Tilo Gundlack
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Wir leben in einer Zeit, in der sich politisches Verantwortungsbewusstsein nicht in schönen Worten zeigt, sondern im Handeln. (Torsten Renz, CDU: So ist es.) Und genau deshalb ist dieser Nachtragshaushalt so notwendig und auch so wichtig, nicht, weil wir es wollen, sondern weil die Realität es verlangt. (Torsten Renz, CDU: Richtig!) Die wirtschaftliche Lage hat sich verschärft, die Konjunktur schwächelt, Lieferketten sind instabil, die Energiepreise bleiben hoch und dazu noch schwierige Signale jenseits des Atlantiks. Die Folge, weniger Steuereinnahmen auch für unser Bundesland, gleichzeitig steigen die sozialen Belastungen. Und dann kommen noch die Zensuszahlen mit erheblichen Auswirkungen auf die Finanzverteilung. Wer jetzt fordert, einfach den Gürtel enger zu schnallen, verkennt die Realität. Wir können uns keine Politik der kalten Zahlen leisten, wenn es um die Menschen geht in diesem Land. (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD) Was wir brauchen, ist eine klare Politik, und die MV-Koalition liefert eben diese. Ich möchte drei Punkte benennen, einmal die Investitionen in Bildung und Infrastruktur, stabile kommunale Finanzausstattung und einen handlungsfähigen Sozialstaat. Wer das blockiert mit ideologischen Debatten über Schuldenbremsen oder Sparfetisch, der handelt nicht im Sinne unseres Landes und deren Bürgerinnen und Bürger, der gefährdet Zusammenhalt, statt ihn zu stärken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Meine Damen und Herren, worüber reden wir beim Nachtragshaushalt? Ein Nachtragshaushalt ist ein ergänzender oder korrigierender Haushalt, der im Laufe eines Haushaltsjahres aufgestellt wird, wenn sich die ursprünglichen Annahmen oder Rahmenbedingungen des regulären Haushalts geändert haben. Bei den Änderungsanträgen habe ich das jetzt nicht verfolgen können, wo da eigentlich die Änderung war, sondern der Mehrbedarf herkommt, aber ich möchte es noch einmal sagen, die unerwarteten Mehrausgaben in der Eingliederungs- und Sozialhilfe, also im BTHG zum Beispiel, da kommt es zu Einnahmeänderungen durch den Zensus und auch zu Steuerrechtsänderungen, weniger Einnahmen auf allen staatlichen Ebenen. Ich möchte eines benennen hier mal, zum Beispiel die kalte Progression. Da wollten wir das alle, dass sie abgebaut wird, und die Vorgängerregierung hat mit der CDU zusammen das auch getan. Und nun können wir uns auch nicht beschweren, die Bürger haben mehr Geld in der Tasche, und das ist auch gut so. (René Domke, fraktionslos: Beschwert sich auch keiner.) Meine Damen und Herren, der Landtag hat in seiner 96. Sitzung am 29. Januar 2025 in Erster Lesung den Gesetzentwurf der Landesregierung – Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes zum Nachtragshaushaltsgesetz 2025, auf Drucksache 8/4498, und den Gesetzentwurf der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags für das Haushaltsjahr 2025, auf Drucksache 8/4499, in Verbindung mit dem ZAHLENWERK zum Nachtrag zum Haushaltsgesetz 2025, auf Drucksache 8/4500, beraten und federführend an den Finanzausschuss und mitberatend an fast alle Fachausschüsse überwiesen. Im Finanzausschuss wurde das Gesetzespaket am 6. März 2025 in der 82. Sitzung erstmals und am 3. April 2025 in seiner 84. Sitzung abschließend beraten. Im Zeitraum seiner Beratungen führte der Finanzausschuss am 27. Februar 2025 auf Antrag der Koalitionsfraktionen eine öffentliche Anhörung durch. Geladen waren als Anzuhörende die kommunalen Spitzenverbände dieses Landes, der DGB Bezirk Nord, die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in M-V, die IHK zu Schwerin, der Bund der Steuerzahler, die dbb beamtenbund und tarifunion, das Max-Planck-Institut für demografische Forschung, Arbeitsbereich Migration sowie Bevölkerungsdynamik und nachhaltiges Wohlbefinden, Herr Dietger Wille vom Landkreis Vorpommern-Greifswald und Steffen Bockhahn von der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Leider konnten nicht alle Anzuhörenden persönlich teilnehmen, sie reichten dem Finanzausschuss im Vorfeld jedoch eine schriftliche Stellungnahme zur Beratung. Meine Damen und Herren, in der Anhörung kam es zu einer breiten thematischen Auseinandersetzung, auch zum Austausch. Inhaltliche Diskussionen gab es zu den Themen Personal, Digitalisierung, globale Minderausgaben, Sondervermögen, Konjunkturausgleichsrücklage des Landes, Kredittilgungsplan, Sozialleistungen, Zensus und Abwanderung, Investitionen und zum Nachtragshaushalt nachher insgesamt. Rückblickend ist zu sagen, dass bei der Vielzahl der Sachverständigen deren Meinungen zum vorliegenden Nachtrag natürlich divergierten. Einige Sachverständige gingen in aller Tiefe auf bestimmte Themen ein. Sie betonten