem wirtschaftlicheren Umgang des Krankenhauses mit Arzneimitteln führen. Zentraler Bezugspunkt der Krankenhausreform ist der Abschnitt im Gesetzentwurf zur Krankenhausplanung. Wir machen unser Landesgesetz damit anschlussfähig an die Bundesreform und schaffen die landesrechtlichen Grundlagen für deren Umsetzung. Eine große Herausforderung ist dabei, dass aktuell noch unklar ist, ob und wie genau das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz unter der neuen Bundesregierung noch einmal geändert wird. Das Landeskrankenhausgesetz ist zwar so gestaltet, dass es unabhängig von eventuellen Änderungen wäre, allerdings bleibt abzuwarten, wie sich der Zeitplan bei der Umsetzung der Krankenhausreform entwickelt. Mit dem Gesetz schaffen wir jedenfalls eine landesrechtliche Grundlage, die Krankenhausplanung auf Leistungsgruppen umzustellen. Eine der Hauptaufgaben des Landes liegt neben der Krankenhausplanung in der Krankenhausförderung. Diese werden wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf grundlegend reformieren. Während viele nach Bürokratieabbau rufen, der in Wirklichkeit aber der Verwaltung immer weitere Aufgaben und Standards aufbürdet, setzen wir diese Forderung ganz praktisch in die Tat um. Wenn unser Entwurf als Gesetz beschlossen wird, ist das ein Riesenbefreiungsschlag für den Bürokratieabbau, und zwar sowohl für die Krankenhäuser als auch für die Ministerialbürokratie. Wir planen nämlich eine grundsätzliche Umstellung der Förderung und haben uns dabei von positiven Erfahrungen anderer Bundesländer, hier insbesondere von Brandenburg inspirieren lassen. Aktuell finanzieren wir sogenannte Einzelförderungsmaßnahmen, bei denen jedes Vorhaben individuell beantragt und geprüft wird. Dieser Prozess allein dauert mehrere Jahre und bindet hohe Personalressourcen sowohl in den Krankenhäusern als auch in der Verwaltung. Das halte ich weder für zeitgemäß noch für sachgerecht. So sind beispielsweise Planungsverfahren äußerst zeitaufwendig. Gleichzeitig muss bei diesen mehrjährigen Planungsverfahren oft eine zwischenzeitliche Baukostensteigerung eingepreist werden, das wiederum verlängert das Planungsverfahren erneut, das führt zu Frustration auf allen Seiten. Mein Vorschlag an Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lautet, dieses zeitraubende Prozedere zu ersetzen durch einen schlanken Prozess einer Pauschalförderung. Jedes Krankenhaus wird spätestens ab dem Jahr 2028 auf der Grundlage eines Bemessungsinstruments dann Investitionspauschalen vom Land erhalten, mit denen es im Rahmen des Versorgungsauftrages eigenverantwortlich wirtschaften kann. Dieser Paradigmenwechsel entlastet die Krankenhäuser massiv von Bürokratie und gibt allen Seiten ein hohes Maß an Planbarkeit. Gleichzeitig schafft es freie Ressourcen für andere wichtige Aufgaben, wie zum Beispiel den Transformationsfonds oder das erwartete Investitionsprogramm des Bundes für unsere Krankenhäuser. Also – bevor jetzt die Sektkorken knallen – eine gewisse Bürokratie im Bereich der Krankenhäuser wird uns erhalten bleiben müssen, aber durch das neue Landeskrankenhausgesetz würden damit erhebliche Kapazitäten freigesetzt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zum Abschluss noch auf einen weiteren, wie ich finde, ganz wichtigen Schwerpunkt des Gesetzentwurfs hinweisen, der aus einer ganz anderen Perspektive eine hohe Aktualität hat, nämlich die Steigerung der Resilienz unserer Krankenhäuser. Wir tragen hier als Land eine eigene Verantwortung. Dieser möchte ich gerecht werden, und wir haben daher im Gesetzentwurf einen eigenen Abschnitt für die Notfallversorgung und Regelung für besondere Gefahrenlagen entwickelt. Hierbei fließen auch die Lektionen ein, die wir in der Pandemie gemacht haben. Und wie wichtig eine funktionierende Notfallversorgung und passgenaue Regelungen für besondere Gefahrenlagen sind, haben wir gerade beim flächendeckenden Stromausfall in Spanien und Portugal miterlebt. Auch dieser Abschnitt im Gesetzentwurf ist also nicht für die Schublade, sondern soll die Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit unserer Krankenhäuser im Krisenfall schaffen. Dabei fokussieren wir einerseits auf eine stärkere Ausdifferenzierung in der Vorsorge und Vorbereitung auf besondere Gefahrenlagen, beispielsweise durch den Krankenhausalarm- und -einsatzplan. Hierbei möchte ich ausdrücklich betonen, dass unsere Krankenhäuser hier teilweise schon gut aufgestellt sind, jedoch schaffen wir nun einen verbindlichen Rahmen für alle gleichermaßen. Gleichzeitig entwickeln wir neue Konzepte, die uns in besonderen Gefahrenlagen die Möglichkeit geben, steuernd einzugreifen und für die Krankenhäuser verbindliche Vorgaben zu machen. Das sind Konzepte, die uns in der Pandemie ein ums andere Mal gefehlt haben. Diese Kompetenzen werden wir auch zur Bewältigung anderer Gefahrenlagen benötigen. Die Krankenhäuser stehen bei Krisen und Bedrohungen jeder Art in vorderster Reihe, um die Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe, es ist deutlich geworden, dass die Neufassung des Landeskrankenhausgesetzes angebracht und notwendig ist, um der Mehrdimensionalität unserer aktuellen Herausforderungen gerecht zu werden. Das, was vor 10 oder 15 Jahren noch eher als theoretische Bedrohungslage betrachtet wurde, ist im Jahr 2025 Realität. Darauf müssen wir uns einstellen und darauf stellen wir uns mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auch ein. Ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich für die konstruktive und intensive Zusammenarbeit mit den Verbänden und den Ressorts bedanken. Wir haben viele Anregungen und Hinweise aufgenommen, konnten aber natürlich nicht alle umsetzen. Selbstverständlich gab es zu manchen Themen unter den Verbänden teils entgegengesetzte Forderungen. Diese lebendige Diskussionskultur ist aber in der Sache förderlich, auch das möchte ich an dieser Stelle hervorheben. In wichtigen Punkten konnten wir Kompromisse finden, wie insbesondere bei der Frage der Beteiligungsrechte für die Selbstverwaltung an der Krankenhausplanung. Trotz der Komplexität der Themen und des hohen Zeitdrucks haben wir es als Landesregierung geschafft, einen ambitionierten und auch der aktuellen Lage angemessenen Gesetzentwurf vorzulegen. Ich gebe diesen jedenfalls mit einem guten Gefühl in Ihre Hände. Mir ist klar, dass die Umsetzung dieses Gesetzes an der einen oder anderen Stelle anspruchsvoll sein wird, sowohl für die Verwaltung als auch für die Krankenhäuser. Allerdings ist vor allem mit Blick auf die Patientinnen und Patienten mehr als gerechtfertigt, den Anspruch an eine gute Krankenhausversorgung hochzuhalten. Deswegen danke ich auch hier für Ihren Einsatz. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
