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Kristy Augustin

CDU 17.06.2026 Sitzungen 8/34

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Ich erinnere daran, dass wir heute in erster Lesung über das Kita-Finanzierungsneuordnungsgesetz debattieren. Ich bin dem Minister sehr dankbar, dass er deutlich gemacht hat, was mit diesem Gesetzesvorhaben geplant ist. Ich bin auch dankbar für die bisherige Debatte, da viele Punkte schon angesprochen wurden, würde aber noch nicht so weit gehen, etwaige Änderungsanträge zu benennen, weil ich auf den weiteren parlamentarischen Prozess gespannt bin. Ich möchte an dieser Stelle daran erinnern: In der vergangenen Legislaturperiode wurde eine große Kitarechtsreform angekündigt. Auch ich war voller Hoffnung. Es gab einen großen, tollen Auftakt. Arbeitsgruppen wurden gebildet, große Beteiligung war angekündigt. Und dann kamen Corona und der Ukrainekrieg. Die Kitarechtsreform wurde verschoben und dann endgültig abgesagt. Ich glaube, alle, die mit Kitapolitik zu tun haben, wissen, dass das Kitagesetz reformbedürftig ist. Das wiederholen nicht nur die Kitaträger, die Kommunen, sondern auch die Eltern immer wieder, und dies schon seit Jahren und Jahrzehnten. Aber ich möchte auch erwähnen – der Minister hat es ebenfalls gesagt –, dass dieses Gesetz durch Änderungen durchaus angepasst wurde. Gerade in den letzten Jahren kam es zu vielen Verbesserungen. Da ist zum Beispiel die Kitabeitragsfreiheit und da sind Anpassungen bei der Personalbemessung – ein verbesserter Personalschlüssel. Die Koalition aus SPD und BSW hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen, die Kitafinanzierung neu zu regeln und 2026 77 das Kitagesetz entsprechend anzupassen. Aber – ich betone es noch einmal – schon von der vorangegangenen Regierung war keine große, umfassende Kitarechtsreform geplant. Der Fokus lag damals schon auf der Kitafinanzierung. SPD und CDU haben sich diesem Vorhaben ebenfalls verpflichtet, denn die Überarbeitung der Finanzierungsströme ist zwingend notwendig. Zugleich gibt es auch einiges mit Blick auf den bald durch Bundesgesetz geltenden Anspruch auf Ganztagsbetreuung zu berücksichtigen. Dass das Gesetz am 1. Januar 2027 in Kraft treten kann, ist auch mein erklärtes Ziel. Es darf nicht schon wieder eine Kitareform abgesagt werden. Die Abstimmungsrunden mit den kommunalen Spitzenverbänden haben selbstredend auch nicht erst mit Aufnahme der neuen Regierungskoalition begonnen, sondern laufen schon seit 2025. Und dass der Verbändeentwurf noch einmal in die Beratung ging, noch einmal abgestimmt wurde, war wichtig und richtig, weil dadurch schon im Vorfeld bestimmte Fragen und Kritikpunkte ausgeräumt werden konnten. Die Landesregierung hat nunmehr mit Kabinettsbeschluss vom 2. Juni 2026 den Entwurf vorgelegt, und ab sofort liegt der Ball hier im parlamentarischen Raum, heute im Rahmen der 1. Lesung. Der Bildungsausschuss ist dank der amtierenden Ausschussvorsitzenden weise und hat die Anhörung schon beschlossen, sodass wir diese im September durchführen können. Es liegt nun an uns, Änderungsvorhaben noch einmal genau anzusehen, vor allem auch Fragen zu stellen und sich erläutern zu lassen, warum und weshalb der Gesetzentwurf so aussieht, wie er aussieht. Das ist für mich wesentlich. Und ja, ich stimme Ihnen zu, Herr Hohloch. Ein Gesetz, das dem Haus eingereicht wurde, muss dieses nicht wieder so verlassen. Dafür sind wir Legislative. Aber ich bin gespannt auf die Ausführungen zu der Frage, warum manche Passagen in dem vorlaufenden Prozess in bestimmter Art und Weise abgestimmt wurden. Der Fokus aber bleibt, wie der schöne Titel „Kita-Finanzierungsneuordnungsgesetz“ sagt, auf den Finanzierungsströmen. Ich verstehe die vielen Wünsche und Bedarfe. Auch ich hätte noch viele weitere Wünsche für die Qualitätsverbesserung im Interesse der Kinder im Land. Da wäre noch vieles in das Gesetz aufzunehmen. Aber der Fokus bleibt auf der Finanzierung.

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