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Elke-Annette Schmidt

14.05.2025 Sitzungen 8/105

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Im Rahmen der Berichterstattung ist seitens des Vorsitzenden beantragt worden, dem Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses auf Drucksache 8/4785 zuzustimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist dem Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses auf Drucksache 8/4785 einstimmig zugestimmt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10 : Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden der Enquete-Kommission „Jung sein in Mecklenburg-Vorpommern“ gemäß Paragraf 5 Absatz 1 des Enquete-Kommissionsgesetzes, hierzu Wahlvorschlag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU und DIE LINKE auf Drucksache 8/4883(neu). Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden der Enquete-Kommission „Jung sein in Mecklenburg-Vorpommern“ gemäß § 5 Absatz 1 des Enquete-Kommissions-Gesetzes Wahlvorschlag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU und DIE LINKE – Drucksache 8/4883(neu) – Meine Damen und Herren, in der 14. Sitzung des Landtages am 10. März 2022 wurde der Abgeordnete Christian Winter zum Vorsitzenden und der Abgeordnete Hannes Damm zum stellvertretenden Vorsitzenden der Enquete-Kommission „Jung sein in Mecklenburg-Vorpommern“ gewählt. Der Abgeordnete Hannes Damm hat mit Schreiben vom 30. April 2025 seinen Rücktritt als stellvertretender Vorsitzender zum 1. Mai 2025 erklärt. Aus diesem Grund ist die Nachwahl einer beziehungsweise eines stellvertretenden Vorsitzenden erforderlich. (allgemeine Unruhe) Der entsprechende Wahlvorschlag auf Drucksache 8/4883(neu) liegt Ihnen vor. Nach Artikel 32 Absatz 4 Satz 2 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 92 Absatz 1 Satz 1 unserer Geschäftsordnung sind die vom Landtag vorzunehmenden Wahlen in der Regel geheim. Eine Wahl kann gemäß Paragraf 92 Absatz 1 Satz 3 unserer Geschäftsordnung aber auch offen durch Handaufheben erfolgen, wenn nicht in der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, durch Gesetz oder in unserer Geschäftsordnung die geheime Durchführung der Wahl vorgeschrieben ist. Da weder die Verfassung noch das Enquete-Kommissions-Gesetz, noch unsere Geschäftsordnung eine geheime Wahl vorsehen, wurde sich im Ältestenrat darauf verständigt, die stellvertretende Vorsitzende der Enquete-Kommission offen durch Handaufheben zu wählen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und wir werden so verfahren. (allgemeine Unruhe) Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU und DIE LINKE haben mit dem Wahlvorschlag auf Drucksache 8/4883(neu) vorgeschlagen, Anne Shepley gemäß Paragraf 5 Absatz 1 des Enquete-Kommissions-Gesetzes über die Einsetzung und das Verfahren von Enquete-Kommissionen zur stellvertretenden Vorsitzenden der Enquete-Kommission „Jung sein in Mecklenburg-Vorpommern“ zu wählen. Wer dem Wahlvorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist dem Wahlvorschlag auf Drucksache 8/4883(neu) mit der nach Artikel 32 Absatz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern erforderlichen Mehrheit zugestimmt und die Abgeordnete … Ich will vielleicht noch mal das Abstimmungsverhalten nennen: Es war eine Gegenstimme, Stimmenthaltung der übrigen Fraktion der AfD, ansonsten Fürstimmen. Es ist also die erforderliche Mehrheit entstanden und die Abgeordnete Anne Shepley zur stellvertretenden Vorsitzenden der Enquete-Kommission „Jung sein in Mecklenburg-Vorpommern“ gewählt worden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sandy van Baal, fraktionslos, Barbara Becker-Hornickel, fraktionslos, und René Domke, fraktionslos) Ich frage Sie noch – noch muss ich eine Frage stellen –, ich frage Sie, Frau Shepley: Nehmen Sie die Wahl an?

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