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Plenarprotokoll 8/34

17.06.2026 · 265 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (37)SPD (22)CDU (21)BSW (20)fraktionslos (1)

Ulrike Liedtke

Meine Damen und Herren! Ich begrüße Sie und die Gäste auf der Besuchertribüne sowie die Zuschauer und Zuschauerinnen außerhalb des Saales zur nunmehr 34. Sitzung des Landtages Brandenburg. Unter unseren Gästen begrüße ich heute Morgen Schülerinnen und Schüler des Friedrich-Anton-von-Heinitz-Gymnasiums Rüdersdorf sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Ketzin. Seien Sie uns herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall) Ganz herzlich gratuliere ich Herrn Abgeordneten Adler, der sich entschieden hat, seinen Geburtstag mit uns zu verbringen. (Allgemeiner Beifall) Ich gratuliere Herrn Stohn zur Geburt seinen Sohnes Emil Hans Peter am 13. Mai 2026. (Allgemeiner Beifall) Und alle guten Wünsche begleiten Herrn Minister Wilke anlässlich seiner Hochzeit. (Beifall SPD und CDU sowie vereinzelt AfD und BSW) Vor Eintritt in die Tagesordnung informiere ich Sie darüber, dass der Ausschuss für Inneres und Kommunales in seiner Sitzung am 3. Juni 2026 den SPD-Abgeordneten Erik Stohn zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt hat und dass der Ausschuss für Recht und Digitalisierung in seiner Sitzung am 4. Juni 2026 den BSW-Abgeordneten Sven Hornauf zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt hat. Alles Gute für Sie! Des Weiteren hat die SPD-Fraktion mit Schreiben vom 2. Mai 2026 über die Wahl eines neuen Fraktionsvorstandes bis zum Ende der Wahlperiode informiert. Der Abgeordnete Björn Lüttmann wurde als Fraktionsvorsitzender wiedergewählt, und der Abgeordnete Ludwig Scheetz wurde als Parlamentarischer Geschäftsführer wiedergewählt. (Beifall SPD und CDU sowie vereinzelt AfD) Als stellvertretende Fraktionsvorsitzende wurden die Damen und Herren Abgeordneten Melanie Balzer, Marcel Penquitt, Katja Poschmann, Wolfgang Roick, Martina Maxi Schmidt, Sina Schönbrunn und Annemarie Wolff gewählt. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall SPD und CDU sowie vereinzelt AfD und BSW) Meine Damen und Herren, gibt es von Ihnen Bemerkungen zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über die Tagesordnung abstimmen. Wer ihr zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist die Tagesordnung beschlossen. 2026 5 Ergänzend teile ich Ihnen mit, dass die Tagesordnungspunkte 1 bis 4 in Gebärdensprache übersetzt werden. Für den heutigen Sitzungstag wurde die zeitweilige oder ganztägige Abwesenheit von Herrn Minister Dr. Redmann sowie der Damen und Herren Abgeordneten Hanko, Hünich, Kubitzki, Matzies und Roth angezeigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf. TOP 1: Aktuelle Stunde Thema: Aktuelle wirtschaftliche Situation im Land Brandenburg – Versorgung der PCK Schwedt mit Rohöl weiterhin nicht gesichert – Energiekrise belastet Brandenburgische Wirtschaft Antrag auf Aktuelle Stunde der BSW-Fraktion Drucksache 8/2956 Entschließungsantrag der BSW-Fraktion Drucksache 8/3006 Ich eröffne die Aussprache. Das Wort geht an Herrn Abgeordneten Lüders für das BSW. Bitte schön. (Beifall BSW)

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Niels-Olaf Lüders BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dass die PCK-Raffinerie seit nunmehr über vier Jahren keine durchgängig sichere Erdölversorgung mehr hat, dass die Beschäftigten der PCK und die von der Raffinerie abhängigen Unternehmen und Menschen als Spielball geopolitischer Interessen eine Zitterpartie nach der anderen erleben, kann selbstverständlich weder der Bundesregierung noch unserer Landesregierung angelastet werden. Die Zeiten sind eben hart, und die Welt wird von Kriegen und Krisen geschüttelt. Diese harten Zeiten nebst der allseits verkündeten Zeitenwende sind natürlich keineswegs das Ergebnis der Politik des Westens und des treuen Beitrags unserer Regierung dazu. Ja, wer, außer vielleicht ein paar SPD-Granden aus der Zeit der Entspannungspolitik oder ein paar Generälen a. D., konnte denn auch ahnen, dass die Osterweiterung der damals schon fast für hirntot erklärten NATO und die Inszenierung eines Regimewechsels in der Ukraine mit anschließendem Bürgerkrieg gegen die russischsprachige Bevölkerung Russland zu einem Krieg gegen das Nachbarland provozieren könnten? (Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke: Meine Güte!) Und wer hätte denn, abgesehen von den seit der Niederschlagung ihrer Aufstände durch die Sowjetunion historisch Russland sehr zugewandten und deswegen wohl etwas verwirrten Ungarn 6 Landtag und Slowaken, vorhersehen können, dass die deswegen hektisch umgesetzten Wirtschaftssanktionen in erster Linie uns selbst und unserer heimischen Industrie, unseren heimischen Unternehmen wie eben der PCK-Raffinerie, schaden würden? Wenn Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren, diese Erzählung bekannt und so gar nicht neu vorkommt, verwundert das überhaupt nicht, denn schon Goethe ließ seinen Faust treffend feststellen: „Was ihr den Geist der Zeiten heißt, das ist im Grund der Herren eigner Geist, in dem die Zeiten sich bespiegeln.“ (Beifall BSW) In der von uns wegen der erneut durch den Wirtschaftskrieg mit Russland gefährdeten Rohstoffversorgung der PCK-Raffinerie beantragten Sondersitzung des Wirtschaftsausschusses am 30. April wurden wir von unserer Landesregierung wieder einmal beruhigt. Blindes Vertrauen in das Verhandlungsgeschick der Bundes- und der Landesregierung sei nun das Gebot der Stunde. Auch diese Krise der PCK-Raffinerie werde in bewährter Weise mit einer teuren einstweiligen Lösung schnell gekittet, sodass es bis zur nächsten Krise des Unternehmens erst einmal weitergehen kann. Über das seit 2022 bestehende Grundübel, nämlich die widersinnigen Sanktionen im Rahmen des Wirtschaftskriegs gegen Russland, muss – ja darf – auch weiterhin nicht gesprochen werden. (Steeven Bretz [CDU]: Sie sprechen doch gerade darüber!) Die Druschba-Pipeline zur PCK-Raffinerie ist nach dem nunmehr 20. Sanktionspaket gegen Russland endlich gänzlich ausgefallen. Die Nordstream-Pipeline wurde von unseren Verbündeten in der Ukraine gesprengt. Aber: Aus Sicht der Regierung ist all das kein Grund zur Aufregung, kein Grund, einmal grundsätzliche Fragen zu stellen; unsere Regierung hat schließlich alles im Griff. Seit dieser denkwürdigen Ausschusssitzung sind nun fast zwei Monate vergangen, und eine Lösung gibt es – erklärtermaßen – nach wie vor nicht, nicht einmal eine, die die Benzin- und Energiepreise erwartbar weiter verteuern wird. Die Reserven an den Stationen der Druschba und in der Raffinerie sind jetzt wohl aufgebraucht – so heißt es jedenfalls. Das darf doch jetzt nicht einfach so weiterlaufen, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Ich muss das hier, glaube ich, niemandem sagen: Die PCK-Raffinerie in Schwedt ist schließlich das wirtschaftliche Herz der Uckermark und das energetische Rückgrat unserer gesamten Region. Doch was erleben wir seit Jahren? Eine ideologisch verblendete Bundespolitik hat die PCK an den Rand des Ruins getrieben! (Beifall BSW und AfD) Der freiwillige Verzicht auf günstiges, verlässliches russisches Pipelineöl war ein beispielloser wirtschaftspolitischer Amoklauf. Die Zeche zahlen unsere Unternehmen und unsere Bürger mit explodierenden Energiepreisen und einer drohenden Deindustrialisierung. Die Beschäftigten der PCK bangen alle paar Monate um ihren Arbeitsplatz; damit muss endlich einmal Schluss sein! (Beifall BSW sowie des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Auch wenn das in den Reihen der Koalition verständlicherweise nicht goutiert und gerne auch mal ins Lächerliche gezogen wird: Wir werden keine Ruhe geben und das Thema der Versorgung der PCK-Raffinerie und der wettbewerbsfähigen Energieversorgung unseres Landes immer wieder auf die Tagesordnung setzen. Wir lassen uns eben nicht mit fadenscheinigen Beschwichtigungen abspeisen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Koalition! Denn es steht einfach zu viel auf dem Spiel, nämlich die wirtschaftliche Zukunft Brandenburgs und des gesamten Wirtschaftsstandorts Deutschland – nichts weniger als das! Deswegen bin ich heute – und gerade heute – sehr gespannt auf Ihre Debattenbeiträge, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, insbesondere auf die der Koalition und von Frau Klement. Ich erwarte – und sicherlich nicht nur ich, sondern auch die Beschäftigten der PCK und die Bürger unseres Landes – mit großer Spannung, was Sie uns heute zu sagen haben. Und speisen Sie uns bitte nicht wieder so ab wie in der Sondersitzung des Wirtschaftsausschusses. Wo sind wir denn sonst hingekommen? Mein Staatsbürgerkundelehrer sagte, wenn er nicht weiterwusste, gerne einmal: Da muss man einfach mal Vertrauen in unsere Partei und Staatsführung haben; die wissen schon, was sie tun. (Beifall BSW sowie vereinzelt Beifall und Lachen AfD) Aber das – und diesen Vergleich will ich nicht eins zu eins ziehen, ausdrücklich nicht – kann doch bitte nicht der Maßstab unseres heutigen Agierens sein, liebe Kolleginnen und Kollegen und insbesondere sehr geehrte Frau Klement. Wir warten mit Spannung auf Ihre Worte. (Beifall BSW)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Penquitt spricht als nächster Redner für die SPD-Fraktion. Bitte sehr. (Beifall SPD)

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Marcel Penquitt SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin ganz ehrlich: Als ich die erste Überschrift der heutigen Aktuellen Stunde gelesen habe – da hieß es ja noch „die aktuelle wirtschaftliche Situation im Land Brandenburg“ –, habe ich mich tatsächlich auf den Tagesordnungspunkt gefreut. Meine Erwartungen waren groß, dass die BSW-Fraktion die positiven Nachrichten der letzten Tage aufgreift und den konsequenten Abgesang auf die Brandenburger Wirtschaft endlich beendet. (Beifall SPD und CDU) Was ich dann allerdings in Ihrem Entschließungsantrag, den Sie um 9.31 Uhr für eine Sitzung, die um 10 Uhr beginnt, übersandt haben, (Dennis Hohloch [AfD]: Das können Sie aber auch sehr gut!) lesen musste, ist an Missachtung parlamentarischer Arbeit wirklich nicht zu überbieten – das will ich Ihnen an dieser Stelle auch sagen. (Dennis Hohloch [AfD]: Sie schaffen das sogar noch später!) Was ich jetzt höre, entspricht dem gleichen Schema wie in den letzten Monaten: Die Wirtschaft liegt faktisch am Boden, und Sahra wäre doch eine viel bessere Wirtschafts-, Außen-, Energie- und vor allem auch Superministerin. – Das ist tatsächlich nicht zu übertreffen. Und zu dem, was Sie, lieber Herr Lüders, zur Rechtfertigung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine gerade gesagt haben, sage ich Ihnen ganz ehrlich: Das ist an Peinlichkeit nicht zu übertreffen! (Beifall SPD und CDU) Meine Damen und Herren, ich vermute Schlimmes; die nächste Rede steht ja an, und ich denke, es war nicht die düsterste Rede für den heutigen Wirtschaftsstandort Brandenburg. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wer über die wirtschaftliche Lage in Brandenburg spricht, sollte zunächst unterscheiden: zwischen Konjunktur und Struktur, oder anders gesagt – damit es auch die AfD versteht – zwischen Klima und Wetter. Das Wetter kann sich schnell ändern; auch in einer milden Klimazone kann es stürmen, und einzelne Unwetter sagen noch nichts darüber aus, wie sich das Klima insgesamt entwickelt. Und genau das, meine Damen und Herren, erleben wir derzeit: Die deutsche Wirtschaft befindet sich ohne Zweifel mittlerweile seit mehreren Jahren in einer schwierigen Phase. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ach nein!) Internationale Konflikte, Zölle, steigender Wettbewerbsdruck und schwankende Innovationsdynamik belasten unsere Unternehmen sehr deutlich. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD] – Heiko Gehring [AfD]: Und der Transformationsprozess!) Auch die Entwicklung der PCK muss genau betrachtet werden. Alle bisherigen Horrorszenarien, ob – das will ich an dieser Stelle sagen – von links oder von rechts, sind, Gott sei Dank, nicht eingetreten, sondern ausgeblieben, und das ist eben auch das Ergebnis konsequenter, ruhiger und besonnener Politik in unserem Land. (Beifall SPD und CDU) Ich bin an dieser Stelle unserem Ministerpräsidenten und der neuen Wirtschaftsministerin sehr dankbar, dass sie sich beherzt und mit klaren Ansagen auch gegenüber dem Bund starkmachen. Ich gehe davon aus, dass auch in den nächsten Wochen 2026 7 und Monaten gute Lösungen für die PCK gefunden werden, die eben genau das nicht eintreten lassen, was Kollege Lüders hier gerade von sich gegeben hat. Meine Damen und Herren, speziell zur PCK wird aber meine Kollegin Britta Kornmesser weiter ausführen. Fakt ist, meine Damen und Herren, dass sich Brandenburg nicht von den aktuellen Entwicklungen abkoppeln kann. Deshalb überrascht es auch nicht, dass das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt Brandenburgs im Jahr 2025 nach ersten Berechnungen um 0,2 % gesunken ist. Diese Entwicklung freut uns absolut nicht. Sie ist aber auch kein Beleg dafür, dass Brandenburg wirtschaftspolitisch auf dem falschen Weg wäre. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Nein, nein!) Nimmt man, meine Damen und Herren, die aktuellen Zahlen des ifo Instituts vom 09.06.2026, so bilden Berlin und Brandenburg mit jeweils fast 1 % Wachstum im ersten Quartal 2026 die Spitzengruppe in Deutschland. Ich denke, auch dieses zarte Pflänzchen muss berücksichtigt werden, und es ist eine – wenn auch auf einem niedrigen Niveau – gute Entwicklung. (Beifall SPD und CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Ursachen der aktuellen konjunkturellen Schwächen liegen ebenfalls auf dem Tisch: Sie liegen nicht in Potsdam, sie liegen nicht im Landtag, und sie liegen vor allem nicht in den einzelnen Regionen unseres Landes. Die deutsche Wirtschaft steht insgesamt unter Druck. Internationale Nachfrageverschiebung, geopolitische Konflikte, steigender Wettbewerbsdruck insbesondere aus China und neue protektionistische Tendenzen – von Ihrem Kumpel im Übrigen – auf wichtigen Weltmärkten belasten die Exportwirtschaft. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Putin oder Trump?!) Gleichzeitig kämpfen die Unternehmen mit hohen Energie- und Rohstoffpreisen, bürokratischen Belastungen, Fachkräftemangel und den Herausforderungen der Digitalisierung und Dekarbonisierung. Und diese Probleme verschwinden nicht dadurch, meine Damen und Herren, dass man sie jeden Monat neu beschreibt. Entscheidend ist vielmehr die Frage, wie wir darauf reagieren, und genau an dieser Stelle lohnt sich ein Blick auf die strukturelle Entwicklung des Landes Brandenburg, Herr Dr. Berndt, denn: Wenn Sie wissen wollen, wie sich ein Wirtschaftsstandort zukünftig entwickelt, ist es von entscheidender Bedeutung, nicht auf die einzelnen Konjunkturjahre zu gucken, sondern darauf, wie sich die Regionen langfristig entwickeln. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Jawohl!) Genau das hat das Institut der deutschen Wirtschaft in seinem aktuellen Regionalranking getan: 400 Landkreise und kreisfreie Städte wurden verglichen. Das Ergebnis ist bemerkenswert und – das sage ich auch ganz ehrlich – für mich überraschend: Seit 2016 hat sich Brandenburg stärker als jedes andere Bundesland entwickelt. (Beifall SPD und CDU) Knapp 80 % der brandenburgischen Regionen zählen zu den Aufsteigern dieses Rankings, sechs Landkreise unseres Landes gehören mittlerweile zu den zehn stärksten Regionen Deutschlands und sind im Niveauranking auf Augenhöhe mit bayerischen 8 Landtag Landkreisen. Das, meine Damen und Herren, ist kein Zufall, sondern das Ergebnis einer konsequenten Strukturpolitik. Besonders gut kann man das in der Lausitz sehen. Cottbus belegt im aktuellen Dynamikranking bundesweit den ersten Platz. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Keine andere Region in Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren so dynamisch entwickelt. Ich sage Ihnen noch etwas: Die Dynamiksieger von heute sind die Niveausieger von morgen. Als stolzer Einwohner Teltow-Flämings stelle ich fest: Wir waren in den 2010er-Jahren immer ganz oben dabei und sind im Niveauranking heute in der guten Spitzengruppe in Ostdeutschland und können uns mit bayerischen Landkreisen vergleichen. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Warum ist das so? (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Nicht wegen kurzfristiger Konjunktureffekte, sondern weil dort in den letzten Jahren massiv investiert wurde: in Wissenschaft, Forschung, Infrastruktur, Innovation und neue Technologien. Mit der BTU, dem Lausitz Science Park, der Medizinischen Universität Lausitz und zahlreichen Projekten entsteht dort Schritt für Schritt ein Investitions- und Innovationsökosystem, das weit über die Region hinaus ausstrahlt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, genau das ist die eigentliche Aufgabe der Landespolitik. Wir können nicht jede internationale Krise verhindern, weltweite Handelskonflikte beenden oder eine globale Konjunktur herbeibeschließen. Aber wir können die Voraussetzungen dafür schaffen, dass sich Brandenburg trotz dieser Herausforderungen gut entwickelt. Das geschieht auch: Die aktuelle Bilanz der Wirtschaftsförderung weist erneut eine Investitionsdynamik und zahlreiche Neuansiedlungen in unserem Land aus. Brandenburg schneidet im ostdeutschen Vergleich bei vielen zentralen Indikatoren überdurchschnittlich ab, und immer mehr Regionen entwickeln sich wirtschaftlich äußerst dynamisch. Das bedeutet nicht, dass wir uns zurücklehnen können – ganz im Gegenteil: Der Fachkräftemangel bleibt eine große Herausforderung, wir brauchen mehr private Investitionen, mehr Innovation, weniger Bürokratie, mehr Wettbewerbsfähigkeit und gute Rahmenbedingungen für unsere Unternehmen. Genau deswegen unterstützen wir die Reformvorhaben der Bundesregierung für bessere Rahmenbedingungen. Aber ich möchte an dieser Stelle auch ganz deutlich sagen: Hier erwarten wir von der Bundesregierung wirklich eine Schippe mehr, damit die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen weiter verbessert werden. (Dennis Hohloch [AfD]: Schippe? Sagen Sie’s Ihrer eigenen Partei!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer ausschließlich auf die kurzfristige Konjunktur blickt, erkennt nur einen Teil des Bildes. Wer auf die strukturelle Entwicklung schaut, erkennt viel mehr. Brandenburg steht ohne Zweifel vor Herausforderungen, aber Brandenburg entwickelt sich, und viele Regionen unseres Landes entwickeln sich sogar außerordentlich erfolgreich. Deshalb ist die richtige Antwort auf die Herausforderungen weder Pessimismus noch Alarmismus, sondern Zuversicht und Tatendrang. Es ist richtig, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen, und dafür stehen die Landesregierung und die Koalition ein. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Herr Abgeordneter John spricht für die AfD-Fraktion. Bitte sehr. (Beifall AfD)

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Steffen John AfD

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Liebe Zuschauer am Livestream! Ein kurzes Vorwort zu Herrn Penquitts Redebeitrag: Nehmen Sie Tesla aus den ifo-Zahlen heraus. Dann werden Sie leicht erkennen, dass die Zahlen gar nicht so rosig sind, wie Sie sie hier darstellen. (Beifall AfD und BSW – Ludwig Scheetz [SPD]: Seit wann ist denn Tesla in Cottbus? – Weitere Zurufe) Ja, das BSW trifft mit der Aktuellen Stunde einen wunden Punkt in der aktuellen Energie- und Wirtschaftspolitik Brandenburgs. Tatsächlich bedrohen neben den steigenden Energiekosten und der hohen Steuer- und Abgabenlast auch politische Entscheidungen unsere Wirtschaft und insbesondere die PCK-Raffinerie. Wir erinnern uns: Im Juni 2022 kündigte die deutsche Bundesregierung der Ampel das Ende russischer Ölimporte an. Im September 2022 gab es dann einen der größten Anschläge auf unsere Versorgungsstruktur, nämlich die Zerstörung von Nord Stream 1 und 2. Parallel kündigte Ende 2022 das OFAC – das Office of Foreign Assets Control – Sanktionen an, die immer wieder ausgesetzt werden, und man weiß nicht, ob nicht doch noch eine Sanktion erfolgt. Seit Mai dieses Jahres blockiert Russland nun die Durchleitung von Rohöl durch die Druschba-Pipeline – wegen „Wartungsarbeiten“. Brandenburgs Wirtschaft schwächelt, die Investitionsbereitschaft nimmt ab und viele energieintensive Unternehmen müssen die Produktion einstellen, oder sie verlagern den Schwerpunkt ins Ausland. Die Frage, die sich hier stellt und die sich auch Herr Penquitt stellen müsste, lautet: Was kann die Landesregierung tun oder, besser, was hat sie denn bislang getan? Sehr geehrte Damen und Herren, ich sage Ihnen: Die Verlängerung der Beschäftigungsgarantien ist und bleibt ein Spiel auf Zeit und kann keine Dauerlösung für die Mitarbeiter der PCK sein. (Beifall AfD und BSW) Ich weise darauf hin: Mit einem Antrag der AfD wurde hier die Entfristung der Beschäftigungsgarantien gefordert. Warum die Koalitionsfraktionen nicht zugestimmt haben, kann Ministerin Klement später in ihrem Redebeitrag erklären. Ja, dann kamen Zenith und Concrete Chemicals, die in die E-Fuels-Produktion einsteigen wollten – das ist mittlerweile Geschichte. Jetzt ist ENERTRAG mit Zaffra am eSAF-Projekt beteiligt; sie wollen auf dem Gelände der PCK eine Produktionsanlage errichten. Das ist alles löblich; produziert wird aber erst ab 2030. Wenn das Gerangel um die Grundstücke in Schwedt weitergeht, sehe ich das auch ab 2030 noch nicht. Sehr geehrte Ministerin, wie lautet Ihr Vorschlag zur Lösung des aktuellen Problems der Versorgungsunsicherheit? Mittelfristige Projekte auf dem Papier helfen den Mitarbeitern der PCK-Raffinerie nicht, weil die Beschäftigungsgarantien eben Ende des Jahres auslaufen – das wissen Sie doch auch. Also das kann nicht die Lösung sein. Es ist Ihre Landesregierung, die im Koalitionsvertrag den Erhalt der PCK-Raffinerie festgeschrieben und politisch zugesichert hat. Sie wollen aber am Standort Schwedt einzig den Transformationsgedanken fortführen – so steht es in Ihrem Koalitionsvertrag. Hier geht es also weniger um Versorgungssicherheit und Sicherung der Arbeitsplätze. Sie wollen die Transformation einer ganzen Wirtschaft, und das um jeden Preis. Es geht Ihnen nicht darum, wie die wirtschaftlichen Kernprobleme Brandenburgs zu lösen sind, zum Beispiel durch Senkung der hohen Energiepreise – siehe Nachbarland Polen – auf ein Mindestniveau, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit herzustellen. Sie haben nichts, keine Kampagne, um endlich qualifizierte Fachkräfte auszubilden oder zu gewinnen. Zu der Frage, wie man den Bürokratieabbau beschleunigen und die jahrelangen Genehmigungsprozesse kürzen kann, hat Herr Penquitt auch nichts gesagt. Vielleicht kommen Sie noch dazu und vielleicht legen Sie auch einmal einen entsprechenden Antrag vor. Sonst sehe ich nur Ihren Sonderausschuss mit der Bürokratie der Bürokratie. (Lachen des Abgeordneten Marcel Penquitt [SPD]) Sehr geehrte Kollegen, wir diskutieren im Ausschuss darüber, wie man die Ölversorgung … (Marcel Penquitt [SPD]: Ihre eigene Fraktion lobt den Ausschuss – nur mal so nebenbei!) Wir diskutieren im Ausschuss oft darüber, wie man für die Ölversorgung der PCK eine Lösung finden kann. Dann heißt es so schön: Ja, es werden viele Gespräche geführt, aber über Interna kann nicht geredet werden. – Da muss ich Sie noch einmal fragen, Frau Ministerin: Wenn nicht im Ausschuss, wo reden wir denn dann über Lösungen für die Probleme der PCK? Sehr geehrte Kollegen, auch die Menschen in Schwedt brauchen transparente politische Entscheidungen – eben weil auch Hunderte Existenzen, Arbeitsplätze und Unternehmen davon betroffen sind. Sehr geehrte Ministerin, ich kann Sie nur auffordern, sich auf allen Ebenen für nationalstaatliches Handeln einzusetzen. Gespräche mit Polen sind schön, aber warum setzt man sich nicht 2026 9 gleich mit den russischen Vertretern an einen Tisch, wenn Rosneft für die Polen ein Hindernis ist? (Beifall AfD – Ludwig Scheetz [SPD]: Fahren Sie doch hin!) Das Wirtschaftsforum in Sankt Petersburg vor wenigen Tagen wäre für Sie, Frau Ministerin, eine sehr gute Gelegenheit gewesen, wieder Vertrauen zu schaffen. (Beifall AfD – Oh! bei der SPD) Mehr als 130 Staaten, auch die USA – höre und siehe! –, haben nämlich genau diese Möglichkeit genutzt, um dort über wirtschaftliche Zusammenarbeit zu reden. Sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Ministerin, lassen Sie mich abschließend erneut einen Drei-Punkte-Plan zur Rettung der PCK-Raffinerie vorstellen. Erstens, ganz klar: Aufhebung des Ölembargos der Bundesregierung und Beendigung der Treuhandregelung für Rosneft. Zweitens: Einbindung von Rosneft bei der Produktion, zum Beispiel von synthetischen Kraftstoffen. Damit würde man wirklich die Arbeitsplätze vor Ort sichern. Drittens: Priorisierung der Ertüchtigung der Druschba-Pipeline durch die EU. Das ist eine never ending story und überfällig. Dies wird auch gelingen, wenn die Punkte eins und zwei realisiert sind. Sehr geehrte Kollegen, nur so können wir mit unserem europäischen Nachbarn Russland wieder neues Vertrauen gewinnen. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Meine Damen und Herren! Unsere Besuchertribüne hat sich wieder gefüllt. Ich begrüße Mitglieder des Jugendclubs Schorbus, die auf Einladung des Abgeordneten Wolfgang Roick hier sind, und Schülerinnen und Schüler des Rouanet-Gymnasiums Beeskow. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall) Die Debatte wird mit dem Redebeitrag von Herrn Abgeordneten Bommert für die CDU-Fraktion fortgeführt. Bitte.

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Frank Bommert CDU

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren, wenn man den Antrag des BSW liest, könnte man den Eindruck gewinnen, das PCK Schwedt steht kurz vor der Pleite, kurz vor dem Aus. Seit 2022 hören wir – erst von der AfD, mittlerweile auch von Ihnen – dieselben Untergangsszenarien: Es geht nicht weiter. Das Ende des PCK ist unausweichlich. Alle Arbeitsplätze sind verloren. Der Standort hat keine Perspektive, und, und, und. – Wissen Sie was? Diese Prognosen haben sich bis heute nicht bewahrheitet. (Zuruf vom BSW: Hat ja auch keiner gesagt!) Die Situation ist nicht einfach, ganz klar, das ist sie nicht, sie ist herausfordernd, (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ja, immer auf der Kippe!) 10 Landtag und die Umstellung der Rohölversorgung hat natürlich vieles ausgelöst und macht viel aus, aber: Das PCK produziert weiter. Es beschäftigt Menschen, es bildet aus. Wissen Sie, ich war vor Kurzem dort und konnte mit der Geschäftsführung, mit Mitarbeitern und Lehrlingen reden. Ich kann Ihnen sagen: In diesem Betrieb herrscht Zuversicht. Das Schlechte, das Sie hier schildern, sehe ich dort nicht. Man sieht das dort anders. Es wird geschafft, es wird investiert. Dort wird Zukunft gestaltet. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Junge Menschen beginnen ihre Arbeit beim PCK, weil sie dort eine Zukunft sehen. Ich habe mit ihnen gesprochen, Dr. Berndt, Sie können es mir glauben: Sie sehen das so. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Stimmt doch gar nicht! Das stimmt nicht!) Diese Perspektiven sind da. Doch wenn ich mir ansehe, was Sie hier immer machen, stelle ich fest: Es wird schlechtgemacht, ob es die E-Fuels sind oder um Entscheidungen bezüglich ENERTRAG und Zaffra geht. Herr John, es ist ganz klar, dass es dauert, so eine Fabrik aufzubauen. Wenn Sie denken, Sie oder die AfD fahren dorthin oder nach Schwedt und sagen: „Wir machen jetzt die Firma zu, dann kommt die Zauberfee, und morgen fangen wir an, E-Fuel zu produzieren“, sage ich: Wie bei jedem anderen Werk funktioniert das nicht so. – Wenn Sie Tesla in die Zahlen einrechnen, ist das richtig: Das Unternehmen hat sich hier etabliert und festgesetzt. Das wollen wir doch. Meine Damen und Herren, ganz ehrlich, was mir heute etwas aufgestoßen ist, ist: Sie – gerade vom BSW – reden hier von den Beschäftigten, von den Werktätigen des PCK, aber als es hier heute Morgen um die Niederschlagung eines Arbeiteraufstandes ging, als es um die Arbeiter ging, waren Sie nicht da. (Beifall CDU und SPD sowie des Abgeordneten Jean-Pascal Hohm [AfD]) Fünf von Ihnen haben gefehlt. Sie waren nicht dabei, als es darum ging, zu würdigen, dass sich aus dem Stahlwerk Hennigsdorf Zehntausende Menschen auf den Weg machten. Es interessiert Sie nicht, dass die Russen das mit unterschlagen haben. Dass sie diesen Aufstand niedergeschlagen haben, interessiert Sie nicht. Ich hätte von Ihnen erwartet, dass Sie bei diesem Punkt da sind. Wenn Sie sich so für die Werktätigen und die Beschäftigten einsetzen, heißt es, an so einem Tag hier zu sein. Es ging dort nämlich nur um Arbeiter und nicht um irgendwelche anderen Leute. (Beifall CDU und SPD) Wissen Sie, ein Jahr waren Sie Teil der Regierung. Zum PCK Schwedt kam von Ihnen nichts. Ich erwähne es immer wieder: Es kam nichts. Sie sitzen in Ausschusssitzungen, Sie sitzen hier und sagen nichts dazu. Ich kann Ihnen nur sagen: Am Dienstagabend habe ich mit dem Geschäftsführer des PCK telefoniert. (Zuruf des Abgeordneten Andreas Kutsche [BSW]) Ich kann jetzt nicht alles wiedergeben, aber er sagte, den Standort mieszumachen, sei das Schädlichste, was Sie hier tun können. (Beifall CDU und SPD) Ihre beiden Fraktionen sollten sich etwas daran orientieren, vielleicht einmal ein bisschen Zuversicht säen und irgendetwas tun. Wirklich: Manchmal kommen Sie mir mit Ihren Anträgen hier ein bisschen wie eine billige Kopie von denen da drüben vor, (Jean-Pascal Hohm [AfD]: Eine ganz billige! – Lachen bei der AfD) weil Sie jetzt in dasselbe Horn blasen, weil Sie nicht dahinterkommen. Kommen Sie doch mal mit eigenen Geschichten und blicken Sie nach vorn! (Dennis Hohloch [AfD]: Was?! – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Wir haben dauernd eigene Geschichten! – Lachen bei der CDU) Ich war heute früh in der Andacht, der Kollege Skopec von Ihnen war auch da. Ich fand ein Lied wirklich gut und bezeichnend; das sollten Sie sich vielleicht mal zu Gemüte führen: „Meine engen Grenzen, meine kurze Sicht, bringe ich vor dich. Wandle sie in Weite, Herr, erbarme dich.“ (Beifall CDU und SPD – Heiterkeit des Abgeordneten Rainer Genilke [CDU]) Ich wünsche mir, dass der Herr sich Ihrer erbarmt.

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Klement. Bitte sehr. Martina Klement (Ministerin für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Die Auswirkungen geopolitischer Krisen, die anhaltend hohen Energiepreise und die tiefgreifende Transformation unserer Industrie stellen Unternehmen, Beschäftigte und, ja, auch die Politik vor erhebliche Herausforderungen – in Deutschland und in Brandenburg. Die wirtschaftliche Lage in unserem Land ist ohne Frage anspruchsvoll. Aber bei aller Ernsthaftigkeit der Lage sollten wir nach meiner Überzeugung eines gerade nicht tun: ein verzerrtes Bild der wirtschaftlichen Realität in Brandenburg zeichnen, wie wir es hier gerade erleben. (Beifall CDU und SPD) Denn anders als hier dargestellt ist Brandenburg kein Land im wirtschaftlichen Niedergang. (Zuruf: Nein!) Brandenburg ist vielmehr ein Land mitten im Wandel – mit vielen Herausforderungen, aber auch klar erkennbaren Fortschritten. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Diese Fortschritte werden durch unterschiedliche Studien belegt, die in den vergangenen Wochen erschienen sind, und sie wurden zum Teil vom Abgeordneten Penquitt hier gerade schon angesprochen. Diese Studien bescheinigen Brandenburg eine vergleichsweise solide Entwicklung. Erlauben Sie mir einen Blick in diese Studien bzw. auf die positiven Botschaften, die uns die aktuellen Zahlen liefern. Erste Botschaft: Brandenburg hat spürbare Fortschritte bei der Wirtschaftsentwicklung und bei der Standortqualität gemacht. Die Arbeitsproduktivität lag im Jahr 2025 bei rund 91 % des gesamtdeutschen Niveaus, das Pro-Kopf-Einkommen ist im Vergleich zu 2020 um ca. 34 % gestiegen, und die Arbeitslosenquote bewegt sich auf bundesweitem Niveau. Auch der Datenanhang des „Wettbewerbsreports Ostdeutschland“ des ifo Instituts zeigt, dass Brandenburg bei vielen Indikatoren bessere Werte als andere Bundesländer aufweist und bei einigen Indikatoren bereits besser als einige westdeutsche Flächenländer dasteht. Zweite Botschaft: Unsere Wirtschaftsförderung kann Rekordsummen bei den Investitionen vermelden. Die WFBB konnte in ihrer Jahresbilanz 2025 trotz der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ein neues Rekordergebnis hinsichtlich der Investitionen verkünden: über 300 begleitete Projekte, mehr als 3 000 neue Arbeitsplätze sowie Investitionen in Milliardenhöhe im Jahr 2025. Besonders sichtbar wird das bei den großen Investitionen in die digitale Infrastruktur; Brandenburg wird damit zu einem wichtigen Standort der Digitalwirtschaft in Deutschland. (Beifall CDU und SPD) Dritte Botschaft, auch das wurde vorhin schon erwähnt: Brandenburg ist laut Institut der deutschen Wirtschaft ganz vorn mit dabei. Beim IW-Regionalranking liegen wir beim sogenannten Niveauranking, also bei der Frage, wo die Lage aktuell am besten ist, mit 6 von unseren 18 Landkreisen und kreisfreien Städten unter den ersten 100. Damit ist Brandenburg das Land, das am drittstärksten unter den Top 100 vertreten ist. (Beifall CDU und SPD) Beim sogenannten Dynamikranking – also bei der Frage, in welchen Regionen sich in den vergangenen zehn Jahren am meisten getan hat – steht Brandenburg sogar noch besser da: Hier ist Cottbus bundesweit Spitzenreiter; und Cottbus ist dabei kein Einzelfall in Brandenburg – knapp 80 % der Regionen unseres Landes werden im Dynamikranking als Gewinnerregionen bezeichnet, also als Regionen, die sich um mindestens 25 Plätze verbessert haben. Damit steht Brandenburg prozentual bei den Gewinnerregionen bundesweit mit Abstand am besten da. Vierte Botschaft: Der Trend stimmt. Nach den ersten Wirtschaftsdaten der amtlichen Statistik für Brandenburg für das 1. Quartal 2026 ist der Umsatz in der Industrie gestiegen, auch die Baukonjunktur hat angezogen. Das spiegelt sich auch in den ersten Berechnungen des ifo Instituts auf Länderebene für das 1. Quartal 2026 wider. Auch das wurde schon erwähnt: Mit einem berechneten Wirtschaftswachstum von 0,9 % liegt Brandenburg hier gemeinsam mit Berlin auf dem Spitzenplatz. 2026 11 Meine sehr geehrten Damen und Herren, das sind nur einige Zahlen, die ganz aktuell belegen, dass Brandenburg eben kein Land ist, das zurückfällt, dass wir keineswegs wirtschaftspolitisch auf Abwegen sind, sondern dass sich unser Land Schritt für Schritt nach vorn arbeitet. Diese Erfolge entstehen nicht zufällig, sie sind das Ergebnis aktiver Standortpolitik, professioneller Wirtschaftsförderung und enger Zusammenarbeit von Land, Kommunen und Unternehmen; und vor allem sind sie das Ergebnis der harten Arbeit vieler Brandenburgerinnen und Brandenburger und der Unternehmen in unserem Land. Dafür bedanke ich mich an dieser Stelle ganz herzlich. (Beifall CDU und SPD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will mit den eben genannten Zahlen aber keineswegs die aktuelle Lage beschönigen. Natürlich ist das wirtschaftliche Umfeld aktuell herausfordernd, und die Vielzahl der externen Schocks und Krisen gehen bei einigen Unternehmen sprichwörtlich an die Substanz. Genau deshalb nehmen wir als Landesregierung die Sorgen der Unternehmerinnen und Unternehmer sowie der Brandenburgerinnen und Brandenburger natürlich ernst und setzen alles daran, die Rahmenbedingungen für unsere Brandenburger Wirtschaft zu verbessern. Unsere Ziele sind die Stärkung der Wachstumskräfte, die Verbesserung der Standortqualität, die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sowie der Auf- und Ausbau zukunftsfähiger und nachhaltiger Wertschöpfungsketten. Um das zu erreichen, brauchen wir wirtschaftsfreundliche Rahmenbedingungen, damit Unternehmen in Brandenburg wieder mehr in die Erweiterung und Modernisierung investieren, damit wieder mehr Unternehmen gegründet werden, damit mehr Unternehmen einen Nachfolger finden und damit wir gute Arbeitsbedingungen in Brandenburg anbieten können. Sehr geehrte Damen und Herren, Brandenburg hat einige entscheidende Standortvorteile: natürlich die Nähe zur Hauptstadt Berlin, die enge wirtschaftliche Verflechtung mit Polen und eine wachsende Rolle als Innovations- und Industriestandort im Osten Deutschlands. Aber Standortvorteile allein reichen gerade nicht aus; und Schwarzmalerei hilft uns an dieser Stelle sicherlich auch nicht weiter. Um unsere Ziele zu erreichen, müssen vielmehr alle Akteure an einem Strang ziehen: Unternehmen und ihre Beschäftigten, Wirtschaftsförderer, Kammern, Verbände und Sozialpartner. Und natürlich ist auch die Politik gefragt, und zwar auf allen Ebenen – Bund, Land und Kommunen: Wir alle müssen unseren Beitrag leisten, um für bestmögliche Rahmenbedingungen für unsere Wirtschaft zu sorgen. Wir als Wirtschaftsministerium bieten eine breite Palette an Beratungs- und Vernetzungsfördermaßnahmen an und setzen natürlich auch – anders als es gerade unterstellt wurde – konsequent auf Bürokratieabbau; den Bürokratieabbau und die Abschaffung von Berichtspflichten werden wir ja noch unter einem anderen Tagesordnungspunkt im Laufe der Plenarsitzung behandeln. Meine sehr geehrten Damen und Herren, neben der Bürokratie stellen natürlich auch die hohen Energiepreise einen zentralen Belastungsfaktor für unsere heimische Wirtschaft dar. Der Irankrieg hat weltweit negative wirtschaftliche Auswirkungen auf die Kraftstoff- und Energiepreise und dämpft damit die konjunkturelle Entwicklung. 12 Landtag

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Ulrike Liedtke

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage? Martina Klement (Ministerin für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa): Nein, danke. – Je länger der Konflikt andauert, umso stärker werden die negativen Effekte, und auch wenn der Irankrieg und die geopolitische Weltlage nur begrenzt in unserer Hand – der Hand der Landespolitik – liegen, ist es wichtig, dass wir dort unterstützen, wo Bund und Länder tatsächlich unterstützen können. Deshalb ist es richtig, dass Bund und Länder gemeinsam handeln, beispielsweise bei den Entlastungen in Form des Industriestrompreises für besonders energieintensive Unternehmen. Man muss sich aber auch ehrlich machen: Der Staat wird nicht alle Belastungen durch die steigenden Energiepreise abfedern können. Unternehmen sollten daher weiterhin alle Möglichkeiten zur Erhöhung der Energieeffizienz nutzen und – wo möglich – mit Innovationen den Energieverbrauch senken. Unser aller Ziel sollte sein, konsequent die Energiewende voranzutreiben, um unabhängig von fossiler Energie und unabhängiger von globalen Lieferketten zu werden. Denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, gerade die Situation rund um die PCK in Schwedt zeigt sehr deutlich, wie anfällig internationale Lieferketten geworden sind und wie stark einzelne Standorte von globalen Entwicklungen betroffen sein können. Für uns als Landesregierung spielt die PCK – auch anders, als uns hier vorgeworfen wurde – natürlich eine ganz zentrale Rolle, sowohl als Wirtschaftsfaktor und Arbeitgeber in der Region als auch als Lieferant für wichtige Produkte wie Kraftstoffe und Bitumen für ganz Brandenburg und darüber hinaus. Deshalb setzen wir alles daran, beim Finden einer tragfähigen Lösung für die PCK zu unterstützen; wir begleiten den Prozess eng, unter anderem mit unserer Taskforce unter Leitung unseres Ministerpräsidenten Dietmar Woidke. Die nächste Sitzung ist noch für Juni geplant. Die Verhandlungen zur Gewährleistung der Ölversorgung und des Bestands der Raffinerie werden allerdings nicht von der Landesregierung, sondern von den Gesellschaftern der PCK, dem Bund und unseren polnischen Partnern geführt; und auch wenn bezüglich der Gesprächsinhalte Vertraulichkeit verabredet wurde, wird uns weiterhin von allen Seiten signalisiert, dass man zuversichtlich ist, eine Lösung zu finden. Wir haben keinerlei Grund, diese Aussage zu hinterfragen bzw. ihr keinen Glauben zu schenken. Das ist natürlich eine wichtige Botschaft für Brandenburg, für die PCK und für Schwedt, und eine weitere wichtige Botschaft ist: Auch die Versorgungssicherheit ist aktuell weiter gesichert. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss noch auf das Ostdeutsche Wirtschaftsforum zu sprechen kommen, das im Antrag auf die heutige Aktuelle Stunde ausdrücklich erwähnt wurde. Ich war die gesamten drei Tage beim Wirtschaftsforum in Bad Saarow vor Ort – unser Ministerpräsident war ebenfalls vor Ort –, und mein persönlicher Eindruck ist, dass die Unternehmen in Ostdeutschland die aktuelle Lage natürlich herausfordernd finden. Zugleich wollen die Unternehmen aber keinen Rückzug, keine Resignation. Ich persönlich habe beim ostdeutschen Wirtschaftsforum niemanden getroffen, der die Hoffnung aufgegeben hätte. Im Gegenteil: Die Bereitschaft, in Brandenburg zu investieren und den Wandel aktiv mitzugestalten, ist weiterhin deutlich spürbar. Was allerdings auch spürbar war und zum Teil ausdrücklich ausgesprochen wurde, ist, dass viele Unternehmen in Ostdeutschland und viele Investoren von außerhalb sich wirklich große Sorgen um die politische Entwicklung in Ostdeutschland machen und insbesondere die Regierungsbeteiligung – oder mögliche Regierungsbeteiligung – bestimmter Akteure als große Gefahr für die Wirtschaft ansehen. (Beifall CDU und SPD) Die Frage, wer ein Land regiert, ist eben längst keine parteipolitische Frage mehr, sondern ein ganz realer Standortfaktor, der am Ende vielleicht darüber entscheidet, ob Investitionen in einem Land getätigt werden oder nicht. Das belegt sicherlich auch der Blick über den Atlantik und auf das dortige Geschehen seit den letzten Wahlen. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns aufhören, die Lage in unserem Land künstlich schlechtzureden, (Christian Dorst [BSW]: Künstlich!) sondern lassen Sie uns unsere Stärken in den Blick nehmen. Lassen Sie uns gemeinsam mit unseren Unternehmen und deren Beschäftigten anpacken, und lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Brandenburg weiterhin auf Wachstumskurs bleibt und gestärkt aus diesen turbulenten Zeiten hervorgeht. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und SPD)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Dr. Berndt hat eine Kurzintervention angemeldet. Bitte. (Beifall AfD)

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Hans-Christoph Berndt AfD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Ja, ich verstehe schon, warum man keine Zwischenfrage zulassen will, wenn man sich nur mit Redensarten behelfen kann und dann auch noch dieses unsägliche Gerede davon übernimmt, dass eine Regierungsbeteiligung der AfD – wie Sie hier suggeriert haben – den Wirtschaftsstandort Deutschland gefährde. Deutschland liegt – ich weiß nicht, ob Ihnen das bewusst ist, Frau Ministerin; Sie sollten es aber wissen – bei den OECD-Ländern seit vielen Jahren immer auf den letzten Plätzen, und das ist die Folge der Politik von SPD, CDU, CSU, Linken und Grünen. (Beifall AfD sowie der Abgeordneten Jenny Meyer [BSW]) Gefährlicher als mit diesen Leuten kann es für den Standort Deutschland nicht werden. Ich weiß nicht – wir wissen es nicht – , ob die AfD die Dinge in Deutschland zum Besseren wenden kann. Aber wir wissen mit Gewissheit, dass es mit CDU, SPD, Linken und Grünen in Deutschland immer weiter bergab gehen wird. (Beifall AfD) Was Ihr geschöntes Bild der wirtschaftlichen Lage angeht: Ich weiß nicht, ob Ihnen bewusst ist, dass sich die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Brandenburg seit 2021 – von 247 auf 479 – fast verdoppelt hat. Ich weiß auch nicht, ob Ihnen bewusst ist – so lange sind Sie ja noch nicht hier –, dass in den letzten Jahren mindestens 18 größere Unternehmen Brandenburg verlassen oder den Betrieb eingestellt haben: von Vestas witzigerweise – dem Windrad-Giganten – bis hin zur Spreewaldgurke. Immer wieder waren die Energiepreise der Grund Nummer eins dafür, und die Energiepreise sind die Folge Ihrer Politik – der Politik des Ministerpräsidenten, der Wirtschaftsministerin, der Politik in Brandenburg und in Potsdam. Im Übrigen, Frau Klement: Wenn Sie hier über das wirtschaftliche Niveau in Brandenburg reden, sollten Sie auch das Gehaltsniveau im Blick haben, das bei uns nach wie vor über 10 % unter dem Bundesdurchschnitt liegt. Der letzte Punkt, der zu nennen ist: Wenn man bei all dem, was hier in Deutschland schlecht läuft und schwierig ist, die Situation noch dadurch künstlich erschwert, dass man eine irrsinnige und selbstzerstörerische Sanktionspolitik betreibt – und es geht ja hier um Schwedt –, dann macht man die Lage nur noch schlimmer. (Beifall AfD und BSW) Ziehen Sie wenigstens die Lehre aus all dem, dass Sie ein Ende machen mit dieser Sanktionspolitik, die uns schadet, Russland aber nicht. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Frau Ministerin, möchten Sie reagieren? – Das ist nicht der Fall. Dann setzen wir die Aussprache fort. Frau Abgeordnete Kornmesser hat das Wort für die SPD-Fraktion. Bitte schön. (Beifall SPD)

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Britta Kornmesser SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauende! Wenn wir über die PCK Schwedt sprechen, sprechen wir nicht über irgendeine Raffinerie: Mit jährlich 11,5 Millionen Tonnen Rohöl gehört sie zu den größten Rohölverarbeitungsstandorten Deutschlands und ist das Rückgrat der Energieversorgung Nordostdeutschlands sowie, im Übrigen, auch Westpolens. Vor allem aber sprechen wir über die Menschen: über Tausende Beschäftigte, über ihre Familien und über die wirtschaftliche Zukunft einer ganzen Region, nämlich die der Uckermark. Für uns als Koalition aus SPD und CDU ist deshalb klar: Der Standort Schwedt soll und muss dauerhaft erhalten und gestärkt werden. (Beifall SPD und CDU) Als Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses sage ich: Wir befassen uns kontinuierlich und fraktionsübergreifend mit der Zukunft der PCK, aber – und auch das gehört zur Ehrlichkeit dazu – die Haltungen zu Zielsetzungen und Visionen für diesen 2026 13 Industriestandort und zu der Frage, wie man sie erreicht, sind unterschiedlich. Für uns als SPD-Fraktion ist entscheidend, kurz und mittelfristig die Versorgung mit den notwendigen Ölmengen zu sichern. Unser langfristiges Ziel ist es aber, uns aus der Abhängigkeit von Dritten zu befreien. Unser Weg ist, die Transformation hin zu einem unabhängigen, nachhaltigen und klimafreundlichen Industriestandort ganz konsequent weiterzuverfolgen. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, zur aktuellen Situation: Bis zum 1. Mai 2026 wurde die PCK Schwedt im Wesentlichen über die Druschba-Pipeline versorgt, vor allem mit kasachischem Rohöl. Seit dem Stopp dieser Durchleitung verhandelt die Bundesregierung gemeinsam mit den Anteilseignern und Lieferanten. Es geht darum, die Versorgung kurzfristig über andere Importwege, und zwar vor allem über den polnischen Hafen Danzig, zu sichern, denn von Danzig führt ja eine Ölversorgungsleitung direkt nach Schwedt. Dabei gilt aber auch: Internationale Verhandlungen brauchen Verlässlichkeit und Vertraulichkeit. Wer ständig öffentlich spekuliert, trägt nicht zur Lösung des Problems bei, sondern verunsichert die Beschäftigten – und das ist einfach kontraproduktiv. Und ich sage auch ganz klar: Wer heute den Eindruck erweckt, die PCK stehe kurz vor dem Aus, zeichnet ein falsches Bild – (Vereinzelt Beifall SPD und CDU) Herr Bommert hat bereits ganz klar darauf hingewiesen. Die Fakten sprechen eine andere Sprache: Die Auslastung lag zuletzt bei 82 % – also sogar höher als ursprünglich prognostiziert –, und auch die Versorgungssicherheit für Brandenburg und Berlin ist gewährleistet. (Vereinzelt Beifall SPD und CDU)

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Ulrike Liedtke

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Frau Abgeordnete?

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Britta Kornmesser SPD

Nein, gern hinterher. – Ja, es gibt Herausforderungen; niemand hier bestreitet das. Aber Verantwortung bedeutet, Probleme aktiv anzugehen und zu lösen, nicht Ängste zu verstärken, um möglicherweise politisches Kapital daraus zu schlagen. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Ich sagte es bereits: Im Mittelpunkt stehen für uns die Beschäftigten. Die Geschäftsführung und die Belegschaft haben sich in den vergangenen Jahren unter schwierigen Bedingungen den Veränderungen gestellt (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Sie haben die Bedingungen schwierig gemacht!) und Enormes geleistet. Ohne ihr Know-how und ihren Einsatz liefe die Raffinerie heute nicht so stabil. Deshalb war und ist die 14 Landtag Verlängerung der Beschäftigungsgarantie bis Ende 2026 durch den Bund ein ganz wichtiger Schritt Richtung Zukunft für die PCK, (Beifall des Abgeordneten Sebastian Rüter [SPD]) und es ist gut, dass sich das Land Brandenburg mit Nachdruck dafür eingesetzt hat. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Botschaft ist klar: Schwedt hat eine Zukunft – und die Menschen am Standort sind ein ganz zentraler Bestandteil dieser Zukunft. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ach nee!) Diese Zukunft endet aber nicht mit einer klassischen Raffinerie, denn Schwedt ist ein Industriestandort im Wandel. Unser Ziel ist es, vorhandene industrielle Kompetenz zu erhalten, zu bündeln und gleichzeitig eine neue Wertschöpfung aufzubauen. Genau deshalb setzen wir auf Innovation, Transformation und Investition. (Vereinzelt Beifall SPD) Herausragende aktuelle Projekte sind Brandenburg eSAF und TRAVIS. Für das Projekt Brandenburg eSAF werden rund 350 Millionen Euro nach Schwedt fließen. Es ist eines der größten Projekte Deutschlands zur Herstellung nachhaltiger synthetischer Kraftstoffe, insbesondere für den Flugverkehr. Ein Blick in die Luftfahrtbranche zeigt: Der Bedarf an synthetischen Kraftstoffen wird erheblich steigen – und das ist eine große Chance für Schwedt. Mitte April war der Baustart für TRAVIS. TRAVIS ist ein neues Service- und Transformationsgebäude in Schwedt und Bestandteil des geplanten Innovationscampus. Rund 20 Millionen Euro an Fördermitteln aus dem Just Transition Fund fließen in dieses Projekt, mit dem die industrielle Transformation vor Ort aktiv unterstützt und vorangetrieben wird. Die Entscheidung, die zukunftsweisenden Projekte eSAF und TRAVIS nach Schwedt zu holen, ist ein ganz klares Bekenntnis zum Industriestandort Schwedt und zu den Menschen vor Ort – und ich garantiere Ihnen: Weitere Projekte werden folgen. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, unser Auftrag ist ganz klar: Wir müssen die Versorgungssicherheit gewährleisten, wir müssen die Arbeitsplätze sichern, und wir müssen neue und zukunftsweisende Perspektiven für den Standort Schwedt und die Uckermark eröffnen. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ja, das müssen Sie, aber Sie tun es nicht!) Die Bundesregierung, die Landesregierung sowie unsere Koalition aus SPD und CDU werden weiterhin alles dafür tun, dass Schwedt mit der PCK auch langfristig ein starker industrieller Standort in und für Brandenburg bleibt. Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam konsequent weitergehen! – Vielen Dank. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Für die AfD-Fraktion spricht der Abgeordnete Rescher. (Beifall AfD)

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Norbert Rescher AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Brandenburger! „Haben Sie manchmal Déjà-vus, Mrs. Lancaster? – Ich glaube nicht, aber ich könnte ja in der Küche nachfragen.“ Wer kennt ihn nicht, diesen Dialog zwischen Phil Connors und seiner Pensionsmutter im Film „Und täglich grüßt das Murmeltier“! Genau daran musste ich denken, als ich den Antrag auf Aktuelle Stunde des BSW gelesen habe – und ich will nicht verschweigen, dass mein erster Gedanke war: Nimm doch einfach eine der Reden, die du hier schon zur PCK gehalten hast. – Es war der erste Gedanke, kein ernsthafter. Genau darin liegt die eigentliche Stärke dieser Aktuellen Stunde: Das BSW ruft heute ein Thema auf, über das dieser Landtag seit 2022 in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen debattiert – und genau das ist das Problem. Denn wenn wir vier Jahre später noch immer über dieselben Fragen diskutieren, ist das kein Zeichen dafür, dass die Probleme gelöst wurden. (Vereinzelt Beifall AfD und BSW) Es ist ein Zeichen dafür, dass die zentrale Frage bis heute unbeantwortet geblieben ist. Seit vier Jahren führen wir diese Debatte – und seit vier Jahren hören die Menschen in Schwedt dieselben Versprechen. Seit vier Jahren hören sie, die Versorgung werde gesichert. Seit vier Jahren hören sie, neue Lieferwege stünden bereit. Seit vier Jahren hören sie, die Transformation komme voran. Seit vier Jahren hören sie, der Standort habe eine Zukunft. Trotzdem diskutieren wir heute noch immer über dieselben Grundfragen: Woher kommt das Rohöl? Wie wird die Versorgung dauerhaft gesichert? Wie werden die Arbeitsplätze dauerhaft gesichert? Und wie sieht die langfristige Zukunft dieses Industriestandortes aus? – Das ist die eigentliche Bilanz: Vier Jahre, doch die zentrale Ausgangsfrage ist noch immer nicht beantwortet. Genau deshalb genügt es nicht, die Probleme zu beschreiben. Entscheidend ist die Frage, warum sie vier Jahre nach Beginn der Krise noch immer nicht gelöst sind. Seit Jahren hören die Menschen in Schwedt dieselben Ankündigungen: Mal soll die Rostock-Pipeline die Lösung sein, mal soll Rohöl aus Kasachstan die Lösung sein, dann sollen Verhandlungen mit Polen die Lösung sein. Mal werden neue Förderprogramme angekündigt, dann neue Transformationsprojekte. Doch die entscheidende Frage bleibt: Wo ist die langfristige Strategie für den Standort? Wo ist der belastbare Plan B? Wo ist das Gesamtkonzept? (Vereinzelt Beifall AfD und BSW) Die Landesregierung selbst bezeichnet Schwedt als Industriestandort und Drehscheibe für den Rohölumschlag von überragender Bedeutung für die landesweite und grenzüberschreitende Energieversorgung. Gleichzeitig erklärt dieselbe Landesregierung, dass eine eigene Gesamtstrategie für den Raum Schwedt nicht vorgesehen ist. Fragen drängen sich auf: Wer verantwortet seit Jahren die Politik dieses Landes? Und vor allem: Wo sind die Ergebnisse? Vier Jahre, und wir müssen feststellen: Die Bundesregierung verhandelt wieder mit Polen über Ersatzlieferungen, dieses Mal für die ausgefallenen kasachischen Mengen. Die Landesregierung erklärt selbst, dass die Pipeline aus Rostock bereits voll ausgelastet ist. Gleichzeitig liegen ihr nach eigener Aussage keine Daten zur tatsächlichen Auslastung der PERN-Pipeline aus Danzig vor. Und auf die Frage nach alternativen Versorgungswegen präsentiert sie keinen Plan, sondern verweist erneut auf die laufenden Verhandlungen. Wenn die Versorgung irgendwie gesichert ist, warum wird dann immer wieder neu verhandelt? (Vereinzelt Beifall AfD) Wenn es Alternativen zu russischem Rohöl gibt, wo sind sie? Und wenn Danzig die Lösung sein soll, warum baut Naftoport seine Umschlagskapazitäten massiv aus? Die Menschen in Schwedt haben Anspruch auf mehr als Hoffnung und Absichtserklärungen. Sie haben Anspruch auf eine nachvollziehbare und belastbare Strategie. Dass die PCK auch immer wieder Thema in der überregionalen Presse ist, zeigt: Das ist keine regionale Befindlichkeit; das ist eine offene industriepolitische Wunde mitten in Brandenburg. Der eigentliche Punkt ist doch: Die PCK ist kein Einzelfall; die PCK ist ein Beispiel für Ihr Regierungsmuster. Sie steht exemplarisch für unsichere Rahmenbedingungen, zurückgestellte Investitionen und ein schwindendes Vertrauen in die wirtschaftspolitische Handlungsfähigkeit.

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter …

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Norbert Rescher AfD

In Brandenburg werden Probleme nicht gelöst. Sie werden verwaltet, sie werden vertagt, sie werden in Arbeitsgruppen, Taskforces genannt, verschoben – und sie werden in regelmäßigen Abständen immer wieder neu debattiert.

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Ulrike Liedtke

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Abgeordneter?

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Norbert Rescher AfD

Ja, natürlich. 2026 15

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Ulrike Liedtke

Bitte, Frau Abgeordnete Kornmesser. (Dennis Hohloch [AfD]: Das ist doch die, die gerade keine Zwischenfragen zugelassen hat!)

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Britta Kornmesser SPD

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Rescher, dass Sie eine Zwischenfrage zulassen. Für mich wäre noch spannend zu erfahren, wie Ihre Einstellung zu Folgendem ist: Soll sich die Raffinerie dauerhaft, also langfristig, nur auf die Verarbeitung von Rohöl konzentrieren, oder soll sie sich parallel auf den Weg in Richtung Transformation machen, hin zu nachhaltigen (Dennis Hohloch [AfD]: Nein, soll sie nicht!) ökologischen Technologien für die Zukunft? Es wäre sehr schön, wenn Sie diese Frage ganz konkret beantworteten. (Zuruf von der AfD)

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Norbert Rescher AfD

Frau Abgeordnete, das ist mir völlig egal; (Zuruf von der SPD: Das merkt man!) das muss ich jetzt ganz ehrlich sagen. Hauptsache, die Raffinerie wird weiter produzieren! (Zuruf des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Es ist mir völlig egal, woher das Rohöl kommt und ob dort künftig irgendwelches Kerosin aus Wasserstoff produziert wird. (Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD]) Das ist mir auf Deutsch gesagt völlig wurst – verzeihen Sie mir, dass ich so flapsig rede. (Steeven Bretz [CDU]: Das drücken Sie auch mit jeder Pore aus, dass Ihnen das egal ist!) Für mich ist wichtig, dass dieses Werk und die Arbeitsplätze erhalten bleiben. – Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall AfD – Anhaltende Unruhe) Ich fahre fort.

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Ulrike Liedtke

Ja, bitte setzen Sie fort, Herr Abgeordneter. 16 Landtag

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Norbert Rescher AfD

Wir erleben es beim Lehrermangel, wir erleben es bei der Krankenhausversorgung, wir erleben es bei der Verkehrsinfrastruktur, wir erleben es bei vielen Kommunen mit ihren immer größer werdenden finanziellen Problemen; es ist immer dasselbe Muster: Eine als Lösung verkaufte Blase platzt. Die Region wird unruhig. Die Landesregierung ist zuversichtlich. Es kommt zu einer Scheinlösung. Ein halbes Jahr vergeht – und danach diskutieren wir über dieselben Probleme. Wieder geht es um die Versorgung, wieder geht es um die Auslastung, wieder geht es um die Arbeitsplätze, und wieder geht es um die Zukunft des Standortes. Genau deshalb ist diese Aktuelle Stunde so wichtig. Sie zeigt nicht nur die ungelösten Probleme der PCK, sondern auch die Arbeitsweise dieser Landesregierung auf. (Vereinzelt Beifall AfD) Für die Transformation des Standortes wurde in den vergangenen Jahren die Investition Hunderter Millionen Euro angekündigt. Wir hören in Schwedt seit Jahren von großen Plänen und fragen uns zunehmend: Wo sind die sichtbaren Ergebnisse? Wo entstehen die zusätzlichen Wertschöpfungsketten? Wo entstehen die neuen industriellen Kerne? – Das sind Dinge, die Sie bereits 2021 in Ihr Transformationspapier aufgenommen haben. Darf man daraus schließen, dass Sie Ihren eigenen Empfehlungen keinen Glauben schenken? Wir wollen endlich wissen, wie unsere Region in 10 oder 20 Jahren aussehen soll. Wir wollen wissen, ob Schwedt auch künftig Industriestandort bleibt. Und wir wollen wissen, ob diese Landesregierung endlich einen Plan hat, der über die nächste Pressemitteilung mit den ewig gleichen Durchhalteparolen hinausgeht. Diese Fragen sind berechtigt, aber sie sind bis heute nicht beantwortet. Wir Brandenburger haben Anspruch auf eine Landesregierung, die Ergebnisse liefert. Diese Landesregierung kann es offensichtlich nicht. Genau deshalb ist ein politischer Wechsel in Brandenburg überfällig – auf dass es endlich ein Erwachen aus diesem Murmeltiertag gibt! – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Für die CDU-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Bommert noch einmal das Wort. Bitte.

