landtag-mv.de ↗

Jacqueline Bernhardt

14.05.2025 Sitzungen 8/105

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Unsere Demokratie lebt vom Streit in der Sache, sie lebt von offenen Debatten, sie lebt vom kritischen Austausch, von leidenschaftlich geführten Auseinandersetzungen. Unterschiedliche Meinungen sind nicht das Problem, sie sind das Fundament unserer freien Gesellschaft. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Aber, aber es gibt eine Grenze. Diese Grenze ist dort überschritten, wo Kritik in Hetze umschlägt, wo politische Auseinandersetzungen durch Beleidigungen, Verleumdungen oder Diffamierung ersetzt werden. Diese Grenze ist dort überschritten, wo Worte zu Waffen werden gegen Menschen, gegen ihre Würde, gegen die Demokratie. Paragraf 188 StGB schützt das demokratische Miteinander. Er schützt all diejenigen, die sich öffentlich äußern, Verantwortung übernehmen, Haltung zeigen. Und er schützt sie nicht, weil sie in der Öffentlichkeit stehen, sondern damit sie das auch weiterhin tun können, ohne bedroht, beleidigt oder gar zum Schweigen gebracht zu werden. Die Forderung der AfD, diesen Schutz abzuschaffen oder zu schwächen, ist kein Beitrag zur Meinungsfreiheit, sie ist ein Angriff auf den demokratischen Diskurs. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie ist Ausdruck, sie ist Ausdruck einer politischen Strategie, die darauf abzielt, die demokratischen Institutionen zu beschädigen, indem man ihre Vertreterinnen und Vertreter (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) systematisch entmenschlicht und diffamiert. Das ist kein Zufall, das ist Methode. Wir alle haben in den vergangenen Jahren eine besorgniserregende Zunahme von Hass und Hetze gegen politisch engagierte Menschen erlebt. Betroffen sind Bürgermeister/-innen, Gemeinderäte, Abgeordnete, aber auch Aktive in Gewerkschaften, Initiativen, Vereinen. Gerade dort, wo Menschen Gesicht zeigen für eine offene Gesellschaft, für Vielfalt, für Antifaschismus, schlägt ihnen organisierter Hass entgegen. Ein besonders trauriges Beispiel ist der Rücktritt des Oberbürgermeisters von Neubrandenburg. (Thomas Krüger, SPD: So ist es.) Die Angriffe, denen er ausgesetzt war – persönlich, massiv, enthemmt –, haben gezeigt, wie schnell sich demokratisches Engagement in ein persönliches Risiko verwandeln kann. Sein Rückzug ist ein Verlust für die Stadt und ein Alarmzeichen für uns alle, denn was hier passiert ist, ist ein Angriff auf die Demokratie selbst. (Horst Förster, AfD: Was hat das mit der Vorschrift zu tun?) Wenn Menschen sich nicht mehr trauen, (Zuruf von Horst Förster, AfD) ihre Meinung zu sagen, wenn sie sich aus Angst zurückziehen, wenn Mandate nicht mehr angenommen werden, dann verliert nicht nur der Einzelne, sondern dann verliert unsere Gesellschaft, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) dann gewinnen all jene, die mit Gewalt, Einschüchterung und Hass arbeiten (Zuruf von Petra Federau, AfD) und denen wir uns als Demokratinnen und Demokraten entschieden entgegenstellen müssen. Deshalb ist Paragraf 188 StGB keine Einschränkung der Meinungsfreiheit, sondern er schützt die Meinungsfreiheit, indem er dafür sorgt, dass öffentliche Diskussionen auf sachlichen Grundlagen erfolgen sollen und können. Was nicht erlaubt sein darf, ist die gezielte Herabwürdigung, das systematische Zerstören politischer Biografien durch Lüge und Hass. Deshalb sagen wir als Landesregierung klar, es besteht kein Anlass, diesen Paragrafen zu schwächen. Auch, dass Herr Förster hier weismachen möchte, Paragraf 188 würde inflationär von Politikerinnen und Politikern benutzt (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist statistisch erwiesen.) und damit die Justiz belastet, kann ich für Mecklenburg-Vorpommern nur zurückweisen. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Die AfD führt in ihrem Antrag prominente Beispiele aus der Bundespolitik an und möchte damit polarisieren – (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Jan-Phillip Tadsen, AfD) Minister Habeck, Ministerin Baerbock, Abgeordnete Strack-Zimmermann –, doch schauen wir mal auf das eigene Land hier in Mecklenburg-Vorpommern. Die Kleine Anfrage Ihrer Fraktion zeigt, dass die Zahl der Ermittlungen im Zusammenhang mit Paragraf 188 StGB sehr überschaubar ist. Ein Beispiel, Ministerpräsidentin Manuela Schwesig: Trotz ihrer herausragenden bundespolitischen Sichtbarkeit als Bundesratspräsidentin gab es im Jahr 2024 gerade einmal sechs staatsanwaltschaftliche Ermittlungen auf Grundlage von Anzeigen, sechs – nicht sechshundert, nicht sechzig, sondern sechs. Wo also ist die Gefahr für die Meinungsfreiheit, von der Sie sprechen? Sie ist nicht da. (Zuruf aus dem Plenum: Ist doch keine Bundespolitikerin.) Was da ist, ist der Wunsch, mit Worten zu verwunden, und die Angst vor dem Widerstand dagegen. Meine Damen und Herren, wir erleben eine neue Form politischer Gewalt. Sie ist digital, sie ist organisiert, sie ist kalkuliert und sie hat ein Ziel – unsere offene, plurale und antifaschistische Demokratie zu destabilisieren. Das werden wir nicht zulassen. Wir stehen an der Seite derer, die sich für dieses Land einsetzen. Wir schützen nicht Privilegien, wir schützen das Fundament des demokratischen Zusammenlebens. Eine Bundesratsinitiative zur Änderung von Paragraf 188 StGB ist deshalb weder notwendig noch verantwortbar. Sie wäre ein Kniefall vor den Feinden der Demokratie. Deshalb lehnt die Landesregierung den Antrag entschieden ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Alle Reden von Jacqueline Bernhardt Protokoll ↗