Prof. Dr. Robert Northoff
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder unseres Parlaments! In dem hier zu diskutierenden Antrag der CDU zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die Juristenausbildung – Neues Vergabeverfahren und „Landeskinderbonus“ wird eine Änderung des Auswahlverfahrens für Referendare entwickelt. Unter den jetzigen Rahmenbedingungen kann man allerdings diesem Antrag nicht zustimmen. Zunächst als Erstens – und darauf hat die Ministerin schon hingewiesen –, es müsste eine Regelungsnotwendigkeit bestehen. Im Verwaltungsverfahren würde man wohl sagen, es müsste so etwas wie ein Rechtsschutzbedürfnis geben, aber in den letzten 20 Jahren ist es, wie wir schon gehört haben, nur ein einziges Mal zu einer völligen Auslastung gekommen, und das konnte auch repariert werden. Wenn man jetzt absehen würde, dass es in absehbarer Zeit zu einem großen Anstieg käme – das ist hier zwar vorgetragen worden, aber nach meinen Informationen aus dem Ministerium eben nicht der Fall –, dann könnte man darüber nachdenken. Aber trotz der erfreulichen Entwicklung der Bewerberzahlen ist die Anzahl der Studienanfänger bei uns im Land ja gesunken. Und es droht insofern also nicht, dass Bewerberinnen und Bewerber, die in Mecklenburg-Vorpommern geboren wurden oder die hier ihr Studium absolviert haben, aufgrund der hiesigen Regelungen in andere Bundesländer abwandern. Insofern kein Regelungsbedarf. Zweitens. Leider lässt der Antrag auch eine verfassungsrechtliche Prüfung vermissen. Das ist hier ganz dezent angedeutet worden, das mit den Landeskindern. Der Kollege wird sagen, na ja, wir alle kennen aber, wahrscheinlich die Juristen unter uns, dass es dieses berühmte Numerus-clausus-Urteil gegeben hat, und danach müssen wir uns überlegen, dass Regelungen, die über die Landesgrenzen hinausgreifen, bei einer einseitigen Begünstigung der Einwohner eines Landes keine Ungleichbehandlung nach sich ziehen dürfen. Man sollte also zumindest mal eine ordentliche Prüfung hinlegen, ob sich eine Bevorzugung der Einwohner eines Landes oder des eigenen Landes im Rahmen der Wertentscheidungen des Grundgesetzes hält und nicht zu einer Entwertung von Grundrechten führt. Wenn nämlich alle dieselben Regelungen treffen, dass sie ihre Landeskinder bevorzugen, dann ist da nicht wirklich viel gewonnen. Der Antrag ist aber auch deswegen abzulehnen, weil er – das haben wir auch schon andeutungsweise gehört – nicht die wirklichen Probleme adressiert. Da müssen wir zunächst die demografische Entwicklung beachten. Eine deutlich gesunkene Zahl von Studienanfängerinnen und -anfängern im Fachbereich Rechtswissenschaft in der Uni Greifswald, eine nach wie vor bestehende hohe Abbruch- und Wechselquote, das sind fundamentale Probleme. Wir müssen also die Attraktivität des juristischen Studiums verbessern. Und wir sollten Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Bundesländern für den juristischen Vorbereitungsdienst bei uns motivieren, das ist eine weitere Aufgabe. Denn wer im Rahmen – das haben wir schon andeutungsweise auch gehört –, im Rahmen des Referendariats die Schönheiten unseres Landes kennengelernt und soziale und berufliche Beziehungen geknüpft hat, der ist dann auch häufig bereit, in der Justiz, in der Rechtsanwaltschaft oder der Wirtschaft eine Tätigkeit aufzunehmen. Schließlich nimmt – auch das wurde angedeutet – der Gesetzentwurf unrichtig an, dass das derzeitige System der Vergabe der Ausbildungsplätze für den Vorbereitungsdienst, das Berücksichtigen von sozialen, familiären und persönlichen Ausnahmesituationen so nicht zulasse. Es gibt aber die berühmte und schon erwähnte Kapazitätsverordnung des juristischen Vorbereitungsdienstes, kurz KapVO, die in Paragraf 7 die Härtefälle regelt. Und dazu gehören bereits jetzt eben insbesondere die Fälle der schweren Behinderung, die Unterhaltspflichten, also wichtige Fälle, die auch der Gesetzentwurf nennt. Die Norm ist im Übrigen auch flexibel, denn Härtefälle sind auch in anderer Weise denkbar. Wir haben das Beispiel schon gehört, wenn man eine Härtefallklausel hat, dann kann man ganzheitlich entscheiden. Und wenn man ein Punktesystem hat, dann ist das eventuell wenig flexibel und ermöglicht keine ganzheitliche Bewertung des Falles. Fassen wir also zusammen: Der Antrag – und da will ich dann gerne am Schluss auch noch mal ein Kompliment loslassen – enthält in seinen Details einen sehr konkreten Vorschlag für einen Gesetzentwurf und auch für eine Änderung der Verordnung. Aber es besteht derzeit nach allen Informationen, die ich habe, keine Regelungsnotwendigkeit. Es gibt auf absehbare Sicht zunächst einmal noch Ausbildungsplätze, und solange sich daran nichts ändert, kann man diesen Antrag auch nur abnehmen. – Ich danke Ihnen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