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Frank Bommert CDU

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen der BSW-Fraktion, ich gehe noch einmal kurz auf Ihren Antrag ein und will Ihnen was sagen, weil Sie sich ja strikt gegen jede Rüstungs- bzw. Militärindustrie wenden. Herr Dorst, angesichts Ihrer Äußerungen habe ich sowieso schon alles aufgegeben; von Ihnen kommt einfach nichts Vernünftiges. (Christian Dorst [BSW]: Von Ihnen auch nicht!) Aber dem Kollegen Roth, der heute nicht da ist, habe ich es neulich schon gesagt: Wissen Sie eigentlich, was aus der Militärtechnik alles Einzug in die zivile Welt gehalten hat? (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Bratpfannen!) Drohnen, Mobilfunk, Satelliten, Düsenflugzeuge, Schockbehandlung, Prothesen für Patienten, konservierte Lebensmittel – und, und, und. All diese Dinge, die wir heute nutzen und als selbstverständlich ansehen, kommen aus der Militärtechnik. (Christian Dorst [BSW]: Motorräder – auch ganz toll!) Kollege Rescher, ich hatte von Ihnen ein bisschen mehr erwartet, gerade weil Sie aus der Uckermark kommen, vor allem ein bisschen mehr Zuversicht. Sie wissen selbst: Die PCK Schwedt hat Eigner. Die Geschäftsführung ist nur für den Betrieb der Raffinerie zuständig. Über den Einkauf und das, was dort raffiniert wird, entscheiden andere; darauf hat die PCK keinen Einfluss. Übrigens hat auch die Landesregierung darauf keinen Einfluss, weil andere Leute sagen: Wir machen es so! Man muss immer berücksichtigen, dass zum Beispiel Trump bzw. die USA sagen kann: Liebe Leute, alle, die dort produzieren, belegen wir mit Zöllen, sodass es faktisch nicht mehr möglich wäre, das, was aus Schwedt kommt, zu verkaufen. – Man sollte all das in die Betrachtung einbeziehen und nicht nur aus der, ich sage es einmal so, kleinen Brandenburger Blase darauf gucken. Sie vom BSW und Sie von der AfD erinnern mich daran, wie es war, als ich mit meiner Tochter unterwegs war und ich ihr sagen musste: „Das kostet aber Geld“, worauf Sie entgegnete: „Dann nimmst du deine Karte, hältst sie an den Automaten, und dann kommt Geld heraus.“ So verhalten Sie sich. Sie denken, es reichte aus, das Telefon in die Hand zu nehmen, bei Onkel Wladimir anzurufen – und schon wäre die Druschba-Pipeline mit Öl gefüllt. Das ist Quatsch, so funktioniert es nicht. Das sollten auch Sie erkennen und sich vernünftig dazu verhalten. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD)

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Ulrike Liedtke

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Abgeordneter?

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Frank Bommert CDU

Natürlich.

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Ulrike Liedtke

Bitte, Herr Abgeordneter John.

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Steffen John AfD

Vielen Dank, Kollege Bommert, dass Sie die Frage zulassen. Sie setzen jetzt offensichtlich auch auf die Rüstungsindustrie bzw. die Zulieferwirtschaft dafür. Meine Frage an Sie: Wann stellen Sie Ihren Betrieb auf Rüstungsgüter um, (Vereinzelt Lachen bei der AfD) und wie sehen Sie die Zukunft Ihres Betriebs? Sehen Sie Ihre Zukunft nicht eher in dem, wofür Sie Ihr Unternehmen ursprünglich gegründet hatten, oder setzen Sie jetzt generell auf die Rüstungsindustrie, sowohl für die Brandenburger Wirtschaft insgesamt als auch für Ihr Unternehmen? – Vielen Dank. (Dennis Hohloch [AfD]: Die Spreewaldgurke könnte er auch übernehmen!)

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Frank Bommert CDU

Herr John, erst einmal vielen Dank, dass Sie mir zutrauen, meinen Betrieb auf Rüstung umzustellen. Ich muss ganz ehrlich sagen, ich würde gern für diesen Bereich arbeiten. Ich war einmal bei Rheinmetall und habe mir dort angeguckt, wie man beschusshemmende Fenster für Lkw und ähnliche Sachen herstellt – eine total interessante Geschichte! Wenn ich die Möglichkeit hätte, würde ich es gern machen, weil ich davon ausgehe, dass in diesem Bereich ein hoher Umsatz und ein hoher Gewinn zu erzielen sind. Aber ich glaube nicht, dass wir dafür ausgerüstet sind. Spaß beiseite! Ich sehe es so, dass in der Rüstungsindustrie natürlich etwas steckt. Ich wiederhole – ich habe es am Anfang meiner Rede gesagt –: Vieles aus dem militärischen Bereich, also aus der Rüstungsindustrie, kann in den zivilen Bereich übernommen werden. Wir sind keine Insel der Glückseligen. Es wird also nicht so sein, dass wir dabei nicht mitmachen werden. Deutschland hat eine Vergangenheit in Sachen Rüstungsindustrie und sollte in diesem Bereich auch eine Zukunft haben. Wie gesagt, es hängt ja viel mehr daran als die eigentliche Militärtechnik. Es ist wichtig, dass wir ein Land sind, das ein vernünftiges Militär hat, um sicher zu sein, dass andere Länder nicht auf die Idee kommen, uns anzugreifen. Übrigens können wir mit dem, was wir entwickeln, auch andere unterstützen. Sehen wir es auch einmal so: Die Drohnenabwehr – wenn man es vor Ort macht – ermöglicht es auch, zivile Objekte zu schützen. Es kam schon zu Störungen des Luftverkehrs durch Drohnen, auch am BER. Ich will jetzt nicht sagen, dass das irgendwelche fremden Mächte waren. Es reicht schon aus, dass Spaßvögel eine Drohne nehmen und in den Flughafenbereich fliegen. Wir sollten wirklich vieles daransetzen, dass wir solche Drohnen vernünftig abwehren können. Dafür bin ich, und das unterstütze ich. (Beifall CDU und SPD)

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter Rescher hat sich zu einer Kurzintervention gemeldet. Damit sind die zwei Kurzinterventionen, die der AfD-Fraktion zur Verfügung stehen, aufgebraucht. – Bitte schön, Herr Abgeordneter. (Beifall AfD)

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Norbert Rescher AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber Kollege Bommert, ich habe davon gesprochen, dass ein Gesamtkonzept für den 2026 17 Standort Schwedt fehlt. Ich habe nicht über die Rohölversorgung aus Russland gesprochen. Ich erinnere daran, was Alfred Herrhausen sagte: 50 % der Wirtschaft sind Psychologie. – Wenn ein Gesamtkonzept und, darauf aufbauend, ein konkludentes Verhalten der Landesregierung fehlen, dann ist das keine Nebensache. Das ist nämlich die Grundlage für Vertrauen. Nur wenn Vertrauen vorhanden ist, wird es Investitionen geben. Im Moment ist kein Vertrauen in den Standort da, weshalb Investitionen nicht erfolgen. Das ist für die Zukunft nicht nur dieses Standorts verheerend. Noch etwas zum „konkludenten Verhalten“ dieser Landesregierung, bezogen auf den Standort: Zuletzt hat sie angekündigt, unsere Direktverbindung nach Berlin – bisher fuhr der RE 3 nach Berlin durch – abzuschneiden. (Minister Robert Crumbach: Ach, Blödsinn!) – „Ach, Blödsinn!“? (Minister Robert Crumbach: Ja!) Das ist in der Tat ein Signal der Landesregierung, und zwar ein verheerendes Signal! Die Direktverbindung verlieren wir. (Dennis Hohloch [AfD]: Der Blödsinn sitzt dort auf der Bank!) Morgen …

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Ulrike Liedtke

Jetzt muss ich doch eingreifen. Das geht mir zu weit. Man kann sich mal aufregen, muss aber in der Wortwahl verhalten bleiben, auch als Minister. (Vereinzelt Beifall AfD) Herr Rescher, Sie haben das Wort.

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Norbert Rescher AfD

Herr Kollege Bommert, ich möchte Sie gern einladen. Morgen wird eine Besuchergruppe aus Schwedt hier im Landtag sein, darunter Stadtverordnete, Mitglieder der regionalen Unternehmervereinigung und der IHK. Es wird auch um diese Zugverbindung gehen. Wir treffen uns im Raum E.070a. Die Sprecher für Infrastruktur sind angeschrieben und eingeladen. Um 8.45 Uhr geht es los. Gesellen Sie sich doch dazu! Dann hören Sie einen O-Ton aus Schwedt, der nicht von Herrn Schairer kommt. – Vielen Dank. (Beifall AfD sowie des Abgeordneten Christian Dorst [BSW])

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Herr Abgeordneter Bommert möchte gern auf diese Kurzintervention reagieren. Bitte sehr. 18 Landtag

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Frank Bommert CDU

Herr Rescher, zunächst einmal: Ich glaube, dass der Fördermittelscheck über 350 Millionen Euro, der neulich übergeben wurde, ein wichtiges Signal in Richtung Zukunft ist. Das Geld dient dazu, Schwedt weiterzuentwickeln. Ich war an dem Tag vor Ort; das war sehr schön. Nicht nur der Chef der Firma LAIPA, sondern auch Vertreter mehrerer anderer Unternehmen waren da. Sie alle haben sich positiv geäußert und richten sich entsprechend aus. Auch die ENERTRAG war vertreten und will mitmachen. LAIPA möchte daran partizipieren. Es ist doch nicht so, dass man sagen könnte, Schwedt sei abgehängt. Ich kann auch andere nennen: Ob es unsere Landrätin ist, ob es die Bürgermeisterin ist – ich habe dort viele Leute erlebt, die den Standort Schwedt weiterentwickeln wollen. Ich glaube auch, dass in der Landesregierung der Wille, diesen Standort zu erhalten und auszubauen, ganz fest verankert ist. Deshalb verstehe ich nicht, warum Sie jetzt meinen, dass dem nicht so sei. Ich glaube, die Konzepte sind da. Fakt ist aber: Wir können hier beschließen, was wir wollen. Wir brauchen die Unternehmen, die es machen wollen. – Ich glaube, dass die, die vor Ort sind, sich weiterentwickeln wollen. Deshalb teile ich Ihre sozusagen Nichtzuversicht nicht. Man kann mit Zuversicht auf den Standort Schwedt schauen. Ich gehe davon aus, dass es dort noch viel Entwicklung gibt. – Danke. (Beifall CDU und SPD)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Frau Ministerin Klement hat noch einmal für die Landesregierung das Wort. Bitte. Martina Klement (Ministerin für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vielen Dank! Ich würde die Gelegenheit gern nutzen, um noch ein paar Sätze zu dem Entschließungsantrag der BSW-Fraktion, der heute Morgen kurzfristig eingereicht wurde, zu sagen. Ich persönlich kann sehr gut nachvollziehen, dass Sie diese Aktuelle Stunde auf die heutige Tagesordnung gesetzt haben. Die wirtschaftliche Lage in Brandenburg, die Energiepreise und natürlich auch die PCK in Schwedt bewegen auch die Landesregierung. Ich kann aber nicht nachvollziehen, dass Sie diesen Entschließungsantrag heute Morgen, kurz vor der Sitzung, eingereicht haben – nicht, weil er so kurzfristig kam, das gehört zum Parlamentarismus, sondern weil er meines Erachtens aus einer Aneinanderreihung von Widersprüchen besteht. Ich möchte nur drei aufzählen. Stichwort Russland und Ukraine: Sie schreiben in der zweiten Zeile Ihres Entschließungsantrags vom „völkerrechtswidrige[n] Krieg Russlands gegen die Ukraine“. Das ist für mich übrigens das Highlight Ihres Entschließungsantrags, dass Sie sich zumindest dazu bekennen. (Beifall CDU und SPD – Falk Peschel [BSW]: Schon immer!) Gleichzeitig fordern Sie uns auf der nächsten Seite auf, Geschäftsbeziehungen mit Russland aufzunehmen. Sie wollen, dass wir uns beim Bund für Friedensverhandlungen zwischen Russland und der Ukraine einsetzen. Gleichzeitig hat sich Ihr Mitglied im Europaausschuss hier in diesem Haus in der vergangenen Woche wirklich in allerhöchstem Maße befremdlich gegenüber dem ukrainischen Botschafter verhalten. Das finde ich persönlich sehr widersprüchlich. (Beifall CDU und SPD) Zweiter Widerspruch: Sie fordern in Ihrem Antrag konkret, dass „ausschließlich zivile Produktionszwecke und Infrastruktur gefördert werden“ sollen. Sie blenden dabei vollkommen die Realität aus. Ein realistischer Blick auf viele Regionen dieser Welt zeigt: Wir können uns leider nicht mehr auf Frieden verlassen, sondern müssen sicherstellen, dass wir verteidigungsfähig sind. Wir brauchen auch eine Sicherheits- und Verteidigungsindustrie. Zu dieser bekennt sich die neue Regierung des Landes Brandenburg. Wir wollen nicht nur sicherstellen, dass Brandenburg seinen Beitrag zur Herstellung der Verteidigungsfähigkeit leistet; wir wollen auch ein Stück vom Kuchen „Sondervermögen“ abbekommen. Ich kann nicht nachvollziehen, dass Sie zwar fordern, dass wir uns für die Wirtschaft in Brandenburg einsetzen, aber ausgerechnet diesen stark anwachsenden Zweig mit sehr viel wirtschaftlichem Potenzial ausblenden. Dritter und letzter Widerspruch, auf den ich eingehen will: Sie werfen in Ihrem Entschließungsantrag der Landesregierung vor, dass Ministerpräsident Woidke sich beim Ostdeutschen Wirtschaftsforum „Durchhalteparolen“ bedient habe, während Wirtschaftsministerin Klement „abtaucht“. Liebe Abgeordnete der BSW-Fraktion, das finde ich in allerhöchstem Maße befremdlich. Denn nicht nur, dass ich drei volle Tage beim Ostdeutschen Wirtschaftsforum in Bad Saarow, also vor Ort, war. Ich kann mich auch nicht erinnern, einen von Ihnen dort getroffen zu haben. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Als letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt spricht Herr Abgeordneter Lüders für die BSW-Fraktion zu uns. (Beifall BSW)

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Niels-Olaf Lüders BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich will mit der ehrlichen Schilderung einer Empfindung anfangen: Ich kann die Wörter „Herausforderung“ und „herausfordernd“ einfach nicht mehr hören. (Beifall BSW und AfD – Dennis Hohloch [AfD]: Ja!) Machen Sie sich doch bitte einmal ehrlich und benennen Sie ein Problem auch als Problem und nicht ständig als „Herausforderung“, (Beifall BSW) insbesondere nicht, wenn es um Probleme geht, die Sie selbst verursacht oder zumindest mitverursacht haben. Herr Kollege Penquitt, ich habe auch gelernt, dass es weitere Umschreibungen gibt, die ähnlich gruselig sind, wie „schwankende Investitionsdynamik“. (Heiterkeit AfD) Das macht es nicht wirklich besser. Es scheint Ihnen auch wirklich Schwierigkeiten zu bereiten, Zusammenhänge, die man aufzeigt, zu erkennen. Ihnen ist anscheinend der isolierte Blick auf Brandenburg lieber. Das erinnert ein bisschen daran – damit bin ich bei der ersten Fußball-Metapher; ich nehme an, davon wird es im Laufe der Plenarsitzung noch ein paar mehr geben –, dass man zwar nur mittelklassig spielt, aber betont, in dieser – unteren – Liga Tabellenführer zu sein. Es wurde hier schon erwähnt: Die OECD-Zahlen zu Deutschland sagen nichts Gutes. (Zurufe von der SPD: Wir sind hier im Landtag!) Dass Brandenburg da besser ist, will ich ausdrücklich honorieren. Ich finde es nicht schlecht, dass wir in einem Bereich gut sind. Aber man muss die Gesamtsituation sehen und darf nicht einen Bereich isoliert betrachten. (Steeven Bretz [CDU]: Blicken Sie mal auf die Gesamtsituation!) Herr Kollege Bommert, wenn Sie hier das Ansprechen dringend zu lösender Probleme als „Miesmachen“ bezeichnen, möchte ich einmal Ihr Konzept zur Lösung von Problemen kennenlernen. (Beifall BSW und AfD) Wenn wir nicht darüber reden und sie nicht angehen, sind wir wirklich bei dem, was Sie uns hier ständig vorwerfen, was wir aber gar nicht tun, nämlich die Situation schlechtzureden. Wir sind ja daran interessiert, dass die Probleme gelöst werden. (Zuruf: Ach?) Deshalb sprechen wir sie an, aus keinem anderen Grund. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Ich darf Ihnen versichern – auch wenn ich nicht ständig ein entsprechendes Schild vor mir hertrage –: Auch ich rede mit Leuten aus der PCK. Ich weiß nicht, wen Sie da getroffen haben wollen, der hoffnungsvoll und glücklich in die Zukunft schaut. Das entspricht nicht meinen Erfahrungen. 2026 19 Und wenn Sie, Frau Kollegin Kornmesser, von 82 % Auslastung reden, dann beziehen Sie sich auf einen Wert, der unter Ausschöpfung der Reserven, die jetzt aufgebraucht sind, erzielt wurde. Wie es weitergeht, wissen wir nicht, und das haben wir leider Gottes auch im Verlauf dieser Debatte nicht erfahren. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Frau Wirtschaftsministerin Klement, Sie haben versehentlich das Wort „Bitumen“ erwähnt. Ich habe im Ohr, dass der kasachische Außenminister ausdrücklich erklärt hat, dass kasachisches Öl logistisch nicht mehr anzulanden ist, sodass eine Lieferung nach Schwedt nicht erfolgen kann. Öl dieser Qualität ist aber Grundvoraussetzung für die Erzeugung von Bitumen. Erzählen Sie mal der Bauwirtschaft, dass das alles gar kein Problem ist! (Vereinzelt Beifall BSW sowie des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Mit anderen Zulieferern ist zumindest dieses Problem noch lange nicht gelöst. Die PCK muss erst die technischen Voraussetzungen dafür schaffen, denn nicht jedes Öl ist gleich. Aber damit erzähle ich Ihnen nichts Neues. Meine Redezeit neigt sich dem Ende zu. Insgesamt muss ich sagen: Diese Debatte und die kaum verdeckte Plan- und Konzeptionslosigkeit waren einfach ernüchternd. Es ist erkennbar, dass das Thema vielen hier lästig ist. Da beantragt man, wie letztens die SPD, lieber eine Aktuelle Stunde zum Promi-Skandal Ulmen/Fernandes. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ja!) Wir als BSW-Fraktion kümmern uns um die Industriearbeitsplätze, weil sie nun einmal die Basis unseres Wohlstands sind. Und wir werden auch weiter über sie reden, nicht als Selbstzweck, sondern weil wir wissen, dass es um Tausende Beschäftigte geht, und wir werden Sie weiter nerven. Das verspreche ich Ihnen. – Ich bin fertig. (Beifall BSW)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Bei uns wurde noch eine Kurzintervention des Abgeordneten Bommert angemeldet. Bitte. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Oh! Jetzt geht’s zur Sache!)

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Frank Bommert CDU

Herr Lüders, ich weiß nicht, mit wem Sie darüber reden, ob es vielleicht der Pförtner ist. (Lachen des Abgeordneten Christian Dorst [BSW] – Andreas Kutsche [BSW]: Auch der wird gebraucht!) 20 Landtag Was Sie zum Schluss zum Öl gesagt haben, fand ich sehr spannend. Wir waren letztens dort. Einer der Chemiker, die dieses Öl sozusagen auseinanderpuzzeln – ich drücke es so aus, weil ich es nicht anders erklären kann –, hat gesagt, sie verarbeiten dort mittlerweile die verschiedensten Öle. Sie haben sich darauf eingestellt, jederzeit auf ein anderes Öl umzusteigen und dieses zu verarbeiten. So zu tun, als ob sie bei PCK Schwedt nicht in der Lage sind, etwas anderes als kasachisches oder russisches Öl zu verarbeiten, ist schlichtweg falsch; man könnte sogar sagen, es ist Blödsinn. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD – Dennis Hohloch [AfD]: Deswegen Wasserstoff!)

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Ulrike Liedtke

Das Wort „Blödsinn“ habe ich schon einmal gerügt. Ich tue es ein zweites Mal. – Herr Abgeordneter Lüders, möchten Sie noch etwas dazu sagen? – Bitte schön.

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Niels-Olaf Lüders BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bommert, Sie können das hier alles so erzählen, als sei es kein Problem, aber vergegenwärtigen Sie sich bitte, dass Ihnen die Leute zuhören, insbesondere die in Schwedt, die in der PCK arbeiten. Und die verstehen es besser als Sie, glauben Sie mir. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Wir sind am Ende der Debatte angelangt und kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag des BSW auf Drucksache 8/3006, „Rezessionsgefahr in Brandenburg abwenden – Standort PCK Schwedt langfristig sichern – Energiepreise wirksam senken“. Wer ihm zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte! – Enthaltungen? – Der Entschließungsantrag wurde mehrheitlich abgelehnt; es gab Enthaltungen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 1. Durch die Fragestunde führt Sie Vizepräsident Münschke.

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Daniel Münschke

Meine Damen und Herren, auch von mir einen wunderschönen guten Tag. Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf. TOP 2: Fragestunde Drucksache 8/2962 Ihnen liegen 29 mündliche Anfragen vor. Bitte lassen Sie mich, bevor Frau Graßmel die erste mündliche Anfrage formuliert, auf Anlage 2 Nummer 4 der Geschäftsordnung hinweisen, wie man so schön sagt, aus gegebenem Anlass. „Die Anfragen müssen kurzgefasst sein und dürfen nur eine konkrete Frage enthalten. Diese darf nicht in mehrere Unterfragen unterteilt werden. Es kann jedoch als Einleitung der Ausgangspunkt der Frage scharf umrissen werden, soweit dies zur Erlangung der gewünschten Auskunft erforderlich ist. Anfragen müssen so gehalten sein, dass sie von der Landesregierung in kurzer Form mündlich beantwortet werden können.“ (Unruhe) – Meine Damen und Herren Abgeordnete, wenn ich Ihre Aufmerksamkeit noch nutzen darf: Diese Vorgaben haben einen Grund. In der auf 60 Minuten begrenzten Fragestunde sollen möglichst viele Abgeordnete zu Wort kommen können. Ich bitte alle Fragestellerinnen und Fragesteller, auch jene, die heute nicht zum Zuge kommen, zu prüfen, ob sie sich von diesem Hinweis angesprochen fühlen. Im September-Plenum freue ich mich auf mündliche Anfragen mit kurzen, scharf umrissenen Einleitungen und Fragen, die eine Antwort in kurzer Form ermöglichen. Damit sind wir bei der ersten mündlichen Anfrage. Ich erteile der Abgeordneten Graßmel zur Formulierung der Frage 445 (Bahnhof Doberlug-Kirchhain – Barrierefreiheit und Zukunft des Standortes) das Wort.

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Nadine Graßmel SPD

Der Bahnhof Doberlug-Kirchhain ist ein zentraler Verkehrsknoten in der Region. Gleichzeitig ist er seit geraumer Zeit für mobilitätseingeschränkte Menschen faktisch nicht barrierefrei nutzbar. Der derzeitige Verweis auf einen Shuttle-Service stellt keine gleichwertige Lösung dar. Nunmehr wurde bekannt, dass sich die geplante Grunderneuerung der Verkehrsstation – einschließlich der Herstellung von Barrierefreiheit durch Aufzüge – auf frühestens 2032/2033 verschiebt. Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie die Verschiebung der Grunderneuerung der Verkehrsstation Doberlug-Kirchhain auf 2032/2033 vor dem Hintergrund der seit Jahren fehlenden Barrierefreiheit und der daraus resultierenden Folgen für die Sanierung des Bahnhofsgebäudes?

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Für das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung wird Herr Minister Crumbach antworten. Bitte schön. Robert Crumbach (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Herr Präsident! Liebe Frau Abgeordnete, es ist noch nicht lange her, dass Sie in Doberlug-Kirchhain waren, und ich glaube, es ist sehr gut, dass Sie sich dieser Sache – nicht zum ersten Mal – annehmen. Auch ich war dort. Lassen Sie mich vorwegschicken: Barrierefreiheit an Bahnhöfen ist nicht nur für Menschen mit amtlich festgestellter Schwerbehinderung unverzichtbar. Sie ist auch für ältere Menschen, Familien mit Kinderwagen oder Reisende mit schwerem Gepäck von großer Bedeutung. Wir müssen uns klarmachen, was es für all diese Menschen bedeutet, wenn sie weitere sechs Jahre – darüber reden wir – ohne Aufzug auskommen müssen. Ich kann jene, die das nicht nachvollziehen können, nur einladen, dorthin zu fahren und sich das anzuschauen. Dass es dort keinen Aufzug gibt, ist eine enorme Belastung und schränkt die Mobilität und Teilhabe am öffentlichen Leben stark ein. Der Bahnhof Doberlug-Kirchhain ist ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt in unserer Region, und er ist schon seit längerer Zeit – ich will sagen: zu lange – für viele Menschen nicht nur nicht barrierefrei, sondern schlicht nicht nutzbar. Der bestehende Shuttle-Service allein, den Sie angesprochen haben, kann das nicht auffangen. Und nun kommt die Nachricht, dass sich die geplante Erneuerung des Bahnhofs und damit auch der Bau neuer Aufzüge auch noch auf 2032/2033 verschiebt. Ich will in diesem Zusammenhang sagen, dass die DB InfraGo bereits einen Tag, nachdem das beschlossen und verkündet wurde, geprüft hat, ob der Aufzug mit Notreparaturen oder Reparaturen oder sonst irgendwie nutzbar gemacht werden kann. Dass man so lange nicht gehandelt hat, halte ich für schwierig. Daher begrüße ich es außerordentlich, dass man nun sehr kurzfristig, wenn auch viel zu spät, Untersuchungen angestoßen hat. Der Aufzug – auch das gehört zur Wahrheit – wurde mutwillig zerstört. Eine Reparatur scheint nicht möglich; nur ein kompletter Neubau kommt infrage. Die Prüfung, ob der alte Aufzugsschacht dafür genutzt werden kann oder ob ein komplett neuer Aufzug gebaut werden muss, dauert derzeit noch an. Die Schwierigkeit besteht darin, dass der Gutachter den Aufzug derzeit nicht betreten kann. Um eine Untersuchung durchführen zu können, muss das Dach des Aufzugsschachts abgehoben werden. Die Kranfahrzeuge, die das leisten können, werden in Kürze zur Verfügung stehen. Bislang wurden sie noch auf dem Hochleistungskorridor der Hamburger Strecke gebraucht. Nun müssen sie nach Doberlug-Kirchhain geschafft werden. Ich weiß nicht, wie das Ergebnis ausfallen wird. Wichtig ist, dass wir Maßnahmen ergreifen, damit die Menschen diesen Bahnhof nutzen können, auch wenn sie behindert sind, auch wenn sie mit dem Kinderwagen unterwegs sind, auch wenn sie schwere Koffer bei sich haben. Dazu haben wir verabredet, dass die Gemeinde und die Deutsche Bahn unter Mitwirkung und Moderation meines Ministeriums kurzfristig noch einmal alle infrage kommenden Möglichkeiten erwägen und prüfen, damit es am Ende zu einer Lösung kommt. Und wenn das der teure Bau eines provisorischen Aufzugs ist, der bei der Renovierung dieses Bahnhofs wieder abgerissen werden muss, dann ist das eben so. Über diese Dinge müssen wir reden. Es gibt einen zweiten Aspekt. Die Gemeinde Doberlug-Kirchhain hat das Bahnhofsgebäude erworben. Es muss saniert werden. Dafür stehen erhebliche Fördermittel zur Verfügung, die zu einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr ausgegeben werden können. Das liegt in der Natur der Sache. Die Stadt Doberlug-Kirchhain kann nichts dafür, dass sich die Sanierung auf der Bahnstrecke verzögert. Mein Ministerium setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung die Regularien ändert, sodass Fördermittel auch dann noch zur Verfügung stehen, wenn sie unverschuldet erst verspätet ausgegeben werden können. Allein, diese Situation haben wir noch nicht erreicht. Daher führt mein Ministerium derzeit Gespräche mit der Bahn und mit 2026 21 der Gemeinde, um zu erreichen, dass Teile der Sanierung des Bahnhofsgebäudes vorgezogen werden, sodass ein Großteil der Fördermittel jetzt schon ausgegeben werden kann. Ich weiß, dass das bautechnisch sehr schwierig ist, weil der Abstand des Bahnsteigs und zum Gebäude sehr gering ist. Das kann auch mit Einschränkungen verbunden sein. Aber auch dessen nehmen wir uns an, und das hat für uns erhebliche Priorität.

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Daniel Münschke

Herr Minister, ich darf an Ihre Antwortzeit erinnern. Robert Crumbach (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Ich weiß, Sie haben gesagt, dass die Frage kurz beantwortet werden kann. Aber es ist ein komplexes Thema. – Zum Schluss betone ich nochmals: Die eigentliche Schuld für die schwierige Situation liegt bei denen, die den Aufzug in blinder Wut zerstört haben. Damit haben sie nicht nur Menschen mit Behinderung, sondern allen Menschen, die diesen Bahnhof brauchen, und der Stadt großen Schaden zugefügt. Das ist selbstverständlich völlig inakzeptabel. – Danke.

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Daniel Münschke

Vielen Dank, Herr Minister. Ich möchte nur sagen, dass ich mich gern an die Geschäftsordnung halte, und in dieser ist die maximale Antwortzeit geregelt. Bei komplexen Themen kann man sicher überziehen; das steht Ihnen als Minister zu. Aber ich möchte zumindest darauf hinweisen, dass wir so viele Fragen wie möglich beantwortet haben möchten. Robert Crumbach (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Danke, Herr Präsident.

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Daniel Münschke

Es gibt noch eine Nachfrage des Abgeordneten Genilke. Bitte sehr.

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Rainer Genilke CDU

Sehr geehrter Herr Minister, ich habe aus der Presse erfahren dürfen, dass die Strecke in nicht unwesentlichen Bereichen für eine Geschwindigkeit von maximal 160 km/h erneuert werden soll. Das steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Sanierung der Bahnstation. Sind da jetzt komplette Umplanungen erforderlich? Denn wenn ich nicht 200 km/h fahren muss, brauche ich auch kein entsprechendes Wagenmaterial einzusetzen, und unter Umständen hat das Folgen für die Errichtung von Anlagen sowie letztlich auch für den Bahnhof. Ist in diesem Zusammenhang nicht eine Kompensationsleistung der Bahn angebracht, gerade wenn wir jetzt über eine Zwischenlösung bezüglich des Aufzugs reden?

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Daniel Münschke

Herr Minister, bitte sehr. 22 Landtag Robert Crumbach (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Lassen Sie mich die Frage, ob eine Kompensationsleistung der Bahn angebracht ist, so beantworten: Ich glaube, die Bahn kennt ihre Verantwortung, einen barrierefreien oder zumindest deutlich barriereärmeren Zugang herzustellen. Auch das kann schon eine gewisse Kompensation darstellen. Aber Sie erwähnen richtig, dass diese Verfahren sehr komplex sind. Ich habe mit der Deutschen Bahn verabredet, dass wir uns regelmäßig in kürzeren Abständen zusammensetzen, um diese Dinge – Doberlug-Kirchhain, wir werden heute vielleicht auch noch über den RE 1 reden; Sie wissen, dass die Stadtbahn in Berlin derzeit gesperrt ist – zu besprechen. Ich glaube, da müssen wir enger mit der Bahn zusammenarbeiten, und auch über Kompensationen werden wir selbstverständlich nachdenken und reden müssen, ja.

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Damit kommen wir zur Frage 446 (Sanierung der Gebäude und technischen Einrichtungen des Waldfriedhofes Halbe), gestellt vom Abgeordneten Filter von der AfD-Fraktion. Bitte sehr.

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Benjamin Filter AfD

Vor der Frage kurz zur Einführung: Der Waldfriedhof Halbe ist uns allen hier wie auch den meisten Brandenburgern bekannt und hat überregionale Bedeutung. Jetzt hat uns die Nachricht erreicht, dass die dortigen Gebäude bzw. eben auch die Infrastruktur vor Ort doch in die Jahre gekommen sind. Letzte größere Sanierungen dort haben vor knapp 30 Jahren stattgefunden, und wir sprechen aktuell davon, dass der barrierefreie Zugang zu WC- bzw. Toilettenanlagen geschaffen werden soll. Elektrizität usw. – alles dort ist sanierungsbedürftig. Die Gesamtschätzung liegt aktuell bei 150 000 Euro, die dafür berappt werden müssen. Die Kommune ächzt, wie so viele in Brandenburg. Meine Frage lautet: Welche Maßnahmen sind beabsichtigt, um die Sanierung der Gebäude und der technischen Einrichtungen des Waldfriedhofes Halbe kurzfristig sicherzustellen?

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Für das Ministerium des Inneren und für Kommunales antwortet Minister Dr. Redmann. Bitte sehr.

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Jan Redmann

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, der Waldfriedhof in Halbe ist mit rund 24 000 Begrabenen die größte Kriegsgräberstätte in Deutschland. Er ist ein bedeutsamer Ort der Mahnung und der Erinnerung an die Schrecken des Krieges. Es ist eine wichtige Aufgabe, die Gräber in einem gepflegten und würdigen Zustand zu halten. Das ergibt sich auch aus dem Gräbergesetz des Bundes. Das Land wiederum hat geregelt, dass die kommunalen Aufgabenträger für die Pflege und Instandhaltung der Kriegsgräber zuständig sind. Diese Aufgabe wird auf dem Waldfriedhof durch das Amt Schenkenländchen als kommunalen Aufgabenträger in hervorragender Weise erfüllt. Das Amt erhält dafür über das Land entsprechende Bundesmittel. Aus diesen Mitteln wird der Waldfriedhof in Halbe auskömmlich und in Ausübung weitestgehenden Ermessens unterstützt. Allerdings sind Kosten für Gebäude als zusätzliche Ausstattung einer Gräberstätte grundsätzlich nicht vom Gräbergesetz des Bundes erfasst. Bei dem von dem kommunalen Aufgabenträger genutzten Gebäude auf dem Waldfriedhof in Halbe handelt es sich um eine solche zusätzliche Ausgestaltung der Gräberstätte. Somit ist das Amt Schenkenländchen für den Zustand und den Erhalt dieses Gebäudes verantwortlich. – Vielen Dank.

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Es gibt eine oder mehrere Nachfragen – bis zu drei sind möglich – des Abgeordneten Filter. Bitte sehr.

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Benjamin Filter AfD

Vielen Dank für die kurze Antwort. Mit anderen Worten: Wäre es dann nötig, das Gesetz auf Bundesebene zu ändern, um zumindest in dem Fall Abhilfe zu schaffen?

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Daniel Münschke

Herr Minister, bitte sehr.

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Jan Redmann

Das ist eine Variante. Eine naheliegendere Variante ist wahrscheinlich, sich hinsichtlich der Gebäude um Unterstützung zu bemühen, wie es bei vielen anderen Denkmalen auch der Fall ist. Es gibt verschiedene Stiftungen in Deutschland, die Mittel für solche Projekte zur Verfügung stellen. Es gibt auch die eine oder andere Förderung auf verschiedenen Ebenen. Das muss aber vom Träger angestoßen werden. Sollte eine Anfrage an das Land kommen, werden wir sie natürlich wohlwollend bearbeiten; das ist gar keine Frage.

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Daniel Münschke

Vielen Dank, Herr Minister. Ich bitte noch um einen Augenblick Ihrer Zeit. Da ich ihn übersehen habe, würde ich jetzt – außerhalb der Reihe – noch die Frage des Abgeordneten Lehmann zulassen; er hatte eine Frage angemeldet. – Herr Abgeordneter Lehmann, bitte sehr.

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Gunnar Lehmann BSW

Vielen Dank, Herr Vorsitzender. – Vielen Dank, Herr Minister, für die Ausführungen. Sie haben auf die Pauschale verwiesen, die dem Land vom Bund zur Pflege der Kriegsgräberstätten zur Verfügung gestellt wird. Nach meiner Kenntnis bildet das Land aus der Pauschale Rücklagen. Können Sie beziffern, wie hoch diese Rücklagen sind? Was beabsichtigt das Land, mit diesen Rücklagen im Sinne des Gräbergesetzes zu tun?

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Herr Minister, bitte sehr.

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Jan Redmann

Das ist, denke ich, eine eigene Frage. Wenn Sie konkrete Zahlen hören wollen, sage ich Ihnen grundsätzlich, dass das Land immer dann Rücklagen bildet, wenn es konkrete Projekte gibt, die davon in Zukunft finanziert werden sollen. Sie wissen ja, dass gerade bei baulichen Maßnahmen der Mittelabfluss oft nicht in einem Jahr stattfinden kann, sondern es einen längeren Planungsvorlauf, danach eine Ausschreibung, dann eine Durchführung der Maßnahme braucht, und erst nach der Abnahme ein entsprechender Mittelabfluss stattfindet. Solche Rücklagen werden genau dafür gebildet, um sicherzustellen, dass, wenn eine Rechnung fällig wird, das entsprechende Geld zur Verfügung steht und kein Topf überbucht wird. Dass das Land aus diesen Mitteln des Bundes Rücklagen bilden würde, für die es keine Verwendung hätte, ist mir nicht bekannt.

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Daniel Münschke

Jetzt aber: Vielen Dank, Herr Minister. Es gibt keinen weiteren Nachfragebedarf. – Damit kommen wir zu Frage 447 (Staatsvertrag über die Errichtung der Zentralen Adoptionsstelle Berlin-Brandenburg), gestellt von der Abgeordneten Augustin, CDU-Fraktion. Bitte sehr.

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Kristy Augustin CDU

Der Landtag hat am 18. Dezember 2025 das Gesetz zum überarbeiteten Staatsvertrag über die Zentrale Adoptionsstelle Berlin-Brandenburg, kurz: ZABB, beschlossen. Der Staatsvertrag wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg, Nummer 28, veröffentlicht. Die ZABB fungiert seit mehr als 30 Jahren als Fachbehörde für sichere und rechtskonforme Adoptionsverfahren in den Ländern Berlin und Brandenburg. Seit 2002 ist sie im Sinne des Haager Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption die zentrale Behörde für die Länder Berlin und Brandenburg. Sie fungiert damit auch als operative und fachliche Stelle für die Durchführung länderübergreifender Adoptionsverfahren. Ebenso beaufsichtigt sie freie Träger der Adoptionsvermittlung. Sie leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Wahrung des Kindeswohls sowie zur Stabilität adoptierender Familien und stellt einen wichtigen Bestandteil familienpolitischer Maßnahmen zur Förderung langfristiger Fürsorgeverhältnisse dar. Daher frage ich die Landesregierung: Wie ist der Stand des Verfahrens beim neuen Staatsvertrag über die ZABB, insbesondere im Hinblick auf Unterzeichnung, Ratifizierung und Veröffentlichung?

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Für die Landesregierung antwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport Hoffmann. Bitte sehr.

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Gordon Hoffmann

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Augustin, ich möchte mich zunächst für diese Frage bedanken, weil sie mir die Gelegenheit gibt, neben den oft großen und schwergewichtigen Themen meines Hauses einmal ein Schlaglicht auf eine Behörde zu werfen, die ansonsten eher unscheinbar ist, aber eine sehr wichtige Arbeit leistet. Die Zentrale Adoptionsstelle Berlin-Brandenburg wurde vor über 30 Jahren, 1994, eingerichtet, und ich würde jetzt sehr gern die Bedeutung und die 2026 23 Geschichte der Behörde sowie die Leistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angemessen würdigen, aber das würde ein bisschen mit dem Hinweis in den geschäftsleitenden Äußerungen des Herrn Vizepräsidenten kollidieren. Heute ist die ZABB Teil eines weitverzweigten Netzwerkes auf regionaler und bundesweiter Ebene und arbeitet eng mit den örtlichen Adoptionsvermittlungsstellen, den zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter sowie verschiedenen Bundesbehörden zusammen. Zugleich ist sie die zentrale Anlaufstelle für internationale Adoptionsverfahren und Ansprechpartnerin für ausländische Adoptionsbehörden in Berlin und Brandenburg. Sie sprachen den Staatsvertrag an – ich weiß, dass Ihnen das Thema wahnsinnig wichtig ist, und bin Ihnen für Ihren kontinuierlichen Einsatz sehr dankbar –: Der Staatsvertrag über die Zentrale Adoptionsstelle Berlin-Brandenburg wurde unterzeichnet, und der Landtag hat ihm mit Gesetz vom 18. Dezember 2025 zugestimmt. Nach Art. 9 des Staatsvertrages bedarf es der Ratifizierung, und am ersten Tag des auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgenden Monats tritt er in Kraft. Dies war am 1. Mai 2026 der Fall, und wir konnten das Inkrafttreten just in diesem Monat – also gerade erst – im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg bekannt machen. Damit ist das Verfahren vollständig abgeschlossen, und die ZABB verfügt nach einem intensiven Abstimmungsprozess zwischen Berlin und Brandenburg nun über eine novellierte tragfähige Grundlage für ihre weitere Arbeit. Diese Arbeit ist von großer Verantwortung geprägt. Deshalb möchte ich mich an der Stelle ausdrücklich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ZABB bedanken, weil kaum ein anderer staatlicher Eingriff so gravierend und unabänderbar in das Leben von Menschen wirkt wie eine Adoption. Genau deshalb besteht gerade auf politischer und administrativer Ebene hinter der praktischen Arbeit der ZABB, der freien Träger und der örtlichen Vermittlungsstellen – die in direktem Kontakt mit Kindern und Eltern stehen – ein besonders hoher Anspruch; da geht es um Entscheidungen mit sehr weitreichenden Folgen für Kinder, Eltern und ganze Lebenswege. Vor diesem Hintergrund freue ich mich, dass wir das Inkrafttreten jetzt bekannt machen konnten. – Vielen Dank für diese Anfrage. (Beifall CDU und SPD)

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Daniel Münschke

Danke sehr. – Es besteht kein Nachfragebedarf. Damit kommen wir zu Frage 448 (Carl-Bechstein-Gymnasium), gestellt vom Abgeordneten Skopec, BSW-Fraktion. Bitte sehr.

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Oliver Skopec BSW

Am Carl-Bechstein-Gymnasium in Erkner, mit 950 Schülern eines der größten Gymnasien des Landes, wurde kurz vor Ostern mit sehr kurzfristiger Wirkung der seit nahezu drei Jahren amtierende Schulleiter, welcher seit insgesamt zehn Jahren mit großer Beliebtheit bei Schülern und Eltern an der Schule gearbeitet hatte, gegen seinen Willen und den gemeinsamen Willen der Schulgemeinschaft als stellvertretender Schulleiter an das Friedrich-Anton-von-Heinitz-Gymnasium in Rüdersdorf versetzt. Dem betroffenen Schulleiter wurde zuvor trotz mehrmaliger eigener Bemühungen bei den Schulverwaltungsbehörden über fast drei Jahre zu keinem Zeitpunkt offiziell das Amt des Schulleiters auf Probe übertragen – ein im Landesbeamtengesetz Brandenburg verankerter ein- bis zweijähriger systematischer Zwischenschritt 24 Landtag vor der Erlangung des endgültigen Statusamtes eines Oberstudiendirektors, A 16. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Mit welcher Begründung nimmt sie ihre Aufsichtspflicht gegenüber nachgeordneten Landesbehörden nicht wahr, die ihrerseits amtierenden Schulleitern Aufgaben übertragen, ohne sie in das Amt des Schulleiters auf Probe oder das endgültige Amt als Schulleiter zu befördern?

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Für die Landesregierung antwortet ebenfalls der Minister für Bildung, Jugend und Sport Hoffmann.

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Gordon Hoffmann

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Sie fragen, warum wir die Aufsicht nicht übernehmen und der Verantwortung nicht nachkommen. Lassen Sie mich zunächst feststellen, dass die staatlichen Schulämter gar nicht die Befugnis zur Ernennung von Leiterinnen und Leitern von Schulen haben. Diese Befugnis liegt beim Ministerium. Das gilt sowohl für die Ernennung in Ämter mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Probe als auch für die Ernennung in entsprechende Ämter im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Bezogen auf diesen Fall würde ich die Entscheidungsgrundlagen skizzieren, die für das MBJS maßgeblich waren. Die Details kann ich Ihnen aber nicht nennen, weil es hier um Betroffenheits- bzw. Persönlichkeitsrechte geht, die wir wahren müssen, und weil hierzu gerade ein Klageverfahren anhängig ist; zu den konkreten Details kann ich mich also nicht äußern. Das Ganze startete im Jahr 2023. Nach erfolgter Auswahlentscheidung über die Besetzung der Stelle als Schulleiter am Carl-Bechstein-Gymnasium wurde der ausgewählte Bewerber mit Wirkung vom 01.08.2023 mit der Wahrnehmung der Geschäfte dieses Amtes beauftragt. Eine Ernennung zum Oberstudiendirektor im Beamtenverhältnis auf Probe konnte nicht erfolgen, weil zu dem Zeitpunkt das Erfordernis der mindestens sechsjährigen Dienstzeit nicht erfüllt war. Die Ernennung zum Oberstudiendirektor im Beamtenverhältnis auf Probe hätte also frühestens – erst dann wäre das Erfordernis der sechsjährigen Dienstzeit erfüllt gewesen – am 01.08.2024 erfolgen können. Dass sie nicht erfolgte, war dann allerdings – kryptisch gesagt – in der Person des Beamten begründet. Es gab hier keine übergeordneten Gründe. – Weitere Details kann ich Ihnen, wie gesagt, an der Stelle nicht nennen, weil hierzu ein Klageverfahren anhängig ist. – Danke schön.

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Daniel Münschke

Vielen Dank, Herr Minister. – Der Fragesteller hat Nachfragebedarf. Herr Abgeordneter Skopec, bitte sehr.

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Oliver Skopec BSW

Vielen Dank für die bisherigen Ausführungen, Herr Minister. – Möglicherweise ist einer dieser Gründe ein Disziplinarverfahren, das im Dezember 2024 gegen den Beteiligten eröffnet wurde. In § 4 des Landesdisziplinargesetzes Brandenburg steht: „Disziplinarverfahren sind beschleunigt durchzuführen.“ Dieses – möglicherweise zweifelhafte – Disziplinarverfahren gegen den betroffenen Schulleiter wurde also bereits im Dezember 2024 eingeleitet und seither eher, für mich taktisch anmutend, immer wieder einmal erweitert, ohne dass es durch die Behörde ernsthaft betrieben oder durch Begründungen untermauert würde. Ich frage: Wie ist diese Praxis mit dem eben zitierten § 4 des Landesdisziplinargesetzes Brandenburg sowie mit der in § 45 des Beamtenstatusgesetzes geregelten Fürsorgepflicht des Dienstherrn vereinbar?

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Daniel Münschke

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Herr Minister.

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Gordon Hoffmann

Herr Abgeordneter, ich verstehe Ihr Interesse. Ich wurde bereits von anderen Leuten auf diesen Fall angesprochen. Ich habe ihn mir angeschaut. Eben habe ich aber ausgeführt, dass hier ein Klageverfahren anhängig ist und ich mich aufgrund der Persönlichkeitsrechte, die hier zu wahren sind, zu den Details in dieser Frage nicht äußern kann. Ich bitte Sie, das zu respektieren.

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Daniel Münschke

Danke sehr, Herr Minister. – Herr Abgeordneter, Nachfragen sind im Zusammenhang zu stellen. Sonst entsteht ein Dialog. Ich lasse jetzt keine weiteren Nachfragen zu. Sie hatten gerade die Möglichkeit, bis zu drei Nachfragen zu stellen (Zurufe: Zusammenhängend!) – zusammenhängend, genau, denn sonst entsteht ein Dialog. Deswegen sind wir jetzt, wenn es keinen Nachfragebedarf anderer Abgeordneter gibt, am Ende der Behandlung dieser Frage. (Zuruf des Abgeordneten Oliver Skopec [BSW]) – Das heißt, dass Sie jetzt keine weitere Frage stellen können, genau. Vielen Dank. – Gibt es denn weiteren Nachfragebedarf? – Des Abgeordneten (Allgemeine Heiterkeit – Zurufe: Dorst!) – Dorst? (Zurufe – Allgemeine Heiterkeit) Gehen wir einmal sehr großzügig vor, auch weil diverse Redezeiten davon betroffen sind.

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Christian Dorst BSW

Gut, dann lassen Sie mich nach einer Zahl fragen – vielleicht müssen Sie diese Zahl schriftlich nachreichen, aber vielleicht haben Sie zumindest eine grobe Einordnung –: Wie viele Personen mit wirksamer Auswahlentscheidung im Stellenbesetzungsverfahren, die die Aufgaben des Schulleiters wahrnehmen, ohne ins Endamt eingewiesen zu sein, gibt es in Brandenburg?

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Daniel Münschke

So, jetzt aber. Vielen Dank.

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Christian Dorst BSW

Ich hätte …

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Daniel Münschke

Bitte sehr.

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Christian Dorst BSW

Bei der zweiten Frage meinerseits – ich muss sie ja im Block stellen, wie ich gerade gehört habe … (Dennis Hohloch [AfD]: Die Fragen sind im Zusammenhang zu stellen!)

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Daniel Münschke

Oder zusammenhängend.

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Christian Dorst BSW

… geht es nur noch einmal um die Klarstellung: Wir reden also nicht über ein Disziplinarverfahren, sondern Sie meinen explizit ein Klageverfahren? Nur um das noch einmal klarzustellen.

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Daniel Münschke

So, jetzt aber. Herr Minister, bitte sehr.

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Gordon Hoffmann

Ja, es gibt in diesem Fall ein Klageverfahren – kein Disziplinarverfahren, sondern ein Klageverfahren –, und deshalb kann ich mich zu diesen persönlichkeitsbezogenen Dingen nicht äußern. Die genaue, plausibilisierte Zahl, wie viele Schulleiterstellen momentan unbesetzt oder kommissarisch besetzt sind, kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt nicht nennen, weil sie noch nicht vorliegt. Aber es sind ungefähr 50 Schulleiter, die momentan kommissarisch besetzt sind. Es gibt unterschiedliche Gründe dafür, warum das so ist. Aber man kann schon festhalten, dass es im ländlichen Raum tendenziell schwieriger ist, Schulleitungspositionen nachzubesetzen, als im berlinnahen Raum.

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Ich möchte noch einmal allen Abgeordneten den Hinweis geben – Herr Minister, einen kleinen Augenblick –: Wir haben es jedes Mal in der Fragestunde, dass sich, obwohl Fragen anzumelden sind, wenn der Minister oder die Ministerin bei der Beantwortung der Eingangsfrage ist, während der Antworten weitere Abgeordnete melden und Nachfragen stellen. Das ist ein unüblicher Prozess; denn genau dadurch entsteht ein Dialog. 2026 25 Herr Hornauf, ich lasse Ihre Frage jetzt noch einmal zu. – Für die Zukunft: Ich bitte alle Abgeordneten, die eine Frage haben, sich zu melden, wenn der Minister oder die Ministerin die Eingangsfrage, die gestellt wurde, beantwortet. Ansonsten lasse ich zukünftig keine Nachfragen mehr zu. – Bitte sehr.

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Sven Hornauf BSW

Danke, Herr Präsident, das ist sehr nett von Ihnen. Ich werde mich in Zukunft beeilen. – Herr Minister, eine vielleicht etwas saloppe Nachfrage: Können Sie ausschließen, dass bei diesem konkreten Vorgang auch Homophobie eine Rolle gespielt hat?

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Daniel Münschke

Da möchte ich gerne darauf hinweisen, dass man bei den Nachfragen immer die Ursprungsfrage mit im Blick hat. Ich überlasse es aber dem Minister, zu entscheiden, ob er darauf antworten möchte. Bitte sehr.

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Gordon Hoffmann

Herr Abgeordneter Hornauf, was soll ich dazu sagen? Ich sage einmal: Mit Blick auf die Betroffenheitsrechte würde ich diese Frage mehr oder weniger unbeantwortet lassen. Ich denke, das tut hier auch nichts zur Sache.

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Daniel Münschke

Vielen Dank, Herr Minister. Es gibt keinen weiteren Nachfragebedarf. – Dann kommen wir zu Frage 449 (Eingeschränkter Regionalverkehr auf der Dresdener Bahn – keine Entlastungsmaßnahmen trotz Einsparungen in Millionenhöhe?), gestellt von der Abgeordneten Ines Seiler, SPD-Fraktion.

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Ines Seiler SPD

Das Regionalverkehrsangebot ist auf der Dresdner Bahn in Richtung Rangsdorf und Zossen derzeit stark eingeschränkt. Von den ursprünglich geplanten drei Verbindungen pro Stunde seit dem Fahrplanwechsel 2025 fährt derzeit nur der RE 8 nach Zossen durch. Pendlerinnen und Pendler sowie Schülerinnen und Schüler sind deswegen auf den stündlich verkehrenden RE 8 angewiesen. In der Antwort auf meine Kleine Anfrage 1010 teilte das Ministerium mit, dass durch die Einschränkungen im Schienenverkehr in den Jahren 2025 und 2026 rund 6,9 Millionen Euro eingespart werden. Trotz der frei werdenden Mittel seien jedoch „keine konkreten Maßnahmen geplant“, um die Situation für Fahrgäste kurzfristig zu verbessern. Eine nachvollziehbare Begründung für diese Haltung lag mir noch nicht vor. Deswegen frage ich die Landesregierung: Welche Maßnahmen wird sie bzw. die Deutsche Bahn noch ergreifen, um für den Zeitraum bis Frühjahr 2027 eine Verbesserung des Angebots im Raum Rangsdorf und Zossen herbeizuführen und die Fahrgäste spürbar zu entlasten? – Vielen Dank.

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Für die Landesregierung antwortet der Minister für Infrastruktur und Landesplanung Crumbach. Bitte sehr. 26 Landtag Robert Crumbach (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Frau Abgeordnete Seiler, ich will eingangs darauf hinweisen, dass zu den Gründen für das derzeit eingeschränkte Schienenpersonennahverkehrsangebot auf der sogenannten Dresdner Bahn in der Antwort der Landesregierung auf die von Ihnen gestellte Kleine Anfrage 1010 bereits Stellung genommen wurde. Den sogenannten kleinen Fahrplanwechsel, der am 14.06.2026 vollzogen wurde, hat die DB InfraGo als Betreiberin der Schienenwege des Bundes genutzt, um einen Wechsel bei den Großbaustellen vorzunehmen. Während die Hamburger Bahn mit Einschränkungen wieder für den Verkehr freigegeben wurde, wird nunmehr bis zum Jahresende auf den Gleisen für Regional- und Fernzüge der Berliner Stadtbahn gebaut. Die daraus resultierenden geänderten Verkehrskonzepte haben auch den vollständigen Entfall der Regionalbahnlinie 10 bis Anfang Oktober 2026 zur Folge. Um das Angebot zwischen Blankenfelde und Rangsdorf in den Hauptverkehrszeiten nicht noch weiter einzuschränken, wird parallel zu dem weiterhin stündlich verkehrenden RE 8 in den Zeiten höherer Fahrgastnachfrage ein ebenfalls stündlicher Busersatzverkehr zwischen Rangsdorf und Blankenfelde mit dem dortigen Anschluss zur S-Bahn-Linie S 2 in Richtung Berlin eingerichtet. Damit soll auch der RE 8 kapazitiv entlastet werden. Das bedeutet, dass die Linie RE 8 weiter im Stundentakt fährt. Sie wird in den Hauptverkehrszeiten morgens und nachmittags durch Busse des Schienenersatzverkehrs entlastet. Darüber hinaus fahren die Buslinien 707 und 728 mit Umstieg auf die Linie 729, sodass die Fahrgäste auf dem Abschnitt zwischen Rangsdorf und Zossen während der Baumaßnahmen verschiedene Optionen haben. Ich kann Ihnen versichern, dass alle Beteiligten – sprich: die Eisenbahnverkehrsunternehmen, der VBB, aber auch mein Ministerium – die Abläufe sehr genau beobachten und dort gegebenenfalls nachsteuern werden. Liebe Frau Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren, Baumaßnahmen und die damit einhergehenden Einschränkungen sind für Fahrgäste nie besonders schön, aber oft nicht vermeidbar. Baustellen haben aber immer auch etwas Positives. Sie zeigen, es passiert etwas, und es wird hinterher besser. Das ist wichtig, denn ohne eine vernünftige Infrastruktur können unsere Züge nicht fahren. Ich hoffe und gehe davon aus, dass die Baumaßnahmen zügig und im Zeitplan umgesetzt werden – auch wenn wir in der Vergangenheit hier manchmal andere Erfahrungen gemacht haben. – Danke schön.

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Es gibt keinen weiteren Nachfragebedarf. Damit kommen wir zur Frage 450 (Wie hat sich Ministerpräsident Dietmar Woidke zur geplanten Schließung der Kinderklinik verhalten?), gestellt von der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen, AfD-Fraktion. Bitte sehr.

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Daniela Oeynhausen AfD

In der Sitzung des AASGZ am 3. Juni 2026 beantragte ich, Ministerpräsident Dietmar Woidke vorzuladen. Hintergrund ist, dass Dr. Dietmar Woidke Mitglied des Kuratoriums des Evangelischen Diakonissenhauses Berlin Teltow Lehnin ist, zu dem die Kinderklinik in Ludwigsfelde gehört, und es im Ausschuss ungeklärt blieb, wie er sich bei der Abstimmung über die Schließung der Kinderklinik verhalten hat. Weil Dr. Dietmar Woidke nach Auskunft der Landtagsverwaltung nicht in seiner Funktion als Ministerpräsident Mitglied des Kuratoriums sei, musste der Antrag im Ausschuss zurückgezogen werden. Ich frage die Landesregierung: Wie hat sie, namentlich Ministerpräsident Dietmar Woidke, vor dem Hintergrund seiner Richtlinienkompetenz, versucht, die Schließung der Kinderklinik Ludwigsfelde zu verhindern?

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Für die Landesregierung antwortet der Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt Wilke. (Dennis Hohloch [AfD]: Und Migration!) René Wilke (Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Oeynhausen, Sie wissen, wie gern ich Ihre Fragen beantworte. Aber dafür muss ich sie beantworten können. Diese Frage kann ich nur mit einer Gegenfrage beantworten: Was hat sich aus Ihrer Sicht seit der Erläuterung in der Ausschusssitzung geändert, als schon deutlich gemacht wurde, dass Herr Dietmar Woidke als Privatperson Mitglied des Kuratoriums ist und die Tätigkeit dort daher nicht vom Fragerecht der Abgeordneten umfasst ist? (Dennis Hohloch [AfD]: Er kann sich trotzdem dazu äußern!)

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Daniel Münschke

Vielen Dank, Herr Minister. – Frau Abgeordnete Oeynhausen hat das Wort. Sie können bis zu drei Nachfragen stellen. Bitte sehr.

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Daniela Oeynhausen AfD

Sehr gerne. – Herr Minister, es gibt eine rechtliche Verpflichtung, es gibt aber auch eine moralische Verpflichtung zur Beantwortung. Natürlich fragen sich die Bürger: Wie hat das Kuratoriumsmitglied Dietmar Woidke im Kuratorium abgestimmt? Hat er tatsächlich für die Schließung gestimmt? Deswegen frage ich Sie – der Ministerpräsident hat nämlich gerade leider den Plenarsaal verlassen –: Glauben Sie, dass sich die Familien in Ludwigsfelde nicht dadurch verschaukelt fühlen, dass der Ministerpräsident bei dieser wichtigen Frage das Plenum verlässt und zur Klärung der Frage, wie er im Kuratorium abgestimmt hat, offensichtlich nicht beitragen möchte – dass er diese moralische Verpflichtung offensichtlich nicht anerkennt? Die zweite Frage ist: Glauben Sie, dass sich die Familien in Ludwigsfelde nicht dadurch verschaukelt fühlen, dass Sie als Landesregierung hier nur Intransparenz rund um das Abstimmungsverhalten des Ministerpräsidenten schaffen? Die dritte Frage ist: Warum schafft es diese schwarz-rote Landesregierung nie, den Menschen in Brandenburg einfach reinen Wein einzuschenken, wenn es um die Schließung von Krankenhäusern in diesem Land geht?

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Herr Minister, es gibt weiteren Nachfragebedarf, nämlich des Abgeordneten Hohloch. Die Frage lasse ich gleich noch zu; dann können Sie gesammelt antworten. – Bitte sehr, Herr Hohloch. Dennis Hohloch (AfD):* Sehr geehrter Herr Minister, haben Sie Kenntnis davon, ob die Privatperson Dr. Dietmar Woidke an dieser entscheidenden Sitzung des Kuratoriums überhaupt teilgenommen hat?

