Elke-Annette Schmidt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn wir heute über das Denkmalschutzgesetz sprechen, dann sprechen wir nicht nur über Regelungen zu Mauern, zu Fassaden, über alte Bausubstanz oder eingetragene Fundorte. Wir sprechen über Erinnerung, über Verantwortung, über kulturelle Identität und über die Frage, wie wir als Gesellschaft mit dem umgehen, was Generationen vor uns geschaffen, erlitten, gestaltet und überliefert haben. Und wir sprechen über Zukunft, denn Denkmalschutz, das ist nicht konservierte Vergangenheit. Das ist bewusster Umgang mit Geschichte im Hier und Jetzt. Und in diesem Sinne ist diese Gesetzesnovelle ein wichtiger, ein notwendiger und, ja, ein überfälliger Schritt. Für uns als LINKE steht dabei fest, diese Novelle ist ein Bekenntnis zur öffentlichen Verantwortung für das kulturelle Erbe unseres Landes. Sie ist ein Bekenntnis zur gesellschaftlichen Teilhabe an kultureller Erinnerung. Und sie ist ein Bekenntnis zur Verbindung von Tradition, sozialer Gerechtigkeit, Klimaschutz und Inklusion. (Thore Stein, AfD: Wow!) Ja, wow, das kann man tatsächlich so festhalten, Herr Stein! Unser Land ist reich an Denkmalen, an Backsteinkirchen, Gutshäusern, Bäderarchitektur, DDR-Alltagskultur, Gedenkorten des Widerstandes und an archäologischen Funden. Und das sind nicht einfach nur Kulissen und auch kein Luxus, sondern ein wichtiger Teil unseres gemeinsamen kulturellen Gedächtnisses. Die Regelungen zur Denkmalpflege sind deshalb keine Schikane für Bauwillige oder Verwaltungsballast, sondern eine verfassungsrechtlich verankerte, demokratisch legitimierte öffentliche Aufgabe. Wir begrüßen, dass zentrale Begriffe im Gesetz nun klar definiert sind und dass das Bekenntnis zum UNESCO-Welterbe Gesetzesrang bekommt. Das ist ein starkes Signal für Wismar, für Stralsund und für das Schweriner Residenzensemble. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Endlich wird mit der Gesetzesnovelle aufgelöst, was viel zu lange als Gegensatz galt, Denkmalschutz einerseits, Klimaschutz und Inklusion andererseits. Wir sagen klar, wer das kulturelle Erbe bewahren will, muss es auch zugänglich und zukunftsfähig machen. Die Aufnahme von Klimaschutz und Barrierefreiheit als berechtigte Interessen ist tatsächlich ein Paradigmenwechsel. Photovoltaik auf einem historischen Dach oder ein barrierefreier Zugang zum historischen Amtsgericht, das muss beides möglich sein. Das Gesetz schafft hier neue Balance und Klarheit, denn, ja, Denkmalschutz kann und muss mit modernen Anforderungen in Einklang gebracht werden. Das heißt nicht, dass jedes Denkmal energetisch saniert werden muss oder vollständig barrierefrei wird, aber es heißt, es ist nicht mehr erlaubt, Barrierefreiheit und Klimaschutz pauschal mit dem Hinweis auf den Denkmalstatus zu blockieren, und das ist gut so. Und, meine Damen und Herren, Denkmalpflege findet vor Ort statt, in den Landkreisen, in den Städten. Mit digitalen Denkmallisten, klaren Regelungen von Zuständigkeiten und weniger Bürokratie bekommen die unteren Denkmalschutzbehörden endlich die Instrumente, die sie brauchen. Und das ist ein echter Fortschritt für die Verwaltung wie für die Eigentümerinnen und Eigentümer. Unser archäologisches Erbe ist kostbar und oft bedroht. Illegale Grabungen mit Metalldetektoren können unwiederbringlich Geschichte zerstören. Das neue Gesetz setzt hier eine klare Grenze: Genehmigungspflicht für Nachforschungen, klare Sanktionen, Strafandrohungen und Schutz für die Grabungsschutzgebiete. Mit der Einführung des Begriffes „Gründenkmal“ schützen wir endlich auch historische Parkanlagen, Alleen und Friedhöfe als eigenständige Zeugnisse unserer Kulturgeschichte. (Thore Stein, AfD: Die waren vorher auch schon geschützt.) Und das ist wichtig für Schlossgärten, für alte Dorfanlagen, für Orte wie Basedow oder Ludwigslust. Wir begrüßen die neuen Regelungen zur Barrierefreiheit, zur Erhaltungspflicht und zur Anzeige von Eigentümerwechseln. Wer ein Denkmal besitzt, hat Verantwortung, aber diese muss auch zumutbar und planbar sein. Das Gesetz schafft hier Klarheit und Fairness. Und Denkmalschutz lebt vom Ehrenamt. Ob in kleinen Heimatvereinen, als Ortschronist/-innen, als Kenner/-innen von Gutshäusern, als Grabungshelfer oder als Begleiter von Sanierungsprozessen, dieses Engagement ist unbezahlbar. Es lebt vom Fachwissen, von der regionalen Verwurzelung und vom persönlichen Einsatz. Das neue Gesetz schreibt nun ausdrücklich fest, dass die Denkmalfachbehörde diese ehrenamtlichen Kräfte berufen, anleiten und betreuen soll. Das heißt, sie bekommen eine klare gesetzliche Verankerung. Und ich möchte an dieser Stelle ganz ausdrücklich Danke sagen an alle, die sich ehrenamtlich um das kulturelle Erbe unseres Landes kümmern. Diese Gesetzesnovelle wertschätzt und stärkt ihre Arbeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und mit dem Bildungsauftrag der Denkmalfachbehörden schaffen wir die Grundlage für das Archäologische Landesmuseum in Rostock, für Groß Raden und für digitale Vermittlung. Zusammenfassend ist also festzustellen, dass diese Novelle kein Stückwerk ist. Sie ist ein moderner, durchdachter Entwurf, der Denkmalschutz in die Zukunft führt, digital, barrierefrei, klimagerecht und bürgernah. Sie stärkt das kulturelle Gedächtnis unseres Landes und die gesellschaftliche Verantwortung dafür, denn Denkmalschutz ist keine Sache von gestern, es ist eine Aufgabe für morgen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
