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Jacqueline Bernhardt

14.05.2025 Sitzungen 8/105

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir debattieren heute über den von der CDU-Fraktion eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes und der Verordnung über die Beschränkung der Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst. Der Gesetzentwurf widmet sich einer der drängendsten Herausforderungen in Mecklenburg-Vorpommern in der Justiz, der Gewinnung von juristischem Nachwuchs in Mecklenburg-Vorpommern. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, das Verfahren zur Vergabe von Ausbildungsplätzen im juristischen Vorbereitungsdienst zu ändern und im Hauptschwerpunkt einen sogenannten Landeskinderbonus einzuführen. Nach sorgfältiger Prüfung der Ausgangslage des vorgeschlagenen Verfahrens und der potenziellen Folgen komme ich zu dem Schluss, dass dieser Gesetzentwurf weder notwendig noch zielführend ist. (Heiterkeit bei Marc Reinhardt, CDU: Siehste!) Ich begründe Ihnen das ganz kurz. Erstens besteht keine Regelungsnotwendigkeit. Die bestehende Rechtslage hat sich bewährt. Herr Ehlers hat es ausgeführt, wie lange die Rechtslage besteht: Seit über 20 Jahren kam es nur ein Mal im Dezember 2022 zu einer Überlastung der Kapazitäten im juristischen Vorbereitungsdienst. Selbst in dieser Ausnahmesituation konnte der Präsident des Oberlandesgerichts eine pragmatisch und rechtlich zulässige Verwaltungspraxis umsetzen, die Landeskinder überproportional berücksichtigte, nämlich, es wurden vergeben 35 Prozent nach Note, 10 Prozent nach Härtefall, und die restlichen 55 Prozent statt nach der Dauer der Wartezeit wurden wie folgt aufgeteilt: 70 Prozent für Landeskinder und 30 Prozent nach Note. In allen darauf folgenden Terminen, so auch für den bevorstehenden Termin im Juni 2025, standen mehr Ausbildungsplätze zur Verfügung als Bewerbungen. Im Dezember 2024 beispielsweise gab es bei 78 Plätzen 65 eingestellte Referendar/-innen, und im Juni 2025 sind bei vorhandenen 76 Plätzen voraussichtlich 60 bis 65 Einstellungen geplant. Es ist auch nicht abzusehen, dass sich diese Situation ändert. Da teile ich ausdrücklich Ihre Meinung nicht, Herr Ehlers, im Gegenteil: Angesichts der in den letzten fünf Jahren um 50 Prozent gesunkenen Anzahl von Studienanfänger/-innen im Bereich der Rechtswissenschaften an der Universität Greifswald ist und bleibt es eine dringende Aufgabe, eine erhebliche Zahl von Bewerber/-innen aus anderen Bundesländern für den juristischen Vorbereitungsdienst und damit für die Justiz in unserem Bundesland zu motivieren. Und da hinkt eben auch der Vergleich mit Hamburg, Berlin oder Brandenburg, die eine Landeskinder-Regelung eingeführt haben. Beispielsweise schauen wir uns mal Hamburg an. Dort kommen regelmäßig auf 50 zu vergebende Ausbildungsplätze 300 bis 400 Bewerbungen, ein deutliches Überangebot an Bewerbungen, das wir eben in Mecklenburg-Vorpommern nicht haben. Die Zahlen habe ich Ihnen gerade dargestellt. In Brandenburg ist schließlich ein Landeskinderbonus erforderlich, da ansonsten die in Berlin nicht zum Zuge kommenden Bewerber/-innen die Ausbildungsplätze auslasten und eigene Landeskinder hinten runterfielen. Insofern unterscheiden wir uns eben von diesen Bundesländern. Ein gesetzlicher Eingriff ist daher schlicht nicht notwendig. Zudem sprechen auch Bürokratieabbaugesichtspunkte gegen den Gesetzentwurf. Zur Vermeidung unnötigen bürokratischen Aufwandes, der sich alle Staatsgewalten mehr denn je zu verpflichten haben und verpflichtend fühlen sollten, sollte nicht nur wegen des gerade dargestellten fehlenden Regelungsbedarfs von der Annahme dieses Gesetzentwurfes abgesehen werden, sondern auch vor dem Hintergrund, dass bei Annahme des Gesetzentwurfes die Durchführung des Auswahlverfahrens und die im Anschluss vorgesehene Veröffentlichung nach Paragraf 6 Absatz 7 des Entwurfs der Kapazitätenverordnung einen nicht unerheblichen bürokratischen Mehraufwand begründen würde, und das – nochmals – bei fehlendem Regelungsbedürfnis. Zweitens handelt es sich hierbei, bei dem Gesetzentwurf, um eine fehlgeleitete Zielsetzung. Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, Landeskinder besser zu berücksichtigen. Paradoxerweise erreicht er aber genau das Gegenteil. (Marc Reinhardt, CDU: Ah!) Die vorgeschlagene Punkteliste würde Landeskindern lediglich einen Zusatzpunkt gewähren – ein Vorteil, der kaum ins Gewicht fällt, verglichen mit der bisherigen Praxis, die eine vorrangige Berücksichtigung ohne gesetzliche Änderung bereits ermöglicht. Zusätzlich werden andere soziale Härtefälle wie die familiäre Lebensgemeinschaft mit Kindern durch den Gesetzentwurf eher schlechtergestellt. Eine Bewerberin mit zwei Kindern würde im neuen System möglicherweise hinter leistungsstärkeren Mitbewerber/-innen zurückfallen, obwohl sie nach der bestehenden Härtefallregelung einen garantierten Platz hätte. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Dies widerspricht den Zielen einer gerechten und sozialen Vergabepraxis. Drittens besteht eine Gefahr für die Nachwuchsgewinnung. Unsere Justiz ist auf Zuwuchs von Nachwuchsjurist/-innen aus anderen Bundesländern angewiesen. Bereits die bloße Diskussion über eine Landeskinderregelung könnte Bewerber/-innen abschrecken, die Sorge haben, gegenüber Landeskindern benachteiligt zu werden. Dies könnte zu einem Rückgang der, wie Sie ja dargestellt haben, erfreulichen Bewerberzahlen führen – eine Entwicklung, die wir uns in Anbetracht der sinkenden Studienanfängerzahlen, ich wiederhole es noch mal, an der Universität Greifswald nicht leisten können. Andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen haben die Einführung eines Landeskinderbonus nach eingehender Prüfung verworfen. Dies zeigt, ein solcher Bonus ist in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern nicht erforderlich. Fazit: Ich appelliere daher an alle Fraktionen, lehnen Sie die Überweisung ab und setzen wir uns stattdessen für sinnvolle Maßnahmen ein, die den Standort Mecklenburg-Vorpommern für Jurist/-innen stärkt! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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