aber alle die Notwendigkeit des Nachtrags zur Finanzierung dringlicher Aufgaben, insbesondere im Kontext von Krisen und deren Auswirkungen, oder bestehende und kommunale wirtschaftliche Herausforderungen. Ähnlich äußerte sich auch der Landesrechnungshof. Er halte es für notwendig, dass das Land seine Aufgaben ernsthaft und kritisch einer Notwendigkeitsprüfung auch unterziehe. Die Anhörung hat deutlich gemacht, dass es keine einfachen Antworten gibt, aber sie hat auch die Bedeutung einer offenen und transparenten Debatte unterstrichen. Die unterschiedlichen Auffassungen spiegeln sich auch in den politischen Debatten wider. Ich darf nur an die Erste Lesung erinnern. Die Regierungsfraktionen sehen den Nachtrag als notwendig an, während die Oppositionsparteien teils alternative Lösungen fordern. Diese unterschiedliche Sichtweise liegt wohl in der Natur der Sache. Meine Damen und Herren, die Beratungen im Finanzausschuss haben die politischen Unterschiede verdeutlicht. Im Ergebnis gab es dann zahlreiche Änderungsanträge seitens der Regierungsfraktionen, aber auch aus den Reihen der Opposition. Im Wesentlichen möchten wir als Koalitionsfraktionen vier Dinge am Nachtragshaushalt heute ändern. Dafür müssen noch einmal 40 Millionen Euro in die Hand genommen werden. Diese Änderungen liegen mit der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses dem Landtag vor: – Nach der Aufstellung des Nachtragshaushalts hat sich gezeigt, dass sich mehr junge Menschen als angenommen für eine Erzieherin- oder Erzieherausbildung entscheiden wollen und auch haben, was auch gut ist. Das kostet aber 3,2 Millionen Euro mehr. – Zudem haben die Eingliederungs- und Sozialhilfeträger zwischenzeitlich mitgeteilt, dass die tatsächlichen Auszahlungen für die Eingliederungshilfe deutlich über den Prognosen liegen werden. Damit sind rund 29 Millionen Euro zusätzlich verbunden. – Dann müssen noch zusätzliche Bedarfe bei freien Schulen in Höhe von 6,2 Millionen Euro berücksichtigt werden. – Und nicht zuletzt muss auch die neue Bundesgesetzgebung zur SED-Opfer-Entschädigung veranschlagt werden. Hier ist der Kostenpunkt bei 1,1 Millionen Euro. Meine sehr geehrten Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich auch auf die Oppositionsanträge eingehen. Hier hat sich ein gemischtes Bild gezeigt. Während die AfD mit vielen Kürzungen auffällt, langt die CDU noch einmal richtig zu und hat offensichtlich die Gelddruckmaschine im Konrad-Adenauer-Haus aktiviert. (Torsten Renz, CDU: Mach mal Beispiele!) Die AfD will rund 100 Millionen Euro weniger ausgeben. Das betrifft unter anderem das Ehrenamt, das Azubi- und Seniorenticket, den Klimaschutz, die Erforschung und Entwicklung von Wasserstoff und so weiter, und so weiter. (Enrico Schult, AfD: Ja, richtig, mehr in Bildung.) Es betrifft damit Gelder für den sozialen Zusammenhalt (Julian Barlen, SPD: Kahlschlag!) und wichtige Zukunftsprojekte für unser Land. Das lehnen wir entschieden ab. Bei der CDU geht es in die andere Richtung, Wohltaten, wohin man sieht. Das kostet aber über 80 Millionen Euro. Woher das Geld kommen soll, ist unklar. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Verstärkungsmittel stehen einmal drin. Verstärkungsmittel im Titel anzugreifen, finde ich auch schwierig. Einige Forderungen sind durchaus wünschenswert. Wünschenswert ist aber finanziell nicht umsetzbar. Ich frage mich, wann die finanzpolitische Verantwortung bei der CDU auf der Strecke geblieben ist. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) Die Anträge der GRÜNEN, die wir heute Morgen bekommen haben, da sind manche wünschenswert und umsetzbar, natürlich aber heute viel zu kurzfristig. (Torsten Renz, CDU: Nehmt doch eine Auszeit! Ihr könnt doch noch beraten in Ruhe, wenn ihr so gut seid!) In den nächsten Haushaltsberatungen können wir sie einbinden. (Torsten Renz, CDU: Lasst euch doch zeitlich nicht unter Druck setzen! Noch eine Stunde Auszeit!) Im Ergebnis der Abstimmung hat der Finanzausschuss dann dem Nachtragshaushalt mit den Änderungen der Koalitionsfraktionen zugestimmt. Meine Damen und Herren, abschließend, der Nachtragshaushalt 2025 zeigt, Herr Renz, auch für Sie, wie wirtschaftliche Unwägbarkeiten und politische Entscheidungen die Finanzplanung unseres Landes beeinflussen können. Er verdeutlicht die Notwendigkeit, flexibel auf veränderte Rahmenbedingungen zu reagieren, um die finanzielle Stabilität und Handlungsfähigkeit unseres Landes zu gewährleisten. (Torsten Renz, CDU: Ja, das ist ja die Stärke der SPD.) Meine Damen und Herren, abschließend, die SPD-Fraktion wird den Beschlussempfehlungen zustimmen und die Änderungen der Opposition ablehnen, im Interesse unseres Landes und deren Bürgerinnen und Bürger. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