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Herr Minister, bitte sehr. René Wilke (Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt): Die Antwort auf Ihre drei Fragen, Frau Dr. Oeynhausen, ist: Nein, nein und nein. (Lachen und Beifall SPD und CDU sowie von Minister Robert Crumbach) Darüber hinaus weise ich darauf hin, dass es sich nicht um die Schließung eines Klinikums handelt, und auch andere Kliniken als Gesamtstandorte nicht zur Schließung anstehen. Ich habe darauf hingewiesen, dass sich die Veränderungsprozesse auf einzelne Fachabteilungen beziehen, die gerne auch Kliniken genannt werden; das sollte man aber nicht verwechseln. Zudem sind wir nicht intransparent, sondern an den Stellen, an denen wir gefragt werden, antworten wir. Aber die Kommunikation obliegt natürlich den Trägern und nicht der Landesregierung, und die Träger kommunizieren, und wir kommunizieren dann auch. Wir haben im Ausschuss, glaube ich, zwei oder zweieinhalb Stunden mit diesem Tagesordnungspunkt verbracht. Ich weiß nicht, was daran intransparent sein soll. Ich weise auch noch einmal darauf hin, dass die Fachabteilungsschließung in Ludwigsfelde – wir haben ausführlich darüber gesprochen – für die Menschen dort zwar alles andere als erfreulich ist, aber in der Region gut kompensiert werden kann. Von daher weise ich noch einmal darauf hin, dass die Szenarien, die Sie an die Wand malen, geeignet sind, Menschen in einer Art und Weise zu irritieren, wie es nicht sachgerecht ist. Denn die Versorgung in der Region ist sehr gut gesichert, und es wird ja gerade auch an Versorgungsmodellen für den Übergang gearbeitet. Das Kuratorium arbeitet – soweit mir bekannt ist; ich habe mich mit dem Ministerpräsidenten nicht über seine Privatangelegenheiten unterhalten –, wie das für Kuratorien üblich ist, nicht öffentlich. Wenn Sie sich ein bisschen über die Aufgaben von Kuratorien erkundigen, werden Sie schnell merken, dass Kuratorien in der Regel strategische Gremien sind und keine Gremien, die sich mit dem operativen Geschäft befassen. Das wird bei diesem Kuratorium vermutlich auch der Fall sein. Es steht also nicht nur zu bezweifeln, sondern ist in höchstem Maße unwahrscheinlich – ich habe morgen die Gelegenheit, mit dem Geschäftsführer des Klinikums zu sprechen –, dass sich das Kuratorium überhaupt mit dieser Schließung befasst hat, denn bis dato hat es sich nie mit solchen Veränderungsprozessen, die Teil der operativen 2026 27 Geschäftsführung sind, befasst. Ich glaube also nicht, dass das in diesem Falle irgendwie anders war. Von daher gehe ich auch nicht davon aus, dass irgendeine Abstimmung dort stattgefunden hat. Ich hoffe, Ihre Fragen damit ausreichend transparent beantwortet zu haben.

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Es gibt keinen weiteren Nachfragebedarf. Damit kommen wir zur mündlichen Frage 451 (Räumung eines besetzten Objekts in Potsdam durch die Polizei des Landes Brandenburg). Die Frage stellt Herr Abgeordneter Genilke von der CDU-Fraktion. Bitte sehr.

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Rainer Genilke CDU

Am 6. Mai 2026 wurde das besetzte Objekt in der Tornowstraße auf der Potsdamer Halbinsel Hermannswerder auf Veranlassung der Landeshauptstadt Potsdam geräumt. Die Maßnahme wurde von der Polizei des Landes Brandenburg umgesetzt und stieß auf erhebliches öffentliches Interesse. Ziel des Einsatzes war die Durchsetzung der kommunalen Entscheidung zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Meine Frage bezieht sich natürlich auf diesen Umstand: Welche Bilanz zieht die Landesregierung hinsichtlich des Polizeieinsatzes zur Unterstützung der Landeshauptstadt Potsdam bei der Räumung des besetzten Objektes in der Tornowstraße in Potsdam?

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Für die Landesregierung wird Herr Dr. Redmann, Minister des Innern und für Kommunales, antworten. Bitte sehr.

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Jan Redmann

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Genilke! Meine Damen und Herren! Kurz: Ich ziehe eine positive Bilanz des Polizeieinsatzes in Hermannswerder. Wenn ich das sage, beziehe ich mich in allererster Linie auf die gute Zusammenarbeit aller Beteiligten. Die Stadt Potsdam als Eigentümerin des Gebäudes Tornowstraße 40 sah sich nämlich einer – zum Glück – nicht ganz alltäglichen Herausforderung ausgesetzt. Am Abend des 15. Mai hatten mehrere Personen das Gelände in Hermannswerder besetzt. Am 21. Mai entschloss sich die Stadt Potsdam, Strafanzeige zu erstatten und Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs zu stellen. Sie verwies die Hausbesetzer des Objektes, und für die Durchsetzung dieser behördlichen Maßnahme bat die Stadt Potsdam die Polizei um Unterstützung. Gegen 11 Uhr am nächsten Tag war das Gelände geräumt. Dass die Räumung – unterm Strich – ohne größere Zwischenfälle vonstattengegangen ist, verdanken wir der guten Zusammenarbeit von Polizei und Stadt Potsdam, und in diesem Zusammenhang will ich auch den Verfassungsschutz des Landes Brandenburg erwähnen, denn die Verfassungsschützer haben die Stadt in dieser Zeit unterstützt und vor allem beraten. Lassen Sie mich das auch deutlich sagen, weil da in den vergangenen Wochen viel reingeheimnist wurde: Dass der Verfassungsschutz relevante Fakten mit der Stadt Potsdam teilt, ist ein ganz normaler Vorgang, ja es entspricht seinem gesetzlichen Auftrag. 28 Landtag Und die relevanten Fakten waren beunruhigend. Die Hausbesetzer entstammten überwiegend einem Milieu, das unseren Rechtsstaat nicht in vollem Umfang anerkennt. Der Mitteilung der Besetzer im Internetportal „Stadt für alle“ ist zu entnehmen: „Wenn die Stadt ihrer Verantwortung nicht nachkommt […], dann müssen wir […] uns [die Häuser] selbst nehmen.“ „[D]ann müssen wir sie uns selbst nehmen“ – das ist nicht die Art und Weise, wie unser Gemeinwesen funktioniert, das ist nicht rechtsstaatlich, das ist nicht mit unserem Staat, mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar. Dazu passt die anarchistische Symbolik an verschiedenen Stellen der Besetzung. Am besetzten Gebäude wehte zeitweise die Fahne der Freien Arbeiter*innen Union – FAU –, einer anarchosyndikalistischen Gruppe, die auch im Verfassungsschutzbericht des Landes Brandenburg Erwähnung findet. Gleich mehrere Personen, die mit der Hausbesetzung in der Tornowstraße in Verbindung standen, werden vom Verfassungsschutz als Akteure im Bereich Linksextremismus geführt. Zu guter Letzt: Am besetzten Haus hatten die Besetzer ein Banner mit den Adressen von anderen leerstehenden Gebäuden in Potsdam angebracht. Man braucht nicht viel Fantasie, um sich auszumalen, was geschehen wäre, wenn das Gebäude auf Hermannswerder nicht geräumt worden wäre. Wenn Sie mich nach meiner Bilanz fragen, sage ich Ihnen also ganz klar: Ich bin froh, dass die Stadt Potsdam so konsequent gehandelt hat. Ich bin froh, dass die Kooperation zwischen Stadt, Polizei und Verfassungsschutz gut funktioniert hat und damit ein friedlicher Ausgang sichergestellt werden konnte. – Vielen Dank.

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Daniel Münschke

Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt Nachfragebedarf des Abgeordneten Genilke. Bitte sehr. Rainer Genilke (Stellvertretende Fraktionsvorsitzende): Der Nachfragebedarf hätte sich in der Tat ergeben, wenn der Minister nicht schon so ausführlich über das außerordentliche Entgegenkommen der Stadt Potsdam selbst und auch zu den Hintergründen derer, die das Haus besetzt haben, berichtet hätte. Deshalb verzichte ich auf meine Nachfrage. – Vielen Dank.

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Daniel Münschke

Danke, für den Wortbeitrag, Herr Abgeordneter Genilke. – Es gibt dennoch Nachfragebedarf, und zwar beim Abgeordneten Hohm. Bitte sehr.

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Jan Redmann

War das nicht schon zu spät?

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Daniel Münschke

Als Schiedsrichter drücke ich beide Augen zu. Es war noch kurz vor Ende der Halbzeit. – Herr Abgeordneter Hohm, bitte schön.

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Jean-Pascal Hohm AfD

Herr Präsident! Herr Minister, Sie haben darauf hingewiesen, dass der Verfassungsschutz Informationen bezüglich dieses Objekts mit der Stadt Potsdam geteilt hat, und dies auch begrüßt. Im Verfassungsschutzbericht des Jahres 2025 findet man im Kapitel Rechtsextremismus unter anderem das Unterkapitel „Szene-Immobilien“, in dem über vermeintlich rechtsextreme Immobilien im Land Brandenburg gesprochen wird. Hielten Sie es nicht vielleicht für angebracht, in zukünftigen Verfassungsschutzberichten auf Szeneimmobilien der linksextremen Szene einzugehen?

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Daniel Münschke

Herr Minister, bitte schön.

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Jan Redmann

Im Gegensatz zur AfD-Fraktion behandelt der Verfassungsschutz des Landes Brandenburg alle extremistischen Bestrebungen, die wir im Land haben, gleich. (Dennis Hohloch [AfD]: Guter Witz!) Es geht also um die Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung, die sowohl vom Rechtsextremismus als auch vom Linksextremismus und von islamistischen Bestrebungen ausgeht. Der Verfassungsschutzbericht wird auch in seiner Teiltiefe entlang der Fakten geführt. Es wird darauf hingewiesen, wo eine besondere Gefahr gesehen wird, damit sich die staatlichen Stellen, die Behörden und auch die Kommunen, die damit umzugehen haben, daran orientieren können. So wird der Verfassungsschutz weiter an die Sache herangehen.

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Daniel Münschke

Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt keinen weiteren Nachfragebedarf. Damit kommen wir zur Frage 452 (Nichtberücksichtigung der Stadt Frankfurt [Oder] als Austragungsort im Rahmen der Olympia-Bewerbung) des Abgeordneten Möller von der AfD-Fraktion. Bitte sehr.

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Wilko Möller AfD

Nach vorherigem Beschluss des Senats hat Berlin sein Konzept für die Olympiabewerbung im Jahr 2036, 2040 oder 2044 präsentiert. Dieses sieht auch eine Einbindung brandenburgischer Sportstätten vor. Berücksichtigt wurden dabei die drei großen Städte Potsdam, Cottbus und Brandenburg an der Havel. Die viertgrößte Stadt des Landes, Frankfurt (Oder), die einen modernen Olympiastützpunkt für den Schießsport vorweisen kann, war als Austragungsort zwar im Gespräch, ging am Ende aber leer aus. Stattdessen fiel die Entscheidung auf das Sportforum Berlin-Hohenschönhausen. Aus Gesprächen mit Verantwortlichen vor Ort ging hervor, dass die Anlage in Frankfurt (Oder) für das Großereignis hervorragend aufgestellt ist und die vorhandene Anlage lediglich nachgerüstet werden müsste. Die hierfür notwendigen Maßnahmen seien umsetzbar; ohne große Kosten sei das möglich. Ich frage die Landesregierung: Aus welchen konkreten Gründen wurde Frankfurt (Oder) als Austragungsort für die Olympischen Spiele letztendlich nicht mehr in Betracht gezogen?

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Für die Landesregierung wird der Minister für Bildung, Jugend und Sport Hoffmann antworten. Bitte schön.

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Gordon Hoffmann

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Herr Abgeordneter Möller, das Land Brandenburg wird im Konzept BERLIN+ ausdrücklich berücksichtigt, und zwar als eines von drei Bundesländern, die als Unterstützer der Hauptstadt Austragungsort des weltweit größten Sportereignisses sein sollen. Die Unterstützung Berlins bei der Olympiabewerbung ist im Koalitionsvertrag verankert. Darüber hinaus hat auch der Landtag Brandenburg schon seine Zustimmung gegeben. Es stimmt, die Stadt Frankfurt (Oder) war im Grobkonzept der Berliner Olympiabewerbung vom Mai 2025 ursprünglich auch für die Austragung der Schießdisziplinen Flinte, also Skeet und Trap, vorgesehen. Im Rahmen der Erarbeitung des Feinkonzepts hat Berlin jedoch im Austausch mit dem Spitzenverband, dem Deutschen Schützenbund, die Planung angepasst. Der Deutsche Schützenbund sprach sich in diesem Zusammenhang nachdrücklich für eine Verortung im Raum Berlin bzw. in der näheren Umgebung aus. Maßgeblich war das Ziel, die Athletinnen und Athleten möglichst im Olympischen Dorf unterzubringen, damit sie kurze Wege zur Wettkampfstätte haben und optimale Rahmenbedingungen sichergestellt werden können. Vor diesem Hintergrund hat sich Berlin, das das Konzept erstellt und diese Bewerbung auch eingereicht hat, in Abstimmung mit dem Spitzenverband für eine temporäre Sportstätte in Hoppegarten entschieden. Die gute Nachricht: Die Stadt Frankfurt (Oder) ist trotzdem weiterhin im Gesamtkonzept eingebunden. Das dortige Schießsportzentrum, das tatsächlich gute Bedingungen bietet, wird weiterhin als Trainingsquartier berücksichtigt. Im Zuge der Erarbeitung des Feinkonzepts hat sich Berlin mit sämtlichen Spitzenverbänden abgestimmt, um auch die sportfachliche Expertise in die Entwicklung des Venue-Konzeptes einzubeziehen. Auf dieser Grundlage hat Berlin gegenüber dem ursprünglichen Grobkonzept entsprechende Anpassungen vorgenommen. Wir alle und ich persönlich freuen uns natürlich trotzdem, weil Brandenburg mit der Regattastrecke Beetzsee in Brandenburg an der Havel weiterhin im Konzept BERLIN+ vertreten ist. Damit können wir eine traditionsreiche, international anerkannte und moderne Natursportstätte in die Bewerbung einbringen. Darüber hinaus ist Bad Saarow als Austragungsort der Golfwettbewerbe vertreten – und Cottbus möglicherweise als Austragungsort für Fußball-Vorrundenspiele. Potsdam ist zwar nicht mit einer Sportstätte vertreten, aber als Austragungsort des Straßenradrennens. Ich freue mich besonders, dass die Strecke durch kulturell besondere Orte führt, etwa über die Glienicker Brücke. Ich finde, das passt hervorragend zum Motto der Berliner Bewerbung, „A Celebration of Unity“. 2026 29 Auch wenn Frankfurt (Oder) am Ende nicht als Austragungsort dabei ist, freuen wir uns trotzdem, an dieser Bewerbung teilnehmen zu dürfen.

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Daniel Münschke

Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt Nachfragebedarf. Bitte sehr.

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Wilko Möller AfD

Ich habe eine Nachfrage. Denken wir daran: In den 30er-Jahren gab es in Frankfurt (Oder) im Fluss eine Regattastrecke. Das wissen Sie vielleicht, Herr Minister. 1936 hat die Entfernung bei der Olympiade keine Rolle gespielt. Jetzt sind wir im Jahr 2026, und Sie schließen Frankfurt (Oder) aus, weil es so weit weg ist. Das kann ich nicht nachvollziehen. Man müsste eigentlich noch einmal darüber nachdenken …

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Daniel Münschke

Haben Sie noch eine Frage, Herr Möller?

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Wilko Möller AfD

Meine Frage: Vergessen Sie Frankfurt (Oder) nicht – denken Sie bitte an Frankfurt (Oder). Das ist eigentlich meine Frage oder mein Statement. Dass Herr Genilke da …

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Daniel Münschke

Gut, vielen Dank. – Ich möchte darauf hinweisen, dass das auch umgesetzt werden sollte, wenn eine Nachfrage angemeldet wurde, also dass dabei möglichst auf Redebeiträge verzichtet wird. Herr Minister, Sie sind sozusagen mit Dank entlassen. (Heiterkeit der Abgeordneten Christian Dorst [BSW] und Dennis Hohloch [AfD] – Zuruf: Vom Rednerpult!) – Ja, natürlich, vom Rednerpult und aus diesem Tagesordnungspunkt. Wir unterbrechen jetzt kurz für die Mittagspause und setzen die Landtagssitzung um 13.45 Uhr fort. (Unterbrechung der Sitzung: 12.49 Uhr) (Fortsetzung der Sitzung: 13.47 Uhr)

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Jouleen Gruhn

Meine sehr geehrten Damen und Herren, seit der verabredeten Zeit zur Fortsetzung unserer Sitzung sind bereits zwei Minuten vergangen. Ich begrüße die neu hinzugekommenen Zuschauerinnen und Zuschauer ganz herzlich. Auf meinem Zettel steht, 30 Landtag dass die Schülerinnen und Schüler des Jugendteams Eberswalde der Stiftung SPI, Sozialpädagogisches Institut Berlin, heute bei uns zu Gast sind. Seien Sie uns herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf. TOP 3: Sicherheit in Brandenburg verlässlich erfassen – Polizeiliche Kriminalstatistik gezielt durch Dunkelfeldforschung ergänzen Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion Drucksache 8/2904 Entschließungsantrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/2995 Als Erster spricht der Abgeordnete Adler für die SPD-Fraktion zu uns. Bitte schön. (Beifall SPD und CDU)

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Uwe Adler SPD

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Besucher auf der Besuchertribüne, herzlich willkommen! Schön, dass ihr euch für uns, für dieses Haus und für das, was hier passiert, interessiert. Sehr verehrte Damen und Herren, die Koalitionsfraktionen von SPD und CDU legen Ihnen heute den gemeinsamen Antrag „Sicherheit in Brandenburg verlässlich erfassen – Polizeiliche Kriminalstatistik gezielt durch Dunkelfeldforschung ergänzen“ mit dem erweiterten Ziel vor, verlässliche Erkenntnisse darüber zu gewinnen, ob und wenn ja, wie sicher sich die Brandenburgerinnen und Brandenburger in ihrem Land, in ihrer Stadt bzw. Gemeinde und in ihrem Zuhause fühlen. Wie soll das ablaufen? Wir wollen zukünftig durch gezielte Dunkelfeldforschung valide und verlässlich erfassen, wie es um das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen in unserem Land steht. Wir werden somit zukünftig eine Grundlage von objektiven Daten und Fakten, eine als Basis dienende, ganzheitliche wissenschaftliche Analyse als verbindlichen argumentativen Gegenentwurf zu den polarisierenden Narrativen anderer Parteien vorlegen, wenn es um die Interpretation des subjektiven Sicherheitsempfindens unserer Bevölkerung geht. Zudem werden wir die Ergebnisse aus der Dunkelfeldforschung nutzen, um bestehende Präventionsmaßnahmen zu bewerten und gegebenenfalls anzupassen. Für uns als Politiker bieten sie auch eine begründete Möglichkeit, unser Handeln und Wirken im Politikfeld Innere Sicherheit zu hinterfragen und neu oder anders auszurichten. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Sie alle wissen: Einmal jährlich wird uns vom Innenministerium die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Land Brandenburg vorgestellt. Für das Jahr 2025 wurden im Land Brandenburg 166 508 Straftaten registriert und zur Anzeige gebracht. 166 508 – das ist das sogenannte Hellfeld. Jeder kann erahnen, dass es neben diesem Hellfeld auch ein Dunkelfeld geben muss: einen Bereich, der innerhalb der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht abgebildet ist, weil es sich dabei um Straftaten handelt, die von Opfern oder Geschädigten aus unterschiedlichen Gründen nicht zur polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Anzeige gebracht werden. Sehr häufig besteht aufseiten der Geschädigten oder Opfer eine unüberwindliche Scham, ein persönliches Abhängigkeitsverhältnis oder möglicherweise ein mangelndes Vertrauen in die Strafverfolgung. Aus den vorliegenden Ergebnissen der LeSuBiA-Studie und der SKiD-Befragung ist zu erahnen, dass bei sexualisierter Gewalt, häuslicher Gewalt oder Partnerschaftsgewalt, bei Onlinebetrug oder Cybercrime sowie im Phänomenbereich Alltagsrassismus und Diskriminierung ein großes Dunkelfeld nicht angezeigter Straftaten existiert. Deshalb werden wir in Zukunft gemeinsam mit dem Innenministerium – dafür bin ich dem Innenminister sehr dankbar – unter anderem folgende Maßnahmen durchführen: die Erkenntnisse aus der Polizeilichen Kriminalstatistik durch Dunkelfeldforschung gezielt ergänzen, um ein umfassendes und differenzierteres Lagebild der Kriminalität in Brandenburg zu erhalten, die länderspezifischen Daten der LeSuBiA-Studie für Brandenburg abrufen und von der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg auswerten lassen sowie die Beteiligung Brandenburgs an der SKiD-Befragung für 2028 in erweiterter Form und in größerem Umfang vorbereiten. Im Rahmen der Auswertung werden wir zudem insbesondere folgende Aspekte untersuchen: das subjektive Sicherheitsgefühl unserer Bevölkerung, das Anzeigeverhalten sowie seine Einflussfaktoren, das Ausmaß des Dunkelfeldes in verschiedenen Deliktbereichen, Erfahrungen von Opfern von Straftaten, individuelle Kriminalitätserfahrungen und Folgen von Viktimisierung, soziodemografische Einflussfaktoren und räumliche Aspekte. Sehr verehrte Abgeordnete, stellen wir uns sowohl politisch als auch handlungsaktiv diesem so wichtigen Thema, machen wir uns gemeinsam auf den Weg, ein realistisches Sicherheitsbild für Brandenburg zu zeichnen und geben wir uns die Chance, Tabuthemen zu erkennen und das Verhältnis von Hellfeld und Dunkelfeld objektiv einzuordnen. Nutzen wir die Ergebnisse auch, um Prävention und Opferschutz in Brandenburg durch gezielte politische Maßnahmen weiterzuentwickeln. Und: Nehmen wir gewonnene Erkenntnisse zu soziologischen und räumlichen Aspekten zum Anlass, Brandenburg zukünftig noch sicherer zu gestalten. (Beifall SPD und CDU) Auf weitere wichtige Perspektiven und Aspekte des vorliegenden Antrags wird meine geschätzte Kollegin Annemarie Wolff in ihrem Redebeitrag eingehen. Kurz zum Entschließungsantrag der AfD, sehr verehrte Damen und Herren: Sie fordern in allen Unterpunkten und somit im Kern des Antrags die Einführung Ihres sogenannten jährlichen Sicherheitsberichts. Das Thema ist uns bekannt. Im Begründungsteil Ihres Antrags fehlt jedoch der konkrete Bezug dazu. Ich kann Ihnen aber mitteilen, dass der vorliegende Antrag der Koa-Fraktionen auch die Intention eines Sicherheitsberichts abbildet. – Von daher bitte ich Sie sehr höflich um Zustimmung. Lassen Sie mich zum Schluss noch in einer anderen Sache eine Aussage treffen: Wir haben heute, am 17. Juni, an den Tag des Volksaufstandes erinnert. Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass am 17. Juni – das passt jetzt nicht ganz zum Thema, aber ich finde, beim Thema Hellfeld kann man das ruhig ansprechen – auch der internationale Global Garbage Man Day ist, der Internationale Tag der Müllabfuhr. (Heiterkeit SPD) Dieser Tag soll Männer und Frauen in Orange würdigen, die bei Wind und Wetter, bei Hitze und Kälte ab den frühen Morgenstunden 24/7 dafür sorgen, dass wir nicht in den Resten unseres eigenen Konsums versinken. Meine Damen und Herren von der Müllabfuhr, falls Sie uns zuhören: Dieser Applaus ist für Sie! Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW] und des fraktionslosen Abgeordneten Reinhard Simon)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Als Nächste hat Frau Abgeordnete Kotré das Wort. Bitte schön. (Beifall AfD) Lena Kotré (AfD): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wer könnte schon etwas dagegen haben, Kriminalität genauer zu erfassen? Wer könnte etwas dagegen haben, neben der bekannten auch die nicht zur Anzeige gebrachte Kriminalität stärker in den Blick zu nehmen? – Sie, meine Damen und Herren von der Regierung, Sie haben etwas dagegen! (Zuruf des Abgeordneten Erik Stohn [SPD]) Die Brandenburger wüssten aber gerne mehr über die Täter. Dieser Antrag ist ein Versuch der Regierungsfraktionen, diese berechtigte Neugier zu kanalisieren, damit ja nicht zu viel zutage tritt. (Beifall AfD) Dieser Antrag kratzt mit voller Absicht nur an der Oberfläche, anstatt den Kern nahezu aller Probleme in Deutschland anzugehen. Die sogenannte Polizeiliche Kriminalstatistik oder PKS bildet nicht die aktuelle Lage ab: Sie ist nur eine sogenannte Ausgangsstatistik. Die PMK-Statistik ist dagegen eine Eingangsstatistik. Warum man es ausgerechnet bei den politischen Straftaten ganz genau nimmt, bei der Migrantengewalt aber nicht, lasse ich an dieser Stelle offen. (Beifall AfD) 2026 31 Der vorliegende Antrag der Koalitionsfraktionen verwischt die Realität ebenso wie die PKS in ihrer jetzigen Form. Aktuell wird der vollständige Weg einer Straftat nicht in Gänze abgebildet, und wenn es nach dem Willen der Regierungskoalition geht, soll das auch so bleiben. Die Statistik sagt beispielsweise nichts darüber aus, ob Anklage erhoben wurde und ob es zu einer Verurteilung oder einem Freispruch gekommen ist. (Lars Hünich [AfD]: Aha!) Daher reicht es nicht, die PKS einfach nur durch kostenintensive Dunkelfeldstudien zu ergänzen und dann so zu tun, als hätten wir ein umfangreiches, differenziertes Lagebild. Ein differenziertes Lagebild entsteht erst, wenn wir alle verfügbaren Daten zusammenführen: Polizeidaten, Justizdaten, Strafrechtspflegestatistiken, weitere amtliche Daten, wissenschaftliche Erkenntnisse und selbstverständlich auch gezielte Dunkelfeldanalysen. Genau das fordert unser vorliegender Entschließungsantrag: Wir wollen einen jährlichen Sicherheitsbericht für Brandenburg – der Bürger soll sich vollumfänglich darüber informieren können, was in Brandenburg passiert und welche Regierung die Schuld daran trägt –, beginnend mit dem Jahr 2026, veröffentlicht spätestens im 1. Quartal des Folgejahres. Auch Straftaten müssen mithilfe einer Eingangsstatistik – also zum Zeitpunkt der Tat – erfasst werden. Die Bürger sollen nachvollziehen können, wann was passiert ist. Die Bürger sollen Einstellungen, Anklagen, Verurteilungen und Freisprüche nachvollziehen können. Ihren Antrag können wir nur ablehnen, aber nicht, weil wir grundsätzlich gegen Dunkelfeldforschung sind – im Gegenteil: Auch unser Antrag fordert ausdrücklich, das Dunkelfeld bei der Kriminalitätsentwicklung zu analysieren –; doch im Gegensatz zu Ihnen bestehen wir auf Transparenz, und zwar besonders bei den Tätern. (Beifall AfD) Es darf nicht sein, dass die Landesregierung weiter mit einzelnen Zahlen, einzelnen Pressemitteilungen und einzelnen Statistiken arbeitet, ohne uns ein Gesamtbild vorzulegen. Meine Damen und Herren, wir brauchen mehr Klarheit darüber, wer Täter und wer Opfer ist. (Beifall AfD) Die bisherige Unterscheidung zwischen deutschen und nichtdeutschen Tatverdächtigen reicht für eine sachgerechte kriminalpolitische Analyse einfach nicht aus. Mehrfachstaatsangehörigkeiten müssen sichtbar gemacht werden. Ebenso muss bei Tatverdächtigen und Opfern der Migrationshintergrund ausgewiesen werden. Dass das nicht jetzt schon der Fall ist, ist skandalös. Dass Sie weiterhin die Täterherkunft verstecken wollen, war hingegen leider zu erwarten. (Beifall AfD) Mehrstaatenangehörige werden nicht erfasst, weil Ihnen das Ergebnis nicht gefällt. Aber wer Probleme nicht benennt, der kann sie auch nicht lösen. Ihr Antrag, sehr geehrte Damen und Herren, ist wertlos. 32 Landtag Was passiert denn mittlerweile in Brandenburg? Körperverletzungsdelikte, Angriffe auf Polizei und Rettungsdienste sowie ein wachsendes Dunkelfeld, weil viele Opfer Straftaten gar nicht mehr anzeigen, da in einer Vielzahl von Fällen ohnehin kein Täter ermittelt wird. (Beifall AfD) Wie verhindern wir das? Der erste Schritt ist eine konsequente Strafverfolgung: Die Opfer müssen wieder Vertrauen haben, wenn sie Straftaten anzeigen. Der Staat darf schlichtweg nicht länger wegschauen, sondern muss die Ausländerkriminalität endlich ernst nehmen und konsequent verfolgen. Die derzeitige Koalition aus SPD und CDU will die bestehende Lagebeschreibung durch Dunkelfeldstudien nach ihrem Duktus einfach nur weiter verwalten. Wir wollen sie tatsächlich reformieren und die Kriminalität tatsächlich bekämpfen. Die Koalition will verwalten. Wir wollen vollständig erfassen und konsequent handeln. Brandenburg braucht keinen Antrag, der überhaupt nichts löst. Sie hätten sich die Zeit sparen können, Herr Adler. Brandenburg braucht einen Sicherheitsbericht, der alle Fakten auf den Tisch legt – jährlich, vollständig und transparent. Deshalb werden wir Ihren Antrag ablehnen. Stimmen Sie stattdessen unserem Entschließungsantrag zu. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Als Nächster folgt Herr Abgeordneter Genilke. Bitte sehr.

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Rainer Genilke CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich weiß nach dieser Rede von Frau Kotré gar nicht, lieber Herr Adler, ob der Hinweis auf den Tag der Müllwerker nicht doch in einem unmittelbaren Zusammenhang stand, (Beifall CDU und SPD) denn sie war – wie ich finde – in weiten Teilen schon grenzwertig, da – wenn Sie damit glücklicher sind – alles daran festgemacht werden soll, aus welchem Land die Täter kommen. Ich komme noch darauf zu sprechen. Ich denke, es geht generell um Aufklärung, also darum, besser zu verstehen, warum Taten geschehen und – vor allen Dingen – was dahintersteht, wenn Kriminalität nicht zur Anzeige gebracht wird. Wer über Sicherheit spricht, der muss vor allen Dingen über Fakten reden – nicht über Stimmungen, nicht über Schlagworte, nicht über das, was politisch gerade bequem oder unbequem ist, sondern über das, was tatsächlich passiert: über das, was die Polizei feststellt, was Bürger erleben und was der Staat am Ende daraus macht. (Zuruf des Abgeordneten Lars Günther [AfD]) Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist dafür ein zentrales Instrument, weil sie mit der Statistik anderer Bundesländer vergleichbar ist. Sie ist also bewährt und unverzichtbar. Sie zeigt uns das Hellfeld, also jene Straftaten, die der Polizei bekannt geworden sind und polizeilich bearbeitet wurden. Aber sie zeigt eben nicht alles. Deshalb ist der Gedanke richtig, die Polizeiliche Kriminalstatistik durch Dunkelfeldforschungen gezielt zu ergänzen – nicht als Ersatz für die PKS, nicht als Relativierung der polizeilichen Arbeit, sondern als zusätzliche Erkenntnisquelle. Wir brauchen aber keine Studie, die am Ende nur bestätigt, was vorher politisch gewünscht war. Wir brauchen eine Studie, die offenlegt, was ist. Dazu gehören die Fragen des Sicherheitsgefühls, dazu gehört das Anzeigeverhalten, dazu gehören auch Opfererfahrungen; dazu gehören Deliktbereiche wie häusliche Gewalt, Gewalt im öffentlichen Raum, Sexualdelikte, Straftaten im digitalen Raum und Jugendgewalt. Und, meine Damen und Herren, dazu gehört auch ein Thema, dem wir nicht ausweichen dürfen: Wir brauchen belastbare, differenzierte und ehrliche Zahlen zur Kriminalität von Nichtdeutschen und Zuwanderern – auch in Brandenburg, denn wir haben in Brandenburg ein Problem mit Straftaten, die von Ausländern begangen werden. (Lena Kotré [AfD]: Ja!) Das ist kein Pauschalurteil über alle Menschen ohne deutschen Pass. Die allermeisten Menschen, die zu uns kommen und hier leben, halten sich an Recht und Gesetz. Aber es wäre genauso falsch, die vorhandenen Zahlen kleinzureden. Die PKS – also die Kriminalstatistik – 2025 zeigt: Ausländische Täter sind bei Straftaten, gemessen an ihrem Anteil an der Bevölkerung, überrepräsentiert. (Lena Kotré [AfD]: Ach was!) Aber wir müssen methodisch sauber bleiben: Die PKS spricht von Tatverdächtigen, nicht von Verurteilten. Sie bildet das Hellfeld ab, nicht das gesamte Kriminalitätsgeschehen. Gerade deshalb kann eine gute Dunkelfeldstudie helfen. Sie kann zeigen, ob bestimmte Opfergruppen seltener Anzeige erstatten. Sie kann zeigen, ob es regionale Schwerpunkte gibt. Sie kann zeigen, welche Rolle Aufenthaltsstatus, soziale Lage, Alter und Geschlecht spielen, und sie kann helfen, die Debatte aus der Ecke der Behauptungen herauszuholen, hin zu belastbaren Daten. Mit der Bevölkerungsbefragung „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag“, kurz: LeSuBia, und der bundesweiten Befragung „Sicherheit und Kriminalität in Deutschland“, kurz: SKiD, stehen bereits zwei geeignete Instrumente zur Verfügung, um die Polizeiliche Kriminalstatistik sinnvoll zu ergänzen. LeSuBiA kann für Brandenburg insbesondere Erkenntnisse zur Gewaltbetroffenheit und zu bislang nicht angezeigten Straftaten liefern. SKiD wiederum erfasst die Opfererfahrung, das Sicherheitsgefühl, die Kriminalitätsfurcht, Anzeigeverhalten und die Bewertung der Polizeiarbeit. Da beide Studien federführend vom Bundeskriminalamt durchgeführt werden, kann Brandenburg auf schon bestehende wissenschaftliche Strukturen zurückgreifen. Das verbessert die Datengrundlage für unser Land, schafft belastbare Erkenntnisse zur Sicherheitslage in Brandenburg und ist zugleich ein verantwortungsvoller Umgang mit Steuergeld. Sehr verehrte Damen und Herren, Brandenburg ist ein sicheres Land. Aber Sicherheit ist kein Zustand, den man einmal erreicht und dann praktisch nur noch verwaltet. Sicherheit muss jeden Tag neu gewährleistet werden – von der Polizei, von der Justiz, von den Kommunen und auch von uns als Gesetzgeber –, und nur wer die Wirklichkeit klar benennt, wird sie im Zweifel auch verändern können. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und SPD)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Das passt ja ganz wunderbar: Ich habe jetzt die Möglichkeit, Mitglieder des CDU-Kreisverbandes Elbe-Elster herzlich zu begrüßen, die auf Einladung von Herrn Rainer Genilke bei uns sind. Seien Sie uns willkommen! (Beifall SPD und CDU sowie der Abgeordneten Lena Kotré [AfD] und des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski) Besonders herzlich darf ich unseren ehemaligen Landrat, Herrn Christian Jaschinski, begrüßen. Herzlich willkommen! (Beifall SPD und CDU) Der Nächste auf der Rednerliste ist Herr Abgeordneter Lüders von der BSW-Fraktion. (Beifall BSW)

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Niels-Olaf Lüders BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Adler, es tut mir leid, weil Sie heute Geburtstag haben, aber den Antrag von Ihnen und Ihren Kolleginnen und Kollegen von der Regierungskoalition kann man fast schon als Ablenkungsmanöver im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung bezeichnen. (Vereinzelt Heiterkeit AfD sowie Zuruf) Natürlich ist es aus kriminologischer Sicht durchaus wünschenswert, genauere Erkenntnisse zum Bereich der nicht amtlich registrierten Kriminalität, also zum sogenannten Dunkelfeld, zu erlangen. Aber in Zeiten knapper Kassen und begrenzter personeller Ressourcen sollte man bei gleichzeitig geradezu auf der Hand liegenden drängenderen Problemen, die einer Lösung harren, einfach besser priorisieren – und diese drängenden Probleme liegen im Hellfeld der Kriminalitätsstatistik und müssen nicht aufwendig ermittelt werden. Zwar ist die Kriminalität in Brandenburg im vergangenen Jahr laut Polizeilicher Kriminalstatistik zurückgegangen – die Zahl der registrierten Straftaten sank 2025 im Vergleich zum Vorjahr um 5,7 %; das hört sich gut an –, aber die Gewaltkriminalität ist um 2 % auf 5 443 Fälle angestiegen, darunter Raubdelikte und Messerangriffe. Noch bedenklicher ist die Steigerung bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung um sage und schreibe 18,5 %. Darauf, dass das Steigen der Zahl solcher Gewaltdelikte das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung auch ohne Dunkelfeldstudie am allermeisten beeinträchtigt, kann ich Ihnen Brief und Siegel geben, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Koalition! (Vereinzelt Beifall BSW sowie des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Ich habe ja vorhin mit Fußballmetaphern angefangen, also mache ich mal damit weiter: Wenn das aufgezeigte eigentliche Problem für das Sicherheitsempfinden ein Fußballtor wäre, ginge Ihr mit dem Antrag angesetzter Schuss meterweit am selbigen vorbei, während – und das ist das Schlimme – die eigene Abwehr dadurch weiter geschwächt würde. – Und wenn Sie, sehr 2026 33 geehrter Herr Kollege Adler, diese Dunkelfeldstudie auch noch nutzen wollen, um sich mit anderen Parteien auseinanderzusetzen, wie Sie es vorhin andeuteten, finden die Polizistinnen und Polizisten in unserem Land das sicher nicht besonders lustig. (Vereinzelt Beifall BSW sowie des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Bei diesem Projekt soll sich „eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe aus dem Ministerium des Innern und für Kommunales, dem Polizeipräsidium, dem Landeskriminalamt und der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg“ mit Dunkelfeldforschung befassen. Sie wollen also Ressourcen in Arbeitsgruppen binden, wo es doch viel effektiver und sinnvoller wäre, mehr Polizeipräsenz in der Fläche zu zeigen und den Brandenburgerinnen und Brandenburgern damit zumindest ein wiederkehrendes Gefühl von Sicherheit zu vermitteln. Dasselbe gilt für die dringend erforderliche Konzentration auf Kriminalitätsbrennpunkte. Dort gehört unsere Polizei hin – und nicht an den Schreibtisch! (Vereinzelt Beifall BSW) Sie gehört an die Orte, an denen Kriminalität stattfindet, und zwar besonders die zunehmende Gewaltkriminalität, die das Sicherheitsempfinden der Menschen in unserem Land beeinträchtigt – und das ist nicht nur subjektiv, sondern ein objektiver Fakt. Welchen Mehrwert sollen im Gegensatz dazu Studien von mehrjähriger Dauer haben, zumal Erinnerungs- und Wahrnehmungsfehler, niedrige Rücklaufquoten und die Nichterfassung von unterrepräsentierten Gruppen beim Unterfangen der Dunkelfelderforschung auch noch zu Abweichungen beim Erkenntnisgewinn führen können? Die Kosten dieses Vorhabens wollen Sie erst noch ermitteln, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Koalition. Dabei ist derzeit nur eines sicher – mit diesem Argument werden ja regelmäßig viel sinnvollere Anträge der Opposition abgelehnt –, nämlich dass aktuell Deckungslücken von 3,44 und 3,28 Milliarden Euro für die Haushaltsjahre 2027 und 2028 bestehen. Auch wenn die Kosten des hier zur Debatte stehenden Vorhabens sicher nicht in diese Sphären steigen werden, sollten Steuermittel immer – und in einer solchen Situation ganz besonders – bedachter und mit einem Blick für echte Notwendigkeiten ausgegeben werden. Ihr Antrag folgt leider dem bekannten Muster: Statt ein Problem – und zwar ein durchaus bekanntes Problem, das den Menschen wirklich auf den Nägeln brennt – einfach mal zielgerichtet und unter Einsatz der dafür nötigen Ressourcen anzugehen, wird wieder einmal eine Arbeitsgruppe gebildet, die ein eher akademisches Problem behandeln soll. – Wir lehnen den Antrag ab. Der Entschließungsantrag der AfD schlägt leider im Grunde genommenen in dieselbe Kerbe; auch darin wird die Dunkelfeldforschung priorisiert. Deshalb lehnen wir auch diesen Antrag ab. – Danke schön. (Beifall BSW)

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Jouleen Gruhn

Danke schön. – Als Nächster steht Herr Minister Dr. Redmann auf der Rednerliste. Bitte schön. 34 Landtag

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Jan Redmann

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die jüngste Polizeiliche Kriminalitätsstatistik ist sicherlich auch ein Anlass, sich zu freuen. Soweit es das Hellfeld betrifft, ist die Zahl der Straftaten um 5,7 % gesunken. Noch erfreulicher ist, dass damit ein Trend anhält, der schon im Vorjahr bestand; schon damals ist die Zahl der Straftaten um 5,2 % gesunken. Das könnte für eine Koalition Anlass sein, sich an dieser Stelle ausschließlich zu bedanken, insbesondere bei den Vorgängern im Amte des Innenministers, bei den Polizistinnen und Polizisten, bei denen, die jeden Tag für die Sicherheit in Brandenburg Sorge tragen – und das tun wir auch, denn natürlich haben sie großen Anteil an dem Befund, dass Brandenburg sicherer wird. (Beifall CDU und SPD) Aber wir geben uns mit diesem Befund, der das Hellfeld, also jene Straftaten, die zur Anzeige gebracht wurden, betrifft, nicht zufrieden. Deshalb reden wir heute über einen weitergehenden Antrag der Koalitionsfraktionen, für den ich mich sehr herzlich bedanken möchte, denn wir wissen, dass nicht alle Straftaten, die tatsächlich begangen werden, auch in der Statistik auftauchen, weil nicht alle Straftaten, die tatsächlich begangen werden, zur Anzeige gebracht werden. Dafür gibt es ganz unterschiedliche Gründe: Manche Betroffene nehmen eine Straftat vielleicht als Bagatelle wahr, oder ihnen wird gesagt: Ach, das ist doch nicht schlimm! – Manche Opfer empfinden Scham, oder sie geben sich selbst die Schuld für das, was ihnen angetan wurde. Gerade bei Sexualdelikten oder bei Gewalt im häuslichen Umfeld ist das ein Phänomen, das viele von einer Anzeige abhält – und deshalb konnte ich die Nonchalance, mit der Sie hier gerade über diese Delikte hinweggingen, nicht nachvollziehen, sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender Lüders. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Wir wissen doch, dass es viele, viele Frauen gibt, die solche Taten niemals zur Anzeige bringen, und die Täter deshalb nicht bestraft werden. (Zuruf des Abgeordneten Niels-Olaf Lüders [BSW]) Das schlägt sich in keiner Kriminalitätsstatistik nieder; und dem nachzugehen ist doch wirklich sinnvoll. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Ich sage an der Stelle ganz selbstkritisch aus Sicht der Polizei, aus Sicht der Ermittlungsbehörden: Manche Opfer haben auch Angst, wenn sie zur Polizei gehen. Sie haben Angst, dass Täter sich an ihnen rächen könnten, dass sie vom Staat nicht ausreichend geschützt werden, wenn sie Anzeige erstatten, und manche Opfer glauben – auch das sollte uns nachdenklich machen – , dass die Erfolgsaussichten einer Strafanzeige viel zu gering wären, um den Aufwand der Anzeige zu rechtfertigen. Auch das ist ein Befund, mit dem wir uns als Koalition nicht zufriedengeben wollen. Das alles sind Gründe, die im Raum stehen, von denen wir aber natürlich nicht genau wissen: Welchen Anteil machen sie tatsächlich aus? Wie viele Straftaten gibt es über das Hellfeld hinaus? – Egal, welche Gründe die Opfer haben, wir sind es ihnen schuldig, das zu ermitteln und es in unsere Überlegungen, wie wir das Land noch sicherer machen können, einzubeziehen. Diese Erkenntnisse helfen am Ende den Behörden, besser zu werden, und sie helfen uns, unseren Auftrag besser zu erfüllen, nämlich Verbrechen aufzuklären bzw. sie am besten von Vornherein zu verhindern. Die Maßnahmen aus dem vorliegenden Antrag werden uns also helfen, ein kompletteres Bild zu erlangen. Die Dunkelfeldforschung wird die Polizeiliche Kriminalstatistik natürlich nicht ersetzen, aber wertvoll ergänzen. Manches haben wir schon angestoßen, zum Beispiel die Auswertung der Landesdaten für Brandenburg aus der bundesweiten Befragung „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag“, kurz: LeSuBiA. Für die nächste Erhebungswelle der regelmäßig stattfindenden Dunkelfeldstudie SKiD – darauf haben Sie, Herr Adler, schon hingewiesen – werden wir unsere Stichprobe aufstocken und ein eigenes Fragenmodul entwickeln. Da Sie die Kosten angesprochen haben: Das ist wirklich eine Chance, die wir nicht alle Tage haben. Denn: Die Dunkelfeldstudie SKiD wird vom BKA durchgeführt; der Bund konzipiert sie in wesentlichen Teilen. Normalerweise würden dafür in Brandenburg etwa 1 000 Personen befragt werden. Wir aber wollen ein noch detaillierteres Bild haben. Um das zu erreichen, sollen mehr Brandenburgerinnen und Brandenburger befragt werden. Sie selbst haben darauf hingewiesen, dass es immer wieder dazu kommt, dass eine Auskunft nicht erfolgt, dass Bögen nicht zurückgeschickt werden usw. Wir wollen ein aussagekräftigeres Bild erlangen. Dazu haben wir jetzt die Chance, weil wir mit dem Bund zusammen eine detailliertere Untersuchung vornehmen können. Wenn wir eine tiefere Analyse vornehmen können, gewinnen wir ein klareres Bild. Hinzu kommt, dass dies zu verträglichen Preisen möglich ist. Die Variante, die wir wählen, ist viel günstiger, als wenn wir eine solche Studie selbst konzipieren würden. Insofern ist Ihr Kostenargument nicht zutreffend. Das alles geschieht mit moderatem Mitteleinsatz. Der Erkenntnisgewinn aus der Studie kann anschließend in die Polizeiarbeit und in die Präventionsarbeit anderer Akteure einfließen. Opferhilfeverbände, Frauenhäuser, Schulen – sie alle können aus den Ergebnissen etwas lernen. Die Studie hilft, richtige Ableitungen vorzunehmen und insbesondere die präventive Arbeit weiter zu verbessern. Das Thema Sicherheit betrifft Brandenburg als Ganzes. Wir brauchen das ganze Bild; dafür sorgt diese Studie. Ich bedanke mich bei den Koalitionsfraktionen für den Aufschlag. (Beifall CDU und SPD)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Wir fahren entsprechend der Redeliste fort. Als Nächste spricht Frau Abgeordnete Wolff zu uns. (Beifall SPD) Bitte schön.

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Annemarie Wolff SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute schon sehr viel über Zahlen geredet. Aber auch der Begriff „subjektives Sicherheitsgefühl“ ist immer wieder aufgetaucht; deswegen will ich gern darüber reden. Wenn ich mich hier im Saal umschaue, frage ich mich: Wie viele von uns haben auf ihrem Heimweg schon einmal ein Telefonat vorgetäuscht, damit es so aussieht, als wäre man nicht allein? (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Alle!) Und wer kennt es nicht: die Schlüssel zwischen den Fingern, die Hand zur Faust geballt, weil man sich längst daran gewöhnt hat, Alltagsgegenstände zu provisorischen Waffen zu machen, und das als stilles Versprechen an sich selbst: Wenn wirklich etwas passiert, kann ich mich wehren. (Vereinzelt Gelächter AfD) Wir teilen unsere Live-Standorte, wir verabreden Codewörter, wir warten auf Nachrichten wie: Ich bin gut zu Hause angekommen. – All das passiert fast automatisch. Wir merken oft gar nicht mehr, wie viel mentale Energie dahintersteckt. Für die meisten Männer hier im Raum ist das sicherlich schwer vorstellbar. Vielleicht wirkt Sicherheit wie eine Frage des richtigen Ortes oder der richtigen Entscheidung: „Geh nicht allein!“, „Nimm lieber ein Taxi!“, „Fahr nicht so spät!“, „Bleib lieber zu Hause!“ Aber es gibt keinen geschützten Raum für Frauen. Alle Fluchtwege sind besetzt. Einer der gefährlichsten Orte für Frauen ist eben nicht nur die dunkle Gasse; (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Hauptbahnhof!) es ist das eigene Zuhause. Jede sechste Person erlebt Gewalt in der Partnerschaft. Jeden Tag versucht ein Mann, eine Frau zu killen; jeden dritten Tag klappt es – jeden dritten Tag! (Abgeordneter Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD] begibt sich an ein Saalmikrofon.) Damit hört es aber nicht auf. Im digitalen Raum vergrößert sich das Jagdrevier: Beleidigungen, Bedrohungen, Stalking, das Verbreiten intimer und/oder manipulierter Bilder. Und überall, immer die Gewissheit: Kaum eine dieser Taten wird Konsequenzen haben. Denn auch hier entscheiden die Täter darüber, welche Stimme bleibt. (Vereinzelt Gelächter AfD) All das wird viel zu schnell zur Gewohnheit und verschwindet im Verborgenen. Das Dunkelfeld ist keine statistische Lücke, sondern ein stilles Protokoll aus Angst und Scham. (Beifall SPD und CDU) 2026 35 Wir brauchen also eine Dunkelfeldstudie, denn sie macht sichtbar, was keine Polizeistatistik leisten kann: die Lebensrealität der Menschen, die Gewalt erleben und trotzdem schweigen. Diese Lebensrealität hat viele Gesichter: vielleicht Ihr Mitarbeiter, der sich nicht mehr traut, in der Öffentlichkeit die Hand seines Freundes zu nehmen; Ihre Kollegin, die rassistische Beleidigungen längst nicht mehr meldet, weil sie erlebt hat, dass ihr niemand zuhört; (Vereinzelt Gelächter AfD) oder Ihr bester Freund, der jetzt keine Demo gegen Rechts mehr organisiert, weil er die Drohungen gegen sich und seine Familie nicht mehr aushält. (Beifall SPD und CDU – Dennis Hohloch [AfD]: Nein, weil er erkannt hat, dass das Schwachsinn ist!) Es betrifft also all jene, die nicht in das Weltbild derjenigen passen, die aus Spaltung politischen Profit schlagen. Die Dunkelfeldstudie wird uns also erzählen, worüber niemand spricht; wir sehen, was nicht angezeigt wird. Dann müssen wir uns eine unbequeme Frage stellen: Wo lassen wir Betroffene in Brandenburg allein? Gute Sicherheitspolitik beginnt nicht erst mit einer Anzeige bei der Polizei. Sie beginnt, damit, dass wir verstehen wollen, warum Menschen schweigen.

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Jouleen Gruhn

Frau Abgeordnete, Sie müssten bitte zum Schluss kommen.

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Annemarie Wolff SPD

Sie beginnt damit, dass wir entscheiden, dass wir sie damit nicht länger alleinlassen. (Beifall SPD und CDU – Zuruf des Abgeordneten Lars Günther [AfD]) Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.

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Jouleen Gruhn

Bevor wir zur Kurzintervention kommen, will ich ganz herzlich Besucherinnen und Besucher aus Frankfurt (Oder) begrüßen, die auf Einladung des Abgeordneten Matthias Steinfurth bei uns zu Gast sind. – Auf der Besuchertribüne wird genickt; wunderbar. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall) Es ist uns eine Kurzintervention von Herrn Berndt angezeigt worden. Bitte. 36 Landtag

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Hans-Christoph Berndt AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kollegin Wolff, Sie haben eine Zwischenfrage von mir nicht zugelassen. Deshalb will ich Ihnen jetzt sagen, was ich denke: Ihrem Anliegen wird man nicht dadurch gerecht, dass man hier mit KI erstellte Phrasen vorträgt. (Beifall AfD) Wenn Sie davon sprechen, dass es für Frauen in Deutschland und damit auch in Brandenburg keinen geschützten Raum mehr gebe, haben Sie schon recht. Aber meine Frage wäre gewesen – ich stelle sie Ihnen jetzt im Rahmen dieser Kurzintervention –, ob es nicht eine Zäsur in Deutschland und auch in Brandenburg gab und das Datum dieser Zäsur beim Jahr 2015 anzusetzen ist. Haben sich nicht insbesondere seit 2015 die Bedingungen in Deutschland so geändert, dass Frauen keinen sicheren Platz mehr haben? Ist es seither nicht so, dass Rettungskräfte überfallen werden, dass es Angriffe auf Polizisten gibt, dass die Schulen zu Kriminalitätsorten geworden sind? Ist es nicht so, dass durch die Politik der offenen Grenzen, durch die Einwanderung von Menschen, die eine andere Kultur, andere Werte, eine andere Auffassung vom Zusammenleben und ein anderes Verhältnis zu Gewalt haben, das Leben in Deutschland unsicher geworden ist? Man kann eine Dunkelfeldanalyse zwar machen. Aber wäre es nicht viel wichtiger, diese Politik zu ändern, also diejenigen, die kein Aufenthaltsrecht haben, aus dem Land zu schicken und dafür zu sorgen, dass zu uns nur Leute kommen, die mit uns entsprechend unserer Art leben wollen? Wäre das nicht viel wichtiger für die Sicherheit von Frauen, Kindern und allen Menschen im Land Brandenburg? (Beifall AfD)

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Jouleen Gruhn

Zur Erwiderung Frau Wolff, bitte schön.

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Annemarie Wolff SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich habe Ihre Zwischenfrage nicht zugelassen, weil selbst bei einem so wichtigen Thema, das sehr viele Menschen betrifft – ich habe den Blick explizit auf die Frauen im Land geworfen –, Ihre Fraktion nicht in der Lage war, zuzuhören, sondern einfach irgendwelche Witze in die Runde geworfen hat. Maximal schwierig! (Beifall SPD und CDU) Wenn Sie mich fragen, ob ich nicht der Meinung sei, das Jahr 2015 sei die Zäsur gewesen, dann sage ich Ihnen ehrlich: Ich interessiere mich für Täter nicht deshalb, weil sie irgendwie in mein politisches Narrativ passen. (Zuruf von der AfD) Ich interessiere mich für die Menschen, die Gewalt erleben und keine Anzeige erstatten, weil sie bedrängt werden oder sonst keine Möglichkeit haben – und, und, und. Ich glaube nicht, dass es darum geht, ob jemand ein anderes Verhältnis zu Gewalt hat oder nicht. Wenn wir uns die Zahlen zu partnerschaftlicher Gewalt im häuslichen Raum angucken, stellen wir fest: Es sind auch Männer deutscher Herkunft. (Zuruf von der AfD: Weiße Männer!) – Ich sage: auch. – Wir können uns zum Beispiel die Zahlen aus Bremen angucken; dann sehen Sie sehr genau, wer die Mehrheit dieser Männer ist. Es ist ein bisschen schwierig, wenn Sie immer wieder Ihr politisches Narrativ bedienen wollen, dass an allem „die bösen Ausländer“ schuld seien. Die vorherigen Redner, auch der Minister, haben sehr deutlich gesagt, dass wir das Thema sehen. Das ändert aber nichts daran, dass wir eine Dunkelfeldstudie brauchen, um bestimmte Phänomenbereiche deutlich zu machen und damit den Menschen hier im Land helfen zu können. Es wäre schön, wenn das auch Ihr Anliegen wäre. (Beifall SPD und CDU)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Damit sind wir am Ende unserer regulären Rednerliste angelangt. Wir kommen zur Abstimmung. Zuerst stimmen wir über den Antrag „Sicherheit in Brandenburg verlässlich erfassen – Polizeiliche Kriminalstatistik gezielt durch Dunkelfeldforschung ergänzen“ der Fraktionen von SPD und CDU auf Drucksache 8/2904 ab. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag ohne Stimmenthaltungen mehrheitlich angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag „Kriminalitätsstatistiken reformieren – sämtliche Straftaten als Eingangsstatistik erfassen, mit Justizstatistik zusammenführen, jährlichen Sicherheitsbericht einführen und Migrationshintergrund ausweisen“ der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/2995. Wer dem Antrag zustimmt, gebe jetzt bitte ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Entschließungsantrag ohne Stimmenthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 3 und rufe Tagesordnungspunkt 4 auf. TOP 4: Die Apokalypse fällt aus – Klimaplan außer Kraft setzen, klimapolitisch motivierte Gesetze abschaffen Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/2937 Die AfD-Fraktion hat diesen Antrag als ihre Priorität angemeldet. Die Debatte eröffnet Herr Dr. Berndt. (Beifall AfD – Unruhe) – Wir warten einen kleinen Moment, bis es ruhiger ist. – Jetzt bitte schön, Herr Berndt.

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Hans-Christoph Berndt AfD

Besten Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Mitbürger! „Noch 13 Jahre, um die Welt zu retten!“ Das war 2007 zu hören. Der Weltklimarat, IPCC, warnte vor den katastrophalen Folgen der Erderwärmung, werde nicht umgehend, in kürzester Zeit, die Emission von Treibhausgasen drastisch vermindert. Der frühere US-Vizepräsident Al Gore assistierte in seinem Film „Eine unbequeme Wahrheit“, indem er die Apokalypse beschrieb: Das Abschmelzen der Gletscher würde den Meeresspiegel um 6 Meter ansteigen lassen. Florida, San Francisco, die Niederlande würden im Meer versinken. Mehr als 100 Millionen Menschen würden zu Klimaflüchtlingen. Das Ganze ist nicht 13, sondern 19 Jahre her. Die menschlichen Emissionen von Treibhausgasen sind nicht weniger, sondern mehr geworden. Aber Florida, San Francisco und die Niederlande sind nicht im Meer versunken – nicht einmal die Insel Sylt. Und wer in der vergangenen Woche zum Hitzeaktionstag gehen wollte, der zog sich besser einen warmen Pullover an. Verdanken wir das unseren Windrädern, oder war das Ganze falscher Alarm? Die Antwort auf diese Frage ist ziemlich einfach: Das IPCC, der Weltklimarat, arbeitet mit Computermodellen und mit Daten, die immer wieder als ungenau, vorurteilsbehaftet oder manipuliert kritisiert werden. Seine Modelle sind eben Ausdruck von Erwartungen, Vorurteilen und Interessen, spiegeln aber nicht die Wirklichkeit wider. Bemerkenswerterweise hat sich genau dieser Weltklimarat kürzlich von seinem schlimmsten Krisenszenario, dem sogenannten Modell RCP 8.5, verabschiedet. Es sagte bis zum Jahr 2100 einen Anstieg der CO -Konzentration auf 1 200 ppm – derzeit ha-2 ben wir 400 ppm – und einen Anstieg der globalen Temperatur um 5 Grad Celsius voraus. Dass sich der Weltklimarat von diesem Szenario verabschiedet hat, hat mindestens zwei Gründe: Erstens. Das Modell RCP 8.5 war in keiner Weise haltbar. Wer es vertreten hat, machte sich lächerlich. Zweitens. Die USA haben Druck aufgebaut. Sie sind nämlich Anfang des Jahres aus dem Weltklimarat ausgestiegen. Vielleicht gibt es noch mehr Gründe, aber einen Grund gibt es hundertprozentig nicht – jenen, den der umstrittene Wissenschaftler Stefan Rahmstorf vom umstrittenen Institut für Klimafolgenforschung in Potsdam nennt: die weltweite Energiewende. Zwar haben sich in Deutschland die Emissionen seit der Gründung des IPCC im Jahr 1988 beinahe halbiert, aber in den USA sind sie seither fast gleich geblieben, und in Indien und in China haben sie sich vervierfacht bzw. verfünffacht. Deutschland trägt mit 1,5 % zu den weltweiten Emissionen bei, Indien mit 8 % und China mit 32 %. Dass dennoch die Apokalypse ausgeblieben ist, sagt neben der Blindheit der Klimamodelle Folgendes: Die Welt braucht den energiepolitischen deutschen Opfergang nicht. (Beifall AfD) Dieser Opfergang ist nutzlos und mehr noch, er schadet. Denn er schafft im Namen des Klimaschutzes den Umweltschutz ab, und er ruiniert unsere Volkswirtschaft. Nichts führt uns das deutlicher vor Augen als das Symbol der Energiewende schlechthin: das Windrad. Ende 2025 standen in Brandenburg 4 126 Windräder, in denen Millionen Tonnen Stahl und Beton und Tausende Tonnen an Verbundstoffen verbaut sind, deren Entsorgung hoch problematisch 2026 37 ist, die mit einer Höhe von 250 m und einem Flächenbedarf von 2, bald 3 % der Landesfläche unsere Kulturlandschaft zerstören, die durch die Freisetzung von Mikroplastik und Schwefelhexafluorid die Umwelt vergiften, die durch bodennahe Erwärmung und Austrocknung das Mikroklima schädigen, die durch Kollisionen geschätzt jährlich 14 000 Vögel, 30 000 Fledermäuse und 170 000 Milliarden Insekten töten und die gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Infraschall und Schattenwurf hervorrufen. Was für ein Aufwand, was für ein Schaden! Zu fragen ist: Für welchen Nutzen? Deutschland erlebt Jahre wirtschaftlicher Stagnation und Rezession wie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr. Allein im ersten Quartal 2026 gingen in Deutschland 486 000 Arbeitsplätze verloren. Brandenburg, das Land der Energiewende, stand in den Jahren 2024 und 2025 ganz hinten, und gerade heute haben wir die Meldung erhalten, dass 14 Baumärkte in Brandenburg schließen werden. Und der Windradgigant Vestas hat sich aus Lauchhammer auch verabschiedet. Die bisherigen Kosten der Energiewende werden allein für den Bereich Strom auf 500 Milliarden Euro geschätzt. Die Kosten der weiteren Energiewende bis 2049 gibt die Deutsche Industrie- und Handelskammer mit 5 Billionen Euro an. Das sind Aufwand und Summen, die nicht zu erbringen sein werden. Denn schon heute hat die Energiewende unsere Volkswirtschaft so ruiniert, als hätte Deutschland einen Krieg verloren. (Beifall AfD) Hauptgrund, sehr geehrte Damen und Herren, sind die hohen Energiepreise. Im Jahr 2000, als die Energiewende begann, lag der Strompreis für Haushalte bei 14 Cent pro Kilowattstunde. Jetzt liegt er bei 37 oder 39 Cent, und jedes Weitermachen macht es nur schlimmer. Von 2019 bis 2024 hat Brandenburg die Nennleistung von Windkraftanlagen um 30 % gesteigert. Der Ertrag ging um magere 6 % nach oben, und der Nutzungsgrad ging in Wirklichkeit zurück. Bei der Photovoltaik und beim Solarstrom sieht es nicht besser aus. Die Abhängigkeit vom Ausland ist übrigens nach dem EEG und nach dem Kohleausstieg nicht geringer, sondern größer geworden. Für Energieimporte rechnet der Deutsche Industrie- und Handelskammertag in den nächsten 20 bis 25 Jahren mit Kosten von 2 Billionen Euro. Erneuerbare Energien sind eben keine speicherbaren Energien. Mit dem Geld für die Windräder hätten in Brandenburg ein oder zwei Kernkraftwerke gebaut werden können, die eine sichere und nebenbei auch CO -freie Stromversorgung garantiert hätten. 2 (Beifall AfD) Aber dank der Energiewende bereichert sich Graf Hatzfeldt künftig an Windrädern im Naturpark Heideseen und klammert sich Ministerpräsident Dietmar Woidke künftig an die Rüstungsindustrie. Das nennen Sie sozial-ökologische Transformation. Ich nenne das schlichtweg pervers. (Beifall AfD) Die Energiewende ist nicht nur gescheitert, sie ist konzeptionell von Grund auf falsch und schädlich. Konsequenzen daraus zu ziehen, heißt: erstens Klimaplan und Energiestrategie in Brandenburg außer Kraft setzen, zweitens klima-alarmistische 38 Landtag Gesetze und Vorschriften aufheben, drittens den Ausbau von Wind- und Solarenergie sofort stoppen, viertens vorrangige Nutzung heimischer Energiequellen und kein vorzeitiger Kohleausstieg, fünftens Rückkehr zur Nutzung von Kernenergie und sechstens Ende der Sanktionspolitik gegen Russland. Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe wenig Hoffnung, dass eine Koalition, die noch im März in ihrem Koalitionsvertrag geschrieben hat, dass Wind und Solar ein wichtiger Standortvorteil seien, diese notwendigen Reformen in Angriff nehmen oder durchführen wird. Dennoch bringen wir diesen Antrag hier ein. Wir wollen wenigstens zeigen, dass es eine Alternative zum Elend der Transformationspolitik von CDU, SPD, Linken und Grünen gibt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Wir machen mit Herrn Roick weiter. Bitte schön.

