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Christian Pegel

SPD 14.05.2025 Sitzungen 8/105

Frau Präsidentin, sehr gern. Erstens, es wird keinen Arbeitsbereich geben, wo nicht Dinge auch mal schieflaufen. Das Tolle an der Justiz ist, dafür gibt es Rechtsmittel. Wenn Sie also recht hätten, dass sich jemand vertan hat, ist er deswegen noch lange kein willfähriger Staatsanwalt oder Richter. Er hat sich möglicherweise in der Klaviatur vergriffen, dann gibt es zum Glück ein Rechtsmittel zu, wie bei jeder anderen strafrechtlichen Verurteilung auch. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Deswegen ist aber nicht der Rechtsstaat schlecht und deswegen ist auch nicht Paragraf 188 schlecht, sondern in der Regel werden wir beide ja Formulierungen finden, wo Freisprüche erfolgen, wo wir hoffentlich gemeinsam schwer atmen. Noch einmal, der Raum der Meinungsfreiheit ist bei 185 extrem ausgewälzt worden. Ich bringe Ihnen gerne aus den 180 Seiten mal 20 Seiten mit, wo Sie staunen werden, was Sie sich alle im Zweifel gefallen lassen müssen (Der Abgeordnete Horst Förster spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) nach Rechtsprechung durch die gesamte Republik, meine Damen und Herren. Zweitens, die Suchmaschinen. Ich staune, ich bin noch nie zu einer Suchmaschine angerufen worden, sondern ich erlebe eher, dass ich regelmäßig staune, was unter meinen Posts – und das gilt für viele andere auch – so an wüsten Beschimpfungen anonymer Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei Instagram, Facebook und so weiter passiert. (Enrico Schult, AfD: Mir geht es auch so, ja.) Und da ist mir völlig egal, wo man politisch steht, so etwas geht einfach nicht. Wir werden demokratischen Diskurs schützen müssen. Ich halte Härte aus. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Ich halte auch klarere Ansagen aus, alles gut. 188 will nur dafür Sorge tragen, dass wir eine nicht völlige Vergiftung des Klimas akzeptieren. Noch einmal, das ist keine Gefahr, anders als Ihre Formulierung, für die Demokratie, sondern es ist der Schutz von Demokratie, damit Menschen sich weiterhin beteiligen. Und Lübcke ist schlicht erwähnt worden in den Gesetzesbegründungen. Das können Sie ja sagen, liegt für Sie nicht so nahe, aber es war für den Gesetzgeber ein Signal, wie hochgradig vergiftet Klima in manchen Debatten schon ist und vor allen Dingen, befeuert ganz stark – noch einmal – aus den sozialen Medien heraus. Aber Suchmaschinen, die zur Staatsanwaltschaft gehen, sehe ich nicht. Und im Übrigen, die Amtsermittlung ist eigentlich der Standardfall des Strafrechts, also etwas, was so weit, fern nicht ist. Um mal für alle anderen Nichtjuristen dabei zu sein, die Ehrdelikte sind der einzige Bereich, wo Sie in der Regel keine Strafanzeige zu stellen brauchen, sondern da sagt Ihnen der Staatsanwalt, machen Sie mal selber. Die Idee ist also, Sie als Betroffener, als Beleidigter sollen sich wie ein Staatsanwalt zu Gericht begeben, mit Ihrem Geld den anderen anklagen. Da sind wir also weit weg von den üblichen Regeln und versuchen, hier ein bisschen wieder …

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