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Daniel Münschke

17.06.2026 Sitzungen 8/34

Danke sehr. – Als Nächste wird Frau Abgeordnete Kotré für die AfD-Fraktion sprechen. Bitte sehr. (Beifall AfD) Lena Kotré (AfD): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung soll das Brandenburgische Richtergesetz an mehreren Stellen geändert werden. Die AfD-Fraktion nimmt diesen Entwurf zur Kenntnis und sieht in Teilen Handlungsbedarf, aber auch Fragen, die einer gründlichen Prüfung bedürfen. Der Ausgangspunkt ist klar: Das erste Änderungsgesetz von 2019 hat Regelungen geschaffen, die sich in der Praxis als problematisch erwiesen haben. Die Landesregierung hat das im Evaluationsbericht und nun mit diesem Entwurf selbst eingeräumt. Das zeigt aber auch: Gesetze, die übereilt reformiert werden, müssen später mühsam repariert werden. Im Einzelnen: Die Vereinheitlichung der Ruhestandsregelung – dass der Ruhestandseintritt künftig stets zum Monatsende erfolgt – ist eine pragmatische Korrektur. Heute entstehen durch die fehlende Monatsendregelung Vakanzen, die durch Vertretungen aufgefangen werden müssen. Das belastet die Gerichte und ist zu ändern. Die Abschaffung von § 22a, also des Sonderwahlverfahrens für richterliche Spitzenpositionen, erscheint uns verfassungsrechtlich geboten: Das Gebot der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz darf nicht durch Sonderverfahren ausgehebelt werden. Hier hat die Landesregierung offenbar selbst erkannt, dass die Rechtslage nicht haltbar ist. Zum zentralen Streitpunkt – der Neugestaltung der Mitbestimmungsrechte der Richterräte – stellen wir fest: Die bisherige Regelung war Gegenstand einer Vorlage an das Verfassungsgericht. Das Verfahren wurde zwar aus formalen Gründen für unzulässig erklärt. Die materiellen Bedenken bleiben aber bestehen. Ob der neue Entwurf die richtige Balance zwischen richterlicher Unabhängigkeit und demokratischer Kontrolle findet, muss im Ausschuss sorgfältig geprüft werden. Das gilt auch für die umfangreichen neuen Regelungen zur Disziplinarklage: Hier wird ein komplettes Verfahrensrecht neu ins Richtergesetz überführt. Das ist handwerklich ein erheblicher Eingriff mit weitreichenden Folgen für die Praxis der Dienstgerichte. Meine Damen und Herren, die AfD-Fraktion wird der Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Rechtsausschuss zustimmen. Wir erwarten, dass der Ausschuss eine gründliche Anhörung durchführt. Anzuhörende sollen anhand konkreter Beispiele aus ihrer täglichen Arbeit aufzeigen, welche praktischen Auswirkungen diese Gesetzesänderung in den Gerichten und Staatsanwaltschaften tatsächlich haben werden. Theorie ist das eine, gelebter Justizalltag das andere. – Vielen Dank. (Beifall AfD) 2026 51

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