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Wolfgang Roick SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger am Livestream und hier im Hause! Der Antrag der AfD trägt einen großen Titel: „Die Apokalypse fällt aus.“ Das klingt zugespitzt, ist aber in der Sache schlicht konstruiert. Es ist Ihr Begriff. Wir verwenden ihn gar nicht. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ach ja!) Ich selbst habe immer vor Alarmismus gewarnt. Das kann man sehr gut anhand meiner Reden nachverfolgen. (Vereinzelt Beifall SPD) Er ist auch nicht angebracht. Angebracht ist, klug zu handeln, so wie wir es in Brandenburg tun, im Bereich der Energie, im Bereich des Wassers, aber auch beim Waldumbau. Wir sind auf einem guten Weg und werden damit auch weitermachen. Der Klimaplan ist eine gute Richtschnur, auch wenn er veränderbar ist. Wir werden dies in Teilen auch tun, aber definitiv nicht in Ihrem Sinne. Welche Bedeutung hat nun also die Entscheidung des IPCC? In den Anfängen des IPCC hat man sich Gedanken gemacht, wie sich die Erde weiterentwickeln würde, wenn man nichts täte oder eben auch, wenn verschiedene Annahmen einträten. Ich bin kein Dozent, aber ich versuche, es ganz einfach zu erklären. Es gibt mehrere Varianten oder Szenarien, je nachdem, wie viele Emissionen auf dieser Erde ausgestoßen werden. Danach wurde eine mögliche Temperatur auf dieser Erde errechnet, zum Beispiel bei sehr starker Emissionsminderung ca. 1,5 Grad mehr als heute, bei mäßigen Emissionen ca. 2 Grad mehr als heute oder eben bei sehr starken Emissionen ca. 5 Grad mehr als heute. Dieser hohe Wert gründete sich auch auf die starken Emissionen von Ländern wie China und Indien; sie sind schon eingerechnet worden. Da aber weltweit und nicht nur in Deutschland Anstrengungen zur Emissionssenkung erfolgen, hat das IPCC erklärt, diese höchste Steigerung sei sehr unwahrscheinlich – aber nicht, weil die Apokalypse ausfällt, wie Sie das verstanden haben, sondern weil die Länder die Emissionen senken; das ist nicht zu verachten. (Beifall SPD und CDU) Und weil Wissenschaft funktioniert, wenn sie sich immer wieder hinterfragt. Das ist eine gute Nachricht. Aus dieser guten Nachricht abzuleiten, man könne jetzt die Klimapolitik insgesamt abschaffen, ist ungefähr so, als würde man sagen: Weil Brandschutz wirkt, brauchen wir keine Feuerwehr mehr. – Ihre Schlussfolgerung ist also falsch. Für Brandenburg ist diese Debatte ohnehin nicht theoretisch. Für uns sind das keine abstrakten Kurven auf einem Papier. Wir reden über Waldbrandgefahr, über Trockenheit, über Wasserhaushalt, über Landwirtschaft, Forstwirtschaft und kommunale Infrastruktur. Gerade wir hier in Brandenburg wissen, was trockene Jahre bedeuten, wir wissen, was Waldbrandgefahr bedeutet, wir wissen, wie sensibel der Wasserhaushalt in der Lausitz ist, und wir wissen auch, dass Strukturwandel, Energiepolitik und Klimapolitik nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen. Deshalb ist der Antrag der AfD keine Lösung. Er ist eine pauschale Rückabwicklung: Klimaplan weg, Klimagesetze weg, Wärmewende weg, Energiewende weg! – Aber was dann kommt, ist bei Ihnen offen. Das ist für ein Industrieland, für ein Energieland und für ein Flächenland wie Brandenburg zu wenig. (Zuruf des Abgeordneten Daniel Münschke [AfD]) Übrigens: Wenn man in Brandenburg ein Kernkraftwerk baute, brauchte man ein Grundstück, müsste dieses also jemandem abkaufen, und auch dieser Eigentümer wäre hinterher ziemlich reich. Auch haben Sie immer noch nicht gesagt, wo denn das Endlager errichtet werden sollte. (Daniel Münschke [AfD]: Eine billige Floskel! – Gegenruf der Abgeordneten Melanie Balzer [SPD]) Wir lehnen diesen Antrag also logischerweise ab. Was mich aber wirklich erschreckt, ist, dass diese einfache Schlussfolgerung aus den vorgelegten Daten bei Ihnen zu einem solchen Antrag führt. Und ihn hat nicht irgendwer vorgetragen – Sie haben eigentlich auch einen klimapolitischen Sprecher –, sondern sogar der Fraktionschef. Das zeigt mir: Sie können es nicht. Wer schon eine solche simple Aufgabe derart versemmelt, kann niemals dieses Land regieren. Sie never ever! (Beifall SPD und CDU – Lachen bei der AfD)

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Jouleen Gruhn

Uns wurde eine Kurzintervention angezeigt. – Herr Berndt, Sie bleiben dabei? – Gut. (Beifall AfD)

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Hans-Christoph Berndt AfD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Roick, das war mal ein grandioser Abschluss. Aber das entscheidet immer noch der Wähler, und das entscheidet nicht die SPD-Fraktion. (Lachen und Beifall AfD – Peter Drenske [AfD]: Gott sei Dank!) Ich habe mitbekommen, dass Sie offensichtlich nicht lernfähig sind. Ich habe es Ihnen dargelegt: Die Energiewende basiert auf den Prognosen des IPCC, auf den Vorhersagen, dass wir in Klimakatastrophen stürzten, würden die Treibhausgasemissionen der Menschheit nicht drastisch reduziert. Ich habe es Ihnen gesagt: 2007 wurde gesagt, es blieben noch 13 Jahre, um die Erde zu retten. Mittlerweile sind 19 Jahre vergangen – ich wiederhole es, Herr Roick, damit Sie es mal schnallen –, (Björn Lüttmann [SPD]: Na, na, na!) und die Treibhausgasemissionen sind gestiegen, aber die Apokalypse hat nicht stattgefunden. Die Grundlage für die Energiewende ist falsch. Sie ist auch konzeptionell falsch, weil dieses Sich-Abhängigmachen von erneuerbaren Energien die Wirtschaft in eine unglaubliche Kostenfalle stürzt. Sie haben es doch gesehen und gehört. Sie haben 30 % mehr Windräder aufgestellt und rund 6 % höhere Erträge erzielt. Und mit PV ist es nicht anders. Das ist ein Irrweg, der unbezahlbar ist. Offensichtlich – das ist das Beste an Ihrer Rede – ist die Partei SPD nicht imstande, die Konsequenzen aus einer falschen Politik zu ziehen und eine andere Politik zu betreiben. Offensichtlich ist sie nicht imstande zu begreifen, was alle anderen Länder machen, dass es natürlich eine Rückkehr zur Kernenergie geben kann und geben muss und dass wir durchaus die vorhandenen Zwischenlager nutzen können, (Beifall AfD) dass wir auf einheimische Ressourcen zurückgreifen und die wachsende Abhängigkeit vom Ausland zurückfahren müssen, dass es eine vernünftige Energiepolitik geben kann, die nicht ideologische Fantasien verfolgt, wie Sie es in der SPD tun und wie es, in Ihrem Schlepptau, Ihre Koalitionsfraktion CDU tut. (Beifall AfD)

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Jouleen Gruhn

Herr Roick möchte erwidern. Bitte schön, Herr Roick. (Anhaltender Beifall AfD)

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Wolfgang Roick SPD

Es ist nett, dass Sie mich mit Klatschen begrüßen, aber das müssen Sie gar nicht. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Offensichtlich haben Sie mir nicht zugehört. Ich bin nämlich genau darauf eingegangen. Ja, die Emissionen sind in Ländern wie 2026 39 China und Indien gestiegen. Das ist aber ursprünglich schon mit eingeplant gewesen. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Natürlich, klar!) Deswegen ist Ihr Argument in dem Fall nicht richtig. Sie haben wieder vom Kernkraftwerk angefangen, und ich habe gefragt – ich habe das an dieser Stelle schon einmal getan; das haben auch andere aus meiner Fraktion schon getan –: Sagen Sie uns doch: Wo in Brandenburg kommt das Endlager hin? (Beifall SPD – Dennis Hohloch [AfD]: Willy-Brandt-Haus! – Zuruf des Abgeordneten Torsten Arndt [AfD] – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Nach Babelsberg!) Und zum Schluss: Natürlich entscheidet das der Wähler. Das ist auch gut und richtig so in der Demokratie. Aber der Wähler sollte bei seiner Entscheidung wissen, wer es kann und wer es nicht kann. Und Sie können es nicht. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU)

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Jouleen Gruhn

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Meldungen zu Kurzinterventionen liegen uns nicht mehr vor. – Wir kommen jetzt zum Beitrag der Abgeordneten Meyer vom BSW. Bitte schön. (Beifall BSW)

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Jenny Meyer BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Liebe Gäste! Das ist doch mal eine gute Nachricht, wenn das Worst-Case-Szenario für die globale Erderwärmung als unplausibel bewertet wird. Denn das gibt uns die Möglichkeit, mit weniger Hysterie über Klimaänderungen zu reden und uns mit mehr Realismus der Frage zu nähern, wie unsere Energieerzeugung, unsere Landwirtschaft und unsere Industrie in Zukunft aussehen könnten. (Beifall BSW) Wer sich mit ernsthaften und realistischen Analysen beschäftigen möchte, dem sei das Buch „Wie die Welt wirklich funktioniert“ des tschechisch-kanadischen Systemforschers Vaclav Smil empfohlen. Darin geht es um die materiellen Grundlagen der modernen Welt, und der Autor macht ein paar Dinge klar: Erstens. Die Abkehr von fossilen Energien dauert viel länger, als es uns manche theoretische Berechnungen weismachen wollen. Auch Nahrung ist Energie, und moderne Landwirtschaft ist hoch industrialisiert. Stickstoffdünger vollständig ohne fossile Rohstoffe herzustellen und diese in Landmaschinen zu ersetzen ist leicht gesagt. Aber auch wenn es bereits elektrische oder mit Biogas betriebene Traktoren gibt, reicht es nicht, eine Technologie erprobt zu haben; sie muss auch skalierbar und wirtschaftlich sein. Das dauert. (Beifall BSW sowie des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) 40 Landtag Zweitens. Neben dem Dünger, der essenziell für die Ernährung der Weltbevölkerung ist, sind auch Zement, Stahl und Plastik Grundstoffe unserer Zivilisation. Sie sind überall: in Gebäuden, in Fußballstadien, Infrastruktur und Produkten des täglichen Bedarfs wie Fußbällen, Tornetzen und Trikots. Ihre Produktion ist extrem energie- und CO -intensiv. Das heißt, Dekarbonisierung 2 ist nicht nur ein Strom- oder Wärmeproblem, sondern auch ein Materialproblem. Diese stoffliche Umstellung wird sehr viel länger dauern, als die Umstellung der Strom- und Wärmeerzeugung – falls sie überhaupt als ein seröses Ziel formuliert werden kann. Ein „Weiter so!“, wie es der Brandenburger Klimaplan vorsieht, lehnen wir ab – vor allem vor dem Hintergrund der negativen Erfahrungen, die wir seit Jahren mit dem überhasteten Ausbau der Windenergie machen. Unsere Energieversorgung wird dadurch nicht sicherer. Es braucht nach wie vor Reservekraftwerke, und zwar nicht nur im Süden Deutschlands und nicht erst in fünf Jahren – liebe Grüße an Katherina Reiche, liebe CDU-Fraktion. Es braucht Reservekraftwerke für Dunkelflauten, und es braucht endlich – darauf warten wir ja auch schon Jahre – einen Netzausbau. (Beifall BSW sowie des Abgeordneten Peter Drenske [AfD]) Es nützt nichts, mit Begriffen wie „Tipping Points“ und „Planetare Grenzen“ Klimakatastrophen an die Wand zu malen oder uns einzureden, wir allein seien schuld und die Menschheit könne das Klima retten. Stattdessen sollten wir nicht die Augen vor dem wirklichen Problem in Brandenburg verschließen: Die wohl größte Herausforderung wird für uns hier die Wasserknappheit sein. Auch wenn es mal einen verregneten Sommer gibt: Erstens sinken die Grundwasserstände seit Jahren, und zweitens nehmen Nutzungskonflikte zwischen Landwirtschaft, Industrie, Trinkwasserversorgung und Naturschutz zu. Hier wäre nicht hektischer Aktionismus, sondern, wie wir beim BSW sagen, mehr Vernunft wünschenswert, (Beifall BSW – Zuruf des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) um unter anderem die Folgen aus der Tagebaustilllegung abzumildern. Mit dem sinkenden Wasserdargebot ist die Steuerung von Neuansiedlungen, egal ob von Rechenzentren, Getränkeherstellern oder anderem Gewerbe, unabdingbar. Aber auch hier müssen wir leider feststellen, wie in der „Berliner Zeitung“ am 11. Juni und in der Antwort auf die Kleine Anfrage unseres BSW-Abgeordneten Stefan Roth, Drucksache 8/2972, nachzulesen: Die Landesregierung überlässt die Ansiedlung von Rechenzentren dem Zufall bzw. den Investoren. Der Antrag der AfD greift ein relevantes Thema auf. Aber die Abschaffung aller Klima- und Energiegesetze als Lösung zu präsentieren, ist wohl über das Tor hinausgeschossen. In einigen Gesetzen steckt wirklich viel Bürokratie – das muss weg, genauso wie die CO -Bepreisung. In anderen Gesetzen aber finden 2 sich richtige Ansätze, zum Beispiel die Entwicklung und Anwendung ressourcenschonender und energieeffizienter Prozesse und Technologien. Über eine radikale Kehrtwende sind Unternehmen, die ihre Investitionen planen und an bestehenden Gesetzen orientieren, bestimmt nicht erfreut. Also auch hier bitte ein bisschen mehr Vernunft! Wir werden uns enthalten. – Vielen Dank. (Beifall BSW)

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Jouleen Gruhn

Danke schön. – Als Nächster folgt Herr Gursch von der CDU-Fraktion. Bitte schön.

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Corrado Gursch CDU

Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Werte Gäste! Die AfD überschreibt ihren Antrag mit den Worten „Die Apokalypse fällt aus“. Nun bin ich mir nicht sicher, ob den Antragsstellern die eigentliche Bedeutung dieses Wortes bewusst ist, denn die Apokalypse in der Bibel ist zunächst keine Katastrophe, sondern eine Offenbarung, die Enthüllung dessen, was wirklich ist. Wenn wir auf die vergangenen Jahre schauen, stellen wir fest, dass es tatsächlich eine Offenbarung gab: die Offenbarung unserer energiepolitischen Verwundbarkeit, die Offenbarung, wie gefährlich einseitige Abhängigkeiten sind, und die Offenbarung, dass Versorgungssicherheit und Energiesouveränität keine theoretischen Fragen, sondern Voraussetzung für Wohlstand und Freiheit sind. Wer die letzten viereinhalb Jahre aufmerksam verfolgt hat, der weiß: Die entscheidende Lehre dieser Zeit lautet nicht „Klimapolitik, ja oder nein?“. Die entscheidende Lehre lautet: Abhängigkeit macht verwundbar. – Deutschland hat schmerzhaft erfahren, was passiert, wenn ein Land seine Energieversorgung in die Hand anderer Länder legt. Wir haben erlebt, wie Russland Energie als politisches Druckmittel eingesetzt hat. Wir haben erlebt, wie steigende Preise Unternehmen und Familien belastet haben. Und wir haben erlebt, wie gefährlich es ist, wenn Versorgungssicherheit nicht mehr selbstverständlich ist. Infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine haben wir alle gelernt, wie gefährlich einseitige Abhängigkeiten sind. Umso mehr verwundert mich dieser Antrag. Man könnte fast den Eindruck gewinnen, dass hier weniger die Lehren der letzten Jahre verarbeitet wurden als vielmehr die Wünsche der alten Freunde Moskaus. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Deshalb ist unser Ziel als CDU klar: Wir brauchen mehr Unabhängigkeit, mehr Resilienz und mehr Versorgungssicherheit. Daher können wir dem Antrag der AfD nicht zustimmen. Denn wer heute den Klimaplan abschaffen, den Ausbau heimischer Energiequellen bremsen und zentrale energiepolitische Instrumente beseitigen will, der beantwortet nicht die entscheidende Frage: Wie soll Deutschland künftig unabhängiger werden?

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Jouleen Gruhn

Herr Abgeordneter, möchten Sie eine Zwischenfrage zulassen?

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Corrado Gursch CDU

Nein, danke. – Wie wollen Sie verhindern, dass wir erneut in gefährliche Abhängigkeit geraten? Wie wollen Sie die Energieversorgung unseres Industriestandortes sichern? Wie wollen Sie Brandenburg widerstandsfähiger gegen Krisen auf den internationalen Energiemärkten machen? Auf all diese Fragen bleibt Ihr Antrag die Antwort schuldig. Wir brauchen eine Energiepolitik, die auf mehreren starken Säulen steht: bezahlbare Energie, sichere Energie und möglichst heimische Energie. Dazu gehören moderne Kraftwerke, leistungsfähige Netze und Speicher, erneuerbare Energien genauso wie neue Technologien (Dennis Hohloch [AfD]: Zum Beispiel?) sowie Technologieoffenheit statt ideologischer Scheuklappen. Mein Kollege hat es schon erwähnt: Sie propagieren immer wieder die berühmten Atomkraftwerke, sagen aber nie, was dann damit zusammenhängt. (Lars Hünich [AfD]: Kernkraft! Kernkraft! Lernen Sie es doch mal!) Die CDU hat immer gesagt: Klimaschutz darf nicht gegen Wirtschaft und Arbeitsplätze durchgesetzt werden. Aber genauso wenig dürfen wir wirtschaftliche Vernunft gegen Versorgungssicherheit ausspielen. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Die AfD tut so, als könnte man die Entwicklung der letzten Jahre einfach zurückdrehen. Das ist keine Strategie; das ist der Blick in den Rückspiegel, während die Herausforderungen vor uns liegen. Meine Damen und Herren, Energiepolitik ist heute längst mehr als Umweltpolitik. Sie ist Wirtschafts-, Sicherheits- und Standortpolitik. Deshalb brauchen wir keine Rückkehr in alte Abhängigkeiten – wir brauchen mehr Eigenständigkeit, mehr Versorgungssicherheit und eine Energiepolitik, die unser Land stärker macht und unseren Wohlstand sichert. Der Antrag der AfD liefert hierauf aber keine Antworten. Deshalb werden wir ihn ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD)

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Jouleen Gruhn

Danke schön. – Herr Hohloch hat eine Kurzintervention angezeigt. Bitte schön. (Beifall AfD) Dennis Hohloch (AfD):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Gäste! Sehr geehrter Herr Kollege Gursch, Sie haben es wunderbar geschafft, Nebelkerzen zu zünden und eigentlich völlig an dem Antrag vorbeizureden. Sie haben sich in Ihrer Rede auch einfach immer wieder widersprochen. Sie reden 2026 41 auf einmal von „Energieabhängigkeiten“ – Energieabhängigkeiten, die Ihre Partei selbst geschaffen hat. Jedenfalls bezeichnen Sie die Abhängigkeit von russischem Gas offensichtlich als etwas Negatives. Ich möchte daran erinnern, dass es Ihre Kanzlerin war, die uns in diese angebliche Abhängigkeit gebracht hat, indem sie die Energiewende eingeleitet und dafür natürlich Gaskraftwerke als Reservekraftwerke benötigt hat, weil man eben die Kernkraft in Deutschland vernichtet hatte. Das war die Arbeit der CDU, meine Damen und Herren, und in dieser Partei sind Sie ja. Aber kommen wir zum nächsten Punkt. Wir haben uns in keine Abhängigkeit begeben; denn Russland hat uns den Gashahn gar nicht zugedreht. (Zurufe von der CDU) Russland würde uns bis heute mit Kusshand Gas liefern, aber Sie und Ihre Genossen in der EU haben dafür gesorgt, dass wir Sanktionen gegenüber Russland beschlossen haben. Sie haben den Ast abgesägt, auf dem wir sitzen, meine Damen und Herren. (Beifall AfD sowie des Abgeordneten Christian Dorst [BSW]) Das hier auszublenden ist einfach nicht redlich. Und dann davon zu sprechen, dass das wieder „die Freunde Moskaus“ seien, ist eine typische, billige Masche der CDU. Wissen Sie, wenn Sie keine Argumente haben, um darauf einzugehen, dass das IPCC deutlich gesagt hat, dass die sogenannte Apokalypse – wie immer man sie auch definiert – ausfällt, dann zünden Sie diese Nebelkerzen und kommen mit Ihren Begriffen wie „Freunde Moskaus“, „die Versorgungssicherheit“, „die Putin-Freunde“, „die Putin-Versteher“. (Beifall AfD sowie des Abgeordneten Christian Dorst [BSW]) Das ist billigste Propaganda à la CDU. Dann die Sache mit dem Endlager – weil ich es heute schon dreimal gehört habe –: Sie schaffen es, 3 % der Fläche Brandenburgs mit Windkraftanlagen zuzupflastern, und Sie wollen mir sagen, dass es dann keine Fläche in Brandenburg gibt, wo man ein Endlager hinsetzen kann, meine Damen und Herren? (Zurufe von SPD und CDU) Währenddessen werden in Polen, in Frankreich und überall um uns herum Kernkraftwerke gebaut, deren Energie Sie alle einkaufen, weil wir wegen Ihres Flatterstroms nicht mehr in der Lage sind, die Energie zu produzieren, die wir brauchen. Da interessiert es Sie nicht, wo das Endlager gebaut wird, weil das Endlager nämlich in Frankreich liegt oder in Polen. Sollen die doch damit klarkommen! Hauptsache, die Deutschen können den Strom einkaufen, den andere produzieren, meine Damen und Herren.

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Jouleen Gruhn

Sie haben Ihre Redezeit ausgeschöpft. 42 Landtag Dennis Hohloch (AfD):* Das ist Ihre Energiewende, das ist Ihre Lösung, und diese Lösung ist gescheitert, und deswegen wird die AfD diese Energiewende regulierend abwickeln, meine Damen und Herren! (Beifall AfD – Zurufe von SPD und CDU)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Wir schauen zu Herrn Gursch, ob er erwidern möchte. – Herr Gursch möchte nicht erwidern. Dann können wir uns jetzt alle wieder beruhigen, meine sehr geehrten Damen und Herren, und Frau Ministerin Klement zuhören, die für die Regierung spricht. – Bitte schön. Martina Klement (Ministerin für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Der vorliegende Antrag bezieht sich auf eine Stellungnahme des Weltklimarates vom April 2026 und schildert unter der Nr. 1 zutreffend, dass Anpassungen vorgenommen wurden, was die Erderwärmungsprognosen angeht. Aber nach Nr. 1 dieses Antrags endet sein Wahrheitsgehalt recht schnell; denn aus der Stellungnahme, die hier zitiert wird, werden völlig falsche Schlüsse gezogen. Zum einen werden mit dieser Stellungnahme keineswegs frühere Annahmen als falsch eingestuft. Es wird vielmehr festgestellt, dass Anpassungen notwendig sind, weil wir eben schlicht und ergreifend nicht mehr ungebremst fossile Energien nutzen, weil eben Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen nicht mehr ausbleiben und weil wir eben nicht mehr unbegrenzt Kohle verstromen. Insofern ist der Grund für die Anpassungen also nicht, dass sich die ursprünglichen Annahmen als falsch erwiesen hätten, sondern sie sind ein Beleg dafür, dass Klimaschutz tatsächlich wirkt. (Beifall CDU und SPD – Zuruf von der AfD: Ha, ha, ha!) Zum anderen wird in diesem Antrag völlig außer Acht gelassen, wie wissenschaftliches Arbeiten funktioniert. (Oh! bei der AfD – Dennis Hohloch [AfD]: Damit kennen Sie sich ja gut aus!) In der Wissenschaft ist es üblich, dass man überprüft, Annahmen infrage stellt und evidenzbasiert anpasst. Das ist im Sinne der wissenschaftlichen Qualität geboten, und das wird hier völlig verkannt. (Beifall CDU und SPD – Dennis Hohloch [AfD]: Peinlich! – Weitere Zurufe von der AfD) – Wie bitte? – Keine Zwischenfragen.

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Jouleen Gruhn

Keine Zwischenfragen. Wir haben es gehört. – Bitte schön. Martina Klement (Ministerin für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa): Die Anpassung zeigt also, dass es durchaus einen Unterschied macht, wie wir uns hier verhalten. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD])

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Jouleen Gruhn

Herr Hohloch! Martina Klement (Ministerin für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa): Dass hier behauptet wird, dass nur wir in Brandenburg versuchen, das Weltklima zu retten, möchte ich ausdrücklich zurückweisen. Am Pariser Klimaabkommen waren 195 Nationen beteiligt, (Lars Günther [AfD]: Wie viele Länder sind denn ausgestiegen?) die im Übrigen ebenfalls die erneuerbaren Energien ausbauen, was sicherlich auch einen Betrag dazu geleistet hat, dass wir jetzt da stehen, wo wir sind. Die Anpassungen, die hier vorgenommen werden, bedeuten eben keine Entwarnung, und sie dürfen vor allen Dingen auch kein Freibrief dafür sein, zu alten Grundsätzen zurückzukehren. – So weit meine Ausführungen als Klimaschutzministerin. Was mich aber als Wirtschaftsministerin wirklich an diesem Antrag ärgert, ist, dass Sie völlig außer Acht lassen, welche wirtschaftlichen Auswirkungen es hätte, wenn wir, wie Sie es hier fordern, all diese Gesetze tatsächlich abschaffen würden. Wenn wir alle Gesetze, die Sie am Schluss dieses Antrags aufzählen, tatsächlich zurücknehmen und abschaffen würden, würden wir unzähligen Unternehmen, und zwar nicht nur in Brandenburg, sondern in ganz Deutschland, die Geschäftsgrundlage entziehen. Wir haben unzählige Unternehmen, die damit ihr Geld verdienen, die Teil der Wertschöpfungskette sind, und es gibt viele Arbeitsplätze in dieser Branche. Der Ausbau der erneuerbaren Energien oder auch die E-Mobilität sind nur zwei Beispiele dafür. (Zurufe von der AfD) Beides sind Industrien, die in Brandenburg sehr stark sind und die Sie mit Ihren Vorschlägen – Entschuldigung, wenn ich das so hart sage – komplett gegen die Wand fahren würden. (Befall CDU und SPD – Daniel Münschke [AfD]: Nach der Logik ist in Brandenburg schon einmal ein Flughafen gebaut worden!) Wenn wir die Transformation richtig in Angriff nehmen, können und werden der Klimaschutz und die erneuerbare Energie ein echter Standortvorteil für Brandenburg werden. Meines Erachtens zeigt dieser Antrag, dass Sie vielleicht zugespitzt formulieren können. Aber vernünftige Vorschläge sucht man vergebens, denn, sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender, wie wir einheimische Ressourcen nutzen und zugleich Windparks und Solarparks abschalten sollen, ist mir persönlich ein Rätsel. (Beifall CDU und SPD) Insofern ist das Fazit: Die Apokalypse bleibt hoffentlich tatsächlich aus, aber nicht, weil Sie den Klimawandel wegbeantragt haben, sondern weil wir für eine verlässliche Politik stehen, die wirtschaftliches Interesse und Klimaschutz in Einklang bringt. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und SPD)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Wir kommen jetzt noch einmal zu Herrn Berndt, dem noch rund eine Minute und 50 Sekunden Redezeit zur Verfügung stehen. Bitte schön. (Beifall AfD)

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Hans-Christoph Berndt AfD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Eines ist deutlich geworden: Die Koalition aus SPD und CDU will ein „Weiter so!“. Sie wollen ein „Weiter so!“ einer Politik, die Deutschland – und da können wir uns an die Erfahrung halten – ganz eindeutig wirtschaftlich ruiniert hat. Deutschland ist unter den OECD-Ländern auf den letzten Plätzen; Deutschland hinkt anderen Ländern beim Wachstum hinterher. Und was immer Sie annehmen, dass unsere Politik, die AfD-Vorschläge, an Schädlichem bewirken könnte, entspringt Ihrer Fantasie und ist Ihre Spekulation. (Beifall AfD) Die Realität ist, dass Ihre Politik unser Land kaputt gemacht hat. Ihre Transformationspolitik hat Deutschland wirtschaftlich ruiniert. Ich wiederhole die Zahlen, weil Sie es so mit Zahlen haben, Frau Klement: 5 Billionen Euro sind bis zum Jahr 2049 notwendig, um die Energiewende fortzusetzen. Wo soll das Geld herkommen? Sie glauben doch nicht im Ernst, dass diese kranke, kaputte deutsche Volkswirtschaft, bei der die großen Betriebe ständig abwandern, diese Kraft hat? Das Letzte, das Sie haben und woran Sie sich klammern, ist die Rüstungsindustrie. (Beifall AfD) Das ist Ihre letzte Patrone – geradezu wörtlich gesprochen. Ich sage noch einmal: Das „sozial-ökologische Transformation“ zu nennen, ist abartig und pervers. Wohin ist die Sozialdemokratie gekommen, dass ihre letzte Hoffnung die Rüstungsindustrie ist? 2026 43 Herr Gursch, abschließend: Ja, es gibt einen Unterschied zwischen Wortbedeutung und Wortherkunft. Das Wort „Apokalypse“ hat die Herkunft, die Sie genannt haben, aber es hat eine andere Bedeutung.

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Jouleen Gruhn

Herr Berndt, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

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Hans-Christoph Berndt AfD

Immer, immer – zumal Herr Adler Geburtstag hat. Herzlichen Glückwunsch auch von mir!

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Uwe Adler SPD

Das ist jetzt ein vergiftetes Geschenk, Herr Dr. Berndt. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ich habe es Ihnen gern gegeben!) Die Frage, die ich Ihnen jetzt stelle, hätte ich gern Herrn Hohloch gestellt, aber er war des Blickes in diese Richtung abgeneigt und ging schnell zu seinem Sitzplatz zurück. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Sie haben in Ihren Ausführungen gerade wieder sozialdemokratische, verantwortungsvolle Politik – sage ich einmal – ein Stück weit verteufelt. Auf der anderen Seite stellt sich Herr Hohloch hin und sagt: Na ja, es muss in Brandenburg durchaus Lagerstätten für Atommüll geben; das liegt ja alles nicht so fern. Das wirft für mich die Frage auf, ob Sie sich als Fraktion dem Thema schon stärker zugewandt haben. Da würde mich jetzt einfach interessieren: Wie weit sind Sie innerhalb Ihrer Fraktion mit der Befassung? Wo in Brandenburg, in welchen Regionen, können denn – vielleicht eins oder mehrere – Endlager für Atommüll entstehen? Wann präsentieren Sie uns diese Ideen möglicherweise einmal im politischen Raum? – Vielen Dank.

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Hans-Christoph Berndt AfD

Vielen Dank, Herr Adler, für die Frage. Ich darf daran erinnern, dass das Land Brandenburg zwar ein eigener Staat, aber auch Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland ist (Ah! bei der SPD) und dass es in der Bundesrepublik Deutschland bereits Zwischenlager gibt. Diese Zwischenlager könnte man für Kernbrennstoffe erst einmal weiter nutzen, bevor man weitere Technologien hat. Die könnte man auch als Endlager nutzen, wenn man die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen schafft. Das ist kein Problem; da würden wir auf diese Stätten zurückgreifen. Und ich will noch einmal sagen: Wir verteufeln keine verantwortungsvolle sozialdemokratische Politik. Wir sagen: Es gibt keine verantwortungsvolle sozialdemokratische Politik. (Beifall AfD) 44 Landtag Was die SPD macht, ist verantwortungslos und nicht verantwortungsvoll.

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Jouleen Gruhn

Es wurde eine weitere Zwischenfrage angezeigt, von Herrn Günther. Möchten Sie die zulassen? (Zuruf von Minister Robert Crumbach)

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Hans-Christoph Berndt AfD

Ja.

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Jouleen Gruhn

Nun wurde noch ein weiterer Fragewunsch signalisiert. Wir sammeln. – Herr Günther, Sie bitte als Erster.

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Lars Günther AfD

Vielen Dank, dass ich die Frage stellen darf. Man sieht ja immer nur die großen Castor-Transporter, aber das ist ja Beton und Blei. Ist Ihnen bekannt, dass der sogenannte Atommüll, der sich in Deutschland in den letzten 60, 65 Jahren angereichert hat, ungefähr auf ein Fußballfeld passen würde, wenn man ihn stapelt? Ist Ihnen auch bekannt, dass in Polen allein bis Ende 2040 geeignete Plätze für 35 oder mehr Standorte für zukünftige neueste Kernkrafttechnologie, Kernkraftreaktoren gesucht und wahrscheinlich auch in ausreichender Zahl gefunden werden? – Danke für die Beantwortung der Frage.

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Jouleen Gruhn

Das waren jetzt zwei Fragen. Vielen Dank. – Nun kann Herr Adler noch eine Frage stellen, und dann möchte ich Herrn Dr. Berndt um die gemeinsame Beantwortung bitten. – Bitte schön, Herr Adler.

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Uwe Adler SPD

Danke, Herr Dr. Berndt, dass Sie eine weitere Nachfrage zulassen. Sie haben mich auf der einen Seite bei der Beantwortung meiner Frage ein Stück weit ratlos zurückgelassen. Auf der anderen Seite habe ich jetzt ein Bewusstsein dafür, dass Ihre Kommunikationsphilosophie an die Ihrer Bundesvorsitzenden Weidel erinnert: Immer, wenn es konkret werden soll, wird versucht, von der Schippe zu springen. Deshalb noch einmal konkret: Sie haben jetzt das föderale System auf der einen Seite als Generalargument dafür herangezogen, dass Brandenburg ja vielleicht gar nicht infrage kommt. Auf der anderen Seite haben Sie aber auch festgestellt, dass Brandenburg durchaus Potenziale für Atommüllendlagerstätten hat. Deshalb meine ganz konkrete Frage: Außerhalb des föderalen Gedankens, innerhalb von Brandenburg – unserem Zuhause, unserer Heimat; diesen Begriff bedienen Sie ja auch permanent –, wo stehen Sie bzw. Ihre Fraktion – ich glaube, Sie sind da schon viel, viel weiter; deshalb interessiert mich wirklich die sogenannte Hellfeldüberführung – in der Befassung mit dem Thema, und wo sehen Sie Standorte? – Vielen Dank.

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Hans-Christoph Berndt AfD

Vielen Dank, Herr Adler. Aber diese Frage können Sie nicht ernst meinen. Sie sind im Energiewendeland Brandenburg, das andauernd, wenn wir zu viel Wind haben, den Strom exportieren muss und, wenn wir eine Flaute haben, importieren muss. Dass wir energiepolitisch derzeit nicht autark sind, liegt doch völlig auf der Hand. Und dass man in der Bundesrepublik Deutschland, wenn man Kernkraft nutzt, auf die bestehenden Lager zurückgreift, liegt auch auf der Hand. (Ludwig Scheetz [SPD]: Welche Lager gibt es denn? Nennen Sie mal ein Lager!) Damit komme ich auf das zurück, was Herr Günther gesagt hat – hören Sie zu. Herr Günther hat ja recht. Man kann noch einen Schritt weiter gehen. Es gibt doch neue Technologien, die noch nicht reif, aber in der Entwicklung sind. Diese neuen Technologien bedeuten Transmutation. Es ist ja zu erwarten, dass dieser energiehaltige sogenannte Restmüll weiterverwertet werden kann, und was dann übrig bleibt, passt wirklich auf wenig Platz. (Beifall AfD) Wenn Sie sich da genauer informieren wollen – wir sind ja nicht in einer Hochschule –, empfehle ich Ihnen die Seite von EIKE e. V. Oder reden Sie mit Michael Limburg, der Ihnen auf den Meter genau ausrechnen kann, was nach der Transmutation an Restaktivität noch übrig ist. Aber ich will jetzt noch etwas zu Herrn Gursch sagen. Herr Gursch, zu der Frage nach der Wortherkunft und der Wortbedeutung. Ja, die Herkunft des Wortes Apokalypse haben Sie richtig genannt. Aber das Wort Apokalypse hat jetzt nun mal eine andere Bedeutung. Dass Wortherkunft nicht das Gleiche ist wie Wortbedeutung, sehen Sie auch an dem Namen „Christlich Demokratische Union“. (Heiterkeit und Beifall AfD und BSW) Da denkt man ja auch, das ist etwas ... Gut, ich glaube, das brauche ich gar nicht auszuführen; das hat jedermann verstanden. – Herzlichen Dank. (Beifall AfD – Unruhe)

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Jouleen Gruhn

Wir sind am Ende unserer sehr ausführlichen und emotionalen Aussprache angelangt. Wir können jetzt zur Abstimmung kommen. – Ich darf Sie um Ruhe und Konzentration bitten – nicht, dass Sie noch Ihren eigenen Antrag ablehnen. Ich rufe den Antrag „Die Apokalypse fällt aus – Klimaplan außer Kraft setzen, klimapolitisch motivierte Gesetze abschaffen“ der AfD-Fraktion, Drucksache 8/2937, zur Abstimmung auf. Wer dem Antrag zustimmt, dem bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag bei Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 4 und rufe Tagesordnungspunkt 5 auf. TOP 5: Gesetz zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Brandenburgischen Hochschulsystems Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 8/2624 2. Lesung Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur Drucksache 8/2983 Dazu liegen auf Drucksache 8/2997 ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion sowie auf den Drucksachen 8/3002, 8/3003 und 8/3004 drei Änderungsanträge der BSW-Fraktion vor. Ich eröffne die Aussprache. Es beginnt Frau Abgeordnete Sahi von der SPD-Fraktion. Bitte schön. (Beifall SPD)

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Julia Sahi SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor gerade zwei Monaten hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur seinen Gesetzentwurf zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des brandenburgischen Hochschulsystems hier in erster Lesung eingebracht, und wir haben das parlamentarische Verfahren eröffnet. Als Vorsitzende des Fachausschusses nutze ich die Gelegenheit, mich für die gute Zusammenarbeit mit dem Ministerium, der Landtagsverwaltung, den Anzuhörenden und den Kolleginnen aus Koalition und Opposition zu bedanken. (Vereinzelt Beifall SPD) Danke für ein konstruktives Miteinander, für die Übereinstimmung bei großen Linien, aber auch für unterschiedliche Auffassungen! Denn, meine Damen und Herren, wo wären wir, wenn wir alles gleich bewerten würden? (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ach!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Anhörung im Mai hat uns relevante Rückmeldungen aus der brandenburgischen Hochschulwelt gegeben. Wir haben die Landeskonferenz der brandenburgischen Hochschulpräsidenten, den Landeshochschulrat, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, die Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten sowie die brandenburgische Studierendenvertretung angehört. Das ist in jedem Fall ein breites Spektrum an Perspektiven, und das ist gut so. (Beifall SPD) Als wissenschaftspolitische Sprecherin freut es mich, dass summa summarum alle Anzuhörenden unsere grundsätzliche Zielrichtung teilen, Verfahren zu beschleunigen. Einigkeit besteht auch darüber, dass die derzeitige Dauer der Berufungsverfahren ein echter Nachteil im internationalen Wettbewerb ist. Denn 2026 45 Bewerberinnen und Bewerber springen ab, wenn es zu lange dauert. Das unterstreicht die Notwendigkeit unseres Handelns. Gewerkschaft, Gleichstellungsbeauftragte und Studierende haben zugleich die Sorge geäußert, dass außerordentliche Berufungen, etwa Exzellenz- und Profilberufungen, mit dem ad-personam-Verfahren künftig zu häufig genutzt und zur Regel werden könnten. Diese Verfahren sind jeweils darauf ausgerichtet, konkrete Personen unbürokratisch für uns zu gewinnen. Daraus wurde die Befürchtung abgeleitet, weniger etablierte Kontroll- und Beteiligungsmechanismen könnten zur Schwächung der Gleichstellung führen. Die Hinweise haben wir ernst genommen, auch wenn wir die Schlussfolgerungen so nicht völlig teilen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir als Koalition haben die Anregungen aus der Anhörung aufgenommen und den Gesetzentwurf an wesentlichen Stellen verfeinert. Für uns ist klar: Wir wollen das Berufungsrecht modernisieren. Gleichzeitig setzen wir klare Leitplanken. Außerordentliche Berufungen sind deshalb ausdrücklich und ausschließlich für den Ausnahmefall vorgesehen. Das schafft Klarheit, ohne den Hochschulen starre quantitative Vorgaben zu machen. Damit machen wir auch eindeutig klar: Beliebige Besetzungen nach dem Prinzip Vitamin B bleiben ausgeschlossen – das ist mir wichtig, zu sagen. Genauso gilt: Eine außerordentliche Berufung darf nur erfolgen, wenn entweder die wissenschaftliche Exzellenz einer Person offenkundig oder ihre Ausrichtung dergestalt ist, dass ihr Profil in besonderer Weise zur strategischen Ausrichtung der Hochschule passt und hierfür praktisch keine vergleichbaren Bewerberinnen oder Bewerber zu erwarten sind. Beides muss offensichtlich, nachvollziehbar begründet und objektiv belegbar sein. Verwaltungsästheten nennen das liebevoll Evidenzprinzip. Mit dieser Kombination aus Bedingungen und Grenzen haben wir die Hinweise aus der Anhörung aufgegriffen, ohne die Modernisierung des Berufungsrechts zu schwächen. Die Gleichstellungsziele sind davon unberührt, sie bleiben bestehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich den Gleichstellungsbeauftragten der Brandenburger Hochschulen einmal ausdrücklich für ihre unverzichtbare Arbeit danken. Wir werden uns auch weiterhin gemeinsam mit ihnen für Gleichstellung an Brandenburger Hochschulen einsetzen; das ist ja völlig klar. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Gesetz ist ein Quantensprung. Wir machen unsere Hochschulen zukunftsfest, und wir stärken den Wissenschaftsstandort Brandenburg; der ist ja laut DIW auch ein Treiber für die Wirtschaft in unserem Land. (Beifall SPD) Wir erweitern die Hochschulautonomie, wir schaffen Beinfreiheit, Tempo und die Voraussetzungen dafür, dass unsere Hochschulen in einem harten internationalen Wettbewerb erfolgreich bestehen und, ja, auch dauerhaft bestehen. Wir sorgen dafür, dass hervorragende Forschung die Bedingungen erhält, die sie braucht und verdient. Und wir sorgen dafür, dass wissenschaftliches Spitzenpersonal in Brandenburg auch weiterhin ein Zuhause hat. Auch die künstliche Intelligenz bestreitet künftig ihre Heimspiele aus Brandenburg. Ich kann daher nicht anders, als Sie um Ihre Zustimmung zu bitten. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU) 46 Landtag

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Es folgt der Redebeitrag des Abgeordneten Dr. Kaufner, der für die AfD-Fraktion spricht. Bitte schön. (Beifall AfD)

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Dominik Kaufner AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Frau Sahi, Sie haben es gerade erwähnt: Künstliche Intelligenz ist ein wichtiges Feld. Europa hängt im internationalen Vergleich auf dem Gebiet der KI-Forschung weit zurück; wir sind abhängig von den USA. Und inzwischen sind sich fast alle einig: Diese Abhängigkeit schadet Europa, sie schadet Deutschland, und sie schadet damit auch Brandenburg. Es ist also klar, wir müssen unsere KI-Forschung stärken, auch hier in Brandenburg. Wir haben das Glück, mit dem Hasso-Plattner-Institut eine Forschungseinrichtung zu haben, mit der die Universität Potsdam bereits seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeitet und seit 2017 eine gemeinsame Fakultät betreibt. Diese Zusammenarbeit soll jetzt weiter ausgebaut werden. Das ist – das kann man ja sagen – letztlich eines der wesentlichen Ziele des Gesetzentwurfs. Als AfD-Fraktion unterstützen wir dieses Ziel aus den genannten Gründen: Die Intensivierung der gemeinsamen Forschung der Universität Potsdam und des HPI kann einen Beitrag dazu leisten, den Abstand zu den USA und zu China zu verringern. Aber wir müssen uns auch darüber im Klaren sein, welchen Preis wir dafür zahlen müssen. Dieser Gesetzentwurf sieht für gemeinsame Fakultäten wie die Digital-Engineering-Fakultät mit dem HPI, also Fakultäten, die von dem externen Partner der Universität finanziert werden, Sonderregeln vor, die ganz erheblich von dem abweichen, was für normale Fakultäten gilt. Sie sollen zuständig sein für den Erlass und die Änderung einer eigenen Berufungsordnung, Entscheidungen in grundsätzlichen Fragen der Lehre, der Forschung, des Studiums und der Prüfungen und für die Personalplanungen. Der Dekan der Fakultät erhält die Zuständigkeit für die Berufung der Hochschullehrer – im Einvernehmen mit dem Präsidenten der Hochschule –, die Aufstellung und Bewirtschaftung des Haushaltes, die Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen – um hier nur die wesentlichen Punkte zu nennen. Es wird, so drückte es bei der Anhörung Susanne Gnädig von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft aus, gewissermaßen eine Universität in der Universität errichtet. Ist der zu erwartende Zuwachs an Forschungsergebnissen diesen Preis wert? Wir meinen Ja, in diesem Fall, aber: Der geplante neue § 80a des Hochschulgesetzes wird nicht nur für die Digital-Engineering-Fakultät, sondern für jede formal gleiche Kooperation einer Brandenburger Hochschule mit einem externen Geldgeber gelten. Wir wissen heute nicht, welche privaten Forschungseinrichtungen zukünftig an die Türen der Präsidenten unserer Universitäten klopfen und ihre mit viel Geld unterlegten Planungen präsentieren werden, um von deren gutem Ruf zu profitieren. Und wir wissen heute nicht, wie die Finanzlage unserer Hochschulen in 10, 20 oder 30 Jahren aussehen wird – wenn die AfD regiert, brauchen wir uns darüber natürlich keine Sorgen mehr zu machen. (Beifall AfD) – Danke schön. – Was ist, wenn da nicht ein seriöses, heimisches, lange bekanntes Institut, wie es das HPI ist, eine Zusammenarbeit anbietet, sondern – sagen wir – eine amerikanische Stiftung, die neue Impfstoffe erforscht und anschließend zu Geld machen will? Wir, die AfD-Fraktion, wollen das nicht, und wir wollen auch nicht, dass öffentlich-private Fakultäten zum Normalfall in unserer Hochschullandschaft werden. Deswegen haben wir einen Änderungsantrag vorgelegt, der zwei Sicherungsmechanismen beinhaltet, mit denen Sie eigentlich gar keine Probleme haben dürften. Erstens fordern wir, dass derartige Fakultäten anders als herkömmliche Fachbereiche der Hochschulen nicht lediglich vom Ministerium, sondern vom Parlament, also von uns hier im Landtag, genehmigt werden müssen. Damit ist die öffentliche Debatte zwingend erforderlich, die Befürworter der Kooperation müssen dem Volk ihre Gründe darlegen – das ist nur recht und billig. (Vereinzelt Beifall AfD) Zweitens wollen wir verbindlich festschreiben, dass neue Fachbereiche dieser Art regelmäßig vom Landeshochschulrat evaluiert werden – das erste Mal nach zwei Jahren und dann alle fünf Jahre. Drittens sind wir außerdem der Auffassung, dass der Brandenburger Gesetzgeber unsere deutsche Sprache pfleglich behandeln und damit ein Vorbild für unsere Bürger sein sollte. In dem vorgesehenen neuen Paragrafen heißt es an einer Stelle: „Eine dem Umfang nach untergeordnete, zeitweise Wahrnehmung von Aufgaben der Organisationseinheit […]“ bleibe außer Betracht. „Zeitweise“ ist aber ein Adverb. Wir beantragen, stattdessen „zeitweilig“ zu schreiben, damit hier auch der grammatikalischen Korrektheit Rechnung getragen wird. Setzen Sie sich also mit uns für den Schutz unserer deutschen Sprache und unserer Brandenburger Universitäten ein und stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu. – Danke schön. (Beifall AfD)

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Jouleen Gruhn

Danke schön. – Als nächster Redner spricht Prof. Schierack für die CDU-Fraktion. Bitte schön.

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Michael Schierack CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Zuschauer! Zwischen 2007 und 2021 hat sich die Stellenzahl des Personals in Wissenschaft und Forschung in Brandenburg verdoppelt – nicht etwa im Wissenschaftsministerium oder in den Behörden, sondern in der mittelständischen Industrie in Brandenburg. Damit passiert gegenwärtig etwas Großartiges in Brandenburg: Ein Agrarland, ein Industrieland, ein Energieland wird zu einem Forschungsland, und das begleiten wir gerade. Auch Herr Wiestler, Präsident des Landeshochschulrates, hat Brandenburg beschieden: Wir sind auf einem guten, auf einem dynamischen, auf einem fortschrittlichen Weg, den wir unbedingt weiter beschreiten sollten. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf unterstreichen wir nun die Ambitionen für eines der modernsten Berufungsrechte in Deutschland, ja das modernste Berufungsrecht in Deutschland. Wir stärken die Autonomie der Hochschulen, und wir wollen die Befugnis zur Ernennung von Professoren auf unsere Hochschulen übertragen. Damit stärken wir die Autonomien der Hochschulen – ein Wunsch, den die Hochschulen immer wieder an uns herangetragen haben. Wir werden außerdem die Exzellenz- und die Profilberufungen deutlicher in das Gesetz hineinschreiben, damit wir tatsächlich Professorinnen und Professoren aus aller Welt mit einer kurzen Ausschreibung, mit einer kurzen Denomination ins Land locken können, damit wir in einer sehr kompetitiven Welt eben die Besten hier nach Brandenburg holen können. Und wir schaffen als erstes Land im Bund einen Rechtsrahmen – dazu wurde heute schon mehrfach ausgeführt – für drittmittelfinanzierte Fakultäten an einer Hochschule, um öffentliche und eben auch private Synergien zu schaffen. Meine Damen und Herren, wir begeben uns auf Neuland. Wir müssen natürlich darauf achten, dass das harmonisch verläuft. Deswegen haben wir in diesen Gesetzentwurf – und darüber werden wir nachher noch einmal ausführlicher diskutieren – einen Konfliktmechanismus eingebaut, der dafür sorgt, dass drittmittelfinanzierte Unternehmen und Interessen natürlich den öffentlichen Interessen untergeordnet werden, damit es hier tatsächlich zu Synergien kommt, meine Damen und Herren. Das Ganze muss natürlich im Sinne der Wissenschaftsfreiheit geschehen, denn es muss gewährt bleiben, dass auch bei drittmittelfinanzierter Forschung die Ergebnisse der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Ein zweiter Punkt – der bisher noch gar nicht weiter diskutiert wurde – sind die Wartesemester: Wir reformieren die Art der Wartesemester im Land, sie werden abgeschafft – langsam und sukzessive –, denn Wartesemester waren bisher immer ein Mittel für diejenigen, die sich über Jahre hinweg die Immatrikulation in die Studiengänge erworben haben. Ich glaube, dass das ein altes Muster ist, dass das dem Gießkannenprinzip folgt und nichts mit Leistung oder auch mit Passgenauigkeit der Hochschulen zu tun hat. Deswegen werden wir das sukzessive abschaffen. Meine Damen und Herren, wir geben den Hochschulen die Möglichkeit, Eingangsgespräche zu führen, um gerade die Studierenden zu finden, die sie brauchen, um ihren Studiengang zu profilieren. Es geht um Motivation und um Identifikation mit dem Studiengang. Natürlich haben wir herausgearbeitet, dass wir vulnerable Gruppen, die bisher nicht in diesem System waren, betrachten müssen. Das sind Menschen mit Behinderungen und jene mit chronischen Erkrankungen. Wir haben uns im Ausschuss darauf verständigt, dass wir uns diesem Thema noch einmal gesondert zuwenden werden. Meine Damen und Herren, halten wir fest: Wir sind in der Wissenschaft auf einem guten Pfad – vom Agrar- und Energieland zum Forschungs- und Wissenschaftsland. Dieses Berufungsrecht geht in die richtige Richtung. Wir brauchen auch – das will ich heute noch sagen – eine auskömmliche Finanzierung, damit dieser Pfad in Zukunft nicht unterbrochen wird. Kämpfen wir also für eine gute Wissenschaft in diesem Land, damit wir Spitzenreiter in Deutschland werden und natürlich auch bleiben. – Danke. (Beifall CDU und SPD) 2026 47

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Als Nächste folgt Frau Abgeordnete Meyer von der BSW-Fraktion. Bitte schön. (Beifall BSW)

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Jenny Meyer BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung kommt unter dem Deckmantel des ehrenwerten Ziels der Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Brandenburger Unis daher. Aber wie so oft, wenn Politiker von Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit reden, steckt in Wahrheit ein neoliberaler Maßnahmenkatalog dahinter, mit dem staatliche Kernaufgaben ausgehöhlt werden und privaten Wirtschaftsinteressen der Vortritt gelassen wird. Mit Quantensprung oder Modernität hat das nichts zu tun. (Steeven Bretz [CDU]: Wie kann man so wenig Lebensfreude haben?) So ist es leider auch bei diesem Gesetzentwurf in Bezug auf öffentliche Hochschulen; die Fachanhörung im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur hat das mehr als eindeutig gezeigt. Die Expertin der GEW, Susanne Gnädig, die von unserer BSW-Fraktion eingeladen wurde, und die von der SPD-Fraktion nominierte Vertreterin der BRANDSTUVE, Frau Si Yaki A Jung, kritisierten die im Gesetzentwurf enthaltenen Sonderrechte für privat finanzierte Organisationseinheiten, also Fakultäten, an öffentlichen Hochschulen, und den drohenden Abbau universitärer Mitbestimmungsrechte. Als die BSW-Fraktion dann in Anlehnung an diese Kritikpunkte drei Änderungsanträge im Ausschuss stellte, wurden diese von den anderen Fraktionen einfach weggestimmt – von der Koalition, aber auch von der AfD, die mit ihrer Kritik zuerst als Tiger gesprungen und dann doch als Bettvorleger von Ministerin Schüle gelandet ist. Wir stellen unsere Änderungsanträge heute noch einmal im Plenum – ohne große Illusionen, aber um den Menschen zumindest aufzuzeigen, welche Fraktionen heute gegen die Mitspracherechte von Studierenden und Unibeschäftigten stimmen. Mit dem Gesetzentwurf hat man sich auf die Fahne geschrieben, Berufungsverfahren für Professuren zu beschleunigen. Dafür sind wir auch. In Wirklichkeit streicht die Landesregierung aber lediglich verbindliche Vorgaben für die Zusammensetzung der Berufungskommissionen. Damit würde man vielleicht ein paar Wochen Zeit gewinnen, aber Studierende und akademische Mitarbeiter hätten gar kein Mitspracherecht mehr. Hier setzen wir mit unserem ersten Änderungsantrag an: Wir wollen diese verbindlichen Mitspracherechte erhalten, bauen aber eine Frist von maximal acht Monaten ein, um eine Verschleppung zu verhindern und Berufungsverfahren tatsächlich zu beschleunigen. 48 Landtag Mit unserem zweiten Änderungsantrag möchten wir als Ausgleich für den im Gesetzentwurf vorgesehenen Abbau der universitären Demokratie die Mitspracherechte der Hochschulmitglieder an anderer Stelle stärken. Aktuell gilt für Mitgliederinitiativen an Hochschulen in Brandenburg ein Unterschriftenquorum von 15 %. Das ist utopisch hoch. Die Hochschulgesetze von Rheinland-Pfalz und von NRW sehen ein Quorum von 5 bzw. 4 % vor. Wir schlagen eine Absenkung des Quorums auf das Niveau von Rheinland-Pfalz vor, also auf 5 %. Unser dritter Änderungsantrag gilt den von mir zu Beginn erwähnten Sonderrechten für privat finanzierte Fakultäten. Im Regierungsentwurf ist unter anderem vorgesehen, dass diese Fakultäten eigene Berufssatzungen verabschieden können und der Dekan selbstständig Berufungen vornehmen kann – dafür bräuchte er dann nur noch das Einvernehmen des Unipräsidenten. Auch hier werden also jegliche Mitspracherechte der demokratisch gewählten Hochschulgremien ausgehebelt. Wir sprechen bei diesem Gesetz deshalb auch von einer Lex Hasso Plattner, denn diese Punkte sind nichts anderes als eine Erfüllung des Wünsch-dir-was-Katalogs der Hasso-Plattner-Stiftung für ihre Digital-Engineering-Fakultät an der Uni Potsdam. Was hier oft übersehen wird: Ins Gesetz werden Sonderrechte geschrieben, die auch für andere Investoren gelten könnten – zum Beispiel, wenn Bill Gates oder Elon Musk im Sinne ihrer finanziellen Interessen eigene Fakultäten an unseren Hochschulen eröffnen wollten und sich die Hochschulen aufgrund unzureichender staatlicher Finanzierung darauf einlassen müssten. Mit dem dritten Änderungsantrag versuchen wir, diese Sonderrechte ein wenig zurückzuschrauben. Ich bitte Sie, unseren Änderungsanträgen zuzustimmen und sich in Zukunft eher mit Maßnahmen zu beschäftigten, die unsere Hochschullandschaft im internationalen Vergleich tatsächlich verbessern würden, zum Beispiel mit besseren Arbeitsbedingungen oder der Entfristung der Beschäftigungsverhältnisse akademischer Mitarbeiter. – Vielen Dank. (Beifall BSW)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Es folgt der Beitrag von Frau Ministerin Dr. Schüle für die Landesregierung. Bitte schön. (Beifall SPD) Dr. Manja Schüle (Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Heute erreicht die brandenburgische Wissenschaftslandschaft ein weiteres Etappenziel auf dem Weg, den wir gemeinschaftlich vor vier Jahren bewusst eingeschlagen haben: damals in der Pandemie, als viele historische Entwicklungen und tagesaktuelle Herausforderungen zusammenkamen – Digitalisierung, demografischer Wandel, Lieferketten, wirtschaftliche Krisen und gesellschaftliche Spaltungstendenzen –, damals, als relativ schnell klar war, wie wichtig Wissen und Wissenschaft vor allem für unsere Gesellschaft und dass Investitionen in die Hochschulen nicht schlicht und ergreifend monetäre Ausgaben sind, sondern vor allen Dingen Investitionen in die Zukunft unseres Landes, und damals, als auch sichtbar wurde, dass unsere Hochschulen seit 1990 einen langen Weg zurückgelegt und viel erreicht haben, aber auch schnell klar wurde, dass wir eine neue Bestandsaufnahme und vorrangig eine strategische Ausrichtung brauchen. Damals habe ich entschieden, das nicht allein und nur in meinem Ministerium zu tun, sondern mir unabhängige Expertinnen und Experten an die Seite zu holen und zu fragen, was Brandenburg verbessern kann. Ich habe 2022 den Wissenschaftsrat gebeten, das brandenburgische Hochschulsystem zu evaluieren bzw. zu begutachten. Das hat der Wissenschaftsrat getan. Ich wollte einen unverstellten Blick von außen, und mir war auch klar: Das könnte zu Ergebnissen führen, die für uns als Brandenburger schwierig sind. Aber wer seinen Standort nicht kennt, kann auch keinen Kurs setzen. Anfang 2024 hat der Wissenschaftsrat uns seine Empfehlungen vorgelegt. Er hat uns keinen Fahrplan zum Abhaken gegeben, sondern einen Kompass bzw. eine Richtung, also wohin wir unser Wissenschaftssystem entwickeln sollen. Gemeinsam mit den Hochschulen haben wir daraus ein Perspektivpapier erstellt – gemeinsam auch deshalb, weil eine Wissenschaftspolitik, die an den Hochschulen vorbei gestaltet wird, keine gute Wissenschaftspolitik ist. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Die Kernpunkte dieses Papiers waren schon damals: Autonomie, stärkere Profilierung und vor allem bessere Kooperationsstrukturen. Vieles davon haben wir seit Vorliegen der Empfehlungen im Jahr 2024 auch umgesetzt oder auf den Weg gebracht: neue Hochschulverträge, die Neuaufstellung der Hochschulfinanzierung, die Juniordozentur, den Aufbau der Medizinischen Universität Lausitz – Carl Thiem, die Stärkung des Wissenstransfers, die Entwicklung einer Landesforschungsstrategie und auch die Transferprofessur. Heute gehen wir einen Schritt weiter, indem wir die brandenburgischen Hochschulen in die Lage versetzen, die Qualität und das Tempo ihrer Berufungsverfahren zu einem eigenen Markenzeichen zu entwickeln. Der Wissenschaftsrat hat damals dargelegt, dass Berufungen wesentlich stärker dem strategischen Profil der Hochschulen dienen sollten – auf gut Deutsch: Stärken stärken – und dass wir uns dort spezialisieren sollten, wo wir bereits heute gut sind. Unsere Hochschulen brauchen natürlich Eigenständigkeit, Schnelligkeit und Zielgerichtetheit, um die richtigen Köpfe gewinnen zu können. Ohne Umwege über Ministerien müssen sie in stringenten Verfahren arbeiten können, die nicht innerhalb von Jahren, sondern von Monaten abgeschlossen werden können. Das klingt alles so selbstverständlich. In der Praxis war es aber bisher anders; die Hochschulautonomie wurde durch bürokratische Verfahren ausgebremst. Genau das ändern wir mit dem vorgelegten Gesetzentwurf. (Beifall SPD und CDU) Mit dem „Gesetz zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Brandenburgischen Hochschulsystems“ unterstützen, fördern und stärken wir die Hochschulautonomie strukturell: Autonomie nicht mehr gewähren, sondern sie gesetzlich garantieren, nicht mehr mittelbar, sondern vor allen Dingen unmittelbar, und nicht auf Widerruf, sondern unwiderruflich. Brandenburg gibt seinen Hochschulen mit diesem Gesetz die Möglichkeit, die schnellsten, die einfachsten, und, ja, auch die modernsten Berufungsverfahren in ganz Deutschland zu entwickeln. Das ist ein echter Standortvorteil im Wettbewerb um die klügsten Köpfe dieser Welt. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Im parlamentarischen Verfahren wurden seit der 1. Lesung hier im April – ich würde sagen – exakt drei Themenkomplexe adressiert, die ich sehr ernst genommen habe: Erstens: das Thema Gleichstellung. Es gab die Befürchtung, die schnelleren Verfahren würden zulasten der Geschlechterparität gehen. Ich habe das verstanden, ich habe das nachvollzogen, aber die Befürchtung ist unbegründet. Denn die Gleichstellungsregelungen des Hochschulgesetzes werden von dem neuen Gesetz überhaupt nicht berührt. Die Gleichstellungsbeauftragten bleiben eingebunden. Der Frauenförderauftrag gilt selbstverständlich auch für Exzellenz- und Profilberufungen. Zweitens: die Abschaffung der Wartezeitquote bei Studienbewerbern. Die Sorge war, dass Menschen, die nicht aus sozial starken Elternhäusern kommen oder beeinträchtigt sind, benachteiligt werden könnten, wenn wir diese Wartesemester abschaffen. Auch das haben wir geprüft, und wir können sagen: Das Gesetz schützt diese Menschen bereits – durch Nachteilsausgleiche, durch Härtefallquoten und Diskriminierungsverbote. Eine zusätzliche Vorabquote halten wir nicht für geboten. Künftig soll also gelten: Studienplätze gehen an die Geeignetsten und nicht an die Geduldigsten. Drittens: Es gab die Sorge einer neuen Machtfülle der Hochschulleitungen. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten: Das Berufungsrecht liegt bereits heute bei den Präsidentinnen und Präsidenten. Was sich ändert, ist nicht die Zuständigkeit, sondern die Geschwindigkeit. Sie sehen: Jeder Einwand wurde ernst genommen, im Ausschuss von den Abgeordneten gehört, geprüft, gewogen und beantwortet – das ist demokratische Qualitätssicherung at its best. Zu den heute wieder vorliegenden Änderungsanträgen von BSW und AfD, die wir schon im Ausschuss vorliegen hatten, sei gesagt: Ich teile Ihre Befürchtungen nicht. Sie können sicher sein, dass Kooperationsverträge auch dann von meinem Haus en détail geprüft werden, wenn die Finanzierung von Fakultäten von Dritten gestemmt wird. Für eine Änderung der Regelung des Genehmigungsvorbehaltes besteht daher keinerlei Bedarf. Ich sehe auch kein Einfallstor für wirtschaftliche Interessen Einzelner. Genauso wenig bedarf es einer fortwährenden Evaluierung von Fakultäten seitens des Landeshochschulrats, denn wir wollen ja weniger Bürokratie und nicht mehr. Im Übrigen kann sich der Landeshochschulrat auch heute schon dieses Thema auf den Tisch holen, wenn er Bedarf hat, darüber zu diskutieren. Selbstverständlich bleiben auch die Grundsätze der Mitwirkung aller Mitgliedergruppen erhalten. Was Sie hier behaupten, ist einfach Unfug. Die dafür wesentlichen gesetzlichen Regelungen berührt dieser Gesetzentwurf überhaupt nicht. Der Gesetzentwurf gibt daher auch keinen Anlass, die Regelung zur Mitgliederinitiative im Sinne des BSW zu ändern und dadurch die Relevanz solcher Initiativen oder die Praktikabilität dieser Instrumente zu relativieren. 2026 49 Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, dieses Gesetz überträgt Verantwortung, ja – und zwar genau dahin, wo man sie braucht: auf die Hochschulen. Diese müssen jetzt ihre Berufungsordnungen modernisieren, und sie müssen zeigen, dass Hochschulautonomie kein Selbstzweck ist, sondern Qualität erzeugen wird. Mehr Autonomie für die Hochschulen heißt auch mehr Verantwortung für die Betroffenen, mehr Flexibilität und weniger Bürokratie – für mehr Innovation und schnellere Transfers. Das ist das Prinzip dieses Gesetzes und der Hochschulpolitik der Landesregierung in den vergangenen Jahren. – Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Gesetz. Haben Sie herzlichen Dank. (Beifall SPD)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Damit sind wir am Ende der Rednerliste angelangt. Wir kommen zur Abstimmung über insgesamt vier Änderungsanträge. Wir beginnen mit dem Änderungsantrag der AfD-Fraktion, Drucksache 8/2997, mit den Stichworten „Kooperationen von staatlichen Universitäten mit privaten Geldgebern nur nach Genehmigung durch das Parlament“. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zum Änderungsantrag der BSW-Fraktion, Drucksache 8/3002, ohne Stichwortbenennung. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist dieser Änderungsantrag bei Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zum Änderungsantrag der BSW-Fraktion, Drucksache 8/3003, ebenfalls ohne Stichwortbenennung. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist dieser Änderungsantrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den dritten Änderungsantrag der BSW-Fraktion, Drucksacke 8/3004, ebenfalls ohne Stichwortbenennung. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Ich stelle fest, dass dieser Änderungsantrag bei Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt wurde. Wir kommen abschließend zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht, Drucksache 8/2983, des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur zum Gesetzentwurf der Landesregierung, „Gesetz zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Brandenburgischen Hochschulsystems“. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Ich stelle fest, dass die Beschlussempfehlung bei Enthaltungen mehrheitlich angenommen und das Gesetz somit in 2. Lesung verabschiedet wurde. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich schließe Tagesordnungspunkt 5 und rufe Tagesordnungspunkt 6 auf. 50 Landtag TOP 6: Gesetz zu dem Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (2. GlüÄndStV 2021) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 8/2607 (Neudruck) 2. Lesung Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses Drucksache 8/2985 Auch hier wurde verabredet, keine Debatte zu führen. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung ohne Enthaltungen einstimmig angenommen und der Gesetzentwurf in der 2. Lesung verabschiedet. Ich schließe Tagesordnungspunkt 6 und darf an meinen Kollegen, Vizepräsident Münschke, übergeben. Wunderbar, er ist schon da. Vielen Dank.

