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Julia Sahi

SPD 17.06.2026 Sitzungen 8/34

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor gerade zwei Monaten hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur seinen Gesetzentwurf zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des brandenburgischen Hochschulsystems hier in erster Lesung eingebracht, und wir haben das parlamentarische Verfahren eröffnet. Als Vorsitzende des Fachausschusses nutze ich die Gelegenheit, mich für die gute Zusammenarbeit mit dem Ministerium, der Landtagsverwaltung, den Anzuhörenden und den Kolleginnen aus Koalition und Opposition zu bedanken. (Vereinzelt Beifall SPD) Danke für ein konstruktives Miteinander, für die Übereinstimmung bei großen Linien, aber auch für unterschiedliche Auffassungen! Denn, meine Damen und Herren, wo wären wir, wenn wir alles gleich bewerten würden? (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ach!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Anhörung im Mai hat uns relevante Rückmeldungen aus der brandenburgischen Hochschulwelt gegeben. Wir haben die Landeskonferenz der brandenburgischen Hochschulpräsidenten, den Landeshochschulrat, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, die Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten sowie die brandenburgische Studierendenvertretung angehört. Das ist in jedem Fall ein breites Spektrum an Perspektiven, und das ist gut so. (Beifall SPD) Als wissenschaftspolitische Sprecherin freut es mich, dass summa summarum alle Anzuhörenden unsere grundsätzliche Zielrichtung teilen, Verfahren zu beschleunigen. Einigkeit besteht auch darüber, dass die derzeitige Dauer der Berufungsverfahren ein echter Nachteil im internationalen Wettbewerb ist. Denn 2026 45 Bewerberinnen und Bewerber springen ab, wenn es zu lange dauert. Das unterstreicht die Notwendigkeit unseres Handelns. Gewerkschaft, Gleichstellungsbeauftragte und Studierende haben zugleich die Sorge geäußert, dass außerordentliche Berufungen, etwa Exzellenz- und Profilberufungen, mit dem ad-personam-Verfahren künftig zu häufig genutzt und zur Regel werden könnten. Diese Verfahren sind jeweils darauf ausgerichtet, konkrete Personen unbürokratisch für uns zu gewinnen. Daraus wurde die Befürchtung abgeleitet, weniger etablierte Kontroll- und Beteiligungsmechanismen könnten zur Schwächung der Gleichstellung führen. Die Hinweise haben wir ernst genommen, auch wenn wir die Schlussfolgerungen so nicht völlig teilen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir als Koalition haben die Anregungen aus der Anhörung aufgenommen und den Gesetzentwurf an wesentlichen Stellen verfeinert. Für uns ist klar: Wir wollen das Berufungsrecht modernisieren. Gleichzeitig setzen wir klare Leitplanken. Außerordentliche Berufungen sind deshalb ausdrücklich und ausschließlich für den Ausnahmefall vorgesehen. Das schafft Klarheit, ohne den Hochschulen starre quantitative Vorgaben zu machen. Damit machen wir auch eindeutig klar: Beliebige Besetzungen nach dem Prinzip Vitamin B bleiben ausgeschlossen – das ist mir wichtig, zu sagen. Genauso gilt: Eine außerordentliche Berufung darf nur erfolgen, wenn entweder die wissenschaftliche Exzellenz einer Person offenkundig oder ihre Ausrichtung dergestalt ist, dass ihr Profil in besonderer Weise zur strategischen Ausrichtung der Hochschule passt und hierfür praktisch keine vergleichbaren Bewerberinnen oder Bewerber zu erwarten sind. Beides muss offensichtlich, nachvollziehbar begründet und objektiv belegbar sein. Verwaltungsästheten nennen das liebevoll Evidenzprinzip. Mit dieser Kombination aus Bedingungen und Grenzen haben wir die Hinweise aus der Anhörung aufgegriffen, ohne die Modernisierung des Berufungsrechts zu schwächen. Die Gleichstellungsziele sind davon unberührt, sie bleiben bestehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich den Gleichstellungsbeauftragten der Brandenburger Hochschulen einmal ausdrücklich für ihre unverzichtbare Arbeit danken. Wir werden uns auch weiterhin gemeinsam mit ihnen für Gleichstellung an Brandenburger Hochschulen einsetzen; das ist ja völlig klar. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Gesetz ist ein Quantensprung. Wir machen unsere Hochschulen zukunftsfest, und wir stärken den Wissenschaftsstandort Brandenburg; der ist ja laut DIW auch ein Treiber für die Wirtschaft in unserem Land. (Beifall SPD) Wir erweitern die Hochschulautonomie, wir schaffen Beinfreiheit, Tempo und die Voraussetzungen dafür, dass unsere Hochschulen in einem harten internationalen Wettbewerb erfolgreich bestehen und, ja, auch dauerhaft bestehen. Wir sorgen dafür, dass hervorragende Forschung die Bedingungen erhält, die sie braucht und verdient. Und wir sorgen dafür, dass wissenschaftliches Spitzenpersonal in Brandenburg auch weiterhin ein Zuhause hat. Auch die künstliche Intelligenz bestreitet künftig ihre Heimspiele aus Brandenburg. Ich kann daher nicht anders, als Sie um Ihre Zustimmung zu bitten. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU) 46 Landtag

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