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Horst Förster

AfD 14.05.2025 Sitzungen 8/105

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau Ministerin, also ich bin doch sehr erstaunt, dass Sie als Justizministerin hier so undifferenziert dieses Thema behandeln. Es geht nicht darum, 188 abzuschaffen. Es geht nicht darum, Beleidigungen oder Verleumdungen zu billigen. Es ist auch kein Anschlag gegen die Demokratie. Denn diese Vorschrift ist seit 2021 auf dem Hintergrund der Corona-Krise – das ist zum Verständnis wichtig – eingeführt worden, die Ausdehnung auf Beleidigungen. Es ging in einer 100-jährigen Geschichte dieser Vorschrift immer nur um Tatsachenbehauptungen, das haben Sie völlig durcheinandergeschmissen. Und das – und Witt ist auch überhaupt kein Beispiel, denn der frühere Bürgermeister Witt ist da zurückgetreten, er ist, ich kenne die Einzelheiten nicht – ist angeworfen worden vielleicht, (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) aber ist irgendwo da Paragraf 188 zur Anwendung gekommen? Hat Paragraf 188 in der derzeitigen Fassung ihn vor diesen Anwürfen gerettet? Es war offensichtlich ja kein strafbewährtes Verhalten, also hat der 188 damit überhaupt nichts zu tun. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Genauso ist es.) Ich erwarte von Ihnen als Ministerin eine Abwägung, ob, nachdem die Corona-Krise überwunden ist, heute noch eine Notwendigkeit besteht. Und der Kern ist doch der, dass auch die Beleidigung nach wie vor straflos bleibt. Aber derzeit marschieren Suchmaschinen durch die Chats und überall, und dann wird das – (Zuruf von Petra Federau, AfD) das ist ja bekannt als Geschäftsmodell –, und dann wird das den Politikern angereicht, und dann sind die einverstanden, so, und es kann ohne Antrag verfolgt werden. Also diese Verschärfung im politischen Raum in einer freien Demokratie, das ist ja nicht die AfD, die das jetzt alleine fordert. (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) Da gibt es ja maßgebliche – die will ich nachher noch zitieren –, maßgebliche Politiker der FDP, jedenfalls in der CDU werden es genauso sehen. Das ist eine politische Frage, ob dafür eine Notwendigkeit besteht, und vor allem, ob es politisch vernünftig ist, in dem Rahmen des Ehrenschutzes den Politiker besserzustellen als den normalen, einfachen Bürger. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Bei den Verleumdungen, bei den Tatsachenbehauptungen ist das was ganz anderes. Da kann man einen Minister mit stürzen. Das habe ich ja versucht, als Beispiel anzubringen. Von dieser Differenzierung …

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