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Daniel Münschke

17.06.2026 Sitzungen 8/34

Meine Damen und Herren, auch von mir einen wunderschönen guten Tag. Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf. TOP 2: Fragestunde Drucksache 8/2962 Ihnen liegen 29 mündliche Anfragen vor. Bitte lassen Sie mich, bevor Frau Graßmel die erste mündliche Anfrage formuliert, auf Anlage 2 Nummer 4 der Geschäftsordnung hinweisen, wie man so schön sagt, aus gegebenem Anlass. „Die Anfragen müssen kurzgefasst sein und dürfen nur eine konkrete Frage enthalten. Diese darf nicht in mehrere Unterfragen unterteilt werden. Es kann jedoch als Einleitung der Ausgangspunkt der Frage scharf umrissen werden, soweit dies zur Erlangung der gewünschten Auskunft erforderlich ist. Anfragen müssen so gehalten sein, dass sie von der Landesregierung in kurzer Form mündlich beantwortet werden können.“ (Unruhe) – Meine Damen und Herren Abgeordnete, wenn ich Ihre Aufmerksamkeit noch nutzen darf: Diese Vorgaben haben einen Grund. In der auf 60 Minuten begrenzten Fragestunde sollen möglichst viele Abgeordnete zu Wort kommen können. Ich bitte alle Fragestellerinnen und Fragesteller, auch jene, die heute nicht zum Zuge kommen, zu prüfen, ob sie sich von diesem Hinweis angesprochen fühlen. Im September-Plenum freue ich mich auf mündliche Anfragen mit kurzen, scharf umrissenen Einleitungen und Fragen, die eine Antwort in kurzer Form ermöglichen. Damit sind wir bei der ersten mündlichen Anfrage. Ich erteile der Abgeordneten Graßmel zur Formulierung der Frage 445 (Bahnhof Doberlug-Kirchhain – Barrierefreiheit und Zukunft des Standortes) das Wort.

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