Sebastian Ehlers
Vielen Dank, Frau Präsidentin, für das Wort! Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Antrag kommt jetzt mit einigen Monaten Verspätung heute Abend hier ins Plenum. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Das liegt immer an Ihnen. Vielleicht noch mal zur Aufklärung, es liegt an den Fraktionen. Sie können Ihre Prioritäten hier benennen. Wenn Sie das dementsprechend spät abends einordnen, dann sagt das ja auch ein bisschen was (Zuruf von Horst Förster, AfD) über die Prioritätensetzung Ihrer Fraktion. Das will ich gar nicht bewerten, das ist Ihre Sache. Meine Damen und Herren, die AfD möchte, dass sich die Landesregierung mit einer Bundesratsinitiative dafür einsetzt, dass das Strafgesetzbuch geändert wird. So soll die Beleidigung aus dem Katalog des Paragraf 188 Strafgesetzbuch gestrichen werden. Tatsächlich ist die Beleidigung erst durch das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität vom 30.03.2021 in die Norm aufgenommen worden. Zuvor waren allein die üble Nachrede und die Verleumdung von der Norm erfasst. Bei der Norm handelt es sich um einen Qualifikationstatbestand, der die Höchststrafe gegenüber der Beleidigung in Paragraf 185 Strafgesetzbuch von zwei auf drei Jahren anhebt. Gleichzeitig enthält Paragraf 188 gegenüber dem Grundtatbestand weitere Tatbestandsvoraussetzungen. So muss sich die Beleidigung gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person richten, sie muss öffentlich geäußert werden und sie muss geeignet sein, das öffentliche Wirken des Opfers erheblich zu erschweren. Diese zusätzlichen Anforderungen rechtfertigen rechtsdogmatisch den angehobenen Strafrahmen. Die AfD, meine sehr verehrten Damen und Herren, will den Eindruck erwecken, durch diese Vorschrift werde eine Art Zweiklassenrecht eingeführt, und das ist unzutreffend. Im AfD-Antrag steht das Zitat: „Denn wer eine im politischen Leben stehende Person beleidigt, wird härter bestraft als im Fall der Beleidigung eines normalen Bürgers.“ Zitatende. Diese Behauptung, meine sehr verehrten Damen und Herren, missachtet ganz bewusst die erhöhten Anforderungen des Paragrafen 188 Strafgesetzbuch gegenüber dem Paragrafen 185 Strafgesetzbuch und tut so, als sei die erhöhte Strafanforderung allein deshalb ins Strafgesetzbuch geschrieben, weil die Opfer Personen des politischen Lebens sind. (Horst Förster, AfD: Natürlich.) „Majestätsbeleidigung“ nennen Sie das in Ihrem Antrag. Das ist schon, finde ich, etwas aberwitzig, wenn man sich verdeutlicht, dass auch Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker ausdrücklich durch die Vorschrift geschützt werden, also diejenigen, die nicht hier einen großen Stab an Juristen vielleicht um sich herum haben, diejenigen, die nicht Profipolitiker sind und geschult sind und dort auch vielleicht das entsprechende Schmerzensgeld bekommen an der Stelle, sondern auch viele ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und andere Kommunalvertreter. Um Sinn und Zweck der Vorschrift zu verstehen, sollte man daher weniger auf die AfD und mehr auf das Bundesverfassungsgericht hören, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das sagt zu Paragraf 188 Strafgesetzbuch, dass die Vorschrift, ich zitiere: „… der Vergiftung des politischen Lebens durch Ehrabschneidung und Verunglimpfung und der Verhetzung im politischen Kampf entgegenwirken“ soll. Dass ausgerechnet die AfD damit ein Problem hat, ist wenig überraschend, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen ist für uns als CDU-Fraktion auch sehr klar, dass wir uns nicht daran beteiligen werden, hier beleidigenden Internettrollen Freifahrtscheine für ihre Hassverbreitung auszustellen. Es ist nur noch absurd, wenn Sie in Ihrem Antrag anklingen lassen, dass die CSU-Abgeordnete und seit einer Woche auch Bundesministerin Dorothee Bär es sich gefallen lassen soll, wenn sie, ich zitiere, als „hirnloser Krapfen“ bezeichnet wird. Diesen Unterbietungswettbewerb im Hinblick auf Sprache, Moral und Anstand können Sie mit Ihren Anhängern gerne alleine betreiben, wir beteiligen uns nicht daran. Neben diesen sprachlichen Aussetzern enthält Ihr Antrag auch Verschwörungserzählungen. So reden Sie im Antrag von einer ominösen „Staatsmacht“, die die Menschen verfolge, um sie einzuschüchtern und die Meinungsfreiheit einzuschränken. Das klingt nicht nur nach Verschwörungstheorie, sondern es ist auch eine, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Die Wahrheit ist, im Gegensatz zu einer Staatsmacht, die willkürlich gegen die Opposition vorgeht, sind in Deutschland unsere Gerichte und Staatsanwaltschaften Gott sei Dank an Recht und Gesetz gebunden. Werden durch Ermittlungen Grundrechte in unzulässiger Weise beschränkt, sind diese Handlungen rechtlich überprüf- und angreifbar. Dieser Antrag enthält Falschbehauptungen, Verschwörungserzählungen und Anfeindungen. Er verfolgt ganz offen das Ziel, unsere Justiz verächtlich zu machen und die Menschen im Land mit unwahren Unterstellungen aufzuwiegeln. Auch wenn der Umfang des Paragrafen 188 ein diskutables, rechtspolitisches wichtiges Thema ist, ist die Art und Weise, wie Sie hier mit diesem Antrag umgehen, völlig indiskutabel, und deswegen werden wir diesen Antrag auch ablehnen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD)