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Daniel Münschke

Meine Damen und Herren, ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf. TOP 7: Drittes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Richtergesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 8/2702 1. Lesung Ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung spricht Minister Dr. Grimm. (Beifall SPD – Zuruf des Abgeordneten Torsten Arndt [AfD]) Dr. Benjamin Grimm (Minister der Justiz und für Digitalisierung): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sichern wir die Besetzung unserer Gerichte in der Fläche des Landes ab, wir schärfen die Regeln für die Mitbestimmung, und wir machen unser Richtergesetz digitaltauglich. Beginnen wir mit der Besetzung in den Gerichten in der Fläche: Wir tun uns nach wie vor schwer, bestimmte Gerichte – vor allem Amtsgerichte; ich nenne als Beispiel einmal Schwedt, Perleberg oder auch Bad Liebenwerda – mit ausreichend Proberichterinnen und Proberichtern zu besetzen. Gerichte in der Fläche sind aber wichtig, damit der Rechtsstaat in allen Teilen unseres Landes sichtbar und erlebbar ist und die Leute möglichst kurze Wege zu ihren Gerichten haben. Nicht zuletzt deshalb haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir alle Gerichtsstandorte im Land erhalten wollen. (Beifall SPD und CDU sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski) Durch die vorliegende Gesetzesänderung sichern wir genau das ab. Wir geben dem Oberlandesgericht die Möglichkeit, mit den Proberichterinnen und Proberichtern entsprechende Vereinbarungen zu treffen und so den Einsatz in der Fläche hinzubekommen. Zweitens: Die Regeln für die Mitbestimmung werden geschärft. Mitbestimmung ist auch bei uns in der Justiz ein hohes Gut. Wir haben in fast allen unseren Gerichten und Behörden Personal, Richter und Staatsanwaltsräte, und bei den Antrittsbesuchen war es mir immer wichtig, auch mit den Gremien ins Gespräch zu gehen, um auch die Sicht der Beschäftigten kennenzulernen. Dabei habe ich mich davon überzeugen können, dass wirklich große Bereitschaft vorhanden ist, sich für die Kolleginnen und Kollegen zu engagieren – und ich finde, das ist eine geeignete Gelegenheit, für dieses Engagement einfach einmal Danke zu sagen. (Beifall SPD und CDU sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski) Die Evaluation des Richtergesetzes – und auch die dazu ergangene Rechtsprechung – hat aber gezeigt, dass wir zum Teil nachsteuern müssen. Wir werden daher im Gleichklang mit Berlin wieder zu einer klaren Liste an Mitbestimmungstatbeständen zurückkehren, einfach um klare und rechtssichere Verhältnisse zu schaffen. Das nutzt allen: den Gremien genauso wie den Dienststellen und letztlich auch den Beschäftigten. (Beifall SPD und CDU) Zudem werden wir für Kleinstgerichte, die bislang noch nicht über Vertretungen verfügen, künftig einen Auffangtatbestand haben: In diesen Fällen wird die nächsthöhere Ebene die Vertretung übernehmen, sodass kein Gericht mehr ohne entsprechende Vertretung ist. Das ist zwar nur ein kleiner, aber erfreulicher Punkt. (Beifall SPD und CDU) Drittens machen wir das Gesetz digitaltauglich: Wir nehmen Schriftformerfordernisse raus und entrümpeln ein wenig, sodass wir keine unnötige Bürokratie aufbauen, sondern ein modernes Gesetz haben. Meine Damen und Herren, in einer Nussschale: Der vorliegende Gesetzentwurf wird uns die Besetzung der Richterstellen in der Fläche erleichtern; die Mitbestimmung wird klarer gefasst, und wir machen das Regelwerk digitaltauglich. Das sind gute Voraussetzungen für eine Justiz auf der Höhe der Zeit – und deswegen bitte ich um Ihre Zustimmung zur Überweisung. – Ganz herzlichen Dank. (Beifall SPD und CDU sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski)

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Daniel Münschke

Danke sehr. – Als Nächste wird Frau Abgeordnete Kotré für die AfD-Fraktion sprechen. Bitte sehr. (Beifall AfD) Lena Kotré (AfD): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung soll das Brandenburgische Richtergesetz an mehreren Stellen geändert werden. Die AfD-Fraktion nimmt diesen Entwurf zur Kenntnis und sieht in Teilen Handlungsbedarf, aber auch Fragen, die einer gründlichen Prüfung bedürfen. Der Ausgangspunkt ist klar: Das erste Änderungsgesetz von 2019 hat Regelungen geschaffen, die sich in der Praxis als problematisch erwiesen haben. Die Landesregierung hat das im Evaluationsbericht und nun mit diesem Entwurf selbst eingeräumt. Das zeigt aber auch: Gesetze, die übereilt reformiert werden, müssen später mühsam repariert werden. Im Einzelnen: Die Vereinheitlichung der Ruhestandsregelung – dass der Ruhestandseintritt künftig stets zum Monatsende erfolgt – ist eine pragmatische Korrektur. Heute entstehen durch die fehlende Monatsendregelung Vakanzen, die durch Vertretungen aufgefangen werden müssen. Das belastet die Gerichte und ist zu ändern. Die Abschaffung von § 22a, also des Sonderwahlverfahrens für richterliche Spitzenpositionen, erscheint uns verfassungsrechtlich geboten: Das Gebot der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz darf nicht durch Sonderverfahren ausgehebelt werden. Hier hat die Landesregierung offenbar selbst erkannt, dass die Rechtslage nicht haltbar ist. Zum zentralen Streitpunkt – der Neugestaltung der Mitbestimmungsrechte der Richterräte – stellen wir fest: Die bisherige Regelung war Gegenstand einer Vorlage an das Verfassungsgericht. Das Verfahren wurde zwar aus formalen Gründen für unzulässig erklärt. Die materiellen Bedenken bleiben aber bestehen. Ob der neue Entwurf die richtige Balance zwischen richterlicher Unabhängigkeit und demokratischer Kontrolle findet, muss im Ausschuss sorgfältig geprüft werden. Das gilt auch für die umfangreichen neuen Regelungen zur Disziplinarklage: Hier wird ein komplettes Verfahrensrecht neu ins Richtergesetz überführt. Das ist handwerklich ein erheblicher Eingriff mit weitreichenden Folgen für die Praxis der Dienstgerichte. Meine Damen und Herren, die AfD-Fraktion wird der Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Rechtsausschuss zustimmen. Wir erwarten, dass der Ausschuss eine gründliche Anhörung durchführt. Anzuhörende sollen anhand konkreter Beispiele aus ihrer täglichen Arbeit aufzeigen, welche praktischen Auswirkungen diese Gesetzesänderung in den Gerichten und Staatsanwaltschaften tatsächlich haben werden. Theorie ist das eine, gelebter Justizalltag das andere. – Vielen Dank. (Beifall AfD) 2026 51

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Daniel Münschke

Danke sehr. – Als Nächste wird Frau Fischer für die SPD-Fraktion zu Ihnen sprechen. Bitte sehr. (Beifall SPD)

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Tina Fischer SPD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Koalition hat verabredet, Verantwortung für Brandenburg zu übernehmen. Für den Justizbereich bedeutet das – ich zitiere aus dem Koalitionsvertrag –: „Wir werden das Brandenburgische Richtergesetz mit dem Ziel novellieren, Richterinnen und Richter in der Fläche einzusetzen, die Mitbestimmung in allen Gerichten abzusichern und Schriftformerfordernisse abzubauen.“ Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung greift genau diese Verabredung auf und setzt sie um. (Beifall SPD und CDU) Für unsere Fraktion ist dabei ein Punkt besonders wichtig, nämlich die Absicherung der Präsenz unserer Justiz in der Fläche: Wir erleben seit Jahren, dass wir aufgrund der hohen Zahl von Altersabgängen eine ganz erhebliche Zahl an Neuanstellungen von Richterinnen und Richtern bzw. Staatsanwältinnen und Staatsanwälten haben. Dabei gibt es natürlich Standorte – wie Potsdam –, die sehr beliebt sind. Aber Brandenburg ist viel mehr als nur Potsdam. Der Vorschlag der Landesregierung ist deswegen, die Ausschreibungspflicht in bestimmten Fällen zu lockern, und zwar in den Fällen, in denen es um eine ranggleiche und einvernehmliche Versetzung geht, die nicht mit einer Beförderung verbunden ist. So soll ermöglicht werden, dass – zumindest zeitweise – auch an berlinfernen Standorten schneller Personal gewonnen und eine verlässliche Personalplanung bewirkt werden kann. Ich möchte noch zwei weitere Punkte erwähnen: Das Erste ist die Kompetenz des Richterwahlausschusses. An dieser Stelle möchte ich ein Wort an die außerparlamentarischen Grünen und Linken richten: Der Gesetzentwurf sieht vor, die Auswahlmöglichkeit des Richterwahlausschusses bei richterlichen Spitzenpositionen zu streichen. Das war etwas, was wir vor vielen Jahren fraktionsübergreifend eingebracht und womit wir den Richterwahlausschuss gestärkt haben. Der Gedanke, der hinter dieser Regelung steckte, war, dass Richterinnen und Richter in herausgehobenen Spitzenpositionen in besonderer Weise die Justiz im Land Brandenburg repräsentieren, auch durch Präsenz vor Ort und bei Terminen. Aber – und deswegen ist es richtig, dass wir das jetzt korrigieren – es besteht natürlich die Möglichkeit, dass sich der Richterwahlausschuss nicht gemäß der Bestenauslese entscheidet und der Justizminister damit vor die schwierige Entscheidung gestellt wird, entweder gegen das Prinzip der Bestenauslese oder gegen die Entscheidung des Richterwahlausschusses zu verstoßen. Dieser Konflikt wird jetzt gelöst. 52 Landtag Das Zweite ist, dass der Gesetzentwurf die Möglichkeit des Ansparens von Erholungsurlaub begrenzt. Es wurde nämlich festgestellt, dass einige Richterinnen und Richter während der Dienstjahre kaum Urlaubstage genommen, sondern sie angesammelt haben und dadurch schon vor dem eigentlichen Ruhestand für einen sehr langen Zeitraum abwesend waren. Die Landesregierung will hier stärker ihre Fürsorgepflicht wahrnehmen, denn der Erholungsurlaub soll ja der Erholung dienen. Insofern ist das ein durchaus richtiger Gedanke. Es steckt also einiges in diesem Gesetzentwurf. Ich freue mich auch sehr auf die Anhörung am 3. September und auf die weiteren Beratungen – und für hier und heute bitte ich um die Zustimmung zur Überweisung. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski)

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Daniel Münschke

Danke sehr. – Für die BSW-Fraktion spricht der Abgeordnete Hornauf zu uns. Bitte sehr. (Beifall BSW)

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Sven Hornauf BSW

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Es gibt noch Richter in Berlin“ war einmal ein relativ populärer Spruch. Das ist allerdings schon etwas her. Der Spruch stammt aus einer Erzählung von Max Ring aus dem Jahre 1866 und bezieht sich auf legendäre Aussagen, die dem Müller von Sanssouci zugeschrieben werden. In einer zeitgenössischen Rezension heißt es dazu: Der Spruch zeige die damalige „Bewunderung der Leute für ein Kammergericht in Berlin“ – das damals noch administrativ zu Brandenburg gehörte –, „welches entgegen der damals […] noch vorherrschenden staatlichen Willkür fortschrittlich, sachlich und unbeeinflussbar, nach bestem Wissen und Gewissen urteilte, hierbei keine Risiken scheute und sogar dem König die Stirn bot.“ Es ist ein Gleichnis auf eine unabhängige Justiz. Da sieht man, wie lang das her ist, denn wenn wir uns die jüngere judikative Vergangenheit angucken, dann lastet diese schwer sowohl auf der alten als auch der neuen Koalition. Sie handeln nämlich identisch. Sie versuchen genau das Gleiche, bereits Gescheiterte: Es ist eben leider nur bei „Harry Potter“ so, dass, wenn man sagt: „Missetat begangen!“, alles verschwindet. Nein, hier verschwindet es nicht. Die Folgen der letzten Missetat sitzen ja teilweise hier im Parlament. Sie sind nicht nur Folgen, sondern gleichzeitig auch Betroffene davon. Jetzt versucht uns diese Koalition den damals gescheiterten Gesetzentwurf der damaligen Justizministerin erneut unterzujubeln und kaschiert das Ganze mit Allgemeinplätzen wie Evaluierung, Sicherung in der Fläche oder auch – und das ist besonders verfehlt – Bürokratieabbau. Es wird schlichtweg versucht, den damaligen Misserfolg in der Zukunft auszuschließen, indem man Mitbestimmung reduziert, das Schutzlevel von Wahl- und Disziplinarrechten senkt und den Rechtsschutz zusammenstreicht. All das ergibt sich aus diesem Gesetz: Man reduziert, man schafft ab, man schränkt ein. Man möchte verhindern, dass sich der erfolgreiche Widerstand der Branche und auch der Betroffenen selbst wiederholt. Nehmen wir nur mal die Abschaffung des allumfassenden Beteiligungsrechts der Richter- und Staatsanwaltsräte durch Rückführung auf den Rechtszustand von vor 2019: Warum hat man den Katalog denn damals abgeschafft und will ihn jetzt wieder einführen? Man will das, was die Justizministerin mit ihren Nichtanwendungshinweisen – auch wenn sie Anwendungshinweise hießen – bewirken wollte, nämlich die Nichtanwendung geschaffenen Rechts, jetzt legalisieren und wieder ins Recht schreiben. Das lehnen wir ab. Auch die Angleichung der Rechtslage in Berlin überzeugt nicht: Warum gleicht man denn nicht zuerst die Besoldung und Versorgung an? Da sind die Lücken – die Ungleichheiten – doch viel größer. Aber das will man alles nicht; und wenn man dann einen Strich zieht, muss man gar nicht auf die Kritik von NRV und DRB Bezug nehmen, sondern einfach sagen: Die Gesetzesbegründung von 2019 sagt alles. Darum lehnen wir diese Änderung ab. Wir sind auch gegen die Überweisung, weil wir sagen: Die Änderung von 2019 hat sich bewährt; sie hat sich extrem gut bewährt, weil sie die Unabhängigkeit der Justiz gestärkt hat. Wir verweigern uns dem, dass das zurückgedreht wird. – Danke. (Beifall BSW)

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Daniel Münschke

Vielen Dank. Für die CDU-Fraktion erhält der Abgeordnete Eichelbaum das Wort. Bitte sehr.

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Danny Eichelbaum CDU

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Hornauf, die Kritik an der Änderung des Richtergesetzes, wie Sie sie hier geäußert haben, kann ich nicht nachvollziehen. Es gibt sicherlich noch den Bedarf der Diskussion mit dem Richterbund über die Einschränkung beim Ansparen des Urlaubs und auch bei den Mitbestimmungsrechten – aber alles in allem sieht ja auch der Richterbund Änderungsbedarf beim Richtergesetz; so habe ich zumindest die Vertreter des Richterbundes bei meinen Gesprächen mit ihnen verstanden –, und bei der Anhörung im Ausschuss für Recht und Digitalisierung haben wir ja auch noch einmal die Möglichkeit, darüber zu diskutieren. Klar ist aber auch: Die Justiz des Landes Brandenburg muss sich kontinuierlich weiterentwickeln, und zwar personell, organisatorisch und mit Blick auf ihre Attraktivität als modernerer Arbeitgeber. Da haben wir sicherlich schon viel erreicht. Ich darf daran erinnern, dass der Landtag bereits in der sechsten Wahlperiode auf Grundlage eines überfraktionellen Antrages umfassende Reformen beschlossen hat – Kollegin Fischer ist bereits darauf eingegangen –: Dazu gehören unter anderem die Möglichkeit, den Eintritt in den Ruhestand hinauszuschieben, der Ausbau von Teilzeitmodellen, die Einführung einer richterlichen Gleichstellungsbeauftragten und die Stärkung der Schwerbehindertenvertretung. Darüber hinaus haben wir in der letzten Wahlperiode, bei der Zukunftskonferenz der Justiz, mit allen beteiligten Zielvereinbarungen getroffen, die auch zur Verbesserung der entsprechenden Arbeitsbedingungen führen werden. Der Evaluationsbericht des Justizministeriums aus dem Jahr 2023 sowie die Rückmeldungen aus der Praxis zeigen sehr deutlich: Diese Maßnahmen haben sich in weiten Teilen bewährt. Das ist ein gutes Signal und zugleich eine solide Grundlage für die nun anstehenden Weiterentwicklungen. Der vorliegende Gesetzentwurf greift zahlreiche Aspekte auf, die zur Modernisierung beitragen, etwa Anpassungen bei Altersgrenzen, strukturelle Klarstellungen bei Gremien oder Weiterentwicklungen bei Beteiligungsprozessen – das sind wichtige Bausteine für eine leistungsfähige und moderne Justiz –, und er leistet einen Beitrag dazu, dass Richterinnen und Richter in ausreichender Zahl im ländlichen Raum tätig werden können – der Justizminister ist bereits darauf eingegangen. Im weiteren parlamentarischen Verfahren wird es nun darum gehen, diese Ansätze gemeinsam sorgfältig zu prüfen und, wo sinnvoll, auch weiter auszugestalten. Dabei stehen insbesondere Fragen der Attraktivität des Justizdienstes, der Transparenz von Verfahren sowie der Beteiligungsmöglichkeiten im Fokus. Ziel muss es sein, die guten Rahmenbedingungen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte weiter zu stärken. Die Koalitionsfraktionen werden diesen Prozess konstruktiv begleiten und mit dem gemeinsamen Ziel, die Justiz in Brandenburg nachhaltig zu stärken, vorantreiben. – Ich freue mich auf die Diskussionen im Rechtsausschuss. (Beifall CDU und SPD)

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Als nächster Redner in der Aussprache erhält der fraktionslose Abgeordnete von Ossowski das Wort.

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André von Ossowski fraktionslos

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ganz kurz: Dieses Thema ist wichtig. Das Richtergesetz ist ein verfassungsrechtlich gebotenes Gesetz; wir müssen uns ihm widmen. Wir haben beabsichtigt, einen gewissen Standard einzuführen, was geboten ist, weil wir gemeinsame Obergerichte mit Berlin haben, deswegen müssen wir das harmonisieren. Das haben wir in einem Staatsvertrag so festgelegt. Tatsächlich fahren wir die Mitbestimmungstatbestände etwas zurück, wozu ich im Ausschuss noch eine Kritik anbringen werde. Dabei geht es um die Frage der Disziplinarklage, speziell darum, dass ein Disziplinarverfahren gegen einen Richter auch mit einem Verweis enden kann und es damit der obersten Dienstbehörde oblegen ist und nicht der Mitbestimmung des Gesamtrichterrates oder Richterrates unterliegt. Darüber werden wir aber noch diskutieren, dahinter steckt nur eine Kleinigkeit. Ich habe auch die Frage aufgeworfen, ob man nicht darüber nachdenken kann, eine Fortbildungspflicht für Richter zu statuieren, die wir noch nicht im Gesetz haben. Sehr gut ist, dass der Gesamtrichterrat jetzt überall dort für Mitbestimmungsangelegenheiten zuständig ist, wo keine Richterräte gebildet wurden. Man fragt sich: Warum wurden keine Richterräte gebildet? – Weil es auch Kleinstgerichte gibt, an denen nur wenige Richter arbeiten, die keinen Richterrat bilden können, weil es dort an den Voraussetzungen für eine Wahl fehlt. Deswegen bedanke ich mich, dass dieser Gedanke, der von mir kam 2026 53 und die Mitbestimmung in diesem Falle deutlich stärkt, aufgegriffen worden ist. Was haben wir noch? Wir haben noch andere Baustellen. Wir haben die Nebentätigkeitsverordnung für Richter, die antiquiert ist und nicht ins Richtergesetz gehört; da müssen wir noch mal rangehen. Wenn man dort reinschaut, sieht man, dass darin noch D-Mark-Preise tituliert sind. Zudem ist die Frage der Nebentätigkeit von Richtern der Mitbestimmung entzogen worden. Auch diese zwei Tatbestände werde ich also im Ausschuss ansprechen, und ich werde fragen, ob wir sie nicht doch wieder der Mitbestimmung zuführen können. Ansonsten ist es richtig, dass der Richterwahlausschuss nach wie vor ein wichtiges Instrument für uns ist. Seine Rechte sind aus meiner Sicht nicht beschränkt worden, auch nicht durch die Abschaffung der Anhörung der Spitzenorganisationen bei Spitzenämtern. Das können wir verkraften. Das können die Mitglieder des Richterwahlausschusses prüfen – und wir werden dort eine gute Arbeit leisten und das hinbekommen. Deswegen bin ich froh, dass wir die Diskussion geführt haben und im Ausschuss vielleicht noch die eine oder andere kleine Änderung vornehmen werden, aber grundsätzlich ist es der richtige Weg. – Danke schön. (Vereinzelt Beifall SPD und CDU)

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Daniel Münschke

Meine Damen und Herren, der Minister hat angedeutet, keinen zweiten Wortbeitrag abgeben zu wollen. Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt und treten in die Abstimmung ein. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfes „Drittes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Richtergesetzes“ der Landesregierung auf Drucksache 8/2702 an den Ausschuss für Recht und Digitalisierung. Wer mit der Überweisung einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit wurde die Überweisung ohne Enthaltungen mehrheitlich beschlossen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 7 und rufe Tagesordnungspunkt 8 auf. TOP 8: Gesetz zur Fortentwicklung des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 8/2808 1. Lesung in Verbindung damit: Effiziente Waldbrandbekämpfung sicherstellen – Zweckverband gründen und Löschflugzeuge für das Land Brandenburg anschaffen und nutzen Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/2946 54 Landtag Ich eröffne die Aussprache. Minister Dr. Redmann erhält als Erster das Wort. Bitte sehr.

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Jan Redmann

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir reden heute in 1. Lesung über das Gesetz zur Fortentwicklung des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften, und das Leitmotiv dieses Gesetzentwurfs – um es auf einen Begriff zu bringen – lautet: Anwenderfreundlichkeit. Das Wort „anwenderfreundlich“ klingt ein bisschen, als wäre es einer Betriebsanleitung entsprungen, aber es klingt vor allen Dingen anonym, doch das ist es eigentlich gerade nicht, denn wer sind die Anwenderinnen und Anwender dieses Gesetzes? Ich kann es Ihnen sagen: Es sind beinahe 40 000 Feuerwehrkameradinnen und -kameraden, und diese Feuerwehrleute wurden im vergangenen Jahr zu 45 000 Einsätzen gerufen. Über 5 000 Brandenburger Bürger wurden bei diesen Einsätzen gerettet, und das finde ich einigermaßen beeindruckend. (Beifall CDU und SPD sowie vereinzelt BSW) Als ob das nicht schon beeindruckend genug wäre, versehen praktisch alle Kameradinnen und Kameraden ihren Dienst ehrenamtlich. Man muss dazu sagen: Ohne das Ehrenamt gäbe es keinen wirksamen Brand- und Katastrophenschutz. Und ich finde, das Mindeste, das Brandenburg seinen Feuerwehren zum Dank geben sollte, ist ein Gesetz, das Unklarheiten beseitigt und überholte Regelungen einkassiert, ein Gesetz also, das dafür sorgt, dass die Kameradinnen und Kameraden das tun können, wofür sie eigentlich angetreten sind, nämlich Leben schützen und Leben retten. (Beifall CDU und SPD) Die Novelle enthält einen ganzen Katalog an Änderungen. Ich will fünf Punkte herausgreifen, die mir besonders wichtig sind. Erstens: Mit der Novelle klären wir wichtige Fragen zur Rechtsstellung von Helfenden. Das war vor allem den Hilfsorganisationen ein Anliegen; wir haben es als Auftrag gesehen. Zweitens: Mit der Novelle werden zeitgemäße Regelungen für den Einsatz moderner Mittel wie Drohnen ins Gesetz geschrieben. Drittens: Wir schreiben wichtige Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz fest. Viertens: In Zukunft wird die Bildung gemeinsamer Werksfeuerwehren möglich sein. Dadurch können Synergien genutzt und Unternehmen entlastet werden. Und fünftens: Wir werden die Einsatzmöglichkeiten von Betriebsfeuerwehren flexibilisieren. Das entlastet das Ehrenamt und steigert die Einsatzbereitschaft insgesamt. Ich will mich an dieser Stelle nicht mit fremden Federn schmücken. Die Arbeit am vorliegenden Entwurf hat lange vor meiner Amtszeit begonnen, und für diese wichtige Vorarbeit möchte ich meinem Vorgänger René Wilke und seinem gesamten Team herzlich danken. (Beifall CDU und SPD) Im Fokus unserer Arbeit und dieses Gesetzes stehen aber auch die vielen Hilfsorganisationen, die von Anfang an eng eingebunden wurden. Auch ihnen möchte ich für ihre Beteiligung, für die Mitarbeit und vor allen Dingen für die Einbringung zahlreicher Impulse danken. (Beifall CDU und SPD) Keine Sorge, der Austausch geht weiter. In der Anhörung im Ausschuss werden wir sehr genau hinhören. Dort geht kein guter Hinweis verloren, denn was wir nicht direkt ins Gesetz schreiben, wollen wir natürlich an anderer Stelle flexibel regeln, beispielsweise über Verwaltungsvorschriften im Nachgang. Auch das ist eine Möglichkeit, den berechtigten Anliegen der Hilfsorganisationen Rechnung zu tragen, und das werden wir uns gemeinsam im Ausschuss noch einmal sehr genau anschauen. Meine Damen und Herren, wir alle hier im Raum – inklusive mir – sind immer wieder vorn mit dabei, wenn es darum geht, uns bei den Feuerwehren zu bedanken, am liebsten, wenn die Sonne scheint und auch noch eine Kapelle spielt. Anerkennung für die Feuerwehren ist niemals falsch – so will ich nicht verstanden werden –; davon kann es nicht zu viel geben. Aber die Anerkennung wird zur Schönwetterparole, wenn wir unsere Hausaufgaben nicht machen – und das beginnt nach dem Fototermin. Unsere Hausaufgabe bleibt, es den 40 000 Kameradinnen und Kameraden zu ermöglichen, ihren Job zu machen. Mit der Novelle des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes tun wir genau das, und das ist das Mindeste, was wir unseren Feuerwehrleuten in Brandenburg zurückgeben können. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD)

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Für die AfD-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Freiherr von Lützow das Wort. (Vereinzelt Beifall AfD – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Endlich! – Lena Kotré [AfD]: Jawoll!)

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Daniel Freiherr von Lützow AfD

Werter Präsident! Werte Brandenburger! Werte Kollegen Abgeordnete! Herr Dr. Redmann hat viele richtige Dinge angesprochen. Ich habe es schon oft genug gesagt: Wenn wir den Feuerwehrkameraden für die Einsätze danken, darf dabei nicht bloß heiße Luft herauskommen, sondern es muss auch etwas dabei herumkommen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist zwar nicht der große Wurf, aber er ist schon in Ordnung. Er enthält viele Punkte, über die wir noch diskutieren müssen. Aber eines ist mir besonders aufgefallen – Herr Dr. Redmann hat es gerade angesprochen –: Die rechtlichen Regelungen für den Anwender sollen einfacher werden. Das ist auch okay, aber wenn man dann wieder ganz viele gesetzliche Regelungen reinschreibt und noch Verwaltungsvorschriften ändern will, wird es nicht anwenderfreundlich. Dann wird es wieder bürokratisch – und darüber müssen wir im Ausschuss reden, definitiv. Deswegen freue ich mich schon auf die Anhörung, und zwar nicht bloß mit den Leuten, die „oben“ im Städte- und Gemeindebund sitzen, und mit irgendwelchen Kreisbrandmeistern, sondern tatsächlich mit den Anwendern „unten“: mit Ortswehrführern, die die Gesetze, die wir hier machen, tagtäglich leben und anwenden müssen. – Wir schauen mal, was dabei herauskommt. Wichtig ist auch: Hier wird immer gesagt, wir wollen innovativ sein, und wir wollen mit der Zeit gehen, auch für die Feuerwehren. – Deswegen noch einmal unser Antrag auf einen Zweckverband für die Anschaffung von Löschflugzeugen. Tatsächlich ist es so – wir hatten das Thema in der letzten Sitzung des Innenausschusses –: Wir haben in Jüterbog nachgefragt; es war nicht unvermeidbar, dass dort 153 ha Wald abgebrannt sind. Es ist aber unvermeidbar geworden, weil kein Geld mehr da ist. Es ist also eine Kostenfrage, wie wir löschen. Wir müssen unseren Rettern die Möglichkeit geben, vernünftig zu löschen, egal ob mit einem Löschflugzeug oder mit einer großen Löschdrohne – darüber, ob man Drohnen entsprechend umrüsten kann, haben wir mit Airbus gesprochen. Interessanterweise hat Airbus Interesse, so etwas zu entwickeln; vielleicht können wir in Brandenburg das Pilotprojekt mit Airbus durchführen und deswegen etwas kostengünstiger an so etwas rankommen. Lassen Sie uns darüber im Ausschuss diskutieren und die Möglichkeiten durchgehen!

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Daniel Münschke

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Stohn zu?

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Daniel Freiherr von Lützow AfD

Das kann er nachher machen. Lassen Sie mich erst mal ausführen.

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Daniel Münschke

War das jetzt ein Nein?

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Daniel Freiherr von Lützow AfD

Ja, nein.

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Daniel Münschke

Okay, gut. Dann fahren Sie bitte fort. (Zuruf des Abgeordneten Erik Stohn [SPD])

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Daniel Freiherr von Lützow AfD

Herr Redmann hat es ja gesagt: Nicht nur fotografieren lassen, sondern auch etwas für die Feuerwehren tun! 153 ha sind eine ganze Menge, auch wenn es dort schon einmal gebrannt hat, wie ich im Ausschuss gehört habe, und auch wenn das alles die Entscheidung der Stiftung war usw. usf. Tatsächlich 2026 55 demotiviert es unsere Kameraden, wenn sie zusehen müssen, wie Dinge abbrennen, denn dafür sind sie nicht da. Dafür sind sie nicht in die freiwillige Feuerwehr eingetreten, dafür trainieren sie nicht tagtäglich oder mindestens einmal die Woche, wie es vorgeschrieben ist; sie trainieren dafür, Brände zu löschen. Und wenn wir Gesetze erlassen, müssen wir darauf achten, dass sie wirklich einfach anwendbar sind, auch für Otto Normalverbraucher, sprich: für den Feuerwehrmann da draußen. Er muss wissen, was er zu tun hat. Das Nächste ist, dass wir darüber nachdenken müssen, wie wir Folgendes im Gesetz regeln: Bürgermeister sind momentan die obersten Brandschützer. Das Problem bei Bürgermeistern ist, dass sie meistens keine Ahnung davon haben. Wir haben es gerade erst gesehen; ich habe es auch im Innenausschuss thematisiert: Der Bürgermeister von Blankenfelde-Mahlow war der Meinung, (Zuruf des Abgeordneten Erik Stohn [SPD]) er könne sich selbst als Amtsbrandmeister einsetzen – nee, kann er nicht! Das alles sind Dinge, die im Brand- und Katastrophenschutzgesetz geregelt sind. Darum müssen wir darüber nachdenken, die Anhörung bei den Kameraden der Führungskräfte verpflichtend zu machen, also eine Art Wahl einzuführen, damit nicht mehr ein Bürgermeister, der keine wirkliche Ahnung davon hat – und das war nicht der einzige Fall hier im Land Brandenburg; das gab es schon öfter –, die Wehren gegen sich aufbringt oder im schlimmsten Fall Ortswehrführer zurücktreten, also viel Erfahrung verlorengeht, und wir dann in einem Ort mit 30 000 Einwohnern dastehen und die Retter nicht mehr retten können oder keine Führungserfahrung mehr haben. Auch das spielt eine Rolle im Brand- und Katastrophenschutzgesetz. Das muss man mitbedenken, darüber muss man reden, um vielleicht Änderungen herbeizuführen, die für alle gut sind. Das alles sind Dinge, die wir im Ausschuss diskutieren müssen. Wenn wir über innovative Lösungen wie Drohneneinsätze usw. usf. reden, die verbindlich im Brand- und Katastrophenschutzgesetz berücksichtigt werden müssen, müssen wir aber auch klären, wie es mit den Bildaufnahmen, mit der Speicherung der Daten usw. ist. Denn die werden manchmal auch bei unübersichtlichen Lagen eingesetzt – nicht bloß in Wäldern. Ich glaube, den Fuchs interessiert es nicht, ob wir ihn fotografiert haben; es geht da um Ortslagen, wo es unübersichtlich ist. Da müssen wir klar festlegen, wie mit diesen Daten umzugehen ist. Sonst haben wir das gleiche Theater wie bei der Videoüberwachung auf der Autobahn: Man hat sich jahrelang im Innenausschuss darüber gestritten, was mit den Daten passiert und was nicht. Auch das muss klargestellt werden. Deswegen muss die Anhörung allumfassend sein. Sie muss auch vernünftig laufen. Wir sollten nicht im Schnelldurchlauf gleich in der nächsten Sitzung des AIK alles durchboxen, sondern wir müssen tatsächlich darüber reden, Experten anhören und im Zweifelsfall auch noch weitere Leute hinzuziehen. Grundsätzlich ist die Stärkung des Ehrenamts richtig, denn das ganze Rettungssystem in Deutschland basiert auf Ehrenamtlichkeit. Ich wünsche mir, dass wir den Leuten tatsächlich ein vernünftiges Brand- und Katastrophenschutzgesetz übergeben. Das alte war sehr schwammig. Das neue ist schon besser; das muss man ehrlicherweise gestehen. Ich würde aber nicht Herrn Wilke dafür loben, sondern Herrn Dr. Dietel, der Spezialist dafür ist und im Ministerium wirklich gute Arbeit macht – das muss man 56 Landtag auch mal erwähnen. Aber es gibt noch Diskussionsbedarf, viel Diskussionsbedarf, gerade zu kleineren Regelungen, die aber für die Feuerwehrleute, die jeden Tag rausfahren und Menschen retten müssen, relevant sind. – Dabei möchte ich es im ersten Teil belassen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Daniel Münschke

Danke sehr. – Der Wortbeitrag hat eine Kurzintervention des Abgeordneten Stohn hervorgerufen. Bitte.

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Erik Stohn SPD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was Sie hier von der AfD präsentiert bekommen, ist mal wieder gefährliches Halbwissen – gefährliches Halbwissen, das wir bereits im Innenausschuss aufgewärmt haben, wo kommunale Themen natürlich mitunter eine Rolle spielen. Der Waldbrand in Jüterbog wurde angeführt. Was Herr von Lützow hier dazu vorträgt, bedeutet nichts anderes, als Feuerwehrleute in Gefahr zu bringen. Er will offenbar Feuerwehrleute in ein munitionsbelastetes Gebiet schicken. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Löschflugzeugstaffel!) Die Einsatzleitung in Jüterbog hat das nicht getan. Wir haben in den letzten Jahren Vorkehrungen dafür getroffen, dass eben nicht Leib und Leben bedroht sind – durch die umfassende Einführung von Waldbrandschneisen, eine Verbesserung der Löschwasserzufuhr durch die Errichtung von Brunnen und Teichen sowie eine Stärkung der Mobilität und Infrastruktur der Feuerwehr. Deswegen konnte man den Wald kontrolliert abbrennen lassen, ohne Feuerwehrleute oder Anwohner in Gefahr zu bringen. Das war auch das Fazit der Einsatzleitung sowie der Bürgermeisterin; Herr Eichelbaum sitzt in der Stadtverordnetenversammlung von Jüterbog und kann das ebenfalls bestätigen. Was Sie hier vortragen, ist gefährliches Halbwissen. Im Übrigen möchte ich sagen: Wenn Sie so unzufrieden mit dem Bürgermeister von Blankenfelde-Mahlow sind, treten Sie doch nächstes Jahr zur Bürgermeisterwahl an! Sie sind ja ein Wanderpokal, was das angeht: In Blankenfelde-Mahlow wohnen Sie; in Ludwigsfelde sind Sie zur Bürgermeisterwahl angetreten; in Blankenfelde-Mahlow trauen Sie sich offensichtlich nicht, anzutreten, denn Sie ziehen Ende des Jahres weg. (Beifall SPD – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ach, Stohn!)

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Daniel Münschke

Der Abgeordnete Freiherr von Lützow möchte gern antworten. Das kann er jetzt tun. Bitte sehr.

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Daniel Freiherr von Lützow AfD

Herr Präsident! Herr Stohn, Sie beweisen wieder einmal, dass Sie unser bester Wahlkämpfer sind. (Beifall AfD – Erik Stohn [SPD]: Führt ja nicht zum Erfolg!) Sie beweisen das jedes Mal! Ich habe schon einmal gesagt: Sie müssten eigentlich ruhig sein. Sie reden immer von „wir“, wissen aber wahrscheinlich noch nicht einmal, wie ein Schlauch aussieht. Bei Fotos und bei Presseterminen sind Sie immer dabei, (Erik Stohn [SPD]: Ach, Quatsch!) aber ich habe Sie noch nie löschen gesehen. Ich war schon in dem Wald. (Beifall AfD) Ich habe nicht gesagt, dass ich Kameraden reinschicken werde. (Erik Stohn [SPD]: Doch!) Es geht hier darum, adäquate Löschmittel vorzuhalten, und das war nur eines von mehreren Beispielen, Herr Stohn. Aber so weit können Sie wahrscheinlich nicht denken! (Erik Stohn [SPD]: Sie tragen den Quatsch zum zweiten Mal vor!) Ich kann Sie beruhigen: Ich trete nicht an, weil ich nach Jüterbog ziehe, in Ihre wunderbare Heimatstadt. Da werden wir uns dann die ganze Zeit sehen. Ich freue mich darauf. (Vereinzelt Heiterkeit) Vielleicht treten Sie ja mit mir zusammen in die freiwillige Feuerwehr ein; dann zeige ich Ihnen mal, wie das richtig funktioniert! Im Gegensatz zu Ihnen habe ich viele Jahre Feuerwehrerfahrung und Waldbranderfahrung auf dem Buckel. Glauben Sie mir: Ich würde niemals wissentlich einen Kameraden irgendwohin schicken, wo er gefährdet wird. (Erik Stohn [SPD]: Doch, zum zweiten Mal!) Es geht darum, Möglichkeiten zu finden … – Ach, Sie haben doch gar keine Ahnung! Seien Sie einfach ruhig und machen Sie so weiter! Das gibt Stimmen für uns. Also ehrlich, Herr Stohn, das hätten Sie sich verkneifen können! – Danke. (Beifall AfD)

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Daniel Münschke

Wir setzen die Aussprache fort. Für die SPD-Fraktion erhält der Abgeordnete Adler das Wort. (Beifall SPD)

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Uwe Adler SPD

Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Abgeordnete! Liebe Gäste! Der Innenminister ist gerade nicht da. Aber vielen Dank, lieber Innenminister, und auch vielen Dank dafür, dass Sie den vorherigen Innenminister Herrn Wilke so wertschätzend erwähnt haben. (Danny Eichelbaum [CDU]: Doch, er ist da!) – Da ist er! – Herr Dr. Redmann, vielen Dank noch einmal. Der Brand- und Katastrophenschutz in Brandenburg, sehr verehrte Damen und Herren, gehört zu den zentralen Aufgaben staatlicher Daseinsvorsorge. Er steht vor wachsenden Herausforderungen durch Klimawandel, längere Trockenphasen, munitionsbelastete Waldgebiete und die Entwicklung des Ehrenamts aufgrund demografischer Veränderungen. Gleichzeitig können wir feststellen, dass dieses System in Brandenburg nicht geschwächt ist, sondern konsequent weiterentwickelt sowie modernisiert und angepasst wird. Ich möchte zu Beginn ausdrücklich den Einsatzkräften danken – den Einsatzkräften, die in unseren Städten und Gemeinden, in den Landkreisen, in den Berufsfeuerwehren und den vielen freiwilligen, ehrenamtlichen Feuerwehren im Land Brandenburg täglich – ich betone: täglich – Verantwortung für unsere Sicherheit übernehmen. Ohne dieses Engagement wäre die Sicherheit im Land Brandenburg nicht gewährleistet. Dafür gilt ihnen unser Dank. (Beifall SPD und CDU) – Danke. – Wie leistungsfähig dieses System ist, zeigt sich konkret an aktuellen Einsatzlagen; ich glaube, wir haben es schon anskizziert: Am 1. Mai 2026 kam es im Bereich des Truppenübungsplatzes Altes Lager zu einem Waldbrand in einem munitionsbelasteten Gebiet. Die Lage war komplex: mehrere Brandstellen, schwieriges Gelände, zusätzliche Risiken durch Altmunition und eine sensible Infrastruktur im Umfeld. Dennoch konnte die Lage kontrolliert und lageangepasst abgearbeitet werden. Die Feuerwehren aus Jüterbog und Niedergörsdorf, soweit ich richtig informiert bin, waren schnell vor Ort und agierten sehr professionell. Entscheidend war dabei, (Beifall des Abgeordneten Erik Stohn [SPD]) dass es zu keiner unkontrollierten Ausbreitung des Brandes kam und die Einsatzlage stabilisiert werden konnte. Dieser Einsatz zeigt sehr deutlich, dass unser System funktioniert. Er zeigt auch, dass moderne Einsatzmittel bereits heute integriert sind und dort eingesetzt werden, wo sie einen echten Mehrwert bieten. Ebenso wurde in dieser Lage der mögliche Einsatz von Luftfahrzeugen geprüft und fachlich bewertet, aber nicht veranlasst, weil die Lage am Boden beherrschbar war und die eingesetzten Kräfte ausreichten. Genau an dieser Stelle wird deutlich, wie der 2026 57 Brand- und Katstrophenschutz in Brandenburg funktioniert: Er ist kein starres System, sondern ein eng verzahntes Zusammenspiel aus kommunalen Feuerwehren, Landkreisen, Landesstrukturen, Bundesunterstützung und zunehmend auch, das haben Sie richtig erkannt, technischer Modernisierung. Wir haben eine zentrale Einsatzvorplanung über das Koordinierungszentrum Krisenmanagement. Wir verfügen über zusätzliche Tanklöschfahrzeuge im Land Brandenburg, auch in den Berufsfeuerwehren. Wir bauen gezielt Sondertechnik für Vegetationsbrände und munitionsbelastete Flächen aus, und wir stärken die Aus- und Fortbildung in der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz. Hinzu kommen moderne Einsatzmittel wie Drohnentechnik, fernsteuerbare Fahrzeuge, mobile Führungs- und Kommunikationssysteme. Brandenburg setzt zudem auch weiterhin auf die enge Zusammenarbeit mit Bundespolizei und Bundeswehr. Weil jetzt schon viel gesagt wurde und meine Zeit hier vorn sich langsam dem Ende neigt, überspringe ich einige Teile meiner Rede und komme jetzt zur Novellierung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes. Dieses Gesetz – das haben alle Vorrednerinnen und -redner auch erkannt – ist eine Weiterentwicklung bestehender Strukturen. Es soll nach Auskunft des zuständigen Ministeriums zukünftig das Ehrenamt im Feuerwehrdienst insbesondere durch verbesserte Freistellungsregelungen, eine gesicherte Entgeltfortzahlung, klare Regelungen zum Verdienstausgleich sowie erstmals ausdrücklich geregelte Erholungs- und Regenerationszeiten nach belastenden Einsätzen weiter stärken. Darüber hinaus modernisieren wir die organisatorischen Grundlagen des Katastrophenschutzes. Ein weiterer zentraler Baustein ist die konsequente Digitalisierung und Modernisierung der Einsatzführung. Wir schaffen erstmals eine klare rechtliche Grundlage für den Einsatz von Drohnen und für die Bearbeitung und Verarbeitung von Bilddaten im Einsatzgeschehen. Dieses Gesetz ist damit keine Einzelmaßnahme, sondern ein umfassender Modernisierungsschritt für den gesamten Brand- und Katastrophenschutz im Land Brandenburg. Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im zuständigen Referat des Innenministeriums für die fachliche und mit viel Expertise versehene Novellierung bzw. Fortschreibung. Vor diesem Hintergrund – jetzt sind es nur noch neun Sekunden –, Herr Freiherr von Lützow, liebe AfD, greift der Antrag – die Anschaffung von Löschflugzeugen und die Gründung eines Zweckverbandes – aus unserer Sicht zu kurz. Er vernachlässigt die tatsächlichen Herausforderungen in fast schon fahrlässiger Weise. Brandenburg verfügt bereits über funktionierende Strukturen. Mittel zur Luftunterstützung werden auch in Zukunft lageabhängig angefordert und fachlich bewertet. Daher lehnen wir Ihren Antrag ab. Wir beantragen die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Innenausschuss zur weiteren Novellierung. Dort werden wir uns sicherlich gemeinsam verantwortungsbewusst mit dem Vorschlag des Innenministeriums auseinandersetzen. Innenminister Dr. Redmann hat schon etwas zur erläuternden Verwaltungsvorschrift gesagt; auch deren Erarbeitung werden wir sicherlich begleiten. 58 Landtag Ich sage noch einmal herzlichen Dank und werbe für die Überweisung. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU)

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Daniel Münschke

Meine Damen und Herren! Auch dieser Redebeitrag hat zumindest eine Kurzintervention zur Folge. Angemeldet hat sie der Abgeordnete Freiherr von Lützow, der jetzt das Wort erhält. Bitte sehr. (Beifall AfD)

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Daniel Freiherr von Lützow AfD

Herr Präsident! Vielen Dank, Herr Adler, dass Sie es so praktisch sehen. Als ich aber den Schluss Ihrer Rede hörte, habe ich mich gefragt, ob wir im selben Innenausschuss gesessen haben. Dort wurde gesagt, die beiden Polizeihubschrauber, die auch zur Löschung herangezogen werden sollen, könnten nicht angeschafft werden, weil die finanzielle Lage gerade prekär sei. Sie wissen, was die Einsatzstunde eines Löschhubschraubers kostet: 42 000 bis 49 000 Euro. Die Kosten des Airtractors liegen bei 4 900 Euro pro Einsatzstunde. Eine Drohne wäre je nach Entwicklungsstand noch günstiger. Angesichts dessen ist doch die Frage, warum man nicht darüber diskutiert, ob man innovative Technik übernehmen kann. Zumindest sollte man sich genauer angucken, wie die Brandbekämpfung im Harz erfolgt. Genau dahin zielt unser Antrag. Sie können hier alles ablehnen, was Sie wollen. Aber das ist ein Änderungsantrag zur Novellierung; der wird natürlich mitüberwiesen. Dann können wir im Ausschuss darüber diskutieren. Darauf freue ich mich schon, auch deshalb, weil wir dann Fachpersonal hören können – also nicht Herrn Stohn, der in Jüterbog kurz Getränke verteilt, wenn er es denn mal macht, sondern tatsächlich Leute, die draußen löschen. Wir hören dann die Fachmeinung von den Leuten, die wirklich draußen stehen und denen manchmal die Munition um die Ohren fliegt – was mir auch schon passiert ist; ich weiß also, wovon ich rede. Auf dieses Gespräch freue ich mich, Herr Adler. Noch einmal zu den Hubschraubern: Die notwendige Löschinfrastruktur ist nicht immer vorhanden. Ich erinnere daran, dass wir in der Gohrischheide extreme Brandlagen hatten; bei einem dieser Brände wurde zum ersten Mal unser Drohnenfahrzeug eingesetzt. Dann hat es im Harz gebrannt, auch bei uns hat es wieder gebrannt. Dann wird es schon schwierig, weil so viele Hubschrauber nicht da sind und auch die Zahl der Piloten endlich ist. Angesichts dessen sollten wir wirklich darüber reden, ob wir nicht weitere autonome Löschflugsysteme einsetzen können. Das ist dann kein klassisches Löschflugzeug, sondern eine Drohne; solche Drohnen werden auch weiterentwickelt. Es ist Sinn und Zweck unseres Antrags, dass wir uns darüber unterhalten. Solche Drohnen ersetzen nicht die Feuerwehr am Boden und auch nicht andere Löschmittel. Sie sind aber gute Ergänzungskomponenten, die es uns ermöglichen, noch besser zu werden. Man kann immer besser werden. – Danke. (Beifall AfD)

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Daniel Münschke

Der Abgeordnete Adler möchte erwidern und kann dies tun. Bitte sehr.

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Uwe Adler SPD

Ganz kurz; vielen Dank, Herr Vizepräsident! Ich erkenne hier bei allen Beteiligten den ernsthaften Willen zu einer konstruktiven Diskussion im Sinne der vielen Feuerwehrmänner und Feuerwehrfrauen in diesem Land. Jedes Waldbrandgeschehen – wenn wir jetzt über dieses Beispiel reden – ist ein Einzelfall, und jede Lage entwickelt sich dynamisch. Wir müssen immer individuell prüfen, mit welcher Technik wir dem Waldbrand begegnen können. Wir müssen daraus lernen, sollten aber die fachliche Diskussion über die Novellierung nicht hier und heute, sondern im Fachausschuss führen. (Beifall des Abgeordneten Erik Stohn [SPD]) Wir sollten einander zuhören und das Beste aus der Fachdiskussion mitnehmen und verarbeiten – wie gesagt, alles im Sinne der Menschen in diesem Land, für ihre Sicherheit. Den vielen Ehrenamtlichen in der Feuerwehr sage ich: Schön, dass es euch gibt! (Beifall SPD und CDU sowie vereinzelt AfD)

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Abgeordneten Lüders von der BSW-Fraktion fort. (Beifall BSW)

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Niels-Olaf Lüders BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Adler, ich nehme mir das sofort zu Herzen und verlagere die Diskussion, was die Details angeht, in den Ausschuss. Heute, in der 1. Lesung, kann ich mich also einigermaßen kurzfassen. Es ist mir aber wichtig, zu betonen, dass sich aus unserer Sicht, aus der Sicht der BSW-Fraktion, das bisherige System des Brand- und Katastrophenschutzes hier in Brandenburg grundsätzlich bewährt hat. Trotz all der schwierigen Brand- und Schadensereignisse der vergangenen Jahre ist es gelungen, Schaden von Leib und Leben abzuwenden und Sachschäden zu begrenzen. Das liegt vor allem – es ist mir wichtig, auch das zu betonen – an dem Können und der Motivation der Angehörigen unserer Feuerwehren und Hilfsorganisationen. Insofern schließe ich mich – auch im Namen der BSW-Fraktion – dem hier schon mehrfach geäußerten Dank an die Kameradinnen und Kameraden unserer freiwilligen Feuerwehren und an die in den Hilfsorganisationen Tätigen an. (Beifall BSW sowie des Abgeordneten Uwe Adler [SPD]) Damit der Brand- und Katastrophenschutz immer up to date bleibt, sind ständig Erweiterungen der rechtlichen Regelungen erforderlich. Allerdings muss ich sagen: Beim Lesen des Gesetzentwurfs habe ich mich schon an der einen oder anderen Stelle – gar nicht mal so selten – gefragt, ob es wirklich jeder dieser Regelungen tatsächlich bedarf. Ein Beitrag zur Vereinfachung und zur Klarheit von Regelwerken ist dieser Gesetzentwurf aus unserer Sicht jedenfalls nicht. Der Brand- und Katastrophenschutz ist in Deutschland bekanntlich traditionell überwiegend ehrenamtlich organisiert. Es ist daher richtig und gut – das ist wirklich ein wichtiger Punkt –, dass sich der Gesetzentwurf des bestehenden Problems der Absicherung der Tageseinsatzbereitschaft endlich ehrlich annimmt. Hier hat man sich zu lange von den Mitgliederzahlen in den Wehren täuschen lassen. Damit ist nämlich außer Acht gelassen worden, dass die Realität, vor allem im ländlichen Raum, oft durch berufsbedingte Abwesenheiten, die sich auf Tage oder sogar Wochen erstrecken können, geprägt ist. Dazu kann ich tatsächlich aus eigener Erfahrung berichten. Als ich noch in der Nähe von Storkow, in einem kleinen Dorf, wohnte, habe ich mich sehr gern bei der freiwilligen Feuerwehr engagiert; ich habe auch die Truppmannausbildung absolviert. Nur konnte ich mein Wissen, das ich mir dabei angeeignet habe, als Rechtsanwalt, der viel unterwegs war, zu selten einbringen. Das ist bedauerlich, und das ist ein Problem, das nicht nur mich betrifft. Ob allerdings durch die Einbindung von Betriebsfeuerwehren, also privatwirtschaftlichen Ressourcen, in der vorgesehenen Form ausreichende Lösungen für dieses Problem gefunden werden können, muss sich zeigen. Auch die in § 28 versuchte Neuregelung des Verhältnisses zwischen den ehrenamtlichen freiwilligen Feuerwehren und den hauptamtlich geführten Wehren führt bereits heute zu heftigen Diskussionen und Einwänden aus den Reihen der freiwilligen Feuerwehren, die bei der weiteren Behandlung des Gesetzentwurfs unbedingt Beachtung finden müssen. (Beifall BSW) Denn das ist eben ein nicht einfaches Verhältnis, welches aus unserer Sicht keine Muss-Regelungen verträgt. Es bedarf da eher Flexibilität. Es kommt auf ein verantwortungsvolles Miteinander an. Nicht so gut finden wir, dass sich die Landesregierung der Kostentragung im Katastrophenschutz dadurch entziehen möchte, dass in § 19 Abs. 4 geregelt werden soll, dass die unteren Katastrophenschutzbehörden durch Satzung eine Aufwandsentschädigung für Helfende im Katastrophenschutz festlegen „können“. Wenn sie es können, müssen sie es nicht. Was das für die Konnexität bedeutet, wissen wir alle. Die Finanzlage unserer Kommunen ist ebenfalls bekannt. Wichtig ist aus unserer Sicht auch noch – das möchte ich besonders betonen –, dass die normativen Vorgaben zum Kinderschutz – § 25 – in den Jugendfeuerwehren gestärkt werden. Denn wenn es um die Nachwuchsgewinnung über die Jugendfeuerwehren geht, muss der Kinder- und Jugendschutz auch dort sichergestellt sein. Dass die Kostenübernahme auch für hohe Kosten der kommunalen Aufgabenträger bei Großschadensereignissen und Katastrophen grundsätzlich – wenn auch wieder einmal unter Haushaltsvorbehalt – möglich sein soll, begrüßen wir. Das kann helfen, in bestimmten Lagen Unsicherheiten bei den Aufgabenträgern zu beseitigen. 2026 59 Insgesamt sehen wir in dem vorliegenden Gesetzentwurf Licht und Schatten. Wir werden einer Überweisung und intensiven Beratung im Innenausschuss nicht im Wege stehen. Ein bisschen Zeit habe ich noch; daher noch zu Ihrem Antrag, sehr geehrter Kollege von Lützow. Ich bin ja noch nicht so lange hier im Landtag. Aber der Antrag zu den Löschflugzeugen kommt mir vor wie ein guter alter Bekannter, der immer dann auftaucht, wenn wir über das Thema Feuerwehr reden. (Lena Kotré [AfD]: Immer wieder!) Die Gegenargumentation hat sich im Grunde auch nicht verändert. Das Aufwand-Nutzen-Verhältnis stimmt einfach nicht; das ist so. Waldbrände werden nun einmal in erster Linie am Boden gelöscht. Es gibt schon unbemannte Fahrzeuge, die auch in munitionsbelasteten Gegenden zum Einsatz kommen können. Dass es immer mehr sein kann, steht doch außer Frage. Aber so ein riesiges Löschflugzeug kann – sorry! – nicht die Lösung sein. – Danke schön. (Beifall BSW sowie des Abgeordneten Uwe Adler [SPD])

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Daniel Münschke

Danke sehr für das Kurzhalten. (Heiterkeit BSW) In der Aussprache kommen wir zu dem Abgeordneten Genilke von der CDU-Fraktion.

