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Bettina Martin

14.05.2025 Sitzungen 8/105

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Schutz von Denkmälern ist ein hohes Gut in Mecklenburg-Vorpommern. Ohne ihn würden wir wohl heute hier nicht in diesem wunderschönen Schloss, in diesem wunderbaren Plenarsaal sitzen. Das Land ist reich an Zeugnissen seiner Geschichte, es sind einzelne Gebäude, historische Ortskerne, Straßenzüge, Gebäudeensembles, technische und maritime Denkmale sowie bemerkenswerte Zeugnisse der Bodendenkmalpflege und der Unterwasserarchäologie. Das sind alles wichtige, wichtige Zeugnisse unserer kulturellen Identität, unseres Selbstverständnisses, unserer Identifikation, und ganz augenfällig zum Beispiel die Mecklenburg-Vorpommern prägende Backsteingotik der Kirchen, Stadttore, Befestigungsanlagen und Rathäuser, aber auch die Großsteingräber oder die Ostmoderne der DDR-Architektur sind Zeugnisse unserer Geschichte. Um den Denkmalschutz zukunftsfähig und sicher aufzustellen, ist nach 19 Jahren eine Novellierung des Gesetzes erforderlich, und das haben wir uns ja auch gemeinsam als Regierungskoalition im Koalitionsvertrag vorgenommen. (Thore Stein, AfD: In welchem?) Ich bin mit dem Ergebnis der Ressortanhörung und dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf sehr zufrieden, der nämlich die Landesdenkmalpflege zukunftsorientiert aufstellt, moderner und effektiver ist und bürokratische Hürden beseitigt und der ausdrücklich auch Belange der energetischen Verbesserung der Klimaanpassung und der Barrierefreiheit als berechtigte Interessen der Eigentümer von Denkmälern berücksichtigt. Viele diskutieren den Denkmalschutz ja antagonistisch als Gegensatz zu den erneuerbaren Energien beziehungsweise dem Klimaschutz. Das ist aber aus meiner Sicht die völlig falsche Herangehensweise. Unter anderem gilt, jedes alte Gebäude ist Klimaschutz per se, nach dem Motto Recycle und Reduse statt Konsum und Neubau. Diesen falschen Widerspruch sollten wir hier deshalb nicht konstruieren. Weil es aber diese Denke gibt und auch viel Verunsicherung und Fragen angesichts des Umgangs mit der Errichtung von Windanlagen und Solaranlagen, haben wir deswegen das übergeordnete öffentliche Interesse, dass ja über das Bundesgesetz, das EEG Paragraf 2 geregelt wurde, haben wir das im Gesetzentwurf geklärt und gesetzlich angebunden. So wird hier auch für diejenigen, die hier zu entscheiden haben, Klarheit geschaffen. Ebenfalls wichtig ist, dass das Gesetz nun auch dezidiert die Barrierefreiheit unterstreicht. Sie wird als berechtigtes Interesse der Eigentümer ausdrücklich im neuen Gesetz erwähnt. Es ist uns als Land, als Gesetzgeber wichtig, dass der Zugang zu öffentlich zugänglichen Denkmälern im Sinne des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes möglichst barrierefrei gestaltet wird. Zukunftsorientiert heißt auch schnellere Verfahren und weniger Bürokratie. Das entlastet sowohl die Denkmalbehörden als auch die Antragsteller. So beinhaltet zum Beispiel die Novelle eine Vereinfachung der Genehmigungsverfahren. Folgendes verbirgt sich hinter der sogenannten Genehmigungsfiktion bei Verfahren mit Konzentrationswirkung: Also zum einen soll die sogenannte Konzentrationswirkung das Verfahren beschleunigen, indem eine konzentrierte Genehmigung, also eine Genehmigung viele Einzelgenehmigungen in sich vereint. Und so soll der Bauherr eben nicht für jeden Belang eine einzelne Baugenehmigung einholen müssen, sondern eine einzige, die alle anderen in sich