Niels-Olaf Lüders
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Adler, ich nehme mir das sofort zu Herzen und verlagere die Diskussion, was die Details angeht, in den Ausschuss. Heute, in der 1. Lesung, kann ich mich also einigermaßen kurzfassen. Es ist mir aber wichtig, zu betonen, dass sich aus unserer Sicht, aus der Sicht der BSW-Fraktion, das bisherige System des Brand- und Katastrophenschutzes hier in Brandenburg grundsätzlich bewährt hat. Trotz all der schwierigen Brand- und Schadensereignisse der vergangenen Jahre ist es gelungen, Schaden von Leib und Leben abzuwenden und Sachschäden zu begrenzen. Das liegt vor allem – es ist mir wichtig, auch das zu betonen – an dem Können und der Motivation der Angehörigen unserer Feuerwehren und Hilfsorganisationen. Insofern schließe ich mich – auch im Namen der BSW-Fraktion – dem hier schon mehrfach geäußerten Dank an die Kameradinnen und Kameraden unserer freiwilligen Feuerwehren und an die in den Hilfsorganisationen Tätigen an. (Beifall BSW sowie des Abgeordneten Uwe Adler [SPD]) Damit der Brand- und Katastrophenschutz immer up to date bleibt, sind ständig Erweiterungen der rechtlichen Regelungen erforderlich. Allerdings muss ich sagen: Beim Lesen des Gesetzentwurfs habe ich mich schon an der einen oder anderen Stelle – gar nicht mal so selten – gefragt, ob es wirklich jeder dieser Regelungen tatsächlich bedarf. Ein Beitrag zur Vereinfachung und zur Klarheit von Regelwerken ist dieser Gesetzentwurf aus unserer Sicht jedenfalls nicht. Der Brand- und Katastrophenschutz ist in Deutschland bekanntlich traditionell überwiegend ehrenamtlich organisiert. Es ist daher richtig und gut – das ist wirklich ein wichtiger Punkt –, dass sich der Gesetzentwurf des bestehenden Problems der Absicherung der Tageseinsatzbereitschaft endlich ehrlich annimmt. Hier hat man sich zu lange von den Mitgliederzahlen in den Wehren täuschen lassen. Damit ist nämlich außer Acht gelassen worden, dass die Realität, vor allem im ländlichen Raum, oft durch berufsbedingte Abwesenheiten, die sich auf Tage oder sogar Wochen erstrecken können, geprägt ist. Dazu kann ich tatsächlich aus eigener Erfahrung berichten. Als ich noch in der Nähe von Storkow, in einem kleinen Dorf, wohnte, habe ich mich sehr gern bei der freiwilligen Feuerwehr engagiert; ich habe auch die Truppmannausbildung absolviert. Nur konnte ich mein Wissen, das ich mir dabei angeeignet habe, als Rechtsanwalt, der viel unterwegs war, zu selten einbringen. Das ist bedauerlich, und das ist ein Problem, das nicht nur mich betrifft. Ob allerdings durch die Einbindung von Betriebsfeuerwehren, also privatwirtschaftlichen Ressourcen, in der vorgesehenen Form ausreichende Lösungen für dieses Problem gefunden werden können, muss sich zeigen. Auch die in § 28 versuchte Neuregelung des Verhältnisses zwischen den ehrenamtlichen freiwilligen Feuerwehren und den hauptamtlich geführten Wehren führt bereits heute zu heftigen Diskussionen und Einwänden aus den Reihen der freiwilligen Feuerwehren, die bei der weiteren Behandlung des Gesetzentwurfs unbedingt Beachtung finden müssen. (Beifall BSW) Denn das ist eben ein nicht einfaches Verhältnis, welches aus unserer Sicht keine Muss-Regelungen verträgt. Es bedarf da eher Flexibilität. Es kommt auf ein verantwortungsvolles Miteinander an. Nicht so gut finden wir, dass sich die Landesregierung der Kostentragung im Katastrophenschutz dadurch entziehen möchte, dass in § 19 Abs. 4 geregelt werden soll, dass die unteren Katastrophenschutzbehörden durch Satzung eine Aufwandsentschädigung für Helfende im Katastrophenschutz festlegen „können“. Wenn sie es können, müssen sie es nicht. Was das für die Konnexität bedeutet, wissen wir alle. Die Finanzlage unserer Kommunen ist ebenfalls bekannt. Wichtig ist aus unserer Sicht auch noch – das möchte ich besonders betonen –, dass die normativen Vorgaben zum Kinderschutz – § 25 – in den Jugendfeuerwehren gestärkt werden. Denn wenn es um die Nachwuchsgewinnung über die Jugendfeuerwehren geht, muss der Kinder- und Jugendschutz auch dort sichergestellt sein. Dass die Kostenübernahme auch für hohe Kosten der kommunalen Aufgabenträger bei Großschadensereignissen und Katastrophen grundsätzlich – wenn auch wieder einmal unter Haushaltsvorbehalt – möglich sein soll, begrüßen wir. Das kann helfen, in bestimmten Lagen Unsicherheiten bei den Aufgabenträgern zu beseitigen. 2026 59 Insgesamt sehen wir in dem vorliegenden Gesetzentwurf Licht und Schatten. Wir werden einer Überweisung und intensiven Beratung im Innenausschuss nicht im Wege stehen. Ein bisschen Zeit habe ich noch; daher noch zu Ihrem Antrag, sehr geehrter Kollege von Lützow. Ich bin ja noch nicht so lange hier im Landtag. Aber der Antrag zu den Löschflugzeugen kommt mir vor wie ein guter alter Bekannter, der immer dann auftaucht, wenn wir über das Thema Feuerwehr reden. (Lena Kotré [AfD]: Immer wieder!) Die Gegenargumentation hat sich im Grunde auch nicht verändert. Das Aufwand-Nutzen-Verhältnis stimmt einfach nicht; das ist so. Waldbrände werden nun einmal in erster Linie am Boden gelöscht. Es gibt schon unbemannte Fahrzeuge, die auch in munitionsbelasteten Gegenden zum Einsatz kommen können. Dass es immer mehr sein kann, steht doch außer Frage. Aber so ein riesiges Löschflugzeug kann – sorry! – nicht die Lösung sein. – Danke schön. (Beifall BSW sowie des Abgeordneten Uwe Adler [SPD])