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Rainer Genilke CDU

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit diesem Gesetzentwurf reagiert die Landesregierung auf veränderte Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes. Brandenburg ist seit Jahren von Waldbränden besonders betroffen. Das wissen wir, das ist keine neue Erkenntnis. Hinzu kommen neue Herausforderungen im Bevölkerungs- und natürlich im Zivilschutz. Vor diesem Hintergrund ist die Überarbeitung des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes sinnvoll und absolut notwendig. Die CDU-Fraktion begrüßt daher die Einbringung dieses Gesetzentwurfs. Ich möchte vor allem drei Punkte kurz hervorheben: Erstens: Die Stellung der ehrenamtlichen Einsatzkräfte in den Wehren, beim DRK, beim ASB, bei der DLRG, der Johanniter-Unfall-Hilfe und dem Malteser Hilfsdienst wird gestärkt. Viele Regelungen zu Rechten und Pflichten, zur Freistellung, zum Schutz im Arbeitsverhältnis werden präzisiert; mein Vorredner ist darauf schon eingegangen. Das schafft mehr Rechtssicherheit für die Feuerwehren, aber eben auch für die Hilfsorganisationen. Zweitens: Das Gesetz trägt den technischen Entwicklungen Rechnung. Der Einsatz von Drohnen und anderen unbemannten Systemen gehört mittlerweile zum Alltag vieler Einsatzlagen. Künftig soll es dafür eine klare rechtliche Grundlage geben, und das ist gut. 60 Landtag Drittens: Vorhandene Ressourcen sollen besser genutzt werden. Die stärkere Einbindung vor allem der Betriebsfeuerwehren kann die freiwillige Feuerwehr auch entlasten. Auch hier gibt es Regelungen bzw. sollen Regelungen zum Beispiel bei der Zurverfügungstellung des BOS-Funks erfolgen; insbesondere tagsüber, wenn die Kammeraden ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen und die Einsatzfähigkeit nicht gewährleistet ist, macht das meines Erachtens großen Sinn. Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei aller grundsätzlichen Zustimmung gehört es zum geübten parlamentarischen Verfahren, die Regelungen genauer zu betrachten. Deshalb werben wir für die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Innenausschuss und für eine Anhörung selbstverständlich der betroffenen Verbände und vor allem auch der Praktiker. Ihre Erfahrungen werden helfen, den Gesetzentwurf an den richtigen Stellen weiter zu verbessern. Zum Antrag der AfD-Fraktion: Die Forderung nach einem Zweckverband und der Anschaffung eigener Löschfahrzeuge überzeugt uns letztlich nicht – wir haben es gerade gehört, wir reden nicht zum ersten Mal darüber –, und sie wird auch nicht besser, wenn wir sie bei jedem möglichen Thema, was Feuerwehren betrifft, hier diskutieren. Die fachliche Einschätzung dazu ist seit Jahren eindeutig: In Brandenburg bleibt die bodengebundene Brandbekämpfung der Regelfall. Luftunterstützung wird nur in ganz besonderen Lagen benötigt. Die zuständigen Fachgremien der Innenministerkonferenz und der Deutsche Feuerwehrverband sehen deshalb keine fachliche Grundlage, die eine Anschaffung eigener Löschflugzeuge rechtfertigen würde. Hinzukommen erhebliche Vorbehalte und natürlich Betriebskosten. Gleichzeitig steht mit Hubschraubern von Bundeswehr und Bundespolizei ein bewährtes Unterstützungssystem zur Verfügung. Auch die vorgeschlagene Gründung eines Zweckverbands wirft erhebliche rechtliche Fragen auf. Kommunale Zusammenarbeit beruht in diesem Land auf Freiwilligkeit und kann eben nicht vom Land angeordnet werden. Die CDU-Fraktion stimmt Ihrem Antrag daher nicht zu. Den Gesetzentwurf der Landesregierung wollen wir im Ausschuss sorgfältig beraten. – Ich darf mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit bedanken. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD)

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Die Landesregierung hat Verzicht auf ihren zweiten Wortbeitrag angezeigt. Damit kommen wir zum zweiten Redebeitrag des Abgeordneten Freiherr von Lützow, der somit auch das Ende der Aussprache darstellt. Bitte sehr. (Beifall AfD)

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Daniel Freiherr von Lützow AfD

Herr Präsident, ich verspreche Ihnen, ich halte mich relativ kurz. (Dennis Hohloch [AfD]: Das glauben wir dir nicht!) Wenn immer von Werksfeuerwehren die Rede ist: Die Werksfeuerwehren, also die Betriebsfeuerwehren, sind mittlerweile schon im Gefahrenabwehrplan eingeplant. In Ludwigsfelde zum Beispiel wird regelmäßig die Werksfeuerwehr von Mercedes bei bestimmten Schadenslagen mit ausrücken; das ist mittlerweile schon so. Ich muss noch einmal auf Herrn Genilke eingehen. Herr Genilke, wenn Sie sagen: Der Landesfeuerwehrverband hat gesagt … – Dann schrillen bei mir als Ex-Feuerwehrmann und Praktiker die Alarmglocken. Wenn mir ein Ortsheerführer etwas sagt, wenn mir ein Kreisbrandmeister etwas sagt, höre ich zu. Wenn aber der Landesfeuerwehrverband, also die Nichtpraktiker, mir sagt, das sei nicht praktisch und funktioniere so nicht, gehen bei mir immer die roten Leuchten an. Warum? Weil das Leute sind, die in der Regel überhaupt keine Erfahrung in der Praxis haben. (Vereinzelt Beifall AfD – Rainer Genilke [CDU]: Das können Sie ja im Ausschuss wiederholen!) Sie haben genau den Knackpunkt genannt: Es ist zu teuer. Die Landkreise sind – durch welche Politik auch immer, ich möchte hier nirgendwo hingucken – pleite; Haushaltssperre, Haushaltssicherungskonzept etc. pp. Da guckt man auf jeden Pfennig. So ein Hubschraubereinsatz kostet nun einmal Geld, und wenn die Bundeswehr, die Bundespolizei oder die Landespolizei kommt, muss erst einmal tief in die Tasche gegriffen werden; das ist nun einmal so. Wenn wir aber die Möglichkeit haben, das kostengünstiger und trotzdem effektiv zu gestalten, sollten wir das tun. Ein Hubschrauber hat nun mal eine andere Abwurfhöhe; der kann sicherlich auch ein Löschmittel einsetzen, weil er punktuell absetzt. Aber ein Löschflugzeug zieht Schneisen und hat auch bis zu 3 000 l Wasser an Bord. (Rainer Genilke [CDU]: Die kosten aber auch Geld!) Die Kosten der Anschaffung sind vielleicht erst einmal da, aber auch nicht so teuer wie ein Hubschrauber, und Pisten haben wir auch genug – das haben wir ja oft genug erfragt und auch mitgekriegt –, und dass die Löschflugzeuge mithilfe eines Wassertankers betankt werden können, ist ja wohl auch klar. (Zwiegespräche zwischen Abgeordneten der SPD- und CDU-Fraktion) – Herr Bretz, dass Sie das nicht interessiert, ist mir klar, aber ich würde ein bisschen leiser lachen; bei solch einem ernsten Thema wie Waldbrände würde ich mich jetzt nicht so verhalten. Es ist, wie gesagt, auf jeden Fall wichtig, dass wir darüber nachdenken, welche Einsatzmittel wir noch zur Verfügung stellen können, um – was Herr Stohn auch möchte – das Leben der Feuerwehrleute in solchen belasteten Waldrandgebieten zu schützen. Bei uns ist nun mal nicht nur Jüterbog, sondern sind auch die Lieberoser Heide und einige Gebiete gerade um Berlin herum extrem munitionsbelastet. Wir kümmern uns vorzugsweise um die Munitionsräumung in Oranienburg. Das ist richtig und wichtig. Aber in den Wäldern bleibt alles liegen und stehen, außer wir bauen eine Straße durch; dann wird geräumt, aber das war es auch schon. Und irgendwann explodiert es. Die Russische Föderation hat gerade auf Übungsplätzen auch nicht gerade wenig dagelassen – das liegt dann da rum –, und die Feuerwehrleute müssen es ausbaden. Daher sind wir als Gesetzgeber, als jene, die das können, verpflichtet, den Feuerwehrleuten vernünftige Löschmittel zur Verfügung zu stellen. Und dass die Haupteinsatzart bodengebunden ist und bleibt, ist schon wegen der Glutnester notwendig. – Ich hätte noch eine Minute und 40 Sekunden zur Verfügung. Herr Bretz, ich kann noch ein bisschen reden. (Steeven Bretz [CDU]: Sie wollten es doch kurz machen! – Vereinzelt Heiterkeit) Bodengebundene Löscharbeiten sind immer wichtig. Warum? Weil gerade bei Waldbränden unten Glutnester zu finden sind, die sich immer wieder entzünden können. Trotzdem kann man erst einmal die akute Gefahr beseitigen, indem man Löschflugzeuge oder andere Löschluftfahrzeuge einsetzt. Ich habe übersehen: Es ist kein Änderungsantrag, sondern ein richtiger Antrag. Deshalb beantrage ich die Überweisung unseres Antrags an den Ausschuss. – Danke. (Beifall AfD)

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt und treten in die Abstimmungen ein. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung auf Drucksache 8/2808, Gesetz zur Fortentwicklung des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften, an den Ausschuss für Inneres und Kommunales. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Die Überweisung ist bei Enthaltungen einstimmig beschlossen. Wir kommen zum Antrag „Effiziente Waldbrandbekämpfung sicherstellen – Zweckverband gründen und Löschflugzeuge für das Land Brandenburg anschaffen und nutzen“ der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/2946. Wie angekündigt und auch schriftlich eingegangen, ist hier ebenfalls die Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Kommunales beantragt und steht zur Abstimmung. Wer dem Überweisungsantrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Die Überweisung ist ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Somit kommen wir zur Abstimmung über den vorbenannten Antrag „Effiziente Waldbrandbekämpfung sicherstellen – Zweckverband gründen und Löschflugzeuge für das Land Brandenburg anschaffen und nutzen“ der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/2946 in der Sache. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Antrag ist ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 8 und rufe Tagesordnungspunkt 9 auf. TOP 9: Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Kulturstiftungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 8/2838 1. Lesung Hierzu wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Somit kommen wir direkt zur Abstimmung, und ich bitte um Ihr Handzeichen, wenn Sie dem Gesetzentwurf zustimmen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Antrag ist bei einer Enthaltung mehrheitlich angenommen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 9 und rufe Tagesordnungspunkt 10 auf. 2026 61 TOP 10: Siebtes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Gesetzentwurf der AfD-Fraktion Drucksache 8/2866 1. Lesung in Verbindung damit: Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung für 2027 aussetzen! Antrag der BSW-Fraktion Drucksache 8/2810 Entschließungsantrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion Drucksache 8/3010 In der Aussprache beginnt für die antragseinreichende AfD-Fraktion der Abgeordnete Hohloch. (Beifall AfD) Dennis Hohloch (AfD):* Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die gute Nachricht zuallererst: Nur noch 32 % der Deutschen finden SPD und CDU gut. Ich gebe Ihnen heute einen weiteren Grund, diese beiden Parteien unter die 30 % zu bringen. Das tue ich zunächst anhand des Beispiels einer sehr unangenehmen Situation: Stellen Sie sich vor, Ihre Klospülung zu Hause funktioniert nicht mehr. Das würde niemandem gefallen. Stellen Sie sich nun vor, Sie müssen einen Klempner holen, und dieser Klempner werkelt herum. Vorher hat die Klospülung nur geklemmt, aber als der Mann geht, ist sie völlig kaputt und die Rechnung, die Sie bekommen, ist höher als der Kostenvoranschlag, mit der Begründung: Der Aufwand war riesig. – Das würden Sie alle nicht besonders gut finden, oder? Jetzt erkläre ich Ihnen, was das mit unseren Abgeordnetendiäten zu tun hat. Sie müssen wissen, über unsere Abgeordnetendiäten haben sich viele, sagen wir mal, pfiffige Abgeordnete Gedanken gemacht und sich gefragt, wie man sie in ein Abgeordnetengesetz kleiden und Jahr für Jahr erhöhen kann. Unsere Diäten sind in vier Teile gegliedert. Erstens ist dies der Grundbestandteil in Höhe von 8 911,89 Euro. Dieser Grundbestandteil entwickelt sich nach dem Automatismus der Koalition nach der Einkommensentwicklung des Landes. – So weit, so gut. Dann gibt es als zweiten Bestandteil die Altersvorsorge in Höhe von 2 261,30 Euro. Auch diese entwickelt sich nach dem Automatismus der Regierungskoalition nach der Einkommensentwicklung im Land. Jetzt kommen wir zu dem dritten 62 Landtag Grundbestandteil unserer Diäten, das sind 1 217,22 Euro. Dieser entwickelt sich aber nach dem Verbraucherpreisindex, also entsprechend der Inflation, genauso wie der Wahlkreiszuschlag von 270 Euro, unversteuert. Alles zusammen ergibt das einen monatlichen Überweisungsbetrag für den Abgeordneten von 12 660,41 Euro. Nun hat man sich überlegt, dass man nicht jedes Mal in der Öffentlichkeit darüber diskutieren möchte, wie sich die Abgeordnetendiäten entwickeln sollen, dass man dies der Öffentlichkeit nicht preisgeben möchte. Also hat man einen Automatismus in das Abgeordnetengesetz geschrieben. Und jetzt kommen wir zur Entwicklung. Es ist schon merkwürdig, dass, wenn man eine schlechte Politik abliefert – das heißt übersetzt: wenn sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verschlechtern, die Inflation steigt und damit auch die Verbraucherpreise steigen –, wegen dieser Steigerung der Verbraucherpreise automatisch auch diese beiden Bestandteile unserer Diäten steigen. Damit kommen wir zum größeren zweiten Teil, der an die Einkommensentwicklung gekoppelt ist. Steigt die Inflation, steigt normalerweise auch was? Natürlich: die Tarifabschlüsse! Die Leute bekommen mehr Lohn, der aber meistens die Inflation nicht ausgleicht. Dementsprechend steigt auch der andere Teil unserer Diäten. – Das ist wirklich ein pfiffiges System, damit nicht mehr darüber diskutiert werden muss, dass der Abgeordnete jedes Jahr mehr Geld bekommt, und das angeblich nach gerechten Kriterien. Festzuhalten bleibt: Der Bürger zahlt wegen der schlechten Politik von SPD und CDU im Bund wie im Land im Endeffekt jedes Jahr mehr. Die Wirtschaft leidet, die Insolvenzen nehmen zu, aber die Abgeordneten bekommen dadurch automatisch mehr Geld. Das ist ein „ganz tolles System“, das die AfD abschaffen wird. (Beifall AfD) Werden wir konkret. Ab dem 1. Januar 2027 werden sich die Diäten wieder erhöhen, wenn dieser Landtag nichts tut. Nun gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder der Landtag beschließt die Aussetzung der Erhöhung. Das ist der Vorschlag der Kollegen des BSW. Oder wir gehen das Thema grundsätzlich an und nehmen den Vorschlag aus dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion, der dazu führt, dass dieser Automatismus nicht ohne Aussprache und auch nicht jedes Jahr greifen kann, wodurch dieses System der automatisierten Diätenerhöhung grundsätzlich abgeschafft wird. Wenn das nicht geschieht, würden sich die Diäten im nächsten Jahr – Szenario 1 – um 4,9 % erhöhen. Laut Landtagsverwaltung würde damit der Grundbestandteil um 436,68 Euro ansteigen, die Altersversorgung um 110,80 Euro. Das machte 580 Euro pro Monat für den Abgeordneten mehr. Somit wären es 13 240,61 Euro – also der Standardverdienst eines Brandenburgers. Kommen wir zu Szenario 2. Der Landtag könnte sagen: Das ist zu hoch, aber es gibt ja eine Deckelung. Es war von einigen Abgeordneten vor allem der CDU auch ganz pfiffig, zu sagen: Wir wollen ja nicht, dass die Diäten maßlos steigen; also haben wir einen Deckel von 3,5 % eingeführt. Allerdings bezieht sich dieser Deckel von 3,5 % nur auf zwei der vier Bestandteile der Abgeordnetendiäten. Die beiden anderen Bestandteile, die an den Verbraucherpreisindex gekoppelt sind, können natürlich weiterhin auch über diese 3,5 % steigen. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das muss man differenziert betrachten!) – Aber das muss man natürlich differenziert betrachten. Politik darf ja nicht einfach sein. – Konrad Adenauer hat das noch anders gesehen. (Beifall AfD) Bei der konservativen Erhöhung um 3,5 % würden unsere Diäten nur um 424 Euro pro Monat steigen. Das bedeutete 13 084,20 Euro. Das heißt, wir haben die Möglichkeit, zu entscheiden, ob wir im nächstes Jahr 580 oder 424 Euro mehr haben wollen. Denn Nullrunden sieht dieser Automatismus gar nicht vor. Aber Sie haben die Möglichkeit, sich auch für eine dritte Option zu entscheiden, nämlich für den Gesetzentwurf der AfD und damit für eine Nullrunde fürs nächste Jahr. Ich denke, nach der schlechten Politik, die Sie abgeliefert haben, wäre das nur angemessen, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Diese schlechte Politik lässt sich auch in Zahlen fassen. Gehen wir das mal durch. Uns wurde vom Ministerpräsidenten – er ist gar nicht da – immer erzählt, wie toll sich Brandenburg entwickelt hat; Brandenburg sei Vorreiter in der wirtschaftlichen Entwicklung. Im Jahr 2024 schrumpfte die Wirtschaftsleistung in der BRD, 2025 gab es ein Mini-Wachstum, und 2026 wird auch nur ein Mini-Wachstum erwartet, das sich sicherlich in eine Stagnation umwandeln wird. Schauen wir uns Brandenburg an. Brandenburg hatte im Jahr 2024 einen Wirtschaftskraftverlust von 0,7 % zu verzeichnen, 2025 ein Minus von 0,2 %, und auch für das Jahr 2026 – wir haben es heute Morgen mal von der SPD selbst gehört – rechnet man aktuell mit 0,2 % weniger Wirtschaftswachstum. „Weniger Wirtschaftswachstum“ – jetzt rede ich auch schon wie die SPD. Meine Damen und Herren, besonders hart getroffen hat es bei uns das produzierende Gewerbe. Ich will ein paar Unternehmen anführen, die 2024 oder 2025 ihre Tätigkeit einstellen mussten bzw. die sie heute einstellen müssen: die Eberswalder Wurstwerke – 500 Arbeitsplätze werden dort wegfallen –, Spreewaldgurke, oftmals schon genannt, mit 200 Arbeitsplätzen, die Glasmanufaktur Brandenburg mit 220 Arbeitsplätzen, Goodyear in Fürstenwalde mit 750 Arbeitsplätzen, BSH in Nauen mit 450 Arbeitsplätzen. Diese Liste könnte man fortführen. Meine Damen und Herren, ich glaube, es ist deutlich geworden, dass wir es uns angesichts dieser schlechten wirtschaftlichen Entwicklung aufgrund schlechter politischer Entscheidungen der aktuellen Noch-Regierungsparteien und bald ehemaligen Regierungsparteien nicht leisten können, uns noch mehr Geld zu geben. Dementsprechend bitte ich Sie, unserem Gesetzentwurf zu folgen. (Beifall AfD) Lassen Sie mich, weil es so schön ist, ganz zum Schluss für alle Leute aufzählen, was die Abgeordneten neben ihren Diäten noch alles bekommen – ich habe das auf zwei Seiten aufgelistet –: Wir haben ein Mitarbeiterbudget von 8 050 Euro im Monat, wir haben Praktikantenvergütungen von 2 400 Euro im Jahr. Wir haben ein Wahlkreisbüro, bis zu 1 200 Euro können wir uns dafür pro Monat erstatten lassen. – Ich weiß, Sie wollen das nicht hören, ich lese es trotzdem vor. – Die neuen Abgeordneten erhalten für die Erstausstattung ihres Wahlkreisbüros 3 500 Euro. Für jede folgende Legislaturperiode erhalten sie für das Wahlkreisbüro 2 000 Euro. Wir können das Wahlkreisbüro mit 4 000 Euro barrierefrei machen. Wir erhalten weitere Unterstützungsmaßnahmen für das Wahlkreisbüro von nochmals 3 000 Euro jährlich. Wir haben eine BahnCard 100, erste Klasse, für Berlin und Brandenburg. Wir haben eine IT-Ausstattung, das heißt wir haben zwei Laptops, wir haben ein Tablet, und wir haben mit diesem Tablet auch noch unbegrenzt Internet für Europa und Deutschland. Wir haben ein Büro im Landtag, es gibt eine Fahrtkostenerstattung bei Pflichtsitzungen, Reisekostenerstattung, Übernachtungskostenerstattung; eine Zweitwohnung am Landtag wird mit 52 Euro im Monat bezuschusst. Der Zuschuss zu Kranken- und Pflegeversicherungen beträgt jeweils 50 %. Nach dem Ausscheiden erhalten wir bis zu 18 Monate ein Übergangsgeld von 80 %. Wir bekommen einen Zuschuss für berufliche Qualifizierung nach dem Ausscheiden, Unfallversicherung, Versorgung bei Gesundheitsschäden, eine Hinterbliebenenversorgung, Amtszulagen für besondere Funktionen wie zum Beispiel als PGF oder als Fraktionsvorsitzende. Ich denke, das ist genug, und wir brauchen nicht eine noch höhere Diät. Schließen Sie sich bitte den Forderungen der AfD an. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Für die BSW-Fraktion erhält in der Aussprache der Abgeordnete Peschel das Wort. (Beifall BSW)

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Falk Peschel BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Die wirtschaftliche Lage ist schwierig. Die Bundesregierung rechnet wegen der Folgen des Iran-Kriegs der USA und Israels und ihrer eigenen falschen Außen- und Wirtschaftspolitik für dieses Jahr nur noch mit einem geringen Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 0,5 %. Das Land Brandenburg kann sich dieser Entwicklung nicht entziehen. Die Haushaltslage ist angespannt. Weite Teile der Bevölkerung haben am Ende des Monats ein sehr schmales Portemonnaie. Sie können sich wegen der gestiegenen Preise immer weniger leisten. Kaufkraft und Nachfrage sinken, Unternehmen kämpfen ums Überleben, Beschäftigte blicken mit Sorge in die Zukunft. Durch die von der Bundesregierung geplanten Kürzungen im Gesundheits- und Sozialbereich wird sich die wirtschaftliche Lage eher noch verschlechtern. Und unsere Bürgerinnen und Bürger sehen, dass das Geld, das hier im Land fehlt, an Rüstungskonzerne in den USA und in andere Länder fließt. 2026 63 Politik muss wieder an Glaubwürdigkeit gewinnen. Die BSW-Fraktion meint daher, dass es absolut angemessen und hilfreich ist, wenn die Abgeordneten des Landtags Brandenburg auf eine Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung zum 1. Januar 2027 verzichten und sich eine Nullrunde verordnen. (Beifall BSW) Es ist selten, aber der Bundestag geht in diesem Fall mit gutem Beispiel voran. Die CDU/SPD-Koalition im Bund hat einen Gesetzentwurf formuliert, der die Diätenerhöhung wegen „schwieriger Wirtschafts- und Haushaltslage“ aussetzen will. Der SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf sagte dazu: „Wir sollten die anstehende Erhöhung der Diäten unbedingt aussetzen. Wie sollen wir Glaubwürdigkeit und Vertrauen zurückgewinnen, wenn wir auf der einen Seite schmerzhafte Sparpakete schnüren und auf der anderen Seite bei uns selbst die Diäten unentwegt weiter steigen?“ Recht hat der Mann. Auch der CDU-Abgeordnete Wilhelm Gebhard sprach sich öffentlich – unter anderem mit dem Verweis auf die gestiegenen Belastungen der Bürger – für eine Aussetzung der Diätenerhöhung aus. Auf Vorwürfe, das sei Populismus, entgegnete er übrigens: „Ich muss das mit meinem Gewissen vereinbaren können und in den Spiegel schauen können.“ Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, das entgegne ich im Übrigen auch auf Ihren Vorwurf, das BSW agiere hier populistisch. (Beifall BSW) Es zeugt vielmehr von Fingerspitzengefühl, wenn man in Anbetracht der finanziellen Situation vieler Brandenburgerinnen und Brandenburger, die jeden Euro zweimal umdrehen müssen, auf eine Erhöhung der eigenen Bezüge verzichtet. Und es ist nicht opportun, sehr geschätzte Kollegen von CDU und SPD, erst einmal abzuwarten, wie hoch die automatische Erhöhung der Diäten im nächsten Jahr ausfallen wird – Nullrunde heißt Nullrunde. Nach den vorläufigen Zahlen, die ich kenne, würde die Erhöhung oberhalb der von meiner Fraktion im letzten Jahr eingeforderten und dankenswerterweise in diesem Haus auch beschlossenen Deckelung der Erhöhung auf maximal 3,5 % liegen. Nach unseren Vorstellungen hätte diese Obergrenze für Diätenerhöhungen auch noch deutlich niedriger ausfallen können. Aber immerhin, es ist gedeckelt, und das ist gut so. Wir sollten uns also geschlossen den zitierten Sichtweisen der Bundespolitik anschließen und ebenfalls auf eine Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung verzichten. Pünktlich zum Aufruf dieses Tagesordnungspunktes erreicht uns ein Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen: „Aussetzung der Anpassung der Grundentschädigung für Abgeordnete im Jahr 2027“. (Dennis Hohloch [AfD]: Das ist ja peinlich!) 64 Landtag Ich bedanke mich sehr herzlich. Hier ist zumindest teilweise das aufgegriffen, was wir bereits im Mai vorgeschlagen haben; ich hatte auch die Parlamentarischen Geschäftsführer aller Fraktionen zu einem gemeinsamen Gespräch mit der Landtagsverwaltung darüber eingeladen. Zu dem Zeitpunkt hatten Sie die Einladung noch ausgeschlagen. Ich bin aber dankbar, dass nach unserem Vorstoß jetzt zumindest hier auch vonseiten der Koalition ein Schritt in die richtige Richtung gegangen werden soll. (Beifall BSW) Ich kann es vorwegnehmen: Wir werden diesem Entschließungsantrag zustimmen. In meinem Skript steht noch – da kannte ich Ihren Entschließungsantrag noch nicht –: Sollte es aufgrund von Koalitionszwängen heute keine Zustimmung zu unserem Antrag geben, stehen wir dennoch für pragmatische Lösungen bereit. – Sie haben eine solche vorgelegt. Vielen Dank. Abschließend noch zum Gesetzentwurf der AfD-Fraktion: Es gibt von meiner Fraktion keine grundsätzlichen Einwände dagegen. Nur, der Mehrwert der von Ihnen vorgeschlagenen Regelung erschließt sich noch nicht wirklich. Wir hatten in dieser Legislaturperiode bislang in jedem Jahr eine Debatte über die Entschädigungsregelungen des Abgeordnetengesetzes. Ihr Vorschlag sieht jetzt eine Befassung in der Regel nur alle zwei Jahre vor. Die Berechnungsgrundlage für die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung, die Sie in Ihrem Gesetzentwurf in einem neuen Abs. 4 des § 5 vorschlagen, wäre aus unserer Sicht in Ordnung. Wir werden daher der Überweisung Ihres Gesetzentwurfs an den Hauptausschuss zustimmen. Unsere Botschaft als BSW-Fraktion ist klar: In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit und Sorge der Bürger ist eine Erhöhung von Abgeordnetenentschädigungen nicht vermittelbar. Wer das Vertrauen in die Politik stärken will, muss mit gutem Beispiel vorangehen. Stimmen Sie also gerne unserem Antrag zu, um gemeinsam eine Änderung des Abgeordnetengesetzes auf den Weg zu bringen, die Vertrauen schafft, transparent bleibt und der wirtschaftlichen und finanziellen Lage des Landes, der Wirtschaft und der Menschen in diesem Land Rechnung trägt. – Vielen Dank. (Beifall BSW)

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Daniel Münschke

Danke sehr. – Für die SPD-Fraktion erhält in der Aussprache der Abgeordnete Scheetz das Wort. (Beifall SPD)

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Ludwig Scheetz SPD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute wieder einmal über die Entschädigung der Abgeordneten, und, wie so oft bei diesem Thema, gilt: Es eignet sich natürlich hervorragend für Schlagzeilen und für populistische Zuspitzungen. Ich glaube, deswegen lohnt es sich, noch einmal etwas genauer hinzuschauen. Ich möchte mit einem Märchen aufräumen – ich habe es gerade noch einmal herausgesucht –: Bei der Entwicklung der Löhne in Brandenburg seit 2020 sind nach Angaben des statischen Landesamtes die mittleren Einkommen in Brandenburg um 25 % gestiegen. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Wie hoch war denn die Inflation?) Herr Hohloch, das machen Sie zu gerne: hier darzustellen, was wir alles noch an entsprechenden Leistungen bekommen. Ich glaube, dass ein Abgeordneter eine entsprechende technische Ausstattung braucht, um seine Arbeit zu leisten, und dass er Mitarbeiter braucht, um seine Arbeit leisten zu können, steht doch völlig außer Frage. Und, Herr Hohloch, niemand zwingt Sie, all diese technischen Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen. Sie können auch gerne darauf verzichten. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Bei aller Aufgeregtheit gilt für uns: Der bestehende Mechanismus zur Anpassung der Abgeordnetenentschädigung ist gut, transparent und bewährt. (Lachen bei der AfD) Brandenburg war hier Vorreiter. Die Grundidee und die Entstehung sind bekannt und wurden hier auch jedes Jahr mehrfach erörtert und erläutert. Die Entwicklung der Entschädigungen wird an objektive Kriterien gebunden, statt sie Jahr für Jahr zum Gegenstand politischer Selbstbefassung in eigener Sache zu machen. Genau darin liegt auch der Vorteil des Systems: Es verhindert, dass jede Anpassung zum Gegenstand populistischer Empörung oder parteitaktischer Inszenierung wird. Zugleich sorgt es dafür, dass die Entwicklung nicht willkürlich erfolgt, sondern nachvollziehbar an der allgemeinen Einkommensentwicklung orientiert ist. Die AfD will diesen Mechanismus kippen und zurück zu einer regelmäßigen politischen Debatte in eigener Sache. Das halten wir für den falschen Weg. Wir haben zu Beginn dieser Legislaturperiode beschlossen, den Mechanismus in Kraft zu setzen, und mit dem zusätzlich eingeführten Deckel von 3,5 % – eben kein unentwegtes weiteres Steigen, sondern ein Deckel – zugleich eine weitere Begrenzung eingezogen. Meine Damen und Herren, trotzdem will ich für die SPD-Fraktion sehr deutlich sagen: Wir verschließen uns der Debatte über die Höhe der Bezüge der Abgeordneten nicht. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Aha!) Es war schließlich Tim Klüssendorf, der Generalsekretär der SPD, der den ersten Vorstoß gemacht hat, auf der Bundesebene eine Nullrunde bei den Abgeordnetendiäten einzuführen. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Gerade in Anbetracht der laufenden Haushaltsberatungen und der Haushaltsaufstellungen ist es mit Blick auf den Einzelplan 01, also den Haushalt des Landtages selbst, legitim, darüber zu sprechen, welchen Beitrag auch der Landtag und die Abgeordneten selbst zur Haushaltskonsolidierung leisten können. Deshalb haben wir im Präsidium die Fertigstellung des Entwurfs für den Einzelplan 01 noch einmal zurückgestellt, denn wenn auch der Landtag und die Abgeordneten einen Beitrag leisten sollen, muss dieser Beitrag nachvollziehbar und in die gesamte Haushaltskonsolidierung eingeordnet sein. Deswegen legen wir gemeinsam mit der CDU-Fraktion einen Entschließungsantrag vor. Unser Vorschlag ist: Für das Jahr 2027 soll es bei der Grundentschädigung gemäß § 5 Abs. 1 des Abgeordnetengesetzes eine Nullrunde geben. Die Präsidentin soll dem Landtag dazu zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Hört, hört!) Das ist aus unserer Sicht der richtige Weg. Wir zeigen: Auch der Landtag und die Abgeordneten sind bereit, in einer angespannten Haushaltslage ihren Beitrag zu leisten. Im Einzelplan 01 des Landtages bedeutet das eine Einsparung von rund 700 000 Euro. Damit tragen wir der angespannten Haushaltslage Rechnung und sichern zugleich die mandatsbedingte Arbeitsfähigkeit, insbesondere dort, wo es um die konkrete parlamentarische Arbeit vor Ort geht. Gleichzeitig bleibt für uns klar: Eine Nullrunde bei der Grundentschädigung ist etwas anderes als eine generelle Abkehr vom bestehenden Mechanismus. Der Mechanismus hat sich aus unserer Sicht bewährt. Er schafft Objektivität, Verlässlichkeit und Distanz zur Tagespolitik. Deshalb lehnen wir den AfD-Gesetzentwurf ab. Zu der Sorge, die die AfD hier immer wieder vorträgt, wir führten die Debatte darüber nicht mehr: Ich glaube, die Illusion dürfen wir aufgeben. Die AfD wird schon dafür sorgen, dass wir regelmäßig auch hier im Landtag über die Regelungen für die Entschädigung diskutieren werden. Der BSW-Antrag geht zwar in die richtige Richtung – dass auf die Erhöhung für 2027 verzichtet werden soll. Er bleibt aber an entscheidender Stelle zu grob, weil er die Debatte nicht ausreichend differenziert und die verschiedenen Bestandteile der Abgeordnetenfinanzierung nicht sauber auseinanderhält. Deswegen bitten wir um Zustimmung zu unseren Entschließungsantrag. Er sieht für 2027 eine Nullrunde bei der Grundentschädigung vor, ohne den bewährten Mechanismus insgesamt infrage zu stellen. Das ist aus unserer Sicht eine sachgerechte Lösung. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und CDU)

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Für die CDU-Fraktion erhält der Abgeordnete Eichelbaum das Wort.

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Danny Eichelbaum CDU

Sehr geehrter Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind uns darüber einig, dass angesichts der angespannten Haushaltslage im Land auch Einsparpotenziale bei den Ausgaben des Landtages geprüft werden müssen. Genau das geschieht auch bereits. Kollege Scheetz ist schon darauf eingegangen: Die Fraktionen dieses Hauses führen gemeinsam mit der Landtagsverwaltung konstruktive Gespräche über mögliche Einsparungen durch einen verantwortungsvollen Umgang mit den vorhandenen Mitteln. Wir als Koalitionsfraktionen unterstützen diesen Prozess ausdrücklich, denn gerade in schwierigen Zeiten muss auch die Politik zeigen, dass sie Maß hält und mit gutem Beispiel vorangeht. 2026 65 Dabei ist die Frage der Abgeordnetenentschädigung natürlich von besonderer Bedeutung. Deshalb haben wir in Brandenburg ein Verfahren geschaffen, das transparent, nachvollziehbar und objektiv ist. Das ist übrigens ein Verfahren, das auf Vorschläge einer unabhängigen Kommission unter Leitung des damaligen Präsidenten des Landesrechnungshofes, Thomas Apelt, zurückgeht; weitere Vertreter der Kommission waren Mitglieder des Landesarbeitsgerichtes, Mitglieder der Unternehmerverbände, des Gewerkschaftsbundes und des Steuerzahlerbundes. Ein solcher unabhängiger Sachverstand, eine solche Expertise ist mir lieber als irgendwelche populistischen Schlagworte. (Beifall CDU und SPD) Die Regelungen, die damals gefunden worden sind, finden sich in § 5 des brandenburgischen Abgeordnetengesetzes. Die Anpassung der Grundentschädigung orientiert sich an der allgemeinen Einkommensentwicklung bei Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmern in unserem Land. Grundlage hierfür ist ein unabhängiger Bericht des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg, der dem Landtag jährlich vorgelegt wird. Dieses Verfahren sorgt dafür, dass Entscheidungen nicht nach parteipolitischer Opportunität, tagespolitischen Erwägungen oder öffentlichem Druck getroffen werden. Es schafft Verlässlichkeit und Transparenz. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, ein gutes Verfahren zeichnet sich nicht nur dadurch aus, dass es klaren Regeln folgt. Es muss auch Raum für verantwortungsvolle Entscheidungen in besonderen Situationen lassen. Dass genau das der Fall Coronapandemie haben wir die vorgesehene Anpassung der Abgeordnetenentschädigung ausgesetzt – nicht, weil das Verfahren falsch gewesen wäre, sondern weil die damalige Ausnahmesituation eine besondere politische Entscheidung erforderlich machte. (Beifall CDU) Auch heute befinden wir uns in einer besonderen Situation. Wir erleben eine Zeit, in der die Haushalte des Bundes, der Länder und der Kommunen erheblichen Sparzwängen unterliegen. Gleichzeitig sind auch die Bürgerinnen und Bürger mit Belastungen und Einschnitten konfrontiert, und sie erwarten deshalb zu Recht, dass die Politik in einer solchen Lage nicht nur von Sparsamkeit spricht, sondern auch selbst Verantwortung übernimmt. Deshalb halten wir es für die richtige Entscheidung, die Erhöhung der Grundentschädigung im kommenden Jahr ausnahmsweise auszusetzen. Dabei stellen wir das bewährte Verfahren ausdrücklich nicht infrage. Im Gegenteil, das Verfahren bleibt richtig und sinnvoll. Das bestehende System der Abgeordnetenentschädigung in Brandenburg ist auch transparent. Es wurde in diesem Hause zu Beginn der Wahlperiode ausführlich diskutiert und beschlossen und im letzten Jahr auch noch einmal modifiziert. Die gesetzlichen Grundlagen sind öffentlich, die Berechnungsmaßstäbe sind transparent; jede Bürgerin, jeder Bürger kann nachvollziehen, auf welcher Grundlage und aus welchen Gründen die Anpassungen erfolgen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben ein modernes, verfassungsgemäßes und auch transparentes Verfahren. Wir haben klare gesetzliche Regeln und zugleich die Möglichkeit, auf besondere Situationen zu reagieren. Gleichzeitig stehen wir 66 Landtag zu unserer Verantwortung und der damit verbundenen Vorbildfunktion im Hinblick auf die notwendigen Einsparungen. Wir halten die Aussetzung der Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung für ein wichtiges und richtiges Signal in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten. Deshalb werbe ich um Zustimmung zum Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen. – Vielen Dank. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD)

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Wir starten in die zweite Runde der Aussprache. Für die AfD-Fraktion erhält abermals der Abgeordnete Hohloch das Wort. (Beifall AfD) Dennis Hohloch (AfD):* Sehr geehrter Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrte Kollegen von der Koalition, was Sie hier machen, ist an Peinlichkeit nicht zu überbieten. (Oh! bei der CDU – Einzelbeifall BSW) Ich weiß nicht, wer von Ihnen es war – ich glaube, jemand von der CDU –, der sich darüber beschwert hat, dass das BSW fünf Minuten vor Sitzungsbeginn einen Entschließungsantrag eingereicht hat. Nun machen Sie das während der Sitzung selbst! Und dann – jetzt kommt ein wunderbarer Satz, den viele von Ihnen benutzen – streuen Sie den Leuten auch noch Sand in die Augen, (Oh! bei der CDU – Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Roick [SPD]) denn Sie setzen die Diätenerhöhung gar nicht aus. Sie setzen nur die Erhöhung eines Teils der Diät aus. Die Altersvorsorge ist davon unberührt. Die 2 261,30 Euro sollen selbstverständlich weiter steigen. Die Diät nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 von 1 217,22 Euro soll ebenfalls weiter steigen. Die Wahlkreiszulage nach § 5 Abs. 1a von 270 Euro – unversteuert – soll weiter steigen. (Ludwig Scheetz [SPD]: Die ist nicht unversteuert!) – Doch, sie ist unversteuert. Da hätten Sie aufpassen müssen. (Ludwig Scheetz [SPD]: Nein, sie ist versteuert!) Da haben Sie es; das ist die Arbeit dieser Koalition: Erst verordnet man sich einen Mechanismus, der angeblich transparent ist, der aber dafür sorgt, dass die eigene, schlechte Politik dazu führt, dass man im nächsten Jahr mehr Geld bekommt. Dann kommt man her und gibt sich generös, und diejenigen, die das Ganze kritisieren, werden als Populisten abgetan. Dabei ist Ihnen beiden, beiden Fraktionen, vor Wochen ein Gesprächsangebot des BSW zugegangen, und man hätte sich zu viert zusammensetzen und das Ganze ordentlich regeln können. Daran hatten Sie aber überhaupt kein Interesse. Sie haben die Diskussion abgewartet und legen nun schnell etwas vor – in der Hoffnung, dass die Presse nicht versteht, worum es hier eigentlich geht –, aber im Endeffekt werden drei Bestandteile der Diät von diesem Antrag überhaupt nicht erfasst. Es soll nur ein Teil der Erhöhung ausgesetzt werden. Das ist typisch CDU und typisch SPD, und es ist der Beleg dafür, dass Sie künftig unter 30 % bleiben werden, was ich am Anfang ja versprochen habe.

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Daniel Münschke

Herr Abgeordneter Hohloch, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Bretz zu? Dennis Hohloch (AfD):* Aber selbstverständlich.

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Daniel Münschke

Bitte schön, Herr Bretz.

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Steeven Bretz CDU

Herr Kollege Hohloch, haben Sie wie ich beobachten können, dass die Stimmung in Ihrer Fraktion in den Keller sank, als bekannt wurde, dass wir diesen Entschließungsantrag in dieser Form vorlegen, (Gelächter bei der AfD – Andreas Galau [AfD]: Jetzt kommt Stimmung auf!) weil damit klar wurde, dass sich Ihre heimliche Hoffnung, Sie könnten hier einen Popanz aufbauen, aber parallel die Kohle abgreifen, nicht erfüllen wird? Haben Sie das ähnlich wie ich beobachtet? (Beifall CDU und SPD) Ich habe nämlich Ihre Jubelstürme darüber vermisst, dass jetzt ein solcher Entschließungsantrag – wunschgemäß – vorliegt. Ich habe jedenfalls keine wahrgenommen. Zum Zweiten, Herr Kollege Hohloch, (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) möchte ich Sie bitten, Ihre Aussage zu korrigieren, der von Ihnen erwähnte Energiezuschuss sei steuerfrei. Ich bitte, festzustellen, dass Sie hier wider besseres Wissen falsche Aussagen tätigen. Ich finde das unredlich, Herr Kollege Hohloch! (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD)

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Daniel Münschke

Einen kleinen Augenblick, Abgeordneter Hohloch; es gibt eine weitere Zwischenfrage. Lassen Sie die Frage von Herrn Dr. Berndt ebenfalls zu? Dann könnten wir beide Fragen zusammen behandeln. Dennis Hohloch (AfD):* Ausnahmsweise.

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Daniel Münschke

Ich möchte aber noch darauf hinweisen – aber wir können da jetzt ein bisschen Laisser-faire walten lassen –, dass Herr Bretz mehrere Punkte in einer Frage untergebracht hat. – Herr Abgeordneter Dr. Berndt, dass könnten Sie daher jetzt ebenfalls tun. Bitte sehr.

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Hans-Christoph Berndt AfD

Vielen Dank, Herr Hohloch, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Können Sie die Zwischenfrage des Abgeordneten Bretz ernst nehmen, wonach die Stimmung bei uns wegen des Entschließungsantrages von CDU und SPD in den Keller gesunken sei? Können Sie diese Frage ernst nehmen? (Vereinzelt Beifall AfD – Oh! bei der SPD – Björn Lüttmann [SPD]: Witzig!)

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Hohloch, Sie können nun antworten. Bitte schön. Dennis Hohloch (AfD):* Herr Bretz, das ist das Problem von Eigen- und Fremdwahrnehmung. Aber das haben Sie in Ihrer Fraktion offenbar ziemlich oft. Ich sage es noch einmal: Die Stimmung bei uns könnte besser nicht sein! (Beifall AfD) Faktisch könnte die AfD in allen Bundesländern die Arbeit einstellen, und die Prozente würden trotzdem weiter steigen, weil Sie es nicht auf die Kette kriegen, in diesem Land eine ordentliche Politik zu machen. Die Stimmung war nicht im Keller, sondern wir mussten während der Debatte erst einmal lesen, was Sie von uns wollen. (Steeven Bretz [CDU]: Da haben Sie recht, damit haben wir Sie überfordert!) Anschließend mussten wir kontrollieren, ob das, was Sie schreiben, und das, was Ihr Kollege hier vorn sagt, wirklich übereinstimmt. Er hat nämlich gesagt, die Diätenerhöhung werde ausgesetzt; er hat nicht nur von der Grundentschädigung gesprochen. Da frage ich mich, ob man den Antrag, den Sie hier eingebracht haben, in Ihrer eigenen Koalition überhaupt gelesen hat bzw. ob so etwas bei Ihnen überhaupt noch demokratisch abgestimmt wird. Also in unserer Fraktion wird jeder Antrag ordentlich beraten und abgestimmt; deswegen haben diese Anträge auch eine so hohe Qualität, meine Damen und Herren. (Gelächter bei SPD und CDU – Lachen beim BSW – Zuruf von der AfD) 2026 67 Ab dem Jahr 2029 werden wir Ihnen diese Anträge vorlegen, und dann werde ich Sie fragen, warum Sie alle so schlechte Laune haben, wenn alle Anträge der AfD hier durchgehen. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Diese Rede, die ebenfalls von hoher Qualität war, hat zur Folge, dass der Abgeordnete Scheetz eine Kurzintervention angezeigt hat. Er kann jetzt vortragen, bitte sehr.

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Ludwig Scheetz SPD

Herr Vizepräsident! Lieber Kollege Hohloch, ich glaube, man muss für die Öffentlichkeit hier schon noch ein paar Dinge zurechtrücken. Punkt eins – Kollege Bretz hat es schon angesprochen –: Mit den 270 Euro sollen die Kosten der Wahlkreisbüros gedeckt werden – um das hier auch einmal transparent zu machen. Das ist kein Geld, das von uns irgendwie verjubelt wird, sondern es wird zur Deckung der Nebenkosten der Wahlkreisbüros eingesetzt. Das war in Sachen Abgeordnetenabrechnung ein erheblicher Beitrag zum Bürokratieabbau. Zuvor musste bei der Verwaltung eine hoch komplizierte Nebenkostenabrechnung eingereicht werden, und das zog eine intensive Prüfung nach sich. Das haben wir abgeschafft. Wir können gerne dazu eine Rechnung aufmachen, was wir am Ende gespart haben. (Beifall SPD und CDU) Natürlich muss ein Abgeordneter die 270 Euro auch dann versteuern, wenn er sie nicht vollumfänglich für die Nebenkosten ausgibt, weil diese niedriger sind. Es ist eine zusätzliche Einnahme, die versteuert werden muss! (Beifall SPD und CDU) Ich will noch auf einen anderen Bestandteil der Abgeordnetenentschädigung eingehen, nämlich auf den Sachkostenanteil. § 5 Abs. 1 Nr. 2 gibt es aus gutem Grund. Bei der Umstellung vor zehn Jahren, als das Abgeordnetengesetz geändert wurde, hat man sich gegen eine steuerfreie Pauschale für die Ausstattung der Büros etc. – alles, was damit zusammenhängt –, also für die Sachkosten, die bei der Abgeordnetentätigkeit anfallen, entschieden. Ich halte es nach wie vor für den richtigen Weg, das zusammen zu betrachten und auch zusammen zu versteuern. Ich halte die Regelung, die der Bundestag da mit der steuerfreien Pauschale getroffen hat, nicht für zielführend. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Das muss man hier noch einmal klarstellen. Man kann es nicht wegreden – die Sachmittelausstattung für die Büros bzw. die Abgeordnetentätigkeit ist von der Inflation nicht ausgespart. Insofern ist es, so glaube ich, auch folgerichtig; eine Anpassung ist hier durchaus gerechtfertigt. (Beifall SPD und CDU) 68 Landtag

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Der Abgeordnete Hohloch möchte erwidern; das kann er jetzt tun. Dennis Hohloch (AfD):* Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Kollege Scheetz, ich weiß, warum Sie permanent Nebelkerzen zünden und sich so an diesen 270 Euro abarbeiten müssen: Das Thema ist für Sie unangenehm! Sie schmücken das Ganze immer mit so tollen Begriffen wie „transparent“ aus. Was wurde gesagt? Modernste Abgeordnetenentschädigung ganz Deutschlands, wahrscheinlich weltweit. – Das Ganze haben Sie hier tausendfach diskutiert. Dafür gibt es Kriterien. (Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD]) Die Kriterien sind natürlich klar, und zum Glück ist es transparent, weil wir hoffentlich noch in einer Demokratie leben, in der dem Bürger auch nachgewiesen werden muss, wie das Geld ausgegeben wird, das er an Steuern einzahlt. Die Kriterien, die Sie genutzt haben, mögen transparent sein, aber sie sind nicht gut. Wenn zum Beispiel ein Teil an die Verbraucherpreisindizes gekoppelt ist und die Verbraucherpreise wegen der Inflation steigen, weil Sie eine schlechte Wirtschaftspolitik betreiben, ist den Menschen nicht zu erklären, warum jetzt dieser Teil unserer Diät steigt. Über diese Aufsplittung in Sachkostenmittel und Grundentschädigung kann man diskutieren – ich finde es auch nicht sinnvoll, sich eine steuerfreie Pauschale zu geben. Aber wir bekommen vom Landtag eben diese 1 200 Euro als Durchgangsposten für die Finanzierung eines Wahlkreisbüros. Weiter: Uns wird die Erstausstattung finanziert. Wir bekommen einen Laptop für das Wahlkreisbüro; wir bekommen eine komplette IT-Ausstattung. Es ist nicht so, als müssten wir dafür jeden Monat 1 200 Euro an Sachkosten ausgeben. Ich möchte gerne den Abgeordneten sehen, der jeden Monat 1 200 Euro an Sachkosten für ein Wahlkreisbüro ausgibt, meine Damen und Herren. (Ludwig Scheetz [SPD]: Kann ich Ihnen gerne nachweisen!) – Das können Sie mir gerne nachweisen. Darauf können wir in der nächsten Debatte zurückkommen; dann können Sie die Zahlen offenlegen. Aber ich bezweifle das stark. Dieser Prozess wurde vor anderthalb Monaten angestoßen, und es ist unredlich, wenn man während der Sitzung einen Entschließungsantrag einreicht, mit dem man nur ein Viertel der Diät von der Steigerung ausklammert – die anderen drei Viertel eben nicht –, uns das jetzt noch schnell überlässt und dann auch noch sagt, die Stimmung sei im Keller. Man muss sich in der Situation natürlich auch einmal vergegenwärtigen, was hier eigentlich vor uns liegt – und vor allem, dass das, was vor einem liegt, zu dem, was hier auch noch gesagt wurde, im Widerspruch steht, Herr Scheetz. (Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD]) Wenn Ihre Koalition so arbeitet, dass sie das nach anderthalb Monaten Ankündigung hier kurzfristig vorlegt, muss sich niemand wundern, dass Sie dieses Land so schön gegen die Wand fahren. (Beifall AfD – Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD])

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Wir führen die Aussprache fort und kommen zum zweiten Redebeitrag des Abgeordneten Peschel für die BSW-Fraktion. (Beifall BSW)

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Falk Peschel BSW

Sehr geehrter Präsident! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin sehr froh, dass meine Fraktion diese Debatte angestoßen hat. Ich glaube, mehr Transparenz als die heutige Diskussion kann man den Bürgerinnen und Bürgern nicht bieten. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Wir sind auch sehr ins Detail gegangen, wie sich unsere Abgeordnetenentschädigung zusammensetzt. Dafür bin ich sehr dankbar. Ja, der Entschließungsantrag der Koalition stellt wohl nur einen kleinen Ausschnitt dessen dar, was Herr Hohloch vorgetragen hat, was es an verschiedenen Regelungen gibt. (Ludwig Scheetz [SPD]: Ein kleiner Ausschnitt?) Aber ich sage es gleich: Es sind mehr als 80 % dessen, was ein Abgeordneter im Monat bekommt. (Unruhe) Nach dem Text des Gesetzes ist das ein kleiner Ausschnitt. Es ist zwar nur ein Punkt, aber es ist der entscheidende Punkt. Lieber Kollege Bretz, bei mir ist die Stimmung erst einmal gestiegen. (Anhaltende Unruhe) Ich wäre froh, wenn mich in diesem Saal noch jemand hört. (Der Redner hält inne.) Das scheint nicht der Fall zu sein. – Doch, jetzt geht es wieder. Sehr geschätzter Kollege Bretz, bei mir ist die Stimmung erst einmal zumindest ein wenig gestiegen, als ich den Entschließungsantrag der Koalition gelesen habe. Ich habe es in meinem ersten Redebeitrag gesagt: Es ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. – Es wäre noch schöner gewesen, wenn wir nach meiner Einladung vom Mai diesen Schritt gemeinsam gegangen wären. (Steeven Bretz [CDU]: Können wir ja jetzt machen!) Herr Kollege Scheetz, der Vorwurf, hier liege ein grober Antrag vor, ist vielleicht auch der Tatsache geschuldet, dass es dazu zwischen uns kein Gespräch gab. Sonst hätte man diesen Antrag im Vorfeld sicherlich deutlich verfeinern können. Aber ich bin da völlig uneitel; (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Wie der Kollege Bretz!) ich bin froh, mit meiner Fraktion diesen Vorstoß gemacht zu haben. Wir sind auf dem Weg, einen großen Teil der Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung zum 01.01.2027 auszusetzen. Das ist gut und richtig so. Ich habe es auch schon gesagt: Wir werden dem auch zustimmen. Zu meinem Kollegen Hohloch noch ein kleiner Nachsatz: Manchmal stehen Sie hier vorn im Glashaus. Ich erinnere mich an Diskussionen im letzten Jahr. Da haben Sie den einen oder anderen Punkt der Abgeordnetenentschädigung angesprochen – durchaus mit dem Ziel, an der einen oder anderen Stelle zu erhöhen; dazu ist es nicht gekommen. Dazu will ich hier auch gar nicht vertiefend ausführen, aber auch das gehört zur Wahrheit. – Ich bedanke mich für die doch wiederhergestellte Aufmerksamkeit! (Beifall BSW)

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, wir sind somit am Ende der Aussprache angelangt und beginnen mit den Abstimmungen. Die AfD-Fraktion beantragt die Überweisung ihres Gesetzentwurfes, „Siebtes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes“, Drucksache 8/2866, an den Hauptausschuss. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit wurde der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den eben genannten Gesetzentwurf. Ich darf Sie fragen, wer dem Gesetzentwurf zustimmt. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit wurde auch der Gesetzentwurf mit Enthaltungen abgelehnt und hat sich erledigt. Wir kommen zum Antrag der BSW-Fraktion auf Drucksache 8/2810, „Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung für 2027 aussetzen!“. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit wurde der Antrag mit Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Last, but not least: Wir kommen zum letzten Antrag, dem eben erwähnten Entschließungsantrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion, Drucksache 8/3010, „Aussetzung der Anpassung der Grundentschädigung für Abgeordnete im Jahr 2027“. Wer dem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich angenommen. (Ludwig Scheetz [SPD]: Die AfD stimmt gegen die Aussetzung! – Gegenruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD] – Weitere Zurufe) 2026 69 Ich schließe Tagesordnungspunkt 10 und rufe Tagesordnungspunkt 11 auf. TOP 11: Gesetz zur Umsetzung der Pflegefachassistenzausbildung im Land Brandenburg Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 8/2899 1. Lesung Ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung spricht Minister Wilke. Bitte sehr. (Beifall SPD) René Wilke (Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, jetzt wird es vielleicht etwas weniger kontrovers – so hoffe ich zumindest. (Lachen des Abgeordneten Niels-Olaf Lüders [BSW]) Denn es handelt sich um einen Gesetzentwurf, von dem ich behaupte, er ist einfach gut und richtig und wird sicherlich von allen Seiten begrüßt werden. Es geht darum, dass wir in diesem Land weiterhin Personal in der Pflege brauchen, in den verschiedenen Segmenten der Pflege. Um dieses Personal zu gewinnen, muss der Beruf weiter an Attraktivität gewinnen. Das ist in den letzten Jahren schon passiert. Es gab viele Fortschritte im Bereich der Pflege. Der Beruf hat sich verändert, und die Attraktivität ist deutlich gestiegen. Einer der nächsten Schritte, die gegangen werden müssen, ist vor allen Dingen, weiter an dem Themenkomplex Durchlässigkeit im Berufsfeld, Möglichkeiten des Aufstiegs und der Weiterentwicklung, Quereinstieg usw. zu arbeiten – und genau hier hilft dieser Gesetzentwurf. Brandenburg hat diese Notwendigkeit schon vor längerer Zeit erkannt. Bereits 2022 hat Brandenburg angefangen, dieses Thema zu diskutieren und hat damals sogar einen eigenen Entwurf vorgelegt. Dann aber wurde Einigkeit zwischen den Ländern sowie zwischen den Ländern und dem Bund erzielt, sodass ein bundesweites Verfahren gestartet wurde, dessen Ergebnis wir jetzt auch für Brandenburg sehen. Das ist natürlich der deutlich bessere Weg. Es sei auch erwähnt, weil das etwas über die Kolleginnen und Kollegen sagt, die für uns im Land Brandenburg arbeiten und ihre Fachexpertise einbringen, dass der Bundesgesetzentwurf nahezu eins zu eins dem entspricht, was Brandenburg damals als Vorschlag erarbeitet hat. Insofern sieht man hier, dass dieser Weg damals tatsächlich auch mit der Brandenburger Initiative geebnet wurde. Worum geht es also? Wir sorgen mit dem Bundesgesetz, das wir jetzt auf Landesebene umsetzen und das in allen Ländern umgesetzt wird, dafür, dass eine Vereinheitlichung bei der Pflegefachassistenzausbildung vollzogen wird. Wir sorgen dafür, dass der Quereinstieg hier weiter erleichtert wird. Wir sorgen dafür, dass die Möglichkeit gegeben ist, dann auf dieser Grundlage weitere Schritte zu gehen, die Fachausbildung zu machen und sich sogar noch weiter zu qualifizieren, also seinen Weg im Pflegeberuf von der Anfangsstufe bis zu den höchsten Stufen zu gehen – wenn man das denn möchte. 70 Landtag Vor allen Dingen sorgt das Gesetz dafür, dass der Einsatzbereich deutlich flexibler wird, dass es die Trennung der verschiedenen Segmente so nicht mehr geben muss und es eine generalistische Ausbildung gibt, die dafür sorgt, dass Menschen, die in diesem Bereich ausgebildet sind, in verschiedenen Segmenten eingesetzt werden können. Das steigert die Attraktivität des Berufes auch insofern, als wir erleben, dass Biografien sich zum Teil ändern, dass Menschen noch eine andere Abzweigung nehmen und sich beruflich verändern wollen. Das können sie dann auch im Bereich der Pflege. Unterm Strich ist das also etwas, das lange Zeit – auch in Brandenburg – diskutiert, gefordert und gewünscht wurde, das im Bereich der Pflege gewünscht wird, das in der Pflegeausbildung gewünscht und verfolgt wird und das wir jetzt mit diesem Gesetz hier in Brandenburg in Umsetzung und auf den Weg bringen können. Deswegen bitte ich schlicht um Zustimmung, damit wir das Ganze zu einem guten Ende führen können. – Ich danke Ihnen. (Beifall SPD und CDU)

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Wir setzen die Aussprache fort. Die Abgeordnete Dr. Oeynhausen spricht für die AfD-Fraktion. (Beifall AfD)

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Daniela Oeynhausen AfD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Brandenburger! Der Pflegenotstand ist das Topthema in Brandenburg. Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt und steigt – und immer weniger können sich einen Platz im Pflegeheim leisten. Pflegebedürftig zu werden, heißt für viele Menschen, zum Sozialfall zu werden. 2024 hat das Land Brandenburg knapp 140 Millionen Euro für die Sozialhilfe zur Pflege ausgegeben. Diese Ausgaben belasten den Landeshaushalt massiv. Im Bundestag hat sich Schwarz-Rot für die Einführung einer bundesweit einheitlichen Ausbildung für Pflegehelfer gegenseitig auf die Schulter geklopft. Das tut der SPD-Gesundheitsminister hier auch. Aber ich frage mich, wofür. Wofür? Das Gesetz verpasst echte Chancen für die Bürger. Ich habe mit einer Altenpflegerin gesprochen. (Zuruf von der SPD) Das Heim, in dem sie arbeitet, stehe fast leer. Und warum? Weil sich kaum jemand mehr die hohen Eigenanteile von 3 000 Euro monatlich und mehr leisten kann. Ein Grund für die hohen Eigenanteile ist, dass die Heimbewohner mit etwa 150 Euro pro Monat an den Ausbildungskosten für Pflegekräfte beteiligt werden. Ist das ihre Aufgabe? Nein! Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deswegen fordere ich die Landesregierung auf, diese Ausbildungskosten zu übernehmen. Wir brauchen bezahlbare Pflege, und damit Pflege bezahlbar wird, muss der Staat stärker einspringen und das Land Verantwortung übernehmen. Sinnlose Ausgaben, die gestrichen werden können, gibt es doch genug: Geld für Klimaschwindel, für illegale Migration, für einen aufgeblähten Staatsapparat. Keiner kann den Bürgern erklären, warum sie weiter geschröpft werden sollen. (Steeven Bretz [CDU]: Was?! – Gegenruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD] – Weitere Zurufe) Mitte dieses Jahrhunderts werden voraussichtlich 700 000 Pflegekräfte fehlen – ja, 700 000! Wir werden diesen Mangel nicht ausgleichen können – auch nicht mit diesem neuen Gesetz. Deswegen müssen wir auf das setzen, was unsere Gesellschaft schon immer stark gemacht hat, nämlich die Familie. Doch genau auf die Familie hat es Schwarz-Rot abgesehen: (Unmut bei der SPD – Zuruf des Abgeordneten Rainer Genilke [CDU]) Durch höhere Zuzahlungen, durch eine teure Familienmitversicherung macht Schwarz-Rot den Familien das Leben zur Hölle. Dazu kommen noch Schulen ohne Bildung und ein von illegalen Migranten überfluteter Wohnungsmarkt. (Beifall AfD – Lachen sowie Zuruf des Abgeordneten Rainer Genilke [CDU]) Familien stärken heißt auch Pflege sichern – gerade für die Zukunft. Deswegen fordere ich die Landesregierung auf, hier nachzubessern und Familien zu schützen. Das erwarten Familien, das erwarten die Pflegebedürftigen, das erwarten auch wir von der AfD. (Zuruf von der SPD) Wir stimmen der Überweisung an den Ausschuss zu. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Daniel Münschke

Danke sehr. – Wir setzen die Aussprache fort. Frau Abgeordnete Schönbrunn erhält das Wort für die SPD-Fraktion, (Beifall SPD – Zuruf von Minister Daniel Keller) sofern sie ihre Lesebrille dabeihat. Bitte sehr.

