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Constanze Oehlrich

GRÜNE 14.05.2025 Sitzungen 8/105

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Die AfD-Fraktion fordert in Ihrem Antrag die Rücknahme der Erweiterung des Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches, eine Erweiterung, die dazu dient, Personen des politischen Lebens vor gezielten Diffamierungen und Hetzkampagnen zu schützen. Dieser Antrag ist ein Paradebeispiel für die Strategie der AfD, den Rechtsstaat infrage zu stellen, Fakten zu verzerren und das Vertrauen in unsere demokratischen Institutionen zu untergraben. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dieser Antrag offenbart nicht nur ein fragwürdiges Verständnis von Meinungsfreiheit, sondern auch eine gefährliche Ignoranz gegenüber der Bedeutung von Strafverfolgung in einer demokratischen Gesellschaft. Die Meinungsfreiheit ist ein zentrales Grundrecht in Deutschland, das durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt ist. Die Meinungsfreiheit ermöglicht den offenen und kritischen Diskurs, der zu den Grundlagen unseres demokratischen Staatswesens gehört. Aber – und das ist entscheidend – die Meinungsfreiheit findet ihre Grenzen dort, wo die Würde und Rechte anderer Menschen verletzt werden. (Nikolaus Kramer, AfD: Sehr richtig!) Die falsche Behauptung, der Schutz vor Beleidigungen – also vor Hass und Hetze – sei eine Verletzung der Meinungsfreiheit, wird auch durch mehrfache Wiederholung nicht richtig. Unser demokratisches System basiert auf Respekt, Gleichwertigkeit und einem konstruktiven Diskurs. Und ja, ab einem gewissen Level ist es auch strafbar, sich danebenzubenehmen. Das ist ganz normal. Zu einer strafbaren Beleidigung wird eine Äußerung dann, wenn es sich dabei um eine Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung einer anderen Person in einer Weise handelt, die geeignet ist, die Ehre dieser Person zu verletzen. Die Erweiterung des Paragrafen 188 StGB auf Beleidigungen durch das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Jahr 2021 ist eine gezielte Reaktion auf die zunehmende, von diversen Akteur/-innen auch vorsätzlich geförderte gesellschaftliche und sprachliche Verrohung in unserer Gesellschaft, die besonders im digitalen Raum zu beobachten ist. Ziel des Paragrafen 188 Strafgesetzbuch ist es, demokratische Institutionen und ihre Vertreter/-innen vor gezielten Angriffen zu schützen, die ihre politische Arbeit und den demokratischen Diskurs gefährden. Eine Beleidigung nach Paragraf 188 StGB kann dabei genauso schwerwiegende Folgen haben wie etwa eine Verleumdung oder auch eine üble Nachrede, da sie nicht nur die persönliche Ehre betrifft, sondern auch die demokratische Funktion und die öffentliche Tätigkeit dieser Personen beeinträchtigen kann. Versetzen wir uns einen Augenblick in die Lage von Politiker/-innen wie Renate Künast oder Robert Habeck, die sich anhören mussten, dass sie, ich zitiere, „Vaterlandsverräter“ seien und dass eine Gruppe sie mal, ich zitiere wieder, „vergewaltigen“ sollte. Solche Äußerungen sind Straftaten, und das ist genau richtig so. Es ist unsere Aufgabe sicherzustellen, dass niemand aus Angst vor Hetze und Gewalt darauf verzichtet, Verantwortung für unser Gemeinwesen zu übernehmen. Durch die Beleidigung von Personen des politischen Lebens sind nicht nur die Angesprochenen betroffen, sondern gleichzeitig der demokratische Diskurs, die Vielfalt der Meinungen und die Demokratie insgesamt. Daher ist es nur folgerichtig, dass die Straftat auch von Amts wegen verfolgt wird, wenn ein besonderes öffentliches Interesse gegeben ist. Wir lehnen den Antrag der AfD-Fraktion entschieden ab. Sehr geehrte Kolleg/-innen der demokratischen Fraktionen, lassen Sie uns gemeinsam klarstellen, dass Demokratie nicht nur den Mut erfordert, für seine Meinung einzustehen, sondern auch die Verantwortung, diese nicht für Hass und Hetze zu missbrauchen! – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Constanze Oehlrich Protokoll ↗