André von Ossowski
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ganz kurz: Dieses Thema ist wichtig. Das Richtergesetz ist ein verfassungsrechtlich gebotenes Gesetz; wir müssen uns ihm widmen. Wir haben beabsichtigt, einen gewissen Standard einzuführen, was geboten ist, weil wir gemeinsame Obergerichte mit Berlin haben, deswegen müssen wir das harmonisieren. Das haben wir in einem Staatsvertrag so festgelegt. Tatsächlich fahren wir die Mitbestimmungstatbestände etwas zurück, wozu ich im Ausschuss noch eine Kritik anbringen werde. Dabei geht es um die Frage der Disziplinarklage, speziell darum, dass ein Disziplinarverfahren gegen einen Richter auch mit einem Verweis enden kann und es damit der obersten Dienstbehörde oblegen ist und nicht der Mitbestimmung des Gesamtrichterrates oder Richterrates unterliegt. Darüber werden wir aber noch diskutieren, dahinter steckt nur eine Kleinigkeit. Ich habe auch die Frage aufgeworfen, ob man nicht darüber nachdenken kann, eine Fortbildungspflicht für Richter zu statuieren, die wir noch nicht im Gesetz haben. Sehr gut ist, dass der Gesamtrichterrat jetzt überall dort für Mitbestimmungsangelegenheiten zuständig ist, wo keine Richterräte gebildet wurden. Man fragt sich: Warum wurden keine Richterräte gebildet? – Weil es auch Kleinstgerichte gibt, an denen nur wenige Richter arbeiten, die keinen Richterrat bilden können, weil es dort an den Voraussetzungen für eine Wahl fehlt. Deswegen bedanke ich mich, dass dieser Gedanke, der von mir kam 2026 53 und die Mitbestimmung in diesem Falle deutlich stärkt, aufgegriffen worden ist. Was haben wir noch? Wir haben noch andere Baustellen. Wir haben die Nebentätigkeitsverordnung für Richter, die antiquiert ist und nicht ins Richtergesetz gehört; da müssen wir noch mal rangehen. Wenn man dort reinschaut, sieht man, dass darin noch D-Mark-Preise tituliert sind. Zudem ist die Frage der Nebentätigkeit von Richtern der Mitbestimmung entzogen worden. Auch diese zwei Tatbestände werde ich also im Ausschuss ansprechen, und ich werde fragen, ob wir sie nicht doch wieder der Mitbestimmung zuführen können. Ansonsten ist es richtig, dass der Richterwahlausschuss nach wie vor ein wichtiges Instrument für uns ist. Seine Rechte sind aus meiner Sicht nicht beschränkt worden, auch nicht durch die Abschaffung der Anhörung der Spitzenorganisationen bei Spitzenämtern. Das können wir verkraften. Das können die Mitglieder des Richterwahlausschusses prüfen – und wir werden dort eine gute Arbeit leisten und das hinbekommen. Deswegen bin ich froh, dass wir die Diskussion geführt haben und im Ausschuss vielleicht noch die eine oder andere kleine Änderung vornehmen werden, aber grundsätzlich ist es der richtige Weg. – Danke schön. (Vereinzelt Beifall SPD und CDU)