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Sina Schönbrunn SPD

I’m so sorry. Ich brauche meine Brille, genau. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muss mir selbst jetzt leider etwas Zeit klauen: Ich weiß nicht, Frau Dr. Oeynhausen, ob Sie einen anderen Gesetzentwurf vorliegen hatten als wir – als der Minister und wir als Fraktion oder Koalition. Ich bin immer sehr schockiert, muss ich ehrlich sagen, über Ihre Reden – so viel dazu. (Beifall SPD und CDU) Ich bin dann immer sehr konfus und weiß gar nicht, was ich sagen soll. Doch ich fange jetzt an: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn wir über Pflege sprechen, sprechen wir nicht über irgendeinen abstrakten Politikbereich, wir sprechen über die konkrete Frage, wer sich um uns kümmert, wenn wir im Alter, aber nicht nur dann, Hilfe brauchen. Dabei geht es um unsere Eltern, unsere Nachbarn und irgendwann vielleicht auch einmal um uns selbst. Deshalb ist klar: Gute Pflege braucht gute Fachkräfte – und gute Fachkräfte brauchen gute Ausbildungswege. Ich danke an dieser Stelle einmal all jenen, die, während wir hier tagen, im Land in der Pflege tätig sind und so viel Gutes tun: Der Wert Ihrer Arbeit ist unbezahlbar. (Beifall SPD, CDU und BSW) Heute, meine Damen und Herren, geht es um gute Ausbildung. Mit dem Pflegefachassistenzgesetz hat der Bund die Grundlage für eine bundeseinheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz geschaffen. Nun müssen wir in Brandenburg die Voraussetzungen dafür schaffen, dass diese Ausbildung ab 2027 auch tatsächlich starten kann. Was zunächst technisch klingt, hat in der Praxis eine große Bedeutung. Bislang gab es in Deutschland eine Vielzahl unterschiedlicher Helfer- und Assistenzausbildungen. Das war unübersichtlich, erschwerte die Vergleichbarkeit und machte Aufstiege im Beruf oft kompliziert. Künftig haben wir eine einheitliche, generalistische Ausbildung mit klaren Standards und besseren Entwicklungsmöglichkeiten. Das ist ein Gewinn für die Auszubildenden, es ist ein Gewinn für die Einrichtungen, und es ist ein Gewinn für die Menschen, die auf Pflege angewiesen sind. Der Gesetzentwurf sorgt dafür, dass die notwendigen Zuständigkeiten geregelt werden. Er sorgt dafür, dass die Finanzierung rechtssicher erfolgt und dass die Ausbildung mit guten Qualitätsstandards stattfinden kann. Das Gute ist, dass wir dabei nicht bei null anfangen: Brandenburg hat mit der Einführung der Pflegefachkraftausbildung bereits wertvolle Erfahrungen gesammelt – Behörden, Schulen und Ausbildungsträger kennen die Abläufe. Deshalb können wir die neue Pflegefachassistenzausbildung schnell, rechtssicher und ohne unnötige Bürokratie auf den Weg bringen. Besonders wichtig ist mir dieser Punkt: Pflegefachassistentinnen und Pflegefachassistenten sind keine Hilfskräfte zweiter Klasse. Sie übernehmen wichtige Aufgaben im Pflegealltag und entlasten die Pflegefachkräfte. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels brauchen wir Menschen auf unterschiedlichen Qualifikationsniveaus, die gemeinsam gute Pflege ermöglichen. Wer heute als Pflegefachassistenzkraft einsteigt, erhält zudem bessere Chancen auf einen späteren beruflichen Aufstieg. Auch das macht den Pflegeberuf attraktiver – und wir müssen den Pflegeberuf attraktiver machen. Meine Damen und Herren, der demografische Wandel wartet nicht auf uns. Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen steigt und steigt. Gleichzeitig suchen viele Einrichtungen händeringend nach Personal. Dieses Gesetz löst nicht alle Probleme der Pflege – das behauptet auch niemand –, aber es schafft einen wichtigen Baustein für eine moderne, verlässliche und zukunftsfeste Pflege in Brandenburg. Genau deshalb sollten wir diesen Schritt jetzt gemeinsam gehen (Beifall der Abgeordneten Elske Hildebrandt [SPD]) und damit die Pflegeassistenzausbildung ab 2027 gebührend aufwerten. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) 2026 71

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Für die BSW-Fraktion erhält der Abgeordnete Kutsche das Wort. Bitte sehr. (Beifall BSW)

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Andreas Kutsche BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Umsetzung der Pflegefachassistenzausbildung im Land Brandenburg setzen wir Bundesrecht um. Das ist notwendig, denn wir brauchen – wie wir gehört haben – Menschen in der Pflege. Die bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung macht ein Ende mit den bislang unterschiedlichen Landesregelungen, schafft mehr Transparenz in der Ausbildung und macht den Beruf damit attraktiver. Das begrüßen wir grundsätzlich. Aber eines muss ebenso klar sein: Kein Gesetz wird den Pflegenotstand beseitigen, wenn die Arbeitsbedingungen in den Einrichtungen nicht endlich spürbar besser werden. (Beifall des Abgeordneten Niels-Olaf Lüders [BSW]) Die Kolleginnen und Kollegen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ambulanten Diensten arbeiten vielerorts am Limit. Sie brauchen nicht nur neue Ausbildungswege, sondern vor allem ausreichend Personal, gute Bezahlung und mehr Zeit für die Menschen, die sie versorgen. Die Gewerkschaft Verdi warnt davor, die Pflegefachassistenz als billigen Ersatz für dringend benötigte Pflegefachkräfte zu missbrauchen – und diese Sorge teilen wir: Aus Sicht des BSW darf die Pflegefachassistenz keine Sparmaßnahme werden. Sie muss ein eigenständiges Berufsbild mit klaren Kompetenzen sein und zugleich echte Möglichkeiten zum Aufstieg zur ausgebildeten Fachkraft eröffnen. Positiv bewerten wir die finanzielle Absicherung der Ausbildung und die Errichtung einer Ombudsstelle für Auszubildende. Dennoch erwarten wir von der Landesregierung mehr als die bloße Umsetzung bundesrechtlicher Vorgaben: Brandenburg muss insbesondere im ländlichen Raum für ausreichend Ausbildungsplätze, qualifizierte Lehrkräfte und eine verlässliche Finanzierung sorgen. Meine Damen und Herren, Pflege ist keine Ware und kein Kostenfaktor. Pflege ist eine der wichtigsten gesellschaftlichen Aufgaben überhaupt. Wer den Fachkräftemangel wirklich bekämpfen will, muss die Menschen in der Pflege stärken, und zwar nicht nur durch neue Gesetze, sondern durch bessere Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen sowie durch echte Wertschätzung. Deshalb begleiten wir die Umsetzung dieses Gesetzes konstruktiv. Entscheidend wird aber sein, ob auf dieses Gesetz auch die notwendigen Investitionen folgen, denn bessere Ausbildung allein wird den Personalmangel nicht beheben, wenn gleichzeitig – wie es uns der aktuelle Jahrmarkt der Reformen zeigt – der finanzielle Druck auf Einrichtungen und Beschäftigte wächst. Gute Pflege gibt es nicht zum Nulltarif. Daran wird sich die Landesregierung messen lassen müssen. 72 Landtag Dennoch möchte ich für diese Berufe werben: Pflegeberufe sind schöne, erfüllende Berufe, und ich kann nur dazu aufrufen, sie zu erlernen. Diesen Werbeblock möchte ich – als examinierter Krankenpfleger – an dieser Stelle machen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit – und Frau Oeynhausen: Was Sie gesagt haben, ist ein Problem. Das ist aber ein anderes Thema, finde ich. – Vielen Dank. (Beifall BSW)

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Daniel Münschke

Danke sehr. – Für die CDU-Fraktion erhält Frau Abgeordnete Fährmann das Wort. Bitte sehr.

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Ellen Fährmann CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vieles wurde schon gesagt. Wir stehen vor großen Herausforderungen in der Pflege. Das ist bekannt. Menschen in Brandenburg werden älter, der Pflegebedarf steigt, und das Pflegefachpersonal fehlt an vielen Stellen. Deshalb ist jede Maßnahme, die dazu beiträgt, mehr Menschen für einen Pflegeberuf zu gewinnen und ihnen gute Entwicklungsperspektiven zu eröffnen, grundsätzlich zu begrüßen. Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir die landesrechtlichen Voraussetzungen für die Einführung der bundesweit einheitlichen Pflegefachassistenzausbildung. Damit setzen wir Bundesrecht um und sorgen dafür, dass Brandenburg rechtzeitig an den Start gehen kann, um 2027 mit der Ausbildung zu beginnen. Die neue Pflegeassistenzausbildung ersetzt die bislang unterschiedlichen Helferausbildungen, die in den jeweils anderen Bundesländern oft nicht anerkannt wurden. Sie schafft damit eine bessere Vergleichbarkeit und Entwicklung; deshalb der Pflegeberuf. Wer sich zunächst für eine Assistenzqualifizierung entscheidet, erhält künftig bessere Möglichkeiten, sich später zur Pflegefachkraft ausbilden zu lassen. Das stärkt die Attraktivität der Pflegeberufe insgesamt und eröffnet vielen Menschen neue berufliche Perspektiven. Besonders wichtig ist aus unserer Sicht, dass niedrigschwellige Zugänge zur Ausbildung ermöglicht und damit neue Zielgruppen für den Pflegeberuf erschlossen werden. Junge Menschen, Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger so- wie Menschen mit praktischer Erfahrung haben in der Pflege die Möglichkeit, einen qualifizierten Berufsabschluss zu erwerben. Meine Damen und Herren, wir alle wissen, dass gute Pflege qualifizierte Fachkräfte braucht. Aber sie braucht auch engagierte Assistenzkräfte, die Verantwortung übernehmen, das Pflegefachpersonal entlasten und die Versorgung der Menschen sicherstellen. Ebenso begrüßen wir die vorgesehenen Regelungen zur Qualitätssicherung. Die Verordnungsermächtigungen schaffen die Grundlage dafür, Anforderungen an Ausbildungsstätten und Pflegeschulen festzulegen. Qualität muss gerade in einem so sensiblen Bereich gesichert werden. Die Pflegefachassistenzausbildung ist dabei kein Allheilmittel. Wir wissen, dass wir den Fachkräftemangel damit allein nicht bewältigen können. Deshalb begleiten wir die Einführung der neuen Ausbildung konstruktiv und erwarten, dass die Landesregierung die Umsetzung in enger Zusammenarbeit mit den Pflegeschulen, den Trägern, den Einrichtungen und den Beschäftigten gestaltet. Entscheidend wird sein, dass die neuen Regelungen in der Praxis funktionieren. Worauf wir aber achten müssen: Kein Bürokratieaufwuchs! Die Menschen in Brandenburg sind auf eine verlässliche pflegerische Versorgung angewiesen. Dafür benötigen wir gut ausgebildete Pflegefachkräfte auf allen Qualifikationsstufen. Der vorliegende Gesetzentwurf schafft dafür wichtige Voraussetzungen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD)

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Der Minister verzichtet auf das Wort. Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt und kommen gleich zur Abstimmung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung, „Gesetz zur Umsetzung der Pflegefachassistenzausbildung im Land Brandenburg“, Drucksache 8/2899, an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig an den Ausschuss überwiesen. Damit schließe ich Tagesordnungspunkt 11 und rufe Tagesordnungspunkt 12 auf. TOP 12: Gesetz zur Neuordnung der gesetzlichen Kita-Finanzierung (Kita-Finanzierungsneuordnungsgesetz - KitaFinNG) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 8/2900 1. Lesung Ich eröffne die Aussprache. Es beginnt Herr Minister Hoffmann für die Landesregierung.

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Gordon Hoffmann

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist jetzt ziemlich genau vier Jahre her, dass die letzte umfassende Reform – bzw. der Versuch einer umfassenden Reform – des Kitarechts in Brandenburg ausgesetzt wurde. Ich glaube, aus heutiger Sicht muss man vom Scheitern eines sehr, sehr ambitionierten, vielleicht auch überambitionierten Vorhabens sprechen. Trotzdem musste es natürlich weitergehen, denn alle waren sich einig – und alle sind sich einig –, dass die Finanzierung der Kitas in Brandenburg mittlerweile ein so kompliziertes, komplexes und undurchschaubares System geworden ist, dass damit eigentlich niemand zufrieden ist. Es ist so, dass über die Jahre an allen Stellen Verbesserungen vorgenommen wurden und man das System damit immer weiter verkompliziert hat. Damit haben wir im Prinzip die Situation, dass im Land Brandenburg wahnsinnig viel Geld für Kitas ausgegeben wird und man trotzdem den Eindruck hat, dass irgendwie alle wahnsinnig unzufrieden sind. Vor diesem Hintergrund kam das MBJS im Juli 2024 mit den kommunalen Spitzenverbänden zusammen, und man kam überein, dass man die Kitafinanzierung bis 2027 neu ordnen will. Das ist natürlich nur ein Teilaspekt, aber es ist ein sehr komplexer und sehr herausfordernder Teilaspekt. Dieses Vorhaben war herausfordernd, aber wir haben jetzt geliefert. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf stellen wir nämlich die Kitafinanzierung im Land Brandenburg auf neue Beine. Wir machen alle Finanzströme transparenter, digitaler und unbürokratischer. Wir wollen, dass alle Beteiligten, also Verwaltung, Kommunen und Träger, mehr Durchblick und weniger Aufwand haben. Was bedeutet es jetzt im Einzelnen, dass wir es transparenter machen wollen? Es bedeutet, dass die Berechnungen der Landeszahlung, die bisher sehr, sehr komplex waren und auf unzähligen Parametern, vielen verschiedenen Rechtsgrundlagen und unterschiedlichen Zyklen der Dynamisierung basierten, deutlich nachvollziehbarer werden. Zum Beispiel wird jede Kitaleitung die Höhe des rechnerischen Landesanteils, den ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt für ihre Einrichtung erhält, transparent selbst berechnen können. Wie erreichen wir diese Vereinfachung? Wir brauchen künftig statt vieler verschiedener Werte nur noch drei Werte, um die Landeszahlung zu errechnen. Das sind erstens die vertraglich belegten Plätze, das sind zweitens die rechnerischen Kosten für das notwendige pädagogische Personal, und es ist drittens der individuelle Landesfaktor pro Landkreis oder kreisfreier Stadt – und dieser Landesfaktor ist tatsächlich etwas Neues; das ist ein Systemwechsel. Er wurde aus der jeweiligen Gesamthöhe der heutigen Landeszuschüsse individuell für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt errechnet, und wir bündeln damit die vielen verschiedenen Zahlungsstränge des Landes an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Ich sagte auch, wir wollen, dass es digitaler wird. Was wird digitaler? Wir werden die gesetzliche Finanzierung künftig vollständig über eine digitale Plattform abwickeln, die sogenannte Kita-Datenbank. Ich durfte mir neulich die erste Version anschauen, und ich glaube, dass sie tatsächlich ein großer Fortschritt ist. Wir werden die Prozesse damit vereinheitlichen und automatisieren, sodass wir auch hier eine deutliche Entlastung von Bürokratie erfahren werden. Wir gehen bei dem Vorhaben, dass es unbürokratischer werden soll, sogar noch weiter, denn wir reduzieren die Zahl der Verordnungen und Rechtsgrundlagen zur Kindertagesbetreuung deutlich. Finanzierungsverfahren werden zusammengeführt, zum Beispiel die Systematik der Melde-, Stichtags- und Zahlungstermine für die Einrichtungsträger. Das heißt dann praktisch: Es gibt weniger einzelne Anträge, weniger einzelne Bescheide und eine höhere Finanzierungssicherheit. Jetzt möchte ich gern noch auf einen Punkt eingehen, der in der Diskussion natürlich ein besonderes Augenmerk erfahren hat, und das ist die Frage der Angleichung der Regelungen für das Essensgeld – diese Frage möchte ich nicht ausklammern. Bislang müssen Kitaträger mithilfe ziemlich komplexer und aufwendiger Berechnungen schätzen, was Eltern durch das Mittagessen an Kitas tatsächlich an Eigenaufwendungen sparen, also die sogenannte Höhe der häuslichen Ersparnis. Die Differenzbeträge werden dann sozial gestaffelt auf alle Eltern umgelegt und im Zweifel von den Kommunen getragen. Das ist nicht nur wahnsinnig kompliziert, es ist auch wahnsinnig aufwendig. Diese Regelung führt deshalb schon jetzt in Teilen zu Unmut. 2026 73 Wir wollen dafür sorgen, dass die Beteiligung von Eltern an der Finanzierung des Kitaessens künftig dieselbe Grundlage hat wie bei Schulkindern; zudem soll es sich nach angemessenen Preisen richten. Ich will natürlich auch an dieser Stelle ehrlich sein: Ja, das bedeutet, dass es für Eltern von Kitakindern teurer werden kann als bislang. Allerdings möchte ich auch darauf hinweisen, dass Familien mit einem niedrigen Einkommen einen Anspruch auf Kostenübernahme haben, und ich möchte, dass wir das nicht vergessen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen, dass es uns gelungen ist, dass sich alle jetzigen Träger der Finanzierung von Kitas weiterhin am System beteiligen, und zwar mit der gleichen Kraftanstrengung – insbesondere auch das Land. Diese Reform ist kein Modell, um Geld zu sparen, sondern es geht darum, die Finanzierung von Kitas transparenter, unbürokratischer und digitaler zu machen. Die Vereinfachung, die wir vornehmen wollen, wird ganz wesentlich zur Verwaltungsmodernisierung und zum Bürokratiebau beitragen, und das wird auf allen Ebenen spürbar sein. (Beifall CDU sowie der Abgeordneten Sina Schönbrunn [SPD]) Nun weiß ich natürlich, dass es gerade bei einem so emotionalen Thema ganz, ganz viele Wünsche gibt, deren Erfüllung alle auch noch gern gesehen hätten – egal ob der Städte- und Gemeindebund, der große Probleme mit der Restbedarfsfinanzierung hat, die Träger, die sich an vielen Stellen noch qualitative Verbesserungen wünschen, oder auch andere, die dort Interessen haben. Das kann ich alles total nachvollziehen. Aber wir haben es beim letzten Mal erlebt: Wenn man sich den Wagen zu voll packt, kommt man möglicherweise nicht ans Ziel. Deshalb sage ich: Lassen Sie uns nicht kleinreden, was wir in den letzten Jahren im Bereich der Kitabetreuung gemeinsam an Fortschritten erreicht haben! Wir haben Verbesserungen bei der Personalbemessung erreicht. Allein was seit 2015 in Personalverstärkungen, in Verbesserungen der Personalsituation, geflossen ist, macht in Summe rund 4 000 VZÄ aus; das sind in diesem Jahr ca. 308 Millionen, die an qualitativen Verbesserungen erzielt werden konnten. Daneben gab es eine enorme Ausweitung der Elternbeitragsentlastung, eine praxisnähere Kita-Personalverordnung und auch erweiterte Kapazitäten für die Erzieherausbildung. Deshalb ist für uns ganz wichtig: Es geht hier darum, die Finanzierung der Kitas transparenter, unbürokratischer und digitaler zu machen – aber im Mittelpunkt unserer Bemühungen stehen nach wie vor die Kinder in Brandenburg. Daran wollen wir weiterhin festhalten. Ich freue mich auf die Anhörung im Ausschuss, und ich möchte mich bei allen bedanken, die sich bislang engagiert in diesen Prozess eingebracht haben und ihn auch weiterhin konstruktiv begleiten. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir dieses Gesetz so in Kraft setzen können, dass es ab dem 1. Januar 2027 gilt. Ich glaube, das wird ein guter Tag für die Kinder in Brandenburg. – Danke schön. (Beifall CDU und SPD) 74 Landtag

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Rainer Genilke

Vielen Dank, Herr Minister. – Wir fahren in der Tagesordnung fort. Zu uns spricht der Abgeordnete Dennis Hohloch für die AfD-Fraktion. (Beifall AfD) Dennis Hohloch (AfD):* Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Herr Minister, ob es ein guter Tag für die Kinder wird, sei mal dahingestellt. Es wird auf jeden Fall ein schlechter Tag für die Eltern, denn dieser Gesetzentwurf führt schlussendlich dazu, dass die Eltern für die Kinderbetreuung tiefer in die Tasche greifen müssen. Ich werde es Ihnen gleich im Einzelnen vorrechnen. Sie als Landesregierung haben vor Jahren die Elternbeitragsfreiheit versprochen. Sie haben sie aber immer wieder verschoben – bis zur Wahl, da haben Sie dann als Wahlgeschenk sozusagen die letzte Stufe gezündet, damit die SPD noch einmal über die Zielmarke kommt. (Ludwig Scheetz [SPD]: Das stimmt überhaupt nicht!) Dann haben Sie die sogenannte dritte Betreuungsstufe nicht mehr finanziert. Ich gehe kurz darauf ein: Die Landesregierung hat bis 2025 über eine Richtlinie jeden Kitaplatz, der über acht Stunden Betreuung pro Tag bedurfte, mit 500 Euro pro Jahr bezuschusst. Dieser Zuschuss fiel nun weg. Das waren 2025 insgesamt 16 Millionen Euro – und diese 16 Millionen Euro müssen jetzt die Kitaträger oder die Eltern ausgleichen. Ich möchte Ihnen kurz erklären, wie das funktioniert: Im Endeffekt leiden die Eltern – speziell die Eltern mit Krippenkindern – unter dieser Regelung, denn diese dritte Betreuungsstufe ist auch im Kita-Finanzierungsneuordnungsgesetz nicht geregelt. Sie haben sozusagen nur zwei Betreuungsstufen – für Kinder, die bis zu sechs Stunden oder über sechs Stunden pro Tag betreut werden. Jetzt komme ich dazu, wie sich eigentlich die Kosten bemessen. Es gibt ja die sogenannte Personalkostenbemessung; sie richtet sich nach der Anzahl der Kinder. Was heißt das? Ich gebe ein Beispiel und bleibe bei den Krippenkindern: Die Kosten des Krippenplatzes werden zu 90,9 % vom Träger der Jugendhilfe, in der Regel also vom Landkreis, übernommen. Den Rest muss der Kitaträger selbst finanzieren. Wie macht er das? Da diese Kosten Teil der Betriebskosten sind, wird er versuchen, sie auf die Elternbeiträge umzulegen. Für Kitakinder werden keine Elternbeiträge mehr erhoben, sehr wohl aber für Krippenkinder. Dementsprechend werden diese Mehrkosten aller Wahrscheinlichkeit nach denjenigen als zusätzliche Belastung auferlegt, die Beiträge für ihre Krippenkinder zahlen. Eine Beispielrechnung werde ich später aufmachen. Schauen wir zunächst in die Uckermark – jetzt spielt auch der Landesfaktor hinein –: Die Personalkosten dort belaufen sich auf 50,5 Millionen Euro. Dort wird ein Landesfaktor von 68,3 % zugrunde gelegt; das heißt, das Land erstattet dem Kreis 34,5 Millionen Euro. Für den Rest muss der Kreis den jeweiligen Kitaträger bezuschussen; zumindest muss er 90,9 % der Kosten für die im Jahresmittel durchschnittlich betreuten Krippenkinder übernehmen. Nun ist es aber so, dass wir auch einen Personalschlüssel haben. Das heißt konkret, dass auf 4,25 Kinder in der Krippe ein Erzieher kommt. Dies gilt aber nur dann, wenn all diese Kinder mehr als sechs Stunden Betreuung bekommen. Sind es weniger als sechs Stunden Betreuung, wird das Ganze mal 0,8 gerechnet. Dann kommt also nicht ein Erzieher auf 4,25 Kinder, sondern weniger. Damit bin ich wieder bei dem, was seit Jahren kritisiert wird: Was passiert mit den Tausenden Kindern – ich glaube, im letzten Jahr waren es 32 000 –, die mehr, also bis zu zehn Stunden, Betreuung bekommen? Diese Frage regelt das Kita-Finanzierungsneuordnungsgesetz nicht. Jetzt komme ich zu der angekündigten Beispielrechnung: Für Eltern mit einem Jahreseinkommen von über 55 000 Euro gibt es keine Deckelung. Wenn sie zwei Kinder in der Krippe haben, bezahlen sie pro Monat vielleicht 300 Euro, jedenfalls mehr als 210 Euro; zumindest ist das relativ wahrscheinlich. Damit bezahlen die Eltern für diese beiden Kinder nur an Kitabeiträgen 7 200 Euro im Jahr. Bis zu 4 800 Euro ist wenigstens noch die steuerliche Absetzbarkeit gegeben, während das, was sie jetzt wegen der höheren Essensgeldbeiträge mehr bezahlen müssen, nicht steuerlich absetzbar ist. Anders formuliert: Sie schenken den Eltern auf der einen Seite die Kitabeitragsfreiheit – das betrifft also die Kinder, die schon in der Kita sind –, erhöhen aber gleichzeitig die Essensbeiträge, die die Eltern zudem steuerlich nicht absetzen können. Das heißt, Sie belasten diese Eltern eigentlich doppelt, handeln also nach dem Prinzip „linke Tasche – rechte Tasche“. (Zuruf der Abgeordneten Katja Poschmann [SPD]) Kommen wir zu den Essensbeiträgen: Die ersparten Eigenaufwendungen lagen bisher bei 2,50 Euro pro Tag; insofern galt sozusagen eine Deckelung. Das machte bei zwei Kindern und 200 Verpflegungstagen 1 000 Euro im Jahr aus. Jetzt müssen die Eltern den kompletten Betrag anrechnen. Gehen wir von 5 Euro aus, also dem Doppelten, sind es über 2 000 Euro im Jahr. Zudem müssen sie für die Krippe noch Windeln bereitstellen. Gehen wir wieder von zwei Kindern und 200 Betreuungstagen aus, ergeben sich bei drei Windeln pro Tag 1 200 Windeln pro Jahr. Eine Windel kostet 25 Cent; die Gesamtkosten für 1 200 Windeln belaufen sich also auf 300 Euro pro Jahr. Damit ergibt sich durch dieses neue Gesetz folgende jährliche Gesamtbelastung für Eltern, die zwei Kinder in der Krippe haben und mehr als 55 000 Euro verdienen: 7 200 Euro Elternbeiträge, 2 000 Euro Essensgeld, die sie nicht steuerlich absetzen können, und 300 Euro für Windeln. Insgesamt müssen diese Eltern also 9 500 Euro pro Jahr bzw. 792 Euro pro Monat bezahlen. Ich sage Ihnen: Das ist nicht gerecht. Wir haben eine ganze Menge an Fragen, die wir in der Anhörung stellen werden. Im Gesetzentwurf finden sich auch positive Regelungen, etwa zur Digitalisierung. Das ist alles schön und gut. Aber diese Mehrbelastung der Eltern nehmen wir als AfD nicht hin, und dagegen wenden wir uns. (Beifall AfD) Wir hoffen, dass das sogenannte Struck’sche Gesetz greift, wonach ein Gesetz, das in das Parlament eingebracht wird, dieses niemals in der ursprünglichen Fassung verlässt. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Rainer Genilke

Vielen Dank. – Wir fahren mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Frau Abgeordnete Hildebrandt, bitte. (Beifall SPD) Elske Hildebrandt (SPD):* Herr Vizepräsident! Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Liebe Zuschauende! Ja, es gab vor Jahren den großen Beteiligungsprozess. Die Erwartungen sind gleichbleibend hoch; das betrifft auch die immer wieder bekräftigte Forderung nach Kostenneutralität. Nach dem Abbruch des Reformprozesses gab es im vergangenen Jahr, noch unter Minister Freiberg, einen neuen Versuch. Das Ziel wurde neu gesteckt: Zunächst einmal sind die Finanzströme zu vereinfachen und transparent zu machen. Dieser Entwurf – so ehrlich muss man sein – ist nicht der große Wurf, nicht der Befreiungsschlag, der die Probleme der Kitafinanzierung löst. Aber in dieser verfahrenen Lage ist er eine Bewegung in die richtige Richtung. Er nimmt nicht alle Finanzierungsbeteiligten in den Blick, sondern regelt zunächst die Finanzbeziehungen zwischen Land und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten. Die vielen Einzelströme der zweckgebundenen Landeszuweisungen werden im sogenannten Faktormodell gebündelt; dazu hat der Minister ausführlich ausgeführt. Gut ist, dass dadurch dem Land und den Landkreisen Bürokratie und Zeit erspart werden; das ist super. Aber der Landesfaktor führt natürlich nicht zu mehr Transparenz und Vergleichbarkeit hinsichtlich der Platzkosten. Es bleibt nach wie vor offen, was zu den Betriebskosten einer Einrichtung gehört und ob die Träger die Kosten gegenüber den Standortkommunen geltend machen dürfen, das heißt, ob sie sie erstattet bekommen. – Herr Hohloch, die Finanzierung der Kitas ist also weiterhin von der Finanzkraft der Standortkommunen abhängig, nicht von den Trägern. Was aber zu Transparenz führen kann, ist der neue § 53. Diesen begrüßen wir sehr. (Beifall der Abgeordneten Katja Poschmann [SPD]) – Ja, da kann ruhig geklatscht werden. – Er stellt für uns das Kernstück des vorliegenden Gesetzentwurfs dar. Das möchte ich Ihnen kurz erläutern. Durch diese Regelung wird es ermöglicht – und rechtssicher verankert –, dass Jugendämter, kreisangehörige Gemeinden und Träger Vereinbarungen zu Leistungen, Entgelt und Qualität treffen und somit die Kita-Gesamtkosten – um diese geht es uns ja immer – prospektiv regeln können. Der Landkreis Potsdam-Mittelmark macht mit diesem Modell seit Jahren sehr gute Erfahrungen. Dort ist klar ersichtlich, wie Platzkosten kalkuliert werden, was zu den Betriebskosten gehört – es gibt nämlich eine einheitliche Betriebskostensystematik – und was wirtschaftlich ist und was nicht. Für alle Kitaträger aller kreisangehörigen Gemeinden wird nach einem einheitlichen Verfahren gehandelt; Willkür ist ausgeschlossen. 2026 75 In den Gemeindevertretungen gibt es dann keine bösen Überraschungen mehr mit den Fehlbedarfen – das Problem kennen wir alle –, denn diese sind von vornherein klar. Eltern klagen nicht mehr gegen eine undurchsichtige und als ungerecht empfundene Beitragsberechnung, denn sie ist dann transparent und nachvollziehbar. Die Träger sind nicht mehr dem Risiko ausgesetzt, Kosten nicht erstattet zu bekommen. Diese Neuerung im Gesetz eröffnet also den Landkreisen, ihren kreisangehörigen Gemeinden und den Trägern wirklich eine sehr gute Möglichkeit. Jugendhilfeausschüsse und Jugendämter sollten sich damit vertraut machen. Zu den Punkten im Gesetzentwurf, die wir ebenfalls begrüßen und sehr gut finden, gehört die einheitliche Betriebskostensystematik, weil dadurch die Finanzierung transparent und nachvollziehbar wird. Die oberste Landesjugendbehörde kann – und wird – jetzt mit dem Landes-Kinder- und Jugendausschuss eine Empfehlung nach § 85 SGB VIII zu einer Betriebskostensystematik abgeben. Diese Empfehlung ist mit Blick auf die Konnexität das höchste Maß an Verbindlichkeit, das wir im Gesetz verankern konnten. Der Entwurf enthält auch Punkte, die wir kritisch sehen. Exemplarisch möchte ich die Mittagessenregelung nennen; Herr Minister hat sie schon angesprochen. Bisher ist es im Kitagesetz so geregelt, dass die durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen als Anteil von den Eltern zu begleichen waren. Jetzt sollen die Eltern für Krippe, Kita und Hort wie schon in der Schule die Kosten komplett – im Entwurf heißt es: „einen angemessenen Preis“ – bezahlen. Dadurch würden sich die Zahlungen der Eltern erhöhen. Wir sind in der Diskussion um das Kitagesetz aber immer von folgender Prämisse ausgegangen: Für keinen der Beteiligten darf sich die zu zahlende Summe erhöhen. – Das war eine Voraussetzung in der gesamten Diskussion. Niemand soll also als Folge dieses Gesetzes mehr bezahlen. Das gilt natürlich auch für die Eltern, denn wir haben den Versorgungsauftrag für unsere Kitakinder im Kitagesetz verankert. Wir sind eines der wenigen Bundesländer, die eine solche Regelung getroffen haben. Es steht sogar in unserer Verfassung, und das nehmen wir sehr ernst. Da ist natürlich für uns der Verweis auf Bildung und Teilhabe nicht unbedingt der erste Weg, den wir gehen wollen. Deshalb wird § 63 auch Gegenstand der Diskussion im weiteren Verfahren sein. Es gibt noch andere Punkte, die wir im Blick behalten und uns genau ansehen werden. Ja, dieses Gesetz fällt in eine Zeit, in der die Kitas vor besonderen Herausforderungen stehen. Anfang dieses Jahres ist die Richtlinie ausgelaufen, die vom MBJS als Hilfestellung aufgelegt worden war. Für das Personal …

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Rainer Genilke

Frau Abgeordnete, Sie müssten zum Schluss kommen. Elske Hildebrandt (SPD):* Ja, ich gebe mir Mühe und beeile mich. (Heiterkeit des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) 76 Landtag Zu den verlängerten Betreuungszeiten: 75 % der Kinder zwischen drei und sechs Jahren sind über acht Stunden in der Kita. Deshalb muss dafür eine Regelung gefunden werden. Die Verbesserung der Personalbemessung in der Krippe wurde verschoben. Im Zusammenhang mit der sinkenden Zahl an Kindern ist das für viele Kitas ein Problem. Öffnungszeiten werden reduziert. Einige Kitas schließen. Es werden auch schon Fachkräfte entlassen.

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Rainer Genilke

Frau Abgeordnete! Elske Hildebrandt (SPD):* Wir müssen unseren Blick auch auf den Bund richten, Stichwort: Qualitätsentwicklungsgesetz.

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Rainer Genilke

Ja, aber Sie … Elske Hildebrandt (SPD):* Hier auf der Landesebene haben aber wir die Verantwortung, uns darüber auszutauschen, wie wir die Bedingungen für unsere Kitas in Brandenburg stabil halten können, auch und gerade in Zeiten eines angespannten Haushalts.

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Rainer Genilke

Frau Hildebrandt! Elske Hildebrandt (SPD):* Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU – Heiterkeit der Abgeordneten Katja Poschmann [SPD] und Kristy Augustin [CDU])

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Rainer Genilke

Nur noch mal zur Erinnerung: Wenn der Sitzungsleiter bittet, zum Ende zu kommen, dann ist das prinzipiell ernst gemeint. (Allgemeine Heiterkeit) Ich würde es begrüßen, wenn die Rede nach diesem sachten Hinweis nicht über eine Minute ausgedehnt würde. Das wäre sehr nett. Wir kommen nunmehr zur BSW-Fraktion. Für sie wird Falk Peschel sprechen. Bitte schön. (Beifall BSW)

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Falk Peschel BSW

Herr Präsident! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Man soll – das ist pädagogisch wertvoll – immer mit dem Positiven beginnen. Finanzströme vereinfachen, Transparenz in der Kita-Finanzierung schaffen, entbürokratisieren – sehr gut! Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Kita-Finanzierung wird das Finanzierungsdickicht deutlich gelichtet. Aus zuletzt mindestens acht Säulen der Finanzierung wird ein überschaubares Regelwerk mit Planungssicherheit für Land, Landkreise, kreisfreie Städte und insbesondere auch für die Kitaträger. Als ehemaliger Leiter des Amtes für Bildung, Soziales und Kultur meiner Heimatstadt, die selbst auch Kindertageseinrichtungen betreibt, weiß ich nur zu gut, welcher Aufwand hinter der Beantragung der Mittel für den Betrieb von Kitas steht. Dass dieses neue System der Kitafinanzierung in enger Abstimmung mit den Kommunen und letztlich auch mit der Zustimmung von Städte- und Gemeindebund und Landkreistag gelungen ist, kann man als Erfolg bezeichnen. § 53 ist von meiner Vorrednerin schon am Beispiel des Landkreises Potsdam-Mittelmark als deutlicher Fortschritt angesprochen worden. Wer sich die Zeit nimmt, sich mit den zuständigen Kolleginnen und Kollegen beim Landkreis Potsdam-Mittelmark über deren Konzept zu unterhalten, wird auf jeden Fall ein Aha-Erlebnis haben. Hier ist aber auch schon das Ende des Guten an diesem Gesetzentwurf erreicht. Folgende Dinge gehen nach Auffassung der BSW-Fraktion nicht: Zunächst zum Essensgeld: Der Entwurf sieht vor, die Kosten der Eltern für die Mittagsverpflegung nicht länger auf die Höhe der sogenannten ersparten Eigenaufwendungen zu deckeln. Die direkte finanzielle Beteiligung der Eltern an der Mittagsversorgung wird also spürbar steigen. Das wäre noch zu akzeptieren, wenn die Eltern an anderer Stelle mindestens gleichwertig entlastet würden. Dass die Landesregierung mit Blick auf diese Mehrbelastung auf Entlastungen aus den Vorjahren verweist, halte ich für absurd, denn für die Entlastung bei den Elternbeiträgen gab es gute Gründe, die nicht weggefallen sind und die man jetzt nicht durch die Hintertür konterkarieren darf. Man greift den Eltern jetzt zusätzlich in die Geldbörse. Das geht nicht. (Beifall BSW sowie des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Wir reden immer von kinder- und familienfreundlicher Politik. Hier will man die Situation der Familien verschlechtern. Ein kleinerer Punkt, der aufgefallen ist, betrifft die Ferienbetreuung. Das Land kalkuliert den Mehrbelastungsausgleich für die Kommunen aufgrund der pauschalen Annahme, dass lediglich für 31,5 % aller Hortkinder ein solcher Ferienaufwuchs notwendig ist. Diese Quote ist realitätsfern, und unsere Kommunen laufen sehenden Auges in eine strukturelle Unterfinanzierung. Zur Qualitätsverbesserung: Bei leider deutlich sinkenden Kinderzahlen besteht die Möglichkeit, die Qualität in der Kindertagesbetreuung zu verbessern. Das blendet dieser Gesetzentwurf völlig aus. Jetzt wäre aber die Chance, insbesondere die Betreuungsschlüssel noch einmal zu verbessern. Nur zur Erinnerung: Der Betreuungsschlüssel für den Hort von 0,6 Stellen einer pädagogischen Fachkraft für 15 Kinder im Grundschulalter ist seit mehr als 20 Jahren nicht verbessert worden. Eine Verbesserung würde im Übrigen auch dazu führen, gut ausgebildetes pädagogisches Personal in der Fläche zu halten. Meine Vorrednerin hat es schon angesprochen. Der vorliegende Gesetzentwurf bedarf daher einer grundlegenden Überarbeitung im Sinne einer familienfreundlichen und sozial gerechten Ausgestaltung. Denn echte Priorität für frühkindliche Bildung sieht anders aus. Wir werden heute der Ausschussüberweisung zustimmen. Aber es gibt im weiteren parlamentarischen Verfahren dringenden Änderungs- und Verbesserungsbedarf. Ich kündige jetzt schon an, dass es von der BSW-Fraktion Anträge zur Qualitätsverbesserung – insbesondere bei den Betreuungsschlüsseln –, zur Verbesserung der Gesundheitsvorsorge sowie zu den Regelungen bezüglich der Kosten für das Mittagessen geben wird. Darüber hinaus werden wir einen Antrag formulieren, der die Landesregierung dazu auffordert, bis zum Jahresende Maßnahmen zu definieren, die die Kitastandorte im ländlichen Raum trotz Geburtenrückgangs langfristig sichern können. (Beifall des Abgeordneten Niels-Olaf Lüders [BSW]) Denn Kitas sind in den kleinen Kommunen nicht nur Einrichtungen, die die Kinder ortsnah und damit familienfreundlich betreuen, sondern auch soziale Ankerpunkte des ländlichen Lebens. An diesem Gesetzentwurf gibt es also noch viel zu tun. Packen wir es an. – Vielen Dank. (Beifall BSW)

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Rainer Genilke

Danke schön. – Für die CDU-Fraktion spricht nun Frau Abgeordnete Augustin.

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Kristy Augustin CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Ich erinnere daran, dass wir heute in erster Lesung über das Kita-Finanzierungsneuordnungsgesetz debattieren. Ich bin dem Minister sehr dankbar, dass er deutlich gemacht hat, was mit diesem Gesetzesvorhaben geplant ist. Ich bin auch dankbar für die bisherige Debatte, da viele Punkte schon angesprochen wurden, würde aber noch nicht so weit gehen, etwaige Änderungsanträge zu benennen, weil ich auf den weiteren parlamentarischen Prozess gespannt bin. Ich möchte an dieser Stelle daran erinnern: In der vergangenen Legislaturperiode wurde eine große Kitarechtsreform angekündigt. Auch ich war voller Hoffnung. Es gab einen großen, tollen Auftakt. Arbeitsgruppen wurden gebildet, große Beteiligung war angekündigt. Und dann kamen Corona und der Ukrainekrieg. Die Kitarechtsreform wurde verschoben und dann endgültig abgesagt. Ich glaube, alle, die mit Kitapolitik zu tun haben, wissen, dass das Kitagesetz reformbedürftig ist. Das wiederholen nicht nur die Kitaträger, die Kommunen, sondern auch die Eltern immer wieder, und dies schon seit Jahren und Jahrzehnten. Aber ich möchte auch erwähnen – der Minister hat es ebenfalls gesagt –, dass dieses Gesetz durch Änderungen durchaus angepasst wurde. Gerade in den letzten Jahren kam es zu vielen Verbesserungen. Da ist zum Beispiel die Kitabeitragsfreiheit und da sind Anpassungen bei der Personalbemessung – ein verbesserter Personalschlüssel. Die Koalition aus SPD und BSW hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen, die Kitafinanzierung neu zu regeln und 2026 77 das Kitagesetz entsprechend anzupassen. Aber – ich betone es noch einmal – schon von der vorangegangenen Regierung war keine große, umfassende Kitarechtsreform geplant. Der Fokus lag damals schon auf der Kitafinanzierung. SPD und CDU haben sich diesem Vorhaben ebenfalls verpflichtet, denn die Überarbeitung der Finanzierungsströme ist zwingend notwendig. Zugleich gibt es auch einiges mit Blick auf den bald durch Bundesgesetz geltenden Anspruch auf Ganztagsbetreuung zu berücksichtigen. Dass das Gesetz am 1. Januar 2027 in Kraft treten kann, ist auch mein erklärtes Ziel. Es darf nicht schon wieder eine Kitareform abgesagt werden. Die Abstimmungsrunden mit den kommunalen Spitzenverbänden haben selbstredend auch nicht erst mit Aufnahme der neuen Regierungskoalition begonnen, sondern laufen schon seit 2025. Und dass der Verbändeentwurf noch einmal in die Beratung ging, noch einmal abgestimmt wurde, war wichtig und richtig, weil dadurch schon im Vorfeld bestimmte Fragen und Kritikpunkte ausgeräumt werden konnten. Die Landesregierung hat nunmehr mit Kabinettsbeschluss vom 2. Juni 2026 den Entwurf vorgelegt, und ab sofort liegt der Ball hier im parlamentarischen Raum, heute im Rahmen der 1. Lesung. Der Bildungsausschuss ist dank der amtierenden Ausschussvorsitzenden weise und hat die Anhörung schon beschlossen, sodass wir diese im September durchführen können. Es liegt nun an uns, Änderungsvorhaben noch einmal genau anzusehen, vor allem auch Fragen zu stellen und sich erläutern zu lassen, warum und weshalb der Gesetzentwurf so aussieht, wie er aussieht. Das ist für mich wesentlich. Und ja, ich stimme Ihnen zu, Herr Hohloch. Ein Gesetz, das dem Haus eingereicht wurde, muss dieses nicht wieder so verlassen. Dafür sind wir Legislative. Aber ich bin gespannt auf die Ausführungen zu der Frage, warum manche Passagen in dem vorlaufenden Prozess in bestimmter Art und Weise abgestimmt wurden. Der Fokus aber bleibt, wie der schöne Titel „Kita-Finanzierungsneuordnungsgesetz“ sagt, auf den Finanzierungsströmen. Ich verstehe die vielen Wünsche und Bedarfe. Auch ich hätte noch viele weitere Wünsche für die Qualitätsverbesserung im Interesse der Kinder im Land. Da wäre noch vieles in das Gesetz aufzunehmen. Aber der Fokus bleibt auf der Finanzierung.

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Rainer Genilke

Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

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Kristy Augustin CDU

Aber natürlich.

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Rainer Genilke

Bitte, Herr Hohloch. Dennis Hohloch (AfD):* Vielen Dank, Frau Kollegin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Frau Augustin, Sie haben gesagt, Sie stehen dem Vorhaben wohlwollend gegenüber, das Gesetz noch einmal in den Ausschuss zu bringen, dort die Anhörung abzuwarten und 78 Landtag gegebenenfalls Änderungen vorzunehmen. Wie bewerten Sie denn die Regelung zur Essensgeldübernahme durch die Eltern? Ist das etwas, bei dem Sie sagen, das müsste durch den Landtag geändert werden? Oder sind Sie der Auffassung, dass die Übernahme der Essensgeldbeträge in dem Maße gerechtfertigt ist?

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Kristy Augustin CDU

Herr Hohloch, ich habe Ihre konkreten Rechenbeispiele gespannt vernommen. Der Bewertung der Träger in der September-Anhörung will ich aber, auch soweit sie die Kritik an den Schließzeiten betrifft, nicht vorgreifen. (Zuruf der Abgeordneten Elske Hildebrandt [SPD]) Ich habe schon die ersten Debattenrunden zum Kita-Finanzierungsneuordnungsgesetz mitgemacht. Erst letzten Donnerstag fand in Cottbus auf Einladung der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege eine große Runde statt, bei der dies Thema war. Wir müssen aber auch abwägen, welche Dinge bezahlt werden, was tatsächlich an Mehrkosten kommt, bei welchen Dingen es bleibt und ob die Rechnungen so aufgehen. Ich würde mich freuen, wenn Sie Ihre hier sehr umfassenden und detailliert gestellten Fragen im Vorfeld einreichen würden, denn mich interessiert als Parlamentarierin die Bewertung der Experten in der Anhörung, und ich will bestimmte Punkte dort debattiert haben. Den Änderungsvorschlägen will ich, wie gesagt, nicht vorgreifen. Ich möchte zunächst die Experten aus der Praxis anhören. Jetzt liegt dieser Gesetzentwurf auf dem Tisch. Es liegt an uns, ihn weiter zu behandeln. Insofern schlage ich vor, ihn an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zu überweisen. Die Anhörung ist schon beschlossen. Ich freue mich auf eine lebhafte Debatte dort. Dann werden wir sehen, ob Änderungen empfohlen werden oder auch nicht, und dann werden wir beschließen, was am 1. Januar 2027 in Kraft tritt. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und SPD)

