Daniel Münschke
Meine Damen und Herren, ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf. TOP 7: Drittes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Richtergesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 8/2702 1. Lesung Ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung spricht Minister Dr. Grimm. (Beifall SPD – Zuruf des Abgeordneten Torsten Arndt [AfD]) Dr. Benjamin Grimm (Minister der Justiz und für Digitalisierung): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sichern wir die Besetzung unserer Gerichte in der Fläche des Landes ab, wir schärfen die Regeln für die Mitbestimmung, und wir machen unser Richtergesetz digitaltauglich. Beginnen wir mit der Besetzung in den Gerichten in der Fläche: Wir tun uns nach wie vor schwer, bestimmte Gerichte – vor allem Amtsgerichte; ich nenne als Beispiel einmal Schwedt, Perleberg oder auch Bad Liebenwerda – mit ausreichend Proberichterinnen und Proberichtern zu besetzen. Gerichte in der Fläche sind aber wichtig, damit der Rechtsstaat in allen Teilen unseres Landes sichtbar und erlebbar ist und die Leute möglichst kurze Wege zu ihren Gerichten haben. Nicht zuletzt deshalb haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir alle Gerichtsstandorte im Land erhalten wollen. (Beifall SPD und CDU sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski) Durch die vorliegende Gesetzesänderung sichern wir genau das ab. Wir geben dem Oberlandesgericht die Möglichkeit, mit den Proberichterinnen und Proberichtern entsprechende Vereinbarungen zu treffen und so den Einsatz in der Fläche hinzubekommen. Zweitens: Die Regeln für die Mitbestimmung werden geschärft. Mitbestimmung ist auch bei uns in der Justiz ein hohes Gut. Wir haben in fast allen unseren Gerichten und Behörden Personal, Richter und Staatsanwaltsräte, und bei den Antrittsbesuchen war es mir immer wichtig, auch mit den Gremien ins Gespräch zu gehen, um auch die Sicht der Beschäftigten kennenzulernen. Dabei habe ich mich davon überzeugen können, dass wirklich große Bereitschaft vorhanden ist, sich für die Kolleginnen und Kollegen zu engagieren – und ich finde, das ist eine geeignete Gelegenheit, für dieses Engagement einfach einmal Danke zu sagen. (Beifall SPD und CDU sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski) Die Evaluation des Richtergesetzes – und auch die dazu ergangene Rechtsprechung – hat aber gezeigt, dass wir zum Teil nachsteuern müssen. Wir werden daher im Gleichklang mit Berlin wieder zu einer klaren Liste an Mitbestimmungstatbeständen zurückkehren, einfach um klare und rechtssichere Verhältnisse zu schaffen. Das nutzt allen: den Gremien genauso wie den Dienststellen und letztlich auch den Beschäftigten. (Beifall SPD und CDU) Zudem werden wir für Kleinstgerichte, die bislang noch nicht über Vertretungen verfügen, künftig einen Auffangtatbestand haben: In diesen Fällen wird die nächsthöhere Ebene die Vertretung übernehmen, sodass kein Gericht mehr ohne entsprechende Vertretung ist. Das ist zwar nur ein kleiner, aber erfreulicher Punkt. (Beifall SPD und CDU) Drittens machen wir das Gesetz digitaltauglich: Wir nehmen Schriftformerfordernisse raus und entrümpeln ein wenig, sodass wir keine unnötige Bürokratie aufbauen, sondern ein modernes Gesetz haben. Meine Damen und Herren, in einer Nussschale: Der vorliegende Gesetzentwurf wird uns die Besetzung der Richterstellen in der Fläche erleichtern; die Mitbestimmung wird klarer gefasst, und wir machen das Regelwerk digitaltauglich. Das sind gute Voraussetzungen für eine Justiz auf der Höhe der Zeit – und deswegen bitte ich um Ihre Zustimmung zur Überweisung. – Ganz herzlichen Dank. (Beifall SPD und CDU sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski)