vereint. Und die Genehmigungsfiktion meint, dass ein Ausbleiben einer Rückmeldung des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege, also des LAKD, als Einvernehmen gilt. Das heißt, das LAKD wird künftig innerhalb eines Monats Stellung zu Baugenehmigungen nehmen müssen, wenn es Beanstandungen gibt. Wenn es keine gibt, kann es die Frist einfach ablaufen lassen und spart Verwaltungsvorgänge. Gleichzeitig können die unteren Bauaufsichtsbehörden mit einem einheitlichen Fristenkatalog arbeiten und ihre Verfahren planmäßig weiterbetreiben. Sie haben also keine Verzögerungen mehr. Ebenso kann das LAKD künftig mit den unteren Denkmalschutzbehörden, also den Landkreisen oder kreisfreien Städten, Vereinbarungen zu wiederkehrenden ähnlichen Genehmigungsfällen treffen. Dadurch entfallen zusätzliche Anhörungen. Das Verfahren wird vereinfacht. Um das mal ein bisschen in die Realität zu holen, das heißt, wenn ich eine Auflage habe, ich habe einen bestimmten Fensterrahmen immer in einem ganz bestimmten historischen Grün zu streichen, muss ich das nicht alle paar Jahre immer neu beantragen, sondern wenn ich einmal die Ansage habe, das muss ein bestimmtes Grün sein, dann kann ich das bei jedem neuen Anstrich auch immer weiter so tun und muss nicht wieder Anträge stellen. Wir streichen außerdem die Anhörung der Denkmaleigentümer vor Eintragung in die Denkmalliste. Der Denkmalstatus steht zu dem Zeitpunkt fest. Die Eintragung muss ohnehin erfolgen, der Eigentümer wird nur noch informiert. Das reduziert unnötigen Aufwand für untere Denkmalschutzbehörden und auch für Bürgerinnen und Bürger. Neben den genannten Veränderungen wurde das Gesetz an entscheidenden Stellen klarer formuliert und es wurden Lücken geschlossen. Wir haben hier also einen sehr fundierten Gesetzentwurf, der den bereits sehr guten Status quo sinnvoll weiterentwickelt und ergänzt. Wir erleichtern gezielt die Anwenderebene, also den unteren Denkmalschutzbehörden den Umgang mit dem Gesetz. Und das dient durch schnellere und rechtssichere Verfahren natürlich den Antragstellenden genauso, also Unternehmerinnen und Unternehmern, Bürgerinnen und Bürgern. Daher wird die Novelle von einem Anwendungserlass flankiert werden, der als Arbeitshilfe und Unterstützung der unteren Denkmalschutzbehörden dienen soll. Ein Gesetz muss immer abstrakt generell formuliert sein. Der Anwendungserlass dann kann den Denkmalschutzbehörden sehr deutliche Anweisungen und Hilfestellung geben. Damit stärkt diese Novelle den Denkmalschutz und auch die Position derer, die sich für den Denkmalschutz im Land einsetzen. Dafür auch noch mal herzlichen Dank! Da gibt es nämlich viele, die viel Zeit und viel Freizeit dafür auch einsetzen. Sie schafft Klarheit, diese Novelle, und Rechtssicherheit und kommt dem Denkmalschutz, dem Klimaschutz und insgesamt den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes zugute. Und apropos Weltkulturerbe, angesichts der im August 2024 erfolgten Eintragung des Schweriner Residenzensembles ist es auch nur zeitgemäß und durchweg zu begrüßen, dass der Gesetzentwurf erstmals auch das Welterbe explizit im Landesdenkmalrecht verankert. Wir haben nämlich ein Bekenntnis zur kulturpolitischen Verantwortung für das UNESCO-Welterbe und seiner Bewahrung gemäß des UNESCO-Übereinkommens von 1972 aufgenommen. Ich freue mich auf die Diskussion mit Ihnen und dann auch im Ausschuss und bitte um Überweisung in den Ausschuss. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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