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Rainer Genilke

Vielen Dank. – Damit sind wir am Ende der Rednerliste angekommen. Wir kommen zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung auf Drucksache 8/2900, „Gesetz zur Neuordnung der gesetzlichen Kita-Finanzierung“, an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Wer mit dieser Überweisung einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Antrag einstimmig an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen worden. Ich schließe Tagesordnungspunkt 12 und rufe Tagesordnungspunkt 13 auf. TOP 13: Gesetz zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des rbb-Staatsvertrages (Erster rbb-Änderungsstaatsvertrag) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 8/2908 (Neudruck) 1. Lesung Es wurde vereinbart, hierzu keine Debatte zu führen. Somit kommen wir zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung, „Gesetz zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des rbb-Staatsvertrages“, an den Hauptausschuss. Wer mit der Überweisung an den Hauptausschuss einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dieser Antrag wurde einstimmig an den Hauptausschuss überwiesen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 13 und rufe Tagesordnungspunkt 14 auf. TOP 14: Beschlüsse zu Petitionen Übersicht 5 des Petitionsausschusses Drucksache 8/2888 Auch hierzu wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Damit ist die Übersicht 5 des Petitionsausschusses zur Kenntnis genommen. Ich darf, bevor ich Sie aus der Sitzung entlasse, darauf hinweisen, dass wir morgen um 9.30 Uhr beginnen. Auch lade ich Sie ein, sich zum Parlamentarischen Abend des Ostdeutschen Sparkassenverbandes und der Präsidentin des Landtages um 19 Uhr im Innenhof des Landtages zu versammeln. Herzlichen Dank, einen guten Nachhauseweg und bis morgen früh. Ende der Sitzung: 18.17 Uhr Anlagen 1 Gefasste Beschlüsse Sicherheit in Brandenburg verlässlich erfassen – Polizeiliche Kriminalstatistik gezielt durch Dunkelfeldforschung ergänzen 17. Juni 2026 zum TOP 3 folgenden Beschluss gefasst: „Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist das zentrale und bewährte Instrument zur Darstellung der polizeilich bekannt gewordenen Kriminalität. Sie bildet das sogenannte Hellfeld ab und liefert eine unverzichtbare Grundlage für Lagebewertung, Polizeiarbeit, Prävention und parlamentarische Beratung. Dunkelfeldforschung verfolgt ergänzend das Ziel, Aufschluss über das tatsächliche Aufkommen bestimmter Straftaten zu bekommen – einschließlich solcher Taten, die bei der Polizei nicht bekannt geworden sind. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine genauere Betrachtung von Ursachen, Wirkungen, Opfererfahrungen, Anzeigeverhalten und Sicherheitsgefühl und ergänzen die Hellfeldstatistik PKS sinnvoll. Gerade bei Deliktsbereichen mit erfahrungsgemäß hoher Nichtanzeigequote sowie bei neuen oder dynamischen Phänomenbereichen kann eine solche Ergänzung helfen, kriminalpolitische Entscheidungen noch gezielter zu treffen und die kriminalfachliche Politikberatung des Landes weiter zu stärken. Der Landtag stellt fest: Die Polizeiliche Kriminalstatistik erfasst zuverlässig die Straftaten, die der Polizei durch Anzeigen oder durch eigene Wahrnehmung bekannt geworden sind. Daneben existiert ein Dunkelfeld der Kriminalität, das durch wissenschaftlich begleitete Bevölkerungsbefragungen näher erhellt werden kann. PKS und Dunkelfeldforschung stehen nicht im Gegensatz zueinander, sondern ergänzen sich zu einem differenzierten Lagebild. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, 1. die Erkenntnisse der Polizeilichen Kriminalstatistik durch Dunkelfeldforschung gezielt zu ergänzen und hierfür die bereits bestehenden beziehungsweise vorbereiteten Forschungszugänge prioritär zu nutzen, mit dem Ziel, die Erkenntnisse der Polizeilichen Kriminalstatistik um belastbare Daten zum Sicherheitsgefühl der Bevölkerung, zu Opfererfahrungen sowie zum Anzeigeverhalten zu ergänzen und so ein umfassendes und differenzierteres Lagebild der Kriminalität in Brandenburg zu ermöglichen; 2. die länderspezifischen Daten der Studie ‚ Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag ‘ (LeSuBiA) für Brandenburg abzurufen, durch die Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg (HPol) auswerten zu lassen und die Ergebnisse nach Vorliegen dem Landtag in geeigneter Weise darzustellen; 1 Die Beschlüsse werden im unveränderten Wortlaut wiedergegeben. 2026 79 3. die Beteiligung Brandenburgs an SKiD 2028 beziehungsweise – sofern die 4. Erhebungswelle verschoben wird – an der folgenden Erhebungswelle im erweiterten Umfang vorzubereiten, insbesondere durch eine Aufstockung der Brandenburger Stichprobe auf bis zu 10 000 Personen und ein landesspezifisches Fragemodul; 4. Im Rahmen dieser Auswertung beziehungsweise der erweiterten SKiD-Beteiligung insbesondere folgende Aspekte zu untersuchen: - das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung, - mögliche Diskrepanzen zwischen objektiver und subjektiver Sicherheitslage, - das Anzeigeverhalten sowie dessen Einflussfaktoren, - das Ausmaß des Dunkelfeldes in verschiedenen Deliktsbereichen, - Erfahrungen von Opfern von Straftaten, - individuelle Kriminalitätserfahrungen, Folgen von Viktimisierung und Bewertung der Polizeiarbeit, - soziodemografische Einflussfaktoren und räumliche Aspekte; - ausgewählte Deliktsbereiche mit besonderer gesellschaftlicher Relevanz, etwa Partnerschaftsgewalt, Delikte im digitalen Raum, Sexualstraftaten, Hasskriminalität sowie Gewaltdelikte durch Kinder und Jugendliche; 5. eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe aus dem Ministerium des Innern und für Kommunales, dem Polizeipräsidium, dem Landeskriminalamt, und der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg mit der konkreten Ausgestaltung der landesspezifischen Fragen und Antwortformate zu befassen; 6. zu prüfen, ob mittelfristig eine kriminalistisch-kriminologische Analysestelle im Landeskriminalamt oder in Kooperation mit der HPol eingerichtet beziehungsweise gestärkt werden kann, um Dunkelfeldbefunde, Hellfelddaten und qualifizierte PKS-Analysen zusammenzuführen; 7. dem Landtag zu Kosten, Zeitplan, organisatorischen Voraussetzungen und Ergebnissen der vorgenannten Schritte zu berichten. “ Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung für 2027 aussetzen! 17. Juni 2026 zum TOP 10 folgenden Beschluss gefasst: „Aussetzung der Anpassung der Grundentschädigung für Abgeordnete im Jahr 2027 Der Landtag bittet die Präsidentin, dem Landtag zeitnah einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes vorzulegen, der sicherstellt, dass die Anpassung des Entschädigungsbestandteils nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 des Abgeordnetengesetzes zum 1. Januar 2027 für das Jahr 2027 ausgesetzt wird.“ 80 Landtag Anwesenheitsliste Herr Abg. Adam (AfD) Herr Abg. Adler (SPD) Herr Abg. Arndt (AfD) Frau Abg. Augustin (CDU) Frau Abg. Balzer (SPD) Herr Abg. Berger (AfD) Herr Abg. Dr. Berndt (AfD) Herr Abg. Bommert (CDU) Herr Abg. Bretz (CDU) Herr Abg. Brüning (CDU) Herr Abg. Crumbach (SPD) Herr Abg. Deter (AfD) Herr Abg. Dorst (BSW) Herr Abg. Drenske (AfD) Herr Abg. Eichelbaum (CDU) Frau Abg. Fährmann (CDU) Herr Abg. Filter (AfD) Frau Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Freiherr von Lützow (AfD) Herr Abg. Funke (SPD) Herr Abg. Galau (AfD) Herr Abg. Gehring (AfD) Herr Abg. Genilke (CDU) Frau Abg. Graßmel (SPD) Herr Abg. Dr. Grimm (SPD) Frau Abg. Dr. Gruhn (SPD) Herr Abg. Günther (AfD) Herr Abg. Gursch (CDU) Frau Abg. Hildebrandt (SPD) Herr Abg. Hoffmann (CDU) Herr Abg. Hohloch (AfD) Herr Abg. Hohm (AfD) Herr Abg. Hornauf (BSW) Herr Abg. Hünich (AfD) Herr Abg. Jank (AfD) Herr Abg. Janke (AfD) Herr Abg. John (AfD) Herr Abg. Dr. Kaufner (AfD) Herr Abg. Keller (SPD) Frau Abg. Kornmesser (SPD) Frau Abg. Kotré (AfD) Herr Abg. Kubitzki (AfD) Herr Abg. Kuffert (AfD) Herr Abg. Kutsche (BSW) Frau Abg. Lange (SPD) Herr Abg. Lehmann (BSW) Frau Abg. Prof. Dr. Liedtke (SPD) Herr Abg. Lüders (BSW) Herr Abg. Lüttmann (SPD) Frau Abg. Meyer (BSW) Frau Abg. Mittelstädt (SPD) Herr Abg. Möller (AfD) Herr Abg. Münschke (AfD) Herr Abg. Noack (SPD) Herr Abg. Nothing (AfD) Frau Abg. Dr. Oeynhausen (AfD) Herr Abg. Pardeik (AfD) Herr Abg. Penquitt (SPD) Herr Abg. Peschel (BSW) Frau Abg. Poschmann (SPD) Herr Abg. Dr. Redmann (CDU) Herr Abg. Rescher (AfD) Herr Abg. Roick (SPD) Herr Abg. Rüter (SPD) Frau Abg. Sahi (SPD) Herr Abg. Scheetz (SPD) Herr Abg. Prof. Dr. Schierack (CDU) Frau Abg. Schmidt (SPD) Frau Abg. Schönbrunn (SPD) Frau Abg. Dr. Schüle (SPD) Frau Abg. Seiler (SPD) Herr Abg. Simon (fraktionslos) Herr Abg. Skopec (BSW) Herr Abg. Steinfurth (SPD) Herr Abg. Stohn (SPD) Herr Abg. Teichner (AfD) Herr Abg. Vogelsänger (SPD) Herr Abg. von Ossowski (fraktionslos) Frau Abg. Walter-Mundt (CDU) Herr Abg. Wernitz (SPD) Herr Abg. Dr. Woidke (SPD) Frau Abg. Wolff (SPD) Herr Abg. Zimmermann (AfD) Schriftliche der Landesregierung auf Mündliche Fragestunde im Landtag Antworten Anfragen in der am 17.06.2026 Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 453 des Abgeordneten Falk Peschel (BSW­Fraktion) Verfassungsschutz Brandenburg vs. „Schulstreik Nach Zeitungsberichten soll ein Anschreiben denburg, weitergeleitet durch das Ministerium rende Schulen des Landes Brandenburg, existieren. sungsschutz Brandenburg nach diesen Berichten rung der Kampagne „Schulstreik gegen Wehrpflicht“ die Unterwanderung der „Bewegung gegen die Wahrnahme durch die CDU­nahe Schüler­Union schutz in dem Brief die Schulleitungen zu Meldungen gischen Verfassungsschutzgesetzes auf, wenn feindliche Tätigkeiten“ bekannt werden. Ich frage die Landesregierung: Gibt es ein solches Schulen des Landes Brandenburg? Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass sich die Brandenburg nach § 3 des Brandenburgischen entsprechend werden Informationen zu extremistischen einzelnen Veranstaltungen oder Versammlungen. sich können kein Beobachtungsobjekt der Verfassungsschutzbehörde Die Jugendorganisation der linksextremistischen (DKP), die „Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend“ Sie hat ihre Aktivitäten in Brandenburg zuletzt gendliche und junge Erwachsene anzuwerben die SDAJ beispielsweise an Schulen. Ideologisch gemeinsames Ziel ist die Abschaffung des „Kapitalismus“ einer sozialistischen Gesellschaftsordnung. Es gen. In Bezug auf die „Schulstreiks gegen Wehrpflicht“ lich daran beteiligt, beispielsweise am 5. Dezember Landeshauptstadt konnten neben Redebeiträgen SDAJ sowie weiterer extremistischer Bestrebungen Eingegangen: 17.06.2026 / Ausgegeben: 17.06.2026 gegen Wehrpflicht“?! des Verfassungsschutzes des Landes Bran­ für Bildung, Jugend und Sport an weiterfüh­ In dem Schreiben warnt der Verfas­ vor einer „fortlaufenden Instrumentalisie­ durch Linksextremisten“. Als Beleg für Wehrpflicht“ wird wohl ein Artikel zu deren angeführt. Weiter fordert der Verfassungs­ nach § 14 Absatz 1 des Brandenbur­ ihnen „sicherheitsgefährdende oder staats­ Schreiben des Verfassungsschutzes an Minister des Innern und für Kommuales die Tätigkeiten der Verfassungsschutzbehörde Verfassungsschutzgesetzes richten. Dem­ Bestrebungen gesammelt, nicht zu Veranstaltungen oder Versammlungen an Brandenburg sein. „Deutschen Kommunistischen Partei“ (SDAJ), ist eine dieser Bestrebungen. ausgeweitet. Die SDAJ versucht gezielt, Ju­ und zu indoktrinieren. Dafür engagiert sich sind SDAJ und DKP eng verbunden. Ihr und die revolutionäre Errichtung handelt sich um extremistische Bestrebun­ hat sich insbesondere die SDAJ maßgeb­ 2025 in Potsdam und Cottbus. In der von Vertretern der SDAJ auch Fahnen der festgestellt werden. Bei den nachfol­ genden Schulstreiks am 5. März sowie 8. Mai macht werden. Außerdem wurde im Vorfeld der wie der SDAJ zu Vorbereitungstreffen sowie zur mobilisiert, insbesondere in den sozialen Netzwerken. In der Gesamtschau gibt es tatsächliche Anhaltspunkte Brandenburg von linksextremistischen Organisationen Menschen wurde suggeriert, dass lediglich Organisationen nehmen würden. Vor dem Hintergrund der unmittelbaren Schüler vom neuen Wehrdienstmodell bietet lichkeit, neue junge Mitglieder zu rekrutieren. 2025 (S. 149 f.) wird verwiesen. Auf genau diese Gefahr hat der Verfassungsschutz setzlichen Auftrags hingewiesen. Dazu wurden rungsschreiben an das Ministerium für Bildung, Der Schwerpunkt in beiden Schreiben lag auf weiteren Verlauf des zweitens Schreibens ausdrücklich Berichterstattung auf einen seinerzeit aktuellen (SH) hingewiesen, in dem die „Schüler Union“ doch um keinen Beleg für die Situation in Brandenburg, auch nicht als solcher angeführt worden. - 2 2026 konnten ähnliche Feststellungen gejeweiligen „Schulstreiks“ von Gruppierungen Teilnahme an den Veranstaltungen selbst dafür, dass die „Schulstreiks“ in beeinflusst worden sind. Den jungen wie die SDAJ ihre Sorgen ernst Betroffenheit der Schülerinnen und sich für solche Gruppierungen hier die Mög-Auf den Verfassungsschutzbericht Brandenburg im Rahmen seines geim Februar und Mai 2026 zwei Sensibilisie-Jugend und Sport übermittelt. Brandenburg. Lediglich ergänzend wird im exemplarisch für die bundesweite Zeitungsartikel zur Situation in Neumünster zu Wort kommt. Hierbei handelt es sich jeder Artikel ist in dem Schreiben - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 454 der Abgeordneten Kristy Augustin (CDU-Fraktion) Umsetzungsstand Radwegebau entlang der Die Landesstraße 37 zwischen Jacobsdorf, Biegen als Verbindung zur Anschlussstelle der A 12 sowie ländlichen Raum und Frankfurt (Oder) stark frequentiert. lastverkehr nutzen auch Pendler die Strecke für Entlang dieses Abschnitts fehlt bislang weitgehend Gleichzeitig wird die Strecke von Schülern, Berufspendlern Bürgerinitiative „pro Biegen e.V.“ weist seit mehreren siken für Radfahrer hin und hat mit mittlerweile Handlungsbedarf aufmerksam gemacht. Ich frage die Landesregierung: Wie ist der aktuelle ßenbegleitenden Radweges entlang der L 37 Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Mit dem Konzept Radnetz Brandenburg liegt eine abgestimmte Bedarfsgrundlage für den Ausbau burg vor. Die Verbindung zwischen Jacobsdorf straße (L) 37 ist im Zielnetz des Konzepts Radnetz sich jedoch noch keine unmittelbare Umsetzungsperspektive. Konzepts erfolgt im nächsten Schritt durch den mung mit den beteiligten Baulastträgern. Im Rahmen werden die wichtigsten Radverkehrsverbindungen Jahren für eine Umsetzung in den Fokus rücken Die entsprechenden Abstimmungen zwischen jahr 2026 vorgesehen. Konkrete Aussagen zu die Maßnahme können daher erst nach Abschluss stimmungsprozesse getroffen werden. Zudem men stets von der jeweiligen Haushaltslage abhängig. leider keine kurz- oder mittelfristige Umsetzungsperspektive Eingegangen: 17.06.2026 / Ausgegeben: 17.06.2026 L 37 Jacobsdorf-Biegen-Dubrow und Dubrow ist aufgrund ihrer Funktion als wichtige Verbindung zwischen dem Neben dem Berufs- und Schwerdie Anbindung an den Bahnhof Jacobsdorf. ein straßenbegleitender Radweg. und Radtouristen genutzt. Die Jahren auf die Verkehrssicherheitsrisieben Fahrrad-Demonstrationen auf den Planungsstand für den Bau eines strazwischen Jacobsdorf, Biegen und Dubrow? Minister für Infrastruktur und Landesplanung neue und mit den Kommunen gemeinsam der Radverkehrsinfrastruktur in Branden- und Dubrow im Zuge der Landes-Brandenburg enthalten. Hieraus ergibt Die konkrete Umsetzung des Landesbetrieb Straßenwesen in Abstimdes sogenannten Umsetzungsplans priorisiert, die in den kommenden fünf sollen. den Baulastträgern sind für das zweite Halbeiner möglichen Umsetzungsperspektive für der Priorisierung und der weiteren Abist die Realisierung von Infrastrukturmaßnah-Vor diesem Hintergrund kann derzeit aufgezeigt werden. Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 455 des Abgeordneten Daniel Münschke (AfD-Fraktion) Anzahl in Verkehr gebrachter Windenergieanlagen nie 2006/42/EG Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG regelt europaweit Gesundheitsschutzanforderungen für Maschinen, markt zu gewährleisten. Sie ist die rechtliche Grundlage sicheren Betrieb von Maschinen, unvollständigen Ich frage die Landesregierung: Wie viele Windenergieanlagen seit dem 01.01.2015 bis zum 31.05.2026 auf Grundlage in Verkehr gebracht? (Bitte differenziert nach kumulierte Gesamtsumme für den gesamten abgefragten Namens der Landesregierung beantwortet der gesellschaftlichen Zusammenhalt die Mündliche Bei allen Windenergieanlagen handelt es sich linie. Insofern muss jede Windenergieanlage zum schinenrichtlinie entsprechen. Mit Fertigstellung lage als in den Verkehr gebracht. Für die Konformität Hersteller der Anlage verantwortlich. Die Errichtung einer Windenergieanlage bedarf Bundesimmissionsschutzrecht. Im Land Brandenburg Landesamt für Umwelt erteilt. Im Zeitraum 01.01.2015 Brandenburg 1 177 Windenergieanlagen errichtet Jahr WKA errichtet 2026 (bis 31.05.2026) 12 2025 104 2024 63 2023 75 2022 83 2021 101 2020 78 2019 54 Eingegangen: 17.06.2026 / Ausgegeben: 17.06.2026 gemäß Maschinenrichtlidie grundlegenden Sicherheits- und um den freien Warenverkehr im Binnenfür die CE-Kennzeichnung und den Maschinen und Sicherheitsbauteilen wurden nach ihrer Kenntnis der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG den jeweiligen Jahresgesamtzahlen und eine Zeitraum ausweisen.) Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Anfrage wie folgt: um Maschinen im Sinne der Maschinenricht-Zeitpunkt ihres Inverkehrbringens der Maihrer Errichtung gilt eine Windenergieanmit der Maschinenrichtlinie ist der grundsätzlich einer Genehmigung nach wird diese Genehmigung durch das bis zum 31.05.2026 sind im Land worden. Jahr WKA errichtet 2018 88 2017 174 2016 183 2015 162 gesamt 1 177 - 2 - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 456 des Abgeordneten Andreas Kutsche (BSW-Fraktion) Schließung der Kinder- und Jugendmedizin felde: Klärung der kinderärztlichen Notfallversorgung Die Klinik für Kinder- und Jugendmedizin am Teltow wird zum 31. Juli 2026 geschlossen. Die nische Versorgung zahlreicher Familien in der schnelle Hilfe und kurze Wege. Viele Eltern sind Versorgung angewiesen. Die Verlagerung der Potsdam in das Klinikum Ernst von Bergmann) gen. Bereits heute berichten Mitarbeitende des tung, insbesondere in den Wintermonaten. Wenn der Region unter anderem dorthin ausweichen tezeiten und organisatorisches Chaos – zulasten Auch für Rettungsdienste bedeutet dies längere Einsatzkräften. Im medizinischen Notfall zählt Für Gesundheitsminister Wilke ist das Aus der zuständigen Fachausschuss (AASGZ am 03.06.2026) meintlich schwache Auslastung von „nur 3 Kindern einer Kinderarztpraxis in den kommenden Monaten. Notaufnahme der Klinik Ludwigsfelde nicht von beantworten aber nicht die entscheidende Frage, zinische Versorgung ab dem 01.08.2026 tatsächlich Notaufnahme am Standort Ludwigsfelde ersetzt petenz, stationäre Überwachungsmöglichkeiten Ich frage die Landesregierung: Welchen konkreten tungsstelle in Ludwigsfelde ab dem 01.08.2026 Namens der Landesregierung beantwortet der gesellschaftlichen Zusammenhalt die Mündliche Eine Rettungsstelle hat die Aufgabe, Menschen schnell zu untersuchen, zu behandeln und über Insofern ist die Rettungsstelle mindestens für und Notfallpatienten verantwortlich. Je nach Schweregrad und sachlicher Ausstattung der Rettungsstelle 1 Jablonowski, Mirko & Gellner, Torsten: „Gesundheitsminister große Sorge in Ludwigsfelde“, MAZ vom 03.06.2026 Eingegangen: 17.06.2026 / Ausgegeben: 17.06.2026 im Evangelischen Krankenhaus Ludwigsab dem 01.08.2026 Evangelischen Krankenhaus Ludwigsfeldegeplante Schließung gefährdet die medizi-Region. Gerade Kinder brauchen im Notfall zudem auf eine wohnortnahe stationäre stationären Versorgung (zum Beispiel nach kann die Situation nicht ausreichend auffandortigen Klinikums von einer hohen Belaskünftig Rettungsdienste und Familien aus müssen, drohen Überlastung, längere Warder kranken Kinder und ihrer Familien. Fahrzeiten und eine stärkere Bindung von jedoch jede Minute. Kinderklinik jedoch „kein Weltuntergang“. Im des Landtags verwies er auf die veram Tag“ und die geplante Niederlassung Im Übrigen sei wohl auch die (Kinder) 1 der Schließung betroffen. Diese Punkte wie die konkrete kinder- und jugendmediorganisiert wird. Eine fortbestehende nicht automatisch kinderärztliche Fachkom- und eindeutige Versorgungsabläufe. Versorgungsauftrag übernimmt die Retbei Kindernotfällen? Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Anfrage wie folgt: mit akuten gesundheitlichen Problemen die weitere Versorgung zu entscheiden. die Erstversorgung von Notfallpatientinnen der Erkrankung und personeller und des jeweiligen Krankenhauses Wilke: Kinderklinik-Aus „kein Weltuntergang“ – - erfolgt die Entlassung der Patientin/des auch in die Häuslichkeit, - erfolgt die abschließende Versorgung der ten, - wird die Patientin/der Patient in die geeignete überstellt, - erfolgt die Stabilisierung der Patientin/des entsprechend aufgestelltes Krankenhaus. Zugangswege zu Rettungsstellen ergeben sich suchen durch Patientin oder Patient. Insbesondere bereits eine Steuerung der zu verbringenden ein geeignetes Krankenhaus vor. In Fällen, in tertransport erforderlich ist, kann auch zunächst stelle angefahren werden, bevor eine Weiterverlegung Hinsichtlich der speziellen Situation der rettungsdienstlichen Jugendlichen auf Grund der Schließung der Fachabteilung erfolgt aktuell die Erarbeitung eines Konzeptes gung vor Ort und in Kooperation mit dem Ernst-von-Bergmann-Klinikum - 2 Patienten in die ambulante Versorgung oder jeweiligen Patientin/des jeweiligen Patien-Fachabteilung des Krankenhauses Patienten und die Weiterverlegung in ein über Rettungsdienst oder persönliches Aufder Rettungsdienst nimmt im Normalfall Patientin/des zu verbringenden Patienten in denen zunächst eine Stabilisierung vor Weidie schnellstmöglich erreichbare Rettungserfolgt. Versorgung von Kindern und für Kinder- und Jugendmedizin zur zukünftigen Ausgestaltung der Versor-Potsdam. - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 457 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Wie hat sich das Land Brandenburg im Gesundheitsausschuss geplanten Einführung eines Abschlags auf Im Punkt 51c) der Drucksache 256/1/26 zum gesetzes empfehlen die Ausschüsse des Bundesrates: Abschlags auf Impfstoffe muss im weiteren Gesetzgebungsverfahren den. Impfstoffe gehören zu den bedeutendsten weise günstig und unkompliziert. Maßnahmen, sowie Prävention im Ganzen gefährden, sind men für das Gesundheitssystem.“ Ich frage daher die Landesregierung: Wie hat Bundesrat abgestimmt bzw. wie positioniert es Namens der Landesregierung beantwortet der gesellschaftlichen Zusammenhalt die Mündliche Der zitierte Passus in der Ausschussempfehlung burgs im Gesundheitsausschuss angenommen. Die Landesregierung bewertet die Einführung nahme führt zu einer zusätzlichen Belastung Widerspruch zu den industriepolitischen Zielen europäischen Arzneimittelproduktion und eine ten anstreben. Erfahrungen zeigen, dass gesetzliche gerungen in Niedriglohnländer begünstigen und Das Land Brandenburg hat im Gesundheitsausschuss fer 50 der Ausschussempfehlungen aufgenommen fung aller vorgesehenen Einsparmaßnahmen und der Medizinprodukteindustrie gefordert, insbesondere nismäßigkeit und Vereinbarkeit mit den industriepolitischen Die Landesregierung spricht sich für eine kritische schlags aus. Einsparmaßnahmen dürfen die schen Zielsetzungen nicht beeinträchtigen. Eingegangen: 17.06.2026 / Ausgegeben: 17.06.2026 des Bundesrates zur Impfstoffe verhalten? Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungs-„Auch die geplante Einführung eines kritisch überprüft wer-Präventionshandlungen, sind vergleichsdie die Versorgung mit (neuen) Impfstoffen grundsätzlich keine geeigneten Sparmaßnahdas Land Brandenburg zu diesem Punkt im sich aus welchen Gründen? Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Anfrage wie folgt: wurde mit Stimme des Landes Brandeneines weiteren Abschlags kritisch. Die Maßder pharmazeutischen Industrie und steht im von Bund und EU, die eine Stärkung der Verringerung der Abhängigkeit von Drittstaa-Preisminderungen Produktionsverladie Versorgungssicherheit schwächen. einen Antrag eingebracht, der in Zifwurde. Darin wird eine umfassende Prüim Bereich der pharmazeutischen Industrie hinsichtlich Wirksamkeit, Verhält-Zielen Deutschlands. Überprüfung des geplanten Impfstoffab-Versorgungssicherheit und die industriepoliti-Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 458 des Abgeordneten Rainer Genilke (CDU-Fraktion) Pakt für den Bevölkerungsschutz Das Bundeskabinett hat am 20.05.2026 die schutz verabschiedet. Insgesamt 10 Milliarden in die Stärkung des Bevölkerungsschutzes investiert desinnenministers sind unter anderem umfangreiche tungen der Einsatzkräfte, in moderne Warn-Stärkung des Technischen Hilfswerks (THW) gistikzentren sowie die Stärkung der Trinkwasser-Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie schutz“ für Brandenburg? Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Mit Kabinettbeschluss vom 22.05.2026 legte „Pakt für den Bevölkerungsschutz“ vor. Dieser für den Bevölkerungsschutz und die Zivile Verteidigung Infrastruktur des Technischen Hilfswerks ausgebaut in Brandenburg hat und hier auf zahlreiche Ehrenamtliche den Ländern weitere Fahrzeuge und Ausstattung gestellt sowie der Zivilschutz im Schulunterricht Die Landesregierung begrüßt die angekündigten ßend bewerten zu können, bleibt die konkrete zuwarten. Die Länder fordern bereits seit einigen Jahren kömmliche Finanzierung für die Zivile Verteidigung. konferenz in Hamburg wird dies wieder Thema um die spezifischen Bedarfe gegenüber dem Bund der Bund die Länder und Kommunen unterstützt, rungen ehrenamtliche Einsatzkräfte für den Bevölkerungsschutz bedarf es echter zusätzlicher Mittel für die Zivile Haushaltsmittel hinausgehen. Eingegangen: 17.06.2026 / Ausgegeben: 17.06.2026 Eckpunkte zum Pakt für den Bevölkerungs-Euro sollen von der Bundesebene bis 2029 werden. Nach Informationen des Bun-Investitionen in hochmoderne Ausstat- und Kommunikationssysteme, in die weitere mit resilienten Standorten, einschließlich Lo- und Notstromversorgung, vorgesehen. die Eckpunkte „Pakt für den Bevölkerungs-Minister des Innern und für Kommunales die die Bundesregierung Eckpunkte für einen sieht eine Investition von 10 Milliarden Euro vor. Damit soll unter anderem die werden, das umfassende Vorhaltungen zurückgreifen kann. Auch sollen für den Bevölkerungsschutz zur Verfügung verankert werden. Schritte. Um die Maßnahmen abschlie-Ausgestaltung und Verteilung der Mittel abin der Innenministerkonferenz eine aus-Auch bei der aktuellen Innenministersein. Brandenburg nutzt auch weitere Foren, aufzuzeigen. So ist es wichtig, dass auch in Zeiten demografischen Herausfordezu gewinnen. Außerdem Verteidigung, die über bereits eingeplante Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 459 des Abgeordneten Niels-Olaf Lüders (BSW-Fraktion) Unzulässige Datennutzung durch die Polizei Nach Medienberichten von netzpolitik.org und denburg durch das Landeskriminalamt zur Aufklärung merzieller Datenhändler zurückgegriffen. Dazu gesammelt haben, ohne entsprechende Einwilligung Daten ist beispielsweise der jeweilige Standort gekauft wurden und woher diese stammen. Ich 05.06.26 unter dem TOP Verschiedenes aufrufen, doch verhindert hat. Deswegen frage ich nunmehr auf diesem Wege: Polizei Brandenburg diese Daten genutzt? Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Zum Zwecke der Strafverfolgung vor allem im Wirtschaftskriminalität werden Daten von kommerziellen mationen zu Firmen bzw. Firmengeflechten gebündelt handelt es sich beispielsweise um Wirtschaftsauskunfteien. Die Datenerhebung durch das LKA Brandenburg licher Verfügungen im Ermittlungsverfahren der soweit die Ermittlungsgeneralklausel der Strafprozessordnung. Nicht gekauft oder anderweitig bezogen wurden Daten von sogenannten „Databrokern“. Es wurden nommen, die solche Daten zum Zwecke der kauft haben. Eingegangen: 17.06.2026 / Ausgegeben: 17.06.2026 Brandenburg? Bayerischem Rundfunk hat die Polizei Branvon Straftaten auch auf Daten komwurden wohl Daten, die Apps von Nutzern der Betroffenen gekauft. Über diese erkennbar. Offen ist bisher, welche Daten wollte dieses Thema im Innenausschuss am was die Koalition mit ihrer Mehrheit je-Auf welcher rechtlichen Grundlage hat die Minister des Innern und für Kommunales die Rahmen der Bekämpfung der Cyber- und Datenhändlern genutzt, die Inforanbieten. Bei diesen Datenhändlern erfolgte auf Grundlage staatsanwaltschaft-Staatsanwaltschaft. Rechtsgrundlage ist inpersonenbezogene Standort- oder Handyauch keine Dienstleister in Anspruch ge-Online-Werbung gesammelt oder weiterver-Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 460 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Hausärztemangel und unterversorgte Mittelbereiche Die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg muss eine flächendeckende und bedarfsgerechte Wohnortnähe gewährleisten. Die Mittelbereiche Versorgungsquote von unter 75 % sind bereits 1 unterversorgt. Die Kassenärztliche Vereinigung nachdem eine ärztliche Unterversorgung eingetreten Ärzte und Krankenkassen dies festgestellt hat, 2 vor Ort sicherzustellen. Das Gesundheitsministerium Ich frage daher die Landesregierung: Ist sie zu KVBB mit Bezug zu welchen ärztlich unterversorgten Maßnahmen tätig geworden, damit die Versorgung chergestellt wird? Namens der Landesregierung beantwortet der gesellschaftlichen Zusammenhalt die Mündliche Im Sinne der Vorbemerkung wird zu den Mittelbereichen ausgeführt. Dazu muss zunächst festgehalten tierte Versorgungsgrad für den Mittelbereich 30. April 2026 beträgt der Versorgungsgrad nach Die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg trags ist auch die in § 105 Absatz 1c SGB V bieten, in denen der Landesausschuss der Ärzte versorgung festgestellt hat, spätestens nach sechs ben. 1 Vgl. „Versorgungsituation zum 31.12.2025“, in: https://www.kvbb.de/praxiseinstieg/zulassung/bedarfsplanung/versorgungsituation-zum-30062022 (12.02.2026), 2 Vgl. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/l/landaerzte, am 08.06.2026 Eingegangen: 17.06.2026 / Ausgegeben: 17.06.2026 im Land Brandenburg (KVBB) hat einen Sicherstellungsauftrag: Sie ambulante ärztliche Versorgung in Guben, Spremberg und Jüterbog mit einer mit Hausärzten zum Stichtag 31.12.2025 ist verpflichtet, spätestens sechs Monate, ist und der Landesausschuss der mit einer Eigeneinrichtung die Versorgung ist Aufsichtsbehörde der KVBB. welchem Zeitpunkt als Aufsichtsbehörde der Regionen Brandenburgs mit welchen vor Ort im Sinne der Vorbemerkung si-Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Anfrage wie folgt: Jüterbog, Guben und Spremberg werden, dass der in der Vorbemerkung zi-Guben korrigiert werden muss. Mit Stichtag Mitteilung der KVBB 77,9 %. Versorgung obliegt gemäß § 75 SGB V der (KVBB). Ausfluss dieses Sicherstellungsaufnormierte Pflicht zu Lasten der KVBB, in Ge- und Krankenkassen eine ärztliche Unter-Monaten Eigeneinrichtungen zu betreiabgerufen am 28.05.2026. zuletzt abgerufen Das Gesundheitsministerium übt die Rechtsaufsicht auf die Überprüfung der Einhaltung des Sicherstellungsauftrags zung der Verpflichtung aus § 105 Absatz 1c der Landesregierung verwehrt. Nach Mitteilung der KVBB hat der Landesausschuss Unterversorgung in den Mittelbereichen Jüterbog, ell sieht die Landesregierung daher keine aufsichtsrechtlich zum Betreiben von Eigeneinrichtungen in den Im Rahmen der Rechtsaufsicht steht das Gesundheitsministerium tausch mit der KVBB im Hinblick auf die Erfüllung stand dieses Austauschs ist auch die Versorgungssituation Spremberg und Jüterbog. Die KVBB hatte diese lungsauftrags bereits zu Förderregionen erklärt, niederlassungswilligen Vertragsärzten Sicherstellungszuschläge schläge gezahlt werden können. Ergänzend darzulegen, welche weiteren Maßnahmen zur diese ergreift. Beispielhaft zu nennen ist insoweit Kooperation der KVBB mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst kinder- und jugendhausärztliche Sprechstunde, KVBB Weiterbildungen zum Facharzt für Allgemeinmedizin Weiterbildungsnetzwerken, was beispielsweise kenhaus Spremberg und ambulanten Praxen - 2 über die KVBB aus, was sich vorliegend einschließlich der UmsetSGB V beschränkt. Handlungsvorgaben sind der Ärzte und Krankenkassen keine Guben und Spremberg festgestellt. Aktuverfolgbare Pflicht der KVBB vorbenannten Mittelbereichen. in kontinuierlichem Ausihres Sicherstellungsauftrags. Gegenin den Mittelbereichen Guben, Mittelbereiche im Rahmen ihres Sicherstelso dass in den Mittelbereichen tätigen und und Investitionskostenzuhat die Landesregierung die KVBB gebeten, Verbesserung der hausärztlichen Versorgung die Prüfung von Kooperationen, wie die in Jüterbog bezogen auf die die pressebekannt ist. Zudem fördert die und forciert die Gründung von in Spremberg in Kooperation mit dem Krangelang. - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 461 der Abgeordneten Kristy Augustin (CDU-Fraktion) Ombudschaft im Land Brandenburg Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) schrieben, dass in den Ländern sicherzustellen milien zur Beratung, Vermittlung und Klärung gendhilfe an eine Ombudsstelle wenden können. geln. Darauffolgend wurde mit dem Inkrafttreten des Brandenburg (BbgKJG; ab 01.08.2024) in den Brandenburg die Ombudschaft weiter rechtlich Bereits im Land Brandenburg tätige Ombudsstellen Aufgabe betraut und werden seit Jahren vom herigen Aufgabenkreise sowie die Erreichbarkeitsoptionen nicht den neuen gesetzlichen Vorgaben des Landes. senbekundungs- und Zulassungsverfahren für Ich frage die Landesregierung: Wie ist der Sachstand bekundungs- und Zulassungsverfahren bei der schen rechtlichen Rahmenbedingungen im Land Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Wie aus Ihrer mündlichen Anfrage bereits hervorgeht, gem. § 9a SGB VIII Kinder und Jugendliche und budsstellen wenden zu können, um sich beraten lich einer Vermittlung und der Klärung in Konfliktfällen, der Kinder- und Jugendhilfe (öffentliche oder/und diese Ombudsstellen wenden. Das Land Brandenburg hat sich schon sehr zeitig lung für Beratungsangebote finanziell engagiert. BOJE, der sich vornehmlich als Ansprechpartner stand. Dieser wurde durch das Land finanziell Eingegangen: 17.06.2026 / Ausgegeben: 17.06.2026 hat in § 9a (Ombudsstellen) rechtlich festgeist, dass sich junge Menschen und ihre Favon Konflikten bezüglich der Kinder- und Ju-Das Landesrecht soll hierzu Näheres re-Kinder- und Jugendgesetzes des Landes §§ 42 ff. und § 13 Absatz 3 für das Land differenziert landesrechtlich geregelt. BOJE und BEOBE (SPI) sind mit dieser Land Brandenburg (MBJS) gefördert. Die bisder Ombudsstellen entsprechen Hier ist bekannt, dass es ein Interesdie Ombudschaft gegeben hat. der Umsetzung nach dem Interessen-Ombudschaft gemäß den neuen spezifi-Brandenburg? Minister für Bildung, Jugend und Sport die haben bereits seit dem Jahr 2021 ihre Familien den Anspruch, sich an Omzu lassen. Zudem können sie sich bezügdie im Zusammenhang mit Aufgaben freie Jugendhilfe) entstanden sind, an und auch ohne bundesgesetzliche Rege-Bereits 2013 gründete sich der Verein für Pflegeeltern und Sorgeberechtigte verfür seine Aufgabe unterstützt. Mit der Aufarbeitung des Haasenburgskandals 23. Januar 2020 die Landesregierung aufgefordert, nisierte, niedrigschwellige, digital unterstützte, und Jugendliche in Einrichtungen der stationären hilfe zu entwickeln. In einem Interessenbekundungsverfahren wurde Träger nahm mit finanzieller Unterstützung des Am 10.06.2021 ist das Kinder- und Jugendhilfe ebene in Kraft getreten und am 01.08.2024 das und Jugendgesetz (BbgKJG). Das Bundesgesetz die Inanspruchnahme der Ombudsstellen geschaffen; Landesrecht ausgestaltet, Die originäre Zielgruppe der Ombudsstellen sind tigte wie auch Pflegeeltern. Seit dem Inkrafttreten nannten die Möglichkeit, sich an die bestehenden enspersonen, zum Beispiel Familienangehörige, und Lehrer, Vormundinnen und Vormunde, Pflegerinnen lichkeit, in Kontakt zu treten, da einige Kinder Für die Umsetzung des Gesetzes war allen Beteiligten stellen in Brandenburg aufgrund ihres Aufgabenschwerpunktes kungskreises nicht landesweit den Bedarf decken berechtigten mit der neuen Gesetzeslage in Brandenburg Vor diesem Hintergrund und dem Ziel eines transparenten Träger bedurfte es eines erneuten Zulassungs-/Interessenbekundungsverfahrens Angebot von Ombudsstellen, das im gesamten der bekannten Haushaltszwänge des Doppelhaushaltes in 2025 – kam es dabei aber zu nicht geplanten verfahren konnte erfolgreich abgeschlossen (BOJE und BeOBE) sind weiterhin zugelassen JONA der Leinerstift e. V., erhielten ihre Zulassung digkeiten sind regional zugeordnet. Die Ombudsstellen Schwerpunktsetzungen. Alle Träger werden mit dem Landesjugendplan finanziert. Die Träger und konnten somit ihre Tätigkeit aufnehmen. Darüber hinaus hat das Ministerium für Bildung, gruppe Ombudschaft, an der unterschiedliche Landeskinder- und Jugendbeauftragte, Vertreterinnen hungs- und Familienberatungsstellen des MBJS, hung, der SFBB), um den Prozess zu begleiten. sowie Abstimmungen zu Kooperationen geführt. Eine Rechtsverordnung insbesondere zur Klärung tenschutzfragen (siehe Bericht der Landesdatenschutzbeauftragten burg) wird noch erarbeitet. - 2 wurde mit dem Landtagsbeschluss vom ein Konzept für eine unabhängig orgabedarfsgerechte Ombudsstelle für Kinder und teilstationären Kinder- und JugendBEOBE (des Träges SPI) ausgewählt, der Landes seine Arbeit entsprechend auf. Stärkungsgesetzes (KJSG) auf Bundesentsprechende Brandenburgische Kinderhat den bundesgesetzlichen Anspruch auf das BbgKJG hat das Nähere nach junge Menschen und deren Sorgeberechdes BbgKJG besteht für alle oben Ge-Ombudsstellen zu wenden. Auch Vertrau-Freundinnen und Freunde, Lehrerinnen und Pfleger etc., haben die Mög- und Jugendlichen einen „Lotsen“ benötigen. klar, dass die bisher tätigen Ombuds- und ihres regionalen Wirkönnen. Auch hatten sich die Anspruchserweitert. Verfahrens für alle interessierten für ein Land Brandenburg wirksam wird. Aufgrund – wie vorläufige Haushaltsführung zeitlichen Verzögerungen. Das Zulassungswerden. Die bereits tätigen Ombudsstellen worden. Zwei weitere Träger, Johanniter und ab Februar dieses Jahres. Die Zustänhaben daneben auch noch fachliche 100 % vom Land Brandenburg/MBJS aus haben entsprechendes Personal eingestellt Jugend und Sport (MBJS) eine Arbeits-Akteure teilnehmen (so unter anderem die und Vertreter der Träger, der Erziedes Unterausschusses Hilfe zur Erzie-Hier werden insbesondere Qualitätsdialoge der Akteneinsichtsrechte sowie zu Dades Landes Branden-- Mit der Etablierung eines landesweiten Ombudsswesens gen Schritt, um die Kinder- und Jugendlichen, mir genannten weiteren Anspruchsberechtigten Jugendhilfe nach § 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch unterstützen und auch frühzeitig zu beraten. Niemand soll mit seinen Problemen allein gelassen gen wird. - 3 gehen wir einen weiteren wichtideren Bezugspersonen und die bereits von bei der Aufgabenerfüllung der Kinder- und mit Trägern der Jugendhilfe zu werden. Ich hoffe, dass uns das gelin-- Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 462 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Positionierung der Landesregierung zum (PNOG) der Bundesregierung in der Länderanhörung Anfang Mai stellte die Bundesgesundheitsministerin ten Pflegereform den Bundesländern vor. Insbesondere betrags, die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze Leistungszuschläge (§ 43c SGB XI) können 1 denburg haben. Ich frage die Landesregierung: Wie positioniert mit welchen befürchteten (finanziellen) Folgen Länderanhörung bzw. für den Bundesrat? Namens der Landesregierung beantwortet der gesellschaftlichen Zusammenhalt die Mündliche Der Referentenentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz worden. Die Meinungsbildung zu der beabsichtigten regierung noch nicht abgeschlossen. Das wird dem Beschluss im Bundeskabinett und der ersten wird, erfolgen. Derzeit ist noch nicht klar, zu welchem kabinett erfolgen wird. 1 Vgl. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-21-lp/pnog, letzt aufgerufen am 09.06.2026 Eingegangen: 17.06.2026 / Ausgegeben: 17.06.2026 geplanten Pflegeneuordnungsgesetz Warken den Gesetzentwurf zur geplander Teil-Wegfall des Entlastungs- und die Neufassung der gestaffelten Einfluss auf den Haushalt des Landes Bransie sich zum oben genannten Gesetzentwurf für Brandenburg mit welchem Zeitplan für die Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Anfrage wie folgt: ist am 4. Juni 2026 veröffentlicht Pflegereform ist innerhalb der Landesim Zuge des Bundesratsverfahrens, das nach Befassung des Bundestages eingeleitet Zeitpunkt die Befassung im Bundeszu-Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 463 des Abgeordneten Andreas Kutsche (BSW-Fraktion) „Das können wir uns nicht leisten“ – Was Aktuelle Situation der Hilfe für Alleinerziehende Es reicht nicht aus, die Armutslage in Brandenburg Fokus müssen die Menschen stehen, die von elle Vergleichsstudie des UN-Kinderhilfswerks liche Dimension: Deutschland belegt beim Kindeswohl spiegelt sich auch in der Situation im Land Brandenburg leben hier rund 105 000 alleinerziehende Familien. elternfamilie. Dass Alleinerziehende die am häufigsten darstellen, unterstreicht die Dringlichkeit der Problematik. antwortung für Erziehung, Alltagsorganisation sultierende Mehrfachbelastung führt zu einer mündet. In diesem System der Verunsicherung ist die SHIA-Landesgeschäftsstelle hausen von existenzieller Bedeutung. Seit der zum 31.12.2025 ist sie die einzige alleinerziehenden denburg. Genau an dieser Stelle offenbart sich despolitik. Für eine solide Grundfinanzierung sind Bedarf, den das Land im Jahr 2025 durch die anerkannt hat. Dennoch wurde der Änderungsantrag 5 000 Euro aus Haushaltsgründen in diesem Jahr Angesichts der hohen Armutsgefährdung von die Landesregierung: Wie lässt sich die Ablehnung zige landesweite Anlaufstelle von 105 000 ethisch begründen? Namens der Landesregierung beantwortet der gesellschaftlichen Zusammenhalt die Mündliche Zuwendungen sind freiwillige Leistungen des waltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke. Die als häufigste von Armut bedrohte Familienform, rung unterstützt. Demzufolge gibt es im Land Brandenburg 1 Schwietering, Caspar: „Beim Kindeswohl schneidet Deutschland Eingegangen: 17.06.2026 / Ausgegeben: 17.06.2026 es bedeutet, in Brandenburg arm zu sein. im Land Brandenburg nur an Prozentzahlen festzumachen. Im dieser Entwicklung betroffen sind. Eine aktuUNICEF verdeutlicht die gesamtgesellschaft-1 lediglich Platz 25 . Dieses Ergebnis wider. Nach aktuellen Angaben Jede vierte Familie im Land ist eine Einvon Armut betroffene Familienform Diese Menschen tragen die Ver- und Existenzsicherung allein. Die daraus reprekären Lage, die oft in eine Abwärtsspirale in Königs Wuster-Schließung der VAMV-Landesgeschäftsstelle spezifische Anlaufstelle im Land Braneine Widersprüchlichkeit der aktuellen Lanmindestens 61 450 Euro notwendig – ein Bewilligung zusätzlicher 5 000 Euro faktisch zur Sicherung genau dieser fehlenden abgelehnt. Alleinerziehenden in Brandenburg frage ich der notwendigen 5 000 Euro für die einbetroffenen Familien fachlich, politisch und Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Anfrage wie folgt: Landes an Stellen außerhalb der Landesver-Dringlichkeit, insbesondere Alleinerziehende zu unterstützen, wird von der Landesregiebereits ein gut ausgebautes Netz schlecht ab“, Tagesspiegel vom 18.05.2026 an Angeboten und Anlaufstellen zur Armutsprävention gen. Über das ESF+-Förderprogramm „Stark vor ten Kindern und ihren Familien“ werden derzeit Phänomen der Kinderarmut – die ja gleichzeitig nen; nachzulesen in der gleichnamigen Broschüre, grammhalbzeit aktuell herausgegeben hat. Darüber tren, deren Kernaufgabe es ist, die Menschen zu informieren und sie bei Bedarf bis hin zur direkten generationenhäuser und lokale Bündnisse vor zung insbesondere einkommensschwacher Familien, im Fokus haben. Darüber hinaus fördert das Land Frauen- und zen sich aus ihrer jeweiligen Perspektive gleichermaßen ger Familien in Politik und Gesellschaft auf lokaler, Sie stärken und fördern dadurch den Zusammenhalt ben der Grundsatzarbeit bieten auch sie Beratung Im Land Brandenburg existieren derzeit insgesamt derungen für 2026 erhalten haben. Eine einheitliche ist Ziel der Landesregierung. Derzeit ist sie noch band gehört zu den Verbänden mit der höchsten der Personal- und Sachausgaben der Landesgeschäftsstelle Förderung in Höhe von 56 450,00 Euro erhalten. 2025 konnte später im Jahr aus Restmitteln an der Förderung in Höhe von 5 000,00 Euro ermöglicht derzeitigem Stand leider nicht möglich sein. Gegenüber die Einmaligkeit der Aufstockung im vergangenen Daher halte ich es für irreführend, die Nichtpolitisch als eine Kürzung darzustellen. - 2 und zur Bekämpfung von Armutsfol-Ort: Soziale Integration von armutsbedrohzum Beispiel 38 Projekte gefördert, die dem auch Familienarmut ist – nachhaltig begegdie die Stiftung SPI anlässlich der Prohinaus fördert das Land Familienzenüber die ihnen zustehenden Sozialleistungen Antragstellung zu unterstützen. Mehr-Ort sind weitere Beispiele für die Unterstütdie immer auch die Einelternfamilien Familienverbände. Die Landesverbände setfür die Interessen von Brandenburregionaler und bundeweiter Ebene ein. und die Bedeutung der Familien. Nean. vier Familienverbände, die jeweils För-Förderung dieser vier Landesverbände unterschiedlich; der SHIA e.V. Landesver-Fördersumme. Er hat für die Förderung vom Land in diesem Jahr eine anderer Stelle eine einmalige Aufstockung werden. Das wird in diesem Jahr nach dem SHIA- Landesverband wurde Jahr klar und transparent kommuniziert. Wiederholung einer einmaligen Aufstockung - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 464 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Ärztemangel und Landärzteprogramm im Land Das Landesärzteprogramm für Medizinstudenten, dung mindestens fünf Jahre in einer ländlichen wurde in der vergangenen Legislaturperiode auf wohl pro Semester etwa 40 Bewerbungen eingehen. ber ist aktuell, dass die Förderrichtlinie für das ist und eine neue auf sich warten lässt. Ohne sierten verwehrt, sich zu bewerben. Ich frage die Landesregierung: Wann wird die chen Gründen für die Verzögerung im Sinne der Namens der Landesregierung beantwortet der gesellschaftlichen Zusammenhalt die Mündliche Die 5. Förderrichtlinie befindet sich derzeit im Veröffentlichung wird dem in anderen Jahren wurde am 16. Juli 2025 veröffentlicht, die Förderrichtlinie 2023 in Kraft. Die Förderperiode der neuen Förderrichtlinie 2026. Verzögerungen im Antragsverfahren sind gungsbehörde leitet die entsprechenden Maßnahmen Eingegangen: 17.06.2026 / Ausgegeben: 17.06.2026 Brandenburg die sich verpflichten, nach ihrer Ausbil-Region Brandenburgs tätig zu werden, lediglich 18 Stipendienplätze reduziert, ob-Ein noch größeres Problem für Bewer-Landärzteprogramm Ende 2025 ausgelaufen aktuelle Förderrichtlinie ist es aber Interesneue Förderrichtlinie veröffentlicht bei wel-Vorbemerkung? Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Anfrage wie folgt: Veröffentlichungsverfahren. Der Zeitpunkt der entsprechen. Die Förderrichtlinie für 2025 für 2023 und 2024 trat am 31. Juli beginnt ab dem Herbstsemester nicht zu erwarten. Die zuständige Bewillifür die zeitnahe Antragsstellung vor. Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 465 des Abgeordneten Niels-Olaf Lüders (BSW-Fraktion) Was ist geeignet, die Bereitschaft zu antisemitischen men zu fördern? – Weitere bedenkliche Ergänzung Auf Anregung der hessischen Landesregierung Gesetzes zur Strafbewehrung der Leugnung des (DS 227/26). Danach soll der § 130 StGB (Volksverhetzung) Jahren Haft bestraft werden, wer „das Existenzrecht des Staates Israel aufruft“. Dies soll gelten, wenn ist, die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt-Rechtswissenschaftler wiesen in einem offenen regierungen auf die Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz rung würde durch gesetzliche Unschärfen dafür nungen und Kritik aus Angst vor Strafverfolgung, Angstraum erzeugt werden, der freie Meinungsäußerungen schaftliche Dienst des Bundestages kommt in der Gesetzentwurf zu stark in das Grundrecht damit wahrscheinlich nicht mit dem Grundgesetz Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie desregierung? Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Das mit der Gesetzesinitiative aufgezeigte Problem Meinungsbildungsprozess in der Landesregierung bitte ich um Verständnis, dass ich Ihnen die Position ßungsantrag noch nicht mitteilen kann. Der von wortung gegen Informationsansprüche Dritter mungsprozess zu einem Entschließungsantrag Landes im Bundesrat, Derzeit ist jedoch noch der Gesetzesinitiative beschäftigen wird. Eingegangen: 17.06.2026 / Ausgegeben: 17.06.2026 Gewalt- oder Willkürmaßnahdes § 130 StGB? wird derzeit im Bundesrat der Entwurf eines Existenzrechts des Staates Israel beraten ergänzt und mit bis zu fünf Israels leugnet oder zur Beseitigung es in einer Weise geschieht, die „geeignet oder Willkürmaßnahmen zu fördern“. Brief an den Bundesrat und an die Landeshin. Eine solche Gesetzesändesorgen, dass selbst unstreitig legitime Meinicht geäußert werden. So würde ein beeinträchtigt. Auch der wisseneinem Gutachten zu der Einschätzung, dass auf Meinungsfreiheit eingreifen würde und in Einklang zu bringen sei. die Gesetzesinitiative der hessischen Lan-Minister der Justiz und für Digitalisierung die kann hier nachvollzogen werden. Der ist jedoch noch nicht beendet. Deshalb der Landesregierung zum Entschliedem Kernbereich exekutiver Eigenverantgeschützte Meinungsbildungs- und Abstimendet regelmäßig erst mit dem Votum des nicht absehbar, wann sich der Bundesrat mit Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 466 des Abgeordneten Fabian Jank (AfD-Fraktion) Nutzung von Daten kommerzieller Datenhändler hörden I Nach Recherchen von netzpolitik.org und dem nalamt Brandenburg auf Daten kommerzieller Dabei soll es sich unter anderem um Standortlich zu Werbezwecken erhoben und über den wurden. Laut der Recherche konnten weder die rere angefragte Behörden eine konkrete Rechtsgrundlage durch Polizeibehörden benennen. Der Landesdatenschutzbeauftragte pommern hat hierzu bereits eine Prüfung eingeleitet. Ich frage die Landesregierung: Welche von kommerziellen ten aus welchen Apps oder sonstigen digitalen des Landes Brandenburg genutzt? Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Das Landeskriminalamt Brandenburg verwendete Standortdaten von Datenhändlern oder anderen die Polizeibehörde keine Dienstleister in Anspruch Ökosystem der Online-Werbung, aus anderen Quellen zur Verfügung stellen. Zum Zwecke der Strafverfolgung vor allem im minalität werden Daten von kommerziellen Datenhändlern, auskunfteien, genutzt, die Informationen zu Firmen ten. Eingegangen: 17.06.2026 / Ausgegeben: 17.06.2026 durch Brandenburger Sicherheitsbe-Bayerischen Rundfunk hat das Landeskrimi-Datenhändler („Databroker“) zurückgegriffen. und Bewegungsdaten handeln, die ursprüngkommerziellen Datenhandel weiterveräußert Landesdatenschutzbeauftragten noch mehfür die Nutzung solcher Daten Mecklenburg-Vor-Datenhändlern bezogenen Da-Diensten wurden seit 2020 von Behörden Minister des Innern und für Kommunales die bisher keine personenbezogenen kommerziellen Anbietern. Es wurden durch genommen, die solche Daten aus dem kommerziell erwerblichen oder unbekannten Rahmen der Bekämpfung der Wirtschaftskrizum Beispiel von Wirtschafts- bzw. Firmengeflechten gebündelt anbie-Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 467 des Abgeordneten Sven Hornauf (BSW-Fraktion) Sonderfahrt des Verkehrsministers und Realitäten Verkehrsminister Robert Crumbach hat gemeinsam Verkehr, Klimaschutz und Umwelt des Landes führer des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg fahrt mit dem neuen DESIRO HC 8-TEILER von men. Der RE 1 zwischen Frankfurt (Oder) und cken Brandenburgs. Um dem Fahrgastaufkommen auch auf die Achtreiher des neuen DESIRO. So Die Realität der morgendlichen Berufspendler dam und wieder zurück sieht dagegen so aus, einen 4-Teiler einsetzt und diese rappelvoll sind. Ich frage dazu die Landesregierung: Inwieweit Berufsverkehr auf der Strecke des RE 1 zwischen Havel seitens der ODEG verstärkt 8-Teiler eingesetzt Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Die Planungen und die geschlossenen vertraglichen zwei von drei stündlichen Fahrten des RE 1 Frankfurt (Oder) und Brandenburg an der Havel drei Fahrzeugen zu diesem Zweck aus, welcher bis Jahresende 2026 abgeschlossen werden nur vierteilige anstelle achtteiliger Züge eingesetzt. Entsprechend der Auswertung des Verkehrsverbundes Mai 2026 1 111 von 3 747 Fahrten des RE 1 mit angeboten. Dies entspricht rund 30 % der Fahrten. auch längere Bahnsteige an vielen Stationen Die DB InfraGO AG arbeitet zusammen mit dem Projektes an der Realisierung der RE-1-Bahnsteigverlängerung. lässt die für die achtteiligen Züge notwendige Betriebsprogramm der Linie RE 1 durch das men – die DB InfraGO AG – umsetzen. Dafür realisierung der Bahnsteigverlängerungen an Eingegangen: 17.06.2026 / Ausgegeben: 17.06.2026 der Berufspendler I mit Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Berlin, sowie Christoph Heuing, Geschäfts-(VBB), am 20.05.2026 an einer Sonder-Potsdam nach Werder (Havel) teilgenom-Magdeburg ist eine der meistgenutzten Stregerecht zu werden, setzt die ODEG nun sollen bis zu 800 Passagiere Platz finden. von Frankfurt (Oder) nach Berlin bzw. Potsdass die ODEG im Berufsverkehr oftmals nur kann sie die ODEG dazu bewegen, dass im Frankfurt (Oder) und Brandenburg an der werden? Minister für Infrastruktur und Landesplanung Vereinbarungen sehen vor, dass bei ein Einsatz von achtteiligen Zügen zwischen erfolgt. Derzeit steht noch der Umbau von seitens der ODEG und Siemens Mobility soll. In Folge des Umbaus werden teilweise Berlin-Brandenburg wurden im einem vierteiligen Zug (ca. 400 Sitzplätzen) Für den Einsatz der längeren Züge sind erforderlich. Land Brandenburg im Rahmen des i2030 Das Land Brandenburg Infrastruktur entsprechend des vorgesehenen zuständige Eisenbahninfrastrukturunternehfinanziert das Land die Planung und die Bauden betreffenden Stationen. Konkret wurden bereits Realisierungsverträge für die Verkehrsstationen berg, Pillgram, Berkenbrück und Jacobsdorf geschlossen. Briesen, Ziltendorf und Groß Kreutz sollen entsprechende geschlossen werden. Auf Grundlage der gesicherten wendigen Planunterlagen und Beschlüssen ordnet verlängerungen notwendigen Baumaßnahmen Zu Ihrer ersten Frage kann ich Ihnen versichern, entsprechend unserer Planung und des geschlossenen achtteiligen Züge im Berufsverkehr umsetzen gen werden künftig zwei der bis zu drei stündlichen 800 Sitzplätzen bedient. Die Fahrten der Linie sechsteiligen Zügen bedient, da auf dem Gebiet kanten nicht ausreichen, um Ein ­und Ausstieg ­ 2 Potsdam Park Sanssouci, Hangels­ Für die Verkehrsstationen Götz, Realisierungsverträge zeitnah Finanzierung und mit Vorlage der not­ die DB InfraGO AG die für die Bahnsteig­ zeitlich ein. dass die ODEG als unserer Vertragspartner Vertrages die Bereitstellung der wird. Entsprechend der bestehenden Planun­ Fahrten des RE 1 mit Achtteilern mit RE 1 nach Magdeburg werden weiterhin mit des Landes Sachsen­Anhalt die Bahnsteig­ der Fahrgäste zu ermöglichen. ­ Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 468 des Abgeordneten Fabian Jank (AfD-Fraktion) Nutzung von Daten kommerzieller Datenhändler hörden II Nach Recherchen von netzpolitik.org und dem nalamt Brandenburg auf Daten kommerzieller Dabei soll es sich unter anderem um Standortlich zu Werbezwecken erhoben und über den wurden. Laut der Recherche konnten weder die rere angefragte Behörden eine konkrete Rechtsgrundlage durch Polizeibehörden benennen. Der Landesdatenschutzbeauftragte pommern hat hierzu bereits eine Prüfung eingeleitet. Ich frage die Landesregierung: Auf welche konkrete Erwerb und Verwendung? Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Das Landeskriminalamt Brandenburg greift zur Wirtschaftskriminalität anlassbezogen auch auf handelt es sich beispielsweise um Wirtschaftsauskunfteien. Grundlage staatsanwaltschaftlicher Verfügungen schaft. Rechtsgrundlage ist insoweit die Ermittlungsgeneralklausel nung. Nicht bezogen von sogenannten „Databrokern“ oder Handy-Daten. Es wurden auch keine Dienstleister Daten zum Zwecke der Online-Werbung gesammelt Eingegangen: 17.06.2026 / Ausgegeben: 17.06.2026 durch Brandenburger Sicherheitsbe-Bayerischen Rundfunk hat das Landeskrimi-Datenhändler („Databroker“) zurückgegriffen. und Bewegungsdaten handeln, die ursprüngkommerziellen Datenhandel weiterveräußert Landesdatenschutzbeauftragten noch mehfür die Nutzung solcher Daten Mecklenburg-Vorgesetzliche Grundlage stützt sie deren Minister des Innern und für Kommunales die Bekämpfung insbesondere der Cyber- und kommerzielle Datenhändler zurück. Dabei Die Datenerhebung erfolgt auf im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltder Strafprozessordwurden personenbezogene Standortin Anspruch genommen, die solche und veräußert haben. Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 469 des Abgeordneten Sven Hornauf (BSW-Fraktion) Sonderfahrt des Verkehrsministers und Realitäten Verkehrsminister Robert Crumbach hat gemeinsam Verkehr, Klimaschutz und Umwelt des Landes führer des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg fahrt mit dem neuen DESIRO HC 8-TEILER von men. Der RE 1 zwischen Frankfurt (Oder) und cken Brandenburgs. Um dem Fahrgastaufkommen auch auf die Achtreiher des neuen DESIRO. So Die Realität der morgendlichen Berufspendler dam und wieder zurück sieht dagegen so aus, einen 4-Teiler einsetzt und diese rappelvoll sind. Ich frage dazu die Landesregierung: Ab welchem schen Frankfurt (Oder) und Brandenburg an 8-Teilern bedient werden? Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Die Planungen und die geschlossenen vertraglichen zwei von drei stündlichen Fahrten des RE 1 Frankfurt (Oder) und Brandenburg an der Havel drei Fahrzeugen zu diesem Zweck aus, welcher bis Jahresende 2026 abgeschlossen werden nur vierteilige anstelle achtteiliger Züge eingesetzt. Entsprechend der Auswertung des Verkehrsverbundes Mai 2026 1 111 von 3 747 Fahrten des RE 1 mit angeboten. Dies entspricht rund 30 % der Fahrten. auch längere Bahnsteige an vielen Stationen Die DB InfraGO AG arbeitet zusammen mit dem Projektes an der Realisierung der RE-1-Bahnsteigverlängerung. lässt die für die achtteiligen Züge notwendige Betriebsprogramm der Linie RE 1 durch das men – die DB InfraGO AG – umsetzen. Dafür realisierung der Bahnsteigverlängerungen an Eingegangen: 17.06.2026 / Ausgegeben: 17.06.2026 der Berufspendler II mit Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Berlin, sowie Christoph Heuing, Geschäfts-(VBB), am 20.05.2026 an einer Sonder-Potsdam nach Werder (Havel) teilgenom-Magdeburg ist eine der meistgenutzten Stregerecht zu werden, setzt die ODEG nun sollen bis zu 800 Passagiere Platz finden. von Frankfurt (Oder) nach Berlin bzw. Potsdass die ODEG im Berufsverkehr oftmals nur Zeitpunkt soll die Strecke der RE 1 zwider Havel vollständig seitens der ODEG mit Minister für Infrastruktur und Landesplanung Vereinbarungen sehen vor, dass bei ein Einsatz von achtteiligen Zügen zwischen erfolgt. Derzeit steht noch der Umbau von seitens der ODEG und Siemens Mobility soll. In Folge des Umbaus werden teilweise Berlin-Brandenburg wurden im einem vierteiligen Zug (ca. 400 Sitzplätzen) Für den Einsatz der längeren Züge sind erforderlich. Land Brandenburg im Rahmen des i2030 Das Land Brandenburg Infrastruktur entsprechend des vorgesehenen zuständige Eisenbahninfrastrukturunternehfinanziert das Land die Planung und die Bauden betreffenden Stationen. Konkret wurden bereits Realisierungsverträge für die Verkehrsstationen berg, Pillgram, Berkenbrück und Jacobsdorf geschlossen. Briesen, Ziltendorf und Groß Kreutz sollen entsprechende geschlossen werden. Auf Grundlage der gesicherten wendigen Planunterlagen und Beschlüssen ordnet verlängerungen notwendigen Baumaßnahmen Zu Ihrer ersten Frage kann ich Ihnen versichern, entsprechend unserer Planung und des geschlossenen achtteiligen Züge im Berufsverkehr umsetzen gen werden künftig zwei der bis zu drei stündlichen 800 Sitzplätzen bedient. Die Fahrten der Linie sechsteiligen Zügen bedient, da auf dem Gebiet kanten nicht ausreichen, um Ein -und Ausstieg - 2 Potsdam Park Sanssouci, Hangels-Für die Verkehrsstationen Götz, Realisierungsverträge zeitnah Finanzierung und mit Vorlage der notdie DB InfraGO AG die für die Bahnsteigzeitlich ein. dass die ODEG als unserer Vertragspartner Vertrages die Bereitstellung der wird. Entsprechend der bestehenden Planun-Fahrten des RE 1 mit Achtteilern mit RE 1 nach Magdeburg werden weiterhin mit des Landes Sachsen-Anhalt die Bahnsteigder Fahrgäste zu ermöglichen. - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 470 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Welche Informationen erhielt die Landesregierung Dr. Dietmar Woidke? Die AfD-Abgeordnete Dr. Daniela Oeynhausen AASGZ am 03.06.2026, Ministerpräsident Dietmar ist, dass Dr. Dietmar Woidke im Kuratorium des Teltow-Lehnin, zu dem die Kinderklinik in Ludwigsfelde schuss ungeklärt blieb, wie er sich bei der Abstimmung halten hat. Weil Dr. Dietmar Woidke nach Auskunft Funktion als Ministerpräsident Mitglied des Kuratoriums schuss zurückgezogen werden. Ich frage die Landesregierung: Welche Informationen in seiner Funktion als Kuratoriumsmitglied der der Kinderklinik Ludwigsfelde zukommen lassen? Namens der Landesregierung beantwortet der gesellschaftlichen Zusammenhalt die Mündliche Dr. Dietmar Woidke ist als Privatperson Mitglied sein Abstimmungsverhalten dort sind nicht vom sich dieses auf die Landesregierung bezieht. Eingegangen: 17.06.2026 / Ausgegeben: 17.06.2026 durch das Kuratoriumsmitglied beantragte in der Ausschusssitzung des Woidke (SPD) vorzuladen. Hintergrund Evangelischen Diakonissenhauses Berlingehört, Mitglied ist, und es im Auszur Schließung der Kinderklinik verder Landtagsverwaltung nicht in seiner sei, musste der Antrag im Aushat Ministerpräsident Dietmar Woidke Landesregierung hinsichtlich der Schließung Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Anfrage wie folgt: des Kuratoriums. Seine Äußerungen oder Fragerecht der Abgeordneten erfasst, da Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 471 der Abgeordneten Lena Kotré (AfD-Fraktion) Linksextremistische Veranstaltungen im Rechenzentrum Im Rechenzentrum Potsdam findet unter anderem faschistisches Stadtfest statt, in dessen Zusammenhang setzen Potsdam“ unter anderem folgende „Programminhalte“ fahrt ihr außerdem das Wichtigste zu den Protesten 1 4.7. in Erfurt und könnt Bustickets kaufen.“ Ich frage die Landesregierung: Welche Erkenntnisse staltungen“ im Zusammenhang mit dem Bundesparteitag vor? Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Das Aktionsfeld „Antifaschismus“ bildet seit Jahren Agitation in Brandenburg. Wichtigster Gegner bilisierungen im Vorfeld von entsprechenden Ereignissen, vom Verfassungsschutz beobachtet. Dabei ist jedoch zu betonen, dass die Meinungsdarstellen. Zu Protesten gegen einen Parteitag Der Verfassungsschutz beobachtet nicht Veranstaltungen sondern die Aktivitäten von extremistischen Bestrebungen des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes. Das in der Fragestellung genannte „Antifaschistische chenzentrum in Potsdam ist dem Verfassungsschutz öffentlich beworben. An der Veranstaltung wirkte, Potsdamer Ortsgruppe von „Young Struggle“ mit. zwischen Linksextremismus und auslandsbezogenem Verfassungsschutzbericht 2025 (S. 180 f.) wird 1 Vgl. Instagram-Seite „widersetzen Potsdam“ zu gram.com/p/DYZEhrmjCc9/?img_index=1, abgerufen am Eingegangen: 17.06.2026 / Ausgegeben: 17.06.2026 in Potsdam am 12. Juni 2026 ein sogenanntes Antidurch den Mitveranstalter „widerbeworben werden: „Hier ergegen den Bundesparteitag der AfD am liegen zu linksextremistischen „Verander AfD am 4. Juli 2026 in Erfurt Minister des Innern und für Kommunales die den Schwerpunkt linksextremistischer ist hierbei die „AfD“. Linksextremistische Mozum Beispiel Parteitagen, werden und Versammlungsfreiheit hohe Güter aufzurufen, ist nicht per se extremistisch. oder Versammlungen an sich, gemäß den Maßgaben von § 3 Stadtfest“ am 12. Juni 2026 im Re-Brandenburg bekannt, dieses wurde neben weiteren Organisationen, auch die Diese Gruppierung ist an der Schnittstelle Extremismus zu verorten. Auf den verwiesen. „Antifaschistisches Stadtfest“, https://www.insta-10.06.2026. Erfahrungsgemäß beteiligt sich die linksextremistische ten Veranstaltungen, zum Beispiel an den Protesten organisation der AfD am 29. November 2025 regelmäßig vor, dass Linksextremisten gemeinsam nen protestieren und diese als „Deckungsmasse“ misten innerhalb von entsprechenden (Kampagnen-)Bündnissen fend und kritisch – wie bei allen Extremisten – - 2 Szene Brandenburgs an bundesweigegen die Neugründung einer Jugendin Gießen. Bei solchen Anlässen kommt es mit zivilgesellschaftlichen Organisatiobenutzen. Welchen Einfluss Linksextreausüben, gilt es fortlauzu prüfen. - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 472 des Abgeordneten Marlon Deter (AfD-Fraktion) Genehmigung bzw. Nichtgenehmigung der Laut § 106 Absatz 4 BbgSchulG besuchen Grundschüler nung oder den gewöhnlichen Aufenthalt“ zuständig satz 4 Satz 3 BbgSchulG der Besuch einer anderen amtes gestattet werden, sofern ein gewichtiger Schwierigkeiten beim Erreichen der Schule oder dies dringend erfordern. Dennoch kam es in der von den Eltern angegebenen Wunschschule. Ich frage die Landesregierung: In wie vielen heute aus welchen konkreten Gründen der Elternwunsch, gentlich zuständige Schule besuchen zu lassen, Schulbesuch genehmigt bzw. nicht genehmigt? freien Städten aufschlüsseln. Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Das MBJS verfügt nicht über die statistischen für den nachgeordneten Bereich liegen keine statistischen vor. Auskünfte zur Beantwortung der Frage könnten Vorgangs erteilt werden. Seit dem Schuljahr 2023/24 Schüler in Brandenburg eingeschult. Eine derart der Beantwortung einer mündlichen Anfrage nicht Eingegangen: 17.06.2026 / Ausgegeben: 17.06.2026 Grundschulwahl diejenige Schule, die „für die Wohist. Gleichzeitig kann gemäß § 106 Ab-Schule seitens des Staatlichen Schul-Grund vorliegt, darunter unter anderem sollten pädagogische oder soziale Gründe der Vergangenheit wiederholt zur Ablehnung Fällen wurde seit dem Schuljahr 2023/24 bis ihr Kind eine andere als die eiseitens der Staatlichen Schulämter für den Bitte nach Schuljahren, Kreisen und kreis-Minister für Bildung, Jugend und Sport die Daten, um Ihre Frage zu beantworten. Auch Erfassungen oder Auswertungen nur durch die Prüfung jedes einzelnen wurden rund 75 000 Schülerinnen und umfangreiche Recherche ist im Rahmen möglich. Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 473 des Abgeordneten Marlon Deter (AfD-Fraktion) Mögliche erneute Beteiligung von zur Neutralität ganisationen im Land Brandenburg an geplanter Die Alternative für Deutschland (AfD) wird am Erfurt (Thüringen) abhalten. Viele Mitglieder der Auch Landtagsabgeordnete werden daran teilnehmen. 11. und 12. Januar 2025 in Riesa (Sachsen) kam Blockaden und diversen Straftaten durch linksextreme Bundesdelegierte und Fraktionsvorsitzende im Berndt, konnte ausreichend geschützt werden auch Studenten der Universität Potsdam und Vorwürfe, dass hierfür auch Infrastruktur der Universität genauso wie Organisationen, die Steuergeld pflichtet. Es ist die demokratische Pflicht einer Daher ist es inakzeptabel, dass sich derartige ligen, Delegierte an der Teilnahme zu hindern oder im Vorfeld des nun anstehenden Parteitags werden liche Blockaden angekündigt und es ist mit Straftaten die Aufgabe, die politische Neutralität von mit ganisationen, die Steuergeld erhalten, sicherzustellen verwehren. Gerade im Hinblick auf den gesellschaftlichen regierung ein Interesse daran haben, dass Landtagsabgeordnete kratischen Rechte ausüben können. Ich frage daher die Landesregierung: Welche hinsichtlich welcher ihr bereits bekannten Pläne parteitages der AfD (bzw. zur Verhinderung, an tungen, Institutionen oder Organisationen, die rungen bzw. deren Mitarbeiter und anderweitig Akteure, über die Derartiges schon bekannt ist, Beispiel Unterlassungsaufrufe durch den für gesellschaftlichen 1 Riesa“, in: Vgl. „Polizei zählt 34 Straftaten bei Protesten in straftaten-bei-protesten-in-riesa (11.01.2026), abgerufen 2 Vgl. „Bedrohung von rechts an der Uni Potsdam: Studierende tag“, in: https://www.tagesspiegel.de/potsdam/landeshauptstadt/bedrohung-von-rechts-an-der-uni-potsdamstudierende-grunden-initiative-und-fahren-zum-afd-parteitag-12984034.html 04.06.2026. Eingegangen: 17.06.2026 / Ausgegeben: 17.06.2026 verpflichteten Institutionen und Or-Blockade des AfD-Parteitags 4. und 5. Juli 2026 ihren Bundesparteitag in AfD Brandenburg sind Bundesdelegierte. Beim Bundesparteitag der AfD am es zu Ausschreitungen, widerrechtlichen 1 Gegner der AfD. Nicht einmal der und wurde verletzt. Damals beteiligten sich 2 mobilisierten gegen den Parteitag. Es gab genutzt wurde. Eine Universität ist erhalten, zur parteipolitischen Neutralität ver-Partei, einen Bundesparteitag abzuhalten. Institutionen und Organisationen daran beteiden Parteitag verhindern zu wollen. Auch bereits wieder umfangreiche widerrechtzu rechnen. Die Landesregierung hat dem Staat verbundenen Institutionen und Or- oder ihnen künftige Zuwendungen zu Zusammenhalt sollte die Landesunbeschadet ihre demo-Absichten für Prävention und Konsequenzen oder Aufrufe zur Verhinderung des Bundesdiesem teilzunehmen) durch welche Einrich-Steuergeld erhalten (oder deren Untergliede-Angehörige) hat die Landesregierung? Bitte nennen und sowohl Präventionspläne (zum Zusammenhalt zuständigen https://www.zeit.de/news/2025-01/11/polizei-zaehlt-34- am 04.06.2026. gründen Initiative und fahren zum AfD-Partei-(09.01.2025), abgerufen am Minister im Sinne seines Geschäftsbereichs) quenzen für betroffene Akteure erläutern. Namens der Landesregierung beantwortet der wie folgt: Die Landesregierung geht davon aus, dass die schiedliche Teilfragen stellt, die innerhalb der treffen. Dies betrifft zum einen die Frage, inwieweit von öffentlich geförderten Einrichtungen, Institutionen Soweit die Landesverwaltung Fördermittel gewährt, tenden haushalts- und förderrechtlichen Vorgaben. selbstverständlich öffentlich zugängliche Informationen Weise zusätzliche Informationen über konkrete richtungen, Institutionen oder Organisationen. Liegen konkrete, begründete Hinweise auf verfassungsfeindliches vor, leiten die zuständigen Stellen im Rahmen mationen an die zuständigen Behörden weiter lungs- und Prüfverfahren. Zum anderen werden in der mündlichen Anfrage Blick auf ein mögliches Demonstrationsgeschehen 5. Juli 2026 in Erfurt (Thüringen) sowie die sich nahmen erfragt. Hierzu wird auf die Antwort frage 471 der Abgeordneten Lena Kotré (AfD-Fraktion) - 2 als auch möglicherweise drohende Konse-Minister der Finanzen die Mündliche Anfrage vorliegende mündliche Anfrage zwei unter-Landesregierung verschiedene Ressorts bedie Landesregierung über die Tätigkeit oder Organisationen informiert ist. erfolgt die Prüfung im Rahmen der gel-Zudem nimmt die Landesregierung zur Kenntnis und gewinnt auf diese Tätigkeiten von öffentlich geförderten Ein-Grundsätzlich gilt für die Landesregierung: oder strafbares Handeln der gesetzlichen Bestimmungen diese Infor- und unterstützt die erforderlichen Ermitteine Beurteilung der Landesregierung mit beim AfD-Bundesparteitag am 4. und daraus möglicherweise abzuleitenden Maßder Landesregierung auf die mündliche Anverwiesen. -

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